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Germany Yearbook - 2005_ocr

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10 Justiz<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Die von den statistischen Ämtern geführten Justiz- und Rechtspflegestatistiken liefern<br />

einerseits verfahrensbezogene Informationen zu Geschäftsanfall und -erledigung bei<br />

Gerichten und Staatsanwaltschaften. Andererseits wird über die Personen berichtet, die<br />

Objekte der justiziellen Strafverfolgung bzw. -Strafvollstreckung waren, sei es als<br />

Abgeurteilte und Verurteilte (im Rahmen der Strafverfolgungsstatistik), Gefangene (im<br />

Rahmen der Strafvollzugsstatistiß oder Probanden der Bewährungshilfe (im Rahmen<br />

der BewährungshilfestatistiK).<br />

Die Erhebungen im Bereich der Justiz werden als koordinierte Länderstatistiken auf der<br />

Grundlage bundeseinheitlicher Verwaltungsanordnungen geführt und im Statistischen<br />

Bundesamt zu einem Bundesergebnis zusammengefasst. Dabei wurden bisher die<br />

Statistiken über Strafverfolgung und Bewährungshilfe nicht flächendeckend in den<br />

neuen Ländern eingeführt. Die hierangeführten Ergebnisse zu diesen beiden Statistiken<br />

beschränken sich daher im Wesentlichen auf das frühere Bundesgebiet einschl. Berlin.<br />

Die verfahrensbezogenen Justizstatistiken über Geschäftsanfall und -erledigung bei<br />

Gerichten und Staatsanwaltschaften dienen in erster Linie der Kapazitätsmessung bei<br />

den Justizorganen. Hierfür werden von den statistischen Ämtern bei den Zivil-, Familien-,<br />

Straf-, Verwaltungs- und Rnanzgerichten sowie den Staatsanwaltschaften der Länder<br />

Zählkartenerhebungen durchgeführt, der sich differenzierte Ergebnisse zu den Neuzugängen<br />

und den erledigten Verfahren in den jeweiligen Gerichtszweigen und Instanzen<br />

entnehmen lassen. Die Ergebnisse dieser Justizstatistiken werden hier ergänzt<br />

durch die außerhalb der statistischen Ämter erstellten Geschäftsstatistiken über das<br />

Bundesverfassungsgericht, über die anderen Bundesgerichte, zur Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit<br />

sowie zum Deutschen Patent- und Markenamt. Weitere Informationen<br />

betreffen das Personal der Rechtspflege (im Einzelnen die an den Gerichten tätigen<br />

Richter und Richterinnen, die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und<br />

Rechtsanwältinnen, Notare und Notarinnen) sowie die quantitative Struktur der Gerichte<br />

in der ordentlichen und der Fachgerichtsbarkeit.<br />

Die personenbezogenen Statistiken der Strafrechtspflege dienen einerseits der<br />

Evaluation kriminalpolitischer Maßnahmen und andererseits der Messung der gerichtlich<br />

registrierten Kriminalität. Um ein vollständigeres Bild bezüglich Ausmaß und<br />

Entwicklung der Kriminalität entwerfen zu können, werden hier zudem die Ergebnisse<br />

der so genannten Polizeilichen Kriminalstatistik zitiert, die von den Kriminalämtern des<br />

Bundes und der Länder durchgeführt wird.<br />

Die Polizeiliche Kriminalstatistik informiert über die bekannt gewordenen und die<br />

aufgeklärten Straftaten (mit Ausnahme der Staatsschutzdelikte und der Vergehen im<br />

Straßenverkehr) sowie über die polizeilich ermittelten Tatverdächtigen.<br />

Die Strafverfolgungsstatistik weist die Abgeurteilten (Angeklagten) und Verurteilten<br />

nach. Erwachsene (21 Jahre und älter) werden nach allgemeinem Strafrecht, Jugendliche<br />

(14 bis unter 18 Jahre) nach Jugendstrafrecht behandelt. Bei Heranwachsenden<br />

(18 bis unter 21 Jahre) kann - je nach dem Grad der sittlichen Reife der Angeklagten -<br />

entweder allgemeines oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.<br />

Die Unterschiede zwischen den Zahlen für die bekannt gewordenen bzw. aufgeklärten<br />

Straftaten sowie den Tatverdächtigen aus der polizeilichen Kriminalstatistik und den<br />

Zahlen für die Verurteilten aus der Strafverfolgungsstatistik ergeben sich vor allem<br />

dadurch, dass nicht alle bekannt gewordenen Straftaten aufgeklärt werden, nicht gegen<br />

alle von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen Anklage erhoben wird und nicht jedes<br />

Strafverfahren mit einer Verurteilung, sondern auch mit einer anderen Entscheidung<br />

beendet werden kann.<br />

Die Strafvollzugsstatistik gibt Auskunft über die Justizvollzugsanstalten, deren<br />

Belegungskapazität und tatsächliche Belegung in ausgewählten Kalendermonaten<br />

(Gefangenenbestand nach Vollzugsarten) sowie die Zu- und Abgänge während des<br />

Berichtsmonats (Gefangenenbewegung). Persönliche (Alter, Familienstand) und kriminologische<br />

Merkmale (Straftat, Art und Höhe der Strafe, Vorstrafen) werden nur für die<br />

Strafgefangenen und Sicherungsvenwahrten am Stichtag 31.3. festgestellt.<br />

In der Bewährungshilfestatistik werden die den hauptamtlichen Bewährungshelfem<br />

übertragenen Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht gezählt. Solche Unterstellungen<br />

können angeordnet werden, wenn den Probanden entweder im Urteil Strafaussetzung<br />

oder nach Verbüßung eines Teils der erkannten Freiheits- bzw. Jugendstrafe<br />

vorzeitige Entlassung gewährt worden ist. Die Zahl der Unterstellungen ist größer als die<br />

der unterstellten Personen. Das ergibt sich vor allem daraus, dass eine Person, die<br />

wegen mehrerer Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt worden ist, mehrfach<br />

unter Bewährungsaufsicht gestellt werden kann (Mehrfachunterstellung). In der Statistik<br />

werden die durch Bewährung beendeten Unterstellungen denjenigen gegenübergestellt,<br />

die durch Widerruf dieser Vergünstigung beendet worden sind.<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2005</strong> 259

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