Waffenmarkt-Intern 02/2020 Teaser
Light Version Waffenmarkt-Intern – Das Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security / Ausgabe Februar 2020
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Marketing & Wirtschaft<br />
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Marketing & Wirtschaft<br />
Studie: Deutschland ist die beliebteste Marke der Welt<br />
Die Marke Deutschland genießt weltweit ein hohes Ansehen. Chinesen<br />
vertrauen dem Prädikat „Made in Germany“ dabei am meisten.<br />
Deutschland hat zum dritten Mal in Folge die Spitzenposition im sogenannten<br />
„Nation Brands Index“ behauptet. Bei der Studie wird jährlich das Marken -<br />
image von insgesamt 50 Nationen weltweit ermittelt. Nach den Jahren 2008,<br />
2014, 2017 und 2018 wurde das NBI-Ranking 2019 bereits zum fünften Mal<br />
von der „Marke Deutschland“ angeführt.<br />
Der größte Vorteil der Bundesrepublik liegt in der konstanten Stärke über<br />
mehrere Kategorien hinweg. Vor allem der deutsche Arbeitsmarkt und die<br />
Qualität deutscher Produkte werden international sehr positiv wahrgenommen<br />
– in beiden Bereichen rangiert Deutschland auf Platz 1.<br />
Das weltweit höchste Ansehen genießt die Bundesrepublik bei den Chinesen.<br />
In vier der sechs Oberkategorien (Exporte, Regierung, Menschen,<br />
Immigration und Investitionen) führt hier die Marke Deutschland die<br />
Rangliste an.<br />
Frankreich rückt laut der Studie insbesondere durch Reputationsgewinne<br />
der französischen Regierung auf den zweiten Platz vor, Kanada belegt erstmals<br />
Rang 3. Das Vereinigte Königreich, das seit 2011 durchgängig den dritten<br />
Platz belegt hat, fällt in diesem Jahr auf den vierten Rang zurück. Japan<br />
verliert drei Positionen und rangiert nur noch auf Platz 5. Wie schon im vergangenen<br />
Jahr werden die Top 10 durch die USA, Italien, die Schweiz,<br />
Schweden und Australien komplettiert. www.ipsos.com ali<br />
Unternehmenssteuern modernisieren –<br />
Wirtschaftsstandort Deutschland stärken<br />
In einer gemeinsamen Pressemitteilung appelliert die Deutsche Gewerbliche<br />
Wirtschaft (DIHK, BDI, ZDH, BDA, GDV Bankenverband, HDE und BDA) an die<br />
Bundesregierung, die Unternehmenssteuern zu reformieren, um die deutsche<br />
Wirtschaft nachhaltig zu stärken und um damit Beschäftigung und Steuereinnahmen<br />
auch in der Zukunft zu sichern. „Abwarten, bis sich die Konjunkturflaute<br />
fiskalisch bemerkbar macht und ein Aufschieben in die nächste Legislaturperiode<br />
kann sich Deutschland nicht leisten“, so der Tenor.<br />
Bei der Steuerbelastung der Unternehmen belegt Deutschland weltweit inzwischen<br />
einen Spitzenplatz unter den Industrienationen. Nach Berechnungen<br />
der OECD und des ZEW gelte dies sowohl für die nominale als auch die<br />
effektive Steuerbelastung der Unternehmen.<br />
Ziel müsse ein international wettbewerbsfähiges Steuerbelastungsniveau aller<br />
in Deutschland tätigen Unternehmen von maximal 25 Prozent auf Ebene<br />
der Gesellschaft sein. Damit werde die Steuerbelastung der Unternehmen auf<br />
ein international wettbewerbsfähiges Niveau zurückgeführt (OECD-Durchschnitt).<br />
Flankierend seien strukturelle Reformen des Unternehmensteuerrechts<br />
notwendig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.<br />
Maßnahmen für eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung der Unternehmen<br />
in Deutschland:<br />
1. Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen verfassungskonform abschaffen,<br />
sodass alle juristischen und natürlichen Personen vollständig<br />
entlastet werden.<br />
2. Einbehaltene Gewinne von Personengesellschaften praxisgerecht besteuern<br />
(§ 34a EStG) und Option zu einer Besteuerung als Kapitalgesellschaft einführen.<br />
3. Steuerliche Hürden für Kapitalgesellschaften im Körperschafts- und Umwandlungssteuerrecht<br />
abbauen und notwendige Umstrukturierungen<br />
erleichtern.<br />
4. Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer verbessern<br />
und Teilanrechnung bei der Körperschaftsteuer einführen, neben einem<br />
Abbau der ertragsunabhängigen Hinzurechnung von Zinsen, Mieten,<br />
Pachten, Lizenzen und Leasingraten.<br />
5. Benachteiligung von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland<br />
durch eine Reform des Außensteuergesetzes beseitigen, einschließlich<br />
Absenkung der Niedrigsteuersatzgrenze.<br />
6. Verzinsung von Steuernachzahlungen (§ 233a AO) an das Niedrigzinsumfeld<br />
anpassen und entsprechende Neuregelung des Zinssatzes zur steuerlichen<br />
Bewertung von Betriebsrentenverpflichtungen (§ 6a EStG).<br />
7. Abschreibungsbedingungen verbessern, insbesondere für digitale Investitionsgüter.<br />
8. Globale Neuverteilung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen<br />
und weltweite Mindestbesteuerung so ausgestalten, dass für deutsche<br />
Unternehmen keine Doppelbesteuerung von Gewinnen und kein zusätzlicher<br />
hoher Compliance-Aufwand entsteht. Weiterhin muss beachtet werden,<br />
dass dies nicht dazu führen darf, dass deutsches Steuersubstrat ins<br />
Ausland abwandert und damit der Standort Deutschland geschädigt<br />
wird.<br />
9. Möglichkeiten der Digitalisierung in den Besteuerungsverfahren zur Beschleunigung<br />
und Erleichterung von Verfahrensabläufen stärker nutzen.<br />
www.dihk.de<br />
ak<br />
www.wm-intern.de