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E_1948_Zeitung_Nr.028

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1« AUTOMOBIL.REVUE MITTWOCH, 23. JUNI <strong>1948</strong> - Nr. 28<br />

lieh «chweren .Fiskalbelastung des italienischen<br />

Automobilwesens. Sowohl der hohe Benzinpreis<br />

wie auch die Verkehrssteuern haben in letzter<br />

Zeit die Wirtschaftlichkeit des. Automobils gegenüber<br />

anderen Verkehrsmitteln in ständig wach*<br />

sendem Masse herabgemindert. Leidet darunter schon<br />

die Automobilfabrikation stark, so hat naturgemäss<br />

die Zubehörindustrie einen noch schwierigeren<br />

Stand. Der Grosstell der italienischen Automobilisten<br />

muss heute auf die Erleichterungen und Bequemlichkeiten,<br />

die ihnen die Erzeugnisse dieser<br />

Branche bieten, aus rein finanziellen Gründen verzichten.<br />

Etwas leichter haben es die Firmen, die sich<br />

der Herstellung von Vergasern, Bremsen, Lichtanlagen<br />

etc. widmen. Sie können sich zumindest<br />

auf der Ebene der Produktion der grossen Autofirmen<br />

halten; die sie beliefern. Aber auch hier ist<br />

zu Beginn des Jahre« Fiat an seine Lieferanten mit<br />

dem Ersuchen herangetreten, die Preise um rund<br />

ein Drittel abzubauen, um damit einen Beitrag an<br />

die preisliche Konkurrenzfähigkeit der italienischen<br />

Wagen im Ausland zu leisten. Wohl oder übel<br />

haben sich die Firmen zu Preisreduktionen eÄtschliessen<br />

müssen.<br />

Zur Förderung des Fremdenverkehrs hat die<br />

französische Regierung (wie in der letzten Nummer<br />

der « A -R. » schon gemeldet wurde) neue Vorschriften<br />

über die Benzinzuteilung an nach Frankreich<br />

einreisende Automobilisten erlassen.<br />

Die dadurch erreichte Erleichterung erstreckt<br />

6ich auf zwei Hauptpunkte:<br />

1. Die Abschaffung des Kreditbriefes für Treibstoffe<br />

und der damit verbundenen Formalitäten;<br />

2. Erhöhung der Benzinzuteilung.<br />

Die durch diese Erleichterungen Begünstigten<br />

müssen 6ich aber gewissen Geldwechselverpflichtungen<br />

unterziehen, damit die Regierung die nötigen<br />

Devisen für die Treibstoffbeschaffung erhält.<br />

I. Ausländische Automobilisten, welche mit ihrem<br />

Wagen nach Frankreich einreisen.<br />

1. Beschaffung der Tickets auf französischem<br />

Gebiet:<br />

FRANKREICH<br />

Die Aussichten werden besser.<br />

Haben sich Hoffnungen auf grÖ66ere Frühjahrsaufträge<br />

zerschlagen, so scheinen sich die Zukunftsaussichten<br />

wieder besser zu gestalten. Im Inland<br />

6ind die Warenverkäufe seit Anfang Mai wieder<br />

gestiegen, und mit dem Ausland konnten neue<br />

Lieferungsabkommen abgeschlossen werden. Ueberdies<br />

besteht die Hoffnung, dass der Sturm gegen<br />

die fiskalischen Belastungen de« Motorfahrzeugs<br />

vielleicht doch gewisse Erfolge zeitigt. Als weiteren<br />

positiven Faktor darf man schliesslich auch die<br />

in der Zubehör- und Ersatzteilindustrie eingeleitete<br />

Rationalisierung der Produktion in Rechnung stellen.<br />

Der einzige Zweig, der im Rahmen der Zubehörindustrie<br />

noch floriert, ist der Bau von Spezialkarosserien.<br />

Währenddem die Herstellung von Serienkaroeserien<br />

völlig an die Wagenproduktion<br />

gebunden bleibt und mit entsprechend niedrigen<br />

Gestehungskosten arbeiten muss, liegt das Preisniveau<br />

der Luxuskarosserien dreimal höher. Die<br />

hervorragenden Leistungen Italiens auf diesem Gebiet,<br />

die im Inland und auf den Auslandsmärkten<br />

wohlverdiente Beachtung finden, sichern<br />

Branche einen laufenden Absatz.<br />

dieser<br />

Lpk<br />

Benzinzuteilung an ausländische Automobilisten<br />

Jeder ausländische Automobilist hat die Möglichkeit,<br />

6ich Treibstoffbons unter folgenden Bedingungen<br />

zu beschaffen:<br />

a) Zur Ausgabe von Bons ermächtigte Büros:<br />

Die Bons können bei der Banque de France und<br />

deren Zweigstellen während der üblichen Schalterstunden<br />

bezogen werden (vgl. Liste am Schluss<br />

dieses Artikels).<br />

b) Besondere Eigenschaften der Bons: Die von<br />

den Zweigstellen ausgehändigten Bons bestehen<br />

aus den früheren 10-Liter-Abschnittenj jedoch unterscheiden<br />

sie sich von diesen durch einen Aufdruck.<br />

Diese ausschliesslich für die ausländischen<br />

Automobilisten bestimmten Bons sind während des<br />

auf dem Dokument bezeichneten Monats an allen<br />

Tankstellen gültig.<br />

c) Bewilligte Höchstmengen'. Die Höchstmenge,<br />

die für ein und dasselbe Fahrzeug und für einen<br />

Aufenthalt in Frankreich von 30 aufeinanderfolgenden<br />

Tagen bewilligt wird, Ist auf 500 Liter für Wagen<br />

und 150 Liter für Motorräder festgesetzt.<br />

d) Einzahlung von Devisen: Jede Zuteilung von<br />

Treibstoffbons ist notwendigerweise mit einem<br />

Wechsel von ausländischen Devisen verbunden.<br />

Die gegen französische Franken zu 'wecnselnde<br />

r<br />

Summe von ausländischen Devisen muss mindestens<br />

dem Wert der zugeteilten Treibstoffmenge entsprechen,<br />

der sich nach dem an allen Tankstellen angeschlagenen<br />

französischen Inlandprejs bestimmt.<br />

Die zu diesem Zweck anerkannten Devisen sind<br />

Dollar, Schweizer Franken und Escudoo, ohne Unterschied<br />

der Immatrikulation des Wagens.<br />

Beispiel: 10 Liter Benzin kosten rund 270 fFr.<br />

Um einen 10-Liter-Bon zu erhalten, mu«s der Automobilist<br />

270 fFr. kaufen, d.i. ungefähr 3.80 sFr.<br />

umwechseln und dazu die Wechselspesen bezahlen.<br />

Die Bank händigt den Bon und die 270 fFr. aus.<br />

e) Eintragung von Zuteilungen: Die auf diese<br />

Weise bezogenen Treibstoffbons werden in das<br />

Zolldokument des Fahrzeuges eingetragen<br />

2. Umtausch von Bons:<br />

Da die Bons nur während des darauf angegebenen<br />

Monats gültig sind, können die verfallenen<br />

oder bald verfallenden Gutscheine in den Filialen<br />

der Banque de France, welche zur Ausgabe solcher<br />

Abschnitte ermächtigt sind, umgetauscht werden:<br />

a) Umtauschfrist: Der Umtausch von Bons kann<br />

nur zwischen dem 20 jedes Monats und dem 5. des<br />

folgenden Monats erfolgen. Vom 20. bis zum letzten<br />

Tag des Monats werden die Bons, welche für den<br />

laufenden Monat datiert sind, gegen solche für den<br />

kommenden Monat umgetauscht, vom 1. bis zum<br />

inklusive 5. jedes Monats jene, die für den vergangenen<br />

Monat datiert waren. Nach dem 5. jedes<br />

Monats erfolgt kein Umtausch von Bons für den<br />

abgelaufenen Monat mehr.<br />

b) Eintragung von Wechseloperationen: Der<br />

Umtausch von Bons wird im Zolldokument des<br />

Fahrzeugs (oder, im Fall von «laissez-passer », im<br />

Pass des Automobilisten) vermerkt. Die Banque de<br />

France rechnet einen speziellen Zuschlag für jede<br />

Bon-Aushändigung. Dagegen ist der Umtausch von<br />

Bons kostenlos. Der Umtausch von Bons ist an<br />

keine Wechseloperation von ausländischen Devisen<br />

gebunden.<br />

3. «Trocl

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