Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2018
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018
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<strong>Alperia</strong> Gruppe<br />
Konsolidierter <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2018</strong><br />
2. Zusammenfassung der wichtigsten angewandten<br />
Rechnungslegungsstandards<br />
Nachstehend sind die wichtigsten Kriterien <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />
aufgeführt, die bei der Aufstellung <strong>und</strong> Erstellung<br />
des konsolidierten <strong>Jahresabschluss</strong>es des Konzerns<br />
(„<strong>konsolidierter</strong> <strong>Abschluss</strong>“) angewandt wurden. Diese<br />
Rechnungslegungsstandards wurden kohärent für die in<br />
diesem Dokument vorgestellten Zeiträume angewandt.<br />
2.1 Gr<strong>und</strong>lage für die Erstellung<br />
Die Europäische Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vom<br />
19. Juli 2002 führte ab dem Geschäftsjahr 2005 die<br />
verpflichtende Anwendung der International Financial<br />
Reporting Standards („IFRS“) ein, die vom International<br />
Accounting Standards Board („IASB“) herausgegeben <strong>und</strong><br />
von der Europäischen Union („EU IFRS“ oder „internationale<br />
Rechnungslegungsstandards“) zur Erstellung der<br />
Jahresabschlüsse von Gesellschaften angewandt, deren<br />
Kapitalanteile <strong>und</strong>/oder Anleihen an einem geregelten<br />
Markt in der Europäischen Gemeinschaft notiert sind. Am<br />
23. Juni 2016 beschloss die Gesellschaft ein Anleihenemissionsprogramm<br />
mit der Bezeichnung „Euro Medium<br />
Term Note Programm“ („EMTN“), das an der irischen Börse<br />
mit einem Höchstbetrag von 600 Mio. Euro notiert ist. Am<br />
27. Juni 2016 emittierte die Gesellschaft die ersten beiden<br />
Tranchen der Anleihen mit einem Nennwert von 125 Mio.<br />
bzw. 100 Mio. Euro, die am 30. Juni 2016 zum Handel<br />
zugelassen wurden. Am 23. Dezember 2016 emittierte<br />
die Gesellschaft die dritte Tranche der Anleihen zu einem<br />
Nennwert von 150 Mio. Euro. Im Lauf des Jahres 2017<br />
emittierte die Gesellschaft schließlich die vierte Tranche<br />
der Anleihen zu einem Wert von 935 Mio. NOK.<br />
Damit hat <strong>Alperia</strong> seit 2016 den Status eines Unternehmens<br />
von öffentlichem Interesse <strong>und</strong> ist somit zur<br />
Erstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es <strong>und</strong> des konsolidierten<br />
<strong>Jahresabschluss</strong>es gemäß den EU-IFRS verpflichtet.<br />
Der vorliegende konsolidierte <strong>Jahresabschluss</strong> wurde nach<br />
den internationalen Rechnungslegungsstandards <strong>und</strong> im<br />
Hinblick auf die Fortführung des Unternehmens erstellt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass unter EU-IFRS alle<br />
„International Financial Reporting Standards“, alle „International<br />
Accounting Standards“ (IAS), alle Auslegungen<br />
des „International Reporting Interpretations Commitee“<br />
(IFRIC), vorher als „Standing Interpretations Commitee“<br />
bezeichnet, zu verstehen sind, die zum Zeitpunkt der<br />
Feststellung des konsolidierten <strong>Jahresabschluss</strong>es von der<br />
Europäischen Union nach dem von der Verordnung (EG)<br />
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates<br />
vom 19. Juli 2002 übernommen sind.<br />
Der vorliegende konsolidierte <strong>Abschluss</strong> wurde auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage des besten Kenntnisstands der IFRS <strong>und</strong> unter<br />
Berücksichtigung der besten einschlägigen Literatur<br />
erstellt. Etwaige zukünftige Orientierungen <strong>und</strong> Aktualisierungen<br />
im Hinblick auf die Auslegung werden sich in<br />
den folgenden Geschäftsjahren nach den jeweils von den<br />
entsprechenden Rechnungslegungsstandards vorgesehenen<br />
Modalitäten niederschlagen.<br />
Dieser Entwurf des konsolidierten <strong>Jahresabschluss</strong>es wird<br />
dem Vorstand der Gesellschaft am 28. März 2019 sowie<br />
dem Aufsichtsrat von <strong>Alperia</strong> AG am 6. Mai 2019 zur Feststellung<br />
vorgelegt.<br />
2.2 Rechnungsaufstellungen<br />
2.2.1. Form <strong>und</strong> Inhalt der Rechnungsaufstellungen<br />
Im Hinblick auf die Form <strong>und</strong> den Inhalt der konsolidierten<br />
Rechnungsaufstellungen ging die Gruppe wie folgt vor:<br />
1. Die Aufstellung betreffend die Vermögens- <strong>und</strong><br />
Finanzlage weist die kurzfristigen <strong>und</strong> langfristigen<br />
Aktiva separat aus, was auch für die kurzfristigen <strong>und</strong><br />
langfristigen Verbindlichkeiten gilt.<br />
2. In der Aufstellung der konsolidierten Gewinn- <strong>und</strong><br />
Verlustrechnung sind Aufwand <strong>und</strong> Erträge nach ihrer<br />
Art klassifiziert.<br />
3. Die Aufstellung der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung<br />
umfasst außer dem Jahresüberschuss auch<br />
die Veränderungen des Eigenkapitals, welche sich auf<br />
wirtschaftliche Positionen beziehen <strong>und</strong> die gemäß<br />
den internationalen Rechnungslegungsstandards<br />
ausdrücklich unter den Bestandteilen des Eigenkapitals<br />
ausgewiesen werden müssen. Diese Aufstellung wird<br />
als „sonstiges Ergebnis“ oder OCI (Other Comprehensive<br />
Income) bezeichnet.<br />
4. Die konsolidierte Kapitalflussrechnung wird nach der<br />
indirekten Methode dargestellt.<br />
5. Aufstellung der Bewegung des Konzerneigenkapitals<br />
<strong>und</strong> des konsolidierten Eigenkapitals.<br />
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