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Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint

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Stadtentwicklungsfonds 109<br />

geboten) zur Kofinanzierung herangezogen werden, da der Fonds selbst entsprechende<br />

Kapitaldienste leisten kann. Darüber hinaus ist es ebenfalls durchaus denkbar,<br />

dass er Kapitalgaben von institutionellen Anlegern mit geringeren Renditeerwartungen<br />

(z.B. Stiftungskapital) einwirbt.<br />

Die zentrale Aufgabe des Managements des Stadtentwicklungsfonds ist jedoch die<br />

Vorbereitung und Abwicklung der Förderung der Projekte 58 . Es hat im Fall der Verwendung<br />

von EFRE-Mitteln gegenüber der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzuweisen,<br />

dass die Mittel in den geförderten Projekten entsprechend der Vorgaben<br />

des jeweiligen Operationellen Programms verwandt werden und hat dies auch während<br />

des Förderungsvollzugs zu überprüfen. Das Management wählt die zu fördernden<br />

Projekte anhand von stadtentwicklungspolitischen und wirtschaftlichen<br />

Kriterien aus.<br />

Nach Maßgabe der Verordnung (EG) 1080/2006 über den EFRE müssen sich die<br />

Projekte in einen Integrierten Stadtentwicklungsplan einfügen; die weitere stadtentwicklungspolitische<br />

Förderfähigkeit hängt von den Vorgaben des Operationellen<br />

Programms ab (Nutzungen und räumliche Begrenzung der Förderkulisse). Förderung<br />

von Wohnungsbau ist bis auf energetische Sanierungsmaßnahmen durch die<br />

Verordnung grundsätzlich für Deutschland ausgeschlossen. Bei Förderungen des<br />

Stadtentwicklungsfonds, für die keine EFRE-Mittel inklusive dazugehöriger Kofinanzierung<br />

ausgereicht werden bzw. für Stadtentwicklungsfonds ohne Kapitaleinlage<br />

der Europäischen Strukturfonds besteht dementsprechend keine Einschränkung<br />

hinsichtlich der Förderfähigkeit von Projekten.<br />

Im Bezug zu wirtschaftlichen Kriterien entscheidet das Fondsmanagement, welche<br />

<strong>Finanzierung</strong>sinstrumente am sinnvollsten eingesetzt werden können, bewertet<br />

Zeitpunkte und Höhe des Förderbedarfs, Rückzahlungsmöglichkeiten und Ausfallrisiken<br />

und prüft Passgenauigkeit des Projekt-Businessplans auf den des Stadtentwicklungsfonds.<br />

Wie schon beim Management des Holdingfonds angesprochen, ist<br />

an dieser Stelle spezifisches finanzpolitisches Know-how vonnöten, das gleichzeitig<br />

um Kenntnisse der Immobilienprojektentwicklung, der Integrierten Stadtentwicklung<br />

und der formalen Modalitäten der EU-Förderung ergänzt werden muss.<br />

58 Grundsätzlich sind alle Stadtentwicklungsprojekte mit der vorab beschriebenen <strong>Finanzierung</strong>sstruktur<br />

für einen Stadtentwicklungsfonds förderfähig. EFRE-Mittel dürfen jedoch nur nach Maßgabe<br />

der Artikel 4, 5 und 6 in Verbindung mit Artikel 8 (Nachhaltige Stadtentwicklung) der Verordnung<br />

(EG) 1080/2006 gefördert werden. Dieser Artikel ermöglicht die Unterstützung von Büro-,<br />

Einzelhandel-, Gewerbe- und Technologieentwicklungen, <strong>Entwicklung</strong>en von Freizeit- und Kultureinrichtungen,<br />

Hotels, Krankenhäusern und Schulen, energetischen Sanierungsmaßnahmen im<br />

öffentlichen und privaten Bereich, die Integration von ergänzenden (auch privaten) Nutzungen in<br />

öffentlich genutzten Gebäuden sowie Maßnahmen zur Aufwertung und Verbesserung der Infrastrukturnetze<br />

(Energie, Wasser/Abwasser, Verkehr, Kommunikation, Entsorgung).

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