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Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2018

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018

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<strong>Alperia</strong> Gruppe<br />

Konsolidierter <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2018</strong><br />

erneuerbaren Energien, als auch der Energieeffizienz.<br />

e) Förderung der Energieeffizienz in allen Bereichen als<br />

Instrument für den Schutz der Umwelt, Verbesserung der<br />

Energiesicherheit <strong>und</strong> Absenkung der Energiekosten für<br />

Haushalte <strong>und</strong> Unternehmen.<br />

f) Förderung der Elektrifizierung des Verbrauchs insbesondere<br />

im zivilen <strong>und</strong> im Transportbereich als Instrument<br />

zur Verbesserung der Luft <strong>und</strong> der Umwelt.<br />

g) Begleitung der Weiterentwicklung des Energiesektors<br />

durch Forschungs- <strong>und</strong> Innovationstätigkeit, die in Übereinstimmung<br />

mit den europäischen Zielen <strong>und</strong> der Erfordernis<br />

einer tiefgreifenden Dekarbonisierung geeignete<br />

Lösungen entwickeln, um die Nachhaltigkeit, Sicherheit,<br />

Kontinuität <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit der Versorgung - einschließlich<br />

der langfristigen Speicherung von erneuerbarer<br />

Energie - zu unterstützen <strong>und</strong> die Hinführung<br />

des Produktionssektors zu Prozessen <strong>und</strong> Produkten mit<br />

niedrigem Kohlenstoffausstoß begünstigen, für die sich<br />

- auch bei der durch andere Unterstützungsmaßnahmen<br />

angeregten Nachfrage - Chancen eröffnen.<br />

h) Anwendung, auch nach erfolgter strategischer Umweltprüfung,<br />

von Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen, welche die potenziellen<br />

negativen Auswirkungen des Energiewandels auf<br />

andere, ebenso wichtige Ziele verringern, wie die Qualität<br />

der Luft <strong>und</strong> der Wasserkörper, die Beschränkung des<br />

Bodenverbrauchs <strong>und</strong> der Schutz der Landschaft.<br />

i) Fortführung des Prozesses der Integration des nationalen<br />

Energiesektors in den der Union.<br />

Das Dokument ist entsprechend den fünf Dimensionen<br />

der Energieunion strukturiert: (i) Dekarbonisierung, (ii)<br />

Energieeffizienz, (iii) Sicherheit der Energieversorgung,<br />

(iv) Energiebinnenmarkt, (v) Forschung, Innovation <strong>und</strong><br />

Wettbewerbsfähigkeit.<br />

Die wesentlichen Ziele des Plans sind:<br />

--<br />

bis 2020: Anteil der Energieerzeugung aus regenerativen<br />

Quellen am Bruttoendverbrauch in Höhe von 17 %<br />

(gegenüber den von der EU vorgesehenen 20 %) <strong>und</strong> ein<br />

Anteil der aus regenerativen Quellen erzeugten Energie<br />

in Höhe von 10 % im Transportsektor (übereinstimmend<br />

mit den Zeilen der EU).<br />

--<br />

bis 2030: Anteil der Energieerzeugung aus regenerativen<br />

Quellen am Bruttoendverbrauch in Höhe von 30 %<br />

(gegenüber den von der EU vorgesehenen 32 %) <strong>und</strong> ein<br />

Anteil der aus regenerativen Quellen erzeugten Energie<br />

in Höhe von 21,6 % im Transportsektor (gegenüber den<br />

von der EU geplanten 14 %).<br />

In dem Dokument, das zur Konsultation mit den betroffenen<br />

Parteien auf allen Ebenen vorgelegt wurde <strong>und</strong> für das bis<br />

Ende 2019 eine endgültige Version erstellt werden soll,<br />

wird auch eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Erreichung<br />

der festgesetzten Ziele vorgeschlagen.<br />

Ein von den Marktteilnehmern mit besonderer Dringlichkeit<br />

erwarteter, bisher nicht verabschiedeter Ministerialerlass<br />

betrifft die Förderung der nicht fossilen Quellen ( sog. FER<br />

1). Der seit Anfang <strong>2018</strong> bestehende Erlassentwurf wurde<br />

von der aus den landesweiten politischen Wahlen vom 4.<br />

März <strong>2018</strong> hervorgegangenen Regierung erneut diskutiert.<br />

Am 22. Januar 2019 legte die Regierung den Entwurf des<br />

genannten Erlasses in Brüssel zur endgültigen Freigabe<br />

nach Überprüfung der Vereinbarkeit mit den Leitlinien für<br />

staatliche Umweltschutz- <strong>und</strong> Energiebeihilfen durch die<br />

Europäische Kommission vor. Bekanntlich war der Erlassentwurf,<br />

der bedeutende Anreizmaßnahmen für den<br />

Photovoltaiksektor vorsieht, Ende <strong>2018</strong> aufgr<strong>und</strong> der darin<br />

enthaltenen Einschränkungen für die Förderung von Wasserkraft<br />

<strong>und</strong> Geothermie <strong>2018</strong> von der Vereinten Staat-Regionen-Konferenz<br />

abgelehnt worden.<br />

Der Zugang zu den Fördermitteln soll je nach Leistung der<br />

Anlagen mit zwei verschiedenen Mechanismen geregelt<br />

werden. Anlagen mit einer installierten Leistung unter 1 MW<br />

müssen an öffentlichen Auswahlverfahren für die Registrierung<br />

teilnehmen, während Anlagen mit einer Leistung<br />

gleich oder über 1 MW zur Teilnahme an einem Auktionsverfahren<br />

verpflichtet sind.<br />

Der so genannte Erlass FER 2, der die innovativsten <strong>und</strong><br />

teuersten erneuerbaren Energien betrifft, soll, soweit von<br />

der Regierung zu vernehmen ist, demnächst verabschiedet<br />

werden.<br />

Schließlich wird auch darauf hingewiesen, dass Art.. 3 GD<br />

Nr. 91 vom 25 Juli <strong>2018</strong>, mit Änderungen umgewandelt<br />

durch das Gesetz Nr. 108 vom 21. September <strong>2018</strong>, die<br />

Beendigung des geschützten Strommarkts auf den 1. Juli<br />

2020 vertagt hat (ehemals war der 1. Juli 2019 vorgesehen).<br />

Zweck der Verlängerung ist nach den Worten der<br />

Regierung, den Übergang zum freien Markt bestmöglich<br />

zu gestalten.<br />

Seite<br />

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