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PASS<br />
Dudu Gençel, 34 Anna Netrebko, 48<br />
IL/LEGAL?<br />
Die doppelte Staatsbürgerschaft in Österreich: Wer darf sie<br />
haben, wer nicht? Mach das Quiz auf der nächsten Seite und<br />
finde heraus, wie es jetzt wirklich um die Causa steht.<br />
Von Naila Baldwin<br />
Meine Eltern haben sie,<br />
viele meiner Freunde und<br />
Bekannten haben sie. Arnold<br />
Schwarzenegger auch. Die doppelte<br />
Staatsbürgerschaft. Aber sind Doppelstaatsbürgerschaften<br />
in Österreich nicht<br />
illegal? Immerhin wollte man sie Austrotürken<br />
aberkennen. (Lies das Portrait<br />
des Anwalts Kazim Yilmaz auf S.20)<br />
Andererseits liest man aktuell über politische<br />
Forderungen nach Doppel-Pässen<br />
für Südtiroler und Brexit-Österreicher.<br />
Doch wer darf jetzt und wer nicht?<br />
Wird in manchen Fällen ein Auge zugedrückt<br />
oder verläuft alles gesetzeskonform?<br />
Fragt man die Doppelstaatsbürger<br />
selbst, wissen sie auch keine Details<br />
– außer, dass sie stolze Besitzer von zwei<br />
Pässen sind. Verwirrung pur.<br />
Einer, der sich sehr wohl auskennt, ist<br />
Rechtsanwalt Balazs Esztegar, der sich<br />
unter anderem auf das Staatsbürgerschaftsrecht<br />
spezialisiert hat: „Das österreichische<br />
Staatsbürgerschaftsrecht lässt<br />
Doppel- oder Mehrfachstaatsangehörigkeiten<br />
in gewissen Fällen durchaus zu.“<br />
Laut Esztegar sind Doppelstaatsbürgerschaften<br />
in Österreich weder verboten<br />
noch illegal. „Tatsache ist allerdings, dass<br />
die Möglichkeiten sehr eingeschränkt<br />
sind und die Mehrfachstaatsangehörigkeit<br />
eher eine Ausnahme sein soll“, so<br />
der Rechtsanwalt.<br />
Auf gut Deutsch: Doppelstaatsbürgerschaft<br />
in Österreich ist nicht illegal<br />
– aber meistens die Ausnahme. Und<br />
wie kommt man jetzt zu zwei Pässen in<br />
Österreich?<br />
ABSTAMMUNG<br />
Eine der gängigsten Möglichkeiten<br />
ist, schon von Geburt an mehrere Staatsbürgerschaften<br />
zu haben. In Österreich<br />
herrscht das Abstammungsprinzip. Die<br />
Staatsbürgerschaft fließt also quasi<br />
durchs Blut (auf Latein: „ius sanguinis“,<br />
Recht des Blutes). Das bedeutet: Ist<br />
eines deiner Elternteile österreichisch,<br />
dann bist du es auch. Ist das andere<br />
Elternteil Staatsbürger eines anderen<br />
Staates und sieht das fremde Recht eine<br />
gleichartige Regelung vor, ist man sozusagen<br />
automatisch Doppelstaatsbürger.<br />
Aber es gibt noch andere Varianten:<br />
AUSNAHMEN<br />
Wenn du als Ausländer nach Österreich<br />
kommst, um dich hier einbürgern<br />
zu lassen, musst du grundsätzlich auf<br />
deine ursprüngliche Staatsbürgerschaft<br />
verzichten. Ähnlich ist es andersrum<br />
auch: Wenn du dich aus irgendeinem<br />
Grund dazu entscheiden solltest,<br />
Staatsbürger eines anderen Landes zu<br />
werden, verlierst du automatisch deine<br />
österreichische Staatsbürgerschaft.<br />
Ausnahme: Du darfst die Staatsbürgerschaft<br />
behalten, wenn diese 1. im<br />
Interesse der Republik Österreich liegt,<br />
2. ein besonders berücksichtigungswürdiger<br />
Grund im Privat- und Familienleben<br />
vorliegt (z.B. in Österreich lebende<br />
Verwandte, Karrierechancen, Eigentum in<br />
Österreich) oder 3. im Fall von Minderjährigen<br />
die Beibehaltung dem Kindeswohl<br />
entspricht.<br />
Aber wie sieht das in konkreten,<br />
echten Fällen aus? Mach unser Quiz und<br />
finde heraus, wer den doppelten Pass<br />
besitzen darf.<br />
Christoph Liebentritt, Artyom Geodakyan / Tass / picturedesk.com, bereitgestellt<br />
Dudu ist als Tochter türkischer Eltern <strong>19</strong>85 in der<br />
Provinz Burdur in der Türkei zur Welt gekommen.<br />
Als Siebenjährige kam sie mit ihrer Familie nach<br />
Österreich und lebt seitdem hier. Seit letztem Jahr<br />
ist Dudu im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft.<br />
Ist Dudu nun:<br />
a<br />
b<br />
c<br />
Österreicherin<br />
Doppelstaatsbürgerin: Österreich/Türkei<br />
Türkin<br />
Lösung:<br />
a, weil: Dudu ist ein klassischer Einbürgerungsfall:<br />
Mit dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft<br />
verlor sie automatisch ihre alte Staatsbürgerschaft,<br />
die türkische.<br />
Anna ist als Tochter russischer Eltern <strong>19</strong>71 in der<br />
damaligen Sowjetunion (heute Russland) auf die<br />
Welt gekommen. Die weltbekannte Opernsängerin<br />
fühlt sich in Wien, der Stadt der Musik, besonders<br />
daheim. Ohne in Österreich gelebt zu haben und die<br />
deutsche Sprache zu beherrschen, bekam sie 2006<br />
die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.<br />
Ist Anna nun:<br />
a<br />
b<br />
c<br />
Österreicherin<br />
Doppelstaatsbürgerin: Österreich/Russland<br />
Russin<br />
Erklärung:<br />
b, weil: Annas Einbürgerung liegt aufgrund ihrer<br />
außerordentlichen Leistungen im musikalischen<br />
Bereich im „Interesse der österreichischen Republik“.<br />
Somit wurde ihr ausnahmsweise die österreichische<br />
Staatsbürgerschaft verliehen, ohne dass sie<br />
auf die russische verzichten musste.<br />
Unter außerordentlichen Leistungen (z.B. auf wissenschaftlichem,<br />
wirtschaftlichem, künstlerischem oder<br />
sportlichem Gebiet) können nur solche verstanden<br />
werden, die nicht auch von vielen anderen Personen<br />
des gleichen Bildungsgrades oder der gleichen Ausbildung<br />
erbracht werden können und die überdies den<br />
staatlichen Interessen dienen. Ob das Interesse der<br />
Republik Österreich an der Verleihung der Staatsbürgerschaft<br />
besteht, wird im Einzelfall geprüft.<br />
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