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Mut zur Filiale - RWGV

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HINTERGRUND & ANALYSE<br />

MiFID: Die neue Welt<br />

des Wertpapiergeschäfts<br />

Wann wird MiFID umgesetzt? Wo bringt MiFID Neuerungen? Was kommt auf die Banken zu?<br />

MiFID: Unterstützung durch den Verbund<br />

Zentralbanken, Rechenzentralen,<br />

dwpbank, DG VERLAG<br />

• Technische Unterstützung<br />

• Best Execution<br />

• Formulare<br />

Münster. MiFID (Markets in Financial<br />

Instruments Directive), ein Thema<br />

mit junger Geschichte und ungewisser<br />

Zukunft. Denn: Obwohl die EU-<br />

Richtline bereits im April 2004 in<br />

Kraft trat, ist der nationale Gesetzgebungsprozess<br />

frühestens im Mai 2007<br />

beendet – und anschließend folgen<br />

noch Verordnungen und Präzisierungen<br />

durch die Aufsicht. Das heißt für<br />

die Umsetzung der MiFID: Noch<br />

längst ist nicht bekannt, was im Einzelnen<br />

auf die Banken zukommen<br />

wird.<br />

Andererseits stehen die Volksbanken<br />

und Raiffeisenbanken der Einführung<br />

von MiFID nicht alleine gegenüber:<br />

Der Hauptteil an Umstellungsarbeiten<br />

und Investitionskosten betrifft<br />

die Verbundunternehmen des Wertpapiergeschäfts<br />

und die Zentralbanken<br />

und wird auch von diesen getragen.<br />

Weiterhin wurde unter dem<br />

Dach des BVR im Juni 2006 ein Steuerungsarbeitskreis<br />

gegründet, dessen<br />

14 GB 1/2007<br />

Prüfungsverbände<br />

• Schulungen<br />

• Umsetzungsworkshops<br />

• Musterorganisationsanweisungen<br />

(MOA)<br />

Aufgabe es ist, zentrale Lösungsansätze<br />

für die Primärbanken zu entwickeln<br />

– so insbesondere einen Umsetzungsleitfaden<br />

und ein Schulungskonzept.<br />

Warum überhaupt MiFID?<br />

Ziel des Gesetzgebers ist die Stärkung<br />

des Anlegerschutzes, aber auch die<br />

Harmonisierung und Liberalisierung<br />

der Wertpapiermärkte, um grenzüberschreitendes<br />

Wertpapiergeschäft zu<br />

erleichtern. Damit dies nicht ausschließlich<br />

zu neuen bürokratischen<br />

Belastungen führt, wirken von<br />

Beginn an die genossenschaftlichen<br />

Verbände in Abstimmung im Zentralen<br />

Kreditausschuss (ZKA) auf die<br />

europäischen und nationalen Parlamente<br />

und ihre Entscheidungsträger<br />

ein. Erste wichtige Etappensiege<br />

dabei: Es wird keine Pflicht <strong>zur</strong><br />

Sprachaufzeichnung bei telefonisch<br />

erteilter Order geben. Und: Die bestmögliche<br />

beziehungsweise kunden-<br />

MiFID-Arbeitskreis,<br />

FinanzVerbund<br />

• Umsetzungsleitfaden<br />

- Darstellung der Änderungen<br />

- Umsetzungsanforderungen<br />

- Checklisten<br />

- Muster<br />

• Kommunikationskonzept<br />

günstigste Auftragsausführung – die<br />

so genannte Best Execution – ist<br />

nicht für jedes Einzelgeschäft, sondern<br />

im Rahmen einer Policy, also im<br />

Rahmen von Ausführungsgrundsätzen<br />

(die eine gleich bleibende und<br />

bestmögliche Ausführung der Kundenorders<br />

sicherstellen müssen), zu erfüllen.<br />

Wann wird MiFID in der Bank<br />

umgesetzt?<br />

Auch diese Frage ist noch nicht<br />

abschließend zu beantworten. Bislang<br />

gilt die alte Vorgabe: „Umsetzung<br />

ab dem 1. November 2007“ und<br />

„Überprüfung der Einhaltung der<br />

Vorschriften durch die BaFin ab<br />

2008“. Diese Daten wurden allerdings<br />

festgesetzt, als man im Bundesfinanzministerium<br />

(BFM) noch von der<br />

fristgerechten nationalen Gesetzgebung<br />

zum 31. Januar 2007 ausging.<br />

Dieser Termin ist nun verstrichen –<br />

und der Bundesrat ist mit dem Kabi- >

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