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Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint

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82 Dr. Sebastian Elbe<br />

Drei Varianten zur Umsetzung in den EU-Verordnungen<br />

Neben der Umsetzungsebene ist es auch auf der Ebene des Rechtsrahmens notwendig,<br />

unterstützende Akzente zu setzen. Die o.a. Allgemeine Verordnung für<br />

integrierte Ansätze wäre hierfür eine Möglichkeit. Darüber hinaus gibt es drei Varianten,<br />

wie eine verbesserte und vereinfachte Umsetzung von Regionalbudgets im<br />

vorhandenen bzw. neuen Rechtsrahmen nach 2013 möglich wäre. Zu unterscheiden<br />

ist dabei, ob Regionalbudgets innerhalb eines einzelnen Fonds verankert<br />

werden sollen, oder sich aus zwei oder mehr Fonds speisen. Fondsübergreifende<br />

Regionalbudgets könnten durch folgenden Rechtsrahmen ermöglicht werden.<br />

Variante „Beihilferecht”<br />

Die Regeln für Regionalbudgets in den verschiedenen Fonds basieren auf dem<br />

EU-Haushalts- und Beihilferecht, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung,<br />

De-minimis etc. Mit dem Rückgriff auf die mehr oder weniger allgemeinen<br />

Rechtsgrundlagen ergeben sich entsprechende Freiheiten bei der inhaltlichen<br />

Ausgestaltung der Regionalbudgets. Gemeinsame Regeln bedeuten dabei auch<br />

vereinfachte Zusammenarbeit und Koordination bis hin zur Teilfusion und dem<br />

Poolen von Mitteln aus verschiedenen Fonds innerhalb eines Regionalbudgets.<br />

Mit dieser Variante geht jedoch ein Verlust an Politiksteuerung für die Seite der<br />

Fördermittelgeber einher.<br />

Variante „Akzeptanz”<br />

Die Regionalbudgets werden durch gleichlautende Artikel zur Umsetzung der Förderung<br />

von Regionen in allen Verordnungen der vier Fonds verankert. Aufwändiger,<br />

aber mit ähnlicher Wirkung wäre die gegenseitige Anerkennung der Verordnungen<br />

für alle Fonds durch alle Fonds. Dem Hauptnachteil der Variante „Beihilferecht“,<br />

dem Verlust an Politiksteuerung, würde entgegengewirkt. Nachteil in dieser<br />

Variante wäre der wahrscheinlich hohe Zeitaufwand zur Abstimmung der gemeinsamen<br />

Regeln bzw. bei der Anerkennung der Regeln der jeweils anderen Fonds.<br />

Variante „Politikwettbewerb“<br />

Die dritte Variante baut auf der Variante „Akzeptanz“ auf, bzw. stellt eine Lösung<br />

für den Fall dar, dass keine Einigung auf gemeinsame Regeln erfolgt und auch die<br />

gegenseitige Anerkennung nicht erzielt wird. Ein Lösungsansatz wäre, dass die<br />

Regionen jeweils selbst zu Beginn der Förderperiode einmalig entscheiden müssen,<br />

nach welchem Regelwerk sie die Regionalbudgets abwickeln, d.h. AGRI oder<br />

REGIO oder EMPL oder MARE. Damit wäre natürlich auch eine „Abstimmung mit<br />

den Füßen“ in Bezug auf die Praxisnähe der Fonds verbunden – vielleicht nicht<br />

die schlechteste Form des Feedbacks für Politikgestalter.

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