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TRENDYone | Das Magazin - Ulm - September 2018

Themen: Ulms größte Indoor-Party auf 4 Floors - BLAUTALFESTIVAL am 2.10. im Blautal-Center Ulm, Landtagswahlen Bayern: der Social-Media Check, Der Augsburger Herhbstplärrer 2018, Local Hero Sven Plöger, Bacheorette Kandidat und Mister Schwaben Daniel Lott im Interview, Ulmer Möbelhaus: Chef bekommt die Quittung

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Automobil<br />

oder das Überfahren roter Ampeln.<br />

Straftaten mit drei Punkten verjähren<br />

erst nach zehn Jahren. Verstöße dieser<br />

Kategorie sind etwa das Fahren unter<br />

Drogeneinfluss, schwere Nötigung<br />

oder unterlassene Hilfeleistung.<br />

Welche Konsequenzen haben die<br />

Punkte?<br />

Ein „Guthaben“ von bis zu drei Punkten<br />

hat noch keine<br />

negativen Folgen.<br />

Wer sich im<br />

Bereich von vier<br />

bis fünf Punkten<br />

befindet, erhält<br />

hingegen eine<br />

schriftliche Ermahnung<br />

sowie<br />

eine Information<br />

über das Fahreignungs-Bewertungssystem.<br />

An<br />

dieser Stelle ist es<br />

möglich, an einem<br />

freiwilligen Fahreignungsseminar<br />

teilzunehmen und<br />

dadurch einen<br />

Punkt abzubauen.<br />

Allerdings darf<br />

diese Option nur einmal in fünf Jahren<br />

genutzt werden. Mehrmalige Teilnahmen<br />

innerhalb kurzer Zeit sind also<br />

nicht mehr möglich. Zudem liegen die<br />

Kosten für entsprechende Seminare im<br />

Bereich von 300 bis 400 Euro, weshalb<br />

jeder selbst entscheiden muss, ob sich<br />

die Teilnahme lohnt.<br />

Werden sechs bis sieben Punkte erreicht,<br />

erhalten Autofahrer eine schriftliche<br />

Verwarnung mit dem Hinweis,<br />

dass in der nächsten Stufe, die bei<br />

acht Punkten beginnt, die Fahrerlaubnis<br />

entzogen wird. Auch in dieser Stufe<br />

kann ein Fahreignungsseminar besucht<br />

werden. Es führt jedoch nicht mehr zum<br />

Punkteabbau. Wurde der Führerschein<br />

entzogen, so darf er frühestens nach<br />

sechs Monaten wieder erteilt werden.<br />

Meist ist hierfür ein Fahreignungsgutachten<br />

einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle<br />

notwendig.<br />

Kann der Punktestand eingesehen<br />

werden?<br />

Jeder Autofahrer hat die Möglichkeit,<br />

Einblick in sein Punktekonto zu<br />

nehmen. Hierzu ist entweder online,<br />

per Post oder vor Ort in Flensburg ein<br />

entsprechender Antrag zu stellen. Am<br />

häufigsten wird der Postweg (Antragsformular<br />

auf kba.<br />

de) genutzt, da<br />

die Online-Beantragung<br />

einen<br />

Personalausweis<br />

mit Online-Ausweisfunktion,<br />

ein<br />

Kartenlesegerät<br />

und eine spezielle<br />

App erfordert.<br />

Deutschlandweit<br />

erhalten übrigens<br />

im Jahr ca. 10.000<br />

Menschen den<br />

achten Punkt.<br />

Neun Millionen<br />

Autofahrer sind<br />

insgesamt in der<br />

Flensburger Kartei<br />

gelistet, mit<br />

einem oder mehr<br />

Punkte. Am besten ist es jedoch, Sie<br />

sorgen mit einem angemessenen Verhalten<br />

dafür, dass Sie weder zu den<br />

neun Millionen noch zu den 10.000<br />

eben genannten Autofahrern gehören.<br />

Verjährung kann zweieinhalb bis zehn Jahre dauern

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