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Elisa Dunkelberg, Immanuel Stieß - ENEF-Haus

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54 Energieberatung für Eigenheimbesitzer/innen<br />

Ort die Organisation und Kontrolle übernimmt. Dies sind in der Regel wie im Fall der Bremer<br />

Energiekonsens häufig Klimaschutz- oder Energieagenturen.<br />

5.7 Zwischenfazit<br />

Aktuell werden mehrere Ansätze zur Qualitätssicherung von Energieberatungen diskutiert. Dies<br />

sind die Liste der BAfA, personenbezogene Qualitätssiegel, Standards in Aus- und Weiterbil-<br />

dung sowie die Qualitätssicherung innerhalb von beratungsanbietenden Institutionen und Kom-<br />

petenznetzwerken.<br />

Sowohl die Mehrheit der freiberuflichen Energieberater/innen als auch der Programmanbieter<br />

stehen einem bundesweit anerkannten, personenbezogenen Güte- oder Qualitätssiegel positiv<br />

gegenüber. Denn für freiberufliche Energieberater/innen stellen Siegel eine gut geeignete Mög-<br />

lichkeit zur Qualitätssicherung dar. Allerdings bestehen derzeit mehrere Zertifizierungssysteme<br />

parallel, so dass die Situation für Eigenheimbesitzer/innen wenig übersichtlich ist. Aufgrund der<br />

bislang noch mangelnden Abstimmung der betroffenen Akteure ist es nicht abzusehen, dass<br />

sich ein allgemein anerkanntes Zertifizierungssystem kurzfristig implementieren lässt, obwohl<br />

die Anforderungen relativ ähnlich sind. Die Mehrkosten, die mit dem Zertifizierungsprozess und<br />

der meist vorgesehenen Kontrolle von Berichten einhergehen, stellen ebenfalls ein Hindernis für<br />

die breite Umsetzung eines derartigen Siegels dar. Das Zustandekommen eines Zertifizie-<br />

rungssystems mit einheitlichen Kriterien und Verfahren ist deshalb vermutlich nur unter staatli-<br />

chen Vorgaben möglich. Unklar ist derzeit noch, inwiefern Anbieter von niederschwelligeren<br />

Beratungen zertifiziert werden sollen – die Reichweite solcher Siegel wäre bei einer Fokussie-<br />

rung auf Anbieter konzeptorientierter Beratungen sehr beschränkt.<br />

Eine Alternative zur Qualitätssicherung in Form eines Gütesiegels mit einer zeit- und kosten-<br />

aufwändigen Kontrolle von Berichten, sind Standards für Lehrpläne in Aus- und Weiterbildun-<br />

gen. Das BAfA stellt für die förderfähige Vor-Ort-Beratung bereits Mindestanforderungen an die<br />

Ausbildung von Energieberater/innen und hat in der entsprechenden Richtlinie Anforderungen<br />

an die Lehrpläne der Weiterbildungseinrichtungen festgesetzt. Ein vergleichbares Dokument zur<br />

Festlegung von Mindestanforderungen für niederschwelligere Beratungsangebote existiert nicht<br />

– wäre aber wünschenswert, um in diesem Bereich mehr Transparenz zu generieren. Möglich<br />

wäre es, die Mindestanforderungen an die verschiedenen Beratungstypen in einer einheitlichen<br />

Richtlinie ähnlich der Richtlinie zur BAfA-Vor-Ort-Beratung festzulegen. Diese sollte sich stärker<br />

als die Richtlinie der BAfA an den Kundenwünschen orientieren und auch hinsichtlich des Trai-<br />

nings von Soft Skills wie z.B. Kommunikationstraining genauere Vorgaben enthalten. In der<br />

Richtlinie sollten außerdem die verschiedenen Beratungstypen (konzeptorientierte Beratung,<br />

Initialberatung, Energiecheck) für die Kunden leicht verständlich definiert werden. Zu überprüfen<br />

ist, welche Mindestanforderungen für die Qualifikation der Berater/innen unterschiedlicher Bera-<br />

tungstypen notwendig sind, so dass entsprechend Anforderungen an Aus- und Weiterbildung<br />

festgesetzt werden können. Für die Abwicklung bedarf es einer unabhängigen Institution, bei<br />

denen die jeweiligen Weiterbildungseinrichtungen ihre Anerkennung beantragen könnten und<br />

die Listen der anerkannten Einrichtungen ähnlich der BAfA bereitstellen würde.

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