Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint
Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint
Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
82 Dr. Sebastian Elbe<br />
Drei Varianten zur Umsetzung in den EU-Verordnungen<br />
Neben der Umsetzungsebene ist es auch auf der Ebene des Rechtsrahmens notwendig,<br />
unterstützende Akzente zu setzen. Die o.a. Allgemeine Verordnung für<br />
integrierte Ansätze wäre hierfür eine Möglichkeit. Darüber hinaus gibt es drei Varianten,<br />
wie eine verbesserte und vereinfachte Umsetzung von Regionalbudgets im<br />
vorhandenen bzw. neuen Rechtsrahmen nach 2013 möglich wäre. Zu unterscheiden<br />
ist dabei, ob Regionalbudgets innerhalb eines einzelnen Fonds verankert<br />
werden sollen, oder sich aus zwei oder mehr Fonds speisen. Fondsübergreifende<br />
Regionalbudgets könnten durch folgenden Rechtsrahmen ermöglicht werden.<br />
Variante „Beihilferecht”<br />
Die Regeln für Regionalbudgets in den verschiedenen Fonds basieren auf dem<br />
EU-Haushalts- und Beihilferecht, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung,<br />
De-minimis etc. Mit dem Rückgriff auf die mehr oder weniger allgemeinen<br />
Rechtsgrundlagen ergeben sich entsprechende Freiheiten bei der inhaltlichen<br />
Ausgestaltung der Regionalbudgets. Gemeinsame Regeln bedeuten dabei auch<br />
vereinfachte Zusammenarbeit und Koordination bis hin zur Teilfusion und dem<br />
Poolen von Mitteln aus verschiedenen Fonds innerhalb eines Regionalbudgets.<br />
Mit dieser Variante geht jedoch ein Verlust an Politiksteuerung für die Seite der<br />
Fördermittelgeber einher.<br />
Variante „Akzeptanz”<br />
Die Regionalbudgets werden durch gleichlautende Artikel zur Umsetzung der Förderung<br />
von Regionen in allen Verordnungen der vier Fonds verankert. Aufwändiger,<br />
aber mit ähnlicher Wirkung wäre die gegenseitige Anerkennung der Verordnungen<br />
für alle Fonds durch alle Fonds. Dem Hauptnachteil der Variante „Beihilferecht“,<br />
dem Verlust an Politiksteuerung, würde entgegengewirkt. Nachteil in dieser<br />
Variante wäre der wahrscheinlich hohe Zeitaufwand zur Abstimmung der gemeinsamen<br />
Regeln bzw. bei der Anerkennung der Regeln der jeweils anderen Fonds.<br />
Variante „Politikwettbewerb“<br />
Die dritte Variante baut auf der Variante „Akzeptanz“ auf, bzw. stellt eine Lösung<br />
für den Fall dar, dass keine Einigung auf gemeinsame Regeln erfolgt und auch die<br />
gegenseitige Anerkennung nicht erzielt wird. Ein Lösungsansatz wäre, dass die<br />
Regionen jeweils selbst zu Beginn der Förderperiode einmalig entscheiden müssen,<br />
nach welchem Regelwerk sie die Regionalbudgets abwickeln, d.h. AGRI oder<br />
REGIO oder EMPL oder MARE. Damit wäre natürlich auch eine „Abstimmung mit<br />
den Füßen“ in Bezug auf die Praxisnähe der Fonds verbunden – vielleicht nicht<br />
die schlechteste Form des Feedbacks für Politikgestalter.