06.03.2020 Aufrufe

Wohnungseigen-thumm-Lexikon

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft. Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft. Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft.
Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft.
Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lexikon

A

Wenn er mit der Annahme des Beschlussantrags rechnet,

erfragt er üblicherweise zuerst die Nein-Stimmen. Dann erfragt

er die Enthaltungsstimmen. Aus der Anzahl der insgesamt

möglichen Stimmen ermittelt er dann durch die

sog. Subtraktionsmethode, d. h. durch abziehen der Neinund

der Enthaltungsstimmen die Anzahl der Ja-Stimmen.

Die Methode irritiert schon mal Versammlungsteilnehmer,

führt jedoch wesentlich schneller zum korrekten abgezählten

mehrheitlichen Abstimmungsergebnis.

Auf Wunsch eines Einzelnen, dem sich dann oft die Mehrheit

und auch der friedliebende Verwalter anschließt, kann

auch geheim abgestimmt werden. Diese Methode ist vorteilhaft

für diejenigen, die „...aber nichts gesagt haben“ wollen.

Allstimmigkeit ►Beschluss

Amtsgerichtsurteil

Wird oft in der Tagespresse oder der Boulevardpresse an die

geneigten Leser verfüttert. Dabei appetitanregend mit einem

Kommentar gewürzt. Eigentümer, die es gut mit ihren Verwalter

meinen, senden ihm den ausgeschnittenen Zeitungsabschnitt

zu und erwarten entsprechende Anerkennung.

Dabei tendiert die rechtliche Essenz solcher Veröffentlichungen

gegen Null. Jedes Urteil bezieht sich auf einen

Einzelfall. Dabei muss sich der Amtsrichter genau genommen

noch nicht einmal an der höchstrichterlichen Rechtsprechung

orientieren. Sicher wird er es meistens tun.

Doch nur Juristen können aus solchen Urteilen, wenn

überhaupt, verallgemeinernde Rechtserkenntnisse ziehen.

Vorrangig aus Urteilen von Oberlandesgerichten (OLG) und

Bundesgerichtshof (BGH) lassen sich nützliche Erkenntnisse

gewinnen. Verbandsjuristen haben ihren Profi-Verwaltern

dies bereits „bis zum geht nicht mehr“ eingetrichtert.

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!