06.03.2020 Aufrufe

Wohnungseigen-thumm-Lexikon

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft. Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft. Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft.
Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft.
Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

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Lexikon

B

Wenn der Trockenraum zu klein ist, gibt es nachher Stress

bei der Durchführung der Hausordnung. Bei einer fehlenden

Kelleraußentür verschrammen die Fahrräder später

die Treppenhauswände.

Insbesondere im konstruktiven Bereich sollte die Baubeschreibung

möglichst genau sein. Lassen Sie sich am besten

von einem Architekten oder Bauingenieur beraten.

Bauerwartungsland

Dieser Begriff geistert

öfter durch die Immobilienanzeigen.

Eine

rechtliche Bedeutung

fehlt. Er wird gerne

von Leuten verwendet,

die mit diesem Begriff

den Wert ihres angebotenen

Grundstücks

erhöhen wollen. Gemeint sind damit Grundstücke, die im

Flächennutzungsplan zur Bebauung vorgesehen sind.

Ob und wann diese Grundstücke in einem Bebauungsplan

als tatsächlich bebaubar ausgewiesen werden, weiß niemand

genau. Das hängt von der Finanzierung, dem politischen

Willen und den Entscheidungen im Gemeinderat ab.

Darauf gebaut werden darf in der Regel jedoch vorerst

nicht. Und bis endlich gebaut werden darf, kann der Bauwillige

unter Umständen alt und grau geworden sein.

Baufehler ►Baumangel

Baufenster

Gemeint ist damit die überbaubare Fläche eines Grundstücks.

Diese sog. überbaubaren Flächen sehen im Be-

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