28.07.2017 Aufrufe

Kerusk-Armin-Die-Staatsangehörigkeit-der-Deutschen

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

36<br />

Reichsbürgerrecht zu erlangen; er nimmt als Mitglied<br />

seines Staates am Reiche Teil. Er kann aber nicht Reichs-<br />

Angehöriger sein, ohne einem deutschen Einzelstaat<br />

anzugehören; das Staatsbürgerrecht ist die wesentliche<br />

Voraussetzung zur Erlangung des Reichsbürgerrechts; es<br />

gibt keine Naturalisation durch das Reich unmittelbar.“ 80<br />

LABAND schrieb jene Zeilen zu einem Zeitpunkt, an dem es in<br />

staatsangehörigkeitsrechtlicher Hinsicht de iure noch keine<br />

unmittelbare Reichsangehörigkeit gegeben hatte. Lediglich das<br />

Schutzgebietsgesetz vom 15. März 1888 kannte mit <strong>der</strong><br />

Schutzgebietsangehörigkeit (§6) eine Ausnahme, eine<br />

Rechtsstellung für sich in den Schutzgebieten nie<strong>der</strong>lassende<br />

Auslän<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Eingeborene, die vom Reichskanzler verliehen<br />

werden konnte. 81 Wie allgemein bekannt wurde die unmittelbare<br />

Reichsangehörigkeit erst mit dem Reichs- und<br />

<strong>Staatsangehörigkeit</strong>sgesetz vom 22. Juli 1913 durch die §§ 1 und<br />

33 bis 35 geschaffen.<br />

80 LABAND: Deutsches Reichsstaatsrecht. S. 40f.<br />

81 Derselbe. S. 41.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!