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Germany Yearbook - 2005_ocr

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15 Binnenhandel, Gastgewerbe, Tourismus<br />

Definitionen<br />

Binnenhandel, Gastgewerbe<br />

Beschäftigte: Tätige Inhaber/Inhaberinnen, mithelfende Familienangehörige und Arbeitnehmer,<br />

die in einem Voltzeit- oder Teilzeitbeschäftigungsverhältnis zu dem Unternehmen<br />

stehen. Teilzeitbeschäftigte sind Personen, denen durchschnittliche Arbeitszeit<br />

kürzer als die orts-, branchen- oder betrlebsübllche Wochenarbeitszeit is t<br />

Bruttobetriebsüberschuss - Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten<br />

- Löhne und Gehälter<br />

- Sozialabgaben<br />

Bruttowertschöpfung zu<br />

Faktorkosten<br />

Umsatz<br />

+ Sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen)<br />

- Bezüge von Handelswaren<br />

- Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen<br />

+ Warenend bestand<br />

- Warenanfangsbestand<br />

- Mieten und Pachten<br />

- Betriebliche Steuern und Abgaben<br />

- Bezogene Leistungen und andere betriebliche<br />

Aufwendungen<br />

+ Subventionen<br />

Einzelhandel: Einzelhandel (ohne Kraftfahrzeughandel und ohne Handel mit<br />

Kraftstoffen) betreibt, wer Handelswaren überwiegend an private Haushalte absetzt Als<br />

Tätigkeiten des Einzelhandels zählen auch die der Apotheken, Augenoptik- und Hörgeräteakustikgeschäfte.<br />

Gastgewerbe: Der Umsatz aus Gastgewerbe umfasst Umsätze aus Beherbergung, aus<br />

Gaststättenleistungen sowie aus Kantinen- und Cateringleistungen. Die Edöse derTrinkund<br />

Imbisshallen aus dem Verkauf von Zeitungen, SÜBwaren, Tabakwaren, Andenken<br />

und dgl. zählen jedoch nicht zum Umsatz aus Gastgewerbe, sondern zum Umsatz aus<br />

Einzelhandel<br />

Großhandel: Großhandel (ohne KraftfahrzeughandeQ betreibt wer Handelswaren in<br />

eigenem Namen für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung (Kommissionshandel)<br />

überwiegend an andere Abnehmer als private Haushalte (z. B. gewerbliche Betriebe,<br />

Einzelhändler) absetzt. Der Absatz an Gebietskörperschaften, Organisationen ohne<br />

Erwerbscharakter, Sozialversicherungsträger und wirtschaftliche Unternehmen der<br />

öffentlichen Hand sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebendem<br />

Vieh, landwirtschaftlichen Geräten, Baumaschinen, Bürobedarf, Dental- und<br />

Laborbedarf usw. zählen i. d. R. zum Großhandel<br />

Handelswaren: Handelswaren sind bewegliche Sachgüter, die fertig bezogen und ohne<br />

wesentliche, d. h. nicht mehr als handelsübliche Be- und Verarbeitung weiterveräußert<br />

werden.<br />

Investitionen: Wert der Bruttozugänge an Sachanlagen, Fahrzeugen und Maschinen.<br />

Löhne und Gehälten Löhne und Gehälter sind die Bezüge der Arbeitnehmer, und zwar<br />

ohne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, jedoch einschließlich der davon zu<br />

entrichtenden Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.<br />

örtliche Einheiten: Örtliche Einheiten sind die rechtlich unselbständigen Zweigniederlassungen,<br />

Betriebe oder Arbeitstätten einschl. der Hauptniederlassung.<br />

Produktionswert = Umsatz<br />

+ Sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen)<br />

+ Warenanfangsbestand<br />

- Warenend bestand<br />

- Bezüge von Handelswaren<br />

Rohertrag: Umsatz minus Wareneinsatz.<br />

Umsatz: Gesamtbetrag aller In Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen (Elgengeschäffl<br />

sowie Provisionseinnahmen und Kostenvergütungen (Fremdgeschäft) des Unternehmens<br />

elnschL des Eigenverbrauchs. Der Umsatz wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.<br />

Unternehmen: Rechtlich selbstständige Wirtschaftseinheiten elnschL etwaigerbereichsfremder<br />

Untemehmensteile und Tätigkeiten, mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betrieben sowie von Zweigniederlassungen im Ausland.<br />

Unternehmen mit verschiedenen Tätigkeiten (z. B. Kombination von Groß- und ElnzelhandeO<br />

werden nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt eingeordnet. Die fachliche<br />

Zuordnung erfolgt zu dem Wlrtschaftsberelch, der diejenige Tätigkeit umfasst, auf die<br />

der größte Teil der Im Unternehmen entstandenen Wertschöpfung entfällt Innerhalb der<br />

Wirtschaftsbereiche Großhandel Handelsvermittlung und Einzelhandel werden die einzelnen<br />

Unternehmen den Wirtschaftszweigen nach Art und Zusammensetzung des Warensortiments<br />

zugeordnet; Im Gastgewerbe erfolgt die Zuordnung nach Wirtschaftszweigen<br />

nach dervon den Inhabern angegebenen Betriebsart<br />

Tourismus<br />

AnkOnfte: Zahl der Meldungen von Gästen In einer Beherbergungsstätte innerhalb des<br />

Berichtszeitraums, die zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.<br />

Beherbergung im Reiseverkehr: Unterbringung von Personen, die sich nicht länger als<br />

ein Jahr ohne Unterbrechung an einem anderen Ort als Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz<br />

aufhalten. Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeit aber auch<br />

durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von<br />

Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der<br />

Gesundheit oder sonstige Gründe veranlasst sein.<br />

Beherbergungsbetriebe: Beherbergungsstätten und Campingplätze.<br />

Beherbergungsstätten: Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu<br />

dienen, mehr als acht Gäste Qm Reiseverkehr) gleichzeitig zu beherbergen. Hierzu<br />

zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder<br />

nur als Nebenzweck betreiben.<br />

Betriebsarten: Gruppierung der Beherbergungsbetriebe auf der Grundlage der<br />

Klassifikation der Wirtschaftszweige.<br />

Betten und sonstige Schlafgelegenheiten: Der Bestand stellt ab auf die<br />

Normalbelegung, ohne Berücksichtigung behelfsmäßiger Schlafgelegenheiten (z. B.<br />

Schlafcouchen, Liegen, Kinderbetten), die bei Oberbelegung zusätzlich zur Verfügung<br />

stehen. Das Angebot bezieht sich auf die am letzten Öffnungstag im Berichtsmonat<br />

tatsächlich angebotenen Beherbergungsmöglichkeiten.<br />

Campingplätze: Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen<br />

von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind. Die<br />

Unterscheidung zwischen Urlaubs- oder Dauercamping knüpft an die vertraglich<br />

vereinbarte Dauer der Campingplatzbenutzung an. Im Urlaubscamping wird der<br />

Stellplatz I. d. R. für die Dauer von Tagen oder Wochen gemietet, im Dauercamping<br />

dagegen zumeist auf Monats- oder Jahresbasis.<br />

Durchschnittliche Auslastung von Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten:<br />

Rechnerischer Wert, der die prozentuale Inanspruchnahme der Übemachtungsmöglichkeiten<br />

(Bettentage) im Berichtszeitraum ausdrückt. Die Zahl der Bettentage wird<br />

bei der Auslastung des Bestandes durch Multiplikation mit der Zahl der Kalendertage<br />

des Berichtsmonats, bei der Auslastung des Angebots durch Multiplikation mit der Zahl<br />

der betrieblichen Öffnungstage ermittelt<br />

Gemeindegruppen: Zusammenfassung von Gemeinden (oder Gemeindeteiien) nach<br />

Arten der aufgrund landesrechtlicher Vorschriften verliehenen staatlichen Anerkennung<br />

(z. B. als Mineral- und Moorbad, Seebad, Luftkurort).<br />

Herkunftsländer: Für die Erfassung Ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder<br />

gewöhnliche Aufenthalt der Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit<br />

(Nationalität).<br />

Obemachtungen: Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum<br />

an kamen oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren.<br />

Statistisches Bundesamt Statistisches Jahrbuch <strong>2005</strong> 399

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