Elisa Dunkelberg, Immanuel Stieß - ENEF-Haus
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54 Energieberatung für Eigenheimbesitzer/innen<br />
Ort die Organisation und Kontrolle übernimmt. Dies sind in der Regel wie im Fall der Bremer<br />
Energiekonsens häufig Klimaschutz- oder Energieagenturen.<br />
5.7 Zwischenfazit<br />
Aktuell werden mehrere Ansätze zur Qualitätssicherung von Energieberatungen diskutiert. Dies<br />
sind die Liste der BAfA, personenbezogene Qualitätssiegel, Standards in Aus- und Weiterbil-<br />
dung sowie die Qualitätssicherung innerhalb von beratungsanbietenden Institutionen und Kom-<br />
petenznetzwerken.<br />
Sowohl die Mehrheit der freiberuflichen Energieberater/innen als auch der Programmanbieter<br />
stehen einem bundesweit anerkannten, personenbezogenen Güte- oder Qualitätssiegel positiv<br />
gegenüber. Denn für freiberufliche Energieberater/innen stellen Siegel eine gut geeignete Mög-<br />
lichkeit zur Qualitätssicherung dar. Allerdings bestehen derzeit mehrere Zertifizierungssysteme<br />
parallel, so dass die Situation für Eigenheimbesitzer/innen wenig übersichtlich ist. Aufgrund der<br />
bislang noch mangelnden Abstimmung der betroffenen Akteure ist es nicht abzusehen, dass<br />
sich ein allgemein anerkanntes Zertifizierungssystem kurzfristig implementieren lässt, obwohl<br />
die Anforderungen relativ ähnlich sind. Die Mehrkosten, die mit dem Zertifizierungsprozess und<br />
der meist vorgesehenen Kontrolle von Berichten einhergehen, stellen ebenfalls ein Hindernis für<br />
die breite Umsetzung eines derartigen Siegels dar. Das Zustandekommen eines Zertifizie-<br />
rungssystems mit einheitlichen Kriterien und Verfahren ist deshalb vermutlich nur unter staatli-<br />
chen Vorgaben möglich. Unklar ist derzeit noch, inwiefern Anbieter von niederschwelligeren<br />
Beratungen zertifiziert werden sollen – die Reichweite solcher Siegel wäre bei einer Fokussie-<br />
rung auf Anbieter konzeptorientierter Beratungen sehr beschränkt.<br />
Eine Alternative zur Qualitätssicherung in Form eines Gütesiegels mit einer zeit- und kosten-<br />
aufwändigen Kontrolle von Berichten, sind Standards für Lehrpläne in Aus- und Weiterbildun-<br />
gen. Das BAfA stellt für die förderfähige Vor-Ort-Beratung bereits Mindestanforderungen an die<br />
Ausbildung von Energieberater/innen und hat in der entsprechenden Richtlinie Anforderungen<br />
an die Lehrpläne der Weiterbildungseinrichtungen festgesetzt. Ein vergleichbares Dokument zur<br />
Festlegung von Mindestanforderungen für niederschwelligere Beratungsangebote existiert nicht<br />
– wäre aber wünschenswert, um in diesem Bereich mehr Transparenz zu generieren. Möglich<br />
wäre es, die Mindestanforderungen an die verschiedenen Beratungstypen in einer einheitlichen<br />
Richtlinie ähnlich der Richtlinie zur BAfA-Vor-Ort-Beratung festzulegen. Diese sollte sich stärker<br />
als die Richtlinie der BAfA an den Kundenwünschen orientieren und auch hinsichtlich des Trai-<br />
nings von Soft Skills wie z.B. Kommunikationstraining genauere Vorgaben enthalten. In der<br />
Richtlinie sollten außerdem die verschiedenen Beratungstypen (konzeptorientierte Beratung,<br />
Initialberatung, Energiecheck) für die Kunden leicht verständlich definiert werden. Zu überprüfen<br />
ist, welche Mindestanforderungen für die Qualifikation der Berater/innen unterschiedlicher Bera-<br />
tungstypen notwendig sind, so dass entsprechend Anforderungen an Aus- und Weiterbildung<br />
festgesetzt werden können. Für die Abwicklung bedarf es einer unabhängigen Institution, bei<br />
denen die jeweiligen Weiterbildungseinrichtungen ihre Anerkennung beantragen könnten und<br />
die Listen der anerkannten Einrichtungen ähnlich der BAfA bereitstellen würde.