10.07.2018 Aufrufe

der-Bergische -Unternehmer_0718

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weshalb eine normale<br />

Versicherung nicht genügt<br />

Nun ist die Meinung weit verbreitet, mit einer<br />

Hausratversicherung bei Wasserschäden auf <strong>der</strong> sicheren<br />

Seite zu stehen. Ein fataler Irrtum. Denn<br />

eine normale Hausratversicherung deckt lediglich<br />

Leitungswasserschäden, die beispielsweise durch<br />

einen Rohrbruch entstanden sind. Schäden durch<br />

Starkregen o<strong>der</strong> Hochwasser jedoch nicht. Zuverlässigen<br />

Schutz bietet bei Ereignissen durch Naturgewalten<br />

ausschließlich eine Zusatzversicherung<br />

zu Elementarschäden, die in <strong>der</strong> Regel als Ergänzung<br />

zu einer bestehenden Gebäude- o<strong>der</strong> Hausratversicherung<br />

abgeschlossen wird. Da gerade im<br />

Zeichen des Klimawandels extremen Naturereignisse<br />

öfter auftreten, ist zu überlegen, ob solch eine<br />

Zusatzpolice im Individualfall nicht sinnvoll wäre.<br />

Denn wie das Beispiel Wuppertal zeigt, nimmt die<br />

Gefährdung zu und damit auch das finanzielle Risiko,<br />

das sogar existenzbedrohend sein kann. Eine<br />

Verpflichtung zum Abschluss einer Elementarversicherung<br />

besteht jedoch nicht. In Deutschland ist<br />

rund ein Drittel <strong>der</strong> Gebäude gegen Elementarschäden<br />

versichert; Spitzenreiter dabei ist Baden-Württemberg<br />

mit einer Abdeckung von etwa 95 Prozent.<br />

Die Bedeutung einer Elementarversicherung ist<br />

erstmals nach den immensen Hochwasser an O<strong>der</strong><br />

und Elbe deutlich ins Bewusstsein <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

gerückt. Vermehrt auftreten<strong>der</strong> Starkregen o<strong>der</strong><br />

Orkane steigern die Nachfrage nach verlässlichem<br />

Versicherungsschutz zusätzlich. Wegen <strong>der</strong> immer<br />

häufiger stattfindenden Vorfälle wachsen die Ausgaben<br />

<strong>der</strong> Assekuranzen beachtlich. So wurden<br />

Gut zu wissen:<br />

Einige Elementarschäden<br />

sind<br />

bereits im Rahmen<br />

einer Gebäude- und<br />

Hausratversicherung<br />

abgedeckt.<br />

rund 2,1 Milliarden Euro allein in 2015 ausgezahlt.<br />

Dem Jahr, in dem Orkan Niklas wütete und Schäden<br />

in Höhe von 750 Millionen Euro an versicherten<br />

Gebäuden verursachte.<br />

Wann ist ein Schaden elementar?<br />

Von Elementarschäden wird gesprochen, wenn<br />

Naturgewalten Straßen, Grundstücke, Gebäude,<br />

Wohnungseinrichtungen und die betriebliche Ausrüstung<br />

von Firmen zerstören. Dazu gehören beispielsweise<br />

Schäden durch Überschwemmungen<br />

und Hochwasser, Erdrutsche und Erdbeben, Sturm<br />

und Hagel, Lawinen und Schneedruck o<strong>der</strong> auch<br />

durch Vulkanausbrüche. Teilweise kommen Schäden<br />

durch Blitzschlag und Starkregen hinzu.<br />

Gut zu wissen: Einige Elementarschäden sind bereits<br />

im Rahmen einer Gebäude- und Hausratversicherung<br />

abgedeckt.<br />

Und zwar<br />

• Schäden durch Sturm und Hagel<br />

durch die Sturmversicherung<br />

• Schäden durch Blitzeinschlag, Kurzschluss<br />

und Überspannung durch die<br />

Feuerversicherung. Auch die Hausratversicherung<br />

tritt bei Blitzschäden in<br />

Leistung.<br />

Für alle an<strong>der</strong>en genannten Schäden muss eine<br />

Extra-Elementarversicherung abgeschlossen werden.<br />

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich<br />

für das komplette Schadenspaket. Einzelne Risiken<br />

können nicht selektiv versichert werden. Dazu<br />

ein wichtiger Hinweis: Elementarversicherungen<br />

gelten normalerweise nur bei ständig bewohnten<br />

a<br />

UNSERE THEMEN IM AUGUST<br />

Titelthema<br />

Fokusthema<br />

Gemeinsam geht besser: Werkstätten für Behin<strong>der</strong>te<br />

menschen unterstützen die hiesigen Unternehmen<br />

Golf: Abschlag zwischen den Hügeln<br />

Reservieren Sie bitte bis zum 27. Juli Ihren Anzeigenraum:<br />

www.bvg-menzel.de/mediadaten-<strong>der</strong>-bergische-unternehmer.php<br />

Die aktuelle Ausgabe können Sie Je<strong>der</strong>zeit online einsehen:<br />

www.bvg-menzel.de/verlagsprodukte.php<br />

BVG-Menzel GmbH & Co. KG<br />

Simonsstr. 80<br />

42117 Wuppertal<br />

Tel.: 0202.451654<br />

info@bvg-menzel.de<br />

www.bvg-menzel.de<br />

www.<strong>der</strong>-bergische-unternehmer.de<br />

<strong>der</strong> <strong>Bergische</strong> <strong>Unternehmer</strong> 07|18 41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!