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Finanzierung 2001/2002 Jahresbericht (pdf, 180 KB)

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So soll die zur Qualitätskontrolle beabsichtigte<br />

dritte Auswirkungsstudie entgegen den<br />

ursprünglichen Planungen nunmehr im Frühherbst<br />

dieses Jahres vor der Vorlage eines<br />

dritten Konsultationspapiers durchgeführt<br />

werden. Der endgültige Regelungstext soll<br />

nach den jüngsten Verlautbarungen erst im<br />

dritten Quartal 2003 verabschiedet werden.<br />

Das In-Kraft-Treten erscheint im Jahre 2006<br />

möglich, wobei eine Übergangsregelung für<br />

kleine und mittlere Banken wünschenswert<br />

wäre.<br />

In der Sache zeichnen sich folgende begrüßenswerte<br />

Fortschritte ab:<br />

Die Risikogewichte in den auf internen Ratings<br />

basierenden Ansätzen werden reduziert,<br />

um einen stärkeren Anreiz zur Verwendung<br />

dieser Methoden gegenüber<br />

dem Standardansatz zu geben.<br />

Die Eigenkapitalunterlegung der operationellen<br />

Risiken wird abgesenkt.<br />

Im Standardansatz soll ein neues Risikosegment<br />

»Retailkunden« für Kredite an<br />

Privatpersonen und mittelständische Unternehmen<br />

eingeführt werden. Zur Diskussion<br />

steht hier eine Eigenkapitalunterlegung<br />

mit 6% statt bisher mit 8%. Mit der<br />

Neudefinition des Retail-Portfolios wird<br />

sich auch die Eigenkapitalunterlegung für<br />

Kredite an mittelständische Unternehmen<br />

in den auf internen Ratings basierenden<br />

Ansätzen verringern.<br />

Weitere Entlastungen sollen sich durch<br />

eine breitere Anerkennung von Kreditsicherheiten<br />

ergeben.<br />

21<br />

Falls diese Vorschläge realisiert werden,<br />

würden die Kernforderungen des Bankenfachverbandes<br />

weitgehend erfüllt. Genauere<br />

Erkenntnisse werden sich jedoch erst bei<br />

Vorlage des dritten Konsultationspapiers<br />

und entsprechenden Proberechnungen gewinnen<br />

lassen. Zu diesem Zwecke hat der<br />

Bankenfachverband mit dem Lehrstuhl für<br />

<strong>Finanzierung</strong> und Kreditwirtschaft der Universität<br />

Bochum, Prof. Dr. Stephan Paul, ein<br />

weiteres Forschungsprojekt vereinbart.<br />

Verbraucherkreditrecht nicht überreglementieren<br />

Am 25. Juni <strong>2001</strong> hat die Europäische Kommission<br />

ein Diskussionspapier zur Änderung<br />

der Richtlinie 87/102/EWG über den Verbraucherkredit<br />

vorgelegt und die Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union sowie die<br />

betroffenen Kreise um Stellungnahme gebeten.<br />

Hintergrund der Konsultierung sind Berichte<br />

aus den Jahren 1995 und 1997 über<br />

die Anwendung der Verbraucherkreditrichtlinie,<br />

aus denen der Schluss gezogen wurde,<br />

dass die Richtlinie nicht mehr den heutigen<br />

Gegebenheiten des Marktes für Verbraucherkredite<br />

entspreche und sich zwecks<br />

Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes<br />

eine Überarbeitung aufdränge. Das<br />

Diskussionspapier sieht unter anderem vor,<br />

den Anwendungsbereich der Richtlinie neu<br />

zu bestimmen, die Berechnungsgrundlagen<br />

des effektiven Jahreszinses zu ändern, Informationen<br />

über die Solvenz des Kreditgebers<br />

zu verbessern sowie Verbraucher und etwaige<br />

Sicherungsgeber umfassender über<br />

Kreditkonditionen zu unterrichten.

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