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Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint

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Stadtentwicklungsfonds 107<br />

Eine wichtige Voraussetzung für eine Förderung durch einen EFRE-gespeisten<br />

Stadtentwicklungsfonds ist die Einbindung des in Frage kommenden Projektes in<br />

einen integrierten Stadtentwicklungsplan. Dabei ist es den EU-Mitgliedstaaten<br />

selbst überlassen, wie diese Einbindung konkret aussieht – wo kein explizites Konzept<br />

vorhanden ist oder es sich im Aufstellungsprozess befindet, muss nachgewiesen<br />

werden, inwiefern sich das Prinzip der integrierten Stadtentwicklung in den bestehenden<br />

Plänen und Abstimmungsprozessen der räumlichen und fachlichen Planung<br />

wiederfindet.<br />

2. Holdingfonds 55 vs. Stadtentwicklungsfonds 56<br />

Die Einrichtung eines Holdingfonds, der mehreren Stadtentwicklungsfonds vorgeschaltet<br />

ist, kann sich als sinnvoll erweisen und liegt – sofern EFRE-Mittel in den<br />

Holdingfonds und damit auch in die Stadtentwicklungsfonds eingelegt werden sollen<br />

– im direkten Entscheidungsspielraum der zuständigen Verwaltungsbehörde des<br />

Mitgliedstaats oder der Länder. Mit Hilfe des Holdingsfonds können in einem Fonds<br />

zentral Finanzmittel gesammelt und dann auf mehrere Stadtentwicklungsfonds mit<br />

unterschiedlichen Finanzvolumina verteilt werden. Somit wird zum einen die Kapitalakquisition<br />

kanalisiert und zum anderen gleichzeitig die Vergabe der Fördermittel<br />

spezialisiert.<br />

Der Holdingfonds übernimmt dabei von der Verwaltungsbehörde alle relevanten<br />

Aufgaben, die für die Umsetzung von Stadtentwicklungsfonds notwendig sind, wie<br />

z.B. die Auswahl von Stadtentwicklungsfonds (inklusive Prüfung von Businessplänen),<br />

die Vertragsabschlüsse mit den verschiedenen Stadtentwicklungs-fonds, das<br />

Monitoring und die Umsetzungskontrolle der vertraglichen Vereinbarungen zwischen<br />

Verwaltungsbehörde und Holdingfonds in der Projektion durch die Verträge<br />

mit den einzelnen Stadtentwicklungsfonds. Ein mit entsprechendem Know-how<br />

ausgestatteter Holdingfondsmanager kann der an der Umsetzung der JESSICA-<br />

Initiative interessierten Verwaltungsbehörde auch die dafür nötige Infrastrukturausstattung<br />

bieten und somit die Verwendung der in der Stadtentwicklung neuen <strong>Finanzierung</strong>sinstrumente<br />

Darlehen, Garantie und Eigenkapitalbeteiligung effizienter<br />

verwalten. Er besitzt dabei den Überblick über das gesamte dem Holdingfonds zur<br />

Verfügung stehende Kapital einerseits und den aus den Einsätzen bestimmter <strong>Finanzierung</strong>sinstrumente<br />

resultierenden Kapitalbedarfen der einzelnen Stadtent-<br />

55 Für weitergehende Informationen s. Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Kommission<br />

(Hrsg.) (2010): JESSICA – Holding Fund Handbook, Europäische Investitionsbank, Luxemburg.<br />

56 Für weitergehende Informationen s. Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Kommission<br />

(Hrsg.) (2010): JESSICA – UDF Typologies and Governance Structures in the context of<br />

JESSICA implementation, Europäische Investitionsbank, Luxemburg.

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