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17 Finanz- und andere Dienstleistungen<br />
Definitionen<br />
Geld und Kreditwesen<br />
Zu den Baudarlehen gehören zugeteilte Darlehen, Zwischenkredite und sonstige Baudarlehen.<br />
Die Bauspareinlagen stellen wegen ihrer Zweckbindung Sparguthaben besonderer Art<br />
dar.<br />
Der Bruttoabsatz umfasst die im Berichtszeitraum erstmals abgesetzten Wertpapiere.<br />
Bundesanleihe: Langfristige Schuldverschreibung, die der Bund zur Deckung seines<br />
Kreditbedarfs begibt. Sie hat in der Regel eine zehnjährige Laufzeit und eine feste<br />
Nominalverzinsung.<br />
Bundesobligation: Schuldverschreibung des Bundes mit fünfjähriger Laufzeit und fester<br />
Nominalverzinsung.<br />
Bundesschatzbrief: Speziell für Privatanleger konzipierte Schuldverschreibung des Bundes<br />
mit sechs (Typ A) oder sieben (Typ B) Jahren Laufzeit und gestaffeltem Zinssatz.<br />
Depot: Bezeichnung für die bei einer Bank hinterlegten Wertgegenstände, wie Wertpapiere,<br />
Goldbarren oder Edelsteine. Zu unterscheiden sind geschlossene Depots und<br />
offene Depots. Den Inhalt geschlossener Depots kennt nur der Bankkunde. Diese<br />
Depots bestehen zumeist in Form von in Panzerschränken gesicherten Schließfächern.<br />
Bei offenen Depots - in der Regel Wertpapierdepots - kennt die Bank den Depotinhalt<br />
und nimmt über die Verwahrung auch Verwaltungsfunktionen wahr, etwa die Einlösung<br />
von Zins- oder Dividendenscheinen.<br />
Hypothekarkredit (Realkredit): Begriff für langfristige Darlehen, die durch Eintragung<br />
von Grundpfandrechten (heute überwiegend Grundschulden, seltener Hypotheken) gesichertsind.<br />
Beliehen werden insbesondere Grundstücke und Gebäude.<br />
Hypotheken Pfandbriefe: Schuldverschreibung, die von privaten Hypothekenbanken und<br />
öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten aufgrund besonderer Gesetze ausgegeben wird.<br />
Die Hypotheken Pfandbriefe sind durch Grundpfandrechte (Hypotheken) gedeckt.<br />
Der Nettoabsatz ergibt sich aus dem Bruttoabsatz durch Abzug der Tilgung. Ein negatives<br />
Vorzeichen bedeutet, dass die Tilgung über dem Wert der im Berichtszeitraum neu<br />
abgesetzten Wertpapiere lag.<br />
Der Umlauf gibt den Stand der im Verkehr befindlichen Schuldverschreibungen und<br />
Aktien wieder.<br />
Wohnungsbauprämien sind staatliche Wohnungsbauförderungs mittel, die den Bausparen!<br />
nach dem Wohnungsbauprämiengesetz vom 17.3.1952 (und den hierzu erlassenen<br />
Änderungsgesetzen) gewährt werden. Sie betragen bei Prämienberechtigten<br />
z. Zt. 10 % der geleisteten Aufwendungen.<br />
Monetäres Finanzinstitut (MFI): Ein Rnanzinstitut, das Einlagen entgegennimmt, die<br />
nach der statistischen Abgrenzung der Europäischen Zentralbank zur Geldmenge zählen,<br />
und das Kredite gewährt und/oder in Wertpapiere investiert. In Deutschland gehören<br />
Banken und Geldmarktfonds zu den MFIs.<br />
Nichtbanken: Private Haushalte einschließlich der privaten Organisationen ohne<br />
Erwerbscharakter (z. B. Vereine, Kirchen), Unternehmen (außer Banken) und öffentliche<br />
Haushalte.<br />
Öffentliche Pfandbriefe: Von privaten Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen<br />
Kreditanstalten ausgegebene festverzinsliche Schuldverschreibungen, deren Erlöse zur<br />
Gewährung von meist längerfristigen Krediten an öffentliche Stellen dienen. Diese Wertpapiere<br />
sind nicht wie bei Hypotheken Pfandbriefen durch Grund pfand rechte, sondern<br />
durch die allgemeine Leistungs- und Steuerkraft einer öffentlichen Körperschaft gedeckt.<br />
Rendite: Als Prozentsatz pro Jahr ausgedrücktes Maß für den Ertrag, den eine Vermögensanlage<br />
erbringt. Die Anlagerendite oder Effektiwerzinsung festverzinslicher<br />
Wertpapiere ist die für die Restlaufzeit (Zeitraum bis zur Fälligkeit) ermittelte Durchschnittsrendite.<br />
Schuldverschreibungen: Wertpapiere, in denen sich der Aussteller verpflichtet, bei Fälligkeit<br />
einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen und nach einem festgelegten Modus<br />
Zinszahlungen zu leisten. Schuldverschreibungen dienen der Deckung eines größeren<br />
Bedarfs an Fremdmitteln. Als Emittenten können neben staatlichen Stellen (öffentliche<br />
Anleihen) Banken (Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe) und Industrieunternehmen<br />
(Industrieobligationen) auftreten.<br />
Spareinlagen: Von vornherein nicht befristete Gelder von Kunden, die von den Geld- und<br />
Kreditinstituten auf Sparkonten geführt und für die dem Sparereine besondere Urkunde<br />
(meist ein Sparbuch) ausgehändigt wird. Spareinlagen dürfen nicht für den<br />
Zahlungsverkehr benutzt werden. Will der Einleger sein Geld zurückbekommen, muss er<br />
normalerweise bestimmte, bei der Anlage vereinbarte Kündigungsfristen beachten. Am<br />
häufigsten ist die dreimonatige Kündigungsfrist.<br />
Termineinlagen (Termingelder): Einlagen, die Geld- und Kreditinstituten von ihren Kunden<br />
oder von anderen Instituten für eine bestimmte Zeit gegen einen festen Zinssatz<br />
überlassen werden. Sie bringen dem Geldanleger in der Regel höhere Zinsen als normale<br />
Spareinlagen.<br />
Wechselkurs: Preis einer ausländischen Währung, ausgedrückt in Einheiten der eigenen<br />
Währung. Der Wechsel- oder Devisenkurs wurde in Deutschland bis Ende 1998 sowohl<br />
amtlich als auch im Freiverkehr zwischen den Banken festgestellt. Dabei erfolgte die<br />
amtliche Kursfeststellung an der Devisenbörse (Börse) in D-Mark für einen festgesetzten<br />
Betrag der jeweiligen Auslandswährung (sog. Preisnotierung, z. B. 1,91 DM je US-<br />
Dollar). Für den Euro wurde dagegen die sog. Mengennotierung angegeben. Im Unterschied<br />
zur Preisnotierung gibt die Mengennotierung an, welcher Betrag der Auslandswährung<br />
als Gegenwert für eine bestimmte Menge an Inlandswährung zu zahlen ist<br />
(z. B. 1,19 US-Dollar für einen Euro).<br />
Wertpapier: Urkunde, die ein Vermögensrecht (z. B. eine Kreditforderung, wie eine<br />
Schuldverschreibung oder ein Anteilsrecht, wie eine Aktie) in der Weise verbrieft, dass<br />
das Recht ohne die Urkunde weder übertragen noch geltend gemacht werden kann.<br />
Versicherungen<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Behörde, in der die Banken-,<br />
Versicherungs- und Wertpapieraufsicht zu einer Allfinanzaufsicht zusammengeführt<br />
wurde. Die ehemaligen Behörden (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt<br />
für das Versicherungswesen, Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel)<br />
gingen in der BaFin auf. Die BaFin ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der<br />
Rnanzen.<br />
Bruttobeitrag: Versicherungsbeitrag, häufig auch »Prämie« genannt; Entgelt für den<br />
Versicherungsschutz. Während man unter dem »gebuchten Brutto-Beitrag« die gesamte<br />
Beitragseinnahme versteht, umfasst der »verdiente Brutto-Beitrag« die auf das<br />
Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme, das heißt die Prämieneinnahmen unter<br />
Berücksichtigung der Veränderung des technischen Rechnungsabgrenzungspostens<br />
Beitragsüberträge. Der »verdiente Netto-Beitrag« ist die auf das Geschäftsjahr entfallende<br />
Beitragseinnahme für eigene Rechnung (nach Abzug der Rückversicherung).<br />
Kapitalanlagen: Die Versicherer haben das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte<br />
Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher,<br />
rentabel und liquide anzulegen. Sie sind dabei zu einer angemessen Mischung und<br />
Streuung der Anlagen verpflichtet. Die Anlage ist möglich u. a. in Darlehen (Schuldscheine,<br />
Hypotheken), Wertpapieren (Aktien, festverzinsliche Papiere, Investmentanteile)<br />
und Grundbesitz.<br />
Krankenhaustagegeldversicherung: Zweig der privaten Krankenversicherung. Mit einer<br />
Krankenhaustagegeldversicherung wird für jeden Tag, den sich der Versicherte im<br />
Krankenhaus aufhält, ein vereinbarter Geldbetrag ohne Kostennachweis und steuerfrei<br />
übenwiesen. Damit lassen sich zusätzliche Kosten, die durch den Aufenthalt im<br />
Krankenhaus entstehen, abdecken. (Die KHT-Versicherung ist als Zusatzversicherung<br />
zur GKV geeignet.)<br />
Krankentagegeldversicherung: Zweig der privaten Krankenversicherung. Die Krankentagegeldversicherung<br />
sichert ganz oder teilweise das Einkommen während einer vorübergehenden<br />
krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie ermöglicht<br />
weiter bestehende persönliche Verpflichtungen zu erfüllen. Arbeitnehmer erhalten nach<br />
Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber, laut<br />
Tarif- oder Arbeitsvertrag manchmal auch länger. Vom vereinbarten Zeitpunkt an - bei<br />
Selbstständigen und Freiberuflern auch vor der siebten Woche - wird das vereinbarte<br />
Tagegeld der Krankentagegeldversicherung gezahlt. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt<br />
der Versicherte selbst. Er kann so das volle Nettogehalt absichern. (Die KT-Versicherung<br />
ist als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte geeignet.)<br />
Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2005</strong> 441