Elisa Dunkelberg, Immanuel Stieß - ENEF-Haus
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44 Energieberatung für Eigenheimbesitzer/innen<br />
Die Entwicklung der Vergabekriterien erfolgte durch einen Güteanerkennungsausschuss (bfub<br />
o.J.) und sie sind in einer Güteanerkennungsrichtlinie festgelegt. Diese sieht die folgenden An-<br />
forderungen an Aus- und Weiterbildung sowie Berufspraxis der Energieberater vor: Die Bera-<br />
ter/innen müssen über einen passenden Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder ver-<br />
gleichbare Ausbildung mit Studieninhalten Energietechnik, Bauphysik und Ähnlichem verfügen.<br />
Außerdem müssen sie eine Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden vorweisen, fünf<br />
dokumentierte Projektberichte vorlegen und über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung<br />
als Energieberater/in verfügen. Zusätzlich verpflichten sie sich zur Verwendung zertifizierter<br />
Software für EnEV-Berechnungsverfahren sowie zur Einhaltung eines Ehrenkodex (Unpartei-<br />
lichkeit, Gewissenhaftigkeit, Pflicht zur persönlichen Auftragsbearbeitung).<br />
Interessierte Energieberater/innen reichen beim Vorstand des bfub einen Antrag auf Nutzung<br />
des Zeichens ein, woraufhin der Güteanerkennungsausschuss einen Vorschlag zur Genehmi-<br />
gung oder Ablehnung macht. Die Entscheidung erfolgt letztlich durch den Vorstand des bfub.<br />
Zunächst wird das Siegel für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben, für eine Wiederaner-<br />
kennung ist eine kontinuierliche Berufsausübung sowie der Besuch von Weiterbildungen nach-<br />
zuweisen (bfub o.J.).<br />
DEN - Anerkannt nach den Qualitätsstandards des Deutschen Energieberater-<br />
Netzwerks<br />
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk hat seit dem Jahr 2007 ebenfalls eigene Qualitätsan-<br />
forderungen formuliert und vergibt ein Siegel, mit dem die Energieberater/innen ihre Neutralität,<br />
Unabhängigkeit sowie fachliche Qualifikation bescheinigen können. Eine Aufnahme in das Ver-<br />
zeichnis der Energieberater/innen des DEN sieht Anforderungen an die Qualifikation und Be-<br />
rufspraxis der Energieberaterinnen vor (s. DEN 2007). Dies beinhaltet unterschiedlich umfang-<br />
reiche Zusatzausbildungen in Abhängigkeit von der Vorbildung, drei dokumentierte Beratungs-<br />
berichte sowie zwei Jahre Berufpraxis als Energieberater/in. Darüber hinaus verpflichten sich<br />
die Berater/innen zur Verwendung einer aktuellen Software für EnEV-Berechnungsverfahren,<br />
zur Unabhängigkeit und Neutralität. Zuletzt müssen sie einen Nachweis über eine geeignete<br />
Berufshaftpflichtversicherung vorlegen (DEN 2007).<br />
Die Energieberater/innen sind zunächst für zwei Jahre in das Verzeichnis aufgenommen bezie-<br />
hungsweise dürfen das Gütesiegel verwenden, für eine Folgeanerkennung ist ein Mindestum-<br />
fang an fachlicher sowie methodischer Weiterbildung vorgeschrieben. Energieberater/innen<br />
verpflichten sich außerdem zu einer unabhängigen, individuellen Beratung. Darüber hinaus hat<br />
der Fachausschuss das Recht Beschwerden nachzugehen und die zur Beurteilung der Be-<br />
schwerde relevanten Unterlagen anzufordern (DEN 2007).<br />
Darüber hinaus sind Anforderungen an die Struktur der Berichte formuliert, die sich an der<br />
Richtlinie zur BAfA-Vor-Ort-Beratung orientiert. Es ist ebenfalls ein weiterer Termin mit dem Be-<br />
ratungsempfänger vorgesehen, bei dem die Ergebnisse der Beratung und der Bericht erläutert<br />
werden sollen (DEN 2007).Die Berichte werden regelmäßig durch Mitarbeiter des DEN kontrol-