ADAC Motorwelt Oktober 2019
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LESERFRAGEN<br />
PLATZ DA — Wie lange<br />
dürfen Kfz-Anhänger an<br />
einem Ort abgestellt werden?<br />
Günther M., Gilching<br />
Ist der Anhänger mit einem Zugfahrzeug<br />
verbunden, gibt es keine zeitliche Einschränkung<br />
– vorausgesetzt, beide Gefährte<br />
sind angemeldet. Stehen sie allein,<br />
dürfen angemeldete Anhänger maximal<br />
14 Tage auf öffentlichen Parkflächen abgestellt<br />
werden (§ 12 Abs. 3b). Übrigens: Den<br />
Anhänger nach Ablauf der 14 Tage nur ein<br />
paar Meter weiter wieder abzustellen ist<br />
verboten. Und: Anhänger, die nur zu Werbezwecken<br />
abgestellt werden, benötigen<br />
eine Sondernutzungsgenehmigung.<br />
Was sonst noch<br />
wichtig ist:<br />
Sie fragen,<br />
unsere Experten<br />
antworten<br />
O§<br />
RECHTSTIPP<br />
SCHADEN — Wer zahlt bei<br />
Massenkarambolagen?<br />
Johannes O., Gotha<br />
Bei Massenunfällen regulieren die meisten<br />
Versicherungen freiwillig nach einem<br />
vereinfachten Verfahren. Hier ersetzt jeweils<br />
die eigene Haftpflicht den Schaden<br />
– unabhängig von der Schuldfrage. Der<br />
Schadenfreiheitsrabatt bleibt gleich. Es<br />
gibt dafür drei Voraussetzungen: Ein Verursacher<br />
konnte nicht festgestellt werden,<br />
es waren mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt<br />
(ist der Hergang schwer nachzuvollziehen,<br />
20) und die Unfälle müssen in<br />
einem „engen zeitlichen und räumlichen<br />
Zusammenhang“ stattgefunden haben.<br />
„Kann ich Wartung und Kundendienste bei freien Werkstätten durchführen<br />
lassen, ohne dadurch die Neuwagengarantie zu verlieren?“<br />
Martina F., Kiel<br />
Ja. Sie verlieren weder die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung von zwei Jahren noch eventuell<br />
darüber hinausgehende Herstellergarantien, wenn Sie zur Wartung in die freie Werkstatt gehen. Voraussetzung<br />
ist, dass die Arbeiten am Fahrzeug genauso durchgeführt werden, wie es der Hersteller vorschreibt.<br />
Ein möglicher Nachteil: Erfahrungsgemäß lehnen Hersteller Kulanzleistungen über die zwei Jahre der Sachmängelhaftung<br />
hinaus ab, wenn die Wartungen nicht in einer Vertragswerkstatt erledigt wurden.<br />
Silvia Schattenkirchner,<br />
<strong>ADAC</strong> Juristin<br />
Fotos: Shutterstock/Graeme Dawes; Illustration: <strong>ADAC</strong>/Jindrich Novotny<br />
74 <strong>ADAC</strong> motorwelt 10/<strong>2019</strong>