Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2018
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018
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<strong>Alperia</strong> Gruppe<br />
Konsolidierter <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2018</strong><br />
erneuerbaren Energien, als auch der Energieeffizienz.<br />
e) Förderung der Energieeffizienz in allen Bereichen als<br />
Instrument für den Schutz der Umwelt, Verbesserung der<br />
Energiesicherheit <strong>und</strong> Absenkung der Energiekosten für<br />
Haushalte <strong>und</strong> Unternehmen.<br />
f) Förderung der Elektrifizierung des Verbrauchs insbesondere<br />
im zivilen <strong>und</strong> im Transportbereich als Instrument<br />
zur Verbesserung der Luft <strong>und</strong> der Umwelt.<br />
g) Begleitung der Weiterentwicklung des Energiesektors<br />
durch Forschungs- <strong>und</strong> Innovationstätigkeit, die in Übereinstimmung<br />
mit den europäischen Zielen <strong>und</strong> der Erfordernis<br />
einer tiefgreifenden Dekarbonisierung geeignete<br />
Lösungen entwickeln, um die Nachhaltigkeit, Sicherheit,<br />
Kontinuität <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit der Versorgung - einschließlich<br />
der langfristigen Speicherung von erneuerbarer<br />
Energie - zu unterstützen <strong>und</strong> die Hinführung<br />
des Produktionssektors zu Prozessen <strong>und</strong> Produkten mit<br />
niedrigem Kohlenstoffausstoß begünstigen, für die sich<br />
- auch bei der durch andere Unterstützungsmaßnahmen<br />
angeregten Nachfrage - Chancen eröffnen.<br />
h) Anwendung, auch nach erfolgter strategischer Umweltprüfung,<br />
von Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen, welche die potenziellen<br />
negativen Auswirkungen des Energiewandels auf<br />
andere, ebenso wichtige Ziele verringern, wie die Qualität<br />
der Luft <strong>und</strong> der Wasserkörper, die Beschränkung des<br />
Bodenverbrauchs <strong>und</strong> der Schutz der Landschaft.<br />
i) Fortführung des Prozesses der Integration des nationalen<br />
Energiesektors in den der Union.<br />
Das Dokument ist entsprechend den fünf Dimensionen<br />
der Energieunion strukturiert: (i) Dekarbonisierung, (ii)<br />
Energieeffizienz, (iii) Sicherheit der Energieversorgung,<br />
(iv) Energiebinnenmarkt, (v) Forschung, Innovation <strong>und</strong><br />
Wettbewerbsfähigkeit.<br />
Die wesentlichen Ziele des Plans sind:<br />
--<br />
bis 2020: Anteil der Energieerzeugung aus regenerativen<br />
Quellen am Bruttoendverbrauch in Höhe von 17 %<br />
(gegenüber den von der EU vorgesehenen 20 %) <strong>und</strong> ein<br />
Anteil der aus regenerativen Quellen erzeugten Energie<br />
in Höhe von 10 % im Transportsektor (übereinstimmend<br />
mit den Zeilen der EU).<br />
--<br />
bis 2030: Anteil der Energieerzeugung aus regenerativen<br />
Quellen am Bruttoendverbrauch in Höhe von 30 %<br />
(gegenüber den von der EU vorgesehenen 32 %) <strong>und</strong> ein<br />
Anteil der aus regenerativen Quellen erzeugten Energie<br />
in Höhe von 21,6 % im Transportsektor (gegenüber den<br />
von der EU geplanten 14 %).<br />
In dem Dokument, das zur Konsultation mit den betroffenen<br />
Parteien auf allen Ebenen vorgelegt wurde <strong>und</strong> für das bis<br />
Ende 2019 eine endgültige Version erstellt werden soll,<br />
wird auch eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Erreichung<br />
der festgesetzten Ziele vorgeschlagen.<br />
Ein von den Marktteilnehmern mit besonderer Dringlichkeit<br />
erwarteter, bisher nicht verabschiedeter Ministerialerlass<br />
betrifft die Förderung der nicht fossilen Quellen ( sog. FER<br />
1). Der seit Anfang <strong>2018</strong> bestehende Erlassentwurf wurde<br />
von der aus den landesweiten politischen Wahlen vom 4.<br />
März <strong>2018</strong> hervorgegangenen Regierung erneut diskutiert.<br />
Am 22. Januar 2019 legte die Regierung den Entwurf des<br />
genannten Erlasses in Brüssel zur endgültigen Freigabe<br />
nach Überprüfung der Vereinbarkeit mit den Leitlinien für<br />
staatliche Umweltschutz- <strong>und</strong> Energiebeihilfen durch die<br />
Europäische Kommission vor. Bekanntlich war der Erlassentwurf,<br />
der bedeutende Anreizmaßnahmen für den<br />
Photovoltaiksektor vorsieht, Ende <strong>2018</strong> aufgr<strong>und</strong> der darin<br />
enthaltenen Einschränkungen für die Förderung von Wasserkraft<br />
<strong>und</strong> Geothermie <strong>2018</strong> von der Vereinten Staat-Regionen-Konferenz<br />
abgelehnt worden.<br />
Der Zugang zu den Fördermitteln soll je nach Leistung der<br />
Anlagen mit zwei verschiedenen Mechanismen geregelt<br />
werden. Anlagen mit einer installierten Leistung unter 1 MW<br />
müssen an öffentlichen Auswahlverfahren für die Registrierung<br />
teilnehmen, während Anlagen mit einer Leistung<br />
gleich oder über 1 MW zur Teilnahme an einem Auktionsverfahren<br />
verpflichtet sind.<br />
Der so genannte Erlass FER 2, der die innovativsten <strong>und</strong><br />
teuersten erneuerbaren Energien betrifft, soll, soweit von<br />
der Regierung zu vernehmen ist, demnächst verabschiedet<br />
werden.<br />
Schließlich wird auch darauf hingewiesen, dass Art.. 3 GD<br />
Nr. 91 vom 25 Juli <strong>2018</strong>, mit Änderungen umgewandelt<br />
durch das Gesetz Nr. 108 vom 21. September <strong>2018</strong>, die<br />
Beendigung des geschützten Strommarkts auf den 1. Juli<br />
2020 vertagt hat (ehemals war der 1. Juli 2019 vorgesehen).<br />
Zweck der Verlängerung ist nach den Worten der<br />
Regierung, den Übergang zum freien Markt bestmöglich<br />
zu gestalten.<br />
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