Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint
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30 Prof. Dr. Dr. habil. Stefan Hartke<br />
Beide Politikebenen haben ihr eigenes unterschiedliches Instrumentarium, das man<br />
nicht ungestraft vermischen kann. Die Kommunen agieren tendenziell ganzheitlich<br />
gemäß örtlicher Allzuständigkeit im Grundgesetz und der Staat vertikal linearisiert<br />
nach dem in der Verfassung verankerten Ressortprinzip. Man darf Strukturen der<br />
ländlichen Regionalentwicklung im Agrarbereich auch nicht mit den Lösungsmustern<br />
der regionalen Wirtschaftsförderung vermischen. LEADER+ Methoden und<br />
Integrierte ländliche <strong>Entwicklung</strong>skonzepte (ILEK) haben in der staatlichen Wirtschaftsförderung<br />
nichts verloren: Größere Investitionen kann man nicht diskursiv<br />
dezentral entscheiden. Die Unternehmensförderung ist nach Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
vertraulich, unbeachtlich der Veröffentlichung der Liste der Endempfänger.<br />
Staatliche Finanzengpässe darf man nicht mit einer Dezentralisierung der Zielfindung<br />
und Projektentscheidung beantworten, sonst führen die Verteilungskämpfe<br />
in einem Flächenland zur politischen Paralyse. Staatliche Förderrichtlinien kann<br />
man nicht mit mehreren Hundert Selbstverwaltungskörperschaften entwickeln. Dafür<br />
gibt es den Referentenentwurf und die Anhörung der Spitzenverbände in der<br />
Geschäftsordnung der Landesregierungen. Wer da noch Nicht-<br />
Regierungsorganisationen in die staatliche Förderung integrieren will, wie die EU-<br />
Kommission, trennt Zielfindung, Finanz- und Projektverantwortung, vermischt die<br />
Ebenen, lässt Unzuständige über Unzuständiges vorentscheiden, verstößt gegen<br />
die deutsche Kommunalverfassung und tritt methodische Grundprinzipien der integrierten<br />
Regionalentwicklung mit Füßen.<br />
Legaldefinition in der Grund-VO 1083/2006 Abschnitt 3 Art. 42 und 43<br />
Regionale Globalzuschüsse sind im Modell selbstständige finanziell getrennte<br />
Teilauskoppelungen aus großen Operationellen Programmen, die regional selbst<br />
verwaltet, selbst kofinanziert und verantwortet werden sollen. Bei einer größeren<br />
Zahl von derartigen Globalzuschüssen in großen Flächenländern (NUTS I) ergeben<br />
sich Fragen der zentralen Steuerung und Verantwortung (gegenüber der EU als<br />
Zuwendungsgeber), der kameralistischen Mittelzersplitterung, der Unflexibilität im<br />
Programmzeitraum und der Schwächung der Zentralebene. Wenn insgesamt sehr<br />
viel Geld zur Verfügung steht, kann man sowohl zentrale große impulssetzende<br />
Vorhaben als auch regionale Projekte über Globalzuschüsse und andere Formen<br />
von Regionalbudgets parallel realisieren. Dies ist nicht der empirische Normalfall. Je<br />
geringer das verteilbare Gesamtvolumen, desto fraglicher werden regionale Globalbudgets<br />
auch aufgrund der Gefahr von Ausgaberesten und N+2 Mittelverlusten in<br />
den Fonds. Auf der anderen Seite haben z.B. die Bundesländer (auch Niedersachsen)<br />
nicht genug Geld um sehr hohe Programmvolumina nur noch aus Landesmitteln<br />
national öffentlich kozufinanzieren. Demnach entlasten regionale <strong>Finanzierung</strong>sbeiträge<br />
auch die Zentralebene.