Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss Alperia 2018
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Alperia</strong> AG<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> <strong>2018</strong><br />
Bericht gemäß Art. 123-bis Abs. 2 Buchst. b)<br />
Gv.D. 58/1998 betreffend das interne<br />
Risikomanagement- <strong>und</strong> Kontrollsystem<br />
<strong>Alperia</strong> AG hat <strong>2018</strong> die Maßnahmen für die Entwicklung<br />
eines internen Kontroll- <strong>und</strong> Risikomanagementsystems<br />
(das „interne Kontrollsystem“) weiter verstärkt,<br />
das geeignet ist, die typischen Risiken der Geschäftstätigkeit<br />
der Gesellschaft <strong>und</strong> des Konzerns zu überwachen.<br />
Diese Maßnahmen sind gegenwärtig noch in der<br />
Implementierung befindlich.<br />
Das interne Kontrollsystem besteht aus einer Reihe<br />
von Regeln, Verfahren <strong>und</strong> Organisationsstrukturen<br />
mit dem Zweck, die Einhaltung der Strategien <strong>und</strong> die<br />
Verfolgung der folgenden Zwecke zu überwachen:<br />
(i) Wirksamkeit <strong>und</strong> Effizienz der Betriebsabläufe <strong>und</strong><br />
-tätigkeiten,<br />
(ii) Qualität <strong>und</strong> Zuverlässigkeit der wirtschaftlichen<br />
<strong>und</strong> finanziellen Informationen;<br />
(iii) Einhaltung von gesetzlichen <strong>und</strong> regulatorischen<br />
Bestimmungen, der Gesellschaftssatzung sowie der<br />
betrieblichen Vorschriften <strong>und</strong> Abläufe;<br />
(iv) Wahrung des Geschäftswerts <strong>und</strong> des Gesellschaftsvermögens<br />
sowie Vermeidung von Verlusten.<br />
An den Kontroll-, Überwachungs- <strong>und</strong> Aufsichtsprozessen<br />
sind gegenwärtig beteiligt:<br />
--<br />
der Aufsichtsrat;<br />
--<br />
der Kontroll- <strong>und</strong> Risikoausschuss;<br />
--<br />
der Vorstand;<br />
--<br />
der Leiter der Funktion Internal Audit;<br />
Da ein dualistisches Verwaltungs- <strong>und</strong> Kontrollmodell<br />
umgesetzt wird, sind sowohl der Aufsichtsrat als auch der<br />
Vorstand der Gesellschaft aktiv an den Tätigkeiten zur Risikokontrolle<br />
beteiligt. Insbesondere gilt hierbei Folgendes:<br />
--<br />
Gemäß Art. 16 Abs. 1 Buchst. (xii) der Satzung von<br />
<strong>Alperia</strong> AG bewertet der Aufsichtsrat „die Effizienz <strong>und</strong><br />
Angemessenheit des internen Kontrollsystems mit<br />
besonderem Augenmerk auf die Risikokontrolle, die<br />
Funktionsweise des Internal Audit <strong>und</strong> das EDV-Buchhaltungssystem“.<br />
Gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. (v) der<br />
Satzung übt der Aufsichtsratsvorsitzende, der den<br />
Vorsitz des Kontroll- <strong>und</strong> Risikoausschusses führt, „die<br />
Funktion der Überwachung <strong>und</strong> Einleitung der Abläufe<br />
<strong>und</strong> Systeme zur Kontrolle der Tätigkeit der Gesellschaft<br />
<strong>und</strong> des Konzerns aus ...“ <strong>und</strong> wendet gemäß Art. 17<br />
Abs. 1 Buchst. (vi) der Satzung zudem „unter Einhaltung<br />
des vom Vorstand beschlossenen <strong>und</strong> vom Aufsichtsrat<br />
genehmigten Budgets (...) die EDV-Instrumente an,<br />
die notwendig sind, um die Richtigkeit <strong>und</strong> Angemessenheit<br />
der Organisationsstruktur sowie des von der<br />
Gesellschaft <strong>und</strong> des Konzerns umgesetzten Verwaltungs-<br />
<strong>und</strong> Rechnungssystems zu überwachen“.<br />
--<br />
Gemäß Art. 28 Abs. 1 der Satzung stehen ausschließlich<br />
dem Vorstand „die umfassendsten Befugnisse im Rahmen<br />
der Verwaltung <strong>und</strong> Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
zu“. Gemäß Art. 29 Abs. 1 der Satzung erstattet<br />
zudem der Vorstand „dem Aufsichtsrat Bericht über den<br />
allgemeinen Geschäftsverlauf sowie über die aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Größe <strong>und</strong> Eigenschaften wichtigsten, von der<br />
Gesellschaft oder ihren kontrollierten Gesellschaften<br />
durchgeführten Operationen <strong>und</strong> in jedem Fall über<br />
jene Operationen, an denen die Vorstandsmitglieder<br />
direkt oder über Dritte ein Interesse haben“.<br />
--<br />
der Leiter der Funktion Enterprise Risk;<br />
--<br />
das Aufsichtsorgan.<br />
Seite<br />
31