Ortsschelle201706X3
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AUS DEM GEMEINDERAT<br />
entstehen dürfen. RM A. Wieland begrüßte die<br />
Änderung der Baunutzungsverordnung und regte<br />
an, diese nach und nach auch für andere Baugebiete<br />
umzusetzen.<br />
Der Rat beschloss dann einstimmig den Entwurf<br />
der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Matzenberg”,<br />
wie er in der Sitzung vorgestellt und erklärt<br />
wurde.<br />
c.) Beschluss über die Durchführung des vereinfachten<br />
Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB<br />
Der Rat beschloss nach kurzer Aussprache einstimmig<br />
die Durchführung des vereinfachten<br />
Verfahrens. Dadurch gibt es nur eine Offenlegung<br />
in der VG und die Vorgang kann in drei Monaten<br />
abgeschlossen sein.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 4<br />
Bebauungsplan „Sulzheimer Straße –5. Änderung“<br />
d.) Beratung und Beschlussfassung über Aufstellung<br />
eines Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1<br />
BauGB<br />
e.) Verabschiedung des Vorentwurfes für das Verfahren<br />
nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB<br />
f.) Beschluss über die Durchführung des vereinfachten<br />
Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB<br />
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sulzheimer<br />
Straße” glich inhaltlich den Tagesordnungspunkten<br />
3 a.), 3 b.) und 3 c.). Auch hier ging es um<br />
die Erhöhung der GRZ.<br />
Der Rat verabschiedete daher analog zu den Beschlüssen<br />
zu Tagesordnungspunkt 3 einstimmig<br />
die Änderung des Bebauungsplanes, den Planentwurf<br />
und die Durchführung des vereinfachten<br />
Verfahrens.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 5<br />
Bauangelegenheiten<br />
a.) Befreiungsanträge<br />
Die Behandlung dieses Punktes hatte sich erledigt,<br />
da der Antragsteller auf die Belange eingegangen<br />
war.<br />
b.) Weitere Bauanträge<br />
Einen breiten Raum nahm die Behandlung des<br />
nächsten Antrages ein: Ein Anwesen, das im Außenbereich<br />
in den 1950er Jahren auf Grund privilegierten<br />
Bauens errichtet werden konnte, steht<br />
zum Verkauf. Wegen der nicht mehr zeitgemäßen<br />
Bauweise wurde angefragt, wie ein Umbau oder<br />
Neubau an gleicher Stelle möglich sein könnte.<br />
Dazu stellte die Verwaltung die Rechtslage vor:<br />
Wenn das Gebäude abgerissen wird, entfällt das<br />
Privileg, dort wieder zu bauen.<br />
Nach intensiver sachlicher Beratung beschloss<br />
der Rat mit sechs Ja-Stimmen, vier Neinstimmen<br />
und zwei Enthaltungen Folgendes: Ein Gebäude<br />
kann an gleicher Stelle mit gleicher Grundfläche<br />
und gleichem Rauminhalt wieder errichtet werden.<br />
Allerdings ist die Zufahrt zum Gelände nur<br />
über den Feldweg erlaubt, wofür bereits eine Genehmigung<br />
erteilt wurde.<br />
RM Dr. Dolata und Beigeordneter Dr. Strecker<br />
stellten zum Verfahren Folgendes fest und gaben<br />
dies dem Sachbearbeiter Baro mit “auf den Weg”,<br />
damit die VG hier nicht weiter, so Dr. Dolata, versagt:<br />
Bei Bauanträgen werden dem Rat keine Lagepläne<br />
vorgelegt. Somit können sich die Ratsmitglieder<br />
über Lage und Maßnahme kein Bild<br />
machen, sollen aber in der Sache eine Entscheidung<br />
treffen.