Kerusk-Armin-Die-Staatsangehörigkeit-der-Deutschen
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Empire besaßen, bezüglich <strong>der</strong>er <strong>der</strong> König von England jedoch<br />
immer das letzte Wort besaß.<br />
In diesem Zusammenhang fand SCHMID bereits in seiner Rede<br />
vom 8. September 1948 deutliche Worte, die das<br />
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 aber<br />
vollkommen ignorierte:<br />
56<br />
„Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter<br />
von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur<br />
sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei<br />
erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen<br />
Volkes handelt. Wo das nicht <strong>der</strong> Fall ist, wo ein Volk sich<br />
unter Fremdherrschaft und unter <strong>der</strong>en Anerkennung zu<br />
organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn<br />
gegen die Fremdherrschaft selbst -, son<strong>der</strong>n es organisiert<br />
sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als<br />
Staat im demokratischen Sinn. Es ist, wenn Sie mir ein<br />
Bild aus dem römischen Recht gestatten wollen, so: wie<br />
man dort den Freien und den Sklaven und den<br />
Freigelassenen kannte, wäre ein in dieser Weise<br />
organisiertes Gemeinwesen nicht ein Staat, son<strong>der</strong>n<br />
stünde dem Staat im selben Verhältnis gegenüber wie <strong>der</strong><br />
Freigelassene dem Freien.“ 118<br />
SCHMIDs sonstigen, sehr selbstbewußten Äußerungen, sowie das<br />
Selbstverständnis des Parlamentarischen Rates insgesamt, sollten<br />
jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, bei wem die eigentliche<br />
Macht lag. Der US-amerikanische Verbindungsoffizier Hans<br />
SIMONS kommentierte SCHMIDs Rede in einem Memorandum an<br />
seine Vorgesetzten vom 9. September 1948 wie folgt:<br />
„This first morning session was taken entirely by a long<br />
elaborate and highly academic presentation by Dr. Karl<br />
SCHMID [sic!] who lectured for more than two hours on<br />
practically all aspects of the Chiemsee report without<br />
adding very much to what it contained particularly in the<br />
commentaries of this report. […]“ 119<br />
In seinem Bericht im 14. September 1948 fügte er dann noch<br />
hinzu:<br />
„In judging Schmid‘s speech one has to remember that it<br />
was, on the whole, a highly academic performance, and that<br />
the un<strong>der</strong>lying agressiveness of its argument was less<br />
118 zitiert nach WERNER (Bearb.): Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949. S. 31.<br />
119 zitiert nach WERNER (Bearb.): Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949. S. 45.