Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2018
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Alperia</strong> AG<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2018</strong><br />
1 Bericht zum <strong>Jahresabschluss</strong><br />
2 <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>Alperia</strong> AG<br />
3 Bericht zum konsolidierten <strong>Abschluss</strong><br />
4 Konsolidierter <strong>Abschluss</strong> <strong>Alperia</strong> Gruppe<br />
Gegenparteien vor der auf den 30. Mai <strong>2018</strong> festgesetzten<br />
Verhandlung zur Formulierung der Schlussanträge<br />
Klagerücknahme zum Verfahren R.G. 258/2015 <strong>und</strong> aller<br />
darin enthaltenen Anträge mit nachfolgender Verfahrenseinstellung<br />
<strong>und</strong>/oder Gegenstandsloserklärung des<br />
Streitgegenstands mit vollständigem Ausgleich der Prozesskosten<br />
zugestellt. Der Richter erließ nach Prüfung der<br />
Schriftsätze <strong>und</strong> nach Kenntnisnahme der Tatsache, dass<br />
die Parteien einvernehmlich den Wegfall eines Interesses<br />
an der Entscheidung des Falles darstellten, am 30. Mai<br />
<strong>2018</strong> einen Beschluss, mit dem er das Verfahren aufgr<strong>und</strong><br />
eingetretener Gegenstandslosigkeit für unverfolgbar<br />
erklärte.<br />
(ii) Verfahren am Obersten Wassergericht (R.G. 186/2015),<br />
angestrengt von Alpine Energy GmbH <strong>und</strong> Michael Kirchner<br />
für die Aufhebung der Maßnahmen, mit denen die<br />
Landesverwaltung Bozen die Neuprüfung der den anderen<br />
Beteiligten im Verfahren gewährten Konzessionen<br />
für große Wasserableitungen (Töll, Sarntal, St. Walburg,<br />
Waidbruck, Mühlen in Taufers, Lana, Kardaun, Brixen,<br />
St. Pankraz, Laas) vorgenommen <strong>und</strong> die entsprechenden<br />
Bedingungen bestätigt hatte, wobei als zugr<strong>und</strong>e<br />
liegende Maßnahmen ebenfalls der Beschluss der Landesregierung<br />
Nr. 562 vom 15. März 2013 sowie die Mitteilung<br />
über die Einleitung des Neuprüfungsverfahrens<br />
angefochten wurden. Alpine Energy GmbH <strong>und</strong> Michael<br />
Kirchner erklärten mit am 2. Mai <strong>2018</strong> eingegangenem<br />
Schriftsatz Klagerücknahme zum Verfahren am Obersten<br />
Wassergericht R.G. 186/2015 <strong>und</strong> aller darin enthaltenen<br />
Anträge mit vollständigem Ausgleich der Prozesskosten<br />
<strong>und</strong> Annahme der in den Rechtsstreit eingelassen<br />
Gegenparteien. Das Oberste Wassergericht stellte darauf<br />
hin mit am 1. August <strong>2018</strong> erlassenem, rechtskräftig<br />
gewordenem Urteil Nr. 127/<strong>2018</strong> das Verfahren ein.<br />
• Vor den Vereinigten Senaten des Obersten Kassationsgerichtshofs<br />
in Zivilsachen:<br />
(i) Verfahren, angestrengt von Alpine Energy GmbH <strong>und</strong> von<br />
Michael Kirchner zur Aufhebung des Urteils Nr. 110/2014<br />
des Obersten Wassergerichts (R.G. 26290/2014), mit dem<br />
der Einspruch gegen die Verfahren zur Verlängerung/<br />
Zuschlagserteilung der Großwasserkraftkonzessionen<br />
an die betroffenen Gesellschaften Sel AG <strong>und</strong> Etschwerke<br />
AG (jetzt <strong>Alperia</strong> AG), sowie SE Hydropower GmbH <strong>und</strong><br />
Hydros GmbH (jetzt <strong>Alperia</strong> Greenpower GmbH), die<br />
bereits seinerzeit separate Widerklagen erhoben <strong>und</strong> sich<br />
auf das Verfahren eingelassen hatten. Bei der Verhandlung<br />
am 19. Dezember 2017 wurde dem Antrag auf<br />
Vertagung - der gestellt worden war, um den Ausgang<br />
des anderen, ebenfalls am Kassationsgerichtshof unter<br />
R.G. 23240/2016 anhängigen Verfahrens abzuwarten -,<br />
stattgegeben, <strong>und</strong> das Verfahren wurde ohne Anberaumung<br />
eines neuen Termins vertagt. In Folge des Urteils<br />
Nr. 8980/<strong>2018</strong> des o.g. Verfahrens R.G. Nr. 23240/16<br />
hinterlegten die Parteien übereinstimmenden Verzicht<br />
auf Haupt- <strong>und</strong> Widerklage mit Annahme durch die<br />
Gegenparteien. Bei der Verhandlung vom 3. Juli <strong>2018</strong><br />
nahm der Oberste Kassationsgerichtshof Kenntnis von<br />
dem gemeinsamen Klageverzicht <strong>und</strong> gab die Sache zur<br />
Urteilsfindung frei. Mit Beschluss Nr. 20167/18 vom 30.<br />
Juli <strong>2018</strong> stellte der Kassationsgerichtshof sowohl das<br />
Haupt- als auch das Anschlussverfahren ein.<br />
(ii) Gegen das Urteil Nr. 225/2016 des Obersten Wassergerichts,<br />
hinterlegt am 6. Juli 2016, das in den zusammengelegten<br />
Verfahren unter R.G. Nr. 235/2011 <strong>und</strong> R.G.<br />
Nr. 77/2013 erging, die u. a. die zwei Konzessionen für<br />
große Wasserkraftableitungen von Mühlen in Taufers<br />
<strong>und</strong> Lappach betreffen, legten die Autonome Provinz<br />
Bozen sowie <strong>Alperia</strong> Greenpower GmbH (damals SE Hydropower<br />
GmbH ) zusammen mit <strong>Alperia</strong> AG (ehemals<br />
SEL AG) Widerspruch am Kassationsgerichtshof (R.G.<br />
23240/2016) ein. Die Prozessparteien stellten einen<br />
gemeinsamen Antrag auf vorgezogene Verhandlung zur<br />
Erklärung des Wegfalls des Streitgegenstands aufgr<strong>und</strong><br />
einer zustande gekommenen Vereinbarung. Bei der<br />
Verhandlung am 19.12.2017 wurde die Sache zur Urteilsfindung<br />
freigegeben. Am 11. April <strong>2018</strong> erging das<br />
Urteil Nr. 8980/18 der Vereinigten Senate des Obersten<br />
Kassationsgerichtshofs, das den Wegfall des Streitgegenstands<br />
durch die erfolgte ausgehandelte Vereinbarung<br />
zwischen den Parteien als entscheidend für das<br />
Hinfällig werden des angefochtenen Urteils erklärte.<br />
Weitere Streitverfahren<br />
Im Bereich Wärme <strong>und</strong> Dienstleistungen schloss der Netzbetreiber<br />
GSE (Gestore Servizi Energetici) seine Kontrolltätigkeiten<br />
nach der Prüfung <strong>und</strong> dem Lokalaugenschein im<br />
November 2015 bezüglich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage<br />
der Fernheizung Meran <strong>und</strong> der entsprechenden<br />
Erteilung der grünen Zertifikate für die Jahre 2008 bis 2014<br />
ab <strong>und</strong> forderte die <strong>Alperia</strong> Ecoplus GmbH mit einer Mitteilung<br />
vom 7. August 2017 auf, einen Teil der seinerseits<br />
ausgestellten grünen Zertifikate, die ihr nach Meinung des<br />
Seite<br />
28