06.03.2020 Aufrufe

Wohnungseigen-thumm-Lexikon

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft. Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft. Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft.
Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft.
Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

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Lexikon

B

und genehmigten baulichen Veränderungen gelten nicht

für Rechtsnachfolger (z. B. Käufer der Wohnung). Ab dann

muss die Gemeinschaft die bauliche Veränderung allein

auf ihre Kosten instand halten. Und das kann z. B. bei einem

mangelhaft ausgeführten Wintergarten ganz schön

teuer werden.

Die Beseitigung einer ungenehmigten baulichen Veränderung

kann der sich gestört fühlende Wohnungseigentümer

selbst verfolgen. Wenn gutes Zureden an den Verursacher

nicht nützt, kann er auch allein den Rechtsweg beschreiten.

Für die Verfolgung seines Rechts hat der geschädigte

Miteigentümer ab Kenntnis der Veränderung jedoch nur 3

Jahre Zeit. Die Schäden jedoch, die durch die Errichtung

oder die Beseitigung der baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum

entstehen, darf ausschließlich die

Eigentümergemeinschaft verfolgen.

Auf entsprechenden Antrag kann aber auch die Beseitigung

einer baulichen Veränderung durch Beschluss in einer Eigentümerversammlung

auch in die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft

gelegt und vom Verwalter verfolgt werden.

Baulinie

Im Bebauungsplan gezeichnete Linie auf dem Grundstück,

auf der eine Gebäudewand zwingend zu errichten ist. Sinn

dieser Baulinie ist es, zum Beispiel den Abstand von Reihenhäusern

zur Straße bzw. untereinander genau festzulegen.

Ebenso gilt es auch, die Beeinträchtigungen der

Nachbarn untereinander zu verringern. Die Baulinie sollte

nicht mit der Baugrenze verwechselt werden. Im Bebauungsplan

sind noch weitere Vorgaben festgelegt.

Baumangel

Dieser Begriff - auch als Baufehler bezeichnet - wird im

Sprachgebrauch oft mit dem Bauschaden gleichgesetzt.

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