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Kerusk-Armin-Die-Staatsangehörigkeit-der-Deutschen

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Empire besaßen, bezüglich <strong>der</strong>er <strong>der</strong> König von England jedoch<br />

immer das letzte Wort besaß.<br />

In diesem Zusammenhang fand SCHMID bereits in seiner Rede<br />

vom 8. September 1948 deutliche Worte, die das<br />

Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 aber<br />

vollkommen ignorierte:<br />

56<br />

„Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter<br />

von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur<br />

sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei<br />

erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen<br />

Volkes handelt. Wo das nicht <strong>der</strong> Fall ist, wo ein Volk sich<br />

unter Fremdherrschaft und unter <strong>der</strong>en Anerkennung zu<br />

organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn<br />

gegen die Fremdherrschaft selbst -, son<strong>der</strong>n es organisiert<br />

sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als<br />

Staat im demokratischen Sinn. Es ist, wenn Sie mir ein<br />

Bild aus dem römischen Recht gestatten wollen, so: wie<br />

man dort den Freien und den Sklaven und den<br />

Freigelassenen kannte, wäre ein in dieser Weise<br />

organisiertes Gemeinwesen nicht ein Staat, son<strong>der</strong>n<br />

stünde dem Staat im selben Verhältnis gegenüber wie <strong>der</strong><br />

Freigelassene dem Freien.“ 118<br />

SCHMIDs sonstigen, sehr selbstbewußten Äußerungen, sowie das<br />

Selbstverständnis des Parlamentarischen Rates insgesamt, sollten<br />

jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, bei wem die eigentliche<br />

Macht lag. Der US-amerikanische Verbindungsoffizier Hans<br />

SIMONS kommentierte SCHMIDs Rede in einem Memorandum an<br />

seine Vorgesetzten vom 9. September 1948 wie folgt:<br />

„This first morning session was taken entirely by a long<br />

elaborate and highly academic presentation by Dr. Karl<br />

SCHMID [sic!] who lectured for more than two hours on<br />

practically all aspects of the Chiemsee report without<br />

adding very much to what it contained particularly in the<br />

commentaries of this report. […]“ 119<br />

In seinem Bericht im 14. September 1948 fügte er dann noch<br />

hinzu:<br />

„In judging Schmid‘s speech one has to remember that it<br />

was, on the whole, a highly academic performance, and that<br />

the un<strong>der</strong>lying agressiveness of its argument was less<br />

118 zitiert nach WERNER (Bearb.): Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949. S. 31.<br />

119 zitiert nach WERNER (Bearb.): Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949. S. 45.

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