TRENDYone | Das Magazin - Ulm - September 2018
Themen: Ulms größte Indoor-Party auf 4 Floors - BLAUTALFESTIVAL am 2.10. im Blautal-Center Ulm, Landtagswahlen Bayern: der Social-Media Check, Der Augsburger Herhbstplärrer 2018, Local Hero Sven Plöger, Bacheorette Kandidat und Mister Schwaben Daniel Lott im Interview, Ulmer Möbelhaus: Chef bekommt die Quittung
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Automobil<br />
oder das Überfahren roter Ampeln.<br />
Straftaten mit drei Punkten verjähren<br />
erst nach zehn Jahren. Verstöße dieser<br />
Kategorie sind etwa das Fahren unter<br />
Drogeneinfluss, schwere Nötigung<br />
oder unterlassene Hilfeleistung.<br />
Welche Konsequenzen haben die<br />
Punkte?<br />
Ein „Guthaben“ von bis zu drei Punkten<br />
hat noch keine<br />
negativen Folgen.<br />
Wer sich im<br />
Bereich von vier<br />
bis fünf Punkten<br />
befindet, erhält<br />
hingegen eine<br />
schriftliche Ermahnung<br />
sowie<br />
eine Information<br />
über das Fahreignungs-Bewertungssystem.<br />
An<br />
dieser Stelle ist es<br />
möglich, an einem<br />
freiwilligen Fahreignungsseminar<br />
teilzunehmen und<br />
dadurch einen<br />
Punkt abzubauen.<br />
Allerdings darf<br />
diese Option nur einmal in fünf Jahren<br />
genutzt werden. Mehrmalige Teilnahmen<br />
innerhalb kurzer Zeit sind also<br />
nicht mehr möglich. Zudem liegen die<br />
Kosten für entsprechende Seminare im<br />
Bereich von 300 bis 400 Euro, weshalb<br />
jeder selbst entscheiden muss, ob sich<br />
die Teilnahme lohnt.<br />
Werden sechs bis sieben Punkte erreicht,<br />
erhalten Autofahrer eine schriftliche<br />
Verwarnung mit dem Hinweis,<br />
dass in der nächsten Stufe, die bei<br />
acht Punkten beginnt, die Fahrerlaubnis<br />
entzogen wird. Auch in dieser Stufe<br />
kann ein Fahreignungsseminar besucht<br />
werden. Es führt jedoch nicht mehr zum<br />
Punkteabbau. Wurde der Führerschein<br />
entzogen, so darf er frühestens nach<br />
sechs Monaten wieder erteilt werden.<br />
Meist ist hierfür ein Fahreignungsgutachten<br />
einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle<br />
notwendig.<br />
Kann der Punktestand eingesehen<br />
werden?<br />
Jeder Autofahrer hat die Möglichkeit,<br />
Einblick in sein Punktekonto zu<br />
nehmen. Hierzu ist entweder online,<br />
per Post oder vor Ort in Flensburg ein<br />
entsprechender Antrag zu stellen. Am<br />
häufigsten wird der Postweg (Antragsformular<br />
auf kba.<br />
de) genutzt, da<br />
die Online-Beantragung<br />
einen<br />
Personalausweis<br />
mit Online-Ausweisfunktion,<br />
ein<br />
Kartenlesegerät<br />
und eine spezielle<br />
App erfordert.<br />
Deutschlandweit<br />
erhalten übrigens<br />
im Jahr ca. 10.000<br />
Menschen den<br />
achten Punkt.<br />
Neun Millionen<br />
Autofahrer sind<br />
insgesamt in der<br />
Flensburger Kartei<br />
gelistet, mit<br />
einem oder mehr<br />
Punkte. Am besten ist es jedoch, Sie<br />
sorgen mit einem angemessenen Verhalten<br />
dafür, dass Sie weder zu den<br />
neun Millionen noch zu den 10.000<br />
eben genannten Autofahrern gehören.<br />
Verjährung kann zweieinhalb bis zehn Jahre dauern