der-Bergische -Unternehmer_0718
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Weshalb eine normale<br />
Versicherung nicht genügt<br />
Nun ist die Meinung weit verbreitet, mit einer<br />
Hausratversicherung bei Wasserschäden auf <strong>der</strong> sicheren<br />
Seite zu stehen. Ein fataler Irrtum. Denn<br />
eine normale Hausratversicherung deckt lediglich<br />
Leitungswasserschäden, die beispielsweise durch<br />
einen Rohrbruch entstanden sind. Schäden durch<br />
Starkregen o<strong>der</strong> Hochwasser jedoch nicht. Zuverlässigen<br />
Schutz bietet bei Ereignissen durch Naturgewalten<br />
ausschließlich eine Zusatzversicherung<br />
zu Elementarschäden, die in <strong>der</strong> Regel als Ergänzung<br />
zu einer bestehenden Gebäude- o<strong>der</strong> Hausratversicherung<br />
abgeschlossen wird. Da gerade im<br />
Zeichen des Klimawandels extremen Naturereignisse<br />
öfter auftreten, ist zu überlegen, ob solch eine<br />
Zusatzpolice im Individualfall nicht sinnvoll wäre.<br />
Denn wie das Beispiel Wuppertal zeigt, nimmt die<br />
Gefährdung zu und damit auch das finanzielle Risiko,<br />
das sogar existenzbedrohend sein kann. Eine<br />
Verpflichtung zum Abschluss einer Elementarversicherung<br />
besteht jedoch nicht. In Deutschland ist<br />
rund ein Drittel <strong>der</strong> Gebäude gegen Elementarschäden<br />
versichert; Spitzenreiter dabei ist Baden-Württemberg<br />
mit einer Abdeckung von etwa 95 Prozent.<br />
Die Bedeutung einer Elementarversicherung ist<br />
erstmals nach den immensen Hochwasser an O<strong>der</strong><br />
und Elbe deutlich ins Bewusstsein <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
gerückt. Vermehrt auftreten<strong>der</strong> Starkregen o<strong>der</strong><br />
Orkane steigern die Nachfrage nach verlässlichem<br />
Versicherungsschutz zusätzlich. Wegen <strong>der</strong> immer<br />
häufiger stattfindenden Vorfälle wachsen die Ausgaben<br />
<strong>der</strong> Assekuranzen beachtlich. So wurden<br />
Gut zu wissen:<br />
Einige Elementarschäden<br />
sind<br />
bereits im Rahmen<br />
einer Gebäude- und<br />
Hausratversicherung<br />
abgedeckt.<br />
rund 2,1 Milliarden Euro allein in 2015 ausgezahlt.<br />
Dem Jahr, in dem Orkan Niklas wütete und Schäden<br />
in Höhe von 750 Millionen Euro an versicherten<br />
Gebäuden verursachte.<br />
Wann ist ein Schaden elementar?<br />
Von Elementarschäden wird gesprochen, wenn<br />
Naturgewalten Straßen, Grundstücke, Gebäude,<br />
Wohnungseinrichtungen und die betriebliche Ausrüstung<br />
von Firmen zerstören. Dazu gehören beispielsweise<br />
Schäden durch Überschwemmungen<br />
und Hochwasser, Erdrutsche und Erdbeben, Sturm<br />
und Hagel, Lawinen und Schneedruck o<strong>der</strong> auch<br />
durch Vulkanausbrüche. Teilweise kommen Schäden<br />
durch Blitzschlag und Starkregen hinzu.<br />
Gut zu wissen: Einige Elementarschäden sind bereits<br />
im Rahmen einer Gebäude- und Hausratversicherung<br />
abgedeckt.<br />
Und zwar<br />
• Schäden durch Sturm und Hagel<br />
durch die Sturmversicherung<br />
• Schäden durch Blitzeinschlag, Kurzschluss<br />
und Überspannung durch die<br />
Feuerversicherung. Auch die Hausratversicherung<br />
tritt bei Blitzschäden in<br />
Leistung.<br />
Für alle an<strong>der</strong>en genannten Schäden muss eine<br />
Extra-Elementarversicherung abgeschlossen werden.<br />
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich<br />
für das komplette Schadenspaket. Einzelne Risiken<br />
können nicht selektiv versichert werden. Dazu<br />
ein wichtiger Hinweis: Elementarversicherungen<br />
gelten normalerweise nur bei ständig bewohnten<br />
a<br />
UNSERE THEMEN IM AUGUST<br />
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Fokusthema<br />
Gemeinsam geht besser: Werkstätten für Behin<strong>der</strong>te<br />
menschen unterstützen die hiesigen Unternehmen<br />
Golf: Abschlag zwischen den Hügeln<br />
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