06.03.2020 Aufrufe

Wohnungseigen-thumm-Lexikon

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft. Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft. Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft.
Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft.
Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

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Lexikon

B

Der zu niedrige Wandanschluss ist der Baumangel. Die verfärbte

und abgelöste Tapete in der darunter liegenden Wohnung

ist der Bauschaden. Und der Miteigentümer der geschädigten

Wohnung ist der Dumme. Denn dafür zahlt keine

Versicherung. Auch nicht die Eigentümergemeinschaft,

soweit sie den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.

Schuldhaftes Verhalten läge dann vor, wenn die Eigentümergemeinschaft

den Baumangel als Schadensquelle erkannt

hätte und sich wider besseres Wissen geweigert hätte

den Mangel zu beseitigen.

Gibt’s nicht? - Doch! Insbesondere wenn die Instandhaltungsrücklage

zu gering ist und die Wohnungseigentümer

das Geld für eine Sonderumlage nicht aufbringen wollen.

Den traurigen Rekord darin hält eine Eigentümergemeinschaft

wegen eines undichten Balkons. Mit anwaltlichem

Druck wurde endlich in der dritten dazu einberufenen Eigentümerversammlung

beschlossen, den undichten Balkon

zu sanieren. Wegen der verzögerten Balkonabdichtung

musste dem geschädigten Wohnungseigentümer auch der

Nässeschaden in seiner Wohnung ersetzt werden.

Bauträger

Wer trägt schon gerne Risiko? Ein

Bauträger muss das zwangsläufig.

Er baut auf eigenes Risiko ein

großes Gebäude. Er teilt es per

Teilungserklärung in Wohnungseigentum

auf und verkauft die

einzelnen Eigentumswohnungen zum Festpreis. Oft schon,

bevor das Gebäude fertig gestellt ist. Wenn alles gut geht,

zahlen die Wohnungserwerber ihre Kaufpreise nach dem

Baufortschritt. Das ist in der Makler- und Bauträgerverordnung

(MaBV) so geregelt. An die muss sich der Bauträger

halten. Die Einhaltung der Bestimmungen wird von der

zuständigen Verwaltungsbehörde überwacht.

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