Finanzierung 2001/2002 Jahresbericht (pdf, 180 KB)
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Signatur versehene Erklärung nicht abgegeben,<br />
und so den Anscheinsbeweis entkräftet,<br />
führt dies auf Seiten des Erklärungsempfängers<br />
zur vollen Beweislast für die<br />
Herkunft der signierten Erklärung. Da die<br />
elektronische Signatur aber keine körperlichen<br />
oder biometrischen Merkmale ihres<br />
Inhabers aufweist und der Erklärungsempfänger<br />
üblicherweise keinen Einblick in die<br />
Sphäre des Erklärenden hat, kann er nicht<br />
erkennen, wer die Signatur tatsächlich verwendet<br />
hat. Damit wird der Erklärungsempfänger<br />
durch die jetzt geltende Regelung<br />
unangemessen benachteiligt, da ihm einseitig<br />
und nicht nachvollziehbar das Missbrauchsrisiko<br />
elektronischer Signaturen<br />
auferlegt wird. Auch hier hat der Bankenfachverband<br />
den Gesetzgeber zur Korrektur<br />
der gesetzlichen Regelungen aufgefordert.<br />
Biometrie im Rahmen der elektronischen<br />
Signatur<br />
In diesem Zusammenhang könnten auch<br />
biometrische Systeme einen Lösungsansatz<br />
eröffnen und die bestehende Rechtssicherheitslücke<br />
zumindest verringern. Im Gegensatz<br />
zu traditionellen Authentifikationstechniken,<br />
die auf Wissen (Wissen eines<br />
Passwortes oder einer PIN), Besitz (Besitz<br />
einer Chipkarte) oder einer Kombination aus<br />
beidem beruhen, verwenden biometrische<br />
Verfahren zur Identifikation oder Verifikation<br />
einer Person deren physiologische<br />
oder verhaltenstypische Charakteristika, die<br />
nicht gestohlen oder nur schwer kopiert<br />
werden können. Sensoren oder Scanner<br />
versuchen, die Charakteristika zu erfassen<br />
und in Daten umzuwandeln, die danach<br />
unter Einsatz mathematischer, speziell statistischer<br />
Methoden von Algorithmen ausgewertet<br />
und mit Referenzdaten verglichen<br />
werden.<br />
30<br />
Vor dem Hintergrund, dass verschiedenste<br />
biometrische Systeme inzwischen in den<br />
Markt drängen, hat sich der Ausschuss für<br />
Marketing im Berichtsjahr mit dieser Thematik<br />
befasst. Präsentiert wurde ein System,<br />
das die handschriftliche Unterschrift in eine<br />
digitale Unterschrift umwandelt. Nach Meinung<br />
der Ausschussmitglieder wird künftig<br />
für die Praxis zu prüfen sein, wie sich bisherige<br />
technische und organisatorische Abläufe<br />
durch den Einsatz biometrischer Verfahren<br />
ändern können und welche Auswirkungen<br />
dies für die Beteiligten – etwa Kreditinstitute<br />
– haben kann. Zu bedenken ist<br />
auch, dass die Vielzahl der aktuellen biometrischen<br />
Systeme aufgrund hoher Fehlerraten<br />
und Systemkosten derzeit noch nicht<br />
für sicherheitsrelevante Anwendungen wie<br />
Homebanking, SB-Terminals oder Geldausgabeautomaten<br />
geeignet sind. Die rasante<br />
technische Entwicklung in diesem Bereich<br />
legt jedoch nahe, dass biometrische Systeme<br />
zukünftig einen wesentlich höheren Reifegrad<br />
erreichen werden, die ihren Einsatz<br />
auch in derartigen Anwendungen denkbar<br />
erscheinen lassen. Dies wird jedoch erhebliche<br />
technische und organisatorische Umstellungen<br />
wie Eingriffe in bestehende Hintergrundsysteme,<br />
die Planung neuer organisatorischer<br />
Abläufe, die Schulung des Personals<br />
und ausführliche Information der<br />
Bankkunden erfordern.<br />
Private Altersvorsorge – Geschäft mit der<br />
Riester-Rente?<br />
Das Thema Altersvorsorge wird bereits seit<br />
Mitte <strong>2001</strong> durch die staatlich geförderten<br />
Vorsorgeprodukte – kurz Riester-Rente –<br />
bestimmt. Anfang des Jahres <strong>2002</strong> waren<br />
rund 3.500 Vorsorgeprodukte, die eine Zertifizierung<br />
durch das Bundesaufsichtsamt für