VSAO JOURNAL Nr. 1 - Februar 2020
Regeneration - Von Menschen, Korallen und Müll Diabetes - Skalpell statt Pumpe Immunologie - Immuntherapie – Übersicht Politik - 75 Jahre vsao – Am Anfang war der Lohn
Regeneration - Von Menschen, Korallen und Müll
Diabetes - Skalpell statt Pumpe
Immunologie - Immuntherapie – Übersicht
Politik - 75 Jahre vsao – Am Anfang war der Lohn
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
MEDISERVICE<br />
Briefkasten<br />
Frostige Rückkehr<br />
aus den Ferien<br />
Als wir aus den Skiferien<br />
zurückkamen, stellten wir<br />
fest, dass die Heizung in<br />
unserem Einfamilienhaus<br />
ausgefallen und zwei Radiatoren<br />
geborsten waren. Eine schwarze Brühe<br />
beschädigte den Parkettboden. Wer<br />
bezahlt den Schaden?<br />
Zuständig ist Ihre Gebäude-Wasserversicherung.<br />
Diese wird in der Regel<br />
zusätzlich zu einer Gebäude-Feuer-/<br />
Elementarversicherung, die in den<br />
meisten Kantonen obligatorisch ist,<br />
abgeschlossen. Versichert sind nicht nur<br />
die Schäden, die das auslaufende Heizungswasser<br />
verursacht, sondern auch<br />
die Kosten für das Auftauen und Reparieren<br />
von eingefrorenen oder durch Frost<br />
beschädigten Wasserleitungen und daran<br />
angeschlossenen Apparaten. Selbst<br />
ausserhalb des Gebäudes im Boden<br />
verlegte Wasserleitungen sind mitversichert,<br />
soweit sie dem versicherten<br />
Gebäude dienen.<br />
Frostschäden verhindern, sonst droht<br />
Leistungskürzung<br />
Frostschäden könnten aber oft verhindert<br />
werden. Der Versicherer verlangt deshalb,<br />
dass der Versicherungsnehmer Massnahmen<br />
zum Schutze leerstehender Gebäude<br />
trifft: Wenn ein Gebäude auch nur<br />
vorübergehend unbewohnt ist, müssen<br />
die Wasserleitungen und die daran<br />
angeschlossenen Apparate entleert<br />
werden, es sei denn, die Heizungsanlage<br />
werde unter angemessener Kontrolle in<br />
Betrieb gehalten. «Angemessen» richtet<br />
sich hier nach den konkreten Umständen<br />
und den örtlichen Gegebenheiten. Es<br />
kommt also beispielsweise darauf an, ob<br />
das Haus im Flachland – mit kürzeren<br />
Frostperioden und nicht so tiefen<br />
Temperaturen – oder in den Bergen steht.<br />
Je nach Bauart (Isolationswert) und<br />
Einstellung der Heizung («Frostsicher»<br />
statt Wohntemperatur) sind Kontrollen<br />
mit kürzeren Intervallen nötig. Einfach<br />
und wirkungsvoll ist in jedem Fall das<br />
Schliessen des Haupthahns bei der<br />
Wasserzuleitung im Keller. Werden die<br />
vertraglichen Auflagen des Versicherers<br />
(Sorgfaltspflichten) nicht eingehalten<br />
und entsteht deshalb ein Wasserschaden,<br />
so ist der Versicherer berechtigt, eine<br />
entsprechende Leistungskürzung<br />
vorzunehmen. Diese kann sehr empfindlich<br />
ausfallen, und in extremen Fällen ist<br />
sogar eine Ablehnung des Schadens<br />
möglich.<br />
Peter Scheidegger,<br />
Vertriebskoordinator<br />
und Versicherungsexperte<br />
MEDISERVICE<br />
<strong>VSAO</strong>-ASMAC (unter<br />
Berücksichtigung der<br />
Angaben des SVS)<br />
44<br />
1/20 <strong>VSAO</strong> /ASMAC Journal