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Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2018

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018

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<strong>Alperia</strong> AG<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2018</strong><br />

1 Bericht zum <strong>Jahresabschluss</strong><br />

2 <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>Alperia</strong> AG<br />

3 Bericht zum konsolidierten <strong>Abschluss</strong><br />

4 Konsolidierter <strong>Abschluss</strong> <strong>Alperia</strong> Gruppe<br />

Gegenparteien vor der auf den 30. Mai <strong>2018</strong> festgesetzten<br />

Verhandlung zur Formulierung der Schlussanträge<br />

Klagerücknahme zum Verfahren R.G. 258/2015 <strong>und</strong> aller<br />

darin enthaltenen Anträge mit nachfolgender Verfahrenseinstellung<br />

<strong>und</strong>/oder Gegenstandsloserklärung des<br />

Streitgegenstands mit vollständigem Ausgleich der Prozesskosten<br />

zugestellt. Der Richter erließ nach Prüfung der<br />

Schriftsätze <strong>und</strong> nach Kenntnisnahme der Tatsache, dass<br />

die Parteien einvernehmlich den Wegfall eines Interesses<br />

an der Entscheidung des Falles darstellten, am 30. Mai<br />

<strong>2018</strong> einen Beschluss, mit dem er das Verfahren aufgr<strong>und</strong><br />

eingetretener Gegenstandslosigkeit für unverfolgbar<br />

erklärte.<br />

(ii) Verfahren am Obersten Wassergericht (R.G. 186/2015),<br />

angestrengt von Alpine Energy GmbH <strong>und</strong> Michael Kirchner<br />

für die Aufhebung der Maßnahmen, mit denen die<br />

Landesverwaltung Bozen die Neuprüfung der den anderen<br />

Beteiligten im Verfahren gewährten Konzessionen<br />

für große Wasserableitungen (Töll, Sarntal, St. Walburg,<br />

Waidbruck, Mühlen in Taufers, Lana, Kardaun, Brixen,<br />

St. Pankraz, Laas) vorgenommen <strong>und</strong> die entsprechenden<br />

Bedingungen bestätigt hatte, wobei als zugr<strong>und</strong>e<br />

liegende Maßnahmen ebenfalls der Beschluss der Landesregierung<br />

Nr. 562 vom 15. März 2013 sowie die Mitteilung<br />

über die Einleitung des Neuprüfungsverfahrens<br />

angefochten wurden. Alpine Energy GmbH <strong>und</strong> Michael<br />

Kirchner erklärten mit am 2. Mai <strong>2018</strong> eingegangenem<br />

Schriftsatz Klagerücknahme zum Verfahren am Obersten<br />

Wassergericht R.G. 186/2015 <strong>und</strong> aller darin enthaltenen<br />

Anträge mit vollständigem Ausgleich der Prozesskosten<br />

<strong>und</strong> Annahme der in den Rechtsstreit eingelassen<br />

Gegenparteien. Das Oberste Wassergericht stellte darauf<br />

hin mit am 1. August <strong>2018</strong> erlassenem, rechtskräftig<br />

gewordenem Urteil Nr. 127/<strong>2018</strong> das Verfahren ein.<br />

• Vor den Vereinigten Senaten des Obersten Kassationsgerichtshofs<br />

in Zivilsachen:<br />

(i) Verfahren, angestrengt von Alpine Energy GmbH <strong>und</strong> von<br />

Michael Kirchner zur Aufhebung des Urteils Nr. 110/2014<br />

des Obersten Wassergerichts (R.G. 26290/2014), mit dem<br />

der Einspruch gegen die Verfahren zur Verlängerung/<br />

Zuschlagserteilung der Großwasserkraftkonzessionen<br />

an die betroffenen Gesellschaften Sel AG <strong>und</strong> Etschwerke<br />

AG (jetzt <strong>Alperia</strong> AG), sowie SE Hydropower GmbH <strong>und</strong><br />

Hydros GmbH (jetzt <strong>Alperia</strong> Greenpower GmbH), die<br />

bereits seinerzeit separate Widerklagen erhoben <strong>und</strong> sich<br />

auf das Verfahren eingelassen hatten. Bei der Verhandlung<br />

am 19. Dezember 2017 wurde dem Antrag auf<br />

Vertagung - der gestellt worden war, um den Ausgang<br />

des anderen, ebenfalls am Kassationsgerichtshof unter<br />

R.G. 23240/2016 anhängigen Verfahrens abzuwarten -,<br />

stattgegeben, <strong>und</strong> das Verfahren wurde ohne Anberaumung<br />

eines neuen Termins vertagt. In Folge des Urteils<br />

Nr. 8980/<strong>2018</strong> des o.g. Verfahrens R.G. Nr. 23240/16<br />

hinterlegten die Parteien übereinstimmenden Verzicht<br />

auf Haupt- <strong>und</strong> Widerklage mit Annahme durch die<br />

Gegenparteien. Bei der Verhandlung vom 3. Juli <strong>2018</strong><br />

nahm der Oberste Kassationsgerichtshof Kenntnis von<br />

dem gemeinsamen Klageverzicht <strong>und</strong> gab die Sache zur<br />

Urteilsfindung frei. Mit Beschluss Nr. 20167/18 vom 30.<br />

Juli <strong>2018</strong> stellte der Kassationsgerichtshof sowohl das<br />

Haupt- als auch das Anschlussverfahren ein.<br />

(ii) Gegen das Urteil Nr. 225/2016 des Obersten Wassergerichts,<br />

hinterlegt am 6. Juli 2016, das in den zusammengelegten<br />

Verfahren unter R.G. Nr. 235/2011 <strong>und</strong> R.G.<br />

Nr. 77/2013 erging, die u. a. die zwei Konzessionen für<br />

große Wasserkraftableitungen von Mühlen in Taufers<br />

<strong>und</strong> Lappach betreffen, legten die Autonome Provinz<br />

Bozen sowie <strong>Alperia</strong> Greenpower GmbH (damals SE Hydropower<br />

GmbH ) zusammen mit <strong>Alperia</strong> AG (ehemals<br />

SEL AG) Widerspruch am Kassationsgerichtshof (R.G.<br />

23240/2016) ein. Die Prozessparteien stellten einen<br />

gemeinsamen Antrag auf vorgezogene Verhandlung zur<br />

Erklärung des Wegfalls des Streitgegenstands aufgr<strong>und</strong><br />

einer zustande gekommenen Vereinbarung. Bei der<br />

Verhandlung am 19.12.2017 wurde die Sache zur Urteilsfindung<br />

freigegeben. Am 11. April <strong>2018</strong> erging das<br />

Urteil Nr. 8980/18 der Vereinigten Senate des Obersten<br />

Kassationsgerichtshofs, das den Wegfall des Streitgegenstands<br />

durch die erfolgte ausgehandelte Vereinbarung<br />

zwischen den Parteien als entscheidend für das<br />

Hinfällig werden des angefochtenen Urteils erklärte.<br />

Weitere Streitverfahren<br />

Im Bereich Wärme <strong>und</strong> Dienstleistungen schloss der Netzbetreiber<br />

GSE (Gestore Servizi Energetici) seine Kontrolltätigkeiten<br />

nach der Prüfung <strong>und</strong> dem Lokalaugenschein im<br />

November 2015 bezüglich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage<br />

der Fernheizung Meran <strong>und</strong> der entsprechenden<br />

Erteilung der grünen Zertifikate für die Jahre 2008 bis 2014<br />

ab <strong>und</strong> forderte die <strong>Alperia</strong> Ecoplus GmbH mit einer Mitteilung<br />

vom 7. August 2017 auf, einen Teil der seinerseits<br />

ausgestellten grünen Zertifikate, die ihr nach Meinung des<br />

Seite<br />

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