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Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint

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30 Prof. Dr. Dr. habil. Stefan Hartke<br />

Beide Politikebenen haben ihr eigenes unterschiedliches Instrumentarium, das man<br />

nicht ungestraft vermischen kann. Die Kommunen agieren tendenziell ganzheitlich<br />

gemäß örtlicher Allzuständigkeit im Grundgesetz und der Staat vertikal linearisiert<br />

nach dem in der Verfassung verankerten Ressortprinzip. Man darf Strukturen der<br />

ländlichen Regionalentwicklung im Agrarbereich auch nicht mit den Lösungsmustern<br />

der regionalen Wirtschaftsförderung vermischen. LEADER+ Methoden und<br />

Integrierte ländliche <strong>Entwicklung</strong>skonzepte (ILEK) haben in der staatlichen Wirtschaftsförderung<br />

nichts verloren: Größere Investitionen kann man nicht diskursiv<br />

dezentral entscheiden. Die Unternehmensförderung ist nach Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

vertraulich, unbeachtlich der Veröffentlichung der Liste der Endempfänger.<br />

Staatliche Finanzengpässe darf man nicht mit einer Dezentralisierung der Zielfindung<br />

und Projektentscheidung beantworten, sonst führen die Verteilungskämpfe<br />

in einem Flächenland zur politischen Paralyse. Staatliche Förderrichtlinien kann<br />

man nicht mit mehreren Hundert Selbstverwaltungskörperschaften entwickeln. Dafür<br />

gibt es den Referentenentwurf und die Anhörung der Spitzenverbände in der<br />

Geschäftsordnung der Landesregierungen. Wer da noch Nicht-<br />

Regierungsorganisationen in die staatliche Förderung integrieren will, wie die EU-<br />

Kommission, trennt Zielfindung, Finanz- und Projektverantwortung, vermischt die<br />

Ebenen, lässt Unzuständige über Unzuständiges vorentscheiden, verstößt gegen<br />

die deutsche Kommunalverfassung und tritt methodische Grundprinzipien der integrierten<br />

Regionalentwicklung mit Füßen.<br />

Legaldefinition in der Grund-VO 1083/2006 Abschnitt 3 Art. 42 und 43<br />

Regionale Globalzuschüsse sind im Modell selbstständige finanziell getrennte<br />

Teilauskoppelungen aus großen Operationellen Programmen, die regional selbst<br />

verwaltet, selbst kofinanziert und verantwortet werden sollen. Bei einer größeren<br />

Zahl von derartigen Globalzuschüssen in großen Flächenländern (NUTS I) ergeben<br />

sich Fragen der zentralen Steuerung und Verantwortung (gegenüber der EU als<br />

Zuwendungsgeber), der kameralistischen Mittelzersplitterung, der Unflexibilität im<br />

Programmzeitraum und der Schwächung der Zentralebene. Wenn insgesamt sehr<br />

viel Geld zur Verfügung steht, kann man sowohl zentrale große impulssetzende<br />

Vorhaben als auch regionale Projekte über Globalzuschüsse und andere Formen<br />

von Regionalbudgets parallel realisieren. Dies ist nicht der empirische Normalfall. Je<br />

geringer das verteilbare Gesamtvolumen, desto fraglicher werden regionale Globalbudgets<br />

auch aufgrund der Gefahr von Ausgaberesten und N+2 Mittelverlusten in<br />

den Fonds. Auf der anderen Seite haben z.B. die Bundesländer (auch Niedersachsen)<br />

nicht genug Geld um sehr hohe Programmvolumina nur noch aus Landesmitteln<br />

national öffentlich kozufinanzieren. Demnach entlasten regionale <strong>Finanzierung</strong>sbeiträge<br />

auch die Zentralebene.

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