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Elisa Dunkelberg, Immanuel Stieß - ENEF-Haus

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48 Energieberatung für Eigenheimbesitzer/innen<br />

gesetzliche Grundlagen und Fördermittel im Rahmen der Ausbildung ist ebenfalls verpflichtend.<br />

Dementsprechend werden diese Themen durch die von der BAfA anerkannten Ausbildungs-<br />

lehrgänge vermittelt – wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Die Handwerkskammern set-<br />

zen die Anforderungen der BAfA im bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan um (Ahlers 2010). Die<br />

Lehrpläne der Architekten- und Ingenieurskammern stimmen mit diesem Rahmenlehrplan wei-<br />

testgehend überein. Unabhängige Anbieter wie das DEN erstellen in der Regel eigene Lehrplä-<br />

ne, die sich ebenfalls an den Vorgaben der BAfA orientieren (Fell 2010). Kann ein Energiebera-<br />

ter, ob freiberuflich oder an eine Institution angebunden, eine durch das BAfA anerkannte Aus-<br />

bildung zum Energieberater vorweisen, so kann der Kunde demnach von gewerkeübergreifen-<br />

dem Wissen rund um das Gebäude, Fähigkeiten zum Umgang mit Berechnungssoftware sowie<br />

einem Basiswissen zu Fördermitteln ausgehen.<br />

Gerade zu den Bereichen Genauigkeit der Datenaufnahme, Berechnung der Energie-<br />

verbrauchswerte sowie zu Soft Skills enthalten die Mindestanforderungen der BAfA jedoch<br />

kaum Vorgaben. Beispielsweise ist es einigen Weiterbildungsakteuren zufolge wünschenswert,<br />

dass die Berater/innen hinsichtlich des Umgangs mit der Berechnungssoftware in die Lage ver-<br />

setzt werden, die Berechnungen nach dem Nutzerverhalten (z.B. dem Heizverhalten) anzupas-<br />

sen, um auf die individuellen Verhaltensweisen und Wünsche der Kunden einzugehen (Fell<br />

2010). In den Interviews genannte, entscheidende Qualitätsanforderungen für eine Energiebe-<br />

ratung sind außerdem die Fähigkeit die Kundenwünsche mit den gesetzlichen Anforderungen<br />

überein zu bringen und die Fähigkeit zu einem hohen Grad an Individualisierung der Beratung,<br />

so dass realisier- und finanzierbare Modernisierungsvorschläge erbracht werden (Ahlers 2010).<br />

Keine Anforderungen enthalten die Mindestanforderungen der BAfA hinsichtlich der kommuni-<br />

kativen Schulung der Berater/innen sowie bezüglich der Themen Marketing und aktive Kunden-<br />

akquisition. Ob und in welchem Umfang diese Themen behandelt werden, wird in bestehenden<br />

Weiterbildungsangeboten unterschiedlich gehandhabt. In der Regel sind diese Inhalte nur in<br />

geringem Maße in den Lehrgängen verankert, stattdessen werden sie in freiwilligen Tages-<br />

oder Fachseminaren angeboten. Bislang zu wenig in den Aus- und Weiterbildungen verankert<br />

ist Einzelaussagen zufolge das Thema „<strong>Haus</strong>halte als Energieerzeuger“ (Weigl 2010).<br />

Von großer Bedeutung für die Qualität der Weiterbildung ist die Auswahl der Referenten, zu<br />

der bislang keine Vorgaben existieren. Referenten können demnach Professoren, angestellte<br />

Lehrer oder Freiberufler wie Architekten, Energieberater oder Juristen sein. Da der Beruf des<br />

Energieberaters viel Praxiserfahrung fordert und in ein sehr dynamisches Umfeld eingebettet ist<br />

– sowohl rechtlich als auch technisch –, sollte die Weiterbildung mehrheitlich durch freiberufli-<br />

che Energieberater ausgeführt werden (Ahlers 2010; Fell 2010). Regelmäßige Befragungen der<br />

Teilnehmer/innen können bei der Verbesserung der Qualität der Weiterbildung und der Evalua-<br />

tion der Lehrtätigkeit einzelner Referenten hilfreich sein (Falk 2010; Fell 2010).<br />

Wichtig für die Qualität der Weiterbildung ist selbstverständlich die Aktualität der Lehrinhalte<br />

und Skripte (Fell 2010; Gehbauer-Schumacher 2010) – dies betrifft sowohl den technischen<br />

Fortschritt als auch ordnungsrechtliche und förderpolitische Änderungen. Aktuell betrifft dies die<br />

Änderungen der KfW-Programme, außerdem steht bald die Anpassung der Lehrpläne an die<br />

kommende EnEV 2012 an (Gehbauer-Schumacher 2010; Weigl 2010). Einmalige Aus- und

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