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Landkreis Ravensburg

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18 <strong>Landkreis</strong> im Überblick LANDKREIS RAVENSBURG<br />

Organe des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Landrat und Kreistag<br />

Die Organe des <strong>Landkreis</strong>es sind der Kreistag und der Landrat. Beide Organe wirken<br />

partnerschaftlich zusammen. Sie entscheiden und handeln in gemeinsamer Verantwortung.<br />

Der Kreistag<br />

Als Kreis-Parlament bestimmt der Kreistag die Richtlinien der<br />

Kreispolitik und trifft alle für die kommunalen Aufgaben des<br />

<strong>Landkreis</strong>es maßgeblichen Entscheidungen. Die auf fünf Jahre<br />

gewählten Mitglieder des Kreistags (Kreisräte) haben die Aufgabe,<br />

den Freiraum, den die Selbstverwaltung den <strong>Landkreis</strong>en<br />

bietet, im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das<br />

öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszufüllen.<br />

Harald Sievers<br />

Landrat<br />

Der Landrat<br />

Eva-Maria Meschenmoser<br />

allgemeine Vertreterin<br />

Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des <strong>Landkreis</strong>es, Leiter<br />

des Landratsamts und Vorsitzender des Kreistags und seiner<br />

Ausschüsse. Damit ist für eine enge Verbindung zwischen den<br />

beiden entscheidenden Organen des <strong>Landkreis</strong>es gesorgt. Das<br />

Landratsamt bereitet die Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse<br />

vor und vollzieht deren Beschlüsse. Daneben ist der<br />

Landrat als Leiter der Unteren staatlichen Verwaltungsbehörde<br />

der Landesregierung für die ordnungsgemäße Erledigung der<br />

Verwaltungsgeschäfte verantwortlich. Seit dem 1. Juni 2015 ist<br />

Harald Sievers Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Ravensburg</strong>. Seine<br />

ständige allgemeine Vertreterin ist die Erste Landesbeamtin<br />

Eva-Maria Meschenmoser.<br />

Dem Verwaltungsvorstand mit sieben Vorstandsbereichen<br />

gehören neben Landrat Harald Sievers und seiner ständigen<br />

allgemeinen Vertreterin Eva-Maria Meschenmoser folgende<br />

weitere Mitglieder an:<br />

- der Leiter des Dezernats 1 „Allgemeine Verwaltung, Kultur<br />

und Bürgerservice“, Joachim Simon<br />

- der Leiter des Dezernats 2 „Finanzen, Schulen und<br />

Infrastruktur“, Franz Baur<br />

- die Leiterin des Dezernats 3 „Arbeit und Soziales“,<br />

Diana E. Raedler<br />

- der Leiter des Dezernats 4 „Kreisentwicklung, Wirtschaft<br />

und ländlicher Raum“, Walter Sieger<br />

- der Leiter des Dezernats 5 „Recht, Ordnung und<br />

Landwirtschaft“, Gerd Hägele<br />

Die „Kreisgesetze“ nennt man Satzungen. Die wichtigsten<br />

Satzungen, die der Kreistag zu verabschieden hat, sind die<br />

Hauptsatzung und die jährliche Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen<br />

Haushaltsplan. In regelmäßigen Sitzungen werden<br />

im Kreistag und in seinen Ausschüssen die entsprechenden<br />

Beschlusse gefasst. Die Kreisräte stellen sich für diese<br />

umfangreiche Aufgabe ehrenamtlich zur Verfügung. Der 2014<br />

gewählte und bis 2019 amtierende Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Ravensburg</strong> umfasst 30 Kreisräte der CDU, 15 Kreisräte der<br />

FWV, 11 Kreisräte der Grünen, 7 Kreisräte der SPD, 5 Kreis räte<br />

der ODP sowie zwei Kreisräte der FDP und zwei Kreisräte der<br />

Linken, insgesamt also 72 Kreisräte. Zur Vorbereitung seiner<br />

Entscheidungen hat der Kreistag aus seiner Mitte verschiedene<br />

Ausschüsse gebildet, welche für den Kreistag alle Angelegenheiten<br />

vorberaten. Durch die Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es<br />

hat der Kreistag diesen Ausschüssen außerdem bestimmte<br />

Aufgaben zur abschließenden Entscheidung anstelle des Kreistags<br />

übertragen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Ravensburg</strong> hat der Kreistag folgende Ausschüsse<br />

gebildet:<br />

– Verwaltungsausschuss, 20 Mitglieder<br />

– Ausschuss für Umwelt und Technik, 20 Mitglieder<br />

– Kultur- und Schulausschuss, 20 Mitglieder<br />

– Sozialausschuss, 20 Mitglieder<br />

– Betriebsausschuss Eigenbetrieb Immobilien, Krankenhäuser<br />

und Pflegeschule, 19 Mitglieder<br />

Zusätzlich besteht kraft Bundesrecht (SGB VIII – Kinder- und<br />

Jugendhilfe) als weiteres beschließendes Gremium der Jugendhilfeausschuss.<br />

Neben 9 Kreisräten sitzen in diesem Ausschuss<br />

6 stimmberechtigte und 7 beratende Vertreter von verschiedenen<br />

Organisationen und Verbänden.<br />

www.rv.de/KT

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