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Elisa Dunkelberg, Immanuel Stieß - ENEF-Haus

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44 Energieberatung für Eigenheimbesitzer/innen<br />

Die Entwicklung der Vergabekriterien erfolgte durch einen Güteanerkennungsausschuss (bfub<br />

o.J.) und sie sind in einer Güteanerkennungsrichtlinie festgelegt. Diese sieht die folgenden An-<br />

forderungen an Aus- und Weiterbildung sowie Berufspraxis der Energieberater vor: Die Bera-<br />

ter/innen müssen über einen passenden Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder ver-<br />

gleichbare Ausbildung mit Studieninhalten Energietechnik, Bauphysik und Ähnlichem verfügen.<br />

Außerdem müssen sie eine Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden vorweisen, fünf<br />

dokumentierte Projektberichte vorlegen und über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung<br />

als Energieberater/in verfügen. Zusätzlich verpflichten sie sich zur Verwendung zertifizierter<br />

Software für EnEV-Berechnungsverfahren sowie zur Einhaltung eines Ehrenkodex (Unpartei-<br />

lichkeit, Gewissenhaftigkeit, Pflicht zur persönlichen Auftragsbearbeitung).<br />

Interessierte Energieberater/innen reichen beim Vorstand des bfub einen Antrag auf Nutzung<br />

des Zeichens ein, woraufhin der Güteanerkennungsausschuss einen Vorschlag zur Genehmi-<br />

gung oder Ablehnung macht. Die Entscheidung erfolgt letztlich durch den Vorstand des bfub.<br />

Zunächst wird das Siegel für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben, für eine Wiederaner-<br />

kennung ist eine kontinuierliche Berufsausübung sowie der Besuch von Weiterbildungen nach-<br />

zuweisen (bfub o.J.).<br />

DEN - Anerkannt nach den Qualitätsstandards des Deutschen Energieberater-<br />

Netzwerks<br />

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk hat seit dem Jahr 2007 ebenfalls eigene Qualitätsan-<br />

forderungen formuliert und vergibt ein Siegel, mit dem die Energieberater/innen ihre Neutralität,<br />

Unabhängigkeit sowie fachliche Qualifikation bescheinigen können. Eine Aufnahme in das Ver-<br />

zeichnis der Energieberater/innen des DEN sieht Anforderungen an die Qualifikation und Be-<br />

rufspraxis der Energieberaterinnen vor (s. DEN 2007). Dies beinhaltet unterschiedlich umfang-<br />

reiche Zusatzausbildungen in Abhängigkeit von der Vorbildung, drei dokumentierte Beratungs-<br />

berichte sowie zwei Jahre Berufpraxis als Energieberater/in. Darüber hinaus verpflichten sich<br />

die Berater/innen zur Verwendung einer aktuellen Software für EnEV-Berechnungsverfahren,<br />

zur Unabhängigkeit und Neutralität. Zuletzt müssen sie einen Nachweis über eine geeignete<br />

Berufshaftpflichtversicherung vorlegen (DEN 2007).<br />

Die Energieberater/innen sind zunächst für zwei Jahre in das Verzeichnis aufgenommen bezie-<br />

hungsweise dürfen das Gütesiegel verwenden, für eine Folgeanerkennung ist ein Mindestum-<br />

fang an fachlicher sowie methodischer Weiterbildung vorgeschrieben. Energieberater/innen<br />

verpflichten sich außerdem zu einer unabhängigen, individuellen Beratung. Darüber hinaus hat<br />

der Fachausschuss das Recht Beschwerden nachzugehen und die zur Beurteilung der Be-<br />

schwerde relevanten Unterlagen anzufordern (DEN 2007).<br />

Darüber hinaus sind Anforderungen an die Struktur der Berichte formuliert, die sich an der<br />

Richtlinie zur BAfA-Vor-Ort-Beratung orientiert. Es ist ebenfalls ein weiterer Termin mit dem Be-<br />

ratungsempfänger vorgesehen, bei dem die Ergebnisse der Beratung und der Bericht erläutert<br />

werden sollen (DEN 2007).Die Berichte werden regelmäßig durch Mitarbeiter des DEN kontrol-

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