Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint
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210 Carsten Hansen<br />
Nachfolgend soll die Betrachtung auf die Regionalbudgets in der Regionalpolitik zur<br />
Stärkung der regionalen Wirtschaft beschränkt werden. Der mit Regionalbudgets<br />
verbundene mögliche Nutzen hinsichtlich der Schaffung neuer Arbeitsplätze, der<br />
Verstärkung <strong>regionaler</strong> Vernetzung und Wertschöpfung sowie der Vertiefung der<br />
regionalen wirtschaftlichen Zugehörigkeit spricht eigentlich dafür, Regionalbudgets<br />
als innovatives Instrument zu erproben. In der Realität überwiegen jedoch die Bedenken<br />
gegen Regionalbudgets. Zwei Hauptkritikpunkte betreffen die Investitionsförderung<br />
und die organisatorischen Strukturen.<br />
Die Einsatzbereiche des Regionalbudgets in der GRW sind nicht etwa die „kleinskaligen“<br />
Investitionsförderung, sondern das regionale <strong>Entwicklung</strong>spotenzial verstärkt<br />
zu mobilisieren, regionale <strong>Entwicklung</strong>saktivitäten zu organisieren und die regionale<br />
Identität zu stärken – unter der Voraussetzung, dass es funktionierende Regionalmanagementeinrichtungen<br />
gibt. Mit Regionalbudgets dürfen also keine gewerblichen<br />
Unternehmen direkt gefördert werden. Zudem dürfen bestehende Regionalmanagements<br />
nicht zusätzlich (doppelt) gefördert werden. Die Einschränkungen<br />
beschneiden den Einsatzbereich von GRW-Regionalbudgets erheblich, denn der<br />
zulässige Einsatzbereich gehört zum klassischen Betätigungsbereich des Regionalmanagements,<br />
darf aber nicht dafür verwendet werden (Doppelförderung). Als<br />
Resultat dessen werden möglicherweise Projekte und Aktivitäten gefördert, die gegebenenfalls<br />
nicht den Kern dessen treffen, was in der Region und für die regional<br />
ansässigen Unternehmen erforderlich ist. Zudem wird den Regionalbudgets, zumindest<br />
in Sachsen-Anhalt, eine Mindestprojektgröße (20.000 Euro) vorgeschrieben.<br />
Damit kann ein Glaubwürdigkeitsproblem entstehen, welches die Effizienz des Mitteleinsatzes<br />
mit dem Instrument grundsätzlich in Frage stellt und „begründet“, warum<br />
die Verwendung knapper Investitionsmittel besser nicht durch Regionalbudgets<br />
gesteuert werden sollte. Das Verbot der Förderung gewerblicher Investitionen sorgt<br />
folgerichtig dafür, dass die Förderentscheidung in diesem Bereich zentralisiert bei<br />
den Ländern bleibt. Eine Verlagerung der <strong>Finanzierung</strong>s- und Entscheidungskompetenz<br />
durch Dezentralisierung wird als Verlust von Entscheidungskompetenz und<br />
damit von Macht begriffen. Dabei könnten Regionalbudgets die für Regionalförderung<br />
zuständigen Länder entlasten: Eine Reihe kleiner Projekte, die ansonsten beantragt,<br />
bearbeitet und gegebenenfalls aus rein formalen Gründen abgelehnt werden<br />
müssten, würden schon auf der kleinregionalen Ebene abgefangen und den<br />
Aufwand für die Abwicklung der Förderung durch die Länder verringern. Zudem<br />
können die beabsichtigten Effekte der Verstärkung der regionalen Identität genutzt<br />
werden, ohne dass die Länder die erforderlichen Maßnahmen koordinieren müssen.<br />
Außerdem ist zu erwarten, dass die regionale Kompetenz zur Nutzung der zur Verfügung<br />
gestellten Fördermittel wächst, mit der Folge, dass die Effizienz des Mitte-