VSAO JOURNAL Nr. 1 - Februar 2020
Regeneration - Von Menschen, Korallen und Müll Diabetes - Skalpell statt Pumpe Immunologie - Immuntherapie – Übersicht Politik - 75 Jahre vsao – Am Anfang war der Lohn
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MEDISERVICE<br />
Jede Gründung eines Unternehmens<br />
ist mit finanziellen Risiken<br />
verbunden. Die Frage, ob<br />
die Übernahme eines bestehenden<br />
Unternehmens günstiger als eine<br />
Neugründung ist, kann nicht allgemeingültig<br />
beantwortet werden. Entscheidend<br />
bei der Praxiseröffnung ist die richtige<br />
Einschätzung des Marktes (gegenwärtiges<br />
und zukünftiges Patientenpotential, Mitbewerber<br />
etc.).<br />
Investitionen<br />
Bei der Neueröffnung einer Arztpraxis fallen<br />
in der Regel die gesamten Kosten für<br />
Praxisbau und Arzteinrichtung gleich zu<br />
Beginn der Praxistätigkeit an (evtl. zeitlich<br />
gestaffelte Einrichtung der Einrichtungen/Geräte).<br />
Da in der Regel kein Patientenstamm<br />
erworben wird, entfällt eine<br />
Zahlung für den Goodwill.<br />
Bei einer Praxisübernahme fällt zunächst<br />
der Kaufpreis der bestehenden Praxis<br />
an. Man trifft oft renovationsbedürftige<br />
Räumlichkeiten und alte Einrichtungen<br />
an, welche entsprechend günstig erworben<br />
werden können. Dafür wird für<br />
den bestehenden Patientenstamm ein<br />
Goodwill verlangt. Weitere Vorteile einer<br />
Praxisübernahme gegenüber der Neueröffnung<br />
sind nebst der Übernahme des<br />
bestehenden Patientenstammes eine kürzere<br />
Planungszeit, ein eingespieltes Team,<br />
die bereits existierende Organisation und<br />
die vorhandenen Arbeitsabläufe.<br />
In tendenziell gut versorgten Gebieten<br />
und Standorten, wo der Markt nicht<br />
klar abschätzbar ist, ist einer Praxisübernahme<br />
der Vorzug zu geben. Der Vorteil<br />
eines bestehenden Patientenstammes verringert<br />
das Risiko einer langen Anlaufzeit.<br />
In unterversorgten Gebieten, wo der Bedarf<br />
nach einer zusätzlichen Arztpraxis<br />
klar gegeben ist, ist der Vorteil eines bestehenden<br />
Patientenstammes weniger wichtig<br />
und der Goodwill wird entsprechend<br />
tiefer bewertet.<br />
Weitere wichtige Aspekte<br />
Mit der Übernahme einer Praxis werden in<br />
der Regel auch das bestehende Personal<br />
(zwingend nach Art. 333 OR) sowie die bestehende<br />
Praxisorganisation und die eingespielten<br />
Arbeitsabläufe übernommen.<br />
Mit dem Kauf der Praxis geht das Eigentum<br />
des gesamten Inventars der Arztpraxis<br />
an den Erwerber über. Damit es<br />
nach der Vertragsunterzeichnung nicht<br />
zu Missverständnissen kommt, sollte dem<br />
Kaufvertrag eine separate Inventarliste<br />
angehängt sein. Dies kann durch die Beilage<br />
der Praxisschätzung im Anhang erfolgen.<br />
Die Übernahme der Praxis wird den<br />
Patienten meist mit einem gemeinsamen<br />
Schreiben des Käufers und des Verkäufers<br />
kundgetan. Vertraglich wird auch geregelt,<br />
dass der Verkäufer seine Zustimmung<br />
zur Übergabe der Praxistelefonnummer,<br />
der Website oder auch von Praxislogos an<br />
den Erwerber gibt.<br />
Praxisübernahmen verlaufen erfahrungsgemäss<br />
harmonischer, wenn der<br />
Verkäufer sich per Übergabedatum aus<br />
dem Betrieb zurückzieht und allenfalls für<br />
eine kurze Zeit noch auf Abruf zur Verfügung<br />
steht. Übergabeszenarien mit noch<br />
jahrelanger Zusammenarbeit sind häufig<br />
konfliktbeladen, denn Arbeits- und Führungsstil<br />
von zwei Ärzten sind selten kompatibel.<br />
Ablauf Kaufprozess<br />
Die Kaufabwicklung einer bestehenden<br />
Praxis verläuft meist in folgenden Schritten:<br />
Arzt A interessiert sich für die Praxis<br />
B. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit werden<br />
folgende Unterlagen einverlangt:<br />
– aktuelle Praxisschätzung<br />
– Kopie des aktuellen Mietvertrags<br />
– Aufstellung mit Angaben zum Personal<br />
(Funktion/Pensum/Salär)<br />
– Pläne der Räumlichkeiten<br />
– Umsatzstatistiken der letzten 3–5 Jahre<br />
(wer macht welchen Umsatz)<br />
– evtl. die letzten 3–5 Jahresabschlüsse<br />
– Vorstellung vom Verkaufspreis<br />
Arzt A überprüft diese Unterlagen mit einem<br />
branchenkundigen Treuhänder und<br />
erhält so Hinweise auf allfällige heikle<br />
Punkte, welche auf dem Verhandlungsweg<br />
reduziert/eliminiert werden sollen.<br />
Sobald die Finanzierung und der neue<br />
Mietvertrag unter Dach und Fach sind,<br />
kann auch der Kaufvertrag über den Praxiskauf<br />
unterzeichnet werden. Die Übernahme<br />
von Nutzen und Gefahr stellt den<br />
Startpunkt der Praxistätigkeit des Erwerbers<br />
dar.<br />
Es ist wichtig sicherzustellen, dass der<br />
Übergeber nach der Übergabe der Praxis<br />
nicht wieder als Arzt im gleichen Ort/der<br />
gleichen Region zu arbeiten beginnt. Andernfalls<br />
kann die Patientenkartei erheblich<br />
an Wert einbüssen. Dies wird durch<br />
sogenannte «Konkurrenzklauseln» im<br />
Vertrag erreicht.<br />
Immer öfters werden auch Arztpraxen<br />
zu zweit gegründet oder übernommen.<br />
Hier ist es von Vorteil, sobald wie möglich<br />
mit der Erarbeitung der Eckpfeiler eines<br />
Partnerschaftsvertrages zu beginnen. Dabei<br />
sind u.a. die Kostenaufteilung sowie<br />
Austritts-/Auflösungsklauseln sehr wichtig.<br />
Durch den Partnerschaftsvertrag können<br />
einige wichtige Grundlagen für die<br />
Zusammenarbeit und die Praxisgemeinschaft<br />
gelegt werden.<br />
Es lohnt sich, die rechtlichen Aspekte<br />
durch einen spezialisierten Anwalt/Treuhänder<br />
prüfen zu lassen.<br />
Diese Ausführungen basieren auf unseren<br />
langjährigen Erfahrungen bei einer<br />
grossen Zahl von Startup-Betreuungen<br />
von Ärzten in der Schweiz.<br />
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die<br />
männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger<br />
beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider<br />
Geschlechter.<br />
Gerne unterstützen wir Sie beim<br />
Übernahmeprozess Ihrer eigenen<br />
Arztpraxis.<br />
Martin Bürgisser + Stefan Aregger<br />
Dipl. Treuhandexperten / Partner<br />
B+A Treuhand AG, Zugerstrasse 51,<br />
6330 Cham<br />
Tel 041 784 10 10, Fax 041 784 10 29<br />
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<strong>VSAO</strong> /ASMAC Journal 1/20 49