Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint
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Stadtentwicklungsfonds 107<br />
Eine wichtige Voraussetzung für eine Förderung durch einen EFRE-gespeisten<br />
Stadtentwicklungsfonds ist die Einbindung des in Frage kommenden Projektes in<br />
einen integrierten Stadtentwicklungsplan. Dabei ist es den EU-Mitgliedstaaten<br />
selbst überlassen, wie diese Einbindung konkret aussieht – wo kein explizites Konzept<br />
vorhanden ist oder es sich im Aufstellungsprozess befindet, muss nachgewiesen<br />
werden, inwiefern sich das Prinzip der integrierten Stadtentwicklung in den bestehenden<br />
Plänen und Abstimmungsprozessen der räumlichen und fachlichen Planung<br />
wiederfindet.<br />
2. Holdingfonds 55 vs. Stadtentwicklungsfonds 56<br />
Die Einrichtung eines Holdingfonds, der mehreren Stadtentwicklungsfonds vorgeschaltet<br />
ist, kann sich als sinnvoll erweisen und liegt – sofern EFRE-Mittel in den<br />
Holdingfonds und damit auch in die Stadtentwicklungsfonds eingelegt werden sollen<br />
– im direkten Entscheidungsspielraum der zuständigen Verwaltungsbehörde des<br />
Mitgliedstaats oder der Länder. Mit Hilfe des Holdingsfonds können in einem Fonds<br />
zentral Finanzmittel gesammelt und dann auf mehrere Stadtentwicklungsfonds mit<br />
unterschiedlichen Finanzvolumina verteilt werden. Somit wird zum einen die Kapitalakquisition<br />
kanalisiert und zum anderen gleichzeitig die Vergabe der Fördermittel<br />
spezialisiert.<br />
Der Holdingfonds übernimmt dabei von der Verwaltungsbehörde alle relevanten<br />
Aufgaben, die für die Umsetzung von Stadtentwicklungsfonds notwendig sind, wie<br />
z.B. die Auswahl von Stadtentwicklungsfonds (inklusive Prüfung von Businessplänen),<br />
die Vertragsabschlüsse mit den verschiedenen Stadtentwicklungs-fonds, das<br />
Monitoring und die Umsetzungskontrolle der vertraglichen Vereinbarungen zwischen<br />
Verwaltungsbehörde und Holdingfonds in der Projektion durch die Verträge<br />
mit den einzelnen Stadtentwicklungsfonds. Ein mit entsprechendem Know-how<br />
ausgestatteter Holdingfondsmanager kann der an der Umsetzung der JESSICA-<br />
Initiative interessierten Verwaltungsbehörde auch die dafür nötige Infrastrukturausstattung<br />
bieten und somit die Verwendung der in der Stadtentwicklung neuen <strong>Finanzierung</strong>sinstrumente<br />
Darlehen, Garantie und Eigenkapitalbeteiligung effizienter<br />
verwalten. Er besitzt dabei den Überblick über das gesamte dem Holdingfonds zur<br />
Verfügung stehende Kapital einerseits und den aus den Einsätzen bestimmter <strong>Finanzierung</strong>sinstrumente<br />
resultierenden Kapitalbedarfen der einzelnen Stadtent-<br />
55 Für weitergehende Informationen s. Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Kommission<br />
(Hrsg.) (2010): JESSICA – Holding Fund Handbook, Europäische Investitionsbank, Luxemburg.<br />
56 Für weitergehende Informationen s. Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Kommission<br />
(Hrsg.) (2010): JESSICA – UDF Typologies and Governance Structures in the context of<br />
JESSICA implementation, Europäische Investitionsbank, Luxemburg.