Finanzierung regionaler Entwicklung - sprint
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Stadtentwicklungsfonds 109<br />
geboten) zur Kofinanzierung herangezogen werden, da der Fonds selbst entsprechende<br />
Kapitaldienste leisten kann. Darüber hinaus ist es ebenfalls durchaus denkbar,<br />
dass er Kapitalgaben von institutionellen Anlegern mit geringeren Renditeerwartungen<br />
(z.B. Stiftungskapital) einwirbt.<br />
Die zentrale Aufgabe des Managements des Stadtentwicklungsfonds ist jedoch die<br />
Vorbereitung und Abwicklung der Förderung der Projekte 58 . Es hat im Fall der Verwendung<br />
von EFRE-Mitteln gegenüber der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzuweisen,<br />
dass die Mittel in den geförderten Projekten entsprechend der Vorgaben<br />
des jeweiligen Operationellen Programms verwandt werden und hat dies auch während<br />
des Förderungsvollzugs zu überprüfen. Das Management wählt die zu fördernden<br />
Projekte anhand von stadtentwicklungspolitischen und wirtschaftlichen<br />
Kriterien aus.<br />
Nach Maßgabe der Verordnung (EG) 1080/2006 über den EFRE müssen sich die<br />
Projekte in einen Integrierten Stadtentwicklungsplan einfügen; die weitere stadtentwicklungspolitische<br />
Förderfähigkeit hängt von den Vorgaben des Operationellen<br />
Programms ab (Nutzungen und räumliche Begrenzung der Förderkulisse). Förderung<br />
von Wohnungsbau ist bis auf energetische Sanierungsmaßnahmen durch die<br />
Verordnung grundsätzlich für Deutschland ausgeschlossen. Bei Förderungen des<br />
Stadtentwicklungsfonds, für die keine EFRE-Mittel inklusive dazugehöriger Kofinanzierung<br />
ausgereicht werden bzw. für Stadtentwicklungsfonds ohne Kapitaleinlage<br />
der Europäischen Strukturfonds besteht dementsprechend keine Einschränkung<br />
hinsichtlich der Förderfähigkeit von Projekten.<br />
Im Bezug zu wirtschaftlichen Kriterien entscheidet das Fondsmanagement, welche<br />
<strong>Finanzierung</strong>sinstrumente am sinnvollsten eingesetzt werden können, bewertet<br />
Zeitpunkte und Höhe des Förderbedarfs, Rückzahlungsmöglichkeiten und Ausfallrisiken<br />
und prüft Passgenauigkeit des Projekt-Businessplans auf den des Stadtentwicklungsfonds.<br />
Wie schon beim Management des Holdingfonds angesprochen, ist<br />
an dieser Stelle spezifisches finanzpolitisches Know-how vonnöten, das gleichzeitig<br />
um Kenntnisse der Immobilienprojektentwicklung, der Integrierten Stadtentwicklung<br />
und der formalen Modalitäten der EU-Förderung ergänzt werden muss.<br />
58 Grundsätzlich sind alle Stadtentwicklungsprojekte mit der vorab beschriebenen <strong>Finanzierung</strong>sstruktur<br />
für einen Stadtentwicklungsfonds förderfähig. EFRE-Mittel dürfen jedoch nur nach Maßgabe<br />
der Artikel 4, 5 und 6 in Verbindung mit Artikel 8 (Nachhaltige Stadtentwicklung) der Verordnung<br />
(EG) 1080/2006 gefördert werden. Dieser Artikel ermöglicht die Unterstützung von Büro-,<br />
Einzelhandel-, Gewerbe- und Technologieentwicklungen, <strong>Entwicklung</strong>en von Freizeit- und Kultureinrichtungen,<br />
Hotels, Krankenhäusern und Schulen, energetischen Sanierungsmaßnahmen im<br />
öffentlichen und privaten Bereich, die Integration von ergänzenden (auch privaten) Nutzungen in<br />
öffentlich genutzten Gebäuden sowie Maßnahmen zur Aufwertung und Verbesserung der Infrastrukturnetze<br />
(Energie, Wasser/Abwasser, Verkehr, Kommunikation, Entsorgung).