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Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2018

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018

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<strong>Alperia</strong> AG<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2018</strong><br />

4. Seit <strong>2018</strong> geltende internationale<br />

Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Es wird vorausgeschickt, dass die <strong>2018</strong> in Kraft getretenen<br />

internationalen Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze sich nicht auf<br />

den <strong>Jahresabschluss</strong> der Gesellschaft ausgewirkt haben, mit<br />

Ausnahme des Internationalen Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>satzes<br />

IFRS <strong>und</strong> des Internationalen Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>satzes<br />

IFRS 9. Es werden deshalb im weiteren Verlauf<br />

dieses Abschnitts die genannten Gr<strong>und</strong>sätze getrennt von<br />

den anderen dargestellt.<br />

IFRS 9 – Finanzinstrumente<br />

Der neue Gr<strong>und</strong>satz wurde am 22. November 2016 mit der<br />

Verordnung (EU) 2067/2016 genehmigt.<br />

Die wichtigsten, damit eingeführten Neuerungen betreffen:<br />

a) Die Kriterien für die Klassifizierung <strong>und</strong> Bewertung der<br />

finanziellen Vermögenswerte <strong>und</strong> finanziellen Passiva.<br />

Bezüglich der finanziellen Vermögenswerte verwendet<br />

IFRS 9 zur Festlegung des Bewertungskriteriums einen<br />

einzigen Ansatz, der auf der Modalitäten der Verwaltung<br />

der Finanzinstrumente <strong>und</strong> auf den Eigenschaften der<br />

vertraglichen Kassenströme der finanziellen Vermögenswerte<br />

selbst beruht. Insbesondere führt der Gr<strong>und</strong>satz<br />

drei Kategorien zur Klassifizierung der finanziellen<br />

Vermögenswerte ein: i) finanzielle Vermögenswerte,<br />

die nach Anschaffungskosten bewertet werden; ii)<br />

finanzielle Vermögenswerte, die nach dem in den anderen<br />

Komponenten der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

erfassten Fair Value bewertet werden, <strong>und</strong> iii) finanzielle<br />

Vermögenswerte, die nach dem in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

erfassten Fair Value bewertet werden. Die<br />

Klassifizierung innerhalb dieser drei Kategorien erfolgt<br />

auf der Basis des Geschäftsmodells (business model) der<br />

Gesellschaft <strong>und</strong> der Beschaffenheit der aus ihren Tätigkeiten<br />

generierten Kassenströme. Insbesondere wird i)<br />

ein finanzieller Vermögenswert nach Anschaffungskosten<br />

bewertet, wenn das Geschäftsmodell der Gesellschaft,<br />

dem er gehört, vorsieht, dass dieser vorgehalten<br />

wird, um die entsprechenden Kassenströme einzunehmen,<br />

<strong>und</strong> nicht, um auch aus seinem Verkauf Gewinne zu<br />

erzielen, <strong>und</strong> dass die Eigenschaften der Kassenströme<br />

aus der Tätigkeit ausschließlich der Zahlung von Kapital<br />

<strong>und</strong> Zinsen entsprechen; ii) ein finanzieller Vermögenswert<br />

am Fair Value im Vergleich mit den anderen Komponenten<br />

der gesamten Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

gemessen, wenn er sowohl zu dem Zweck vorgehalten<br />

wird, die vertraglichen Kassenströme einzunehmen, als<br />

auch verkauft zu werden, <strong>und</strong> iii) muss ein finanzieller<br />

Vermögenswert, der für Geschäfte vorgehalten wird, die<br />

nicht unter die Sachverhalte im Punkt i) <strong>und</strong> ii) fällt, nach<br />

dem Fair Value mit den der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

zugeschriebenen Wertänderungen bewertet werden.<br />

Die Bilanzierungsregeln für eingebettete Derivate<br />

wurden vereinfacht, da die getrennte Bilanzierung des<br />

eingebetteten Derivats <strong>und</strong> des finanziellen Vermögenswerts,<br />

der dieses enthält, nicht mehr erforderlich<br />

ist. Alle unter die Anwendung des Gr<strong>und</strong>satzes fallenden<br />

Kapitalinstrumente (d. h. unter Ausschluss qualifizierter<br />

Beteiligungen), gleich ob sie börsennotiert sind oder<br />

nicht, müssen nach dem in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

erfassten Fair Value bewertet werden. Es besteht<br />

die Möglichkeit im Eigenkapital die Änderungen des<br />

Fair Value der Kapitalinstrumente aufzuführen, die nicht<br />

für den Handel vorgehalten werden, sondern für die<br />

diese Option verboten ist. Diese Zuweisung ist bei der<br />

anfänglichen Erfassung erlaubt, kann für das einzelne<br />

Wertpapier vorgenommen werden <strong>und</strong> ist unwiderruflich.<br />

Wird diese Option in Anspruch genommen, werden<br />

die Änderungen des Fair Value dieser Instrumente<br />

niemals in die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung übernommen,<br />

wo hingegen die entsprechenden Dividenden<br />

zugeschrieben werden. IFRS 9 gestattet keine Umgliederungen<br />

zwischen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten,<br />

außer in den seltenen Fällen, in denen sich<br />

das Geschäftsmodell der Gesellschaft ändert. In diesem<br />

Fall werden diese Umgliederungseffekte prospektiv<br />

angewendet. Auf der Ebene der finanziellen Passiva<br />

betrifft die wichtigste von IFRS 9 eingeführte Neuerung<br />

die buchhalterische Behandlung der Änderungen des<br />

Fair Value einer Finanzverbindlichkeit, die zu dem in<br />

der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung erfassten Fair Value<br />

bewertet ausgewiesen wird, wenn diese Änderungen<br />

aus der Änderung der Kreditwürdigkeit der Verbindlichkeit<br />

entstehen. Nach diesem neuen Gr<strong>und</strong>satz müssen<br />

diese Änderungen in den anderen Komponenten der<br />

gesamten Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung erfasst werden.<br />

b) Die Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte.<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz ersetzt das vorhergehende, auf den sog.<br />

“Incurred loss” gestützte Modell <strong>und</strong> führt ein neues<br />

Modell ein, das die erwarteten Verluste berücksichtigt.<br />

Dabei wird unter „Verlust“ der aktuelle Wert aller zukünftigen,<br />

nicht realisierten Einnahmen, verstanden, der<br />

eingerechnet wird, um den künftigen Aussichten (sog.<br />

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