Mut zur Filiale - RWGV
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HINTERGRUND & ANALYSE<br />
> wurde. Im „Standardgeschäft“ ergibt<br />
sich hieraus eine Erleichterung, da<br />
der Kunde nicht mehr nach seinen<br />
Kenntnissen und Erfahrungen befragt<br />
werden muss. Als Ergebnis bleibt festzuhalten:<br />
Es ändert sich wenig, aber<br />
es gibt neue Begrifflichkeiten.<br />
Umfangreiche Änderungen, die in<br />
der Umsetzung äußerst zeit- und kostenintensiv<br />
sind, ergeben sich bei<br />
den Anforderungen <strong>zur</strong> bestmöglichen<br />
Auftragsausführung (Best Execution)<br />
und <strong>zur</strong> Sicherstellung der<br />
Markttransparenz. Die MiFID fordert<br />
bei Wertpapiergeschäften eine Ausführungspraxis<br />
mit bestmöglichen<br />
Ergebnissen für den Kunden in Bezug<br />
auf Kurs, Gebühren, Geschwindigkeit<br />
und Wahrscheinlichkeit der Ausführung.<br />
Dies ist eine Aufgabe, die<br />
von den genossenschaftlichen Zentralbanken<br />
zu schultern ist. Die Primärbanken<br />
profitieren hier von der<br />
Arbeitsteilung im Verbund. Ebenso<br />
das Problemfeld Markttransparenz<br />
der Handelsplätze berührt die Primärbanken<br />
nicht. Die Betreiber von<br />
Handelsplätzen müssen Daten aus<br />
verschiedenen Quellen zusammenführen.<br />
Technisch gesehen ist dies<br />
eine wesentliche Integrationsaufgabe.<br />
Unterstützung durch den Verbund<br />
Zur Unterstützung der MiFID-Umsetzung<br />
in den Volksbanken und Raiffeisenbanken<br />
arbeitet der genossenschaftliche<br />
FinanzVerbund an mehreren<br />
Großbaustellen – mit dem Ziel,<br />
lückenlos die Auswirkungen der<br />
MiFID-Regeln auf jeden einzelnen Arbeitsschritt<br />
im Wertpapiergeschäft zu<br />
erfassen. Es werden sowohl die<br />
Sicherstellung der gewohnten technischen<br />
Unterstützung gewährleistet,<br />
als auch die Anpassung der Formulare<br />
und Verträge vorgenommen und ein<br />
Umsetzungsleitfaden sowie Schulungen<br />
und Umsetzungsworkshops angeboten.<br />
Der Umsetzungsleitfaden wird<br />
die MiFID-Regeln verständlich erläutern,<br />
Vorschläge <strong>zur</strong> Umsetzung liefern<br />
sowie Checklisten und Muster<br />
für einzelne Problemfelder <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stellen. Ziel der Arbeiten des<br />
MiFID-Steuerungsarbeitskreises beim<br />
16 GB 1/2007<br />
BVR ist ganz klar: Standardisierte und<br />
einfache Lösungsansätze, die von<br />
möglichst vielen Mitgliedsbanken<br />
ohne Änderungen übernommen werden<br />
können, zu produzieren und ein<br />
hohes Maß an Unterstützung durch<br />
die Zentralbank auch im Rahmen der<br />
späteren Umsetzung mit möglichst<br />
geringem verbleibendem Umset-<br />
Hintergrund<br />
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zungsaufwand für die Mitgliedsbank<br />
selbst zu liefern.<br />
Klaus Engels, <strong>RWGV</strong>-Vorstandsstab<br />
Hermann-Josef Krämer, Dozent an der<br />
Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsakademie<br />
(RWGA)<br />
Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) – Richtlinie<br />
2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004<br />
über Märkte für Finanzinstrumente <strong>zur</strong> Änderung der Richtlinien<br />
85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 200/12/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates und <strong>zur</strong> Aufhebung der Richtlinie<br />
93/22/EWG des Rates<br />
Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10.8.2006 <strong>zur</strong> Durchführung<br />
der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in<br />
Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und<br />
die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die<br />
Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie<br />
(Durchführungsrichtlinie)<br />
Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10.8.2006 <strong>zur</strong><br />
Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates betreffen die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die<br />
Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten<br />
zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie<br />
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),<br />
Rundschreiben vom 30.10.2006, „Richtlinie über Märkte für Finanzdienstleistungen<br />
(MiFID)“, Az.: 413-MiFID-FV<br />
„MiFID Newsletter an unsere Mitgliedsbanken“<br />
(Hrsg.: WGZ BANK, 12/2006)<br />
„MiFID-Newsletter für unsere Mitgliedsbanken“ vom 1.2.2007<br />
(Hrsg.: BVR, DZ BANK, WGZ BANK, Union Investment)<br />
INFORMATIONSVERANSTALTUNG<br />
Der <strong>RWGV</strong> bietet Infoveranstaltungen <strong>zur</strong> MiFID-Umsetzung an. Die<br />
Tagesveranstaltungen mit Referenten von <strong>RWGV</strong>, WGZ BANK und<br />
Union Investment sind für den 23. März und den 30. März in der RWGA<br />
in Forsbach sowie für den 29. März in der RWGA in Münster geplant.<br />
Informationen bei:<br />
Akademieleiter Dr. Christoph Vogelsang,<br />
christoph.vogelsang@rwga.de, Telefon: 0251 7186-499.