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17 Finanz- und andere Dienstleistungen<br />

Definitionen<br />

Geld und Kreditwesen<br />

Zu den Baudarlehen gehören zugeteilte Darlehen, Zwischenkredite und sonstige Baudarlehen.<br />

Die Bauspareinlagen stellen wegen ihrer Zweckbindung Sparguthaben besonderer Art<br />

dar.<br />

Der Bruttoabsatz umfasst die im Berichtszeitraum erstmals abgesetzten Wertpapiere.<br />

Bundesanleihe: Langfristige Schuldverschreibung, die der Bund zur Deckung seines<br />

Kreditbedarfs begibt. Sie hat in der Regel eine zehnjährige Laufzeit und eine feste<br />

Nominalverzinsung.<br />

Bundesobligation: Schuldverschreibung des Bundes mit fünfjähriger Laufzeit und fester<br />

Nominalverzinsung.<br />

Bundesschatzbrief: Speziell für Privatanleger konzipierte Schuldverschreibung des Bundes<br />

mit sechs (Typ A) oder sieben (Typ B) Jahren Laufzeit und gestaffeltem Zinssatz.<br />

Depot: Bezeichnung für die bei einer Bank hinterlegten Wertgegenstände, wie Wertpapiere,<br />

Goldbarren oder Edelsteine. Zu unterscheiden sind geschlossene Depots und<br />

offene Depots. Den Inhalt geschlossener Depots kennt nur der Bankkunde. Diese<br />

Depots bestehen zumeist in Form von in Panzerschränken gesicherten Schließfächern.<br />

Bei offenen Depots - in der Regel Wertpapierdepots - kennt die Bank den Depotinhalt<br />

und nimmt über die Verwahrung auch Verwaltungsfunktionen wahr, etwa die Einlösung<br />

von Zins- oder Dividendenscheinen.<br />

Hypothekarkredit (Realkredit): Begriff für langfristige Darlehen, die durch Eintragung<br />

von Grundpfandrechten (heute überwiegend Grundschulden, seltener Hypotheken) gesichertsind.<br />

Beliehen werden insbesondere Grundstücke und Gebäude.<br />

Hypotheken Pfandbriefe: Schuldverschreibung, die von privaten Hypothekenbanken und<br />

öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten aufgrund besonderer Gesetze ausgegeben wird.<br />

Die Hypotheken Pfandbriefe sind durch Grundpfandrechte (Hypotheken) gedeckt.<br />

Der Nettoabsatz ergibt sich aus dem Bruttoabsatz durch Abzug der Tilgung. Ein negatives<br />

Vorzeichen bedeutet, dass die Tilgung über dem Wert der im Berichtszeitraum neu<br />

abgesetzten Wertpapiere lag.<br />

Der Umlauf gibt den Stand der im Verkehr befindlichen Schuldverschreibungen und<br />

Aktien wieder.<br />

Wohnungsbauprämien sind staatliche Wohnungsbauförderungs mittel, die den Bausparen!<br />

nach dem Wohnungsbauprämiengesetz vom 17.3.1952 (und den hierzu erlassenen<br />

Änderungsgesetzen) gewährt werden. Sie betragen bei Prämienberechtigten<br />

z. Zt. 10 % der geleisteten Aufwendungen.<br />

Monetäres Finanzinstitut (MFI): Ein Rnanzinstitut, das Einlagen entgegennimmt, die<br />

nach der statistischen Abgrenzung der Europäischen Zentralbank zur Geldmenge zählen,<br />

und das Kredite gewährt und/oder in Wertpapiere investiert. In Deutschland gehören<br />

Banken und Geldmarktfonds zu den MFIs.<br />

Nichtbanken: Private Haushalte einschließlich der privaten Organisationen ohne<br />

Erwerbscharakter (z. B. Vereine, Kirchen), Unternehmen (außer Banken) und öffentliche<br />

Haushalte.<br />

Öffentliche Pfandbriefe: Von privaten Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen<br />

Kreditanstalten ausgegebene festverzinsliche Schuldverschreibungen, deren Erlöse zur<br />

Gewährung von meist längerfristigen Krediten an öffentliche Stellen dienen. Diese Wertpapiere<br />

sind nicht wie bei Hypotheken Pfandbriefen durch Grund pfand rechte, sondern<br />

durch die allgemeine Leistungs- und Steuerkraft einer öffentlichen Körperschaft gedeckt.<br />

Rendite: Als Prozentsatz pro Jahr ausgedrücktes Maß für den Ertrag, den eine Vermögensanlage<br />

erbringt. Die Anlagerendite oder Effektiwerzinsung festverzinslicher<br />

Wertpapiere ist die für die Restlaufzeit (Zeitraum bis zur Fälligkeit) ermittelte Durchschnittsrendite.<br />

Schuldverschreibungen: Wertpapiere, in denen sich der Aussteller verpflichtet, bei Fälligkeit<br />

einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen und nach einem festgelegten Modus<br />

Zinszahlungen zu leisten. Schuldverschreibungen dienen der Deckung eines größeren<br />

Bedarfs an Fremdmitteln. Als Emittenten können neben staatlichen Stellen (öffentliche<br />

Anleihen) Banken (Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe) und Industrieunternehmen<br />

(Industrieobligationen) auftreten.<br />

Spareinlagen: Von vornherein nicht befristete Gelder von Kunden, die von den Geld- und<br />

Kreditinstituten auf Sparkonten geführt und für die dem Sparereine besondere Urkunde<br />

(meist ein Sparbuch) ausgehändigt wird. Spareinlagen dürfen nicht für den<br />

Zahlungsverkehr benutzt werden. Will der Einleger sein Geld zurückbekommen, muss er<br />

normalerweise bestimmte, bei der Anlage vereinbarte Kündigungsfristen beachten. Am<br />

häufigsten ist die dreimonatige Kündigungsfrist.<br />

Termineinlagen (Termingelder): Einlagen, die Geld- und Kreditinstituten von ihren Kunden<br />

oder von anderen Instituten für eine bestimmte Zeit gegen einen festen Zinssatz<br />

überlassen werden. Sie bringen dem Geldanleger in der Regel höhere Zinsen als normale<br />

Spareinlagen.<br />

Wechselkurs: Preis einer ausländischen Währung, ausgedrückt in Einheiten der eigenen<br />

Währung. Der Wechsel- oder Devisenkurs wurde in Deutschland bis Ende 1998 sowohl<br />

amtlich als auch im Freiverkehr zwischen den Banken festgestellt. Dabei erfolgte die<br />

amtliche Kursfeststellung an der Devisenbörse (Börse) in D-Mark für einen festgesetzten<br />

Betrag der jeweiligen Auslandswährung (sog. Preisnotierung, z. B. 1,91 DM je US-<br />

Dollar). Für den Euro wurde dagegen die sog. Mengennotierung angegeben. Im Unterschied<br />

zur Preisnotierung gibt die Mengennotierung an, welcher Betrag der Auslandswährung<br />

als Gegenwert für eine bestimmte Menge an Inlandswährung zu zahlen ist<br />

(z. B. 1,19 US-Dollar für einen Euro).<br />

Wertpapier: Urkunde, die ein Vermögensrecht (z. B. eine Kreditforderung, wie eine<br />

Schuldverschreibung oder ein Anteilsrecht, wie eine Aktie) in der Weise verbrieft, dass<br />

das Recht ohne die Urkunde weder übertragen noch geltend gemacht werden kann.<br />

Versicherungen<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Behörde, in der die Banken-,<br />

Versicherungs- und Wertpapieraufsicht zu einer Allfinanzaufsicht zusammengeführt<br />

wurde. Die ehemaligen Behörden (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt<br />

für das Versicherungswesen, Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel)<br />

gingen in der BaFin auf. Die BaFin ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der<br />

Rnanzen.<br />

Bruttobeitrag: Versicherungsbeitrag, häufig auch »Prämie« genannt; Entgelt für den<br />

Versicherungsschutz. Während man unter dem »gebuchten Brutto-Beitrag« die gesamte<br />

Beitragseinnahme versteht, umfasst der »verdiente Brutto-Beitrag« die auf das<br />

Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme, das heißt die Prämieneinnahmen unter<br />

Berücksichtigung der Veränderung des technischen Rechnungsabgrenzungspostens<br />

Beitragsüberträge. Der »verdiente Netto-Beitrag« ist die auf das Geschäftsjahr entfallende<br />

Beitragseinnahme für eigene Rechnung (nach Abzug der Rückversicherung).<br />

Kapitalanlagen: Die Versicherer haben das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte<br />

Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher,<br />

rentabel und liquide anzulegen. Sie sind dabei zu einer angemessen Mischung und<br />

Streuung der Anlagen verpflichtet. Die Anlage ist möglich u. a. in Darlehen (Schuldscheine,<br />

Hypotheken), Wertpapieren (Aktien, festverzinsliche Papiere, Investmentanteile)<br />

und Grundbesitz.<br />

Krankenhaustagegeldversicherung: Zweig der privaten Krankenversicherung. Mit einer<br />

Krankenhaustagegeldversicherung wird für jeden Tag, den sich der Versicherte im<br />

Krankenhaus aufhält, ein vereinbarter Geldbetrag ohne Kostennachweis und steuerfrei<br />

übenwiesen. Damit lassen sich zusätzliche Kosten, die durch den Aufenthalt im<br />

Krankenhaus entstehen, abdecken. (Die KHT-Versicherung ist als Zusatzversicherung<br />

zur GKV geeignet.)<br />

Krankentagegeldversicherung: Zweig der privaten Krankenversicherung. Die Krankentagegeldversicherung<br />

sichert ganz oder teilweise das Einkommen während einer vorübergehenden<br />

krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie ermöglicht<br />

weiter bestehende persönliche Verpflichtungen zu erfüllen. Arbeitnehmer erhalten nach<br />

Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber, laut<br />

Tarif- oder Arbeitsvertrag manchmal auch länger. Vom vereinbarten Zeitpunkt an - bei<br />

Selbstständigen und Freiberuflern auch vor der siebten Woche - wird das vereinbarte<br />

Tagegeld der Krankentagegeldversicherung gezahlt. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt<br />

der Versicherte selbst. Er kann so das volle Nettogehalt absichern. (Die KT-Versicherung<br />

ist als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte geeignet.)<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2005</strong> 441

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