Finanzierung 2001/2002 Jahresbericht (pdf, 180 KB)
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So soll die zur Qualitätskontrolle beabsichtigte<br />
dritte Auswirkungsstudie entgegen den<br />
ursprünglichen Planungen nunmehr im Frühherbst<br />
dieses Jahres vor der Vorlage eines<br />
dritten Konsultationspapiers durchgeführt<br />
werden. Der endgültige Regelungstext soll<br />
nach den jüngsten Verlautbarungen erst im<br />
dritten Quartal 2003 verabschiedet werden.<br />
Das In-Kraft-Treten erscheint im Jahre 2006<br />
möglich, wobei eine Übergangsregelung für<br />
kleine und mittlere Banken wünschenswert<br />
wäre.<br />
In der Sache zeichnen sich folgende begrüßenswerte<br />
Fortschritte ab:<br />
Die Risikogewichte in den auf internen Ratings<br />
basierenden Ansätzen werden reduziert,<br />
um einen stärkeren Anreiz zur Verwendung<br />
dieser Methoden gegenüber<br />
dem Standardansatz zu geben.<br />
Die Eigenkapitalunterlegung der operationellen<br />
Risiken wird abgesenkt.<br />
Im Standardansatz soll ein neues Risikosegment<br />
»Retailkunden« für Kredite an<br />
Privatpersonen und mittelständische Unternehmen<br />
eingeführt werden. Zur Diskussion<br />
steht hier eine Eigenkapitalunterlegung<br />
mit 6% statt bisher mit 8%. Mit der<br />
Neudefinition des Retail-Portfolios wird<br />
sich auch die Eigenkapitalunterlegung für<br />
Kredite an mittelständische Unternehmen<br />
in den auf internen Ratings basierenden<br />
Ansätzen verringern.<br />
Weitere Entlastungen sollen sich durch<br />
eine breitere Anerkennung von Kreditsicherheiten<br />
ergeben.<br />
21<br />
Falls diese Vorschläge realisiert werden,<br />
würden die Kernforderungen des Bankenfachverbandes<br />
weitgehend erfüllt. Genauere<br />
Erkenntnisse werden sich jedoch erst bei<br />
Vorlage des dritten Konsultationspapiers<br />
und entsprechenden Proberechnungen gewinnen<br />
lassen. Zu diesem Zwecke hat der<br />
Bankenfachverband mit dem Lehrstuhl für<br />
<strong>Finanzierung</strong> und Kreditwirtschaft der Universität<br />
Bochum, Prof. Dr. Stephan Paul, ein<br />
weiteres Forschungsprojekt vereinbart.<br />
Verbraucherkreditrecht nicht überreglementieren<br />
Am 25. Juni <strong>2001</strong> hat die Europäische Kommission<br />
ein Diskussionspapier zur Änderung<br />
der Richtlinie 87/102/EWG über den Verbraucherkredit<br />
vorgelegt und die Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Union sowie die<br />
betroffenen Kreise um Stellungnahme gebeten.<br />
Hintergrund der Konsultierung sind Berichte<br />
aus den Jahren 1995 und 1997 über<br />
die Anwendung der Verbraucherkreditrichtlinie,<br />
aus denen der Schluss gezogen wurde,<br />
dass die Richtlinie nicht mehr den heutigen<br />
Gegebenheiten des Marktes für Verbraucherkredite<br />
entspreche und sich zwecks<br />
Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes<br />
eine Überarbeitung aufdränge. Das<br />
Diskussionspapier sieht unter anderem vor,<br />
den Anwendungsbereich der Richtlinie neu<br />
zu bestimmen, die Berechnungsgrundlagen<br />
des effektiven Jahreszinses zu ändern, Informationen<br />
über die Solvenz des Kreditgebers<br />
zu verbessern sowie Verbraucher und etwaige<br />
Sicherungsgeber umfassender über<br />
Kreditkonditionen zu unterrichten.