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8<br />

AUS DEM GEMEINDERAT<br />

entstehen dürfen. RM A. Wieland begrüßte die<br />

Änderung der Baunutzungsverordnung und regte<br />

an, diese nach und nach auch für andere Baugebiete<br />

umzusetzen.<br />

Der Rat beschloss dann einstimmig den Entwurf<br />

der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Matzenberg”,<br />

wie er in der Sitzung vorgestellt und erklärt<br />

wurde.<br />

c.) Beschluss über die Durchführung des vereinfachten<br />

Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB<br />

Der Rat beschloss nach kurzer Aussprache einstimmig<br />

die Durchführung des vereinfachten<br />

Verfahrens. Dadurch gibt es nur eine Offenlegung<br />

in der VG und die Vorgang kann in drei Monaten<br />

abgeschlossen sein.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 4<br />

Bebauungsplan „Sulzheimer Straße –5. Änderung“<br />

d.) Beratung und Beschlussfassung über Aufstellung<br />

eines Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1<br />

BauGB<br />

e.) Verabschiedung des Vorentwurfes für das Verfahren<br />

nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB<br />

f.) Beschluss über die Durchführung des vereinfachten<br />

Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB<br />

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sulzheimer<br />

Straße” glich inhaltlich den Tagesordnungspunkten<br />

3 a.), 3 b.) und 3 c.). Auch hier ging es um<br />

die Erhöhung der GRZ.<br />

Der Rat verabschiedete daher analog zu den Beschlüssen<br />

zu Tagesordnungspunkt 3 einstimmig<br />

die Änderung des Bebauungsplanes, den Planentwurf<br />

und die Durchführung des vereinfachten<br />

Verfahrens.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 5<br />

Bauangelegenheiten<br />

a.) Befreiungsanträge<br />

Die Behandlung dieses Punktes hatte sich erledigt,<br />

da der Antragsteller auf die Belange eingegangen<br />

war.<br />

b.) Weitere Bauanträge<br />

Einen breiten Raum nahm die Behandlung des<br />

nächsten Antrages ein: Ein Anwesen, das im Außenbereich<br />

in den 1950er Jahren auf Grund privilegierten<br />

Bauens errichtet werden konnte, steht<br />

zum Verkauf. Wegen der nicht mehr zeitgemäßen<br />

Bauweise wurde angefragt, wie ein Umbau oder<br />

Neubau an gleicher Stelle möglich sein könnte.<br />

Dazu stellte die Verwaltung die Rechtslage vor:<br />

Wenn das Gebäude abgerissen wird, entfällt das<br />

Privileg, dort wieder zu bauen.<br />

Nach intensiver sachlicher Beratung beschloss<br />

der Rat mit sechs Ja-Stimmen, vier Neinstimmen<br />

und zwei Enthaltungen Folgendes: Ein Gebäude<br />

kann an gleicher Stelle mit gleicher Grundfläche<br />

und gleichem Rauminhalt wieder errichtet werden.<br />

Allerdings ist die Zufahrt zum Gelände nur<br />

über den Feldweg erlaubt, wofür bereits eine Genehmigung<br />

erteilt wurde.<br />

RM Dr. Dolata und Beigeordneter Dr. Strecker<br />

stellten zum Verfahren Folgendes fest und gaben<br />

dies dem Sachbearbeiter Baro mit “auf den Weg”,<br />

damit die VG hier nicht weiter, so Dr. Dolata, versagt:<br />

Bei Bauanträgen werden dem Rat keine Lagepläne<br />

vorgelegt. Somit können sich die Ratsmitglieder<br />

über Lage und Maßnahme kein Bild<br />

machen, sollen aber in der Sache eine Entscheidung<br />

treffen.

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