LES-LAG-Südlicher-Steigerwald-e.V.
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Der § 9 der Geschäftsordnung regelt die Veröffentlichung und Transparenz der getroffen Entscheidungen des Entscheidungsgremiums.<br />
§ 9 Transparenz der Auswahlentscheidung<br />
1. Die <strong>LAG</strong> veröffentlicht ihre Projektauswahlkriterien und das Procedere des Auswahlverfahrens auf ihrer<br />
Website.<br />
2. Die Projektauswahlentscheidungen des Entscheidungsgremiums werden auf der Website der <strong>LAG</strong><br />
und/oder mit einer entsprechenden Presseerklärung veröffentlicht.<br />
3. Der Projektträger wird im Falle einer Ablehnung oder Zurückstellung seines Projekts schriftlich darüber<br />
informiert, welche Gründe für die Ablehnung oder Zurückstellung ausschlaggebend waren. Er<br />
wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass er trotz der Ablehnung oder Zurückstellung des<br />
Projekts durch die <strong>LAG</strong> einen Förderantrag (mit der negativen <strong>LAG</strong>-Stellungnahme) bei der Bewilligungsstelle<br />
stellen kann und ihm so der öffentliche Verfahrens- und Rechtsweg eröffnet wird.<br />
5.2 Projektauswahlkriterien<br />
Die <strong>LAG</strong> <strong>Südlicher</strong> <strong>Steigerwald</strong> e.V. hat für die Entwicklung des Projektauswahlverfahren (siehe Tabelle 9) die folgenden<br />
verpflichtend vorgegebenen Kriterien berücksichtigt:<br />
Bewertung des innovativen Ansatzes des Projekts<br />
Bewertung des Beitrags zum Umweltschutz (mindestens neutral)<br />
Bewertung des Beitrags zur Eindämmung des Klimawandels/Anpassung an seine Auswirkungen (mindestens neutral)<br />
Bewertung des Bezugs zum Thema „Demografie“<br />
Bewertung der Höhe des Beitrags zu den Entwicklungszielen der jeweiligen <strong>LES</strong> (jedes Projekt muss mindestens zu<br />
einem Handlungsziel beitragen, zudem Bewertung mittelbarer Beiträge zu weiteren Entwicklungszielen möglich)<br />
Bewertung der Bedeutung / des Nutzens für das <strong>LAG</strong>-Gebiet<br />
Bewertung des Grads der Bürger-/Akteursbeteiligung<br />
Bewertung des Vernetzungsgrads (z. B. zwischen Partnern/Sektoren, mit anderen Projekten etc.)<br />
Zudem wurden die folgenden fakultativen Kriterien aufgestellt:<br />
Bewertung der Stärkung der regionalen Identität und Kultur<br />
Bewertung der interkommunalen Zusammenarbeit<br />
Bewertung der nachhaltigen Entwicklung der Region<br />
Damit werden für die Bewertung der Projekte alle aufgestellten Querschnittsziele und Entwicklungsziele sowie die<br />
Handlungsziele als Kriterien in dem Projektauswahlverfahren berücksichtigt.<br />
Die folgenden Pflicht-Kriterien wurden mit einem Faktor von 3 gewichtet:<br />
Bewertung des innovativen Ansatzes des Projekts<br />
Bewertung der Bedeutung / Nutzen für das <strong>LAG</strong>-Gebiet<br />
Die <strong>LAG</strong> <strong>Südlicher</strong> <strong>Steigerwald</strong> e.V. hat die zu diesen Kriterien aufgestellten Ziele als prioritär eingestuft und Projekte,<br />
die zu diesen Kriterien einen Beitrag leisten sollen gezielt gefördert werden.<br />
Es wurde zudem eine Checkliste Projektauswahlverfahren entwickelt. Dabei müssen die Projekte mindestens 24 Punkte<br />
der maximal 48 möglichen Punkte erreichen. Besonders innovative und zur Strategie passende Projekte sollten über<br />
36 Punkte erreichen. Die Checkliste inklusive einem Berechnungsverfahren liegt als Excel-Datei vor. Die Checkliste<br />
wird zudem als Anlage zum Protokoll des Entscheidungsgremiums zur Dokumentation der Projektauswahl genutzt.<br />
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