E_1948_Zeitung_Nr.028
E_1948_Zeitung_Nr.028
E_1948_Zeitung_Nr.028
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1« AUTOMOBIL.REVUE MITTWOCH, 23. JUNI <strong>1948</strong> - Nr. 28<br />
lieh «chweren .Fiskalbelastung des italienischen<br />
Automobilwesens. Sowohl der hohe Benzinpreis<br />
wie auch die Verkehrssteuern haben in letzter<br />
Zeit die Wirtschaftlichkeit des. Automobils gegenüber<br />
anderen Verkehrsmitteln in ständig wach*<br />
sendem Masse herabgemindert. Leidet darunter schon<br />
die Automobilfabrikation stark, so hat naturgemäss<br />
die Zubehörindustrie einen noch schwierigeren<br />
Stand. Der Grosstell der italienischen Automobilisten<br />
muss heute auf die Erleichterungen und Bequemlichkeiten,<br />
die ihnen die Erzeugnisse dieser<br />
Branche bieten, aus rein finanziellen Gründen verzichten.<br />
Etwas leichter haben es die Firmen, die sich<br />
der Herstellung von Vergasern, Bremsen, Lichtanlagen<br />
etc. widmen. Sie können sich zumindest<br />
auf der Ebene der Produktion der grossen Autofirmen<br />
halten; die sie beliefern. Aber auch hier ist<br />
zu Beginn des Jahre« Fiat an seine Lieferanten mit<br />
dem Ersuchen herangetreten, die Preise um rund<br />
ein Drittel abzubauen, um damit einen Beitrag an<br />
die preisliche Konkurrenzfähigkeit der italienischen<br />
Wagen im Ausland zu leisten. Wohl oder übel<br />
haben sich die Firmen zu Preisreduktionen eÄtschliessen<br />
müssen.<br />
Zur Förderung des Fremdenverkehrs hat die<br />
französische Regierung (wie in der letzten Nummer<br />
der « A -R. » schon gemeldet wurde) neue Vorschriften<br />
über die Benzinzuteilung an nach Frankreich<br />
einreisende Automobilisten erlassen.<br />
Die dadurch erreichte Erleichterung erstreckt<br />
6ich auf zwei Hauptpunkte:<br />
1. Die Abschaffung des Kreditbriefes für Treibstoffe<br />
und der damit verbundenen Formalitäten;<br />
2. Erhöhung der Benzinzuteilung.<br />
Die durch diese Erleichterungen Begünstigten<br />
müssen 6ich aber gewissen Geldwechselverpflichtungen<br />
unterziehen, damit die Regierung die nötigen<br />
Devisen für die Treibstoffbeschaffung erhält.<br />
I. Ausländische Automobilisten, welche mit ihrem<br />
Wagen nach Frankreich einreisen.<br />
1. Beschaffung der Tickets auf französischem<br />
Gebiet:<br />
FRANKREICH<br />
Die Aussichten werden besser.<br />
Haben sich Hoffnungen auf grÖ66ere Frühjahrsaufträge<br />
zerschlagen, so scheinen sich die Zukunftsaussichten<br />
wieder besser zu gestalten. Im Inland<br />
6ind die Warenverkäufe seit Anfang Mai wieder<br />
gestiegen, und mit dem Ausland konnten neue<br />
Lieferungsabkommen abgeschlossen werden. Ueberdies<br />
besteht die Hoffnung, dass der Sturm gegen<br />
die fiskalischen Belastungen de« Motorfahrzeugs<br />
vielleicht doch gewisse Erfolge zeitigt. Als weiteren<br />
positiven Faktor darf man schliesslich auch die<br />
in der Zubehör- und Ersatzteilindustrie eingeleitete<br />
Rationalisierung der Produktion in Rechnung stellen.<br />
Der einzige Zweig, der im Rahmen der Zubehörindustrie<br />
noch floriert, ist der Bau von Spezialkarosserien.<br />
Währenddem die Herstellung von Serienkaroeserien<br />
völlig an die Wagenproduktion<br />
gebunden bleibt und mit entsprechend niedrigen<br />
Gestehungskosten arbeiten muss, liegt das Preisniveau<br />
der Luxuskarosserien dreimal höher. Die<br />
hervorragenden Leistungen Italiens auf diesem Gebiet,<br />
die im Inland und auf den Auslandsmärkten<br />
wohlverdiente Beachtung finden, sichern<br />
Branche einen laufenden Absatz.<br />
dieser<br />
Lpk<br />
Benzinzuteilung an ausländische Automobilisten<br />
Jeder ausländische Automobilist hat die Möglichkeit,<br />
6ich Treibstoffbons unter folgenden Bedingungen<br />
zu beschaffen:<br />
a) Zur Ausgabe von Bons ermächtigte Büros:<br />
Die Bons können bei der Banque de France und<br />
deren Zweigstellen während der üblichen Schalterstunden<br />
bezogen werden (vgl. Liste am Schluss<br />
dieses Artikels).<br />
b) Besondere Eigenschaften der Bons: Die von<br />
den Zweigstellen ausgehändigten Bons bestehen<br />
aus den früheren 10-Liter-Abschnittenj jedoch unterscheiden<br />
sie sich von diesen durch einen Aufdruck.<br />
Diese ausschliesslich für die ausländischen<br />
Automobilisten bestimmten Bons sind während des<br />
auf dem Dokument bezeichneten Monats an allen<br />
Tankstellen gültig.<br />
c) Bewilligte Höchstmengen'. Die Höchstmenge,<br />
die für ein und dasselbe Fahrzeug und für einen<br />
Aufenthalt in Frankreich von 30 aufeinanderfolgenden<br />
Tagen bewilligt wird, Ist auf 500 Liter für Wagen<br />
und 150 Liter für Motorräder festgesetzt.<br />
d) Einzahlung von Devisen: Jede Zuteilung von<br />
Treibstoffbons ist notwendigerweise mit einem<br />
Wechsel von ausländischen Devisen verbunden.<br />
Die gegen französische Franken zu 'wecnselnde<br />
r<br />
Summe von ausländischen Devisen muss mindestens<br />
dem Wert der zugeteilten Treibstoffmenge entsprechen,<br />
der sich nach dem an allen Tankstellen angeschlagenen<br />
französischen Inlandprejs bestimmt.<br />
Die zu diesem Zweck anerkannten Devisen sind<br />
Dollar, Schweizer Franken und Escudoo, ohne Unterschied<br />
der Immatrikulation des Wagens.<br />
Beispiel: 10 Liter Benzin kosten rund 270 fFr.<br />
Um einen 10-Liter-Bon zu erhalten, mu«s der Automobilist<br />
270 fFr. kaufen, d.i. ungefähr 3.80 sFr.<br />
umwechseln und dazu die Wechselspesen bezahlen.<br />
Die Bank händigt den Bon und die 270 fFr. aus.<br />
e) Eintragung von Zuteilungen: Die auf diese<br />
Weise bezogenen Treibstoffbons werden in das<br />
Zolldokument des Fahrzeuges eingetragen<br />
2. Umtausch von Bons:<br />
Da die Bons nur während des darauf angegebenen<br />
Monats gültig sind, können die verfallenen<br />
oder bald verfallenden Gutscheine in den Filialen<br />
der Banque de France, welche zur Ausgabe solcher<br />
Abschnitte ermächtigt sind, umgetauscht werden:<br />
a) Umtauschfrist: Der Umtausch von Bons kann<br />
nur zwischen dem 20 jedes Monats und dem 5. des<br />
folgenden Monats erfolgen. Vom 20. bis zum letzten<br />
Tag des Monats werden die Bons, welche für den<br />
laufenden Monat datiert sind, gegen solche für den<br />
kommenden Monat umgetauscht, vom 1. bis zum<br />
inklusive 5. jedes Monats jene, die für den vergangenen<br />
Monat datiert waren. Nach dem 5. jedes<br />
Monats erfolgt kein Umtausch von Bons für den<br />
abgelaufenen Monat mehr.<br />
b) Eintragung von Wechseloperationen: Der<br />
Umtausch von Bons wird im Zolldokument des<br />
Fahrzeugs (oder, im Fall von «laissez-passer », im<br />
Pass des Automobilisten) vermerkt. Die Banque de<br />
France rechnet einen speziellen Zuschlag für jede<br />
Bon-Aushändigung. Dagegen ist der Umtausch von<br />
Bons kostenlos. Der Umtausch von Bons ist an<br />
keine Wechseloperation von ausländischen Devisen<br />
gebunden.<br />
3. «Trocl