Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2018
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018
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<strong>Alperia</strong> Gruppe<br />
Konsolidierter <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2018</strong><br />
1 Bericht zum <strong>Jahresabschluss</strong><br />
2 <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>Alperia</strong> AG<br />
3 Bericht zum konsolidierten <strong>Abschluss</strong><br />
4 Konsolidierter <strong>Abschluss</strong> <strong>Alperia</strong> Gruppe<br />
Diese vorläufigen Werte werden in der Bewertungsperiode<br />
um die neu erlangten Informationen über zum Erwerbszeitpunkt<br />
bestehende Fakten <strong>und</strong> Umstände, die sich, wenn<br />
sie bekannt gewesen wären, auf den Wert der zu diesem<br />
Zeitpunkt ausgewiesenen Aktiva <strong>und</strong> Passiva ausgewirkt<br />
hätten, berichtigt.<br />
Gemeinsame Vereinbarungen<br />
Der Konzern wendet bei der Bewertung der Vereinbarungen<br />
über die gemeinsame Kontrolle den IFRS 11 an. Nach<br />
IFRS 11 kann eine Vereinbarung über eine gemeinsame<br />
Kontrolle auf der Gr<strong>und</strong>lage einer substanziellen Analyse<br />
der Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Parteien entweder als gemeinsame<br />
Geschäftstätigkeit oder als Joint Venture klassifiziert<br />
werden. Bei Joint Ventures handelt es sich um Vereinbarungen<br />
mit gemeinschaftlicher Kontrolle, bei denen die Parteien<br />
(Joint Venturers), welche die gemeinsame Kontrolle ausüben,<br />
u. a. Ansprüche am Nettovermögen der Vereinbarung<br />
besitzen. Bei der gemeinsamen Geschäftstätigkeit handelt<br />
es sich um Vereinbarungen über die gemeinsame Kontrolle,<br />
bei denen jede Partei Ansprüche an den Vermögenswerten<br />
besitzt <strong>und</strong> die Verpflichtungen für die vereinbarungsgegenständlichen<br />
Verbindlichkeiten übernimmt. Joint Ventures<br />
werden nach der Equity-Methode bilanziert, während<br />
die Beteiligung an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit<br />
die Bilanzierung der Aktiva/Passiva <strong>und</strong> des Aufwands/<br />
Ertrags in Verbindung mit der Vereinbarung auf Basis der<br />
jeweils zustehenden Rechte/Pflichten unabhängig vom<br />
jeweiligen Beteiligungsanteil beinhaltet.<br />
Transaktionen in Fremdwährungen<br />
Transaktionen in einer Fremdwährung werden zum am<br />
Tag der Transaktion gültigen Wechselkurs erfasst. Monetäre<br />
Aktiva <strong>und</strong> Passiva, die in einer Fremdwährung denominiert<br />
sind, werden anschließend dem zum Zeitpunkt<br />
des Geschäftsjahresabschlusses geltenden Wechselkurs<br />
angepasst. Wechselkursdifferenzen, die sich eventuell aus<br />
Handels- <strong>und</strong> Finanztransaktionen ergeben, werden in der<br />
Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung unter den Posten „Finanzaufwendungen“<br />
<strong>und</strong> „Finanzerträge“ bilanziert.<br />
Nicht monetäre Aktiva <strong>und</strong> Passiva, die in einer Fremdwährung<br />
denominiert sind, werden zu den Anschaffungskosten<br />
verbucht, wobei der am Tag der Ersterfassung der Transaktion<br />
gültige Wechselkurs herangezogen wird.<br />
2.6 Bewertungskriterien<br />
Konzessionen <strong>und</strong> sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
Konzessionen <strong>und</strong> sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
bestehen aus nicht monetären Elementen, die identifizierbar<br />
sind <strong>und</strong> keine physische Substanz aufweisen, die kontrollierbar<br />
<strong>und</strong> in der Lage sind, künftigen wirtschaftlichen<br />
Nutzen zu erzeugen, sowie aus dem Geschäftswert, wenn<br />
dieser entgeltlich erworben wurde.<br />
Konzessionen <strong>und</strong> sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
werden zu den Anschaffungs- <strong>und</strong>/oder Herstellungskosten<br />
erfasst, einschließlich der direkt zurechenbaren Aufwendungen,<br />
um den Vermögenswert für dessen Verwendung<br />
vorzubereiten, bereinigt um die kumulierten Abschreibungen<br />
<strong>und</strong> etwaige Wertverluste.<br />
Im konsolidierten <strong>Abschluss</strong> wurden die Konzessionen<br />
vorwiegend bei Unternehmenszusammenschlüssen in der<br />
Bewertung der übertragenen Aktiva zum Fair Value erfasst.<br />
Der Wert wird basierend auf der Laufzeit abgeschrieben.<br />
Zum Jahresende oder auch häufiger wird der Wert in jedem<br />
Fall einem Impairment Test unterzogen, um etwaige Wertminderungen<br />
zu erfassen.<br />
Bei diesem Test wird der Buchwert (Carrying Value) des<br />
Vermögensgegenstands oder der Gruppe von Vermögensgegenständen<br />
als Bestandteile der Einheit, die Finanzflüsse<br />
erzeugt, mit dessen erzielbaren Wert verglichen, der sich<br />
aus dem größeren Wert zwischen dem Fair Value (bereinigt<br />
um etwaige Verkaufsaufwendungen) <strong>und</strong> dem Wert der<br />
aktualisierten Nettokassaflüsse ergibt, die voraussichtlich<br />
von den Vermögensgegenständen oder der Gruppe von Vermögensgegenständen<br />
als Bestandteile des Nutzungswerts<br />
erzeugt werden; diese werden für jede einzelne Anlage<br />
identifiziert, für die eine Konzession für die Stromerzeugung<br />
vorliegt.<br />
Zur Durchführung des Impairment-Tests wurden der<br />
Cashflow für den Zeitraum der Laufzeit der Konzession, der<br />
aus dem vom Konzern erstellten Industrieplan extrapoliert<br />
wurde, sowie der voraussichtliche Restwert der Bauten <strong>und</strong><br />
der während der Laufzeit der Konzession erzielten Vermögenswerte,<br />
welche der Konzern bei Ablauf der Konzession<br />
prognostiziert, herangezogen.<br />
Der zur Aktualisierung des Cashflows herangezogene Kapitalkostensatz<br />
(WACC), der die Marktbewertungen der Geld-<br />
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