Wohnungseigen-thumm-Lexikon
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft. Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft. Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft.
Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft.
Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.
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Wieder so ein
Wohnungseigenthumm-Lexikon
das niemand braucht
fast
plastisch - sarkastisch - völlig unparagraphisch
Rainer Thumm
Wohnungseigenthumm-Lexikon
Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten.
Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
Aus China
Immer wieder enttäuscht sich eine Vielzahl von Menschen im Wohnungseigentum.
Idealisierte Erwartungen treffen auf die menschliche und formelle
juristische Realität.
Große Toleranz und Anpassungswillen sind erforderlich, um sich in eine
Eigentümergemeinschaft hineinzuleben und deren Vorteile zu genießen.
In diesem Spannungsfeld bewegt sich auch der WEG-Verwalter.
Dieses Buch - aus meiner subjektiven Sicht der Dinge - soll ein Stück
weit zum Nutzen der Eigentümer beitragen. Dazu gehört auch, Mindermeinungen
in die Entscheidungsfindungen mit einzubeziehen.
An dieser Stelle danke ich meiner Frau für Ihre langjährige Geduld mit
meinem Hobby und meiner Lektorin für ihre vielfältigen Anregungen und
akribischen Korrekturen.
5. Auflage 2017
© Rainer Thumm
Bismarckstraße 76 • D-57076 Siegen
Tel. 02 71 / 4 89 70-0
www.thumm-siegen.de
Vorbemerkung
Auslöser meiner Tätigkeit war der Kauf einer kleinen Eigentumswohnung
vor ca. 35 Jahren:
Ein überaus ordnungsliebender Mitbewohner tyrannisierte
die ganze Hausgemeinschaft. Wenn er sich durch Nachbarn
gestört fühlte, brüllte er oft seinen Unmut durch das
ganze Treppenhaus. Mit Fotoapparat und Notizblock protokollierte
er alles, was gegen sein Ordnungsgefühl verstieß.
Die Mülleimer hatte er mit Vorhängeschlössern versehen
und getrennt nach „guten Eigentümern“ und „bösen
Mietern“ zugeteilt. Hausbesucher, die ihr Fahrzeug auf
dem Parkplatz abstellten, wurden gnadenlos vom Parkplatz
verjagt. Mit einem abschließbaren Parkpfosten hatte er
sich seinen persönlichen Stellplatz auf dem großen Parkplatz
gesichert. Von den übrigen Stellplätzen durfte ich
keinen mitbenutzen, da ich wegen meiner kleineren Wohnung
dazu kein Recht hätte. Ich parkte mein Auto also
brav auf der Straße. Den Fege- und Winterdienstplan
musste ich jedoch auch für den gesamten Parkplatz einhalten.
Auf Eigentümerversammlungen erschienen nur
noch diejenigen Eigentümer, die bereit waren, für ihr Recht
zu kämpfen. Die friedliebenden Eigentümer blieben zu
Hause und überließen ihm das Feld. - Und der Verwalter?
Der kümmerte sich um rein gar nichts. Im Gegenteil: Er
griff auch noch in die Kasse der Eigentümergemeinschaft...
Erst viel später erfuhr ich aus einem Buch über Wohnungseigentum,
dass ich sehr wohl den Parkplatz hätte
mit nutzen dürfen. Der war nämlich Gemeinschaftseigentum.
Und Sonderrechte gab es darauf auch nicht. Und der
besagte Mitbewohner war auch gar nicht als Miteigentümer
im Grundbuch eingetragen, lediglich seine Ehefrau als
„Graue Eminenz“. Auf gut deutsch: Er hatte eigentlich gar
nichts zu sagen!
In meinen Rechten bestärkt, zettelte ich damals eine kleine
„Palastrevolution“ an und verwies die Familie zusammen
3
mit den anderen Miteigentümern in die Grenzen des Wohnungseigentumsrechts.
Vermutlich aus verdrängten Rachegelüsten
schulte ich vom Architekten zum Kaufmann
der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft um und arbeitete
fortan als Verwalter für Wohnungseigentum.
Damit Sie sich, lieber Wohnungseigentümer, kein X für ein
U vormachen lassen, habe ich dieses kleine Lexikon geschrieben.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dazu gibt es wesentlich umfangreichere Ausarbeitungen
namhafter Autoren.
Stattdessen versuche ich das Wohnungseigentum in der
Praxis darzustellen. Sozusagen: „Aus dem Nähkästchen zu
plaudern“. Zur besseren Verständlichkeit habe ich mich
umgangssprachlich ausgedrückt und auf Verweise zu Paragraphen
und Gerichtsurteilen weitestgehend verzichtet.
Mit meiner persönlichen Meinung halte ich nicht zurück,
dennoch versuche ich dabei möglichst wenig Unsinn zu
verzapfen. Für die Richtigkeit kann ich natürlich keine
Haftung übernehmen. Schließlich bin ich kein Jurist.
Die Unterstreichungen verweisen auf Stichwörter.
Denjenigen Zeitgenossen, die ihren Lebensunterhalt mit
der Versendung von Abmahnungen zu verdienen trachten,
sei folgendes gesagt:
Für alle Abbildungen habe ich die Wiedergaberechte erworben
bzw. sind urheberrechtsfrei. Alle von mir beschriebenen
Situationen und Personen (natürlich auch das Vorwort)
sind selbstverständlich völlig frei erfunden. Sollten
sich dennoch irgendwelche Ähnlichkeiten mit der Realität
oder lebenden Personen ergeben, wäre das rein zufällig.
Gute Unterhaltung wünscht Ihnen
Rainer Thumm
Siegen, im Dezember 2004
4
Erläuterung der gebräuchlichsten Abkürzungen
AG
Az.
BetrKV
BGH
Amtsgericht
Aktenzeichen
Betriebskostenverordnung
Bundesgerichtshof
BV
BVI
CO
CO2
DIN
DVB-T2
DVGW
EDV
Berechnungsverordnung
Bundesverband d. Immobilienverwalter (vorh. BFW)
Kohlenmonoxid
Kohlenstoffdioxid
Deutsches Institut für Normung
Digital Video Broadcasting Terrestrial 2. Generation
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
Elektronische Datenverarbeitung
EEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
EN
EnEG
EnEV
ESWiD
ETV
EU
FGG
GE
GEG
Europäische Normen
Energieeinspargesetz
Energieeinsparverordnung
Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen
in Wissenschaft und Praxis e.V.
(Wohnungs-) Eigentümerversammlung
Europäische Union
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Gemeinschaftseigentum
GebäudeEnergieGesetz (EnEG + EnEV + EEWärmeG)
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GFZ
GRZ
HeizkV
IHK
ISO
KfW
LBO
LG
MaBV
MeldDV
MessEG
MHG
NRW
OLG
RWA
SE
SIA
TRGI
TÜV
VDI
WEG
WoFlV
ZPO
ZVG
Geschossflächenzahl
Grundflächenzahl
Heizkostenverordnung (auch HeizkostenV)
Industrie- und Handelskammer
Internationale Organisation für Normung
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Landesbauordnung
Landgericht
Makler- und Bauträgerverordnung
Meldedaten-Verordnung
Mess- und Eichgesetz
Miethöhegesetz (seit 2001 ersetzt durch §§ 557 ff. BGB)
Nordrhein-Westfalen
Oberlandesgericht
Rauch-Wärme-Abzug (-Anlage)
Sondereigentum
Schweizerischer Ingenieur- u. Architektenverein
Technische Regeln für Gasinstallationen
Technischer Überwachungsverein
Verein Deutscher Ingenieure
Wohnungseigentumsgesetz (ebenfalls Bezeichnung für
Wohnungseigentümergemeinschaft)
Wohnflächenverordnung
Zivilprozessordnung
Zwangsversteigerungsgesetz
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Lexikon
A
W
R
Jetzt geht’s aber richtig zur Sache!
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Lexikon
A
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung des Bauamtes für Bauherren bzw. Bauträger
von Eigentumswohnungen. Wer möchte schon auf dem Weg
zum Bad seinem Nachbarn im Nachthemd mit Kerze und
Zipfelmütze begegnen?
Damit das nicht passiert -
zumindest nicht unbeabsichtigt
- bestätigt das Bauamt
dem Bauträger nach Vorlage
der Planzeichnungen die Abgeschlossenheit
der geplanten
Wohnungen. In jedem Fall
sollte man darin kochen und
haushalten können.
Erst dann wird vom Grundbuchamt
die Teilungserklärung
ins Grundbuch eingetragen
und die Wohnungsgrundbücher
für die einzelnen
Eigentumswohnungen angelegt.
Damit ist Wohnungseigentum
begründet. Es darf
gekauft, beliehen, bewohnt,
vermietet, gepflegt, geliebt,
gehasst, gepfändet, versteigert
und verkauft werden.
Und da war noch...
...der gutgläubige Eigentümer,
der von einem Freund unbesehen
„pro forma“ eine
„Wohnung“ kaufte und aus
allen Wolken fiel, als er die
tatsächlich gekauften drei
Abstellräume gar nicht als
Wohnung vermieten konnte
und dafür auch noch monatlich
Hausgeld zahlen musste.
Abnahme ►Bauabnahme
Abschreibung
Buchhalterisch erfasster Wertverlust. Auch eine Immobilie
nutzt sich ab und hat damit eine begrenzte Lebensdauer.
Der dadurch entstehende Wertverlust wirkt sich steuersparend
aus. Durch die steuerliche Abschreibung von Immobi-
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Lexikon
A
lien können beachtliche Steuervorteile erzielt werden. Das so
gesparte Geld sollte der Instandhaltungsrücklage zufließen.
Die Höhe der Abschreibung und der damit verbundenen
Steuervorteile richtet sich nach den Anschaffungskosten
und den jeweiligen Steuergesetzen. In der Regel werden Eigentumswohnungen
und Wohngebäude über einen Zeitraum
von 50 Jahren steuerlich abgeschrieben. Halten sollten
sie allerdings länger. Aber das ist letztlich auch eine
Frage der Instandhaltung. Bei Wertermittlungen rechnet
man mit einer Lebensdauer zwischen 80 und 100 Jahren.
Der anteilige Grundstückswert wird nicht abgeschrieben.
Ein Grundstück hält - von der Verschmelzung der Erde mit
der Sonne in ein paar Milliarden Jahren mal abgesehen -
ewig und behält damit buchhalterisch gesehen, seinen
Wert. Aber nur, wenn wir uns nicht vorher mit Atombomben
in die Luft sprengen.
Abstandsfläche
Von Bebauung freizuhaltende Grundstücksfläche.
Sie kennen das sicher auch: Wenn
uns auf der Autobahn der Hintermann
zu dicht auffährt, macht
uns das aggressiv. Ähnlich ist das
mit Nachbarn, die uns zu dicht auf
die Pelle rücken. Und wenn wir die
zu allem Überfluss auch nicht leiden
können, ist alles aus.
Darum hat der Gesetzgeber im Bauplanungsrecht bestimmt,
dass neu zu errichtende Gebäude bestimmte Mindestabstände
zur Grundstücksgrenze einhalten müssen.
So bleibt den Bewohnern Raum für Licht und Belüftung
und für freiwillige Begegnungen.
Die Abstände dienen ebenso dem Brandschutz. Balkone
und Dachüberstände dürfen in die Abstandsfläche hinein-
10
Lexikon
A
ragen. Gartenhäuschen und Garagen sind dort auch erlaubt.
Die Dächer von Garagen dürfen dann aber nicht in
voller Breite als Balkone bzw. Terrassen genutzt werden.
Gemäß der Landesbauordnung (LBO) für NRW müssen
Balkone mindestens 2 m Grenzabstand einhalten.
In Ausnahmefällen dürfen Abstandsflächen auch auf dem
Nachbargrundstück liegen. Damit muss selbstverständlich
der Nachbar einverstanden sein, denn dessen Bebauungsmöglichkeiten
werden dadurch eingeschränkt.
Früher regelte man die Gebäudeabstände über den Bauwich.
Im Bebauungsplan sind noch weitere Vorgaben festgelegt.
Der Bebauungsplan darf von jedem Interessierten
beim zuständigen Bauamt eingesehen werden.
Abstimmung
Von manchen Miteigentümern
herbei gesehntes Ende
langwieriger Diskussionen
in einer Eigentümerversammlung.
Jetzt muss
Farbe bekannt werden. Ein
Beschluss muss her. Üblich
ist die offene Abstimmung
per Handzeichen.
Der Verwalter zählt dabei
gemäß dem Stimmrecht die Anzahl der Ja-Stimmen, der
Nein-Stimmen und der Enthaltungs-Stimmen. Im Ergebnis
kommt es darauf an, ob die Zahl der Ja-Stimmen die Zahl
der Nein- Stimmen übersteigt. Die Enthaltungs-Stimmen
bleiben bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit unberücksichtigt.
Wer also seine Stimme nicht verschenken will, dessen
Rede sei getreu der Bergpredigt: „Ja, ja! - Nein, nein“!
In jedem Fall darf jedoch allein der Verwalter die Form der
Abstimmung bestimmen.
11
Lexikon
A
Wenn er mit der Annahme des Beschlussantrags rechnet,
erfragt er üblicherweise zuerst die Nein-Stimmen. Dann erfragt
er die Enthaltungsstimmen. Aus der Anzahl der insgesamt
möglichen Stimmen ermittelt er dann durch die
sog. Subtraktionsmethode, d. h. durch abziehen der Neinund
der Enthaltungsstimmen die Anzahl der Ja-Stimmen.
Die Methode irritiert schon mal Versammlungsteilnehmer,
führt jedoch wesentlich schneller zum korrekten abgezählten
mehrheitlichen Abstimmungsergebnis.
Auf Wunsch eines Einzelnen, dem sich dann oft die Mehrheit
und auch der friedliebende Verwalter anschließt, kann
auch geheim abgestimmt werden. Diese Methode ist vorteilhaft
für diejenigen, die „...aber nichts gesagt haben“ wollen.
Allstimmigkeit ►Beschluss
Amtsgerichtsurteil
Wird oft in der Tagespresse oder der Boulevardpresse an die
geneigten Leser verfüttert. Dabei appetitanregend mit einem
Kommentar gewürzt. Eigentümer, die es gut mit ihren Verwalter
meinen, senden ihm den ausgeschnittenen Zeitungsabschnitt
zu und erwarten entsprechende Anerkennung.
Dabei tendiert die rechtliche Essenz solcher Veröffentlichungen
gegen Null. Jedes Urteil bezieht sich auf einen
Einzelfall. Dabei muss sich der Amtsrichter genau genommen
noch nicht einmal an der höchstrichterlichen Rechtsprechung
orientieren. Sicher wird er es meistens tun.
Doch nur Juristen können aus solchen Urteilen, wenn
überhaupt, verallgemeinernde Rechtserkenntnisse ziehen.
Vorrangig aus Urteilen von Oberlandesgerichten (OLG) und
Bundesgerichtshof (BGH) lassen sich nützliche Erkenntnisse
gewinnen. Verbandsjuristen haben ihren Profi-Verwaltern
dies bereits „bis zum geht nicht mehr“ eingetrichtert.
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Lexikon
A
Anliegerbeitrag ►Erschließungskosten
Anschaffungskosten
Begriff aus dem Steuerrecht. Im Fall des Immobilienerwerbs
wird „anschaffen“ sogar steuerlich belohnt. Die
steuerliche Abschreibung einer Eigentumswohnung bezieht
sich ausschließlich auf die Anschaffungskosten. Damit
ist der Kaufpreis, jedoch ohne den Wertanteil des
Grundstücks, gemeint. Das Finanzamt ermittelt dabei den
abzuziehenden Grundstückswert nach dem amtlichen Bodenrichtwert.
Die Erwerbsnebenkosten, wie Maklerprovision,
Notar- und Gerichtsgebühren und Finanzierungskosten
können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht
werden.
Architekt
Geschützte Berufsbezeichnung. Nur Mitglieder der Architektenkammer
dürfen sich so nennen. Um hier Mitglied zu
werden, muss man ein Hochbauingenieurstudium
abgeschlossen haben
und danach mindestens zwei
Jahre am Bau als Ingenieur tätig
gewesen sein. Man kann also davon
ausgehen, dass ein Architekt etwas
vom Bauen versteht.
Das Wort Architekt stammt aus
dem Griechischen. Es war damals
die Bezeichnung für „oberster Baumeister,
Baukünstler“.
Es gibt auch Innenarchitekten und
Landschaftsarchitekten. Die Sprache
des Architekten ist seine Zeichnung.
Früher waren Architekten oft
„feine Pinkel“. Sie trugen statt einer Krawatte eine Fliege.
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Lexikon
A
Scherzfrage: Was unterscheidet den Architekten vom Bauingenieur?
Der Bauingenieur steht mit Gummistiefeln in
der Baugrube. Der Architekt mit Lackschuhen.
Auflassung
Erklärung des Verkäufers, dass er der Eintragung des Erwerbers
ins Grundbuch zustimmt. Genauer: ...ins Wohnungsgrundbuchblatt.
Diese Erklärung ist Bestandteil des
Kaufvertrags und wird zusammen mit dem Erwerber bei
einem Notar beurkundet und dann beim Grundbuchamt
eingereicht. Daraufhin bereitet dort der Mitarbeiter die
Eintragung ins Grundbuch vor. Die eigentliche Auflassung
erfolgt aber erst, nachdem der Notar alle dazu erforderlichen
Genehmigungen beim Grundbuchamt eingereicht hat
und der Kaufpreis gezahlt bzw. beim Notar hinterlegt ist.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist man mit der Eintragung
ins Grundbuch ohne Wenn und Aber zum Miteigentümer
der Eigentümergemeinschaft geworden.
Auflassungsvormerkung
Begriff aus dem Grundbuchrecht. Sozusagen das Vorspiel
zur Auflassung. Was wäre, wenn ein unseriöser Verkäufer
für seine Immobilie nach Vertragsabschluss noch Belastungen
ins Grundbuch eintragen ließe? Oder wenn er sogar
gleichzeitig mit mehreren Erwerbern Kaufverträge abschließen
würde? Das gäbe ein ziemliches Gedränge beim Grundbuchamt.
Die Mitarbeiter dort wüssten gar nicht, wen sie
denn nun als neuen Miteigentümer eintragen sollten.
Wer sicher sein will, dass sich niemand vordrängt, beantragt
beim Notar zusammen mit dem Kaufvertrag gleich die Auflassung
im Grundbuch. Dort wird sofort der Name des zukünftigen
Eigentümers im entsprechenden Wohnungsgrundbuchblatt
der Wohnung vorgemerkt. Endgültig als
neuer Miteigentümer wird er eingetragen, wenn alle dazu er-
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Lexikon
A
forderlichen Genehmigungen vorliegen und der Kaufpreis
bezahlt bzw. beim Notar eingegangen ist.
Zu den erforderlichen Genehmigungen gehört auch beim
Wohnungsverkauf die Verwalterzustimmung. Die darf der
Verwalter nur in extremen Ausnahmefällen verweigern.
Aufteilungsplan
Die im Grundbuch bei Wohnungseigentum
eingetragene
Bauzeichnung. In diesem Plan ist
die Aufteilung eines Gebäudes
(Lage und Größe) in Sonder- und
Gemeinschaftseigentum dargestellt.
Die einzelnen Eigentumswohnungen
sind nummeriert und
oft auch farblich unterschiedlich
dargestellt. Der Aufteilungsplan gehört zur Teilungserklärung
und ergänzt die textlichen Ausführungen. Text und
Plan ergeben zusammen ein umfassendes Bild der Situation.
Bekanntlich sagt ein Bild mehr als tausend Worte.
Leider kennen nicht alle Miteigentümer ihren Aufteilungsplan.
Es kommt auch schon mal vor, dass sie sich am Verkaufsprospekt
orientieren. Der muss aber nicht mit dem
Aufteilungsplan übereinstimmen. Grundrisse sind inzwischen
geändert und die Nummerierung ist völlig anders.
Manchmal sind Teile des Gebäudes sogar gar nicht errichtet
oder andere Gebäudeteile dazugekommen. Gerne werden
auch Garagenstellplätze als Sondereigentum versprochen,
obwohl sie lediglich als Sondernutzungsrecht angelegt sind.
Und so passiert es, dass sich jemand eine Wohnung ansieht
und kauft. Nach dem Einzug merkt er, dass er gemäß
der Teilungserklärung eine völlig andere Wohnung gekauft
hat. Mit Garagen und Kellern geht das auch. Oder jemand
erwirbt das Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz, der
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Lexikon
A
in Realität wegen einer vorhandenen Böschung gar nicht
existiert und auch nicht nachträglich anzulegen ist.
Was nicht in der Teilungserklärung steht, kann man auch
nicht kaufen. Wenn’s doch passiert: Nicht mit der Eigentümergemeinschaft
zanken sondern nur mit dem Verkäufer.
Das ist alles schon vorgekommen. Insbesondere dann, wenn
sich der Bauträger bzw. der Architekt wenig Mühe gegeben
hat oder die Teilungserklärung nachträglich geändert wurde.
Aufzug-Betriebssicherheitsverordnung
Sieht seit spätestens 2007 vor, die Betreiber von Aufzugsanlagen
stärker in die Verkehrssicherungspflicht zu nehmen.
Dazu sind die gesetzlichen Prüfpflichten, zum Beispiel die
jährliche TÜV-Prüfung, entfallen. Niemand scheint nunmehr
gesetzlich verpflichtet den gefahrlosen Aufzugsbetrieb
zu gewährleisten.
Doch weit gefehlt: Die volle Verantwortung ist nun dem Betreiber,
also der Eigentümergemeinschaft, auferlegt. Im
Fall eines Unfalls muss sie beweisen, dass sie alle Auflagen
der Betriebssicherheitsverordnung eingehalten hat.
Da wären z. B. regelmäßige Wartungen, technische Einbauten
zur Sicherheit des Wartungspersonals und der Benutzer
und vor allen Dingen ein Notrufsystem mit Aufzugswärter,
dass rund um die Uhr schnellstmöglich für Rettung sorgt.
Aufzugswärter
Die Aufzug-Betriebssicherheitsverordnung verlangt auch
nach regelmäßigen Kontrollen des Aufzugs.
Demnach hat der Betreiber - also die Eigentümergemeinschaft
- eine oder mehrere Personen, die über die notwendige
Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein
verfügen, u. a. zu beauftragen:
16
Lexikon
A
• die Aufzugsanlage zu beaufsichtigen
• regelmäßige Kontrollen durchzuführen
• eingeschlossene Personen zu befreien
Ein anlagenspezifischer Notfallplan muss
ebenfalls erstellt werden.
Auch wenn der TÜV dazu Schulungen
anbietet: In der Praxis ist es sehr schwer
Hausbewohner für eine so verantwortungsvolle
Tätigkeit zu begeistern.
Ausfrieren
Schon das Wort jagt einem Schauer über den Rücken. Soll
es wohl auch, damit es erst gar nicht so weit kommt.
Es ist manchmal das letzte Mittel,
wenn ein Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft
trotz vorliegendem
Titel sein Hausgeld nicht
zahlt und alle anderen Maßnahmen
uneffektiv erscheinen.
Natürlich muss darüber erst im
konkreten Einzelfall ein Beschluss
der Eigentümerversammlung herbeigeführt
werden.
Der BGH hat entschieden, dass,
bei einem Zahlungsrückstand in
einer Höhe von mehr als sechs
monatlichen Hausgeldraten die Eigentumswohnung
von der Versorgung
mit Wasser und Heizung abgetrennt
werden darf. Dann muss
der betreffende Miteigentümer zur
Strafe eben frieren. Das geht auch,
wenn die Wohnung vermietet ist. Dann friert eben sein
Mieter.
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Und da war noch...
...der clevere Wohnungseigentümer,
der
seine vom Strom abgeklemmte
Wohnung mittels
Verlängerungsschnur
aus dem Treppenhaus
versorgte.
Lexikon
A
Dabei sind jedoch zusätzlich der Aufwand und die Kosten
zu berücksichtigen, welche die technische Durchführung
der Absperrung erfordert. Die Absperrung sollte, möglichst
ohne die Wohnung betreten zu müssen, erfolgen können.
Das könnte sonst Opfer fordern.
Hoffentlich verhindert der Betroffene die Abtrennung nicht
mit einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Sonst kann
die auf wenige Tage geplante Maßnahme sich unverhofft in
ein nur kurzes Intermezzo verwandeln. Und das Verfahren
wird für die Eigentümergemeinschaft aufwändiger und damit
auch teurer.
Ausschreibung
Wird oft mit dem Kostenangebot
verwechselt. Ausschreibungen
erstellen im Baubereich
nur Architekten oder Bauingenieure.
Bei Maßnahmen zur Instandhaltung
oder Instandsetzung
z. B. wird die Situation
am Bauwerk genau geprüft.
Daraufhin wird die erforderliche
Bauleistung in ihrem Umfang
und dem Materialeinsatz
genau festgelegt. Zur Sicherung der Arbeitsqualität wird jeder
einzelne Arbeitsvorgang detailliert beschrieben.
Selbstverständlich sind in der erstellten Leistungsbeschreibung
alle einschlägigen Vorschriften und Fachregeln zu berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wird an verschiedene
Firmen, die jetzt auch Bieter genannt werden, versandt. Die
brauchen dann nur noch ihre Preise für die einzelnen Arbeitspositionen
einzusetzen. Wenn die Ausschreibung dann
zurückkommt, kann man die Ergebnisse unmittelbar miteinander
vergleichen. Meist wird dann der Auftrag an den
geringst fordernden Bieter vergeben.
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Lexikon
A
Die Detailgenauigkeit der Ausschreibung
hat entscheidenden
Einfluss auf das Ergebnis der
fertigen Arbeiten. Der Ausschreibende
trägt die Verantwortung
für die technisch einwandfreie
Lösung. Und weil das
trotz des fundierten Wissens
der Fachleute so risikoreich ist,
haben Architekten und Ingenieurbüros
dafür eine entsprechende
Haftpflichtversicherung
abgeschlossen.
Auch wenn das viele Miteigentümer
nicht glauben wollen:
Ausschreibungen gehören keinesfalls
zu den Verwalteraufgaben.
Der Verwalter muss dafür
einen Fachmann vorschlagen!
Der Eigentümergemeinschaft
erscheint das jedoch häufig zu
teuer. Unerfahrene Verwalter
schreiben selber Bauleistungen
aus, getreu dem Motto: „Denn
sie wissen nicht, was sie tun“. Manche sind dabei so übereifrig,
dass sie sich dazu vorher noch nicht einmal von der Eigentümergemeinschaft
beauftragen lassen.
Eine Ausschreibung macht aber nur Sinn, wenn die einzelnen
Arbeitsvorgänge vorher genau kalkulierbar sind. Bei
Instandhaltungsmaßnahmen ist das aber häufig nicht der
Fall. Wenn der Verwalter es trotzdem mit den Kenntnissen
eines engagierten Heimwerkers tut, hat er sein berufsbedingtes
Glatteis bereits verlassen. Dann ist er zum Kamikaze-Flieger
aufgestiegen. Und wenn er dann auch noch
die „Bauleitung“ übernimmt, hat er den Sturzflug eingeleitet.
Nach dem Aufprall kann er nur noch versuchen, dem
Handwerker die Alleinschuld in die Schuhe zu schieben.
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Und da waren noch...
...die verärgerten Handwerker,
als sie innerhalb
von fünf Jahren dreimal
Kostenangebote für eine
Treppenhausrenovierung
einer Eigentümergemeinschaft
abgeben mussten,
um dann zu erfahren,
dass das Treppenhaus eigentlich
noch schön genug
sei und damit ihre Arbeit
für die Katz’ war.
Lexikon
B
Bauabnahme
Sie kennen das: Ihr Frisör hält Ihnen den Spiegel an den
Hinterkopf; der Kellner im Restaurant will wissen, ob Ihnen
die Hülsenfrüchte geschmeckt haben. Möglicherweise
interessiert es ihn persönlich nicht mal die Bohne. Die
Frage hat einen ganz anderen Hintergrund: Wenn Sie jetzt
uneingeschränkt „ja“ sagen, müssen Sie nachher auch bezahlen.
Ohne „wenn und aber“. Das ist die Abnahme.
So ist es auch beim Bau. Bis zur Abnahme muss der
Handwerker bzw. Verkäufer die Mängelfreiheit beweisen.
Für Baumängel oder Bauschäden, die nach der Abnahme
erkannt werden oder auftreten, muss der Erwerber den
Beweis für die Mangelhaftigkeit führen. Und das kann unter
Umständen langwierig und teuer werden.
Nehmen Sie darum einen Architekten
oder Bauingenieur
zur Abnahme hinzu. Der protokolliert
sorgfältig alle erkannten
Baumängel. Die
Bauabnahme gilt sowohl für
das Sondereigentum als auch
für das Gemeinschaftseigentum.
Auch wenn keine offizielle
Abnahme durchgeführt
wurde, gelten das Sondereigentum
und auch das Gemeinschaftseigentum
als abgenommen,
sobald der neue
Eigentümer davon Besitz ergriffen
hat. Mit der Abnahme
beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Bezahlen müssen
Sie jetzt auch. Aber nur für die fehlerfreie Arbeit. Für
noch nicht beseitigte Baumängel wird üblicherweise ein
entsprechender Betrag einbehalten, bis nachgebessert ist.
Die Bauabnahme durch das Bauamt ist heute meist nur
noch bei größeren Bauvorhaben üblich. Nach neuem Bau-
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Lexikon
B
recht ist der Architekt stärker für sein Bauwerk in der Verantwortung.
Das gleiche gilt auch für die Statik. Auf Wunsch
des Bauherrn führt das Bauamt aber eine sog. Bauzustandsbesichtigung
durch. Hierbei werden aber in der Regel
lediglich Abweichungen von den genehmigten Plänen und
der jeweils geltenden Landesbauordnung (LBO) geprüft.
Bauabzugssteuer
Totgeburt übereifriger Gesetzesmacher in 2001. Den im
Baugewerbe tätigen Betrieben wird dabei unterstellt, dass
sie die Steuern nur unzureichend abführten. Besonders bei
ausländischen Firmen sei das vorgekommen. Die haben in
Deutschland gearbeitet, jedoch ihre Steuern hier nicht abgeführt.
Die Verordnung gilt für jeden Gewerbetreibenden, der
Arbeiten vergibt, die auch nur im weitesten Sinne etwas mit
dem Baugewerbe zu tun haben. Eigentümergemeinschaften
zählen nach dem Willen des Gesetzgebers natürlich auch zu
den Gewerbetreibenden. Und fast alles, was ein Verwalter
für eine Eigentümergemeinschaft so tagtäglich abwickelt,
fällt darunter.
Der Verwalter hat 15 % vom Rechnungsbetrag des Auftragnehmers
einzubehalten. Diesen Betrag muss er unter Angabe
der Steuernummer des Auftragnehmers an das Finanzamt
des Auftragnehmers abführen. Natürlich muss er
dazu auch noch eine Steuererklärung abgeben. Abgesehen
davon, dass es nicht so einfach ist, die betreffende Steuernummer
und das zuständige Finanzamt zu ermitteln, hält
diese Verordnung auch Scharen von Finanzbeamten in
Atem.
Doch es gibt eine Ausnahme, mit der das Finanzamt die
Guten von den Bösen aussortieren will: die Freistellungsbescheinigung.
Bei Vorlage dieser Bescheinigung braucht
der Verwalter die Prozedur nicht durchzuführen. Denn diese
Bescheinigung sollen nur diejenigen Firmen bekommen,
die ihre Steuer ordnungsgemäß abführen, dabei hat der
Verwalter die Aufgabe, die Echtheit des Originals der Frei-
21
Lexikon
B
stellungsbescheinigung an Hand einer Fotokopie zu prüfen.
Und natürlich auch die zeitliche Befristung.
Bei den mehr als 2.500 Firmen, denen wir Aufträge im
Namen unserer Gemeinschaften erteilen, könnten wir dafür
glatt einen neuen Mitarbeiter gebrauchen...
„Es hätte alles so schön sein können...“ meinte ein Referent
des Bundesfinanzministeriums anlässlich der Verwalterfachgespräche
2002 in Fischen (Allgäu). Dummerweise
hatte die Justiz eingegriffen. Die Gerichte hatten entschieden,
dass jedem Antragsteller die Freistellungsbescheinigung
ausgestellt werden muss. Ganz gleich, ob er Steuerschulden
habe oder nicht. Das Vorenthalten der Freistellungsbescheinigung
bedeute für den Handwerker einen unzumutbaren
Wettbewerbsnachteil.
Die Freistellungsbescheinigung gilt
natürlich immer noch. Auch wenn
sie so gut wie nichts wert ist. Und
mehr Geld hat sie, nach Aussage
des Referenten, auch nicht in die
Staatskasse gebracht. Aber eine
Menge Mehrarbeit für alle!
Eigentümergemeinschaften brauchen
inzwischen keine mehr!!!
Bauantrag
Keine Baugenehmigung ohne Antrag. Wer bauen will,
muss vorher beim zuständigen Bauamt einen Antrag stellen.
Das macht man üblicherweise über einen bauantragsberechtigten
Architekten oder Bauingenieur. Zum Bauantrag
gehören als Anlage die Entwurfszeichnungen, die
Baubeschreibung, die statische Berechnung, der Lageplan,
Zustimmungserklärungen ggf. betroffener Nachbarn usw.
In Gebieten mit gültigem Bebauungsplan reicht manchmal
das Bauanzeigeverfahren. Dabei ist das Verfahren für
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Lexikon
B
Bauwillige sehr vereinfacht. Wenn die Bauaufsichtsbehörde
nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagiert, darf mit
dem Bau begonnen werden.
Damit ist der aufwändige Antragsweg mit den vielen verwirrenden
Formularen entfallen. Ebenso ist der nach Reinhard
Mey früher manchmal erforderliche „…Antrag auf Erteilung
eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des
Durchschriftexemplars“ nach Aussage des Pressesprechers
des „Bundesamtes für die Verwaltung von Durchschriften
bereits vernichteter Verwaltungsakten“ bzw. dem Bürokratie-Abbaugesetz
(das gibt’s wirklich) zum Opfer gefallen.
Baubeschreibung
Eigentumswohnungen werden
oft schon im Planungsstadium
gekauft. Die Prospekte sind
bunt und Papier ist geduldig.
Achten Sie im Kaufvertrag für
Ihre Eigentumswohnung auf
eine detaillierte Beschreibung
der gesamten Bauausführung
und Ausstattung. Schließlich
hat sich der Architekt bzw.
der Bauträger über die angestrebte
Qualität Gedanken
gemacht. Sollte er jedenfalls!
Formulierungen wie: „Steckdosen
in ausreichender Anzahl“,
kann für den Bauträger
eine einzige Steckdose im
Raum heißen. Der Erwerber
liest daraus mind. 10 Steckdosen
über den Raum verteilt.
Und nun? Der Ärger ist vorprogrammiert.
Dabei sind die
Steckdosen noch das geringste Problem.
23
Und da waren noch...
...die offensichtlich nach purem
Luxus strebenden Eigentümer,
denen es zu lästig
war, ihre Fahrräder und den
Rasenmäher über zwei Etagen
vom Keller durchs Treppenhaus
nach oben durch
den Eingangsflur nach
draußen zu tragen, und
nachträglich eine Außenkellertür
vom gebeutelten Bauträger
verlangten.
Lexikon
B
Wenn der Trockenraum zu klein ist, gibt es nachher Stress
bei der Durchführung der Hausordnung. Bei einer fehlenden
Kelleraußentür verschrammen die Fahrräder später
die Treppenhauswände.
Insbesondere im konstruktiven Bereich sollte die Baubeschreibung
möglichst genau sein. Lassen Sie sich am besten
von einem Architekten oder Bauingenieur beraten.
Bauerwartungsland
Dieser Begriff geistert
öfter durch die Immobilienanzeigen.
Eine
rechtliche Bedeutung
fehlt. Er wird gerne
von Leuten verwendet,
die mit diesem Begriff
den Wert ihres angebotenen
Grundstücks
erhöhen wollen. Gemeint sind damit Grundstücke, die im
Flächennutzungsplan zur Bebauung vorgesehen sind.
Ob und wann diese Grundstücke in einem Bebauungsplan
als tatsächlich bebaubar ausgewiesen werden, weiß niemand
genau. Das hängt von der Finanzierung, dem politischen
Willen und den Entscheidungen im Gemeinderat ab.
Darauf gebaut werden darf in der Regel jedoch vorerst
nicht. Und bis endlich gebaut werden darf, kann der Bauwillige
unter Umständen alt und grau geworden sein.
Baufehler ►Baumangel
Baufenster
Gemeint ist damit die überbaubare Fläche eines Grundstücks.
Diese sog. überbaubaren Flächen sehen im Be-
24
Lexikon
B
bauungsplan wie kleine Fenster auf den Grundstücken
aus. Daher der Name. Natürlich dürfen diese Flächen nicht
vollständig überbaut werden. Das geplante Gebäude muss
lediglich innerhalb dieses Baufensters platziert werden.
Wie viel von der jeweils überbaubaren Fläche tatsächlich
bebaut werden kann, hängt auch von der Grundflächenzahl
(GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) ab. Im Bebauungsplan
sind noch weitere Vorgaben festgelegt.
Baugenehmigung
Baugenehmigungen sind Ländersache. Jedes Bundesland
hat seine eigene Landesbauordnung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser
innerhalb eines Gebietes, für die ein Bebauungsplan
gilt, ist das Verfahren meist vereinfacht. Auf
einen Bauantrag kann verzichtet werden. Hier genügt es,
dass der Bauherr seine Bebauungsabsicht bei der zuständigen
Gemeinde anzeigt (Bauanzeigeverfahren).
Natürlich muss er die geltenden Bauvorschriften beachten.
Wie beim Baugenehmigungsverfahren muss er die üblichen
Unterlagen einreichen. Wenn das Bauamt innerhalb
einer bestimmten Frist keinen Widerspruch erhebt, darf er
anfangen.
Für alle anderen Bauvorhaben muss eine Baugenehmigung
beantragt werden. Hier darf der Bauherr erst mit den
Arbeiten beginnen, wenn die offizielle Baugenehmigung des
Bauamtes schriftlich vorliegt.
Baugrenze
Im Bebauungsplan festgelegte Grenzen, innerhalb derer
das Gebäude auf dem Grundstück platziert werden darf.
Außerhalb dieser Grenzen dürfen auf dem Grundstück
keine Gebäude errichtet werden. Eine Ausnahme bilden
dabei ggf. Garagen oder Gartenhäuser.
25
Lexikon
B
Mit den unbebauten Flächen werden Beeinträchtigungen
der Nachbarn untereinander verringert. Darüber hinaus
dienen die unbebauten Grundstücksflächen dem Brandschutz.
Die Baugrenze sollte nicht mit der Baulinie verwechselt
werden.
Bauherrenmodell
Seit den 80er Jahren ein beliebtes Steuersparmodell bei
der Errichtung von Wohnimmobilien. Die Käufer (häufig
die am Bau beteiligten Handwerker) traten dabei als Bauherren
auf und konnten zahlreiche Aufwendungen, wie
z. B. Gebühren für Baubetreuung, wirtschaftliche Beratung,
Finanzierungsvermittlung usw. als sofort abzugsfähige
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung steuerlich geltend machen. Durch
zwischenzeitliche Änderung des Steuergesetzes ist das
Bauherrenmodell steuerlich uninteressant geworden.
Bauingenieur
Geschützte Berufsbezeichnung. Nur
wer ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium
absolviert hat, darf
sich so nennen. Man kann davon
ausgehen, dass ein Bauingenieur
ebenso wie ein Architekt etwas vom
Bauen versteht. Dabei liegt der
Ausbildungsschwerpunkt nicht, wie
beim Architekten, im künstlerischen
Bereich, sondern ist mehr
technisch geprägt. Auch mathematische
Fähigkeiten sind für statische Berechnungen erforderlich.
Dennoch kann ein Bauingenieur auch Architekt
werden. Dazu muss er jedoch die Anforderungen der Architektenkammer
bezüglich der Mindestqualifikation erfüllen.
26
Lexikon
B
Baukindergeld
Auslaufmodell. Wird seit 2006 nicht
mehr neu gewährt. War seinerzeit an die
damalige „Eigenheimzulage“ gekoppelt
und wurde Bauherren mit steuerlich anerkannten
Kindern zusammen mit der
Eigenheimzulage ausgezahlt. Dabei zahlte
der Staat pro Kind jährlich 800 € über
einen Zeitraum von 8 Jahren aus. Die
Auszahlung war jedoch an bestimmte
Einkommensgrenzen geknüpft. Aktuell
gibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sehr kostengünstige
Kredite für Bauherren. Allerdings können so nur
maximal 30% der Bausumme finanziert werden. Näheres
weiß jede Bank oder Sparkasse.
Und da war noch...
Baulast
Einer trage des Anderen Last.
Wird oft verwechselt mit der
Grunddienstbarkeit. Eine Baulast
ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung
eines Grundstückseigentümers
gegenüber der Bauaufsichtsbehörde,
die sein Grundstück
betrifft. Häufig geht es dabei
um die Übernahme von Abstandflächen
auf dem eigenen Grundstück
zu Gunsten des Nachbarn.
Das kann zum Beispiel die Duldung
von Anbauten oder Balkonen
im Grenzbereich sein. Auch
Fenster erfordern eine gewisse davor frei zuhaltende Fläche.
Wenn die nicht auf das eigene Grundstück passt, kann man
versuchen einen Teil der Fläche auf das Nachbargrundstück
abzuwälzen. Mit der Übernahme dieser Baulast muss sich
der Nachbar natürlich einverstanden erklären.
27
...der „belästigte“ Wohnungseigentümer
einer
Kleinstgemeinschaft,
der den Heizöllieferanten
zurückschickte, da
er nicht wisse, wo der
Einfüllstutzen sei und
ihn die Betankung ohnehin
nichts angehe.
Lexikon
B
Die Baulast entfaltet jedoch nur gegenüber der Behörde
Wirkung. Dies wird im Baulastenverzeichnis des Bauamtes
eingetragen. Im Grundbuch wird man eine Baulast vergeblich
suchen.
Überfahrrechte für Nachbargrundstücke lassen sich nicht
über eine Baulast absichern. Diese Erfahrung musste vor
Jahren ein Grundstücksnachbar einer Eigentümergemeinschaft
machen. Die Wohnungseigentümer nötigten dem
Nachbarn einige Zugeständnisse ab, bevor sie der Eintragung
einer Grunddienstbarkeit zustimmten und ihn mit
seinem Auto wieder über ihr Grundstück fahren ließen.
Bauliche Veränderung
Eine Maßnahme, die eine Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
bewirkt, über die normale Instandhaltung
und Modernisierung hinausgeht, den Gebrauchswert nicht
erhöht und dabei den Charakter der Wohnanlage verändert
wird vom BGH als nachteilige bauliche Maßnahme angesehen.
Das kann auch die Optik betreffen:
Ob ein Außenanstrich, der ein Gebäude von
⇐ so nach nunmehr so ⇒
verändert, eine bauliche
Veränderung darstellt,
kann ich nicht beurteilen.
Das empfindet sicher jeder
Wohnungseigentümer anders.
Die Abgrenzung zwischen
Modernisierung und
baulicher Veränderung
vollzieht sich in der Praxis fließend.
Z. B. ein Beschluss über den Einbau einer Parabolantenne
auf dem Dach: Wenn das Haus bisher nicht über einen
Breitbandkabelanschluss verfügt, kann der Einbau einer Parabolantenne
eine Maßnahme zur Anpassung an den Stand
der Technik sein. Dadurch werden erstmalig alle Wohnun-
28
Lexikon
B
gen mit einem breiten Programmangebot versorgt. Diese
Maßnahme gilt als Modernisierung, weil damit die allgemeinen
Lebensverhältnisse auf Dauer verbessert werden.
Der gleiche Einbau kann aber auch als bauliche Veränderung
angesehen werden, wenn das Gebäude bereits über
einen Breitbandkabelanschluss verfügt. Insbesondere,
wenn sich dabei das Programmangebot nicht deutlich gegenüber
dem Breitbandkabelanschluss erweitert.
Die bauliche Veränderung kann oft zu Streit führen. Denn
jeder Wohnungseigentümer hat seine Eigentumswohnung
in einem Gebäude mit seinerzeitigem Aussehen, Ausstattungsstandard
und Charakter erworben, das ihm offensichtlich
gefallen hat. Er kann darauf vertrauen, dass das
so bleibt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gebäude tatsächlich
verändert wird. Es reicht schon aus, dass der Charakter
der Gesamtanlage verändert wird. Die Rechtsprechung hat
bereits entschieden, dass die Beseitigung eines dominanten
Solitärbaums als bauliche Veränderung gilt.
Wenn ein Wohnungseigentümer die Eigenart der Wohnanlage
verändern möchte, betrifft das alle Miteigentümer.
Eine solche Maßnahme kann rechtswirksam nur beschlossen
werden, wenn ausnahmslos alle von der Maßnahme
nachteilig beeinträchtigten im Grundbuch eingetragenen
Wohnungseigentümer zustimmen.
Damit die Kosten einer solchen
Maßnahme, z. B. der Einbau eines
Schwimmbads im Garten,
praxisgerecht verteilt werden dürfen,
hat der Gesetzgeber hierfür
die Beschlusskompetenz ab dem
01.07.2007 mit der Novellierung
des Wohnungseigentumsgesetzes
(WEG) geändert. Doch Vorsicht: Instandhaltungsverpflichtungen
an von einzelnen Miteigentümern ausgeführten
29
Lexikon
B
und genehmigten baulichen Veränderungen gelten nicht
für Rechtsnachfolger (z. B. Käufer der Wohnung). Ab dann
muss die Gemeinschaft die bauliche Veränderung allein
auf ihre Kosten instand halten. Und das kann z. B. bei einem
mangelhaft ausgeführten Wintergarten ganz schön
teuer werden.
Die Beseitigung einer ungenehmigten baulichen Veränderung
kann der sich gestört fühlende Wohnungseigentümer
selbst verfolgen. Wenn gutes Zureden an den Verursacher
nicht nützt, kann er auch allein den Rechtsweg beschreiten.
Für die Verfolgung seines Rechts hat der geschädigte
Miteigentümer ab Kenntnis der Veränderung jedoch nur 3
Jahre Zeit. Die Schäden jedoch, die durch die Errichtung
oder die Beseitigung der baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum
entstehen, darf ausschließlich die
Eigentümergemeinschaft verfolgen.
Auf entsprechenden Antrag kann aber auch die Beseitigung
einer baulichen Veränderung durch Beschluss in einer Eigentümerversammlung
auch in die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft
gelegt und vom Verwalter verfolgt werden.
Baulinie
Im Bebauungsplan gezeichnete Linie auf dem Grundstück,
auf der eine Gebäudewand zwingend zu errichten ist. Sinn
dieser Baulinie ist es, zum Beispiel den Abstand von Reihenhäusern
zur Straße bzw. untereinander genau festzulegen.
Ebenso gilt es auch, die Beeinträchtigungen der
Nachbarn untereinander zu verringern. Die Baulinie sollte
nicht mit der Baugrenze verwechselt werden. Im Bebauungsplan
sind noch weitere Vorgaben festgelegt.
Baumangel
Dieser Begriff - auch als Baufehler bezeichnet - wird im
Sprachgebrauch oft mit dem Bauschaden gleichgesetzt.
30
Lexikon
B
Zum Verständnis des Unterschieds hier ein Beispiel: Eine
nicht ausreichend gegen Umfallen geschützte, brennende
Kerze ist sicher ein Mangel oder ein Fehler. Es entsteht jedoch
erst dann ein Schaden, wenn die Kerze auf Grund
des Mangels tatsächlich die Wohnung bzw. das ganze Haus
in Brand steckt. Hoffentlich greift dann der Brandschutz.
Doch nicht jeder Mangel führt beim Bauwerk gleich zu einem
Bauschaden. Wir haben ohnehin schon genug davon.
Bauschaden
Er entsteht oft aus Planungs- oder Ausführungsmängeln.
Der Planer vernachlässigt ein wichtiges Detail und der
Handwerker muss sich dafür was zurecht fummeln.
Ganz beliebt ist in diesem Zusammenhang der Wandanschluss
eines Balkons. Die Balkontür sitzt dicht über dem
Balkonboden. Zu tief, um die Abdichtung entsprechend
den Fachregeln mindestens
15 cm hoch an das angrenzende Und da war noch...
Mauerwerk anzuschließen. Eine
dichtende Wandanschlussschiene
passt nicht unter die Balkontürschwelle.
Kiloweise eingespritztes
Silikon muss jetzt Wunder
vollbringen. Das ist zwar ein
Baumangel, doch bei normalem
Regen bleibt noch alles dicht...
...bis die Weichmacher aus dem
Silikon verdunsten, die Fuge
schrumpft und von der Wand abreißt.
Im Winter hinterläuft das
tauende Schneewasser den zu
niedrigen Wandanschluss mit
der abgerissenen Fuge. Dadurch
entsteht ein Nässeschaden in der
darunter liegenden Wohnung.
31
...der betrogene Wohnungseigentümer,
der
beim Kauf seiner Wohnung
einen ungeprüften
Stellplatz mit erworben
hatte, den es gar nicht
gab, da die betreffende
Grundstücksfläche eine
steile Böschung war.
Lexikon
B
Der zu niedrige Wandanschluss ist der Baumangel. Die verfärbte
und abgelöste Tapete in der darunter liegenden Wohnung
ist der Bauschaden. Und der Miteigentümer der geschädigten
Wohnung ist der Dumme. Denn dafür zahlt keine
Versicherung. Auch nicht die Eigentümergemeinschaft,
soweit sie den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
Schuldhaftes Verhalten läge dann vor, wenn die Eigentümergemeinschaft
den Baumangel als Schadensquelle erkannt
hätte und sich wider besseres Wissen geweigert hätte
den Mangel zu beseitigen.
Gibt’s nicht? - Doch! Insbesondere wenn die Instandhaltungsrücklage
zu gering ist und die Wohnungseigentümer
das Geld für eine Sonderumlage nicht aufbringen wollen.
Den traurigen Rekord darin hält eine Eigentümergemeinschaft
wegen eines undichten Balkons. Mit anwaltlichem
Druck wurde endlich in der dritten dazu einberufenen Eigentümerversammlung
beschlossen, den undichten Balkon
zu sanieren. Wegen der verzögerten Balkonabdichtung
musste dem geschädigten Wohnungseigentümer auch der
Nässeschaden in seiner Wohnung ersetzt werden.
Bauträger
Wer trägt schon gerne Risiko? Ein
Bauträger muss das zwangsläufig.
Er baut auf eigenes Risiko ein
großes Gebäude. Er teilt es per
Teilungserklärung in Wohnungseigentum
auf und verkauft die
einzelnen Eigentumswohnungen zum Festpreis. Oft schon,
bevor das Gebäude fertig gestellt ist. Wenn alles gut geht,
zahlen die Wohnungserwerber ihre Kaufpreise nach dem
Baufortschritt. Das ist in der Makler- und Bauträgerverordnung
(MaBV) so geregelt. An die muss sich der Bauträger
halten. Die Einhaltung der Bestimmungen wird von der
zuständigen Verwaltungsbehörde überwacht.
32
Lexikon
B
Das Unternehmerrisiko des Bauträgers liegt zwischen dem
Erwerberanspruch, der Gewinnerwartung und der Realität
am Bau. Der Bauträger bedient sich verschiedener Handwerker.
Diese müssen knapp kalkulieren. Hier ist vieles
Handarbeit. Außerdem mangelt es an Fachpersonal, das
oft zu teuer ist. (Geiz ist ja geil.) Und da lassen sich Fehler
nicht ganz vermeiden. Im Gegensatz zum Mietwohnungsbau
spielt oft „Nachhaltigkeit“ eine deutlich geringere Rolle
Die Qualität eines Bauträgers erkennt man an der Bausubstanz
und am Umgang mit Reklamationen. Ein Erwerber
sollte sich darum vor dem Kauf von einem Architekten
oder Bauingenieur beraten lassen.
In der Praxis lassen sich Baumängel nicht ganz vermeiden.
Bis die behoben sind, sollte man einen entsprechenden Betrag
zur Sicherheit einbehalten und erst nach erfolgter
Mängelbeseitigung auszahlen.
Aber bitte nicht „den Fliegendreck an der Scheibe“ reklamieren,
um die letzte Rate einzubehalten. Wenn das alle
machen, geht der Bauträger Pleite. Dann kann er sich
auch nicht mehr um die Gewährleistung kümmern.
Bauvoranfrage
Das ist eine Anfrage vor dem eigentlichen
Antrag auf Baugenehmigung.
Mit einer Bauvoranfrage kann man
kostengünstig und relativ preisgünstig
beim Bauamt erfahren, ob denn
ein geplantes Bauvorhaben voraussichtlich
überhaupt genehmigt werden
würde. Allerdings kann das
Bauamt ggf. die Zusage um ein Jahr
zurückstellen.
Die im Vorbescheid gemachten Zusagen muss das Bauamt
in einem späteren Baugenehmigungsverfahren einhalten.
33
Lexikon
B
Bauwich ►Abstandsfläche
Bauzeitzinsen
Baukreditzinsen, die während der Bauzeit
anfallen. Also vor der Bezugsfertigkeit
des Hauses. Wenn es nicht gelingt,
einen günstigen Zinssatz mit der Bank
zu vereinbaren, hier noch ein Trost:
Bei vermieteten Immobilien können die
Zinsen als Werbungskosten steuerlich
geltend gemacht werden.
Bebauungsplan
Deutschland ist keine Bananenrepublik.
Da kann nicht jeder
bauen, wie er will. Im Bebauungsplan
ist alles geregelt:
Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl
(GFZ), Anzahl
der Vollgeschosse, Dachform,
Deckungsmaterial und Farbe,
Dachneigung, Firstrichtung,
First- und Traufhöhe,
Drempelhöhe (Kniestockhöhe),
Fußbodenhöhe über Meeresspiegel,
Dachsteinfarbe oder die
Sträucher im Vorgarten. Auch, wo denn nun die Häuser auf
den Grundstücken stehen dürfen.
Keine Sorge, es gibt hier noch mehr Zwangspunkte. Die
Abstandsflächen gehören auch dazu. Das im Einzelnen
hier zu erörtern, würde den Rahmen sprengen.
Wie man unschwer erkennt, bleibt jedoch noch genug
Raum für individuelle Gestaltung und Kreativität. Wie zum
Beispiel bei der Briefkastenanlage oder der Hausnummer.
34
Lexikon
B
Belegungsbindung
Wer Geld gibt, tut das oft nur unter Auflagen. So macht das
auch Vater Staat beim sozialen Wohnungsbau. Diese öffentlich
geförderten Wohnungen werden Sozialwohnungen genannt.
Sie dürfen nur an Angehörige eines bestimmten, gesetzlich
definierten Personenkreises vermietet werden. Vorwiegend
betrifft das Einkommensschwache oder Kinderreiche.
Der Nachweis dafür ist der Wohnungsberechtigungsschein.
Den brauchen auch Wohnungseigentümer, die ihre
eigene öffentlich geförderte Wohnung selbst beziehen.
Beirat ►Verwaltungsbeirat
Beratungsresistenz
Immer weiter um sich greifendes
Phänomen in unserer Informationsgesellschaft.
Freundliche Umschreibung
für hartnäckiges beharren auf
einer von den übrigen Menschen als
unsinnig erkannten These. Was in
der Zeitung oder in einem Forum im
Internet steht, wird als wahr angesehen.
Wirkt sich insbesondere bei
Beschlussfassungen oft teuer aus.
Typische Redewendungen wie: „Ich versteh’ ja nichts von…
aber…“, bringen meist wirkliche in der Eigentümerversammlung
anwesende Fachleute um des lieben Friedens willen
zum Schweigen. Wenn’s ganz dick kommt, auch einen technisch
ausgebildeten Verwalter. In solchen Situationen versteht
ein Heimwerker von bautechnisch komplizierten Herausforderungen
manchmal mehr als ein Bauingenieur.
Dabei beeindruckt er oft mit seinem profunden, überzeugend
vorgetragenen Halbwissen die übrigen Miteigentümer.
Besonders stressig wirkt sich das Phänomen aus, wenn ein
dominantes Mitglied des Verwaltungsbeirats betroffen ist.
35
Lexikon
B
Zum Beispiel verlangte einmal ein Beiratsmitglied vom Vereine
Klage gegen seinen mit ihm am Flur wohnenden
walter Miteigentümer. Mit diesem Miteigentümer war er bekannverfeindet.
Zeugen für das angeblich frevelhafte
termaßen Tun des zu verklagenden Miteigentümers gab’s
nicht. Das
Beiratsmitglied begründete die Verwalterverpflichtung mit
Und da war noch...
einem in dieser Sache gefassten Be-
schluss. Der Beschlussvorschlags-
text war seinerzeit vom
Verwalter
vorsorglich mit einem fachkundigen
Rechtsanwalt abgeklärt
worden.
Dieser Beschluss wurde dann
mehrheitlich gefasst. Dieser Beregelte
lediglich einen As-
schluss pekt des Zusammenlebens. Soweit
so gut. Eine Handlungsverpflichergab
sich
tungsresistente Eigen-
...der besonders bera-
tung für den Verwalter
daraus nicht.
tümer, der entgegen der
in zwei Sachverständi-
Dies war dem klagewütigen Beigengutachten
zweifels-
ratsmitglied jedoch nicht zu vermitfrei
festgestellten teln. Der Ton wurde rauer. Darum
Kondensatfeuchtigkeit, holte der Verwalter extra eine er-
die sehr teure und völlig
neute kostenpflichtige juristische
erfolglose Ausgrabung
Stellungnahme eines Anwalts ein.
und Neuabdichtung des
erdberührten Mauer-
Völlig für die Katz’. Denn jetzt ver-
werks im Bereich seiner langte das Beiratsmitglied
doch ge-
Garage durchsetzte und
fälligst einen anderen fachkundige-
weil der Schaden noch ren Rechtsanwalt einzuschalten.
immer auftrat, über die
Für keine der vorgenannten Maß-
Gemeinschaft eine weitere
teure und ebenso
sinnlose Ersatzvornahme
von einem anderen
nahmen gab es eine Handlungsverpflichtung
für den Verwalter. Die
Rechtslage gab es schlicht und einfach
nicht her. Abgesehen davon,
Unternehmer veranlasste,
auf deren Kosten die dass niemand der übrigen 63 Mitei-
Gemeinschaft zusätzlich gentümer an einer weiteren Auswei-
war für den Verwalter erkennbar,
hängenblieb.
tung in dieser Sache gelegen war.
36
Lexikon
B
Wie der nicht umsetzbare Beschluss lautete? „Die Mehrheit
der (*drei oder vier) Eigentümer am jeweiligen Flur darf darüber
entscheiden, wann und wie lange ihre Tür zum Treppenhaus
zum Stoßlüften geöffnet werden darf“. (*Anm. Verfasser)
Berechnungsverordnung (2. BV)
„Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen
nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz“. Diese Verordnung
ist nach dem Krieg erlassen worden. Sie gilt ausschließlich
für den steuerlich geförderten und sozialen Wohnungsbau.
Sie regelt den Umgang mit: Abschreibung, Bewirtschaftung,
Instandhaltung, Kapital, Mietausfallwagnis und Verwaltung.
Da z. B. auch die Verwaltungskosten in die „Grundmiete“
eingerechnet werden, sind die Sätze dafür in der 2. BV „sozialverträglich“
festgelegt. Darum werden sie seit 1990 auch
nicht mehr per Verordnung erhöht, sondern alle 3 Jahre lediglich
an den jeweiligen Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.
Doch ständig steigende gesetzliche und rechtliche
Anforderungen belasten die Wohnungswirtschaft…
Bereitstellungszinsen
Schuldzinsen für Geld für die Zeit zwischen Kreditgewährung
und Auszahlung. Das Kreditinstitut argumentiert
damit, dass es das Geld in dieser Zeit täglich zur Auszahlung
an den Bauherrn bereithalten müsse. Darum könne
es nicht gewinnbringend anderweitig investiert werden.
Bei Krediten empfiehlt es sich mit der Bank eine möglichst
lange zinsfreie Bereitstellungszeitspanne zu vereinbaren.
Beschluss
Willenserklärung der Miteigentümer i. d. R. in einer Eigentümerversammlung.
Ein Beschluss sorgt manchmal für
Verdruss. Denn mit der Diskussion ist dann Schluss.
37
Lexikon
B
In den meisten Fällen entscheidet die
einfache Ja-Stimmenmehrheit. Der
Verwalter hat diesen Beschluss umzusetzen.
Ohne Zaudern und Zögern.
Auch wenn es manchem Wohnungseigentümer
nicht gefällt.
Wenn nicht alle Wohnungseigentümer
an einer Eigentümerversammlung teilnehmen,
jedoch alle Anwesenden einem
Beschluss zustimmen, ist das
einstimmig. Das kommt öfter vor.
Das WEG kennt nur eine Ausnahme, wo ein Beschluss
auch ohne Eigentümerversammlung gefasst werden kann:
der Umlaufbeschluss. Ein Umlaufbeschluss ist aber nur
wirksam, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer
dem Beschlusswortlaut vorbehaltlos zustimmen. So
einen Beschluss nennt man auch allstimmig. Nur dann
gilt der Beschluss als gefasst und
wird vom Verwalter entsprechend
schriftlich an alle Eigentümer
verkündet. In der Praxis kommt
das jedoch so gut wie nie vor,
weil oft nicht alle mitmachen. Einem
nicht formgerechten Umlaufbeschluss
kann dann eine
kostenpflichtige außerordentliche
Eigentümerversammlung folgen,
welche die Angelegenheit mit einem
einfachen Mehrheitsbeschluss
regeln kann.
Entziehungsverfahren gem. WEG
müssen mit einer qualifizierten
Mehrheit beschlossen werden,
wenn die Eigentümergemeinschaft
z. B. einen unliebsamen
Miteigentümer loswerden möchte.
Und da war noch...
...der durchsetzungswillige
Eigentümer, der seine
dem Verwalter bereits
telefonisch angekündigte
Drohung, in der Eigentümerversammlung
Blut
fließen zu lassen, auf
grausige Weise tatsächlich
umsetzte.
38
Lexikon
B
Für Modernisierungen ist seit der Novellierung des WEG ab
dem 01.07.2007 nur noch eine Doppelt qualifizierte Mehrheit
erforderlich.
Es gibt auch Situationen, bei denen die Willenserklärung
verdreht wird. Und das passiert so: Ein Miteigentümer
stellt einen Beschlussantrag, der ihm einen deutlichen
Vorteil einräumt. In der Diskussion wird erkennbar, dass
niemand davon begeistert ist. Der Antragsteller lässt jedoch
nicht locker. Er verlangt die Abstimmung. Er stimmt
folglich mit „Ja“. Die übrigen möchten den Hausfrieden
nicht gefährden und enthalten sich.
Die Beschlussverkündung des Verwalters klingt dann so:
„Der Beschlussantrag ist mit 1 Ja-Stimme und 7 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen. - Damit darf Herr …
sein Kaminholz, statt im eigenen Keller nunmehr neben
der Haustür im Schutz des Dachüberstands lagern“.
Wer jetzt erst merkt, dass er seine Abstimmungschance vertan
hat, kann noch über eine Beschlussanfechtung beim
Wohnungseigentumsgericht versuchen, die Sache zu heilen.
Wenn ein Beschlussantrag keine Mehrheit bekommt oder
mehrheitlich abgelehnt wird, bleibt alles so wie vorher.
Auch ein abgelehnter Beschluss (Negativbeschluss) kann
beim Wohnungseigentumsgericht angefochten werden.
Nur wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-
Stimmen übertrifft, gilt ein einfacher Mehrheitsbeschlussantrag
als angenommen. Bei gleicher Anzahl von Ja- und
Nein-Stimmen gilt der Beschlussantrag als abgelehnt. Die
Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Wenn kein Eigentümer seine Stimme abgibt, spricht man
von einem Nichtbeschluss. Dann gibt’s nichts vom Verwalter
zu verkünden oder bei Gericht anzufechten.
Bei einem Beschluss über ein Rechtsgeschäft mit einem
Miteigentümer ist der betreffende Miteigentümer von seinem
Stimmrecht ausgeschlossen.
39
Lexikon
B
Beschlussanfechtung
Es gibt nichts, was man nicht
bestreiten könnte. So ist das
auch bei einem Beschluss. Einen
verkündeten Beschluss
bitte nicht beim Verwalter reklamieren.
Das ist sinnlos. Er
wird im Interesse der Erhaltung
des Beschlusses erst
nach Ablauf der Anfechtungsfrist reagieren.
Ein Beschluss kann nur beim zuständigen Wohnungseigentumsgericht
angefochten werden, und das innerhalb eines
Monats nach Beschlussverkündung in der Eigentümerversammlung.
Nicht erst nach Erhalt des Beschlussprotokolls!
Der anfechtende Miteigentümer
kann sich dazu einen Rechtsanwalt
zu Hilfe nehmen. Am besten einen,
der sich auf Wohnungseigentum
spezialisiert hat. Der Eigentümer
kann auch selbst an das Gericht
schreiben. Er muss gegen den betreffenden
Beschluss alle übrigen
Miteigentümer verklagen und seinen
Klageantrag auch begründen. Gründe
können Verstöße gegen formale
Bestimmungen oder Verstöße inhaltlicher
Art sein.
Das Wohnungseigentumsgericht
prüft dann, ob der Beschluss den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung
entspricht und ob die Stimme
des Antragstellers Einfluss auf
das Beschlussergebnis gehabt hat.
Wenn nicht, wird in der Regel der Anfechtungsantrag
vom Gericht abgelehnt
und alles bleibt so wie vorher.
40
Und da war noch...
...der oft querulativ
handelnde Eigentümer,
der just in dem
Moment seine jährlichen
sinnfreien Beschlussanfechtungen
einstellte, als seine
Rechtschutzversicherung
ihm nach Jahren
endlich die „Freundschaft“
kündigte.
Lexikon
B
Doch Vorsicht: Manchmal geht eine Beschlussanfechtung
aus, wie das „Hornberger Schießen“. In der nächsten Eigentümerversammlung
wird der Beschluss dann in leicht geänderter
Form bei Berücksichtigung aller Formalien neu gefasst.
Und die Sache hat alle nur unnötig Geld gekostet.
Nicht alle! - Beim Querulanten möglicherweise nur die
Rechtschutzversicherung.
Beschlussantrag
Kein Beschluss ohne Antrag. Ein
qualifizierter Verwalter formuliert
in der Eigentümerversammlung
den Beschlussantrag wortgenau.
Auf diese Weise werden Missverständnisse
bei der Abstimmung
vermieden. Erfahrene Verwalter werden die Beschlusstexte
so formulieren, dass das Bestimmtheitsgebot
erfüllt
Und da war noch...
ist.
Wenn ein einzelner Miteigentümer
etwas beschlossen haben
möchte, sollte er das rechtzeitig
schriftlich beim Verwaltungsbeirat
oder dem Verwalter beantragen.
Dann muss er selber seinen
Antrag formulieren, über den
dann in der Eigentümerversammlung
abgestimmt werden soll. Üblicherweise
wird der Verwalter auf
Wunsch des betreffenden Miteigentümers
bei der Formulierung
unterstützend mitwirken.
Der Verwalter wird üblicherweise
den Abstimmungswunsch mit in
die Tagesordnung zur Eigentümerversammlung
aufnehmen.
41
...der querdenkende Eigentümer,
der zum Unwillen
der Miteigentümer eine
geheime Abstimmung über
seine Wiederwahl zum
Beirat forderte und ausrastete,
als ihn seine Miteigentümer
heimlich aus
dem Beirat abwählten.
Lexikon
B
Er muss aber nur Anträge aufnehmen, die erkennbar von
Interesse für die Gesamtheit der Eigentümergemeinschaft
sind. Offensichtlich formal falsche und mangels Beschlusskompetenz
nichtige Anträge darf er zurückweisen.
Beschlussfähigkeit
Das WEG bestimmt, dass
mehr als die Hälfte der stimmberechtigten
Miteigentumsanteile
in einer Eigentümerversammlung
anwesend oder vertreten
sein müssen, damit
rechtswirksam Beschlüsse gefasst
werden können. Damit
Und da war noch...
wollte der Gesetzgeber erreichen,
dass gefasste Beschlüsse hinreichende
Akzeptanz in der Eigentümergemeinschaft
finden.
In der Teilungserklärung bzw.
der Gemeinschaftsordnung
kann dennoch etwas anderes
bestimmt sein. Da gibt es schon
mal unvorteilhafte Bestimmungen.
Wie z. B., dass Beschlussfähigkeit
bereits bei einem einzigen
Teilnehmer oder anders
herum, erst bei Anwesenheit aller
Miteigentumsanteile erreicht
ist. Solche Regelungen tragen
mit dazu bei, Juristen in Lohn
und Brot zu halten.
Sollte eine Eigentümerversammlung
nicht beschlussfähig
sein, muss der Verwalter zu einer
Wiederholungsversammlung
einladen. Selbstverständ-
42
...der hartnäckige Eigentümer,
der in mehreren
aufeinanderfolgenden
Jahren trotz fehlender
Beschlusskompetenz eine
rechtlich unzulässige Kostenverteilung
zu seinen
Gunsten beantragte und
für die wiederholten Ablehnungen
kein Verständnis
aufbrachte und
daraufhin seinen Miteigentümern
und dem Verwalter
den Krieg erklärte.
Lexikon
B
lich wieder schriftlich mit einer Frist von in der Regel
mind. zwei Wochen. Diese Wiederholungsversammlung ist
aber nun in jedem Fall beschlussfähig. Im WEG heißt es
dazu: „...unabhängig von der Zahl der stimmberechtigten
Miteigentümer“. Jetzt wird es gefährlich. Wenn nur einer
kommt, kann der so beschließen, wie es ihm allein gefällt.
Beschlüsse einer Wiederholungsversammlung, die sofort an
eine nicht beschlussfähige Versammlung anschließt, sind
anfechtbar. Es sei denn, die in sehr seltenen Fällen sofortige
Wiederholungsversammlung ist lt. Gemeinschaftsordnung
zulässig. Auf Antrag eines Miteigentümers werden
sonst die Beschlüsse vom Wohnungseigentumsgericht sofort
wegen Nichteinhaltung der Formalien aufgehoben. Es
entstehen Unfrieden, unnötige Kosten für Gericht und Anwälte
und eine neue Versammlung. Wenn diese Versammlung
dann auch nicht beschlussfähig ist, erfolgt noch eine
wiederholte Wiederholungsversammlung. Deshalb wird ein
umsichtiger Verwalter von nicht in der Einladung angekündigten
Beschlussfassungen abraten. Oft zum Unmut der zu
spät antragstellenden Versammlungsteilnehmer
Beschlusskompetenz
Vereinfacht ausgedrückt, kann eine
Eigentümerversammlung alles beschließen.
Das kann manchmal der
fähigste Verwalter nicht verhindern.
Die Frage ist nur, ob jeder Beschluss
letztendlich auch rechtswirksam wird.
Schließlich muss der Verwalter diesen
Beschluss eventuell auch gegen den
Willen eines oder mehrerer Miteigentümer
durchsetzen. Dann erst zeigt sich, ob der Beschluss
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.
Beschlüsse, die gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen
oder Regeln der Gemeinschaftsordnung außer Kraft setzen,
sind von vornherein nichtig. Hier sind der Eigentümer-
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Lexikon
B
gemeinschaft die Hände gebunden. Um die Verwirrung
komplett zu machen: Regelungen in der Gemeinschaftsordnung,
die gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen,
auch. Sie sind so zu behandeln, als hätte es sie nie gegeben.
Und Beschlüsse, die vom Verwalter verlangen, bei der Umsetzung
gegen Gesetze zu verstoßen, darf der Verwalter auch
nicht ausführen. Das gilt zum Beispiel für Beschlüsse, die
mit der Vergabe und Bezahlung von Arbeiten unter Umgehung
der Steuergesetze zusammenhängen. Im Volksmund
mit Schwarzarbeit oder neudeutsch „Nachbarschaftshilfe“
bezeichnet werden. Bei der Umsetzung solcher Beschlüsse
kann sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch der
„nach außen hin“ verantwortliche Verwalter leicht in den Bereich
des strafbaren Handelns gelangen.
Bei einer Beschlussanfechtung prüft das Wohnungseigentumsgericht,
ob der Beschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Verwaltung entspricht. Es prüft auch, ob die
Eigentümergemeinschaft überhaupt berechtigt war, über
die betreffende Angelegenheit zu beschließen (Nichtigkeit).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat
seine jahrzehntelange Rechtsauffassung
zur Beschlusskompetenz
völlig geändert. In dem aufsehenerregenden
Grundsatzbeschluss
vom 20.09.2000 AZ V ZB 58/99
hat er neue Aussagen zur Beschlusskompetenz
einer Eigentümergemeinschaft
gemacht:
Bezogen auf die Gemeinschaftsordnung
kann demnach „...nicht
beschlossen werden, was vereinbart
werden muss. Es sei denn,
dass vereinbart ist, dass beschlossen
werden darf“.
- Das muss man sich mal auf der
Zunge zergehen lassen...
Und da war noch...
...die freien Blick beanspruchende
Eigentümergemeinschaft,
der
es mächtig stank zu erfahren,
dass ihr Beschluss,
den Nachbarn
zu verpflichten die Wetterfahne
auf dessen
Dach zu entfernen, ins
Leere ging.
44
Lexikon
B
Demnach müssen Vereinbarungen im Grundbuch eingetragen
werden. Das geht auch über eine Änderung der Teilungserklärung
bzw. Gemeinschaftsordnung. Nur so gelten
sie auch für später dazu gekommene Miteigentümer. Damit
wurden die Teilungserklärung und eventuell weitere
zusätzlich im Grundbuch eingetragene Regelungen zum
Maßstab der Beschlusskompetenz gemacht.
Aber auch hier gibt es nun Ausnahmen. Das aktuelle WEG
erlaubt im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung durch
Mehrheitsbeschluss Abweichungen von den Regeln der
Gemeinschaftsordnung. Allerdings nur bei der Verteilung
der Betriebskosten und der Verwaltungskosten. Doch Juristen
mahnen zur Zurückhaltung: Der neue Kostenverteilung
muss in jedem Fall dem Verbrauch oder der Verursachung
Rechnung tragen. Den so sehr beliebten Personenschlüssel
kann man in diesem Zusammenhang auch vergessen.
Damit platzen die Träume einiger Antragsteller.
Unter bestimmten Umständen - nämlich einer doppelt
qualifizierten Mehrheit - ist auch eine von der Gemeinschaftsordnung
abweichende Kostenverteilung bei
Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen möglich.
Dies gilt allerdings nur für den Einzelfall. Der Verwalter
wird seine Eigentümer bei einer Eigentümerversammlung
im konkreten Fall entsprechend beraten.
Mehr dazu unter doppelt qualifizierte Mehrheit.
Beschlussprotokoll
Nach dem WEG müssen lediglich
die Beschlüsse protokolliert
werden. Mehr nicht. So
können die Entscheidungen
einer Eigentümerversammlung
jederzeit zweifelsfrei nachvollzogen
werden. Den Verlauf einer
Versammlung mit den Re-
45
Lexikon
B
debeiträgen der Beteiligten zu protokollieren, hat sich nicht
bewährt. Das führt oft zu Auseinandersetzungen mit dem
Protokollführer und zur sinnlosen Beschlussanfechtung.
Das Wohnungseigentumsgericht hat auch keine Lust und
keine Zeit ganze Romane zu lesen, denn für die rechtliche
Beurteilung zählen nur die reinen Beschlüsse. Und natürlich,
ob mit dem Beschluss dem erklärten Willen der Eigentümerversammlung
Rechnung getragen wird. Darum
ist es wichtig, dass die Beschlussformulierungen das Bestimmtheitsgebot
erfüllen und den Willen der Eigentümerversammlung
so genau wie möglich wiedergeben.
Jeder Miteigentümer hat das Recht, Protokolle beim Verwalter
einzusehen. Kostenpflichtige Kopien kann er auch
bekommen. In der Praxis wird jedoch ein leistungsfähiger
Verwalter jedem Miteigentümer unaufgefordert eine Protokollkopie
übersenden. Falls er diesen Service freiwillig bietet,
so sagen die Gerichte, müssen die Protokolle spätestens
3 Wochen nach der Eigentümerversammlung jedem
Miteigentümer zugegangen sein. So bleibt den Beteiligten
noch die Möglichkeit der Beschlussanfechtung vor Ablauf
der Monatsfrist.
Die krassesten Protokolle eines sog. „Verwalters“ habe ich
anlässlich der Übernahme einer Notverwaltung in die Hände
bekommen. Dort waren im Protokoll explizit alle Redebeiträge
aller Versammlungsteilnehmer aufgelistet. Der
Text strotzte von Formulierungen wie „Herr Meier (Name
geändert) sagte..., Frau Schulze (Name geändert) meinte...“
- Nirgendwo war von irgendeinem Beschluss die Rede. Das
hatte zur Konsequenz, dass weder Beschlüsse über die
Jahresabrechnungen noch über den laufenden Wirtschaftsplan
bestanden. Mit solchen „Beschlüssen“ weiter
zu arbeiten war unmöglich.
Darum konnte auch niemand gezwungen werden, die Jahresabrechnung
und das Hausgeld zu bezahlen. Und entsprechend
sah die Finanzsituation der Eigentümergemeinschaft
auch aus... - Das Gas war schon abgesperrt...
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Lexikon
B
Beschluss-Sammlung
Umgangssprachlich auch
Beschlussbuch genannt.
Neuestes Kind der Gesetzgebung
mit der Änderung
des WEG ab 01.07.2007.
Demnach müssen alle in
einer Eigentümergemeinschaft
gefassten Beschlüsse,
Umlaufbeschlüsse
und Gerichtsurteile nicht nur ins Beschlussprotokoll,
sondern nunmehr auch in eine Beschluss-Sammlung
eingetragen werden. Dies erfordert im Anschluss an jede Eigentümerversammlung
ca. eine Stunde Mehrarbeit.
Wie die Sammlung geführt werden soll, ob auf Papier oder
elektronisch, bleibt im Gesetz offen. Eine elektronisch geführte
Sammlung wird die systematische Suche nach bestimmten
Angelegenheiten deutlich erleichtern. Wenn jetzt
zum Beispiel ein Kaufinteressent wissen möchte, ob Hunde,
Katzen oder sonstige Haustiere gehalten werden dürfen,
darf er mit Genehmigung des Verkäufers in die Beschluss-
Sammlung einsehen. Bei uns wird er dazu nach einem Beschluss
zur Haustierhaltung suchen. Falls in der Vergangenheit
dazu ein Beschluss gefasst wurde, wird er ihn sofort
finden und auf Wunsch sofort ausgedruckt bekommen.
Theoretisch ist das eine gute Sache. ...Nur hat bei uns bisher
noch nie ein Kaufinteressent nach irgendwelchen Beschlüssen
sei es in Beschluss-Protokollen oder in der Beschluss-Sammlung
gefragt. Nach unserer Erfahrung sind
fast regelmäßig Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags in
ihrer der ersten Eigentümerversammlung überrascht, dass
sie zusammen mit der Eigentumswohnung auch noch eine
„Vereinsmitgliedschaft“ mit manchmal bemerkenswertem
Lebenslauf erworben haben. Der Stress mit dem dafür unschuldigen
Verwalter ist vorprogrammiert…
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Lexikon
B
Beschlussverkündung
Oftmals vernachlässigte - aber wichtige Formalie - in einer
Eigentümerversammlung. Fast kein Miteigentümer und
leider nicht alle Verwalter wissen, welche Bedeutung die
Beschlussverkündung hat.
Ein von den Miteigentümern gefasster
Beschluss wird erst mit der
Verkündung des Beschlussergebnisses
durch den Verwalter rechtswirksam.
Der Verwalter sagt dann
z. B.: „Der Beschlussantrag ist damit
mehrheitlich angenommen“.
Erst mit der Beschlussverkündung
beginnt eine einmonatige Frist für
eine mögliche Beschlussanfechtung.
Nach Ablauf der einmonatigen
Anfechtungsfrist erwächst der
Beschluss in Rechtsbeständigkeit. Aber nur wenn der Beschluss
nicht von vornherein nichtig war.
Was ist wenn der Verwalter die formelle Verkündung unterlässt
und das möglicherweise auch noch im Beschlussprotokoll?
- Dann darf auch nach Jahren beim Wohnungseigentumsgericht
darum noch gestritten werden. Denn die Anfechtungsfrist
hat nicht begonnen und nur ein verkündeter
Beschluss wird in die Beschluss-Sammlung aufgenommen.
Besenrein
Im Mietrecht vertraglich vereinbarter Zustand einer Wohnung
bei der Rückgabe durch den Mieter. Wie die Formulierung
sagt, muss die Wohnung nur geräumt und sauber,
also in einem zumutbaren, bewohnbaren Zustand übergeben
werden. Der Mieter muss bei einer solchen Vereinbarung
die Wohnung bei Auszug nicht renovieren.
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Lexikon
B
Besitz
Besitz und Eigentum werden umgangssprachlich oft
durcheinandergeworfen. Einfach ausgedrückt: Besitz ist
die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Eigentum
ist die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache.
Falls im Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung ein Datum
für den Besitzübergang festgehalten ist, dient dies ausschließlich
im Rechtsverhältnis Verkäufer - Käufer - ggf.
Mieter. Gegenüber der Eigentümergemeinschaft
gilt jedoch Und da war noch...
ausschließlich das Datum des
Eintrags ins Grundbuch.
Manchmal ist es besser etwas zu
besitzen, als dessen Eigentümer
zu sein: Stellen Sie sich vor, Sie
haben Ihre Eigentumswohnung
vermietet. Sie sind der rechtmäßige
Eigentümer. Ihr Mieter bewohnt
bzw. besitzt Ihre Wohnung.
Er ist der Wohnungsbesitzer.
Wenn Sie selbst Ihre Wohnung
in Besitz nehmen möchten
und Ihr Mieter wehrt sich dagegen,
wird das unter Umständen
ein langwieriges Verfahren...
Bestimmtheitsgebot
Juristischer Begriff. - Zappen Sie beim Fernsehen? Oder
wählen Sie Ihr Programm vorher sorgfältig aus?
Bei einer Eigentümerversammlung wird nicht gezappt! - Aus
der Einladung muss klar erkennbar sein, über was beschlossen
werden soll. Aufgrund der Einladung möchten Sie
ja entscheiden, ob Sie teilnehmen werden. Wenn ja, möchten
Sie sich vorbereiten. Darum müssen die Tagesordnungspunkte
zumindest stichpunktartig angekündigt werden.
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...der besonders sparsame
Mitbewohner, der jahrelang
das Wasser für
seinen Haushalt aus dem
gemeinschaftlichen Wasserhahn
der Waschküche
zapfte und unbemerkt in
seine Obergeschosswohnung
schleppte.
Lexikon
B
Beschlüsse müssen demgegenüber deutlich präziser ausformuliert
werden. Es reicht z. B. nicht aus, allein zu protokollieren:
„Die Fassade soll saniert werden“. Jeder Miteigentümer
hat das Recht, aus dem Beschlussprotokoll zu erfahren,
was genau bzw. zweifelsfrei beschlossen wurde.
Wär’ ja auch noch schöner,
wenn niemand mehr
wüsste, was denn nun
„gehauen und gestochen“
sei. Darum misst die
Rechtsprechung dem Bestimmtheitsgebot
stetig
steigende Bedeutung zu.
Dessen Einhaltung schützt die Eigentümergemeinschaft
weitgehend vor einer verzögernden und kostspieligen Beschlussanfechtung.
Jeder aktuelle und zukünftige Miteigentümer und aktuelle
und evtl. zukünftige Verwalter sollen zweifelsfrei erkennen
können, was angeordnet ist. Das gilt auch für nicht mit der
Sache vertraute Dritte.
Ziel eines Beschlusses ist eine möglichst eindeutige Anordnung
was gelten soll. Dabei muss der Beschlusstext eine
in sich geschlossene und verständliche Regelung darstellen.
Er muss aus sich heraus zweifelsfrei erkennen lassen,
was gelten soll.
Bei einer Beschlussformulierung über z. B. eine Maßnahme
der Instandhaltung oder Instandsetzung ist es zielführend
sich an mindestens folgenden verkürzt dargestellten
„W-Fragen“ zu orientieren:
• Was genau wird - welche Firma - wann ausführen?
• Wer leitet die Maßnahme?
• Was wird die Maßnahme kosten?
• Welches Konto wird für die Abrechnung verwendet?
Unsere Beschlusstexte sind natürlich deutlich präziser.
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Lexikon
B
Auf der anderen Seite können
zu präzise Formulierungen zu
anderen Problemen führen.
Was ist z. B., wenn die im Protokoll
exakt festlegte Farbe eines
Herstellers mit genauer
Produktbezeichnung und Farbnummer
nicht lieferbar ist?
Oder die genau festgelegte
technische Detaillösung sich bei
der Umsetzung als nicht durchführbar
herausstellt?
Dennoch verstößt die Missachtung
des Bestimmtheitsgebots
gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger
Verwaltung und
ist häufig Anlass für eine Beschlussanfechtung.
Und da war noch...
...der unglückliche Verwalter,
der in sehr langer Gerichtsverhandlung
vom
Amtsrichter belehrt wurde,
dass er bei einer Beschlussformulierung
die
Wirkungen von Innenverhältnis
und Außenverhältnis
vermischt habe und
darum die Prozesskosten
zu seinen Lasten gingen.
Leider kann in der Praxis jedoch
auch gerade das Bestimmtheitsgebot zur Falle werden.
Besonders penible Eigentümer sehen hier schon mal einen
Ansatz für Kritik bei der Beschlussumsetzung.
Betriebskosten
Begriff aus dem Mietrecht. Ab
dem 01.01.2004 gilt die neue Betriebskostenverordnung
(BetrKV).
Gemeint sind damit Kosten, die
beim bestimmungsgemäßen Gebrauch
der Wohnung laufend
entstehen.
Dazu zählen Ausgaben für:
Grundsteuer, Wasserversorgung,
Entwässerung, Heizung und Warmwasser, Gasprüfung,
Maßnahmen der Trinkwasserverordnung, Aufzugsbetrieb,
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Lexikon
B
Straßenreinigung und Müllentsorgung, Hausreinigung,
Ungezieferbekämpfung, regelmäßige Gartenpflege, Allgemeinstrom,
Schornsteinreinigung, Immissionsmessung,
Elementar-, Wohngebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
Hausmeister, Breitbandkabelanschluss,
Gemeinschaftsantennenanlage, Gemeinschaftswaschmaschine,
sonstige Betriebskosten wie zum Beispiel für die
Wartung von Einrichtungen die dem Brandschutz (z. B.
Rauchwarnmelder, Rauch-Wärme-Abzugsanlage (RWA-
Anlage)) dienen oder ggf. Sauna bzw. Schwimmbad. Mehr
dazu unter dem Stichwort: Zusammenstellung der Betriebskostenarten.
Betriebskosten dürfen, sofern im Mietvertrag vereinbart,
neben der Grundmiete auf den Mieter umgelegt werden.
Die Kostenverteilung ergibt sich einzig und allein aus dem
Mietvertrag. Ausgaben für Verwalter und Instandhaltung
gehören nicht dazu. Vermieter von Eigentumswohnungen
sollten im Mietvertrag die gleichen Verteilerschlüssel wie in
der Teilungserklärung vereinbaren. Hier kann es sonst,
wegen der Verschiedenartigkeit des Wohnungseigentumsrechts
und des Mietrechts, zu Konflikten kommen. Meist
zum Nachteil des Vermieters.
Die Höhe der Betriebskosten wird maßgeblich vom Verhalten
der Miteigentümer selbst bestimmt. Wenn möglichst viele
Leistungen durch die Miteigentümer bzw. deren Mieter in
Eigenleistung erbracht werden, können alle sparen. Allerdings
darf diese tätige Mithilfe nicht im Rahmen ordnungsmäßiger
Verwaltung beschlossen werden. Hier kommt es
auf freiwilligen, sozialen Einsatz der Beteiligten an.
Wenn man sich nicht einig wird und alle Dienstleistungen
durch Fremdfirmen ausgeführt werden, wird es für alle
ziemlich teuer. Möglicherweise wird damit auch eine Wohnung
für Kauf- und Mietinteressenten unattraktiv.
Vorsicht: Der Winterdienst kann nicht durch tätige Mithilfe
beschlossen werden. Ein solcher Beschluss ist „nichtig“,
wie die Juristen es nennen. Eine Servicefirma ist angesagt.
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Lexikon
B
Betriebskostenspiegel
Betriebskosten und Hausgelder verschiedener
Eigentümergemeinschaften
kann man nicht miteinander vergleichen.
Auch wenn sich das in jüngster
Zeit ein Verein oder selbsternannte
Kontrolleure im Internet auf die Fahne
geschrieben haben. Ein seriöser Vergleich
scheitert. Jede Gemeinschaft
hat ihr eigenes Profil.
Heizkosten sind nicht nur abhängig
von der Beheizungsart, der Wärmedämmung
und vom Nutzerverhalten,
sondern auch von der Gebäudeform.
Eine zerklüftete Terrassenhausanlage
in exponierter Lage hat einen höheren
Wärmebedarf als ein kompaktes Mehrfamilienhaus mit 60
Einheiten in geschützter Lage.
Das Gleiche trifft für die Instandhaltung zu. Je größer und
kompakter ein Gebäude ist, desto wirtschaftlicher ist es
pro m² Wohnfläche bzw. pro Wohnung zu betreiben. Das
gilt auch für das Verwalterhonorar.
Es ist ein Unterschied, ob Dienstleistungen für die Eigentümergemeinschaft
in Eigenleistung oder durch Serviceunternehmen
erbracht werden. Die Größe und der Pflegeaufwand
des Grundstücks nicht zu vergessen.
Sicherlich kann ein engagierter Verwalter auf eine Eigentümergemeinschaft
einwirken und damit die Betriebskosten
geringfügig beeinflussen. Anhand der Höhe der Betriebskosten
oder sogar der Bewirtschaftungskosten auf
seine Qualität zu schließen, ist schlichtweg unsinnig.
Tipps zur Verringerung der Betriebskosten unter Investieren
am richtigen Anfang.
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Lexikon
B
Beurkundung
Immobilienkaufverträge müssen bei
einem Notar geschlossen, das heißt
beurkundet werden. Nur so wird ein
Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung
rechtswirksam. Und weil der
Erwerber den Notar üblicherweise
allein bezahlt, wählt er ihn meist
auch aus. Der Notar kümmert sich
um die Auflassung und Umschreibung
beim Grundbuchamt einschließlich
aller Genehmigungen.
Auch um die Verwalterzustimmung.
Eine Beurkundung kann auch für eine Generalvollacht
sinnvoll sein. Dann kann der Verwalter zweifelsfrei von einer
solchen Vollmacht Gebrauch machen, aber nur wenn
die Gemeinschaftsordnung keine diesbezüglichen Einschränkungen
beim Stimmrecht ausweist.
Beweisverfahren (selbstständiges)
Aufwändige und teure Maßnahme einen Beweis gerichtsfest
zu machen. Stellen Sie sich eine Dachterrasse vor. Bei Regen
tropft es in die darunterliegende Wohnung. Die Möbel
treiben im Wasser. Der Bauträger behauptet, er habe den
Schaden nicht verschuldet und bessere darum auch im
Rahmen der Gewährleistung nicht nach. Jetzt muss die Eigentümergemeinschaft
mit einem Rechtsanwalt ran.
Per Kaufvertrag hat jeder Miteigentümer einen eigenen Gewährleistungsanspruch
gegen den Verkäufer. Die Rechtsverfolgung
ist dabei jedoch relativ teuer. Bei Schäden im
Gemeinschaftseigentum wird er darum versuchen, die gesamte
Eigentümergemeinschaft per Beschluss mit ins Boot
zu nehmen. Oft gelingt das.
Dann nimmt der Verwalter die Sache in die Hand. Ein
Rechtsanwalt beantragt bei Gericht ein sog. Selbständiges
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Lexikon
B
Beweisverfahren. Bereits bei
Antragstellung sollte er die
Mängel, genau beschreiben.
Denn nur hierüber wird ein
dann vom Gericht beauftragter
öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger
in seinem Gutachten Stellung
nehmen. Auch zu den
zu erwartenden Kosten für
die Beseitigung des Bauschadens.
Nachdem ein hoher Kostenvorschuss
ans Gericht gezahlt
wurde, wird der Gutachter
in Gang gesetzt. Der
prüft dann die behaupteten
Mängel und erstellt ein Gutachten.
Da kann durchaus
schon mal ein Jahr vergehen.
Und da war noch...
...das übelriechende Anschlagsopfer,
dem es stank
selber nach dem Leger der
Tretmine im Treppenhaus zu
forschen und stattdessen
Tage später den Verwalter
schriftlich dazu aufforderte.
Mit Vorlage des Gutachtens ist das Verfahren abgeschlossen.
Jetzt erst darf die Eigentümergemeinschaft den Stöpsel
ziehen und das Wasser ablassen. Oder besser: die Dachterrasse
abdichten. Und wenn sie so kühn sein sollte, die Kosten
des Verfahrens und der Mängelbeseitigung vom Bauträger
zurück zu fordern, muss sie dies in der Regel jetzt einklagen.
Wieder Kostenvorschüsse… Die Jahre vergehen…
Bewirtschaftungskosten
Oft auch mit „Nebenkosten“ bezeichnet. Sie fallen bei der
laufenden Bewirtschaftung einer Eigentümergemeinschaft
an. Sie setzen sich zusammen aus den auf Mieter umlagefähigen
Betriebskosten für Heizung, Wasser, Hausmeister,
Versicherung, Wartungen, Winterdienst usw. und den nicht
umlagefähigen Kosten z. B. für das Gemeinschaftskonto,
Verwalterhonorar und Instandhaltungsrücklage.
55
Lexikon
B
Ein Profi-Verwalter wird die Betriebskosten,
und wenn er’s besonders
gut macht, auch die Lohnsummen
separat für einen Lohnsummenausweis
buchen und in
der Jahresabrechnung separat
ausweisen. Dadurch können vermietende
Miteigentümer diese Positionen
auf ihre Mieter umlegen
und alle sparen Steuern. Wenn der
Verwalter sogar für Vermieter eine
Betriebskostenabrechnung zur
Weitergabe an den Mieter vorbereitet,
ist dies ein toller Service.
Die Bewirtschaftungskosten lassen
sich teilweise beeinflussen. Dabei
können die Betriebskosten durch
tätige Mithilfe der Hausbewohner
gesenkt werden. Denn zu hohe Betriebskosten
machen die Wohnung
auch für Mietinteressenten finanziell
unattraktiv. Mehr dazu unter:
Investieren am richtigen Anfang.
Und da war noch...
...die durch Allgemeinwasserentnahme
geschädigte
Eigentümergemeinschaft,
die daraufhin
den Wasserhahn
in der Waschküche
entfernen ließ und
von nun an für sich
selbst in der Waschküche
kein Putzwasser
mehr zapfen konnte.
BGH
Abkürzung für den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
In WEG-Angelegenheiten musste er bisher entscheiden,
wenn ein Oberlandesgericht (OLG) bei einer Rechtsfrage zu
einem anderen Ergebnis gelangte, als bereits vorher ein
anderes OLG. Die Oberlandesgerichte müssen sich in der
Rechtsprechung nämlich einig sein. Das wurde mit der Anrufung
des BGH sichergestellt. Er sprach dann höchstrichterlich
in der betreffenden Rechtsfrage ein „Machtwort“.
Diese Divergenz-Vorlage ist seit kurzem aufgehoben.
56
Lexikon
B
Das Machtwort gilt allerdings nur für Oberlandesgerichte
(OLG). Doch die unteren Gerichte
halten sich auch daran.
Und da war noch...
Dies dient der Rechtssicherheit.
Die Richter sind jeweils
auf ihre Rechtsbereiche spezialisiert.
So ist zum Beispiel der
5. Zivilsenat für Wohnungseigentumsrecht
zuständig. Der
Gesetzgeber hatte den BGH jedoch
ab Mitte 2007 bis zum
Jahr 2012 in Sachen Wohnungseigentum
befreit. Bis dahin
mussten verschiedene dazu
ausgewählte Landgerichte
höchstrichterlich selbst entscheiden.
Nunmehr kann wieder
in Zweifelsfällen der BGH
...der überforderte Richter
eines Landgerichts, der
wegen offensichtlicher Erkenntnislücken
im WEG-
Recht anlässlich einer Beschlussanfechtung
Kläger
und Beklagte in einen Topf
warf und damit bei Missachtung
des WEG-Rechts
statt die übrigen Miteigentümer,
gleich die ganze
Gemeinschaft einschließlich
des Klägers verurteilte.
höchstrichterlich angerufen
werden. Für Wohnungseigentumssachen
ist dabei übrigens
der 5. Zivilsenat zuständig. Die
dazu in Fischen vortragenden
Richter lassen die umfangreichen
Betrachtungen zur
Rechtsfindung erkennen.
Billigbank
Die Sparmentalität um jeden Preis verführt manchmal besonders
aufmerksame und sparsame Miteigentümer vom
Verwalter die kostenlose Kontoführung bei einer damit werbenden
Internetbank zu verlangen. Dabei sind m. E. die Internetbanken
für Eigentümergemeinschaften absolut tabu.
Denn die Rechtsprechung fordert die strikte Trennung des
Gemeinschaftsvermögens vom Verwaltervermögen und damit
ein „Fremdkonto“. Dies wird als die einzig zulässige Kontenform
betrachtet. Diese bietet jedoch eine Internetbank so
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Lexikon
B
gut wie nicht an. Stattdessen kann das Gemeinschaftskonto
oft ohne Wissen der Eigentümer als unsicheres „Treuhandkonto“
geführt werden, dass jederzeit von Gläubigern des
Verwalters gepfändet werden kann. Und das auch noch bei
Transferverbindungen, die zunehmend für kriminelle Aktivitäten
zum Nachteil der Eigentümer gehackt werden können.
Billigverwalter
Diskreditierende Bezeichnung für
Wettbewerber, die ihren Kundenkreis
über einen Dumpingpreis an
sich binden wollen.
Weil dieser Beruf bisher keine
amtlich nachzuweisende Qualifikation
erfordert, tauchen immer
wieder neue, oft unqualifizierte
Verwalter auf. Sie und ihre Kunden
glauben, dass verwalten ganz
einfach sei und im Übrigen so gut
wie keine Arbeit mache. So wird
das dann auch abgewickelt. Da
die Eigentümer keinen Einblick in
die Verwaltungsarbeit haben, bekommen
sie zunächst manchen
Murks nicht mit und glauben
das, was sie mit ihrem Wohnungseigentum
erleben, müsse
eben so sein. Erst wenn ein kritischer Miteigentümer die
Zustände aufdeckt oder sie an einen Profi-Verwalter gelangen,
erkennen sie was so alles schief gelaufen ist und wie
viel Geld wegen Versäumnissen bisher unbemerkt zum
Fenster hinaus geworfen wurde.
Die Billig-Mentalität lockt auch gleichgesinnte neue besonders
sparsame Miteigentümer. Die sind begeistert, dass das
monatliche Hausgeld, das Verwalterhonorar und die Zuführung
in die Instandhaltungsrücklage so gering ist.
58
Und da war noch...
...die sehr sparsame Eigentümergemeinschaft,
die aufs falsche Pferd
setzte als sie ihr Immobilienvermögen
einem besonders
billigen Verwalter
anvertraute, der die
sechsstellige Instandhaltungsrücklage
unwiederbringlich
veruntreute.
Lexikon
B
Doch das ist kein Kunststück: Sicherheitsrelevante Prüfungen,
Wartungen und Instandhaltungen werden zur „Kostenersparnis“
von mehr oder weniger handwerklich begabten
Miteigentümern selbst ausgeführt oder ganz unterlassen.
Oft sieht es dann auch danach so aus. Wieso das
Eichgesetz beachten, Personenbefreiung im Aufzugsnotfall
organisieren oder Gasdichtigkeits-, Feuerlöscher- oder weitere
Sicherheitsprüfungen ausführen? - Es geht ja auch so!
Die nachlassende Anmutungsqualität wiederum zieht weitere
anspruchslose Käufer und Mieter an. Das Ansehen
des Hauses sinkt ebenso, wie der Wert der Immobilie. Und
die Bewohnerstruktur passt sich dem fortlaufend an.
Schlimmstenfalls kann sogar die Verslumung drohen.
Blower Door Verfahren
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Verfahren zur Bestimmung
der Luftdichtheit eines Gebäudes.
Benannt nach der
Firma, die das Verfahren
entwickelt hat.
Dabei wird ein verstellbarer
Rahmen mit einer luftdichten
Nylonplane an Stelle der Außentür
eingesetzt. Durch einen
in die Plane eingearbeiteten
Ventilator wird Luft in das Gebäude gepumpt. Aus der
Luftmenge innerhalb einer bestimmten Zeit werden die Undichtigkeiten
ermittelt. Durch Einsatz von Rauchpatronen
können Undichtigkeiten auch außen am Gebäude, erkennbar
durch den Rauchaustritt, sichtbar gemacht werden.
Das Ganze kann auch anders herum mit Unterdruck erfolgen.
Undichtigkeiten werden dabei mit einer Rauchkerze
im Inneren des Gebäudes aufgespürt. Diese Messung hat
durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) an Bedeutung
gewonnen und ergänzt sich mit der Thermografie.
Lexikon
B
Bodenrichtwert
Immer, wenn eine Immobilie verkauft
wird, bekommt der Erwerber
vom Gutachterausschuss einen Fragebogen
zugesandt. Hierin muss er
Angaben über die Immobilie, den
Grundstücksanteil und den gezahlten
Kaufpreis machen. Daraus ermittelt
der Gutachterausschuss im
Auftrag der Kommune den Bodenpreis pro m² Fläche.
Die Bodenpreise aller Immobilienverkäufe werden gesammelt
und jährlich ausgewertet. Der daraus errechnete
durchschnittliche Bodenrichtwert wird in eine Landkarte
eingetragen. Aus dieser Bodenrichtwertkarte kann man
dann herauslesen, welchen Wert ein Grundstück in einer
bestimmten Lage ungefähr hat.
Ebenso werden auch die Verkaufspreise aller Häuser und
Eigentumswohnungen gesammelt, ausgewertet und miteinander
verglichen. Bei der Wertermittlung einer Wohnung
wird der Zustand bewertet und üblicherweise die Kaufpreissammlung
zusätzlich mit herangezogen. Den so ermittelten
Wert der Immobilie nennt man darum Vergleichswert.
Wer die Kaufpreissammlung einsehen möchte, kann sich
an das zuständige Bauamt wenden. Manche Kommunen
veröffentlichen die Richtwertkarte auch im Internet.
Brandschutz
Gilt vorbeugend gegen Entstehung oder Ausbreitung eines
Brandes durch Feuer oder Rauch und soll Leben retten.
Bei bewohntem Eigentum geht es zum einen um den Schutz
der Bewohner in den Wohnungen durch Rauchwarnmelder.
Zum anderen geht’s um den Schutz vor Rauchvergiftung.
Mit einer RWA-Anlage (Rauch-Wärme-Abzugsanlage) im
Treppenhaus kann auf Knopfdruck ein Fenster in der
60
Lexikon
B
obersten Etage oder ein Dachfenster geöffnet werden. So
kann bei Rauchentwicklung im Treppenhaus der Rauch
abziehen. Schon geringe eingeatmete Rauchmengen führen
beim Menschen zur Rauchvergiftung mit Bewusstlosigkeit.
Die Öffnungsmechanik von RWA-Anlagen wird meist mit
CO2-Patronen betrieben. Sie muss regelmäßig gewartet
und funktionsgeprüft werden. Das gilt auch für die wenigen
elektrisch betriebenen Anlagen mit Notstromversorgung.
Feuerlöscher sind gemäß LBO in Nordrhein-Westfalen
lediglich für ölbeheitze Häuser vorgeschrieben. Auch wenn
Sie nicht vorgeschrieben sind, sollten sie wegen der
Funktionssicherheit ebenfalls regelmäßig gewartet werden.
Unabhängig davon sind generell sämtliche Fluchtwege
freizuhalten. Darum sind Schuhe, Regale und Topfblumen
im Treppenhaus tabu. Spätestens bei einer Brandschau
durch die zuständige Feuerwehr wird so etwas bemängelt.
Breitbandkabelanschluss ►Fernsehversorgung
Buchführung des Verwalters
Im Grunde gibt es keine zwingende
Vorschrift mit welchem EDV-
System der Verwalter zu buchen
hat. Es sollte jedoch den „Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchhaltung“
entsprechen. Für die Juristen
zählt nicht nur das Ergebnis. Denn
gleichzeitig muss die Darstellung in
der Jahresabrechnung bestimmte
Anforderungen erfüllen. Das betrifft
insbesondere die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben,
das Hausgeld und die Hausgeldrückstände, die Ausgaben
für Instandhaltung und Instandsetzung, die Zinserträge
und Kapitalertragsteuer-Nachweise usw.
61
Lexikon
B
Das ganze sollte durch einen
Vermögensstatus ergänzt werden.
Der wiederum darf aber
nach Auffassung der Juristen
nicht Bestandteil der Jahresabrechnung
werden, weil Forderungen
und Verbindlichkeiten
nicht abgerechnet werden dürfen.
Nach Juristenmeinung sollen
in der Jahresabrechnung
nur diejenigen Kosten abgerechnet
werden, die im Laufe
des Abrechnungsjahres über
das Bankkonto geflossen sind
(Zufluss-/Abflussrechnung).
Dabei dürfte jeder Wohnungseigentümer
und Mieter wissen,
dass er zwar die Wasser-
/Kanalkosten für das Abrechnungsjahr
zu bezahlen hat,
dass die Rechnung dafür aber
erst nach Ablauf des Jahres vom Versorgungsunternehmen
gestellt und bezahlt wird. Dabei wird er erwarten, dass genau
diese, mit der Schlussrechnung des Versorgungsunternehmens
ermittelten Wasser-/Kanalkosten, in seiner Jahresabrechnung
berücksichtigt werden.
Das verrückte ist, dass die Justiz
im Wohnungseigentumsrecht gerade
das ablehnt. Man könnte meinen,
die Justiz sei der Auffassung,
dass ein Wohnungseigentümer
nicht in der Lage sei, dies zu verstehen.
So war in einem Fachaufsatz
eines Rechtsanwalts zu lesen.
Beim Mietrecht hingegen wird von
der Justiz in der Betriebskostenabrechnung verlangt, dass
gerade die tatsächlich entstandenen Kosten für Wasser-
62
Und da waren noch...
...die zwei prinzipienbewussten
Eigentümer, die
bei der Abrechnungsprüfung
einen vermeintlichen
„Zinsschaden“ in Höhe von
5 Pfennig zum Nachteil der
Gemeinschaft errechneten
und diesen Betrag als
Schadenersatz vom Verwalter
zurückforderten.
Lexikon
B
/Kanalkosten, Versicherungen usw., genau für das Jahr abgegrenzt
und abgerechnet werden. Man könnte daraus folgern,
dass die Rechtsprechung Mieter für buchhalterisch
klüger als Wohnungseigentümer hält.
Hier beißen sich Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht
erheblich. Wohl dem Verwalter, der hier eine praktikable Lösung
anbietet ohne zwischen den gegenläufigen Rechtsauffassungen
zerrieben zu werden.
Die exakte Buchhaltung dient im Fall einer Hausgeldklage
ebenfalls dazu genau darlegen zu können, wie viel Hausgeld
oder Sonderumlage wann, in welcher Höhe zu zahlen
gewesen sei und was wann, für welchen Zeitraum, in welcher
Höhe tatsächlich gezahlt wurde. Um das zweifelsfrei
darlegen zu können, verwenden qualifizierte Verwalter ein
professionelles EDV-System.
Buchhalten ist so einfach wie
Klavierspielen. Der Klavierspieler
muss nur zur richtigen Zeit
die richtige Taste mit der richtigen
Geschwindigkeit und
Druck lang oder kurz genug
drücken. Und so viele Tasten
ein Klavier hat, braucht der
Profi-Verwalter an Konten, die
er virtuos durcheinander wirbelt.
Selbstverständlich in
Form einer doppelten Buchführung
als offene Posten
Buchführung.
63
Und da war noch..
...der dünnhäutige Verwalter,
der wegen geforderter
5 Pfennig “Schadenersatz“
für Zinsverlust der betreffenden
Eigentümergemeinschaft
den Vertrag nicht verlängerte,
weil er sich zu
sehr darüber ärgerte.
Es gibt Verwalter, die interessiert
das nicht. Die spielen
unbeirrt auf ihrem „Froschklavier“
mit seinen wenigen Tasten
und rechnen mit der Rechentafel. Solange die Zuhörer
begeistert sind, geht das in Ordnung. Doch wehe es mischt
sich ein Musikkenner mit absolutem Gehör darunter...
Lexikon
B
Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI)
Der BVI (früher BFW) ist ein
Berufsverband für Immobilienverwalter.
Er nimmt nur
hauptberuflich tätige Profi-
Verwalter als Mitglieder auf.
Diese müssen zur Aufnahme
in den Verband ihre Qualifikation
umfassend nachweisen
und entsprechende Referenzen
vorlegen. Der BVI
prüft jeden Bewerber sehr
sorgfältig. Alle Mitglieder
müssen jährlich mehrfach an
Fortbildungsseminaren des
BVI teilnehmen, denn die
Rechtsprechung zum WEG
und zum Mietrecht ist laufend
in der Fortentwicklung.
Selbstverständlich haben die
Mitglieder des BVI auch einen
Ehrenkodex einzuhalten. Auf
diese Weise werden die Zuverlässigkeit
und die Verwaltungsqualität
gewährleistet. Darüber hinaus hat sich der
BVI dafür stark gemacht, endlich eine Berufszulassung für
WEG-Verwalter und Makler vom Gesetzgeber zu bekommen.
Im August 2016 war es soweit. Ab dann sollten neue Profi-
WEG-Verwalter u. a. in geordneten Vermögensverhältnissen
leben, eine Sachkundeprüfung und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
nachweisen. Darüber hinaus
sollten sie mit dem ihnen anvertrauten Vermögen verantwortungsvoll
und engagiert umgehen. So der Gesetzentwurf.
Die Sachkundeprüfung geriet unter die Räder. Stattdessen
wird ab 01.05.2018 eine Fortbildungspflicht von 20 Stunden
innerhalb von 3 Jahren gefordert. - Tolle Wuurst!
64
Und da war noch...
...der entsetzte Verwalter,
der sich ein Jahr später wieder
über die beiden prinzipienbewussten
5 Pfennig
„Schadenersatz“ fordernden
Eigentümer ärgern musste
und dabei erkannte, dass er
irrtümlich der falschen Eigentümergemeinschaft
den
„Zinsschaden“ ersetzt und
dieser dann auch noch den
Laufpass gegeben hatte.
Lexikon
C
Caisse de Garantie
Eine Art „Feuerwehrfond“ für Eigentümergemeinschaften.
Damit kann sich eine Eigentümergemeinschaft vor Verlust
ihrer Geldmittel schützen, falls der Verwalter oder einer
seiner Mitarbeiter mit der Kasse durchbrennt.
Dieser Fond ist in Frankreich für alle Immobilienfirmen obligatorisch.
In Deutschland hat sich unser Bundesfachverband
(BVI) dafür stark gemacht. Wenn sich Eigentümergemeinschaften
vor Veruntreuung und Unterschlagung
durch den Verwalter schützen möchten, muss der Verwalter
eine Vertrauensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.
Die anfallenden Prämien sind dann allerdings
von den Wohnungseigentümern zu tragen.
Carport
Steht als Überdachung
auf einem Kfz-
Stellplatz. Immer noch
besser als ohne jeglichen
Schutz. Da für
den Stellplatz und das
Carport lediglich ein
Sondernutzungsrecht
besteht, gehört die Anlage
eigentumsrechtlich
der Eigentümergemeinschaft.
Darum darf auch ein Stellplatznutzungsberechtigter nicht
eigenmächtig ein Carport auf der Sondernutzungsfläche
errichten. Das wäre dann eine bauliche Veränderung des
Gemeinschaftseigentums, die im Zustimmungsverfahren
sehr strengen Regeln unterliegt.
Courtage ►Maklerprovision
65
Lexikon
D
Damnum ►Disagio
Dampfbremse
Begriff aus der Bautechnik. Material, dass so gut wie keine
Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf durchlässt. Wird
meist in Form von dünnen Folien verwendet. Damit wird
erreicht, dass keine Feuchtigkeit aus der Wohnung in die
meist wassersaugende Wärmedämmung eindringen kann.
Durch Nässe und Kondensat würden die Luftporen der
Wärmedämmung mit Wasser gefüllt und die Wärmedämmwirkung
herabgesetzt bzw. aufgehoben. Die Folge
wären Wärmebrücken verbunden
mit Schimmelpilz.
Und da war noch...
Eine eingebaute Dampfbremse in
Form einer Folie sorgt im Dachgeschoss
unter den Sparren
auch für die wichtige Luftdichtigkeit.
Auf diese Weise werden
auch die Forderungen der neuen
Energieeinsparverordnung
(EnEV) hinsichtlich der Luftdichtigkeit
erfüllt. Wände „atmen“
nämlich nicht!
Der manchmal verwendete Begriff
„Dampfsperre“ ist nicht ganz zutreffend,
da die dafür verwendeten
Materialien keineswegs absolut
dampfundurchlässig sind.
Datenschutz
Eine wichtige Sache. Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft
gibt es keinen Datenschutz. Jeder Miteigentümer ist
berechtigt, vom Verwalter gespeicherte Daten anderer Miteigentümer
auf Verlangen zu erfahren. Dabei ist es daten-
66
...der sich selbst als
„Lüftungsfanatiker“ bezeichnende
Eigentümer,
der eine unnötige und
teure Begutachtung
durchsetzte, weil er nicht
wahrhaben wollte, dass
das innenseitige Wasser
an seinem geschlossenen
Schlafzimmerfenster
lediglich Kondensat war.
Lexikon
D
schutzrechtlich umstritten, ob es zulässig ist, Zählerstandlisten
oder Verbrauchsangaben zu Heiz- oder Wasserkosten
von allen Miteigentümern zusammen mit der Jahresabrechnung
vom Verwalter mit zu versenden.
Unseriöse Verwalter verstecken sich manchmal hinter dem
Datenschutz. Dabei verweigern sie Eigentümern Angaben
zu Zahlungsrückständen anderer Eigentümer oder sogar
Anschriftenlisten für eine Beschlussanfechtung. Damit soll
wohl vermieden werden, dass sich unzufriedene Miteigentümer
„zusammenrotten“, um Maßnahmen gegen den Verwalter
wegen mangelhafter Verwalterleistung zu ergreifen.
Disagio
€
Damnum genannt.
Begriff aus dem Bankwesen. Stellen
Sie sich vor: Sie wollen sich
100 Euro leihen. Sie bekommen
aber nur 97 Euro ausgezahlt. Die
Auszahlungsdifferenz von 3 Euro ist
eine vorweggenommene Zinszahlung
bei Baudarlehen. Dieser Auszahlungsverlust
wird auch schon mal
Zum Trost kann der Betrag als sofort abzugsfähige Werbungskosten
bei der Einkommensteuer geltend gemacht
werden. Die Bank kann natürlich auf den Abzug des Disagios
verzichten. Aber dafür verlangt sie im Gegenzug höhere
Zinsen. Im Einzelfall muss geprüft werden, was unterm
Strich günstiger ist.
Doppelstock-Parker
Wenn der Platz nicht reicht, werden die Autos einfach übereinander
gestapelt. Eine höhenverstellbare hydraulisch betätigte
Hebebühne nimmt dabei je zwei Fahrzeuge auf. Eins
fährt nach unten, das andere nach oben. Ganz einfach.
67
Lexikon
D
Wenn da nicht die nassen Hinterräder des heckangetriebenen
unteren Fahrzeugs auf der Metallplattform beim Versuch
nach oben herauszufahren durchdrehen würden. Oder
das abgesackte Verbundpflaster vor der Garage den Fahrzeugboden
aufsetzen ließe. Gewichts- und Maßbeschränkungen
gilt es zu beachten. Sonst kann beim Einparken im
Suff aus einem SUV durch „Kaltverformung“ ein Coupé werden.
Nach ca. 15 Jahren hat der Rost die Plattformbleche
meist besiegt. Von der Hydraulik ganz zu schweigen.
Ob ein Stellplatz dem Sondernutzungsrecht unterliegt, zusammen
mit der zweiten Plattform zum Sondereigentum
zählt oder zum alleinigen Sondereigentum gehört, ist juristisch
umstritten und ein Quell ständiger Irritationen und
Grabenkämpfe bei der Verteilung der Wartungs- und
Instandhaltungskosten.
Doppelt qualifizierte Mehrheit
Dient der Absicherung von deutlichen Mehrheiten bei einer
Abstimmung in einer Eigentümerversammlung. Gemeint ist
die Zustimmung von mind. ¾ aller im Grundbuch eingetragenen
Miteigentümer, bezogen auf das Kopfprinzip, die
gleichzeitig mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile
ausmachen. Gilt insbesondere für Modernisierungen und die
Kostenverteilung bei baulichen Veränderungen im Einzelfall.
Drei-Objekt-Grenze
Steuerrechtlicher Begriff. Wenn jemand
innerhalb von fünf Jahren
mehr als drei Immobilien verkauft,
wird dies vom Finanzamt als gewerblicher
Grundstückshandel betrachtet.
Mit der Folge, dass Einkommenund
Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn
verlangt werden.
68
Lexikon
D
Duldungspflicht
Manchmal muss am Gemeinschaftseigentum
gearbeitet
werden. Eventuell ist dabei das
betreffende Bauteil nur durch
das Sondereigentum erreichbar.
Häufiger Fall: Ein Balkon ist
undicht. Die Balkonabdichtung
ist Gemeinschaftseigentum und
liegt unterhalb des Balkonfliesenbelags.
Der Balkon-
Fliesenbelag gehört zum Sondereigentum
und damit dem
darüber wohnenden Miteigentümer. Um an die Abdichtung
zu kommen, muss dessen Fliesenbelag zerstört werden.
Der betreffende Miteigentümer
hat nun die Instandsetzung
der Balkonabdichtung
zu dulden. Im Gegenzug
muss die Eigentümergemeinschaft
ihm seinen Schaden -
in diesem Fall den zerstörten
Fliesenbelag - ersetzen. Das
gilt auch für einen alten gerissenen
Belag. Den Abzug
„neu für alt“ muss er sich dabei
gefallen lassen.
Dulden kann auch heißen, im
Notfall mal seine Eigentumswohnung
für einen Handwerker
zugänglich zu halten.
Und nicht, wie bei einem notorisch
aggressiven Miteigentümer
mal geschehen, den
Handwerker mit der Flinte zu
vertreiben.
69
Und da war noch...
...der sonntags - sogar persönlich
wegen leeren Öltanks -
anliefernde Chef der Lieferfirma,
dem ein wenig kooperativer
Eigentümer die Betankung
verweigern wollte, weil
er dazu während der Betankung
den Schlauch über seine
sondergenutzte Gartenfläche
zu dulden hatte.
Lexikon
E
Eichgesetz
Nach diesem Gesetz müssen alle Messgeräte, deren Messergebnisse
die Grundlage einer Kostenverteilung bilden,
geeicht sein. Im Wohnungseigentum betrifft das die Gas-,
Wasser-, Allgemeinstrom- und Wärmemengenzähler.
Die an den Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteiler -
egal, ob Verdunster oder Elektronik - sind keine Messgeräte
im eichrechtlichen Sinn. Sie brauchen und können
nicht geeicht werden.
Die Eichung von Kaltwasserzählern
muss alle 6 und bei
Warmwasser- und Wärmemengenzählern
alle 5 Jahre erfolgen.
Die Hauptzähler der jeweiligen
Energieversorger werden
automatisch von den Versorgern
zum Ablauf der jeweiligen Eichfrist
ausgetauscht. Nicht so bei
den einzelnen Zählern der Eigentümergemeinschaft.
Diese
dienen der Verteilung der Wasser-
und Heizkosten im Zuge der
Jahresabrechnung. Nur die Miete
dieser Zähler sichert die Einhaltung
des Eichgesetzes. Bei
gekauften Zählern muss jeder
Einzelne mittels eines komplizierten
und umfangreichen Datensatzes an das Eichamt
gemeldet werden. Dabei kann die Gemeinschaft wegen
mangelnder Kontrollmöglichkeit in den Wohnungen unbemerkt
gegen die Eichpflicht verstoßen. Dann wird’s für jeden
Eigentümer teuer.
Ein Verstoß gegen das Eichgesetz kann mit Bußgeld bis
50.000 € geahndet werden. Falls nur ein einziger Zähler
ungeeicht sein sollte, müssen die Wasser- bzw. die Heizkosten
ersatzweise nach Miteigentumsanteilen verteilt werden.
70
Und da war noch...
...der besonders clevere
Eigentümer, der sein
Wasser mittels Schlauch
aus der Waschküche zapfte
und aufgebracht ohne
Schuldgefühl reagierte, als
seine Miteigentümer dies
entdeckten und seinem
Tun den Garaus machten.
Lexikon
E
Eigenbedarf
Begriff aus dem Mietrecht. Der Vermieter darf seinem Mieter
wegen Eigenbedarf kündigen. Er muss dabei darlegen,
dass er an der Kündigung ein berechtigtes Interesse hat.
Das liegt dann vor, wenn er die Wohnung für sich oder
seine Familienangehörigen benötigt. Wird Eigenbedarf nur
vorgetäuscht, und der Mieter merkt das, macht sich der
Vermieter dem gekündigten Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.
Eigenheimzulage
Ehemalige staatliche Förderung beim Immobilienerwerb.
Sie wurde über einen Zeitraum von 8 Jahren gewährt. Seit
dem 01.01.2004 wurde die bisherige Förderung drastisch
gekürzt. Ab dann waren es nur noch 1% der Herstellungskosten,
jedoch maximal 1.250 € pro Jahr. Diese Regelung
galt gleichermaßen für Neu- und Gebrauchtimmobilien. Je
nach Familiensituation gab es dazu noch ein Baukindergeld
von 800 € pro Kind. In jedem Fall war jedoch die Bewilligung
der Zulage vom Einkommen abhängig.
Die Bundesregierung hat die Eigenheimzulage ab 2006 gestrichen.
Im Koalitionsvertrag wurde seinerzeit von den Parteien vereinbart,
die Immobilienförderung im Rahmen der „Riester-
Rente“ wieder aufleben zu lassen. Seit 2008 wird wieder gefördert.
Genaueres weiß die Bank oder der Steuerberater.
Eigentümergemeinschaft
Jeder Erwerber oder Erbe einer Eigentumswohnung wird
damit auch Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Damit
sind vielfältige Rechte und Pflichten verbunden. Diese ergeben
sich aus der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung,
den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen
und dem WEG.
71
Lexikon
E
In der Praxis ähnelt eine Eigentümergemeinschaft
manchmal mehr
einer zusammen gewürfelten Baseball-Mannschaft.
Die Mitspieler
kommen aus den verschiedensten
Sportarten. Nur wenige kennen die
Spielregeln. Und wenn, dann oft
nur ungenau. Gerne wird dabei individuell
ausgelegt. Mit „gesundem
Menschenverstand“ versteht sich.
Oder die fast allen bekannten Fußballregeln
werden ungeniert auf Baseball übertragen. Bei
einigen ist es mit der Treffsicherheit auch nicht weit her.
Und als Trainer und gleichzeitig Schiedsrichter hat man einen
Verwalter eingekauft. Der sorgt dann für die korrekte
Einhaltung aller Regeln. Oder er versucht es jedenfalls.
Eigentümerversammlung
Oberstes Entscheidungsorgan
der Eigentümergemeinschaft.
Hier können sich einmal im
Jahr sämtliche Miteigentümer
treffen und untereinander
austauschen. Schließlich geht
es um die Belange alle Eigentümer.
Hier werden Entscheidungen
für das „Tagesgeschäft“
und die Weichen für die Zukunft
gestellt.
Es geht um die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan
oder auszuführende Maßnahmen, wie zum Beispiel die
Hausordnung und Maßnahmen der Instandhaltung. Die in
dieser Versammlung gefassten Beschlüsse muss der Verwalter
umsetzen. Damit jeder auch nachher noch weiß,
was los ist, werden über sämtliche Eigentümerversammlungen
Beschlussprotokolle geführt.
72
Lexikon
E
Zur Versammlung lädt der Verwalter einmal im Jahr ein.
Die Einladungsfrist beträgt gemäß WEG mindestens
2 Wochen. Im Fall einer besonderen Dringlichkeit darf die
Frist ausnahmsweise auch mal kürzer sein. In der Einladung
brauchen die Tagesordnungspunkte nur schlagwortartig
aufgeführt werden, die Beschlüsse müssen jedoch
das Bestimmtheitsgebot erfüllen.
Den Versammlungstermin und
den Versammlungsbeginn bestimmt
der Verwalter. Dabei wird
der wegen seiner Neutralität gegenüber
den einzelnen Eigentümern
den Termin auf die Interessen
der Gesamtheit der Miteigentümer
ausrichten. Darum kann er
auf Terminwünsche Einzelner keine
Rücksicht nehmen.
Vereinzelt wird vom Verwalter verlangt,
Versammlungen außerhalb
der Arbeitszeit oder Freizeit durchzuführen.
Gemeint ist damit die
Zeit des betreffenden Eigentümers.
Dies würde bedeuten, dass im
Schichtdienst oder in der Gastronomie
arbeitende andere Eigentümer
benachteiligt wären. Denn
Vorrechte Einzelner könnten dann
auch alle anderen Eigentümer für sich beanspruchen.
Manchmal wird auch nach der Einladung noch vom Verwalter
eine Terminverlegung verlangt. Auf diese Weise sind Einflussnahmen
einzelner Eigentümer auf die Abstimmungsergebnisse
möglich und manchmal sogar beabsichtigt.
Da die Versammlung für den Eigentümer nur einmal jährlich
stattfindet, ist es zumutbar sich dafür frei zu nehmen. Für
den Verwalter und seine Mitarbeiter sind jedoch, wie in unserem
Fall, im 1. Halbjahr mehr als 100 Versammlungen innerhalb
der Arbeitszeit zu organisieren und durchzuführen.
73
Und da war noch...
...der vergessliche Verwalter,
der eine von ihm
einberufene Eigentümerversammlung
versäumte
und am nächsten Tag alle
Eigentümer zu Hause
aufsuchte, um sie mit einem
liebevoll ausgewählten
Topfblümchen wieder
friedlich zu stimmen.
(Asche auf mein Haupt)
Lexikon
E
Bei manchen Gemeinschaften mit dominant
auftretenden Teilnehmern bleiben
die gemäßigten Kräfte schon mal
lieber zu Hause. Doch damit überlassen
sie unter Umständen den „Chaoten“
das Feld. Manchmal gleicht eine
Eigentümerversammlung einer gemischten
Raubtiernummer. Und mitten
drin steht der Verwalter als Dompteur.
Mit Zuckerbrot und Peitsche erzwingt
er freie Entscheidungen. Manchmal
auch mit dem Rücken zur Wand.
Namhafte Juristen bezeichnen Wohnungseigentum als die
Fortsetzung des archaischen Faustkampfs mit zeitgemäßen
Mitteln. Da bin ich mir nicht so
sicher! - Beim Faustkampf!
Und da war noch...
Eigentümerwechsel
Es scheint ganz einfach: Man
hat seine Wohnung verkauft,
vielleicht sogar ein konkretes
Übergabedatum in den Kaufvertrag
geschrieben und erwartet,
dass man „aus der
Nummer raus“ ist und der
Verwalter sogar die Jahresabrechnung
entsprechend aufteilt.
- Pustekuchen!
Der Kaufvertrag hat keine
rechtliche Wirkung für die
vom Verwalter vertretene Eigentümergemeinschaft.
„Raus“
ist der Verkäufer erst dann,
wenn die Umschreibung im
Grundbuch erfolgt ist.
...der bauernschlaue Wohnungsverkäufer,
der nach
Kaufvertragsabschluss
heimlich beim Verwalter das
Übergangsdatum änderte,
um eine zwischenzeitlich
beschlossene Sonderumlage
seinem nicht der deutschen
Sprache mächtigen Käufer
aufs Auge zu drücken.
74
Lexikon
E
Bis dahin bleibt er noch in der Gemeinschaft und haftet für
die auf seine Eigentumswohnung entfallenden Zahlungsverpflichtungen,
sowohl Hausgeld als auch Sonderumlagen.
Aufteilen darf der Verwalter die Jahresabrechnung auch
nicht. Das müssen die am Eigentümerwechsel Beteiligten
selbst vornehmen.
Mehr unter Jahresabrechnung bei Eigentümerwechsel.
Eigentumswohnung
Eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus,
das im Grundbuch
nach dem WEG in verschiedene
Miteigentumsanteile und damit
Wohnungen aufgeteilt wurde,
nennt sich Eigentumswohnung.
Der Erwerber einer Wohnung
wird automatisch Mitglied in einer
Eigentümergemeinschaft.
Gleichzeitig erwirbt er einen Miteigentumsanteil
am gesamten
Bauwerk und dem Grundstück.
Dieser Anteil ist verbunden mit
dem Sondereigentum an der gekauften
Wohnung. Diese Wohnung
gehört einzig und allein
dem jeweiligen Miteigentümer.
Oft ist mit dem Sondereigentum
gemäß der Teilungserklärung
auch das Sondernutzungsrecht an einer Terrasse oder einem
Kfz-Stellplatz verbunden. Diese Bauteile dürfen dann
ebenfalls ausschließlich vom jeweiligen Sondereigentümer
als Sondernutzungsberechtigtem genutzt werden.
Sondereigentum, das nicht dem Wohnen dient, z. B. Gaststätte,
Laden, Büro oder Garage, nennt man Teileigentum.
75
Und da war noch...
...der zuerst bauernschlaue,
doch dann zerknirschte
Wohnungsverkäufer,
der völlig zu Recht
beim OLG eine Bruchlandung
hinlegte, indem ihm
die Verfahrenskosten als
Strafe für einen von ihm
übervorteilten vietnamesischen
Wohnungskäufers
auferlegt wurden.
Lexikon
E
Einbruchshemmende Maßnahmen
Oft auch „Einbruchssicherheit“ genannt. Doch die ultimative
Sicherheit gegen Einbruch gibt es nicht. Letztendlich ist
alles abhängig von der Entschlossenheit des Einbrechers.
Die Betrachtung geht von „Gelegenheitseinbrechern“ und
deren Werkzeugen aus. Dem gilt es den Einbruch so zu erschweren,
dass sehr viel Zeit dabei verstreicht und es bei
seinem Versuch bleibt. Dabei ist die Hauptgeschäftszeit für
Einbrüche in Mehrfamilienhäusern zwischen 10.00 und
13.00 Uhr. Hier ist es im Treppenhaus oft besonders ruhig.
Im obersten Stock allemal.
„Bei mir ist nichts zu holen!“, klingt es oft aus den Reihen
der Miteigentümer. Doch weit gefehlt. Das weiß doch der
Gelegenheitseinbrecher nicht. Er probiert’s mal, wenn es
doch so einfach erscheint. In der Nähe von Autobahnauffahrten
ist das Einbruchsrisiko für organisierte Einbrüche
größer, da die Flucht einfacher und schneller ist.
Darum sollte man sich im Fachhandel oder bei den örtlichen
Polizeidienststellen beraten lassen. Oft wirken schon
einfache Zusatzschlösser oder im Mauerwerk verankerte
Schließbleche. Gerade Kunststofffenster mit üblichen Beschlägen
lassen sich von Könnern in wenigen Sekunden
mit einem Schraubenzieher oder Holzkeil aufhebeln.
Abschließbare Fenstergriffe werden in der Sicherheitsbranche
als „Kindersicherung“ bezeichnet. Mit Gewalt lässt sich
ein abgeschlossener Fenstergriff entriegeln. Gegen das
Aufhebeln ist dieser Fenstergriff praktisch wirkungslos.
Das Fensterglas wird nur bei ganz wenigen Einbrüchen
eingeschlagen. Das macht zum einen Lärm und zum ande-
76
Lexikon
E
ren birgt durchgreifen und durchklettern Verletzungsrisiken.
Doch auch hier könnte „durchwurfhemmendes Glas“
mit dessen zwischen den Scheiben eingelegten Folie helfen.
Wohnungseingangstüren und Erd- und Obergeschoßfenster
bzw. -Balkontüren sollte man besonders sichern. Wenn es
erst einmal geschehen ist, ist’s aus mit dem persönlichen
Sicherheitsgefühl. Albträume sind oft die Folge.
Manchmal wird in Eigentümerversammlungen beschlossen,
die Haustür in den Abend- bzw. Nachstunden nicht nur zu
verschließen sondern mit einem Schlüssel abzuschließen.
Das Für und Wider dieser Maßnahme ist Gegenstand so
mancher Aufsätze von Juristen und BVI-Verwaltern.
Keinesfalls soll die Haustür abgeschlossen sein. Im Fall eines
Feuers oder bei auslösen eines Rauchmelders muss das
verqualmte Treppenhaus manchmal ohne Sicht und mit angehaltenem
Atem und ohne Schlüssel verlassen werden.
Rettungskräfte müssen jederzeit ungehinderten Zugang haben.
Gerade in Not geratene Hausbewohner sind nicht in der
Lage vom 2. Stock herunter zu kommen, um mit einem akuten
Herzinfarkt oder Schlaganfall die Tür aufzuschließen.
Einheitswert
Begriff aus dem Steuerrecht. Das Finanzamt ermittelt nach
einer vorgeschriebenen Prozedur den steuerlichen Einheitswert
einer Immobilie. Dieser Einheitswert hat nichts
mit dem tatsächlichen Marktwert zu tun. Er dient lediglich
dazu, die daran geknüpften Steuern, wie Gewerbekapital-,
Grund-, Vermögens- und Erbschaftsteuer zu ermitteln.
Mehr dazu unter dem Stichwort: Zusammenstellung der
verschiedenen Wertermittlungsverfahren.
Einstimmiger Beschluss ►Beschluss
77
Lexikon
E
Energieausweis
Umgangssprachlich auch als „Energiepass“ bezeichnet. Wer
ab Juli 2008 eine Eigentumswohnung verkaufen oder neu
vermieten will, muss einen Gebäude-Energieausweis des
Hauses vorlegen können. Er ist eine Anforderung aus der
Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Bundesregierung
hoffte, dass Mieter und Immobilienerwerber ihre Entscheidungen
von den Kennwerten des Energieausweises abhängig
machen würden. Die aktuelle Praxis zeigt jedoch, dass der
Energieausweis bei den Bürgern oft noch unbekannt ist und
somit zumindest bis jetzt keine nennenswerte Auswirkung
auf das energetische Management bei Immobilien zeigt.
Mit einer Art Klassifizierung, ähnlich wie bei Waschmaschinen,
kann man ablesen, wie hoch die zu erwartenden
Energiekosten der Eigentumswohnung sein werden. Neue
Erwerber oder Mieter werden durch diese Information in
ihrer Entscheidung mit beeinflusst.
Mit dem Energieausweis muss die Bundesregierung eine
EU-Richtlinie umsetzen. Ziel dieser Aktion ist die Verbesserung
der Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten und damit
die Verringerung des CO2-Ausstoßes in die Atmosphäre.
Für die Berechnung gibt es zwei grundsätzlich verschiedene
Ansätze. Die Berechnung kann bedarfsbezogen oder
verbrauchsbezogen durchgeführt werden. In jedem Fall ist
der Warmwasserverbrauch darin zu berücksichtigen. Bei
dezentraler Warmwasserbereitung durch einen Zuschlag.
78
Lexikon
E
Die bedarfsbezogene Variante errechnet aus der Gebäudeform
und den verbauten Materialien den theoretischen
Energieverbrauch. Dieser „qualifizierte Energieausweis“ gibt
konkrete Hinweise auf Energieeinsparungsmaßnahmen.
Damit können gezielt entsprechende Wärmedämmungen
und andere energetische Optimierung geplant werden.
Die verbrauchsbezogene Variante ist für bestehende Gebäude
relativ einfach und kostengünstig umzusetzen.
Hierbei werden im Wesentlichen die bisher tatsächlich verbrauchten
Wärmemengen ins Verhältnis zu den beheizten
Flächen gesetzt. Aus dem daraus errechneten Wärmeverbrauch
pro m² Wohnfläche kann man dann, im Vergleich
zu anderen gleichartigen Gebäuden, ablesen, wo das Gebäude
energetisch steht. Hinweise auf Maßnahmen zur
Energieeinsparung kann man hieraus nur in geringem
Umfang und auch nur sehr ungenau entnehmen.
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Von Architekten „Änäff“ genannt. Sie
soll helfen, den CO2-Ausstoß in die
Atmosphäre zu verringern (Klimakonferenzen
Rio 1992 und Kyoto 1997).
Der Begriff „Kyoto-Protokoll“ ist in diesem
Zusammenhang sehr bekannt.
Bis zur ersten Ölkrise 1973/74 wurde
mit Heizenergie verschwenderisch umgegangen. Schlagartig
stieg der Ölpreis in die Höhe. Daraufhin führte die damalige
Bundesregierung 1977 die Wärmeschutzverordnung ein.
Erstmalig wurde jetzt für Gebäude verlangt, dass sie mit weniger
Heizenergie auskommen sollten.
Weitere Wärmeschutzverordnungen folgten 1982 und 1995
bis zur Energieeinsparverordnung 2002, 2009, 2011, 2014
und die aktuelle EnEV 2016. Zukünftig gilt das GEG 2018.
Darin werden verschiedene Gesetze zusammengeführt und
die Daumenschrauben immer weiter angezogen.
79
Lexikon
E
Erstmals werden alle Energieeinflüsse im Rahmen einer
Energiebilanz des Gebäudes erfasst. Dazu gehören Wärmeverluste
durch Wände und Fenster und durch Wärmebrücken,
Verluste durch Lüftung, Wirkungsgrad der Heizung,
Luftdichtigkeit, Energiegewinnung durch Sonneneinstrahlung
durch die Fenster oder durch die Abwärme elektrischer
Anlagen im Gebäude. Da gibt’s viel zu rechnen.
Bekanntester Teil der Verordnung ist der Energieausweis.
Die Vorlagepflicht dieses Ausweises ist ab Mitte 2008 auf
alle bereits bestehenden Gebäude ausgedehnt.
Durch diese Verordnung bekommen Messverfahren, die
den Wärmeabfluss erfassen, große Bedeutung. Insbesondere
die Blower Door Messung und die Thermografie.
Entlastung des Verwalters/Verwaltungsbeirats
Wird bei Verwaltern und Beiräten
GROSSGESCHRIEBEN. Mit der
Entlastung werden sozusagen alle
„Sünden“ verziehen. Die Juristen
nennen es ein „negatives Schuldanerkenntnis“.
Man drückt damit
dem Entlasteten letztendlich auch
das Vertrauen aus.
Normalerweise leisten Verwalter und Verwaltungsbeiräte
ordentliche Arbeit. Dafür wird Entlastung erteilt. Allerdings
gilt sie nur für die bis dahin bekannten Tatsachen und die,
die bei sorgfältiger Prüfung hätten erkannt werden können.
Wenn also der Verwalter einen groben Fehler gemacht hat
und es geschickt vor den Miteigentümern verheimlicht hat,
nutzt ihm die Entlastung gar nichts, wenn die Sache später
dennoch auffliegt. Wäre ja auch noch schöner!
Wenn die Eigentümergemeinschaft dem Verwalter nach der
Vorlage der Jahresabrechnung Entlastung erteilt, wird ihn
das in seiner Arbeit bestätigen und wieder voll motivieren.
80
Lexikon
E
Erbbaurecht
Recht auf fremdem Grundstück zu bauen.
Das Recht ist veräußerlich und vererblich
und nach 99 Jahren auch „verderblich“.
Spätestens dann erlischt das
Recht. Doch keine Sorge: Wenn Sie dann
noch leben, muss Ihnen der Erbbaurechtsgeber
- also der Grundstückseigentümer
- eine angemessene Entschädigung
für die Übernahme Ihres Hauses
oder Ihrer Eigentumswohnung zahlen.
Der Vorteil des Erbbaurechts liegt darin, dass kein Geld für
den Grundstückkauf aufgebracht werden muss. Nachteilig
ist der über die gesamte Laufzeit jährlich fällige Erbbauzins.
Ergebnisverkündung
►Beschlussverkündung
Und da war noch...
Ersatzvornahme
Wird durchgeführt, wenn sich
z. B. ein Handwerker weigert einen
aufgetretenen Mangel an
seinem Werk im Rahmen der
Gewährleistung zu beseitigen.
Dazu wird ihm vorher eine Frist
zur Mängelbeseitigung gewährt
und angedroht, nach erfolglosem
Ablauf dieser Frist einen anderen
Handwerker mit der Beseitigung
des Bauschadens, also der Ersatzvornahme,
zu beauftragen
und die dadurch entstehenden
Kosten von ihm zurück zu fordern.
Die Frist muss natürlich
dem Begehren angemessen sein.
...die verzweifelte Eigentümerin,
die ihrem Mieter
einen Brief nicht einwerfen
konnte, weil der Briefkasten
im Hausflur hing und
die auf ihre schriftliche Anfrage
an den Verwalter
was zu tun sei, vom Verwalter
hingewiesen wurde,
es doch einfach mal
mit klingeln bei anderen
Hausbewohnern oder einer
alternativen Postbeförderung
zu versuchen.
81
Lexikon
E
Sollte er auch diese Frist aussitzen, ist es rechtssicherer,
ihm noch eine Nachfrist zu setzen. Wenn das alles nichts
nützt, sollte man den Beweis so gut wie möglich sichern. Fotos
des Mangels sind dabei oft - ebenso wie unabhängige
Zeugen - sehr hilfreich.
Wenn das alles nichts nützt, empfiehlt sich das gerichtliche
Beweisverfahren mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts.
Insbesondere bei größeren Schäden. Doch dies ist zunächst
vorzufinanzieren.
Erschließungskosten
Auch Anliegerbeitrag genannt. Wer
möchte nicht so nah wie möglich
mit dem Auto an sein Grundstück
heranfahren? Das Wasser sollte aus
dem Hahn fließen und auch wieder
fort und der Strom aus der Steckdose
kommen. Darum werden im Bebauungsgebiet
die einzelnen Grundstücke
mit Straßen und Leitungen
an das öffentliche Netz angeschlossen.
Diese Erschließungskosten werden aufgeteilt und anteilig
von den anliegenden Grundstückseigentümern getragen.
Ersterwerb
Erstmaliger Kauf einer Wohnung nach Erstellung oder
Umwandlung in Wohnungseigentum. Hier einige Besonderheiten:
Meist ist laut Gemeinschaftsordnung keine Verwalterzustimmung
erforderlich. Und bei einer werdenden Eigentümergemeinschaft
übernimmt der Erwerber bereits mit Besitz
der Wohnung die Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung
wie ein Eigentümer der diese Rechte und
Pflichten erst mit der Eintragung ins Grundbuch erhält.
82
Lexikon
E
Erwerberbürgschaft (zur Sicherung der Hausgelder)
Da kommen Eigentümergemeinschaften
manchmal
auf die abenteuerlichsten
Ideen. So zum Beispiel bei
Eigentümerwechsel die
Hausgelder des Erwerbers
zusätzlich abzusichern:
Bürgschaft
Es wird ein Beschluss gefasst,
der den Verkäufer einer
Eigentumswohnung
verpflichtet, den Erwerber wiederum zu verpflichten, eine
Bürgschaft für das Hausgeld für die nächsten zwei Jahre
beizubringen. Andernfalls dürfe der Verwalter die Verwalterzustimmung
zum Eigentümerwechsel nicht erteilen.
Das WEG bestimmt, dass bei einer Veräußerungsbeschränkung
in einer Gemeinschaftsordnung, die Verwalterzustimmung
nur verweigert werden darf, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt. Das heißt, wenn zu erwarten sei, dass der
Erwerber das Hausgeld nicht zahlen könne, oder er sich
nicht in die Eigentümergemeinschaft einfügen werde.
Selbst wenn ein solcher Beschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Verwaltung entsprechen sollte, ist er ein
„Klotz am Bein“ des Verkäufers. Mit so einer Hürde kann
man Erwerber nur verängstigen. Wenn der Wohnungsverkauf
daran scheitert, ist der Verkäufer sauer und der Ärger
für die Eigentümergemeinschaft vorprogrammiert.
Noch schlimmer war der Versuch eines Miteigentümers
aus der Finanzbranche, seine Eigentümergemeinschaft zu
bewegen, von jedem Erwerber ein „notarielles Schuldanerkenntnis“
zu verlangen. Das würde dazu führen, dass bei
Hausgeldrückstand sofort Vollstreckungsmaßnahmen gegen
den Erwerber veranlasst werden. Ein Erwerber, der
sich dermaßen unterwirft, müsste „mit dem Klammerbeutel
gepudert sein“.
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Lexikon
E
Die Brisanz des Beschlussantrags ist seinerzeit von allen
übrigen Miteigentümern erkannt worden. Der Beschlussantrag
wurde abgelehnt.
In seltenen Fällen kann jedoch bereits in der Gemeinschaftsordnung
festgelegt sein, dass jeder Wohnungseigentümer
eine entsprechende Bürgschaft für die Eigentümergemeinschaft
beibringen muss. Ohne diese Bürgschaft
kann er nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Es gibt auch Gemeinschaftsordnungen in denen der Verwalter
eine Bürgschaft für das Verwalterhonorar fordern kann.
Erwerberhaftung
Der Erwerber einer Eigentumswohnung
haftet gegenüber der Eigentümergemeinschaft
für Zahlungsverpflichtungen
erst ab der Umschreibung
ins Grundbuch. Dann
auch nur für Zahlungen, die nach
der Umschreibung begründet bzw.
beschlossen werden. Für Hausgelder,
die vor der Umschreibung im
Grundbuch fällig wurden, braucht
er nicht zu haften. Aber für das Ergebnis
der Jahresabrechnung,
wenn der Beschluss darüber erst
nach der Umschreibung erfolgt ist.
Und da war noch...
...der sich bei der Kostenverteilung
benachteiligt
fühlende Eigentümer,
dem auch von
der dritten Gerichtsinstanz
bestätigt wurde,
dass er zusammen
mit dem Kauf seiner
Wohnung unwiderruflich
den Kostenverteilerschlüssel
der Gemeinschaftsordnung
akzeptiert habe.
Vorsicht: In der Gemeinschaftsordnung
kann etwas anderes bestimmt
worden sein. Das hat dann
Vorrang. Das gleiche gilt für abweichende
Regelungen im Kaufvertrag,
die aber nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer
und Erwerber wirksam sind und damit keine rechtliche
Wirkung für die Eigentümergemeinschaft haben.
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Lexikon
E
Beim Erwerb durch Zwangsversteigerung sind diesbezügliche
Regelungen der Gemeinschaftsordnung außer Kraft
gesetzt. Hier wird immer lastenfrei erworben. Dennoch hat
man dabei oft Last mit der seit Jahren überfälligen Grundrenovierung.
Und da war noch...
Erwerbermodell
Gemeint sind damit oft ältere
Wohnanlagen, sogenannte Bestandsimmobilien,
die von Investoren
aufgekauft und in Eigentumswohnungen
umgewandelt
werden. Daran angeschlossene
Verkaufsorganisationen
entwickeln dazu ein Finanzierungskonzept
und bieten
diese Immobilien auf dem
Markt an. Leider werden den
ahnungslosen Käufern
manchmal Steuervorteile und
Mieterträge vorgegaukelt, die
sich letztlich nicht bewahrheiten.
Mehr zu diesem Thema
auch unter Schrottimmobilien.
...der verblüffte Eigentümer,
der erst nach dem Kaufvertragsabschluss
von seinem
Nachbar erfuhr, dass er sich
nicht in eine kleine Gemeinschaft,
sondern in eine aus
mehreren Häusern bestehende
Großgemeinschaft
eingekauft hatte.
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Lexikon
F
Fensterbeschlüsse
„Fensterbeschlüsse“ sind der Nichtigkeit
zum Opfer gefallen. Der
BGH hat am 20.09.2000 in einem
sog. „Jahrhundertbeschluss“ die
Fenster zwingend dem Gemeinschaftseigentum
zugeordnet. Sie
sind unverzichtbarer Bestandteil
der Fassade. Bis zu diesem Datum
war es sehr verbreitet, die Fenster
per Beschluss dem Sondereigentum zuzuordnen. Dadurch
sollte allein der jeweilige Wohnungseigentümer auf eigene
Kosten hinsichtlich der Instandhaltung der Fenster und
Balkontüren zuständig sein.
Sowohl damals wie auch heute ist es für viele Eigentümer
naheliegend, „ihre“ Fenster selber instand zu halten und bei
Bedarf sogar zu erneuern, obwohl sie zwingend zum Gemeinschaftseigentum
gehören. Diese Regelung wurde von
vielen Gemeinschaften als selbstverständlich angesehen und
oft sogar durch entsprechende Beschlüsse abgesegnet. Diese
Verfahrensweise wurde auch von der Justiz drei Jahrzehnte
lang geduldet. Bis zu jenem in Justizkreisen genannten
„Jahrhundertbeschluss“ des BGH Az. V ZB 58/99.
Das Unangenehme an der Sache ist, dass ab diesem BGH-
Beschluss diese Praxis nicht mehr durchgeführt werden
darf. Außerdem sind alle „Fensterbeschlüsse“ aus der Vergangenheit
damit nichtig geworden. Aus Sicht der Juristen
hat es sie damit nie gegeben. Denn, Zitat eines maßgeblich
am BGH-Beschluss beteiligten Richters in Fischen: „Der
BGH hat zu Recht erkannt, was schon immer rechtens war“!
Sofern die Gemeinschaftsordnung keine Kostentragung für
den Wohnungseigentümer vorsieht, müssen alle Fenster
und Balkontüren aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt
werden. Wohnungseigentümer, die bereits Fenster auf ihre
eigenen Kosten instand gehalten oder sogar erneuert haben,
sind „gelackmeiert“. Sie zahlen jetzt für die anderen mit.
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Lexikon
F
Wenn man das juristisch auseinander nehmen würde,
könnte man nun eine „ungerechtfertigte Bereicherung“
derjenigen Miteigentümer konstruieren, die ihre Fenster
jetzt nicht mehr selber bezahlen
müssen. Ein derartiger Anspruch
Und da war noch...
könne aber im Streitfall höchstens
fünf Jahre rückwirkend geltend
gemacht werden, sagen die
Juristen.
Mit der Novellierung des WEG seit
01.07.2007 kann jedoch per Beschluss
wieder von der Kostenverteilung
von der Gemeinschaftsordnung
abgewichen werden. Bei
Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen
gilt das jedoch
nur für den Einzelfall. Daran sind
jedoch auch noch weitere Bedingungen
geknüpft. Mehr dazu unter
Beschlusskompetenz.
Fernsehversorgung
Hier die wichtigsten Varianten
der Fernsehversorgung.
Kabelfernsehen
Frei von witterungsbedingten Störungen. Jedoch abhängig
von der Programmeinspeisung des Kabelanbieters. In
Deutschland ist der Markt unter den Kabelanbietern aufgeteilt.
Für NRW ist allein die Fa. Unitymedia zuständig.
Die Abrechnung der Versorgung kann über zwei Varianten
erfolgen:
Beim Einzelnutzervertrag schließt jeder Anschlusswillige
selbst einen Vertrag mit dem Kabelunternehmen. Er zahlt
auch direkt dorthin. Wer nicht fernsehen will, zahlt auch
nichts an den Kabelbetreiber. Dies die teuerste Variante.
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...der besonders rechtskundige
Eigentümer,
der eine Änderung der
BGH-Rechtsprechung
zur Beschlusskompetenz
ausnutzte, um die
Erneuerung der Fenster
seiner Wohnung auf
Kosten der Eigentümergemeinschaft
zu erstreiten,
obwohl alle anderen
Eigentümer ihre
Fenster seinerzeit selbst
bezahlt hatten.
Lexikon
F
Beim Gemeinschaftsanschluss schließt der Bauträger bzw.
der durch Beschluss ermächtigte Verwalter einen Vertrag
für alle angeschlossenen Wohnungen des Hauses. Die monatlichen
Gebühren sind bereits im Hausgeld eingeschlossen.
Dabei spielt es keine Rolle, wer von den Bewohnern
tatsächlich das Fernsehangebot nutzt. Zahlen muss Jeder.
Im Gegenzug ist diese Vertragsvariante für jede Wohnung
deutlich preisgünstiger als ein Einzelnutzervertrag.
Wenn es das im Haus verlegte Leitungsnetz zulässt, ist eine
störungsfreie digitale Versorgung aller Wohnung möglich.
Dabei kann das Kabel gleichzeitig für Internet und Telefon
genutzt werden. Ein Leitungsnetz im Sternsystem, also
wenn jeder Anschluss eine eigene direkte Verbindung zum
Verstärker bzw. Übergabepunkt im Keller hat, bietet die beste
Möglichkeit auch die zukunftsorientierten Medienangebote
zu nutzen. Das bezieht sich auch
auf die Rückkanalfähigkeit. Damit
wird es zukünftig für den geneigten
Fernsehkonsumenten möglich,
auch seinerseits mit dem Fernsehsender
oder Kabelbetreiber Kontakt
aufzunehmen oder sich auch (unbemerkt?)
im Internet zu sehen.
Satellitenfernsehen
Durch zunehmende Kostensteigerungen neigen hin und
wieder Eigentümergemeinschaften zum Umstieg aufs Satellitenfernsehen.
Auf diese Weise hofft man Kosten zu sparen
und damit Wohnungen auch für die Vermietung attraktiver
zu machen. Die Kabelgebühren fallen dabei weg. Im Gegenzug
können Lizenzgebühren an die VG Media wegen der
„Weitersendung von Rundfunksignalen“ anfallen.
Die Kosten für die Installation, Instandhaltung und Instandsetzung
der Anlage trägt die Eigentümergemeinschaft.
Diese Kosten sind nicht als Betriebskosten auf Mieter
umlegbar. Von der fehlenden Möglichkeit der Internet- und
Telefonnutzung über die SAT-Anlage ganz zu schweigen.
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Lexikon
F
In einem Winter hatten wir eine Parabolantenne, die total
zugeschneit und zwei Wochen lang nicht von Dachdeckern
gefahrlos freigelegt werden konnte. Da wurde von manchem
Hausbewohner der Spieleabend wieder entdeckt.
DVB T2 „Antennen-Überallfernsehen“
Heißt auf Deutsch so viel wie: „Erdgebundene Videoübertragung
der 2. Generation in digitaler Technik“. Dabei kann gegenüber
dem bisherigen analogen DVB-T eine größere Zahl
von Sendern in deutlich besserer technischer Qualität von
einer Dachantenne empfangen werden. Das bedeutet jedoch
nicht, dass sich damit Programmqualität erhöht hat. Die öffentlich
rechtlichen Sender, wie z. B. ARD, ZDF, Regionalprogramme
usw. werden nach wie vor kostenlos angeboten.
In Erweiterung zum bisherigen DVB-T ist jetzt auch der
Empfang privater Sender gegen eine Gebühr möglich.
FGG-Verfahren
Besondere Form eines Gerichtsverfahrens. FGG bedeutet:
„Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“.
Hier bezeichnet man das Wort Klage durch die
freundliche Formulierung Antrag. Darum gibt es hier auch
nur Antragsteller und Antragsgegner. Es gibt auch kein
Urteil im Namen des Volkes, sondern nur den sogenannten
Gerichtsbeschluss. Im Gegensatz zum Zivilprozess hat
der Richter im FGG-Verfahren eine eigene Amtsermittlungspflicht.
Er muss sich bei seiner Beurteilung also nicht auf
jeden Blödsinn verlassen, der ihm oft erzählt wird. Er stellt
selber Ermittlungen an, um der Wahrheit auf die Spur zu
kommen. Bis Mitte 2007 galt dies auch für WEG-Verfahren.
Seither werden Wohnungseigentumsverfahren, wie z. B. Beschlussanfechtungen,
im Rahmen der Zivilprozessordnung
(ZPO) durchgeführt. Dabei darf der Richter lediglich aufbauend
auf den jeweiligen Vorträgen der Prozessgegner urteilen.
Jetzt sind kreative Schriftsätze sachkundiger Rechtsanwälte
von Vorteil. Das hat natürlich auch seinen Preis.
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Lexikon
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First in - first out Prinzip (Heizölverbrauchsermittlung)
Heißt so viel wie: Zuerst rein -
zuerst raus. Gemäß Heizkostenverordnung
darf nur die im Abrechnungszeitraum
verbrauchte
Wärmemenge auf die Nutzer umgelegt
werden. Durch Preisänderungen
während des Jahres befindet
sich im Restbestand Heizöl
mit verschiedenen Einkaufspreisen
pro Liter im Tank. Darum
muss der im Tank verbliebene
Restbestand den letzten Betankungsmengen
und deren Preisen
zugeordnet werden. Daraus ergibt
sich der rechnerische Einkaufswert
des Restbestands.
Fischen i. Allgäu
Wunderschöner Ferienort im
Allgäu. Alljährlicher Tagungsort
für alle, die an der Fortentwicklung
des Wohnungseigentums
interessiert sind. Organisiert
vom „Evangelischen Bundesverband
für Immobilienwesen
in Deutschland“ (ESWiD).
Der erlauchte Kreis besteht
aus Vertretern der höchsten
deutschen Gerichte, der Bundesregierung, aus Professoren
und Kommentatoren des Wohnungseigentumsrechts, Juristen
und qualifizierten Verwaltern. Wer hier teilnimmt,
schöpft aus der ersten Quelle des Wohnungseigentumsrechts.
Hier wird das WEG-Recht weiterentwickelt. Darum
ist diese Veranstaltung auch als Fortbildungsmaßnahme für
Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht anerkannt.
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Und da war noch...
...die offenbar vom lebenslangen
Lehramt der
Realität entrückte
Verwaltungsbeirätin, die
vom Verwalter verlangte,
er solle die 200 Liter
Ölsumpf des stillgelegten
Öltanks, statt zu entsorgen,
doch einfach über
Ebay verkaufen.
Lexikon
F
Es wird referiert, diskutiert - manchmal auch disputiert -
über Themen wie z. B. 2005: „Die Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft
im Hinblick auf die Anwendung der
Rechtsgrundsätze der BGB-Gesellschaft“ oder „Ist eine Eigentümergemeinschaft
im Hinblick auf die inzwischen vom
BGH anerkannte Teilrechtsfähigkeit auch insolvenzfähig?“.
Im Jahr 2010 ging es zum Beispiel um „Aktuelle Fragen
zum Finanz- und Rechnungswesen der Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer“. Dabei schreiben eingefleischte Juristen
mit Hilfe des BGH den Verwaltern detailliert vor, wie
sie die Buchhaltung zu führen haben. Selbstverständlich
macht ihre formelle Regelungswut auch vor der Darstellung
des Gemeinschaftsvermögens in der Jahresabrechnung
nicht halt. Mit gesundem kaufmännischen Verständnis natürlich.
Wir Verwalter raufen uns schon mal die Haare. Viele
Rechtswissenschaftler haben schon lange keine mehr.
Die unterschiedlichen, wissenschaftlich theoretischen
Rechtsauffassungen wogen hin und her. Leider allzu häufig
weg von der Alltagspraxis und dem Rechtsempfinden der
Eigentümergemeinschaften.
Die Rechtswissenschaftler
und Referenten schlagen sich
ihre Rechtsauffassungen um
die Ohren. Dabei beneiden
wir Profi-Verwalter schon mal
unsere unwissenden Wettbewerber:
die Billigverwalter. Sie
tanzen zwar genauso wie alle
anderen auf dem Glatteis des
WEG, sie bemerken es jedoch
nicht. Zumindest solange, bis
sie zusammen mit ihren Eigentümergemeinschaften
auf
dem Glatteis ausrutschen,
einbrechen und allen Beteiligten
damit Schaden zufügen.
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Lexikon
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Flächennutzungsplan
Begriff aus dem Bauplanungsrecht. Bevor eine Gemeinde
Flächen zur Bebauung freigibt, macht sie sich erst einmal
Gedanken. Es geht darum, die Gemeindefläche optimal zu
nutzen. Forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
Straßen, Gewerbegebiete und Wohngebiete sollen sinnvoll
angeordnet werden. Dazu wird ein Plan aufgestellt: der
Flächennutzungsplan. Die verschieden zu nutzenden Flächen
sind dort farbig dargestellt.
Für diejenigen Flächen, die als bebaubar ausgewiesen
sind, kann später je nach Bedarf, ein detaillierter Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Sowohl der Flächennutzungsplan als auch der darauf
gründende Bebauungsplan dürfen von jedem interessierten
Bürger beim zuständigen Bauamt eingesehen werden.
In der Verabschiedungsphase werden die Pläne auch öffentlich
ausgelegt.
Flurnummer
Jedes Grundstück muss sich eindeutig beschreiben lassen,
sowohl im amtlichen Lageplan als auch beim Grundbuchamt.
Dazu sind die Grundstücke mit ihrer Zugehörigkeit
zu einer Gemarkung, Flurnummer und Flurstück bezeichnet.
Damit wird das Grundstück unverwechselbar.
Fogging
Erst seit zwei Jahrzehnten verstärkt auftretendes Phänomen.
Zeigt sich als Schwarzstaub-Ablagerung an Wänden
betroffener Wohnungen. Fachleute vermuten, dass sich in
der Raumluft aufgewirbelte Partikel an Bauteilen und Flächen
mit abweichender Temperatur absetzen. Häufig verfärbt
sich dabei die Wand oberhalb von Heizkörpern. Es
wird vermutet, dass schwerflüchtige organische Verbindungen
moderner Baustoffe dabei mitwirken. Das Gleiche
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Lexikon
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gilt auch für elektrostatische Aufladungen im Bereich von
Elektroleitungen und ist selbst für Sachverständige im
Rahmen von Gutachten kaum wissenschaftlich eindeutig
nachvollziehbar darzustellen.
Wir verwalten eine Eigentumswohnung
mit gutachtlich festgestelltem
Fogging. Aber selbst das Gutachten
vermag nicht zu klären, warum die
baugleiche Nachbarwohnung völlig
mängelfrei ist. Darum hat die Eigentümergemeinschaft
auch noch
keinen Beschluss zur Mängelbeseitigung
gefasst. Der betroffene Miteigentümer
wird auf dem Weg zu seinem
Recht voraussichtlich auf eine
sehr lange Geduldsprobe gestellt.
Der BGH hat mit Urteil vom
28. Mai 2008, Az. VIII ZR 271/07, Fogging als Mangel an
der Mietsache angesehen. Harte Zeiten für Vermieter.
Formalien
„...wird hiermit zum Verwalter gewählt, sofern er die Wahl
annimmt“. Der letzte Halbsatz dieser Formulierung in einem
Wahlprotokoll hat eine Eigentümergemeinschaft unnötig
Geld gekostet. Und das kam so:
Eine Eigentümergemeinschaft hatte mich ohne mein Wissen
in Abwesenheit zum neuen Verwalter bestellt. Die Eigentümergemeinschaft
war etwas problematisch und der
Verwalter wollte mit seiner Formulierung besonders nett
sein und mir noch die Gelegenheit zur Absage einräumen.
Wie dem auch sei, das Beschlussprotokoll ging als Nachweis
meiner erlangten Verwaltereigenschaft an das Grundbuchamt.
Nur mit diesem Nachweis war ich berechtigt, bei einem
Eigentümerwechsel die Verwalterzustimmung zu erteilen.
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Lexikon
F
Die zuständige - als übereifrig
bekannte - Rechtspflegerin
störte sich an der Formulierung.
Sie bestritt meine
formalrechtliche Verwaltereigenschaft,
weil die Annahme
der Wahl nicht protokolliert
sei. Der Eigentümergemeinschaft
blieb daraufhin
nichts anderes übrig,
als beim Wohnungseigentumsgericht
eine Notverwaltung
zu beantragen. Ich wurde zum Notverwalter bestellt.
Dann erst konnte ich in meiner Eigenschaft als Notverwalter
eine formell korrekte Wahl meiner Person vornehmen
lassen. Und vor allen Dingen dem Grundbuchamt
auch ein formell korrektes Beschlussprotokoll vorlegen.
Beim Grundbuchamt und im Wohnungseigentum gelten
eben strenge Vorschriften. Das Wohnungseigentumsrecht
ist gespickt mit formellen Tretminen. Ein El Dorado für engagierte
Rechtsanwälte.
Fachkundige Verwalter werden alle Formalien kennen und
beachten. Auch wenn das von Miteigentümern oft als umständlich
angesehen wird. Auf diese Weise haben wir seit
mehr als 30 Jahren jeden Hausgeldprozess für unsere Eigentümergemeinschaften
gewonnen. Und das bei erheblich
nachlassender Zahlungsmoral.
Leider ist es vielen Eigentümern nur schwer und manchmal
gar nicht zu vermitteln, dass gerade auch im Alltagsgeschäft
die Formalien eingehalten werden müssen. Ein Verstoß dagegen
ist ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt, der damit
jede Klage gegen seinen Mandanten - sei sie aus Sicht der
Eigentümergemeinschaft noch so berechtigt - zu Fall bringen
kann. Die Kosten bleiben an der Gemeinschaft hängen und
die Eigentümer glauben einfach nur von der Justiz ungerecht
behandelt worden zu sein. „Billigverwalter“ werden sie
möglicherweise gerne in diesem Irrglauben unterstützen.
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Lexikon
F
Nur ein fachkundiger Profi-Verwalter mit Rückgrat wird das
Beste für seine Eigentümergemeinschaft erreichen. Und so
jedem Miteigentümer unterm Strich viel Geld sparen helfen.
Freistellungsbescheinigung ►Bauabzugssteuer
Freistellungsbescheinigung für Zinserträge
Die gibt es vom Finanzamt nur für Privatpersonen, nicht für
eine Eigentümergemeinschaft. Darum weist der Verwalter
bei der Jahresabrechnung jedem Miteigentümer die der
kontoführenden Bank gezahlte Kapitalertragsteuer anteilig
nach. Damit kann sich ggf. jeder Miteigentümer die einbehaltenen
Beträge vom Finanzamt zurückholen.
Freistellungsverpflichtungserklärung
Darin erklärt sich die Bank bereit, die auf dem Grundstück
oder der Eigentumswohnung eines Verkäufers lastende
Grundschuld löschen zu lassen, wenn beim Verkauf der
Kaufpreis des Erwerbers beim Notar eingegangen ist.
Dabei ist der Notar dazu verpflichtet worden, aus dem
Kaufpreiserlös eine eventuelle Restschuld des Verkäufers
bei der Bank zurückzuzahlen. So kauft ein Erwerber die
Eigentumswohnung lastenfrei. Er kann bei Bedarf für die
Absicherung seines Bankkredits erneut eine Grundschuld
eintragen lassen.
Funkablesung
Es wird zunehmend schwieriger am Jahresende gleichzeitig
in allen Wohnungen die Verbräuche abzulesen. Heizkostenverteiler,
Wärmemengenzähler und Wasserzähler erfassen
inzwischen elektronisch und werden am Jahresende per
Funk vom Heizkostenservice fernabgelesen.
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Lexikon
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Gasprüfung
Nach jahrelanger Arbeit legte
das Technische Komitee „Gasinstallation“
im April 2008 die
neue Fassung des Arbeitsblattes
G 600 technische Regel für
Gasinstallationen (DVGW TRGI
2008) vor.
Eine Änderung, die erhebliche
Auswirkungen auf die Praxis
hat, ist die Ausgestaltung der
bisher empfohlenen 12-
jährigen Gebrauchsfähigkeitsprüfung als Pflicht. Bisher
wurde lediglich empfohlen, die Gasleitungen einmal jährlich
einer Sichtprüfung zu unterziehen und alle 12 Jahre auf
Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit zu prüfen bzw. prüfen zu
lassen. Jetzt ist die TRGI integraler Bestandteil des technischen
Regelwerks; die Empfehlung weicht der Verpflichtung.
Gewissenhafte Verwalter werden ihre Eigentümer darüber
informieren und dafür einen Lösungsvorschlag anbieten.
Für Selbstmörder ist es beruhigend zu wissen, dass die
Gasanlage alle 12 Jahre abgedrückt wird. So geht die Anlage
nicht schon bei der Vorbereitung ihrer Manipulation hoch.
Gemeinschaftseigentum (GE)
Der Teil einer Wohnungseigentumsanlage,
der in der Teilungserklärung
nicht ausdrücklich
zum Sondereigentum erklärt ist.
Zwingend zum Gemeinschaftseigentum
gehören das Grundstück,
die Außenanlage, die konstruktiven
Teile des Gebäudes, wie Dach, Fassade, Fenster, Aufzug,
Heizung, die allgemein genutzten Flure, Treppenhäuser,
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G
Waschräume usw. Das Gemeinschaftseigentum darf von allen
Miteigentümern und deren Mietern genutzt werden. Natürlich
nur im Rahmen der Hausordnung.
Vereinfacht kann man sich das auch so merken: Sämtliche
konstruktiven Bauteile und alles was von außen sichtbar
ist, zählt zwingend zum Gemeinschaftseigentum.
Was oft nur wenige Miteigentümer bedenken: Allein hierfür
ist die Eigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter zuständig.
Änderungen sind nur mit Zustimmung sämtlicher von
der Maßnahme benachteiligten Miteigentümer möglich.
Wer möchte sich eine Garage unmittelbar vor sein Küchenfenster
bauen lassen?
Alles was sich innerhalb der Wohnungen befindet und
ausschließlich dieser Wohnung zu dienen bestimmt ist,
gehört i. d. R. zum Sondereigentum.
Und das liegt in der Und da war noch...
Verantwortung des jeweiligen
Miteigentümers. Dort darf der
Verwalter noch nicht einmal
einen tropfenden Wasserhahn
reparieren lassen, auch wenn
das der Sondereigentümer
manchmal gerne hätte.
Es gibt auch Bauteile, bei denen
sich nicht immer eindeutig
die Zuordnung bestimmen
lässt. Für diesen Fall haben
wir für unseren Gebrauch zur
Kostentragung praxisorientierte
interne Regeln aufgestellt.
Diese orientieren sich
weitgehend an der vorherrschenden
Rechtsauffassung.
Mehr dazu auch unter Zuordnung
Gemeinschaftseigentum
/ Sondereigentum.
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...der schelmische Wohnungseigentümer,
der den
Verwalter fragte: „Wenn die
Instandhaltung und Pflege
des Gemeinschaftseigentums
doch Angelegenheit aller
ist, wieso putzt dann
meine Frau die Fenster?“
Lexikon
G
Gemeinschaftskonto
Bankkonto der Eigentümergemeinschaft. Hierauf fließen alle
Hausgelder und im Gegenzug werden alle Kosten von diesem
Konto bezahlt. Häufig wird das Konto von einem unwissenden
Verwalter auf seinen Namen mit dem Zusatz „...für Eigentümergemeinschaft
xy“ angelegt. Vorsicht! - Hier handelt
es sich um ein „offenes Treuhandkonto“. Diese Kontenform
ist jedoch für das Gemeinschaftsvermögen sehr unsicher.
Möchten Sie als Miteigentümer mit Ihrem Geld für eventuelle
Schulden des Verwalters haften? - Sicher nicht! Darum
achten Sie darauf, dass Ihr Verwalter das Konto ausschließlich
als „Fremdkonto“ für Ihre Eigentümergemeinschaft
führt. Dann gehört das Konto der Gemeinschaft und
der Verwalter ist lediglich verfügungsberechtigt. Sonst
kann es Ihnen passieren, dass Ihr Geld für eventuelle
Steuerschulden oder andere nicht bezahlten Verbindlichkeiten
Ihres Verwalters weggepfändet wird. Die Finanzbehörde
und die Gerichtsvollzieher sitzen am längeren Hebel
und fackeln nicht lange. Gemäß dem WEG bzw. der Rechtsprechung
muss der Verwalter ohnehin ein „von seinem
Vermögen getrenntes“ Konto führen.
Das inzwischen von allen Gerichten zwingend vorgeschriebene
„Fremdkonto“ für eine Eigentümergemeinschaft wird
von einer Vielzahl der Verwalter wegen des extremen Aufwands
bei der Eröffnung eines solchen Kontos nicht gewählt.
Auch viele Banken winken wegen des unverhältnismäßig
hohen Aufwands bzw. der nicht über das Internet
möglichen Eröffnung ab.
Gemeinschaftsordnung ►Teilungserklärung
Gesamtschuldnerische Haftung
Zuerst die gute Nachricht:
Die gesamtschuldnerische Außenhaftung gibt’s nicht mehr.
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Lexikon
G
Seit dem BGH-Beschluss vom 02.06.2005, Az. V ZB 32/05
zur Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft (besser
bezeichnet als „volle Rechtsfähigkeit
in Teilbereichen“) gibt es
Und da war noch...
die gesamtschuldnerische Haftung
gegenüber Dritten in der
bisherigen Form nicht mehr.
Diese Rechtsauffassung hat der
Gesetzgeber auch in das neue
WEG ab 01.07.2007 übernommen.
Ab jetzt haftet die Eigentümergemeinschaft
als eigenständiger
Verband, wenn sie mit
ihrem Gemeinschaftsvermögen
am Rechtsverkehr teilnimmt.
Wenn jetzt beispielweise ein Lieferant
seine Heizölrechnung
nicht bezahlt bekommt, kann er
sich nicht mehr einen beliebigen
einzelnen Miteigentümer heraussuchen
und von ihm allein
den gesamten Rechnungsbetrag
verlangen. Ab jetzt muss er die
Eigentümergemeinschaft insgesamt
verklagen. Er kann dann
im Fall eines Titels in das Verwaltungsvermögen
der Eigentümergemeinschaft
hinein pfänden.
Dabei haftet jeder Miteigentümer
jedoch nur bis zur Höhe
seines Miteigentumsanteils.
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...der verängstigte Wohnungseigentümer,
der
Jahre später in einer
Versammlung kleinlaut
zugab, damals versehentlich
die Hose des
Nachbarn mit von der
Leine genommen zu haben
und wegen seiner
Angst als Dieb zu gelten,
die daraufhin erfolgten
unsinnigen einbruchshemmenden
Maßnahmen seinerzeit
nicht verhindert hatte.
Durch das neue WEG ist inzwischen
geklärt, dass eine Eigentümergemeinschaft nicht
insolvenzfähig ist.
Und jetzt die schlechte Nachricht:
Die gesamtschuldnerische Innenhaftung gibt’s doch noch.
Lexikon
G
Wenn auf dem Gemeinschaftskonto zu wenig Geld ist,
müssen die Miteigentümer in Form einer Sonderumlage
nachschießen. Und wenn ein Miteigentümer nicht zahlen
kann, müssen die übrigen Miteigentümer das ausgleichen.
Was ist, wenn daraufhin auch andere Miteigentümer die
dadurch erhöhten Belastungen nicht mehr verkraften
können? Dann kann es zum Dominoeffekt
kommen. Einer nach dem
anderen bricht weg. Schlimmstenfalls
muss dann doch einer für alle
zahlen.
Deswegen gilt in Verwalterkreisen
der Spruch: „Bekanntlich ist eine
Eigentümergemeinschaft erst dann
zahlungsunfähig, wenn der letzte
Miteigentümer zahlungsunfähig geworden
ist.“ - Na dann, gute Nacht...
Im Übrigen: Für kommunale Abgaben
gilt in der Regel die gesamtschuldnerische Haftung
nach wie vor. Hier kann sich die Behörde immer noch jeden
beliebigen Miteigentümer zur Zahlung der Gesamtforderung
aus der Eigentümergemeinschaft herausgreifen.
Geschossflächenzahl (GFZ)
Begriff aus dem Bauplanungsrecht. Damit auf einem bebauten
Grundstück auch noch Luft zum Atmen bleibt,
sind im Bebauungsplan einige Auflagen gemacht. Dazu
gehört auch die Begrenzung der max. Geschossfläche. Die
Geschossflächenzahl wird auch kurz mit GFZ bezeichnet.
Dabei geht es um das Verhältnis der Summen der Geschossflächen
eines Gebäudes zur Größe des Baugrundstücks.
Bei max. 600 m² Geschossfläche auf einem
1.000 m² großen Grundstück beträgt die GFZ 0,6. Auf wie
viele Geschosse sich diese Fläche verteilen darf, steht
ebenfalls im Bebauungsplan.
100
Lexikon
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Gewährleistung
Gibt’s i. d R. beim Kauf einer Wohnung vom Bauträger.
Rudolf v. Ihering sagt 1883 dazu: „…Der Bildungsprozess
des Rechts ist keine Sache der bloßen Erkenntnis wie bei
der Wahrheit, sondern Sache des Kampfes der Interessen“.
Mit dem Gewährleistungsanspruch ist das auch nicht anders.
Es gibt Bauträger, die ohnehin hohe Qualität anstreben.
Dies drückt sich jedoch auch in einem entsprechenden
Kaufpreis pro m² aus. Dafür beseitigen sie auch Mängel
nach dem Kauf ohne große Probleme. Und nach meiner
Erfahrung manchmal sogar über die im Kaufvertrag vereinbarte
Frist oder sogar über die bisherige 5-jährige gesetzliche
Frist hinaus. Diejenigen,
denen man nicht trauen
Und da war noch...
kann, werden oftmals auch als
„schwarze Schafe“ bezeichnet.
...der dumme Elektriker,
der den lichtempfindlichen
Sensor eines Dämmerungsschalters
ausgerechnet
in den Lichtkegel
der Außenleuchte montierte
und sich wunderte,
dass die Lampe bei Dunkelheit
anfing zu blinken.
Aus meiner jahrzehntelangen
Verwaltungserfahrung ist mir
nur ein einziger Fall bekannt, wo
nach einem Rechtsstreit tatsächlich
Geld an die Geschädigten geflossen
ist. Oft spielen diese Bauträger
auf Zeit. Sie werden bereits
während der mehrjährigen
Prozessdauer zahlungsunfähig.
Es gibt auch Bauträger, die mit
lediglich 25.000 € Mindesteinlage
eigens eine Bauträger-GmbH
ausschließlich für die Errichtung
eines einzigen Wohnungseigentumsobjekts
gründen. - Ein
Schelm, der Böses dabei denkt.
Wer hier auf der Suche nach einem
zuverlässigen Bauträger die Spreu vom Weizen trennen
will, sollte sich vorher gut informieren. Es gibt viele
ordentliche Bauträger, von denen ich auch kaufen würde.
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Lexikon
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Gewährleistungsverhinderungsverwaltung
Eigene Wortschöpfung. Ist oft besonders
billig. Gibt es in der Regel
nur bei einem unseriösen Bauträger.
Und das geht so:
Man nehme einen unzuverlässigen
Bauträger. Der hat seine Bauhandwerker
bereits in der Bauphase
hart im Preis gedrückt. Vielleicht
hat der Bauträger dem Handwerker
noch nicht alles bezahlt.
Wie dem auch sei, der Handwerker
hat seinerseits kein großes Interesse
an kostenlosen Nachbesserungen. Er kommt einfach nicht.
Der betreffende Bauträger will sein eigenes Geld nicht in die
Mängelbeseitigung investieren. Darum muss er verhindern,
dass irgendein engagierter Profi-Verwalter die Miteigentümer
über ihre Rechte bei Gewährleistung aufklärt.
Dazu bietet der betreffende Bauträger die Verwaltung der
Eigentümergemeinschaft „für’n App’l und’n Ei“ selber an.
Und die jährliche Zuweisung in die Instandhaltungsrücklage
kann entfallen, da man ja 5 Jahre Gewährleistung habe.
Die neuen unerfahrenen Miteigentümer freuen sich, dass alles
so billig ist und halten das für normal. Auch das Hausgeld
ist deutlich geringer wie bei einem Profi-Verwalter.
Die paar Baumängel, die erkannt werden, sind auch kein
Problem. Der Bauträger versichert ja in jeder Eigentümerversammlung
- sofern sie denn mal stattfindet - dass er sich
selbstverständlich darum kümmere. Es sei nur so schwierig,
geeignete Handwerker zu bekommen, die Termine frei
hätten. Sie würden in Kürze die Nachbesserung ausführen.
Die Eigentümergemeinschaft übt sich in Geduld. Und so
ziehen die Jahre ins Land. Auf einmal erklärt der Bauträger,
dass er aus Arbeitsüberlastung seine Tätigkeit als Verwalter
bedauerlicherweise aufgeben müsse. Das passiert meist „zu-
102
Lexikon
G
fällig“ kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Es sei ihm
aber gelungen, einen geeigneten Nachfolger zu finden.
Oft wacht an dieser Stelle die Eigentümergemeinschaft auf.
In einer solchen Situation kann auch ein Profi-Verwalter
nur bedingt etwas retten. Er hat möglicherweise noch ein
paar Tricks drauf, aber die werden hier nicht verraten...
Selbstverständlich gibt es auch eine Reihe von Bauträgern,
die ordentlich und fachkundig verwalten. Die machen’s
aber in der Regel nicht so billig oder sogar gratis. Denn die
wollen die Gewährleistung ja auch nicht verhindern.
Und da war noch...
...der blumenliebende
Wohnungseigentümer, der
ohne Absprache auf dem
Gemeinschaftsrasen ein
wunderschönes Blumenbeet
anlegte, es liebevoll
pflegte und die Welt nicht
mehr verstand, als die Eigentümergemeinschaft
ihn
in seine Schranken wies
und die Entfernung des
Blumenbeetes verlangte.
Inzwischen hat der Gesetzgeber
reagiert und der von mir
mit „Gewährleistungsverhinderungsverwaltung“
bezeichneten
Variante den Garaus
machen wollen. Mit der Novellierung
des WEG ab dem
01.07.2007 ist die Wahlzeit
des Erstverwalters bei neu
begründetem Wohnungseigentum
auf max. 3 Jahre begrenzt.
So bleiben in der Regel
noch 2 Jahre, um mit einem
qualifizierten Profi-Verwalter
eventuelle Gewährleistungsansprüche
für alle Miteigentümer
über die Eigentümergemeinschaft
zu sichern. Aber
nur, wenn nicht vorher der
Bauträger mit seiner noch
vorhandenen Stimmenmehrheit
per Beschluss einen neuen
ihm besonders gewogenen
Verwalter bestellt. Insoweit war das vom Gesetzgeber sicher
gut gemeint, doch manchmal wirkungslos.
103
Lexikon
G
Globalgrundschuld
Jede Bank muss die Rückzahlung ihres Kredits absichern.
Wenn ein Bauträger eine Wohnanlage errichtet, muss er das
Bauvorhaben von der Bank finanzieren lassen. Dabei wird
die Bank die Globalgrundschuld sicherheitshalber in voller
Höhe auf jede einzelne Eigentumswohnung eintragen lassen.
Wer eine solche Wohnung kaufen möchte, sollte sich dadurch
nicht beunruhigen lassen. Beim Kauf wird diese
Grundschuld aus dem Wohnungsgrundbuch gelöscht. Der
Erwerber erwirbt seine Immobilie lastenfrei. Darum kümmert
sich der Notar.
Gradtagszahlen-Tabelle ►Heizkostenverordnung
Grundbuch ►Grundbuchamt
Grundbuchamt
Seien Sie froh, wenn Sie Ihr Herz nicht an ein Grundstück
in Griechenland verlieren. So schön wie die Gegend auch
sein mag, der Grundstückserwerb hat erhebliche Tücken.
Da kann es Ihnen passieren, dass
Sie ein Grundstück erwerben und
bezahlen, dass bereits beschlagnahmt
oder belastet ist oder für
das sogar eine Veräußerungsbeschränkung
besteht. Oder Sie erwerben
ein Grundstück von jemandem,
von dem sie dann erfahren,
dass er gar nicht rechtmäßiger
Eigentümer des Ihnen verkauften
Grundstücks war.
Da kommen Sie sich viel schlimmer
als ein nur begossener Pudel vor.
104
Lexikon
G
Aber dann können Sie sich Ihr unrechtmäßig erworbenes
Grundstück immer noch „ersitzen“, ähnlich wie damals im
Wilden Westen. Wenn Sie das mindestens 10 Jahre durchhalten,
brauchen Sie im Streitfall nur eine Bescheinigung
des Gemeindevorstehers oder zwei Zeugenaussagen, die im
Rahmen einer Gerichtsverhandlung
bestätigen, dass der Besitzübergang
an Sie erfolgt
Und da waren noch...
ist.
Sie können auch Pech haben und
Land kaufen, das im öffentlichen
Eigentum steht, auch wenn das
niemand mehr wusste. Das
konnte sich auch der Vorbesitzer
nicht „ersitzen“, der es Ihnen vielleicht
sogar gutgläubig verkaufte.
Damit das bei uns nicht passiert,
hat der Gesetzgeber das Grundbuchamt
erfunden. In den hier
geführten Grundbüchern sind alle
Grundstücke, deren Eigentümer,
evtl. Grunddienstbarkeiten
und Grundschulden eingetragen.
Und wer etwas anderes behauptet
als da drin steht, hat unrecht.
Das Grundbuch genießt öffentlichen
Glauben. Das bedeutet,
dass sich die Justiz im Zweifel an
die Grundbucheintragung hält.
Darum sind die Regeln streng.
Bei Wohnungseigentum ist für jede Wohnung ein gesondertes
Wohnungsgrundbuchblatt angelegt. Die Teilungserklärung
mit der Gemeinschaftsordnung und dem Aufteilungsplan
ist hier ebenfalls hinterlegt. Bei berechtigtem Interesse
darf man ins Grundbuch einsehen. Was allerdings für den
Bürger unter dem „berechtigten Interesse“ zu verstehen ist,
ist als „unbestimmter Rechtsbegriff“ nicht gesetzlich geregelt.
Das liegt im Ermessen des beim Grundbuchamt zu-
105
...die sich verwundert die
Augen reibenden Eigentümer,
als sie erkannten,
dass die nächtlichen Hilferufe
aus dem Waschraum
lediglich Teil eines
offensichtlich aufregenden
Liebesspiels neuer
Hausbewohner waren.
Lexikon
G
ständigen Rechtspflegers. Gerichtsurteile zum Einsichtsrecht
sind auch einem von mir befragten Rechtsanwalt
und Notar bisher nicht bekannt.
Das Grundbuchamt prüft auch, ob ein Verwalter, bei einem
Eigentümerwechsel eine Verwalterzustimmung erteilen
muss und ob er auch tatsächlich bestellter Verwalter der
betreffenden Eigentümergemeinschaft ist. Dazu muss der
Verwalter ein vom Notar beglaubigtes Wahlprotokoll vorlegen.
Dieses Wahlprotokoll muss mindestens von einem Miteigentümer
und falls ein Verwaltungsbeirat besteht, auch
von dessen Vorsitzenden unterschrieben sein.
Ohne das Wahlprotokoll müssen bei einem Wohnungsverkauf
alle Miteigentümer zum Notar und dort ihre Zustimmung
einzeln abgeben. Das ist sehr aufwändig und teuer.
Grunddienstbarkeit
Begriff aus dem Grundbuchrecht. Gemeint sind damit
Rechte Dritter an einem Grundstück.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich eine Schlafcouch. Um in
Ruhe Ihren Mittagsschlaf zu genießen, ziehen Sie das Ding
aus und legen sich gemütlich hin. Da klingelt der Nachbar
an Ihrer Tür. Er erklärt, dass er das Recht habe, seine ungewaschenen
Füße mit auf Ihre Couch zu legen.
So etwas gibt’s nicht, sagen Sie? Doch, bei einem Grundstück
oder einer Eigentumswohnung.
Im Wohnungsgrundbuchblatt
können in der Abteilung II irgendwelche
Rechte von Dritten an Ihrem
Grundstück eingetragen sein.
Dabei handelst es sich weniger um
Füße sondern vielmehr um Gasoder
Wasserleitungen bzw. Stromleitungen,
die durch Ihr Grundstück
führen und dem Versorger
106
Lexikon
G
oder dem Nachbarn gehören. Die müssen Sie dann dulden.
Damit kann man leben. Hochspannungsleitungen über dem
Grundstück gehören ebenfalls dazu. Das wird von einigen
Menschen als gesundheitlich problematisch angesehen.
Schwieriger ist es mit Überfahrrechten auf Ihrem Grundstück,
insbesondere der Winterdienst und die Instandhaltung
führen hier oft zu Konflikten. Oft geht es darum, wie
die Aufgaben oder die Kosten verteilt werden und vor allen
Dingen auf welcher Rechtsgrundlage. Über den Zustand
der Überfahrflächen wird auch gerne und teuer gestritten.
Von darauf parkenden Fahrzeugen einmal ganz abgesehen.
Es kann auch ein lebenslanges Wohnrecht eines Dritten
sein. Dann müssen Sie eben zusammenrücken. Hoffentlich
nicht auf der Couch. Damit Sie davon nicht überrascht
werden, klärt Ihr Notar Sie vor dem Kauf darüber auf.
Grunderwerbsteuer
Ist Ländersache. Fällt beim
Kauf eines Grundstücks,
Hauses oder einer Eigentumswohnung
an. Sie beträgt
seit dem 01. Oktober
2011 in NRW nunmehr 5 %
des notariell verbrieften
Kaufpreises. Wertmäßig im
Kaufvertrag genanntes Inventar
und der Anteil an der bestehenden Instandhaltungsrücklage
unterliegen nicht der Grunderwerbssteuer. Meist
wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Erwerber die
Grunderwerbsteuer zahlt.
Wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt
die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne sie gibt
es keine Auflassung im Grundbuch.
107
Lexikon
G
Grundflächenzahl (GRZ)
Begriff aus dem Bauplanungsrecht. Damit auf einem bebauten
Grundstück auch noch Luft zum Atmen bleibt,
sind im Bebauungsplan einige Auflagen gemacht.
Dazu gehört auch die Begrenzung der max. bebaubaren
Grundstücksfläche. Sie wird mit Grundflächenzahl oder
auch kurz mit GRZ bezeichnet. Es geht um das Verhältnis
der max. Gebäudegrundfläche zur Grundstücksfläche in m².
GRZ 0,4 bedeutet, dass z. B. max. 400 m² von einem
1.000 m² großen Grundstück tatsächlich bebaut werden
dürfen. Im Bebauungsplan sind weitere Vorgaben festgelegt.
Insbesondere geht es dabei um die architektonische Harmonie
und Ästhetik innerhalb des ausgewiesenen Baugebiets.
Grundmiete
Begriff aus dem Mietrecht. Gemeint ist damit die reine Miete
ohne die dazuzurechnenden Betriebskosten. Manchmal wird
die Grundmiete auch mit „Kaltmiete“ bezeichnet. Dieser Begriff
wird von Fachleuten jedoch nicht mehr verwendet, weil
er irreführend suggeriert, dass lediglich nur noch Kosten für
die Beheizung dazu kämen. Mehr dazu im Anhang.
Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung
Im Juristendeutsch übliche Formulierung.
Aus Sicht einiger Miteigentümer
ist damit gemeint,
dass der Verwalter sich um alles
kümmert. Sogar um das Sondereigentum.
Dabei sollte er möglichst
rund um die Uhr persönlich
vor Ort und bei der Postzustellung
im Einsatz sein. Er soll wie
ein Hausmeister alles im Haus überwachen und regeln.
108
Lexikon
G
Tatsächlich ist damit gemeint: „Mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns“. Das ist zwar auch ein juristischer
Begriff aber in seiner Begrifflichkeit nachvollziehbarer. Das
gilt natürlich auch für die Anwendung der allgemein- und
wohnungseigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen
Wenn Maßnahmen nach dem Zufallsprinzip bearbeitet
werden, dann ist das keine ordnungsmäßige Verwaltung.
Ein Verwalter sollte für seine Kunden auf größtmögliche
Rechtssicherheit großen Wert
legen. Sei es durch gewissenhafte
Arbeit als auch durch
Und da war noch...
ständige Weiterbildung z. B
beim BVI wegen der fortlaufenden
Entwicklungen in der
Rechtsprechung. Wenn der
Verwalter alle einschlägigen
Regeln einhält, entspricht seine
Arbeit den „Grundsätzen
ordnungsmäßiger Verwaltung“.
Das Gleiche gilt natürlich auch
für die Wohnungseigentümer.
Insbesondere sollten die in einer
Eigentümerversammlung
gefassten Beschlüsse auch
ordnungsmäßiger Verwaltung
entsprechen.
Denn bei Beschlussanfechtungen
ist dieser Begriff auch ein Maßstab für die Beurteilung
des Beschlusses durch das Wohnungseigentumsgericht.
Wenn der Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung
entspricht, wird er üblicherweise aufgehoben. Darum
sollten auch die Miteigentümer ihren Beitrag leisten und ihrerseits
die einschlägigen Regeln und Gesetze einhalten.
Sorgfältige Verwalter werden bei Beschlussanträgen darauf
hinweisen, wenn gegen diese Grundsätze verstoßen würde.
109
...der unerkannt im Haus
wohnen wollende Mieter,
der seine Klingel und seinen
Briefkasten unbeschriftet
ließ und sich darüber wunderte,
dass ihm seine unerwünschte
Post ersatzweise
über den Gerichtsvollzieher
zugestellt wurde.
Lexikon
G
Grundschuld
Damit sichert sich die Bank,
ähnlich wie bei einer Hypothek,
die Rückzahlung eines
Kredits ab. Die Höhe des
Kredits wird im Wohnungsgrundbuchblatt
in Abteilung
III eingetragen. Die Beantragung
machen Sie über den
Notar. Sicherheitshalber lässt
sich die Bank dabei bis zu
18% Zinsen eintragen. Keine
Sorge, das ist ein Maximalwert
für theoretisch mögliche Hochzinsphasen. Wie viel
Zinsen Sie tatsächlich für den Kredit zahlen, hängt von Ihrem
Darlehensvertrag ab.
Es ist sinnvoll, auch nach der Darlehensrückzahlung die
Grundschuldeintragung bestehen zu lassen. Damit kann
man jederzeit einen neuen Kredit bei der Bank absichern,
ohne erneute Eintragungskosten auszulösen. Beim Verkauf
wird die Grundschuldeintragung ohnehin gelöscht.
Es soll sogar Wohnungseigentümer geben, die sich eine
Grundschuld auf den eigenen Namen oder auf einen
Strohmann eintragen lassen. Damit können Gläubiger abgeschreckt
werden, eventuell noch eine nachrangige Sicherungshypothek
eintragen zu lassen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer erhebt die Gemeinde auf den Wert des
Grundbesitzes. Die Höhe richtet sich nach dem Einheitswert
des Grundbesitzes und der Satzung der Gemeinde. Die Steuer
ist in vierteljährlichen Teilbeträgen zahlbar. Mietrechtlich
zählt sie zu den Betriebskosten und ist bei entsprechender
Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter umzulegen.
110
Lexikon
H
Handlungsstörer
So nennt man jemanden, der durch
sein aktives Tun Menschen oder
Umwelt gefährdet oder schädigt.
Wer seine Balkonblumen dermaßen
intensiv gießt, dass es dem Nachbarn
auf den Kopf regnet und die
Blumenerde außenseitig an der Balkonbrüstung
herunter spült, ist
Handlungsstörer. Er stört unmittelbar
durch sein Handeln.
Ein weiterer Störenfried ist der Zustandsstörer.
Hausanschlusskosten
Darunter versteht man die Kosten
für die Anschlüsse an das
Strom-, Wasser- und Gasleitungsnetz
auf dem eigenen
Grundstück bis zur Straße.
Diese sind zu unterscheiden
von den Erschließungskosten
für Straßenbau, Gehwege, Straßenbeleuchtung,
Wasser, Kanal,
Telefon, Breitbandkabel usw.
Hausgeld
Gemeint ist damit der Geldbetrag,
der für jede Eigentumswohnung
monatlich auf das
Gemeinschaftskonto zu zahlen
ist. Über dieses Konto werden
alle Kosten der gesamten Eigentümergemeinschaft bezahlt.
111
Und da war noch...
...der durchgeknallte Eigentümer,
der im alkoholisierten
Zustand ihm
nicht genehme Arbeiten
am Wasser-Hausanschluss
zu verhindern
versuchte, indem er die
völlig verstörten Handwerker
mit der Flinte vom
Grundstück vertrieb.
Lexikon
H
Und da war noch...
...der großzügige Wohnungseigentümer,
der
es besonders gut meinte
und jahrelang trotz
mehrfacher Ablehnung
des Verwalters sein
Hausgeld doppelt zahlte
und jedes Jahr freudig
seine extrem hohe Überzahlung
entgegennahm.
Das Hausgeld wird durch einen
Wirtschaftsplan ermittelt, den der
Verwalter aufstellt. Dabei werden
die gesamten erwarteten Kosten
für das Wirtschaftsjahr nach dem
in der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen
Verteilerschlüssel auf
die einzelnen Wohnungen verteilt.
Das Hausgeld ist abhängig von
der Kostensituation und vom
Komfortanspruch der Gemeinschaft.
Natürlich auch von der
Größe der einzelnen Miteigentumsanteile.
Die Eigentümerversammlung
fasst einen Beschluss
über den Wirtschaftsplan und
damit über die Höhe des jeweiligen
Hausgeldes. Damit wird es
monatlich im Voraus fällig. Dann
darf sich niemand vor der Bezahlung drücken, solange er
im Grundbuch steht. Sonst gibt’s was...
Hausgeldklage
Wird leider immer häufiger erforderlich. Das Hausgeld ist in
der Regel laut Gemeinschaftsordnung bereits am 3. Werktag
des Monats fällig und eine Bringschuld. Das bedeutet,
dass sich nach dem 3. d. M. nicht zahlende Miteigentümer
bereits im Zahlungsrückstand befinden.
Dann muss der Verwalter sofort eingreifen. Wenn er nett
ist, mahnt er den Zahlungssäumigen. Braucht er aber
nicht, denn jetzt ist bereits Schluss mit lustig.
Es gibt Juristen, die den Untreueparagraphen des Strafgesetzbuches
auch auf Verwalter anwenden. Und zwar dann,
wenn er es pflichtwidrig versäumt rückständiges Hausgeld
einzufordern bzw. einzuklagen.
112
Lexikon
H
Vor diesem Hintergrund hat der Verwalter bei seiner
Pflichterfüllung gegenüber der Eigentümergemeinschaft
nur die Wahl zwischen „Pest oder Cholera“. Er kann sofort
klagen oder einen Mahnbescheid versenden. Falls der
Schuldner dem Mahnbescheid jedoch widerspricht, dauert
das Verfahren länger als bei einer sofortigen Klage.
Damit der Schaden wegen des Zahlungsrückstands für die
Eigentümergemeinschaft möglichst gering bleibt, muss der
Verwalter darum sofort das Wohnungseigentumsgericht
anrufen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die nebenstehende Dienstleistung
ist nicht gemeint. Vielmehr geht es
um ein neues Steuergeschenk. Damit
können nunmehr auch Wohnungseigentümer
bei der Vergabe
haushaltsnaher Dienstleistungen
Steuern sparen. Bedingungen sind:
Beauftragung offizieller Firmen
(statt Schwarzarbeit), enger Zusammenhang
mit dem Haushalt,
Rechnungsempfänger ist die Eigentümergemeinschaft, Arbeitslohn
einschließlich der Fahrtkosten sind als Lohnsumme
einschließlich Umsatzsteuer extra ausgewiesen und
bargeldlose Zahlung der Rechnung.
Gehört zwar nicht zu den gesetzlichen Verwalteraufgaben,
ein Profi-Verwalter wird sich auf Wunsch trotzdem darum
kümmern. Für kleines Geld wird er die betreffenden Dienstleister
liebevoll zwingen die Brutto-Lohnsummen in den
Rechnungen auszuweisen, sie dann separat buchen, für jede
einzelne Eigentumswohnung anteilig ausrechnen und letztendlich
bescheinigen. Mit diesem Lohnsummenausweis
kann der Steuerbürger Steuern sparen. Lohnsummen für
geringfügig Beschäftigte der Eigentümergemeinschaft
(Hausmeister, Reinigungskräfte usw.) gehören auch dazu.
113
Lexikon
H
Der Steuervorteil gilt für alle selbstnutzenden Eigentümer
und bei vermieteten Wohnungen für die Mieter. Ebenso
sind auch Lohnsummen aus Instandhaltung vom selbstnutzenden
Eigentümer abzusetzen. Vermieter können nach
wie vor alles als Werbungskosten absetzen.
Hausmeister
Heißt nicht immer „Kaczmarek“. Geliebt (zumindest von
den Black Fööss), gehasst und doch sehr wichtig. Kümmert
sich um alles. Gedankt wird es
ihm selten. Mutiert in den Augen
der Bewohner manchmal
Und da war noch...
zum „Blockwart“. Wird steuerlich
meist als „geringfügig beschäftigt“
geführt. Er arbeitet
weisungsgebunden. Im Idealfall
sieht er jedoch selber seine
Aufgaben.
Eine Eigentümergemeinschaft
kann sich glücklich schätzen,
wenn es ihr gelingt einen Miteigentümer
für diese Aufgabe zu
gewinnen. In diesem Fall ist der
Hausmeister oft besonders motiviert
und gar nicht so teuer.
Leider wird schon mal der Verwalter
mit dem Hausmeister
verwechselt. Anders ist es nicht
zu verstehen, dass manche Eigentümer
- wie es scheint - vom
Verwalter erwarten sogar „mit
Klopapier“ versorgt zu werden.
…der frustrierte Verwalter,
der einen mit fehlendem
Unrechtsbewusstsein
ausgestatteten
Hausmeister, der wegen
seiner Tricksereien gegenüber
dem Finanzamt
aufgefallen war, mit einem
Riesenaufwand vor
der Strafverfolgung rettete
und mit seiner vergeblichen
Erwartung auf dessen
Dank ganz schön auf
die Schnauze fiel.
114
Lexikon
H
Hausnummer
Kennt jeder. Doch oft wird übersehen,
dass der optische Eindruck
der Hausnummer schon
von weitem die Anmutungsqualität
der Wohnanlage ausdrückt.
Hier zeigt sich das „Gesicht der
Eigentümergemeinschaft“. Dabei
weckt die Gestaltung des Hausnummernschilds
beim Besucher
Emotionen und entsprechende Erwartungen. Diese Anmutungsqualität
beeinflusst auch den Wert jeder Wohnung.
Ideal ist es, wenn die Hausnummer möglichst sogar mit
Straßennamen schon von weitem aus dem Auto dem Suchenden
„ins Auge springt“.
Das Gleiche gilt natürlich auch
für die Klingel- und Sprechanlage.
Auch die gehört zur Visitenkarte
des Hauses. Die entscheidet
mit über die Vermietungsmöglichkeit
und den
Verkaufswert einer Wohnung.
Wer bei diesem hier abgebildeten
Klingelschild begeistert
einzieht, trägt letztendlich
auch mit zur Verslumung bei,
falls die Wohnanlage nicht bereits
heruntergekommen sein
sollte.
Um solchen Fehlentwicklungen
vorzubeugen, ist eine angemessene Instandhaltungsrücklage
erforderlich. Dafür sollten sich alle Miteigentümer engagieren
und hier angemessen „Flagge“ zeigen.
Denn gerade die Anmutung trägt zum Ansehen der Eigentümergemeinschaft,
der Hausbewohner und auch des Verwalters
bei.
115
Lexikon
H
Hausordnung
Oft das Papier nicht wert, auf dem
sie geschrieben steht. Klar, der Verwalter
sorgt für die Einhaltung, so
glauben viele Wohnungseigentümer.
Doch so einfach ist das nicht.
Der Verwalter hat eine Hausordnung
aufzustellen, über die dann in einer
Eigentümerversammlung beschlossen
werden muss. Verstöße gegen die
Hausordnung sollten dem Verwalter
schriftlich mit der zusätzlichen Unterschrift
eines Zeugen gemeldet werden. In dem Fall wird
der Verwalter den zuständigen Miteigentümer schriftlich
abmahnen. Das war’s dann aber auch zunächst einmal.
Und wenn’s nicht besser wird? -
Um die Verstöße wirkungsvoll zu
ahnden, muss er sich in der
nächsten Eigentümerversammlung
erst die Prozessvollmacht
von der Eigentümergemeinschaft
holen. Die bekommt er in der
Regel nicht. Das Prozessrisiko
und die Kosten sind der Gemeinschaft
häufig zu hoch.
In den meisten Hausordnungen
steht nur das geschrieben, was
ohnehin jeder halbwegs vernünftige
Mensch wissen sollte. Ob er
tatsächlich Rücksicht auf andere
nimmt, ist eine Frage der inneren
Haltung. Und wenn es daran mangelt, nutzen auch Appelle
nichts. Wie ist es sonst zu erklären, dass trotz diverser
Rundschreiben immer wieder Plastikfolien, Glasflaschen
oder Dosen im Biomüllbehälter landen? Oder Restmüll im
gelben Sack oder der gelben Tonne?
116
Und da war noch...
...der ordnungsliebende
Wohnungseigentümer, der
in akribischer Feinarbeit
eine 17-seitige Hausordnung
verfasste und davon
ausging, dass die übrigen
vier Bewohnerparteien
sich daran halten würden.
Lexikon
H
Im Konfliktfall empfehlen wir dem
Gestörten mit dem Verursacher
über die Angelegenheit zu sprechen.
Wenn das nicht zum Erfolg
führt, bleibt immer noch die Privatklage
oder bei konkreter nächtlicher
Ruhestörung auch die Anzeige
bei der Polizei.
Auf Antrag nimmt der Verwalter
wiederholte Verstöße gegen die
Hausordnung in die Tagesordnung
der nächsten Eigentümerversammlung
mit auf. Doch dabei ist zu bedenken,
dass evtl. Kaufinteressenten,
über die Beschlussprotokolle
oder die Beschluss-Sammlung möglicherweise
durch brisante Themen
abgeschreckt werden können.
Und da war noch...
...der sich durch Gestank
erkrankt fühlende
Hausbewohner, der
trotz Gutachten nicht
wahrhaben wollte, dass
die Ursache in dem von
ihm selbst gesammelten
Unrat zu finden war.
Haustierhaltung
Oft ein ungelöstes Problem. Damit
sind natürlich nicht die „auf“ sondern
die „mit“ dem Menschen lebenden Tiere
gemeint. Ebenso wenig diejenigen,
die sich vorwiegend in Aquarien aufhalten,
wie z. B. Fische, Amphibien
oder sogar Meerschweinchen. Ausschließlich
in
der Wohnung
lebende Katzen auch nicht. Großkatzen
schon eher! Gemeint sind
aber Katzen, die sich im Garten
artgerecht verhalten. Sie sind oft
Stein des Anstoßes. Wir haben
häufig Beschwerden, dass sich
Katzen durchs offene Schlafzim-
117
Lexikon
H
Und da war noch...
merfenster in die Betten von
Nachbarn verirren. Das kommt
nicht bei allen Hausbewohnern
gut an. An Katzenallergien ist
auch zu denken. Oft verschmutzt
eine Katze beim Erklimmen der
Fensterbank die Hauswand. Oder
sie vergräbt artig ihren Kot im
Sandkasten der Kleinkinder, sehr
zum Unwillen der Mütter.
...der gehorsame Eigentümer,
der gemäß
beschlossener Hausordnung
wegen Hundeverbots
im Treppenhaus
seinen Liebling
mühsam zum „Gassi
gehen“ durchs Treppenhaus
schleppte.
Hunde sind auch nicht jedermanns
Sache. Insbesondere
nicht, wenn es im Treppenhaus
an den Wänden zu Haarabschürfungen
kommt. Begegnungen der
dritten Art mit einem „Kampfhund“
im Treppenhaus sorgen
ebenfalls für Zündstoff. Selbst
wenn der Hundebesitzer beschwichtigend
murmelt: „Ach...
der tut doch nichts! Der will nur
spielen!“ - Aber - weiß das auch
der Hund?
Auch allein
gelassene
Hunde in Eigentumswohnungen vermögen
die übrigen Miteigentümer mit
ihrem Geheule oft auch auf die Palme
zu bringen.
Darum ist in vielen Hausordnungen die Haustierhaltung,
soweit davon Störungen auf andere Miteigentümer ausgehen,
verboten. Oft wird auch diesbezüglich ein entsprechender
Beschluss gefasst. Ob sich alle Miteigentümer und auch
alle Mieter daran halten, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Der Verwalter kann bei Verstößen nur abmahnen. Wenn
ein Haustierverbot letztendlich gerichtlich durchgesetzt
118
Lexikon
H
werden soll, muss erst darüber beschlossen werden. Das
Wohnungseigentumsgericht prüft dann bei seiner Entscheidung,
ob die Haustierhaltung zu konkreten Beeinträchtigungen
bzw. Gefährdungen führt.
Juristisch schwierig wird es für eine Eigentümergemeinschaft,
wenn bei beschlossenem Hundeverbot der Gemeinschaft
dennoch ein Mieter einen Hund hält, der ihm per
Mietvertrag vom vermietenden Eigentümer erlaubt wurde.
Heizkostenverordnung (HeizkV)
Zwingende Vorschrift zur verbrauchsabhängigen Erfassung
und Verteilung von Warmwasserund
Heizkosten. Die Verbrauchserfassung
geschieht über Heizkostenverteiler,
die entweder noch
nach dem Verdunstungsprinzip
oder elektronisch arbeiten. Wegen
der systembedingten Ungenauigkeiten
spricht man bei Letzterem
lediglich von Verteilung.
Die genaueste Erfassung der Heizkosten erfolgt mit Wärmemengenzählern,
die gemäß Eichgesetz alle 5 Jahre geeicht
bzw. erneuert werden. Bei diesen Geräten spricht
man von Messung. Sie zeigen den Verbrauch bereits in Kilowatt-
(kWh) oder Megawattstunden (MWh) an.
Wohnungen im Dachgeschoss oder an einer windigen Außenecke
eines Gebäudes verbrauchen mehr Wärme als innen
liegende Wohnungen. Ebenso könnte ein sparsamer
Miteigentümer seine Heizung ganz abstellen. Auf diese
Weise würde er sich von seinen Nachbarn um ihn herum
kostenlos mit wärmen lassen. Um das auszugleichen, dürfen
nur zwischen 50% und 70% der Heizkosten als Verbrauchskosten
verbrauchsabhängig verteilt werden. Die
übrigen 50% bis 30% der Heizkosten müssen als Grundkosten
nach der Wohnfläche verteilt werden.
119
Lexikon
H
Auch die Kostenverteilung bei Bewohnerwechseln im laufenden
Jahr ist geregelt. In den Sommermonaten wird bekanntermaßen
wesentlich weniger Heizung als in den Wintermonaten
verbraucht. Dabei werden die Grundkosten
nach der Gradtagzahlen-Tabelle verteilt. Diese Tabelle berücksichtigt
nach einer Statistik die über das Jahr unregelmäßige
Verteilung der Beheizung der Wohnungen. Die Verbrauchskosten
richten sich nach den abgelesenen Werten.
180
160
140
120
170
150
130
Verteilung des jährlichen Heizbedarfs
Promille
120
160
100
80
80
80
60
40
20
40
14 13 13
30
0
Die Verordnung gilt auch für die Warmwasserkosten. Hier
gilt ebenfalls das Eichgesetz. Darum werden geeichte Warmwasserzähler
eingesetzt. Auch die müssen alle fünf Jahre
geeicht bzw. ausgewechselt werden. Die Warmwasserkosten
beziehen sich allerdings nur auf die Erwärmungskosten des
Warmwasserverbrauchs. Die Kaltwasserzulaufmenge dafür
wird zusammen mit der Kaltwassermenge abgerechnet. Die
Verbrauchsübermittlung erfolgt heute per Funkablesung.
Gemäß BGH aus 2012 dürfen nur die Kosten des vom Versorger
ermittelten tatsächlichen Verbrauchs in die Heizkostenabrechnung
einfließen. Es ist somit unzulässig, mit
den im Kalenderjahr geleisteten Abschlägen abzurechnen.
Was ist, wenn dem Eichgesetz unterliegende Wärmemengenzähler
wegen technischer Störungen ausgefallen
sind oder Verbräuche aus anderen zwingenden Gründen
nicht erfasst werden konnten?
120
Lexikon
H
Dann darf ausnahmesweise
geschätzt werden. Dabei sind
die Verbräuche der Vorjahre
bzw. vergleichbarer Räume
zugrunde zu legen. Dies gilt
jedoch nur, wenn weniger als
25% der abzurechnenden
beheizten Fläche betroffen ist.
Wenn mehr als 25% der
beheizten Fläche nicht
verbrauchsabhängig erfasst
werden konnte, ist auch für
den Verbrauchsanteil der
Teilerschlüssel für die Grundkosten
(i. d. R. beheizte Fläche)
zu verwenden. In der Praxis
sind in diesem seltenen
Ausnahmefall die gesamten
Heizkosten nach beheizter
Fläche zu verteilen.
Und da war noch...
...der leichtsinnige Verwalterkollege,
der zur Vereinfachung
der Zählerablesung
bei nicht anwesenden
Bewohnern einen Zentralschlüssel
benutzte und dabei
versehentlich in einem
Einzimmer-Apartment die
Bewohnerin ausgerechnet
beim Liebesspiel mit einer
stadtbekannten Persönlichkeit
überraschte.
Heizkostenverteiler ►Heizkostenverordnung
Heizungs-Thermostatventil ►Thermostatventil
Heizungs-Wartung
Ein Wartungsvertrag über eine regelmäßige Wartung des
Wärmeerzeugers ist sinnvoll, um die Heizung wirtschaftlich
zu betreiben und die Gefahr durch entstehendes Kohlenmonoxid
(CO) zu vermeiden. Gleichzeitig werden die messtechnischen
Grenzwerte jährlich überprüft und dabei eingestellt.
Die Wartungsfirma übernimmt auch den Notdienst.
Zusätzlich sichert der Wartungsvertrag der Eigentümergemeinschaft
im Notfall zusätzlich die Bereitschaft für eine
sofortige Schadenbeseitigung zu. Zusätzlich werden Öl-
121
Lexikon
H
heizkessel vom Schornsteinfeger nur alle 2-3 Jahre und
Gaskessel je nach Alter und Bauart sogar nie mehr geprüft.
Heizungswasser-Aufbereitung
Und da war noch...
...der in selbstverschuldete
finanzielle Not geratene,
vom Wasser und
Erdgas für seine Wohnung
abgetrennte im
Winter frierende Eigentümer,
der mittels angezündeter
Deckenpaneele
nicht nur das Wohnzimmer,
sondern in der Folge
gleich seine ganze
Wohnung mit beheizte.
Wird vielfach wegen zusätzlicher
Kosten als übertrieben abgelehnt.
Dabei hilft es die Lebensdauer
einer modernen Heizung
zu verlängern.
Moderne Heizungsanlagen sind
aus einer Vielzahl verschiedener
Materialen gebaut. Das betrifft
u. a. Brenner, Pumpen Absperrschieber,
Thermostatventile. Dabei
können Kupfer, Aluminium,
Eisen usw. zusammen mit dem
durchströmenden Heizungswasser
zu einem „Galvanischen Element“
werden. Dies wiederum
führt zur Korrosion und letztendlich
zu Lochfraß. Bedingt durch
dabei entstehenden Schlamm
können Ablagerungen aus Kalk
und Rost im Rohrsystem entstehen,
die den Durchfluss behindern
und so die Wärmeübertragung minimieren. Der Wirkungsgrad
der Anlage wird vermindert. Gerade Fußbodenheizungen
sind hiervon besonders betroffen.
Es ist inzwischen Stand der Technik, das Heizungswasser
beim Befüllen der Anlage aufzubereiten. Mittels Zugabe von
Enthärtungs- und Entsalzungsmitteln und Einbau spezieller
Filter wird solchen Schäden vorgebeugt. Dieser Aufwand
ist auch von den Kesselherstellern gem. VDI 2035 im Interesse
der Gewährleistung gefordert.
122
Lexikon
H
Herrschende Meinung
Ein amerikanischer Psychologe schrieb einmal, es gäbe keine
objektive Realität zwischen den Menschen. Stimmt! Insbesondere
im Bereich der Rechtsauslegung spielen individuelle
Sichtweisen eine große Rolle.
Kein Gesetz kann für jeden
Rechtsfall eine klare Entscheidung
vorgeben. Das WEG mit
seinen nur noch 54 Paragraphen
kann das auch nicht. Darum ist
hier eine umfangreiche Rechtsprechung
entstanden. Und diejenigen
Rechtsmeinungen, die zu
einer bestimmten Situation eine
deutliche Mehrheit gegenüber
anders lautenden Meinungen
bilden, herrschen eben vor.
Es reicht also nicht, die Gesetze
zu kennen oder mit einem Zeitungsbericht
über ein Gerichtsurteil
die übrigen Miteigentümer
und den Verwalter belehren
zu wollen. Vielmehr kommt
es in einem Rechtstreit darauf
an, die verschiedenen Auslegungen
zu kennen und zum eigenen
Vorteil nutzen zu können.
Im Fall eines Rechtsstreits ist es gut, einen Rechtsanwalt
zu kennen, der das Wohnungseigentumsrecht kennt. Aber
noch besser ist es, einen Anwalt zu kennen, der die
Rechtsauffassung der zuständigen Richter kennt bzw. einschätzen
kann. Das garantiert jedoch nicht automatisch
den Erfolg. Denn Juristen sagen ihrem Berufsstand nach,
dass zwei Juristen drei Meinungen haben können.
Na dann viel Erfolg!
Und da war noch...
...der gar nicht im Haus
wohnende Eigentümer,
der entgegen dem Beschluss
der Gemeinschaft
prinzipiell keine Bilder im
Treppenhaus dulden wollte
und gegenüber den
Richtern in zwei Instanzen
seinen Mund sehr voll
nahm und für ihn völlig
unverständlich, sogar
beim Landgericht abgewiesen
wurde.
123
Lexikon
H
Hydraulischer Abgleich (der Heizungsanlage)
Wichtige Maßnahme zur Energieeinsparung bei Warmwasserheizungen.
Sie kennen das: Wir alle wählen gerne den
Weg des geringsten Widerstands.
Das gilt auch für das Heizungswasser.
Damit auch weiter entfernte
Wohnungen mit genügend
Und da war noch...
Heizwärme versorgt werden, muss
der Fließdruck und die Durchflussmenge
für alle Leitungen
gleichmäßig gestaltet werden. Das
geschieht mit Überströmleitungen
oder Voreinstellungen mittels Absperrventilen
im Heizraum.
...der Eigentümer einer
durch „Warmabriss“
verlorenen Wohnung,
der in seiner Not die
FH-Tür zum Gemeinschafts-Speicher
aufbrach,
um fortan dort
einen Winter ohne
wärmende Feuerstelle
mit Eiszapfen an der
Nase zu verbringen.
Seit kurzem ist es auch möglich
Heizungs-Thermostatventile über
eine Voreinstellung des Durchflusses
an jedem Heizkörper voreinzustellen
oder sogar mit einem
Smartphone zu steuern. Der hydraulische
Abgleich ist auch in der
Energieeinsparverordnung (EnEV)
als Forderung - insbesondere bei
Wechsel des Wärmeerzeugers
(Heizkessel, Therme) - vorgeschrieben
und gilt auch für die Versorgung
mit Warmwasser in den Zirkulationsleitungen. In jedem
Fall gehört ein Protokoll über den Abgleich dazu.
Durch diese Maßnahme wird die erzeugte Heizenergie ohne
unnötige Verluste wegen Erhöhung der Vorlauftemperatur
oder der Umwälzpumpenleistung in die Heizkörper geleitet.
Hypothek
Damit sichert sich die Bank die Rückzahlung eines Kredits
ab. Die Höhe des Kredits wird im Grundbuch in Abteilung III
124
Lexikon
H
Und da war noch...
...der frustrierte Ersteigerer
einer völlig ausgebrannten
Wohnung,
als er erkennen musste,
dass die Feuerversicherung
die Schadengutschrift
nicht
ihm, sondern zu Recht
an den seinerzeitigen
Hypothekengläubiger
ausgezahlt hatte.
eingetragen. Die Beantragung machen
Sie über den Notar. Sicherheitshalber
lässt sich die Bank
dabei Zinsen bis 18% eintragen.
Keine Sorge, das ist ein Maximalwert
für theoretisch mögliche
Hochzinsphasen. Wie viel Zinsen
Sie tatsächlich für den Kredit zahlen,
hängt von Ihrem Darlehensvertrag
ab.
Eine Hypothek ist nicht sehr gebräuchlich.
Sie hat im Gegensatz
zur Grundschuld den Nachteil,
dass sie nur für ein bestimmtes
Darlehen eingetragen wird.
Eine eingetragene Grundschuld
dagegen, kann für verschiedene
Darlehen der gleichen Bank genutzt
werden.
Der Verwalter kann keinesfalls in
die Abteilung III einsehen.
125
Lexikon
I
Immobilie
Unbewegliche Sache. Gemeint sind damit Grundstücke
und Bauwerke, die sich bekanntermaßen nur sehr
schlecht bis gar nicht bewegen lassen.
Immobilienfonds
Form einer Immobiliengeldanlage.
Man unterscheidet
zwischen geschlossenen und
offenen Fonds. Der geschlossene
Immobilienfond ist eine
Gruppe von Anlegern, die
sich eigens für den Erwerb
einer bestimmten Immobilie
zusammengeschlossen haben.
In der Regel eine sehr
große bzw. teure Immobilie.
Oft wird dazu eine haftungsbeschränkte
Kommanditgesellschaft
(KG) gegründet. Wenn durch den Verkauf die erforderliche
Investitionssumme erreicht ist, wird der Fond
geschlossen. Jeder Anleger wird steuerrechtlich wie ein
Grundstückseigentümer behandelt.
Anders bei offenen Immobilienfonds. Die kommen einem
Wertpapiergeschäft näher. Hier erwirbt eine Kapitalgesellschaft
mit den eingezahlten Geldern Immobilien und veräußert
diese wieder. Die Anlegerrendite besteht in der
Wertsteigerung und den Einnahmen aus den Mieterträgen.
Allerdings kann hier, ebenso wie bei Aktien, Totalverlust
nicht ausgeschlossen werden.
Anteile gibt es schon ab 50 €. Sie können jederzeit, natürlich
zum Tageskurs, zurückgegeben werden. Zu den steuerlichen
Auswirkungen befragen Sie Ihren Steuerberater
oder Ihr Finanzamt.
126
Lexikon
I
Individualisierungsbestrebungen
Viele Menschen unserer Leistungsgesellschaft sind Einzelkämpfer
geworden. Daran ändert auch die Mitgliedschaft
in einer Eigentümergemeinschaft nichts. Das Zusammenleben
in einer Eigentümergemeinschaft ist ein Balanceakt
zwischen den berechtigten Wünschen der einzelnen Wohnungseigentümer,
ihre Individualität zu leben und den Anforderungen
zur Einordnung
in die Gemeinschaft.
Und da waren noch...
Hier gilt es Lösungen zu finden
und zu akzeptieren. So
können zum Beispiel im
Treppenhaus aufgehängte
Bilder einerseits dem Wohlbefinden
der betreffenden Eigentümer
dienen, andererseits
prägen sie jedoch den
Charakter des Treppenhauses
und beeinflussen unter
Umständen manchmal ungewollt
das Ansehen der Gemeinschaft.
Diejenigen Wohnungseigentumsanlagen,
deren Wohnungen
über separate Eingangsbereiche
verfügen, geben
den betreffenden Miteigentümern
mehr Raum für
Individualität. Auf der anderen
Seite wird im gleichen
Maß das Zusammengehörigkeitsgefühl
mit den übrigen
Miteigentümern gemindert.
Dabei wird häufig nicht genügend
beachtet, dass nach
...die beiden beratungsresistenten,
hitzköpfigen Miteigentümer,
die wiederholt von
der Eigentümergemeinschaft
zur Zahlung auf Hausgeld
verklagt werden mussten
und statt zu zahlen, sich mit
mehreren Strafanzeigen gegen
den Verwalter rächten,
ihm nicht nur Prügel androhten,
sondern ihre Ankündigung
auch wahrmachten,
sodass sogar der zuständige
Richter im anhängigen
Hausgeldprozess Angst bekam
und vorsorglich Wachtmeisterschutz
beantragte.
127
Lexikon
I
wie vor alle in einem Boot sitzen.
Wie wäre es sonst zu erklären,
dass in vielen Gemeinschaften
die einen rudern, während die
anderen die Kohlen schaufeln.
In Gemeinschaften mit hohem
Anteil von Kapitalanlegern ist es
manchmal ebenfalls schwer, die
vermietenden Eigentümer an einen Tisch zu bekommen.
Dabei weiß der Verwalter nicht, ob er es als Vertrauensbeweis
für seine Arbeit oder als Desinteresse an der Eigentümergemeinschaft
werten soll, wenn die Eigentümerversammlung
wieder einmal nicht beschlussfähig wird. Es gibt
aber auch friedliebende Eigentümer, die keine Lust auf unerfreuliche
Diskussionen haben und lieber zu Hause bleiben.
Doch damit überlassen sie den von ihnen gemiedenen
Charakteren das Feld und das Schicksal ihrer Immobilie,
insbesondere, wenn die gemiedenen Miteigentümer dominant
im Verwaltungsbeirat aktiv sind und so die Gemeinschaft
nach außen repräsentieren.
Insolvenzfähigkeit der Eigentümergemeinschaft
Die Beurteilung dieser Problematik
ergab sich seit einem Beschluss des
BGH vom 02.06.2005 zur „Teilrechtsfähigkeit
einer Eigentümergemeinschaft“.
Richtigerweise müsste es heißen: “Volle
Rechtsfähigkeit in Teilbereichen“.
Mit der Novellierung des WEG per
01.07.2007 ist jedoch geklärt, dass eine
Eigentümergemeinschaft nicht insolvenzfähig
ist. Dennoch bleibt die gesamtschuldnerische Haftung
im Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft bestehen.
Insbesondere eine Sonderumlage kann hier einen ohnehin
notleidenden Miteigentümer in die Privatinsolvenz führen.
Wie beim Domino beißen dann den letzen die Hunde.
128
Lexikon
I
Instandhaltung
Zur Instandhaltung zählen alle Arbeiten, die für den Erhalt
der Wohnanlage erforderlich sind. Es gilt dabei, den ursprünglichen
Bauzustand und die Ausstattung langfristig
zu erhalten. Typische Beispiele dafür sind die Hebung des
bereits nach kurzer Zeit eingesunkenen Verbundpflasters
oder der alle paar Jahre zu wiederholende Außenanstrich
der Holzfenster.
Mit Instandsetzung sind Arbeiten gemeint, die mit der Erneuerung
von Bauteilen zu tun haben, zum Beispiel Holzfenster
werden komplett erneuert. Diese Maßnahme hätte
möglicherweise durch konsequente Instandhaltung der
Fenster - also den Fensteranstrich - zumindest hinaus gezögert
werden können.
Und da war noch...
...der energisch sein
Recht einfordernde Wohnungseigentümer,
der
dem entsetzten Verwalter
androhte, sofort (Selbst-?)
Justizmaßnahmen gegen
ihn einzuleiten, falls das
Dach über seiner Wohnung
noch einmal undicht
werden sollte.
Sanierung ist die Steigerung der
vorgenannten Begriffe. Hier geht
es um durchgreifende umfangreiche
Instandsetzungsmaßnahmen
am Bauwerk, um das
Gebäude als solches zu erhalten.
Im Wohnungseigentumsrecht ist
für die Instandhaltung und Instandsetzung
ein einfacher
Mehrheitsbeschluss erforderlich.
Für Maßnahmen einer erforderlichen
Instandhaltung, bei der
gleichzeitig das betreffende Bauteil
modernisiert wird, hat sich
in den letzten Jahren der juristische
Hilfsbegriff: modernisierende
Instandsetzung eingebürgert.
Hier geht die Rechtsprechung
davon aus, dass im
Zuge einer mehrheitsfähigen Instandsetzung auch eine
wirtschaftlich sinnvolle Modernisierung der betreffenden
Bauteile einher gehen darf, ohne die erhöhten Anforderun-
129
Lexikon
I
gen an einen offiziellen Modernisierungsbeschluss. Da der
Anlass der Maßnahme die Instandsetzung
ist, reicht in diesem
Und da war noch...
besonderen Fall oft ein einfacher
Mehrheits-Beschluss aus.
Ein Beispiel dafür ist die Instandsetzung
einer maroden, nicht wärmegedämmten
Gebäudefassade
mit einer neuen Außenhaut und
zusätzlich eingebauter Wärmedämmung.
Wäre die gleiche Fassade
nicht marode gewesen, wäre die
neue Außenhaut mit Wärmedämmung
eine Modernisierung mit ihren
strengeren, abstimmungsrechtlichen
Anforderungen.
Für die Modernisierung ohne akuten
Instandhaltungsbedarf braucht
man seit der Novellierung des WEG
ab 01.07.2007 statt des bisherigen
...der ängstliche, doch
pragmatische Verwalter,
der diesem Wohnungseigentümer
empfahl,
bei einer auftretenden
Dachundichtigkeit
lieber den Verwalter
zu informieren,
damit der einen Dachdecker
schicken könne.
allstimmigen, nur noch einen doppelt qualifizierten Beschluss.
Mehr dazu auch unter bauliche Veränderung.
Instandhaltungsrücklage
„Instandhaltungsrücklage? - So etwas brauchen Sie nicht.
Sie haben doch fünf Jahre Gewährleistung!“ - So beruhigen
manche Bauträger ihre unentschlossenen Kaufinteressenten.
Und mit dieser Gewissheit wird häufig bei einer
unerfahrenen Eigentümergemeinschaft in den ersten Jahren
gar kein oder zu wenig Geld für die Instandhaltung zurückgelegt.
Dabei fängt der Verschleiß des Bauwerks bereits mit der
Fertigstellung an. Heizkessel, Dachhaut und Holzfenster
halten nicht fünf Jahre länger, nur weil der Bauträger eine
5-jährige Gewährleistung gegeben hat. Und das Verbund-
130
Lexikon
I
pflaster sackt sogar schon innerhalb der Fünf-Jahresfrist
ab und muss angehoben werden. Vom nassen Kellerwän-
den ganz zu schweigen.
Oft hat der Bauträger für Außenanlagen
nur eine 1-jährige
Gewährleistungsfrist
eingeräumt.
Wenn sogar der gesamte
Untergrund absackt, kann
das schiefe Gebäude dadurch
berühmt werden.
Über die gesamte Lebensdauer
des Gebäudes gesehen, muss
vieles am Gebäude repariert und erneuert werden, weil es
sich durch die Bewitterung und den Gebrauch abnutzt. Die
Fassade, die Außenfenster und das Treppenhaus müssen
zum Beispiel mehrfach wiederholt renoviert werden.
Die Finanzierung der erforderlichen Instandhaltung bzw.
Instandsetzung muss gesichert sein. Im monatlichen
Hausgeld ist darum auch ein Beitrag zur Ansammlung der
Instandhaltungsrücklage enthalten. Hieraus werden alle
Reparaturen bezahlt.
Damit die Instandhaltung über die gesamte Lebensdauer
des Gebäudes gesichert wird, muss die jährliche Einzahlung
in die Rückstellung entsprechend echend bemessen sein. Weil bei
Wohnungseigentum lediglich das Gemeinschaftseigentum
damit finanziert wird, hält unser Berufsverband, der BVI,
nach Erfahrungswerten seiner Mitglieder eine jährliche Zu-
führung von ca. 0,8 - 1% des Kaufpreises sämtlicher Einhei-
ten der Wohnanlage für angemessen. Dazu macht der Vereinen
geeigneten Vorschlag. In der
Eigentümerversammlung finden das die Miteigentümer gut
oder sie ändern den Betrag per Beschluss ab. Gemeinschaf-
ten, welche die Rücklage aus falsch verstandener Sparsam-
walter im Wirtschaftsplan keit gering halten, müssen ggf. mit Sonderumlagen rechnen.
Bei allzu großer Nachlässigkeit kann letztendlich die Ver-
slumung drohen.
131
Lexikon
I
Nach meiner Erfahrung möchten einzelne Miteigentümer
die Zuführung in die Rückstellung sehr gering halten.
Manchmal planen sie ihre Wohnung zu verkaufen oder sie
können wirklich ihr Geld zinsgünstiger selbst anlegen. Einige
haben vielleicht auch nur zu wenig Geld.
Es soll sogar vorkommen, dass Eigentümergemeinschaften
bei der Auswahl ihres Verwalters denjenigen bevorzugen,
der eine niedrige Zuführung in die Instandhaltungsrücklage
befürwortet. Den tatsächlichen Instandhaltungsbedarf
kann man damit aber nicht beeinflussen. Das dicke Ende
kommt und der von der Gemeinschaft bevorzugte „billige
Jakob“ hat mit dafür gesorgt, die Eigentümer in eine irrtümliche
Sicherheit zu wiegen.
Um die Verslumung zu vermeiden, sind dann Sonderumlagen
erforderlich. Die können manchmal nicht alle zahlen.
Dann zahlen die übrigen für die säumigen Miteigentümer
mit. Was darauf folgt, ist für alle wenig erfreulich...
Instandsetzung ►Instandhaltung
Instanzenweg
Oft lang und beschwerlich und nicht
immer vom Erfolg gekrönt. Bisher
konnte sich der Weg der Rechtsfindung
in Wohnungseigentumssachen im
Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FGG-Verfahren) über das Amtsgericht
- Landgericht - Oberlandesgericht
- Bundesgerichthof (BGH) hinziehen.
Inzwischen hat der Gesetzgeber erkannt,
dass es für ihn lukrativer ist,
wenn die Wohnungseigentumsverfahren
nach der Zivilprozessordnung (ZPO) abgewickelt
werden. Das Verfahren ist teu-
132
Lexikon
I
rer aber auch straffer. Oft geht es in Wohnungseigentumssachen
den Beteiligten vorrangig „ums Prinzip“. Um die
Justiz weiter zu entlasten, ist der Instanzenweg extrem
verkürzt worden. Jetzt gibt es nur noch die Reihenfolge:
Amtsgericht - Landgericht - BGH. Um den für Wohnungseigentumssachen
zuständigen 5. Zivilsenat nicht mit einer
Flut von Anträgen zu konfrontieren, wurde der Instanzenweg
ab Landgericht zum BGH vom Gesetzgeber bis zum
Jahr 2012 blockiert.
Damit fehlte die höchstrichterliche BGH-Rechtsprechung als
Richtschnur für 5 Jahre. Die in dieser Zeit vom jeweils zuständigen
Landgericht höchstrichterliche Rechtsprechung
hat hoffentlich der Sichtweise des BGH entsprochen.
Investieren am richtigen Anfang
Jeder Wohnungseigentümer ist auch Mitglied der Eigentümergemeinschaft.
Die Gemeinschaft ist Regeln und Formalien
unterworfen. Die gilt es bei der Verwirklichung individueller
Ziele zu beachten. Dabei ist die konsequente
Einhaltung aller Regeln und Formalien oft zeitraubend.
Wie klappt es eventuell schneller und problemloser? Und wie
kann man Zeit und Kosten sparen? Hier einige Anregungen.
Den Miteigentümern Anerkennung geben:
Das Streben nach persönlicher Anerkennung ist nach meiner
Erfahrung einer der stärksten Grundantriebe des Menschen.
Miteigentümer, die vor Beginn einer Maßnahme gefragt
oder daran beteiligt wurden, sind eher geneigt die
Maßnahme zu akzeptieren, auch wenn sie kleine Nachteile
dadurch in Kauf nehmen.
Im täglichen Zusammenleben kann man das dadurch erreichen:
• sich bei Begegnungen grüßen
• in Eigentümerversammlungen die vielfältigen Ansichten
als gleichwertig respektieren
133
Lexikon
I
• Familien- und Grillfeste vorher ankündigen
• beim Putz- und Winterdienst sich bei Verhinderung
miteinander absprechen
• sich bei Bezug der Wohnung der Hausgemeinschaft
vorstellen und nach der Hausordnung erkundigen
• sich ggf. schon mal beim Nachbarn entschuldigen
• Absprachen untereinander treffen bei Problemen
Die vorgenannten Anregungen
erscheinen banal. Sind
sie auch! Doch in unserer
Ellenbogengesellschaft ist
die Nichtbeachtung der einfachsten
Umgangsformen
die Quelle der meisten Konflikte,
Mehrkosten und Gerichtsverfahren.
Letztendlich
sichert eine intakte
Hausgemeinschaft die Lebensqualität
und eine gute
Vermietbarkeit.
Angemessene Instandhaltungsrücklage
bilden:
• vermeidet Sonderumlagen
und die damit verbundene
Gefahr von
Zahlungsausfällen zu
Lasten der übrig gebliebenen
Miteigentümer
• sichert jederzeit die zur
Werterhaltung erforderlichen
Maßnahmen
• baufachlich wirtschaftliche
Lösungen sind finanzierbar
Und da war noch...
...der besonders geschäftstüchtige
Eigentümer, der in einer
Versammlung seine arglosen
Miteigentümer davon überzeugte,
die Instandhaltungsrücklage
wegen zu geringer
Verzinsung wieder an alle Eigentümer
zurückzuzahlen, um
kurze Zeit später nach überraschendem
Verkauf seiner
Wohnung dem finanziell überforderten
Käufer eine Sonderzahlung
für eine Dacherneuerung
zu bescheren, für die
dann die übrigen Miteigentümer
aufkommen mussten.
134
Lexikon
I
Bei komplizierten bzw. größeren Maßnahmen Architekt
oder Bauingenieur einschalten:
• wirtschaftliche Problemlösungen durch vorherige Planung
• Auswahl leistungsfähiger und seriöser Handwerker
• tatsächlich miteinander vergleichbare Kostenangebote
• kostengünstige Angebote bei hoher Ausführungsqualität
• längere Haltbarkeit, dadurch gar keine oder lediglich geringere
Folgekosten
• Kosten des Baufachmanns werden durch seine qualifizierte
Ausschreibung und damit günstigere Angebote
und die Vermeidung von unberechtigten Nachforderungen
wieder eingespart.
Energieeinsparungsmaßnahmen durchführen:
• effizienten Heizkessel bzw. Brenner
• Niedertemperaturheizung
• Brennwertkessel
• hochwärmedämmende Verglasung
• Wärmedämmung für Dach und Fassade
• Solarthermie (Warmwasserbereitung durch Sonne)
• Photovoltaik (Stromerzeugung durch Sonne)
• Erdwärme
Erfahrenen fähigen Profi-Verwalter wählen:
• sichert die verbrieften Rechte aller Miteigentümer
• kann bei Konflikten konstruktiv vermitteln
• vermeidet Zahlungsausfälle durch laufende Überwachung
• schützt die Eigentümergemeinschaft vor unberechtigten
Forderungen
• bucht zusätzlich auch gemäß dem Mietrecht und
schützt dadurch Vermieter vor Mietkürzungen
• weist in der Jahresabrechnung die auf Mieter umlagefähigen
Betriebskosten gesondert aus
• spart Steuer für haushaltsnahe Dienstleistungen
135
Lexikon
I
Sofern man nur einige dieser Überlegungen beachtet, wird
dies für den Umgang der Wohnungseigentümer untereinander,
mit den Mietern und dem Verwalter und auch für
Investitionen in Wohnungseigentum gewinnbringend sein.
Wo man auf keinen Fall sparen sollte, steht unter dem
Stichwort: Sparen am falschen Ende.
Isolierung
Sammelbegriff für verschiedene Isolierungsarten.
Wärmeisolierung
Damit die Heizungskosten nicht ins Unermessliche steigen
wird jedes Gebäude gegen Wärmeverluste gedämmt. Bei der
Fassade kann bereits das Mauerwerk hoch wärmedämmend
sein. Oder die Fassade wird mit einer Wärmedämmung verkleidet.
Häufig kommen dabei Materialien zum Einsatz, die
durch den Einschluss kleinster Luftporen ihr Werk verrichten.
Luft ist bekanntlich ein sehr schlechter Wärmeleiter.
Die EnEV sorgt für gute Wärmedämmung.
Im Scheibenzwischenraum von
Isolierglasscheiben ist kein luftleerer
Raum, wie oft vermutet.
Dann würden die Scheiben zusammengedrückt
und platzen.
Hier ist vielmehr der Zwischenraum
mit getrockneter Luft
oder neuerdings mit einem besonders
schlecht wärmeleitenden
Gas gefüllt.
Schallisolierung
Ganz wichtig bei Eigentumswohnungen.
Auch hier gibt es
Vorschriften die einzuhalten
sind. Generell hängt die
Schalldämmung eines Bauteils
Und da war noch...
...der wegen nächtlicher
Quietschgeräusche aus
der Oberwohnung das betreffende
Bettgestell durch
rhythmisches Wippen prüfende
Hausverwalter, der
den Verursachern zur Mäßigung
raten musste.
136
Lexikon
I
mit dessen Gewicht pro m² zusammen. Je schwerer desto
besser die Schalldämmung.
Leichtbauwände können auch schalldämmend hergestellt
werden. Dazu ist es erforderlich die Beplankung voneinander
zu entkoppeln. Auf diese Weise werden Resonanzen,
also das Mitschwingen der zweiten Wandseite, weitgehend
minimiert.
Kindergetrappel und sonstige Lebensgeräusche aus der
oberhalb liegenden Wohnung werden oft als störend empfunden.
Das ist jedoch noch kein Beweis für einen Verstoß
gegen die Schallschutzvorschriften. Die sind nicht so
streng, wie sich das manch’ einer wünscht.
Feuchtigkeitsisolierung
Während meiner Ausbildung und auch im Studium habe
ich gelernt, dass bauen in unseren Breiten vor allen Dingen
ein immerwährender Kampf gegen die Witterung sei.
Vor allen Dingen gegen Regen. Darum kommen beim Bau
eines Hauses vielfältige Isolierungen gegen herabtropfendes,
heran schwemmendes, drückendes und aufsteigendes
Wasser im erdberührten Gebäudeteil, also im Keller, zum
Einsatz. Steildächer mit sog. Dachsteinen sind wenig problematisch.
Darum gibt’s auf die Dachsteine häufig auch eine
30-jährige Gewährleistung. Flachdächer hingegen haben
eine Lebensdauer von ca. 15 Jahren. Hier kommt es
darauf an regemäßig zu prüfen, ob die Dachhaut noch intakt
ist bzw. auch an den Rändern und Lichtkuppeln noch
ausreichend vor der verschleißenden Sonneneinstrahlung
geschützt ist. Beim erdberührten Mauerwerk ist nicht allein
eine Feuchtigkeitsisolierung erforderlich. Hier kommt
es gerade darauf an, evtl. von außen anströmendes Wasser
durch eine funktionierende Dränage abzuleiten. Gerade
hier erleben wir in der Praxis die häufigsten Probleme.
Doch nicht jede Feuchtigkeit in „Kellerwohnungen“ kommt
von außen. Häufig kommt es bei erdberührten Wänden -
insbesondere hinter Schränken und Küchenzeilen - auch
im Sommer zu Kondensat.
137
Lexikon
I
Soziale Isolierung
Ganz ungünstig im Wohnungseigentum. Hier können die
Miteigentümer ihre Lebensqualität und die Kosten erheblich
durch ihr zusammenhalten positiv beeinflussen. Gerade
eine Eigentümergemeinschaft
lebt durch die Gemeinsamkeit. Und da war noch...
Leider wird das in unserer heutigen
Ellenbogengesellschaft
schon mal folgerichtig mit Gemeinheit
verwechselt.
Sicher gibt es Miteigentümer, die
sich von den anderen Bewohnern
abgrenzen wollen. Ob das allerdings
auch, wie bei einem Verwalterkollegen
geschehen und in
RTL ganz groß aufgemacht, für
den einsamen Hausbewohner
zutraf, auf den die Nachbarn erst
durch von ihrer Wohnzimmerdecke
beim Fernsehen auf ihre
Köpfe herabtropfende bräunliche,
übelriechende Flüssigkeit
aufmerksam wurden und die
dann mit Hilfe der Polizei nicht
als Leitungswasser, sondern als
Leichenwasser erkannt wurde,
ist nicht überliefert.
...der im Haus isoliert lebende,
aus einem landwirtschaftlich
geprägten
Kulturkreis stammende
Mieter, der zum Entsetzen
seiner Mitbewohner
große Teile der gemeinschaftlichen
Parkanlage
mittels zusammengesuchter
Bretter, Kanthölzer,
Mauersteine und Eisenstangen
in seinen
privaten Hühnerhof und
Gemüsegarten zu seiner
Selbstversorgung umfunktionierte.
138
Lexikon
J
Ja-Nein - Eigentümerversammlung
Es gibt Situationen, die keinen Spielraum für Diskussionen
lassen und mit einem Umlaufbeschluss zu klären sind.
So scheiterte der Versuch einer Eigentümergemeinschaft,
sich mit der für ein Umlaufverfahren erforderlichen Allstimmigkeit
für eine bereits ausgewählte Winterdienstfirma
zu entscheiden. Von vier Miteigentümern war einer dagegen
und wollte unbedingt am bisherigen Reinigungsplan festhalten.
Die meisten Eigentümer waren gesundheitlich nicht
mehr in der Lage selbst den Winterdienst auszuführen.
Darum haben wir flugs eine außerordentliche Eigentümerversammlung
angeboten, bei der jeder der wollte mittels einer
vorbereiteten Stimmrechtsvollmacht abstimmen konnte,
ohne selbst an der Versammlung teilzunehmen.
Auf diese Weise lies’ sich nunmehr die Situation ganz einfach
mit einem Mehrheitsbeschluss lösen. Blöd ist nur,
dass man sich das Geld für die außerordentliche Eigentümerversammlung
hätte sparen können, wenn bereits vorher
jeder dem Umlaufbeschluss zugestimmt hätte.
Jahresabrechnung
Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres muss der Verwalter
einer Wohnungseigentümergemeinschaft sämtliche Einnahmen
und Ausgaben gegenüberstellen.
Die Abrechnung sollte im ersten Halbjahr
des Folgejahres fertig sein.
Die Jahresabrechnung besteht aus mehreren
Elementen: Gesamtabrechnung, Entwicklung
der Instandhaltungsrücklage, Einzelabrechnung
und bei uns mit zusätzlich
vorbereiteter Betriebskostenabrechnung.
Die Einzelabrechnung wird immer auf die betreffende
Wohnung bezogen. Nicht auf den
139
Lexikon
J
Miteigentümer, also ohne Berücksichtigung von Eigentümerwechseln.
Mehr dazu unter Jahresabrechnungen bei Eigentümerwechsel.
Bei der Erstellung der Jahresabrechnung ist der Verwalter
auch auf Hilfsdienste von Servicefirmen für die Wasserund
Heizungsabrechnung angewiesen. Da kommt es schon
mal zu Verzögerungen. Wenn ihm alle Angaben vorliegen,
werden die Einnahmen und Ausgaben auf die einzelnen
Wohnungen verteilt.
Wie die Kosten zu verteilen sind, also nach welchem Verhältnis,
steht in der Teilungserklärung und im WEG. Seit
der Novellierung des WEG ab 01.07.2007 können die Wohnungseigentümer
weitgehend selbst darüber entscheiden.
Jahresabrechnung bei Eigentümerwechsel
Wer bei Eigentümerwechsel eine aufgeteilte
Jahresabrechnung erwartet, wird
enttäuscht. Das WEG kennt nur ganzjährige
Einzelabrechnungen.
Aus gutem Grund: Die Eigentümergemeinschaft
hat ein vorrangiges Interesse
an einer rechtssicheren Beschlussfassung
über die Jahresabrechnung. Erst mit dem
Beschluss über die Abrechnung wird die
jeweilige Rückzahlung oder Nachzahlung
für alle Miteigentümer fällig.
Abstimmungsberechtigt ist derjenige
Wohnungseigentümer, der zum Tag der Beschlussfassung
im Grundbuch steht.
Wenn eine Eigentümergemeinschaft über aufgeteilte Einzelabrechnungen
beschließen würde, wäre davon eine „Teil-
Einzelberechnung“ dem bisherigen Miteigentümer zuzuordnen.
Der ist aber nicht mehr Mitglied der Gemeinschaft. Also
würde ein „Vertrag zu Lasten Dritter“ geschlossen, wie es die
140
Lexikon
J
Juristen nennen. Das ist rechtlich nicht zulässig. Wenn jetzt
der Verkäufer nicht zahlt, schaut die Gemeinschaft „in die
Röhre“. Das haben wir schon erlebt.
Noch problematischer wird es,
wenn der bisherige Miteigentümer
seine Hausgeldvorschüsse nicht alle
bezahlt hat. Hier greift ein BGH-
Beschluss vom 30.11.1995, Az.
V ZB 16/95. Damals hat der BGH
ein Machtwort gesprochen. Er hat
festgelegt, dass bei den Zahlungsverpflichtungen
immer auf die Fälligkeit
im Hinblick auf die Eintragung
des Eigentümers im Grundbuch
abgestellt werden muss.
Und da war noch...
…der mit gezinkten
Karten spielende Voreigentümer,
der mit Hilfe
der Stimmenmehrheit
seiner in der Gemeinschaft
verbliebenen
Verwandten eine Klage
gegen sich wegen rückständiger
Hausgelder
verhinderte.
Das bedeutet, dass bei der Jahresabrechnung
unterstellt wird, dass
alle beschlossenen Hausgeldvorauszahlungen
ordnungsgemäß geleistet
wurden. Das Abrechnungsergebnis
bezieht sich dann ausschließlich
auf die Abrechnungsspitze. Die muss derjenige
Miteigentümer zahlen, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
über die Jahresabrechnung im Grundbuch steht. Dazu
gibt es einen BGH-Beschluss vom 21.04.1988, Az.
V ZB 10/87. Eventuell rückständige Hausgeldvorauszahlungen
muss sich die Eigentümergemeinschaft dann nachträglich
vom Voreigentümer erstreiten. Darum ist es so wichtig
die Hausgeldvorauszahlungen im Rahmen eines Wirtschaftsplans
zu beschließen und Hausgeldrückstände sofort
anzumahnen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.
Auf Wunsch führen wir bei Eigentümerwechsel die Aufteilung
der Jahresabrechnung nach der Beschlussfassung
durch. Damit ist das Problem für die am Eigentümerwechsel
beteiligten Miteigentümer gelöst und die Interessen der
Eigentümergemeinschaft blieben geschützt.
141
Lexikon
K
Kaltmiete
Veralteter Begriff aus dem Mietrecht. Wird von Fachleuten
nicht mehr verwendet, weil er irreführend suggeriert, dass
lediglich nur noch Kosten für die Beheizung dazu kämen.
Gemeint ist damit die reine Miete ohne die Betriebskosten.
Richtig muss es Grundmiete heißen. Falls im Mietvertrag
vereinbart, muss der Mieter auch die Betriebskosten übernehmen.
Mehr dazu im Anhang.
Kanalprüfung
Gilt für ganz Deutschland. In Nordrhein-Westfalen z. B. waren
bis 2013 durch Verordnung nur private Hausbesitzer in
Wasserschutzgebieten verpflichtet ihren Abwasserkanal
bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit zu prüfen. Dann
wurden die Anforderungen geändert. Seither gelten in NRW
verschiedene Regelungen und Fristen, auch abhängig von
innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die
jeweilige Kommune kann jedoch die Frist auf längstens
2023 hinausschieben. Um genaueres zu erfahren, sollte
man sich in der Satzung seiner Kommune informieren.
Dennoch bleibt jede Gemeinschaft für ihren Kanal verantwortlich.
Er muss der DIN 1986 entsprechen, intakt sein
und ordnungsgemäß instandgehalten werden.
Wegen des Schutzes vor „Kanalhaien“ raten wir unseren
Kunden sorgfältig zu prüfen ob sich seriöse Firmen und
Verfahren zur Sanierung herauskristallisiert haben.
Kältebrücke
Ein Indianer kennt keinen Schmerz. Ein Physiker kennt offiziell
keine „Kälte“. Alles über 0 Kelvin (-273 °C) bezeichnet
er mit „Wärme“. Es gibt somit keine Kältebrücke! Es heißt
Wärmebrücke. Sie ist eine häufige Ursache für Kondensat
mit daraus entstehendem Schimmelpilz.
142
Lexikon
K
Kapitaldienstfähigkeit
Fähigkeit eines Kreditkunden, eine zu erwartende Kreditbelastung
aus seinen laufenden Einnahmen zu tragen. Teil der
Kreditwürdigkeitsprüfung, zu der ferner die Selbstauskunft,
die Schufa-Auskunft sowie aktuelle Gehaltsabrechnungen
herangezogen werden, ist Voraussetzung für die Kreditgewährung.
Doch dabei darf man beim Kauf einer Eigentumswohnung
nicht die laufenden Verpflichtungen für
Hausgeld und Instandhaltungsrücklage unterschätzen.
Auch müssen in seltenen Fällen Zahlungsausfälle notleidender
Miteigentümer mitgetragen werden.
Kaufvertrag
Und von rechts reitet auch so einer
heran. Er zückt ebenfalls ein
Blatt Papier und behauptet von
sich das Gleiche.
Man kennt das aus Wildwestfilmen.
Ein Cowboy mit einem
Mexikanerhut reitet von links ins
Bild. In der ausgestreckten Hand
hält er ein Blatt Papier. Er fuchtelt
damit herum und behauptet, er
sei Eigentümer des betreffenden
Grundstücks (Claim).
Und da war noch...
Die Dokumente werden verglichen.
Ein Streit entbrennt. Und
das alles wegen eines Grundstücks
„...nur echt mit der ADO-
Gardinen ® -Goldkante“. Und so
kommt, was kommen muss. Die
Revolver werden gezückt. Schüsse
fallen! Einer oder sogar beide sind
tot! Das Claim mit der Goldkante
ist wieder zu haben.
...der entsetzte Wohnungseigentümer,
der
irgendwann bemerkte,
dass er eine völlig andere
Wohnung bewohnte,
als er laut Teilungserklärung
bzw. Kaufvertrag
erworben hatte.
143
Lexikon
K
Und damit das bei uns nicht passiert, hat der Gesetzgeber
den Notar erfunden. Ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
ist nur gültig, wenn er bei einem Notar abgeschlossen
wird. Andernfalls ist der Kaufvertrag nichtig.
Der Notar sorgt dafür, dass die im Grundbuch eingetragenen
alten Grundschulden gelöscht und die neuen Grundschulden
des Erwerbers eingetragen werden. Er sorgt auch
dafür, dass die neuen Eigentumsverhältnisse ins Grundbuch
eingetragen werden. Das vermeidet Schießereien.
Kondensat ►Schimmelpilz
Kopfprinzip ►Stimmrecht
Kostenangebot
Und da war noch...
...der nach Anerkennung
strebende Eigentümer,
der sein Rentnerdasein
damit füllte,
Kostenangebote von
zehn verschiedenen
Firmen einzuholen, die
alle auf einer groben
Arbeitszeitschätzung
aufbauten und darum
im Kampf um das
preisgünstigste Angebot
nichts taugten.
Oft mit der Ausschreibung verwechselt.
Wenn eine Eigentümergemeinschaft
einen Auftrag vergibt, möchte
sie vorher wissen, was die Leistung
kosten wird. Dazu holt der Verwalter
per Beschluss von gewünschten
Firmen Kostenangebote ein.
Dabei geht eine Eigentümergemeinschaft
davon aus, dass die Handwerker
an Aufträgen interessiert
sind und kostengünstig anbieten.
Der Geringstfordernde soll dann den
Auftrag bekommen. - Schön wär’s!
Für ein belastbares Kostenangebot
muss der Handwerker die Baustelle
besichtigen, den genauen Arbeitsumfang
klären und den Arbeitsumfang
genau aufmessen. In dem ihm
144
Lexikon
K
zu erstellenden Angebot ist jede Arbeitsposition mit dem von
ihm kalkulierten Material- und Lohnaufwand darzustellen.
So übernimmt er kostenlos die Erstellung einer Ausschreibung
an Stelle eines Architekten. Dabei muss er damit rechnen,
dass die Eigentümergemeinschaft sein Angebot nimmt,
die Preise unkenntlich macht und es als Grundlage für weitere
Kostenanfragen an andere Handwerker benutzt. Die
brauchen dann nur noch ihre Preise einzusetzen. Und weil
die viel Arbeit gespart haben, können die billiger anbieten.
Seriös arbeitende Handwerker sind nach eigenem Bekunden
oft im Konflikt. Entweder bieten sie ihre Leistung mit
schlechtem Material und einfacher Ausführung an, oder in
hoher Materialqualität in durch und durch fachgerechter
Ausführung.
Das Kopieren von Kostenangeboten,
um Preise beim Wettbewerb einzuholen,
ist strafbar. Die Nutzung eines
Kostenangebots - also des geistigen
Eigentums des Verfassers - ist ein
Verstoß gegen das Urheberrecht.
Ich habe mal für eine Eigentümergemeinschaft
im Verlauf von fünf Jahren
für die Treppenhausrenovierung dreimal
Kostenangebote einholen müssen.
Dann hat sie entschieden, die Renovierung
auszusetzen, da das Treppenhaus doch noch gut genug
sei. Dass sich dann die Handwerker auf den Arm genommen
fühlen, ist verständlich. Darum geben immer weniger
Firmen Angebote für Eigentümergemeinschaften ab.
Es wird auch schon mal verlangt, Kostenangebote bei
Fachfirmen einzuholen, um dann eine Kalkulationsgrundlage
für die Vergabe als Schwarzarbeit zu haben. So ist es
nur zu verständlich, dass es für Verwalter immer schwieriger
wird, überhaupt noch Kostenangebote zu bekommen,
insbesondere für nicht seriös kalkulierbare Aufträge mit
geringem Volumen.
145
Lexikon
K
Es gibt viele Instandhaltungsmaßnahmen, bei denen niemand
vorher wissen kann, welche Arbeiten im Detail letztendlich
anfallen werden. Das erkennt man erst dann,
wenn die Konstruktion offengelegt ist.
Damit niemand unerlaubt ein Kostenangebot weiter nutzen
kann, wird oft zum Pauschalfestpreis angeboten. Dabei ist
sowohl das Material, als auch der Arbeitsumfang völlig der
Leistungsbereitschaft des Handwerkers überlassen. Oder
für nicht kalkulierbare Arbeiten werden einfach nur die
Stunden und der Materialaufwand geschätzt. Wenn er dabei
die Stunden zu niedrig ansetzt, ist es scheinbar günstig.
Der seriös Anbietende hat dabei geringe Chancen, denn erfahrungsgemäß
entscheidet meist nur der Preis. Das ist aber
irreführend, denn letztendlich wird doch nach tatsächlichem
Aufmaß oder dem Zeit- und Materialaufwand abgerechnet.
Das Ganze wird zum Glücksspiel.
Diese Art von „Kostenangebot“ ist eher
geeignet, auf einen „billigen Jakob“ hereinzufallen.
Auch der Vergleich der
Stundenlöhne bringt nichts, denn ein
geringer Stundenlohn einer Schnecke ist
teurer, als der vergleichsweise hohe
Stundenlohn eines Hasen.
Auch sonst sind Kostenangebote in der Regel nicht vergleichbar.
Die Angebote unterscheiden sich in Materialwahl,
Materialqualität und Ausführungsumfang. In so einem Fall
ist es oft kostengünstiger, dem Verwalter zu vertrauen. Er
kennt die Schnecken und die Hasen.
Kostenverteilung ►Verteilerschlüssel
Kredit für Eigentümergemeinschaft
Das Grundstück und das Gebäude gehören seit dem BGH-
Beschluss vom 02.06.2005 (Az. V ZB 32/05) zur Teilrechts-
146
Lexikon
K
fähigkeit der Eigentümergemeinschaft lediglich den jeweiligen
Miteigentümern, nicht jedoch der rechtlich davon getrennten
Eigentümergemeinschaft.
Damit verfügt eine Eigentümergemeinschaft nur über die
jederzeit auflösbare Instandhaltungsrücklage. Banktechnisch
ist sie vermögenslos. Es ist für sie unmöglich ihr
Gemeinschaftskonto zu überziehen. Darum gibt’s - wenn
überhaupt - Kredit für Instandhaltung lediglich von einem
Spezialkreditinstitut.
Diese Lösung hat jedoch ihre Tücken:
Neue Miteigentümer, die neben dem bezahlten Kaufpreis
noch (möglicherweise ihnen zum
Erwerbszeitpunkt unbekannte) Zahlungsverpflichtungen
mit dem Kauf
der Wohnung übernommen haben,
fallen aus allen Wolken und können
evtl. sogar nicht zahlen. Dann wird
es auch für den Gemeinschaftsfrieden
problematisch. Darum kann
sich manche Kreditfinanzierung zu
einem gefährlichen
Seilakt für
die Gemeinschaft entwickeln. Auf das
Seil bezogen für den gestressten Miteigentümer
damit schlimmstenfalls mit einem
ergebnisoffenen Umgang.
Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW“ vergibt auf Antrag
auch für eine Eigentümergemeinschaft für energetische
Modernisierungen unter bestimmten Auflagen sowohl Kredite
(KfW 151/152) als auch Kapitalzuschüsse (KfW 430).
Mehr dazu im Internet unter www.kfw.de
.
147
Lexikon
L
Landesbauordnung
Mindestmaße einzuhalten.
Baurecht ist Ländersache. Darum
hat jedes Bundesland in
Deutschland seine eigene Landesbauordnung.
Darüber hinaus
gibt es noch eine Reihe von
Spezialverordnungen zum Beispiel
für Geschäftshäuser, Garagen,
Gaststätten, Hochhäuser,
Feuerstätten usw. und die
Durchführungsverordnungen.
Bei Garagen zum Beispiel sind
Alle Verordnungen sollen durch darin geforderte Mindeststandards
die Funktionalität und die Sicherheit der Bewohner
gewährleisten. Darum müssen die Planer und Architekten
bei der Planung und
Bauausführung von Gebäuden
alle einschlägigen
Und da war noch...
Vorschriften beachten.
Legionellen ► Trinkwasserverordnung
Lohnsummenausweis
►Haushaltsnahe
Dienstleistung
Löschungsbewilligung
Begriff aus dem Grundbuchrecht
bzw. dem
Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB). Beim Kauf einer
...die offensichtlich liebestolle
Einzelgarage, die sich schon bei
der ersten Beparkung durch den
neuen Mieter so eng ankuschelte,
dass sich die dicke Fahrertür
des SUV nicht mehr zum Aussteigen
öffnen lies‘ und sich der
Fahrer wünschte einer BMW
Isetta entsteigen zu dürfen.
148
Lexikon
L
Immobilie bewilligt die Bank des Verkäufers, die bestehende
Grundschuldeintragung zu löschen. Als Voraussetzung
dazu muss der Notar sicherstellen, dass die offene Restschuld
aus dem Kaufpreiserlös an die Bank bezahlt wird.
Dadurch erhält der Erwerber eine lastenfreie Immobilie.
Der Erwerber wiederum kann seinen Bankkredit für die
Finanzierung der Immobilie durch eine erneute Eintragung
einer Grundschuld gegenüber seiner Bank absichern.
Löschungsvormerkung
Eintrag eines Anspruchs zur
Sicherung der Löschung einer
Grundschuld (Löschungsbewilligung)
in das Grundbuch.
Damit kann die Bank bei abgezahltem
Darlehen nicht
verhindern dass die Grundschuld
auf Antrag des Darlehensnehmers
im Grundbuch
gelöscht wird und er wieder
eine neue Grundschuld zugunsten einer anderen Bank
oder sogar auf sich selber eintragen lassen kann.
Eine Grundschuld auf sich selber eintragen zu lassen
nennt man Eigentümergrundschuld. Sie wird sinnvoller
Weise vorrangig eingetragen. So kann sie im Notfall Gläubiger
davon abschrecken eine Zwangsversteigerung der betreffenden
Eigentumswohnung zu beantragen. Der Gläubiger,
z. B. eine fordernde Eigentümergemeinschaft, bekommt
nämlich keine Kenntnis darüber, wie hoch oder ob
überhaupt mit der Grundschuld tatsächlich ein Darlehen
verbunden ist. Wer will das Kostenrisiko eingehen, wenn
nicht erkennbar eine Aussicht auf Befriedigung der Forderung
aus einer Zwangsversteigerung dagegen steht? Wer
will schon eine Immobilie mit einer vorrangigen Grundschuld
erwerben?
149
Lexikon
M
Mahnbescheid
Wenn Mahnungen nichts nützen, muss der Mahnbescheid
her. Den beantragt man beim zuständigen Amtsgericht gegen
den säumigen Zahler. Das kostet ein paar Gebühren.
Das Gericht prüft aber nicht, ob die Forderung zu Recht
besteht.
Im Gegenzug braucht der Gläubiger aber auch seinen Widerspruch
nicht zu begründen. Insoweit betätigt sich das
Gericht lediglich als „Postbote“. Dafür wird aber auch die
Forderung nachweislich an den Gläubiger zugestellt. Wenn
der nicht reagiert bzw. Widerspruch einlegt, kommt man
relativ schnell zu einem vollstreckbaren Titel. Aus dem
kann dann gepfändet werden.
Wenn aber dem Mahnbescheid widersprochen wird, dauert
die Angelegenheit umso länger. Für rückständiges Hausgeld
ist darum der Mahnbescheid nicht unbedingt zweckmäßig.
Eine Hausgeldklage führt evtl. schneller zum Ziel.
Voraussetzung ist jedoch, ein vorheriger rechtswirksamer
Beschluss über Höhe und Fälligkeit für das Hausgeld.
Majorität ►Mehrheitseigentümer
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Dient dem Verbraucherschutz. Sie regelt die Beziehungen
zwischen Kunden und Vermittlern von Immobilien oder
Kapitalanlagen, sowie Bauträgern und Baubetreuern.
Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass der Wohnungserwerber
einzelne Kaufpreisraten nach Baufortschritt zu zahlen
hat. Sonst könnte es passieren, dass alles bezahlt ist,
aber das Gebäude nicht fertig gestellt wird.
Makler und Bauträger werden auf die Einhaltung aller
Vorschriften vom Ordnungsamt geprüft.
150
Lexikon
M
Maklerprovision
Wird auch Courtage genannt. Gemeint ist die erfolgsabhängige
Provision eines Maklers für die Vermittlung oder den
Nachweis einer Immobilie. Der Merksatz: „Mit einer Immobilie
ernährt der Makler seine Familie“, stimmt zum Leidwesen
der Makler jedoch in letzter Zeit nicht mehr. Auch wenn er
für seine Bemühungen ein Honorar von bis zu 10 % des
Kaufpreises aushandelt, bleibt es immer erfolgsabhängig.
Darum erzählen unseriöse Makler manchmal den Kunden
das Blaue vom Himmel, nur um an einen Vermittlungsauftrag
zu kommen. Sie setzen auf den „Dummen“, der einen
überhöhten Preis zahlt. Wenn’s nicht klappt, wird nach Monaten
der Preis auf eine angemessene Höhe reduziert. Das
hätte man ohne „verbrannte Erde“ früher haben können.
Exklusiv für unsere Eigentümer bieten wir auch Maklerleistungen
an. Dabei werden wir ausschließlich im Interesse
der Vermieter oder Verkäufer tätig. Der größte Teil unserer
Leistung besteht darin, Bewerber intensiv zu prüfen,
um unsere Kunden und die Miteigentümer vor unpassenden
neuen Mietern oder Miteigentümern zu schützen.
Manchmal trifft der Makler auch auf
Zeitgenossen, die eine gehörige Portion
Fantasie und Energie aufwenden, um
sich vor der Provisionszahlung zu drücken.
Da der Makler alle Kosten, die
mit der Suche nach geeigneten Erwerbern
zusammenhängen, aus eigener
Tasche bezahlen muss, gilt dann das
Motto: „Außer Spesen nichts gewesen“.
Mehrhausanlage ►Untergemeinschaft
Mehrheitsbeschluss ►Beschluss
151
Lexikon
M
Mehrheitseigentümer
Sind häufig Bauträger während der Verkaufsphase ihrer Eigentumswohnungen.
Während dieser manchmal mehrjährigen
Zeitspanne haben Sie die Mehrheit bei Miteigentumsanteilen,
Anzahl der Wohnungen und meist auch Stimmrecht.
Wenn ich im Folgenden vom Mehrheitseigentümer schreibe,
ist damit eine Mehrheit von mehr als der Hälfte gemeint.
Mehrheitseigentümer sind mit höheren Geldbeträgen an allen
Ausgaben beteiligt. Darum sind sie geneigt mit entsprechender
Stimmrechtsmehrheit auf die Ausgabenstruktur
Einfluss zu nehmen. Dann wird gerne die Zuführung in
die Instandhaltungsrücklage extrem minimiert oder sogar
ausgesetzt. Oder dringende Instandhaltungen nicht ausgeführt
Die zukünftigen Miteigentümer werden sich „bedanken“.
Unangenehm kann es auch
für Verwalter in Gemeinschaften
mit einem Mehrheitseigentümer
werden.
Insbesondere wenn Druck
auf den Verwalter ausgeübt
wird und der sich im Interesse
seiner Wiederbestellung
gefügig zeigt. Das kann dazu
führen, dass er das Interesse
der gesamten Eigentümergemeinschaft
vernachlässigt.
Die Dummen dabei sind die
übrigen Miteigentümer.
Nach meiner Erfahrung verhalten
sich in einer solchen
Situation die „Dummen“ jedoch
auch oft wie eine
Schafherde. Um des vermeintlich
lieben Friedens
willen folgen sie bereitwillig dem vermeintlich Stärkeren.
152
Und da war noch...
...der naive Verwalter, der
frohen Mutes von einer nachlässig
arbeitenden Verwaltung
eine Eigentümergemeinschaft
übernahm und
mit Fehlinformationen für die
Abrechnungen gefüttert und
so der von seiner Leistung
enttäuschten Eigentümergemeinschaft
unverschuldet
als Trottel vorgeführt wurde.
Lexikon
M
Das Unheil lässt sich aber noch steigern. Wenn das Hausgeld
eines Mehrheitseigentümers, der mehr als die Hälfte
aller Miteigentumsanteile auf sich vereinigt, ausbleibt,
müssen alle übrigen Miteigentümer den Ausfall übernehmen
und ihr Hausgeld mehr als verdoppeln.
Gegen die missbräuchliche Majorisierung bei der Ausübung
des Stimmrechts kann man sich wehren. Dazu bedarf
es einer Beschlussanfechtung. Man muss dem Wohnungseigentumsgericht
darlegen, worin der Stimmrechtsmissbrauch
beim betreffenden Mehrheitsbeschluss liege
und welche Nachteile man dadurch habe. Die dazu erforderliche
Beweiskette dürfte auch für einen fähigen Rechtsanwalt
eine Herausforderung sein.
Nicht jeder Mehrheitseigentümer missbraucht seine Macht.
Ich kenne einige, die sich sehr kooperativ verhalten.
Mieterhöhung
Ideales Mittel für Vermieter, die Ertragssituation zu verbessern,
wenn es im Mietrecht das Miethöhegesetz (MHG)
nicht gäbe. Hier ist alles geregelt. Eine Mieterhöhung kann
nur verlangt werden, wenn die bisherige Grundmiete mindestens
ein Jahr unverändert war. Das Erhöhungsverlangen
ist schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Begründungen wie: „Es ist alles teurer geworden, darum
will ich mehr Miete haben!“, ziehen nicht.
Zur Begründung kann Bezug genommen werden auf die
Vergleichsmietentabelle (Mietspiegel), ein Gutachten eines
Sachverständigen oder auf drei Vergleichswohnungen. Das
aktuelle Mietrecht hat die Sache im Detail sehr kompliziert.
Dem Mietverlangen kann der Mieter innerhalb von zwei
Monaten nach Erhalt des Verlangens zustimmen oder
nicht. Tut er es nicht, bleibt dem Vermieter nichts anderes
übrig, als auf die Zustimmung zur Mieterhöhung zu klagen.
Und zwar innerhalb von zwei Monaten.
153
Lexikon
M
Mietgarantie
Ideales Verkaufsargument bei der Vermarktung von Wohnungseigentum
im Rahmen von Erwerbermodellen. Dem
Erwerber wird versprochen, dass er sich selbst gar nicht um
die Vermietung seiner Eigentumswohnung kümmern müsse.
Der Verkäufer, der oft auch gleichzeitig
der Erst-Verwalter ist, würde ihm die
Vermietung und das Mietinkasso abnehmen.
Er garantiere die monatliche
Mietzahlung und würde Ausfälle zur Not
auch aus eigener Tasche übernehmen.
Doch als vorausschauender Erwerber
sollte man sich diese Mietgarantie von
einer Bank verbürgen lassen.
Bei einem unseriösen Angebot liegt die zugesagte Miete deutlich
über der Marktmiete. Aber das weiß der Erwerber ebenso
wenig, wie dass er die Mietgarantie durch einen überhöhten
Kaufpreis bezahlt. Erst wenn seine Miete nicht mehr bei
ihm eingeht, weil der Garantiegeber insolvent geworden ist,
wird klar, dass er wohl eine Schrottimmobilie erworben hat.
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters gegenüber dem Vermieter
für eventuelle Schäden nach Auszug aus der Wohnung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) lässt dabei eine Kaution
von höchstens 3 Grundmieten zu. Vermieter sollten darauf
keinesfalls verzichten. Zum einen kann sich der Vermieter
bei Schäden in der Wohnung nach Auszug des Mieters einigermaßen
schadlos halten. Zum anderen ist die Bereitschaft
eines Mietinteressenten einer Kaution zuzustimmen
ein probates Mittel die Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten
bereits vor Mietvertragsabschluss zu erkunden.
Die Kaution muss der Vermieter von seinem Vermögen getrennt
halten und zumindest mit einem sparbuchüblichen
Satz verzinsen. Dafür wird meist ein Sparkonto angelegt.
154
Lexikon
M
Die Kaution kann auch in Form einer Kautionsbürgschaft
erbracht werden. Dann hat allerdings der Vermieter im
Schadensfall das Problem, gegenüber der Kaution gebenden
Bank den Nachweis zur Berechtigung des Zugriffs auf die
Kaution - wegen vom Mieter verschuldeter Schäden an der
Mietsache - zu führen. Bei Schadenfreiheit ist die Kaution
dem Mieter selbstverständlich spätestens innerhalb eines
halben Jahres nach Auszug verzinst zurück zu zahlen.
Mietpool
Soll eine Art Mietzahlungsversicherung
sein. Der Verwalter kümmert sich an Stelle
der Wohnungseigentümer selbst um die
Vermietung. Alle Mieten werden in einen
Topf geworfen und nach einem bestimmten
Verteilungsschlüssel an alle Miteigentümer
ausgezahlt. Damit ist der einzelne Vermieter
vor Mietausfall seiner Eigentumswohnung
geschützt. Soweit die Theorie!
Praktisch kann das System ins
Chaos führen. Ein möglicherweise
fehlendes persönliches Interesse
des Verwalters bei der
Vollvermietung und der Auswahl
passender Mieter führt dabei zu
Mietausfällen und auch zu Leerständen.
Um dies zu kompensieren,
wird die Mieterauswahl weiter
vernachlässigt. Dies wiederum
führt zur Wohnwertminderung
und im Extremfall zu vermehrter
Gebäudeabnutzung. Die
zu verteilenden Mieterträge werden
immer geringer und führen
damit zum Zusammenbruch der
Finanzierung.
Und da war noch...
...der Vermieter, der weder
seinen Mieter kannte, noch
nach Freiwerden der Wohnung
wusste wohin er die
Rechnung für die Entsorgung
der Altreifen aus der
Wohnung schicken konnte.
155
Lexikon
M
Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, sollte bereit
sein, sich aktiv darum zu kümmern. So kann er sich auch
vor dem Erwerb einer Schrottimmobilie schützen.
Mietrecht
Ist hinsichtlich der Vorschriften über die Abrechnung der
Betriebskosten völlig anders, als beim WEG. Das kann bei
vermieteten Eigentumswohnungen zu finanziellen Nachteilen
für die Vermieter führen.
Das Mietrecht verlangt vom Vermieter, dass er nur Kosten
in die Abrechnung der Betriebskosten aufnimmt, die bezogen
auf die erbrachte Leistung
dem jeweiligen Abrechnungsjahr
zuzuordnen sind. Das bedeutet,
dass er unter anderem
die Wasserabrechnung des
Wasserversorgers im Frühjahr
abwarten muss, um den gesamten
Rechnungsbetrag bei
Berücksichtigung des Guthabens
oder der Nachzahlung in
seine Betriebskostenabrechnung
zu übernehmen.
Wenn die Betriebskostenabrechnung
nicht exakt dem Mietrecht
entspricht, muss der Vermieter
bei einem kritischen Mieter
mit Kürzungen und eventuell
mit rechtlichen Auseinandersetzungen
rechnen.
Das WEG verlangt jedoch von der Eigentümergemeinschaft
bzw. vom Verwalter etwas ganz anderes. Hier dürfen ausschließlich
die im Kalenderjahr über das Gemeinschaftskonto
gelaufenen Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt
werden. Das bedeutet für die Wasserabrechnung,
156
Und da war noch...
...die entsetzte Eigentümergemeinschaft,
die von einer
alkoholkranken Miteigentümerin
lediglich die Abschaffung
ihres vernachlässigten
Hundes aus der
Wohnung gefordert hatte,
jedoch keinesfalls erreichen
wollte, das arme Tier durch
mitternächtliche Brandstiftung
umzubringen.
Lexikon
M
dass lediglich die Vorauszahlungen des Abrechnungsjahres
und die Differenzzahlung für das Vorjahr in die Jahresabrechnung
einfließen dürfen. Der Vermieter wird sich aber
bei seiner Betriebskostenabrechnung auf die Angaben der
Jahresabrechnung des WEG-Verwalters stützen wollen. Hier
ist die Quadratur des Kreises gefordert.
Es gibt Profi-Verwalter, die deswegen bei Wohnungseigentum
mit überwiegend vermieteten Wohnungen die Betriebskosten
gemäß Mietrecht buchen und die Jahresabrechnung
weitestgehend entsprechend dem Mietrecht erstellen.
Das verstößt zwar formal gegen das WEG-Recht, hat aber
für die Nicht-Vermieter keinen finanziellen Nachteil und
für die Vermieter nur Vorteile. Da diese Abrechnungsvariante
zuerst von Verwaltern im Großraum Bonn praktiziert
wurde, wird sie in Verwalterkreisen auch Bonner Abrechnung
genannt.
Miteigentümer
Ein Gebäude mit Eigentumswohnungen gehört üblicherweise
mehreren beteiligten Wohnungseigentümern. Es gibt
keinen Alleineigentümer, sondern nur Miteigentümer.
Daher sollte kein Miteigentümer auf die Idee kommen, einsame
Entscheidungen zu treffen und sie dann auch noch
ungefragt umsetzen.
Über alle Maßnahmen muss man sich miteinander im
Rahmen einer Eigentümerversammlung verständigen und
darüber erst formell beschließen. Das gilt auch für Einzelwünsche.
Für die Willensbildung gibt es in der Gemeinschaftsordnung
entsprechende Regeln. Gefragt sind: Engagement,
Geduld und Toleranz.
Alle sitzen in einem Boot. Hoffentlich rudern alle in die
gleiche Richtung. - Aber da ist ja noch der Verwalter als
Steuermann. Der wird’s schon richten...
157
Lexikon
M
Miteigentumsanteil
In der Schule habe ich gelernt: Eine
Torte wird in zwölf Teile geschnitten
und bei Besuch in sechzehn. Im
Gegensatz zu Tortenstücken sind
Eigentumswohnungen jedoch nicht
immer gleich groß. Darum wird
häufig das ganze Haus in fiktive
Miteigentumsanteile geteilt. Jede
Wohnung erhält i. d. R. so viele
Miteigentumsanteile, wie es dem
ungefähren Größenverhältnis der Wohnflächen entspricht.
Es geht aber auch anders: Wir verwalten eine Eigentümergemeinschaft
mit sechs Wohnungen zwischen 52 m² und
125 m² Wohnfläche. Dennoch hat jede Wohnung den gleichen
Miteigentumsanteil. Die Größe der Wohnungen ist bei
der Festlegung der Miteigentumsanteile völlig unbeachtet
geblieben. Und nach diesen sechs gleichen Miteigentumsanteilen
werden auch die gemeinschaftlichen Kosten verteilt.
Einzelnen Miteigentümern erscheint das ungerecht. Mag
sein. Dennoch haben sich alle Miteigentümer durch den
Wohnungskauf mit diesen Miteigentumsanteilen und auch
mit der Kostenverteilung einverstanden erklärt.
Modernisierung
Bedeutet die Anpassung veralteter
Bauteile und fester Einbauten an moderne
Standards, wie zum Beispiel eine
bessere Wärmedämmung. Bei
Wohnungseigentum war bisher dafür
ein allstimmiger Beschluss erforderlich.
Seit der Novellierung des WEG
in 2007 reicht jetzt schon ein doppelt
qualifizierter Mehrheitsbeschluss.
Siehe auch bei Instandhaltung und bauliche Veränderung.
158
Lexikon
M
Musizieren
„Musik wird oft nicht schön empfunden, da sie mit Geräusch
verbunden.“, meinte schon Wilhelm Busch (1832 - 1908).
Hausordnung, zulässig.
Die Psychologen sagen, dass
nicht so sehr die Störung,
sondern die Tatsache sich
nicht der Störung entziehen
zu können, bei den Miteigentümern
den Stress auslöse.
Wenn er eine Eigentumswohnung bewohnt
hätte, hätte er es wohl anders formuliert.
Um es klar zu sagen: Musizieren
in Eigentumswohnungen ist ein Quell
ständigen Ärgernisses - für die gestörten
Miteigentümer und den Musiker! Dennoch
kann es nicht generell per Beschluss
verboten werden. Allenfalls ist eine
Begrenzung auf bestimmte Zeiten,
ähnlich der Ruhezeitenregelung in einer
Und da war noch...
Es gibt Lösungsansätze: So
hat sich in einer Eigentümergemeinschaft
ein Berufsmusiker
eine schalldichte Kabine
in seinem Kellerraum eingebaut,
um dort die Tonleitern
auf seinem Horn zu üben.
Das funktioniert ganz gut.
Von allen Beteiligten ist Rücksicht
und Toleranz gefordert.
Das gilt auch für nächtliche
Geräusche, die aus Schlafräumen
zu Nachbarn dringen
und nicht unbedingt gegen die
Hausordnung verstoßen.
...die neue Miteigentümerin,
die schon gedacht hatte…
…und erst durch das breite
Grinsen auf den Gesichtern
der übrigen Versammlungsteilnehmer
begriff, was es mit
den von ihr nächtlich wahrgenommenen
„komischen
Stimmen“ aus der Wohnung
eines einsamen alleinstehenden
Nachbarn auf sich hatte.
159
Lexikon
N
Nebenkosten ►Betriebskosten
Neujahrsfalle
Wer eine selbstgenutzte Immobilie erwarb, wurde bisher
8 Jahre lang vom Staat gefördert. Der Förderungszeitraum
beginnt mit der Besitzübergabe bzw. der Fertigstellung der
Immobilie. Die Auszahlung erfolgte jedoch erst ab dem
Jahr des Einzugs.
Und jetzt stellen Sie sich vor,
Ihre Wohnung ist am 01. Dezember
des Jahres bezugsfertig.
Frohgelaunt ziehen Sie
am 01. Januar des folgenden
Jahres ein und freuen sich
auf 8 Jahre Förderung. Pustekuchen!
Denn bereits am 31. Dezember
war das erste Jahr des
Förderungszeitraums abgelaufen. Geld bekommen Sie
dann nur noch für 7 Jahre. Böse Falle!
Nichtbeschluss ►Beschluss
Nichtigkeit
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ist nur rechtswirksam,
wenn er vor einem Notar geschlossen wird. Ohne diese
Beurkundung ist er nichtig. Juristisch gesehen ist es so,
als hätte es den Vertrag nie gegeben. Ein Kaufvertrag kann
auch nichtig werden, wenn beim Kauf gemogelt wird, um
Steuern oder Notarkosten zu sparen. Beliebt ist es dabei,
im Kaufvertrag einen niedrigeren Kaufpreis anzusetzen
und gleichzeitig die Differenz zum tatsächlichen Kaufpreis
unter der Hand, sozusagen als „Schwarzgeld“ zu zahlen.
160
Lexikon
N
Auch Beschlüsse in einer Eigentümerversammlung können
nichtig sein. Im Streitfall ist es dann so, als hätte es diese
Beschlüsse nie gegeben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.09.2000 einen vielbeachteten
Grundsatzbeschluss verkündet. Darin geht es im
Wesentlichen um die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft
bei der Abänderung
von Bestimmungen der Und da war noch...
Teilungserklärung bzw. der
Gemeinschaftsordnung.
Wenn die Beschlusskompetenz
für einen Sachverhalt
fehlt, ist der Beschluss nichtig.
Da wollte z. B. einmal eine
Gemeinschaft beschließen,
keine Lohnsteuer mehr für
den Hausmeister abzuführen.
Hier ein anderes Beispiel:
Eine Eigentümergemeinschaft
beschließt, dass der Nachbar
auf seinem Grundstück einen
Baum fällen soll, weil er Blätter
oder Schatten wirft. Dieser
Beschluss ist nichtig. Die
Gemeinschaft hat keine Beschlusskompetenz
für Maßnahmen
auf dem Grundstück
Dritter. Der betreffende Baum
gehört ihr nicht.
Die Gemeinschaft kann nur
rechtswirksam beschließen, was sie selbst betrifft. So darf
die Gemeinschaft aber beschließen, den Nachbarn aufzufordern,
den Baum zu entfernen. Sie darf auch beschließen,
notfalls das Gericht dazu anzurufen. Ob der Baum tatsächlich
entfernt werden muss, entscheidet dann letztendlich das
Amtsgericht.
161
...der entgegenkommende Eigentümer,
der seine Wohnung
für eine Versammlung zur
Verfügung stellte und dabei
öfter den Versammlungsraum
wegen mutmaßlich zu kleiner
Blase verließ und später die
Beschlüsse bei Gericht mit
dem Hinweis anfocht, er habe
nicht alles mitbekommen.
Lexikon
N
Nichtöffentlichkeitsgebot
An einer Eigentümerversammlung dürfen ausschließlich im
Grundbuch eingetragene Miteigentümer oder deren rechtswirksam
Bevollmächtigte teilnehmen. Dabei ist es nicht zulässig
eine Versammlung in einer
Gaststätte bei Anwesenheit anderer Und da war noch...
Gäste durchzuführen.
Dies widerspricht den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Verwaltung. Auf
Antrag eines Miteigentümers werden
solche Beschlüsse vom Wohnungseigentumsgericht
aufgehoben.
Wenn also in einer Gaststätte versammelt
wird, dann nur in einem
separaten Raum. Unter Ausschluss
der Öffentlichkeit.
Begleitpersonen sind auch nicht in
einer Eigentümerversammlung zugelassen.
Es geht nicht um Geheimnisverrat.
Die Eigentümer sollen mit
dieser Bestimmung vor Fremdbeeinflussung
geschützt werden.
Niesbrauchrecht
Häufig übertragen altgediente Wohnungseigentümer Ihre Eigentumswohnung
schon zu Lebzeiten auf ihre Kinder. Damit
sie bis zum Lebensende - egal was passiert - dennoch in ihrer
Wohnung bleiben dürfen, lassen sie sich ein Niesbrauchrecht
bzw. Wohnrecht im Grundbuch einräumen.
Im Gegenzug verpflichten sie sich das Eigentum zu erhalten
und ordentlich damit umzugehen. Dabei haben sie die laufenden
Aufwendungen zu tragen, nicht jedoch größere aufwändige
Instandhaltungen. Die Abgrenzung ist in der Praxis
schwierig vorzunehmen. Verständigung ist gefragt.
162
...der entsetzte Verwalter,
der erst bei einer
Beschlussanfechtung
im Gerichtssaal
begriff, dass der Gastgeber
einer Versammlung
mehrfach seinen
Kühlschrank aufgesucht
hatte, um seinen
Alkoholpegel aufzufüllen
und darum die
Beschlüsse nicht mehr
verstanden hatte.
Lexikon
N
Die herrschende Meinung gesteht dem Niesbraucher kein eigenes
Recht gegenüber der Eigentümergemeinschaft zu. Darum
führt der Verwalter bei einer Wohnung mit
Niesbraucher dennoch die gesamte Korrespondenz mit dem
zuständigen Miteigentümer. Es sei denn, der Niesbraucher
legt ihm eine notarielle Vollmacht vor, die dem Niesbraucher
die Rechte und Pflichten des Eigentümers verleiht.
Mit dem Tod des Niesbrauchers endet auch der Niesbrauch.
Notablauf
Zählt nach meiner Erfahrung zu den
sehr verbreiteten Baumängeln. Kennen
häufig nicht mal diejenigen, die
es wissen müssten: Planer, Architekten,
Bauingenieure, Bauleiter, Dachdecker,
kurz alle, die mit der Bearbeitung
wannenartiger Dächer und Balkone zu tun haben.
Anders ist es nicht zu erklären, dass es häufig vorkommt,
dass der einzige Balkonablauf bei einer Verstopfung oder
Vereisung das Regenwasser bis in die angrenzende Wohnung
hinein staut, weil die Balkontürschwelle zu niedrig
angeordnet wurde. Das hätte ein Notablauf in der Balkonbrüstung,
in Form eines Wasserspeiers, vermieden. Der
Notablauf wird höhenmäßig so angeordnet, dass er erst bei
Rückstau zum Einsatz kommt, jedoch bevor das Wasser
durch die Balkontür in die Wohnung eindringt.
Einen durch Rückstau entstandenen Bauschaden in den betroffenen
Wohnungen zahlt weder die Leitungswasserschadenversicherung,
noch die Gemeinschaft, wenn sie den
Schaden aus Unkenntnis des Mangels nicht verschuldet hat.
Dabei ist der Notablauf seit Jahrzehnten in der DIN 1986-
100 bzw. DIN EN 12056-3 gefordert. Dies sollte jeder Bauträger
bzw. Architekt wissen.
Auf wannenartige Konstruktionen zu verzichten, ist besser.
163
Lexikon
N
Notar
Er nimmt die Beurkundung von Kaufverträgen, Teilungserklärungen,
Grundschuldbestellungen und weiterer notarieller
Verträge im Zusammenhang mit Immobilien vor. Ein
Notar ist neutral und achtet auf eine für beide Seiten ausgewogene
Gestaltung der Verträge.
Zu Kaufpreisen oder steuerlichen Auswirkungen darf sich
ein Notar nicht äußern. In der Regel sind Notare auch als
Rechtsanwälte tätig. Anders jedoch im Rheinland.
Hier wurde mit der französischen Besatzung
im Jahr 1840 das französische
Recht, der sog. „Code Civil“ eingeführt.
Unter dem Begriff „Rheinisches
Recht“ fand es im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) seinen Niederschlag.
Der Code Civil beinhaltete unter anderem
die Eigentümlichkeit des
Rheinischen Notariats. Das heißt, wer
Notar ist, kann kein Rechtsanwalt
sein. Im Übrigen Bereich von
Nordrhein-Westfalen galt diese französische Idee nicht.
Hier kann ein Notar auch als Rechtsanwalt tätig sein.
Notgeschäftsführung
Wenn in einer konkreten Gefahrensituation weder der
Verwalter noch andere Miteigentümer herangezogen werden
können, ist jeder Miteigentümer berechtigt und verpflichtet
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.
Typische Situation ist der Ausfall der gemeinschaftlichen
Heizung am Heiligen Abend. Wer jetzt den Heizungsnotdienst
namens der Eigentümergemeinschaft mit der Störungsbeseitigung
beauftragt, handelt als Notgeschäftsführer.
Er hat einen Anspruch darauf, nicht auf den Kosten
für die Störungsbeseitigung sitzen zu bleiben.
164
Lexikon
N
Notmaßnahmen
Normalerweise müssen alle vom Verwalter beauftragten
Maßnahmen vorher durch Beschluss oder Verwaltervertrag
genehmigt sein. Bekanntlich fällt aber gerade am Heiligen
Abend die Heizung aus. Der Verwalter bzw. der Hausmeister
sind nicht zu erreichen. Sie haben
gerade Bescherung. Die Eigentümergemeinschaft
jetzt auch. Was
ist zu tun?
Jeder Miteigentümer ist berechtigt
und verpflichtet in einer solchen
Situation Schaden von der Eigentümergemeinschaft
abzuwenden.
Er muss einen geeigneten Handwerker
bestellen. Die Gemeinschaft
muss die Kosten übernehmen.
Auch ohne Beschluss muss der Verwalter im Notfall Maßnahmen
ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Dazu ein typisches Beispiel: Ein im Dach liegender Balkon
wird undicht. Die Prüfung durch den Dachdecker ergibt
einen hohen Kostenaufwand für die fachgerechte Instandsetzung.
In dem Fall wird der Verwalter den Balkon mit einer
Plane provisorisch abdichten lassen. Weil aber der Miteigentümer
wegen des Sommers seinen Balkon nutzen
möchte, wird kurzfristig zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung
eingeladen, um die Abdichtung zu beschließen.
Notverwaltung
Kein Allheilmittel für notleidende oder zerstrittene Eigentümergemeinschaften.
Kommt nach Erfahrung der Juristen
entgegen der landläufigen Meinung am häufigsten bei
Kleinst-Eigentümergemeinschaften, also zwei bis sechs
Miteigentümern vor. Das Drama vollzieht sich dabei meist
in mehreren Akten.
165
Lexikon
N
Notverwaltung - Vorspiel: Nach dem WEG kann nur der
Verwalter zu einer Eigentümerversammlung
einladen. Falls er verhindert
ist oder sich pflichtwidrig weigert,
darf auch der Vorsitzende des
Verwaltungsbeirats zu einer Eigentümerversammlung
einladen. Nur
im Rahmen einer ordnungsgemäß
einberufenen Versammlung können
rechtswirksame Beschlüsse gefasst
werden.
Notverwaltung - Lustspiel: Und was
ist, wenn es weder einen Verwalter
noch einen Beirat gibt? Pragmatische
Eigentümergemeinschaften helfen
sich in einer solchen Situation selbst.
Einer der Miteigentümer nimmt die
Sache in die Hand. Er stimmt sich
mit den übrigen Miteigentümern ab
und lädt ein. Er pfeift auf die Formalien.
Und wenn jetzt alle Eigentümer
kommen oder sich durch eine Vollmacht
vertreten lassen, sind alle Einberufungsmängel geheilt.
Die Sache geht klar. Durch ihre Teilnahme haben alle
Miteigentümer zu erkennen gegeben, dass sie mit der
Versammlung einverstanden sind. Hier kann dann auch
ein neuer Verwalter gewählt werden. Und wenn die Beschlüsse
dieser Versammlung nicht innerhalb der einmonatigen
Anfechtungsfrist beim Wohnungseigentumsgericht
angefochten werden, erwachsen sie in Rechtsbeständigkeit.
Die Welt ist wieder in Ordnung.
Notverwaltung - Trauerspiel: Die Miteigentümer können
sich nicht verständigen. Häufig gerade bei Kleinst-
Gemeinschaften ein großes Problem. Darum gibt’s hierfür
auch keinen Verwalter, der sich um die Bezahlung der
Rechnungen kümmert. Die Versorgung der Wohnanlage ist
gefährdet. Der Miteigentümer mit dem größten Leidens-
166
Lexikon
N
druck erbarmt sich. Er sucht nach einem Profi-Verwalter.
Doch die winken dankend ab. Darum beantragt er beim
Wohnungseigentumsgericht einen Notverwalter.
Notverwaltung - Drama: Kein Verwalter kann per Gerichtsbeschluss
zur Zwangsarbeit verpflichtet werden. Also wird
das Gericht einen Freiwilligen finden müssen. Dazu schaut
der Richter in seine Kartei, und da steht kein Freiwilliger
drin. Dann lässt er sich üblicherweise vom Antragsteller einen
verwaltungsbereiten (eventuell auch gewaltbereiten)
Verwalter nennen. Dieser Verwalter wird dann per Gerichtsbeschluss
zum Notverwalter bestellt und bekommt oft lediglich
die Aufgabe, eine Eigentümerversammlung einzuberufen
mit dem Ziel, einen neuen Verwalter zu wählen. Er selbst
wird dabei nur die Wahlversammlung durchführen. Ob er
selbst als Verwalter zur Verfügung steht, bleibt noch offen.
Und wieder sind die Eigentümer gefordert.
Sie müssen zumindest einen
geeigneten und bereiten Verwalter
benennen, sonst geht die
Wahl und damit die Notverwaltung
wie das „Hornberger Schießen“ aus.
Fazit: Aber selbst wenn das Gericht
einen Notverwalter für fünf
Jahre bestellen würde, hat die Sache
noch Haken und Ösen. Über
den Verwaltervertrag und das Verwalterhonorar
darf das Wohnungseigentumsgericht
nicht beschließen.
Das ist zwischen den zerstrittenen
Parteien und dem Notverwalter
separat auszuhandeln. Die Moral
von der Geschicht’: Ein Notverwalter
zaubert nicht. Man hätte
sich den ganzen Aufwand sparen
können. Alle sitzen in einem Boot.
Zusammenarbeit ist der Erfolg.
Und da war noch...
...der bitter ironisch
postulierende Miteigentümer,
der im Rahmen
einer Eigentümerversammlung
zum Umgang
mit einem besonders
nervigen Querulanten
meinte, dass
dies Problem nur „ballistisch“
zu lösen sei.
167
Lexikon
N
Ich habe von Leuten gehört, dass mit dem neuen WEG ab
01.07.2007 die Notverwaltung abgeschafft worden sei. Das
ist irreführend. Lediglich die richterliche Befugnis dazu ist
einem anderen Paragraphen zugeordnet worden.
Nutzerwechselgebühr
Wird meist von einem Heizkosten-Messdienst für die Aufteilung
der verbrauchsabhängigen Kosten bei einem Nutzerbzw.
Mieterwechsel berechnet. Schließlich müssen in diesem
Fall nunmehr zwei, statt nur eine Abrechnung erstellt
werden. Diese Kosten muss der ausziehende Mieter jedoch
nur dann dem Vermieter erstatten, wenn dies vorher im
Mietvertrag so vereinbart war. Das hat der BGH in 2007
höchstrichterlich entschieden. Ist schon toll, wenn man
sich wegen 30,74 € durch den langen Instanzenweg klagt.
Diese Gebühr ist nicht mit den Kosten für die vom Heizkosten-Messdienst
durchgeführte Zwischenablesung bei
Nutzer- bzw. Mieterwechsel zu verwechseln. Diese Kosten
entstehen, wenn sich ein Mitarbeiter des Heizkosten-
Messdienstes in sein Auto setzt, um vor Ort die Heizkostenverteiler
abzulesen und zu dokumentieren.
Nutzfläche
Im Gegensatz zur Wohnfläche bei
Wohnungen spricht man bei Gewerbeflächen
von Nutzfläche. Nutzflächen
sind aber auch Flächen, die
außerhalb von Wohnungen in Form
von Abstellräumen oder Kellern den
Wohnungen zugeordnet sind. Abstellräume
innerhalb abgeschlossener
Wohnungen zählen mietrechtlich
mit zur Wohnfläche.
168
Lexikon
N
Nutzungsausfall
Wenn ein Vermögenswert vorenthalten wird oder eine zur
Nutzung bestimmte Sache nicht zum bestimmungsmäßigen
Gebrauch zur Verfügung steht.
Bei einer Eigentumswohnung kann das z. B. eine verspätete
Wohnungsübergabe durch den Bauträger sein. Wasserschäden
führen oft spätestens bei der Renovierung innerhalb des
Sondereigentums zu einem zeitweisen Nutzungsausfall.
Nutzungsausfallentschädigung
Ob bei einer Eigentumswohnung ein Entschädigungsanspruch
durchgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob der
betreffende Miteigentümer auf die Verfügbarkeit dieser Sache,
also der Wohnung oder dem betreffenden Zimmer zu
jenem Zeitpunkt angewiesen ist.
Im Fall eines Bauträgerverzugs hat der BGH einen grundsätzlichen
Anspruch bejaht.
Gemäß WEG muss ein Miteigentümer Maßnahmen am
Gemeinschaftseigentum im Bereich seines Sondereigentums
gestatten. Dabei ist ihm der entstandene Schaden zu
ersetzen. Ob diese Regelung auch einen Nutzungsausfall
beinhaltet, weiß ich nicht. Dies kann nur ein Rechtsanwalt
beurteilen. Bei Mietausfall ist ein Anspruch leichter zu begründen.
169
Lexikon
O
Objektkontrolle
Einmal jährlich wird der Verwalter die Liegenschaft, also das
Objekt seiner Verwaltungs-Begierde, prüfend begehen.
Dabei kontrolliert er alles was im Gemeinschaftseigentum in
seinen Zuständigkeitsbereich fällt: z. B. den Pflegzustand der
Außenanlagen, Zufahrten, Flure und Kellerräume,
das Gebäude von innen und
außen usw.
Wir kontrollieren darüber hinaus zusätzlich
sämtliche relevanten Zählerstände.
Alles wird protokolliert. Selbstverständlich
machen wir auch vor der Kontrolle
der Mülltrennung nicht halt.
Objektprinzip ►Stimmrecht
Objektverbrauch
„Einmal im Leben“ hieß 1972 eine dreiteilige
Sendereihe im Fernsehen. Es ging
um die Schwierigkeiten, die ein „Häuslebauer“
zu meistern hat.
So verbraucht, wie die Fernsehfamilie
Semmeling in 1976 nach der Fertigstellung
war, so verbraucht sich auch die
staatliche Eigenheimförderung. Einmal
im Leben gewährt Vater Staat jedem
Bürger eine Eigenheimförderung.
Bei Ehepaaren damit für jeden einmal. Insgesamt also zusammen
zweimal. Damit ist die Förderungsmöglichkeit verbraucht.
Wer dennoch öfter gefördert werden möchte, muss
zu einem Trick greifen. Man heiratet flugs einen neuen
Partner, der noch nicht steuerlich gefördert wurde, also unverbraucht
ist. Aber ist das unterm Strich wirtschaftlich?
170
Lexikon
O
Obliegenheitspflicht
Eventuell kennen Sie das: Sie melden
Ihrer Versicherung einen Schaden und
sind sauer, wenn die Regulierung mit
Hinweis auf die Versicherungsbestimmungen
abgelehnt wird. Die hätte man
besser vorher studieren sollen. Unerklärlicherweise
treten schon mal Differenzen
zwischen den vom werbenden Versicherungsvertreter
zugesagten und den
tatsächlich versichererten Risiken auf.
Verständlicherweise schützen sich Versicherungen vor
Betrugsversuchen und Mißbrauch. Dazu prüfen sie, ob der
Versicherungsnehmer alles getan hat, um das versicherte
Schadenereignis zu vermeiden. Beim Wohnungseigentum
betrifft das u. a. die Verkehrssicherungspflicht. Gerade beim
Winterdienst und der dabei gerne praktizierten tätigen
Mithilfe können erhebliche Risiken auftreten.
Öffnungsklausel
Verleiht der Eigentümergemeinschaft die Beschlusskompetenz
von bestimmten Regeln der Teilungserklärung abzuweichen.
Meist ist dafür lediglich ein Beschluss mit einer
qualifizierten Mehrheit erforderlich.
Ohne Öffnungsklausel hat die Eigentümergemeinschaft
keine Beschlusskompetenz dazu. Bisher blieb nur noch die
Möglichkeit einer entsprechenden Vereinbarung. Oft geht
es dabei um Änderungen, welche die Verteilerschlüssel für
die Kostenverteilung betreffen. Doch mit der erweiterten
WEG-Beschlusskompetenz ab 01.07.2007 ist vielfach eine
Öffnungsklausel entbehrlich geworden.
Ordnungsmäßige Verwaltung ►Grundsätze ordnungsmäßiger
Verwaltung
171
Lexikon
P
Pacht
Fast so was Ähnliches wie Miete. Fast! Im Gegensatz zur
Miete ist der Pächter nicht nur zum Gebrauch, sondern
zur Nutzung des Pachtobjekts berechtigt.
Ein Mieter darf z. B ein Einfamilienhaus mit Garten bewohnen,
den Obsthof pflegen und sich darin sonnen. Der
Pächter darf zusätzlich auch die Äpfel pflücken, essen oder
verkaufen. Entfernen darf er den Baum aber auch nicht.
Parabolantenne
Oft auch flapsig mit „Satellitenschüssel“
bezeichnet. Objekt mannigfaltiger Gerichtsbeschlüsse.
Die Gerichtsurteile
sind immer auf Einzelfälle abgestellt und
daher nicht so einfach übertragbar.
Herrschende Meinung ist aber, dass einem
Hausbewohner im Rahmen seiner
kulturellen Medienversorgung eine Parabolantenne
gestattet werden muss. Insbesondere
dann, wenn im Breitbandkabelanschluss kein
entsprechendes Angebot zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten
vorhanden ist. Die Eigentümergemeinschaft kann lediglich
noch den Ort der Anbringung beeinflussen.
Ein finanzschwacher Hausbewohner, dem das Sozialamt die
Kosten für die Kabelprogramme aus seiner Heimat nicht finanziert,
darf eine Schüssel ans Haus montieren. Überspitzt
könnte man darum befürchten, dass die Anzahl montierter
Parabolantennen Rückschlüsse auf die soziale Struktur des
Hauses zulässt. ...So sinnierte kürzlich ein Professor aus
Norddeutschland im Rahmen seines Vortrags in Fischen.
Eine Parabolantenne kann aber auch mittels eines entsprechenden
Verstärkers alle Wohnungen des Hauses mit
Radio- und Fernsehsignalen versorgen. Die Empfangsqualität
soll, so hört man, jedoch witterungsabhängig sein.
172
Lexikon
P
Photovoltaik
Macht aus Sonnenlicht elektrischen Strom. Eine Vielzahl
von Solarzellen auf dem Dach hintereinander geschaltet
und ans Stromnetz angeschlossen, erreicht die erforderliche
Netzspannung von 240 V bzw. 400 V. Der Einsatz von
Photovoltaik wird öffentlich gefördert und bringt unterm
Strich eine deutliche Stromkostenersparnis. So richtig allerdings
erst nach 20 Jahren, wenn die Sache bezahlt ist.
Und wenn die Solarzellen trotz Garantie dann noch ihre
Nennleistung bringen. Die Rentabilitätsberechnung wird
leider oft von den Herstellern zu optimistisch angesetzt.
Die Alternative, die aus Sonnenlicht direkt Warmwasser
macht nennt man Solarthermie.
Protokoll ►Beschlussprotokoll
Profi-Verwalter
Reißt sich für seine Kunden beide
Beine aus. Ist in weiblicher oder
männlicher Form dafür ausgebildet
und hauptberuflich mit der Verwaltung
von Wohnungseigentum beschäftigt.
Dadurch verfügt er (oder sie) über
einen Erfahrungsschatz, den nebenberufliche
Verwalter mit kleinem Verwaltungsbestand
nicht bieten können.
Nur besonders qualifizierte Profi-Verwalter dürfen Mitglied
im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) sein.
Dabei werden alle Mitglieder mehrmals im Jahr im Rahmen
von Seminaren und Tagungen weitergebildet und mit den
aktuellen Entwicklungen der herrschenden juristischen
Meinungen vertraut gemacht. Mit einem solchen Verwalter
können Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie erfolgreich
steigern. Aber nur, wenn sie seinem Rat vertrauen.
173
Lexikon
Q
Qualifizierte Mehrheit
Im Gegensatz zur einfachen Mehrheit ist mindestens je
nach Forderung in der Gemeinschaftsordnung zum Beispiel
eine Mehrheit von 2/3 oder sogar 3/4 der Miteigentümer
bzw. der Miteigentumsanteile für einen rechtswirksamen
Beschluss erforderlich. Noch mehr dazu unter doppelt
qualifizierte Mehrheit.
Querulant
Von bösen Zungen auch liebevoll
mit „Querdenker“ bezeichnet.
Eine Herausforderung für Miteigentümer
und Verwalter. Das
Salz in der Suppe für eine Eigentümergemeinschaft.
Es gibt Leute,
die sind einfach nur dagegen.
Auf diese Weise verschaffen sie
sich die Beachtung und Anerkennung,
die ihnen sonst im Leben
versagt bleibt. Lieber Ablehnung
durch die übrigen Miteigentümer,
als gar keine Beachtung.
Ich hatte einmal einen Miteigentümer,
der schriftlich Beschlüsse
zur Tagesordnung beantragte.
Statt dann zur Eigentümerversammlung
zu kommen, gab er
mir eine Stimmrechtsvollmacht.
Auf dieser Vollmacht hatte er bei
seinen eigenen Beschlussanträgen
jeweils „Nein“ angekreuzt. So
etwas ist zwar dumm, aber harmlos.
Viel gefährlicher sind diejenigen, die versuchen, das WEG zu
ihren Gunsten zu beugen. Ganz Raffinierte versuchen
174
Und da war noch...
...der „rumeiernde“ Eigentümer,
der seine Miteigentümer
fünf Jahre lang mit
acht Änderungsbeschlüssen
und drei Anwälten
auf eine riesige Geduldsprobe
stellte, bis dass
ihm in einer stundenlangen
Gerichtsverhandlung
eine letztgültige Frist für
seine Entscheidung zu
einer höherwertigen
Balkonbelagsausführung
abgerungen wurde.
Lexikon
Q
manchmal, mit subtiler Stimmungsmache in der Eigentümergemeinschaft
den Verwalter für ihre persönlichen Ziele
zu Willen zu machen. Raffiniertere nutzen dazu hinter dem
Rücken des Verwalters Rundschreiben
an alle
Und da war noch...
Miteigentümer.
...die auf Rache sinnende
Eigentümerin, die seit der
Hausgeldklage gegen sie
den klagenden Miteigentümern
den Fehdehandschuh
vor die Füße warf
und unablässig Schmähbriefe
an sie und Verwalter
richtete und auch das
Schwarze Brett im Flur
dafür missbrauchte.
oder um einen Zinsverlust von einer
Mark. Originalton des Richters:
„Was? - Wir sitzen hier wegen 4%
Zinsverlust von 25 Mark? - Wegen
einer Mark???“.
Ein Profi-Verwalter kann damit
umgehen. Durch psychologisches
Einfühlungsvermögen und konsequente
Rechtsanwendung versucht
er die finanziellen Schäden
und auch eventuelle Imageschäden
für die Eigentümergemeinschaft
gering zu halten.
Dennoch gibt es Menschen, die ihre
Miteigentümer mit Prozessen
überziehen. Auf diese Weise versuchen
sie sich die oftmals im Leben
entgangene Beachtung zu verschaffen.
Penibel wird alles gründlich
geprüft und in Frage gestellt.
Dabei geht es in Gerichtsverfahren
um Gartenzwerge auf dem Rasen,
um Bilder im Treppenhaus, einen
Nutzungsplan für den Trockenraum
Versuche, solch’ streitbare Miteigentümer
aus dem Verkehr zu
ziehen, scheitern. Sie nehmen lediglich
ihr Recht wahr, ihr gutes Recht per Gericht überprüfen
zu lassen. Und das manchmal über mehrere Instanzen.
Koste es doch auch die übrigen beklagten Miteigentümer,
was es wolle!
175
Lexikon
R
Rangklasse
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. So ist das auch im
Grundbuch. Die Grundschuld, die vorrangig eingetragen
ist, wird im Versteigerungsfall auch zuerst bedient.
Zeitgleich mit der Novellierung des WEG ab 01.07.2007
wurde das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) zu Gunsten
von Eigentümergemeinschaften geändert. Seither sind titulierte
Forderungen der Eigentümergemeinschaft bei einer
Zwangsversteigerung gegen einen zahlungssäumigen Miteigentümer
von Rangklasse 5 auf Rangklasse 2 deutlich bevorzugt.
Jetzt stehen nur noch die Verfahrenskosten und die
Forderungen aus einer etwaigen Zwangsverwaltung davor.
Dabei wird der Vorrang des rückständigen Hausgeldes und
etwaiger Sonderumlagen jedoch begrenzt auf maximal das
laufende Jahr und die beiden davorliegenden Jahre, jedoch
höchstens 5 % des vom Gericht festgesetzten Verkehrswertes.
Bei einem korrekt und zeitnah arbeitenden Verwalter
dürfte die Begrenzung in der Praxis geringe Bedeutung erlangen,
weil so hohe Forderungen dabei selten auflaufen.
Rauchwarnmelder
Auch Rauchmelder genannt. Können Leben
der Hausbewohner retten. In der Landesbauordnung
NRW heißt es: „In Wohnungen
müssen Schlafräume und Kinderzimmer
sowie Flure, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Dieser
muss so eingebaut oder angebracht und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig
erkannt und gemeldet wird…“. Wohnungen, die bis
zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt wurden, hatten
die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend
den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2
auszustatten. Damit ist die Ausstattung im Sondereigentum
176
Lexikon
R
Pflicht des Eigentümers. Weiter heißt es: „Die Betriebsbereitschaft
der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer
sicherzustellen...“ - Die Prüfung und Wartung kann dem Besitzer,
also auch dem jeweiligen Mieter, übertragen werden.
Inzwischen gibt es auch eine Auswahl an Rauchwarnmeldern
mit 10-Jahres-Batterie. Doch auch hier muss die
Funktion regelmäßig geprüft und sollte dabei sicherheitshalber
dokumentiert werden.
Rechtsanwalt
Organ der Rechtspflege. Unser Rechtssystem wird immer
komplizierter. Darum sollte man bei einem Rechtsstreit in
jedem Fall einen fähigen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Den erkennt man daran, dass er seine Mandanten umfassend
über die Prozessrisiken
Und da war noch...
aufklärt und sogar von aussichtlosen
Prozessen abrät.
Meist hat er sich auf wenige
oder ein Rechtsgebiet spezialisiert.
Er sollte auch nicht
„unterbeschäftigt“ sein, denn
dann besteht das Risiko, dass er
dazu neigt „aus einer Mücke einen
Elefanten zu machen“. Das
kann den Mandanten viel unnötiges
Geld kosten. Niemand schaft, die Opfer eines vom
...die gutgläubige Gemein-
kann überall gleich gut sein. Bauträger eingesetzten
Doch nicht alle haben das Format,
dies auch ihren Mandan-
nach Ablauf der Gewähr-
„Verwalters“ wurde und
ten einzugestehen. Gerade das
leistungsfrist ihre Ansprüche
mit Hilfe eines befreundeten,
doch falsch beraten-
WEG - mit seinen wenigen Paragraphen
- erfordert umfassende
den, Anwalts den Rechtstreit
„versemmelte“ und so
Kenntnis der dazu hervorgebrachten
richterlichen Entscheidungen.
Darum müssen
endgültig zum Opfer wurde.
sich auch Anwälte ständig weiterbilden, so wie in Fischen.
177
Lexikon
R
In dem Zusammenhang fällt mir ein Anwalt ein, der mir
gegenüber zugab, dass er sich im Wohnungseigentumsrecht
nur sehr gering auskenne. Das hielt ihn jedoch nicht
davon ab, ratsuchenden Wohnungseigentümern im Rahmen
einer Rechtsberatung die abenteuerlichsten Halbwahrheiten
zu erzählen. Ich hatte nachher große Mühe,
dies in einer Eigentümerversammlung richtig zu stellen.
Aus der Zeitung ausgeschnittene Gerichtsurteile können
keinesfalls einen Rechtsanwalt ersetzen. Urteile beschreiben
immer Einzelfälle. Nur ein Jurist kann den rechtswissenschaftlichen
Hintergrund daraus nachvollziehen. Selbst
die jüngste BGH-Entscheidung zur Nutzerwechselgebühr
bei Mieterwechsel lässt hinsichtlich der Urteilsbegründung
noch genügend Raum für rechtsdogmatische Kritik. So jedenfalls
der Tenor einiger Juristen anlässlich einer Fachtagung
des BVI im Januar 2008 in Münster.
Rechtsbeständigkeit von Beschlüssen
Ein Beschluss kann binnen eines Monats nach Beschlussverkündung
beim zuständigen
Wohnungseigentumsgericht angefochten
werden. Wenn diese Frist
Und da waren noch...
unangefochten verstreicht, wird
der Beschluss rechtsbeständig.
Dann kann sich niemand mehr
darauf berufen, er leiste das
Hausgeld nicht, weil der Wirtschaftsplan
fehlerhaft sei. Der
Richter erkundigt sich beim Kläger,
ob der Beschluss über den
Wirtschaftsplan seinerzeit fristgerecht
angefochten wurde.
„ ...Nicht?! - Dann kann ich Ihren
Einwand nicht berücksichtigen!“,
meint der Richter.
178
…die wegen wiederholter
Schmähungen zu kulinarischen
Feinschmeckern
mutierten Miteigentümer,
die ihre aggressive
Schweinefleisch ablehnende
Miteigentümerin
inzwischen zum
Fressen gern hatten.
Lexikon
R
Es gibt aber auch Beschlüsse,
die gegen zwingende Rechtsvorschriften
verstoßen oder bei
denen die Eigentümergemeinschaft
keine Beschlusskompetenz
hatte. Diese Beschlüsse
sind von vornherein nichtig.
Das heißt, sie werden von den
Juristen so behandelt, als hätte
es sie nie gegeben.
Gegen einen Beschluss, bei
dem von Nichtigkeit auszugehen
ist, kann sich ein Eigentümer
auch Jahre nach Beschlussverkündung
noch wehren.
In der Vergangenheit betraf
das insbesondere die häufig
verunsichernden Fensterbeschlüsse.
Und da war noch...
…der bereits mit Schmähbriefen
überschüttete Verwalter,
dem von dieser ihm
sehr feindlich gesonnenen
Miteigentümerin der Händedruck
zur Begrüßung mit
dem Hinweis versagt wurde,
sie sei Vegetarierin und fasse
kein Schweinefleisch an.
Rechtsschutzversicherung
Die Werbung erweckt oft den Eindruck, dass man mit einer
Rechtschutzversicherung im Konfliktfall sein Recht bekäme.
Die Rechtsschutzversicherung finanziert jedoch lediglich
gerichtliche Verfahren. Sie tritt dabei in Vorleistung und
bezahlt den Rechtsanwalt. Je nachdem wie das Verfahren
ausgeht und die Kosten vom Richter festgesetzt werden,
holt sie sich das Geld vom Prozessgegner zurück.
Wenn der Versicherte selbst einen Prozess anstrengen
möchte, prüft die Versicherung erst die Aussicht auf Erfolg.
Falls keine Erfolgsaussicht besteht, gibt’s auch keinen
Versicherungsschutz. So werden Querulanten schon mal
aussortiert, um damit die Prämien für die Rechtsschutzversicherten
im Rahmen zu halten.
179
Lexikon
R
Rechtssicherheit
„Recht können Sie hier nicht bekommen -
aber ein Urteil!“, ist das Schlagwort eines
ehemaligen Landgerichtsmitarbeiters.
Recht hat er. Ultimative Rechtssicherheit
gibt es nicht.
Gerade das WEG lässt weiten Ermessensspielraum
für juristische Auslegungen. In Fischen suchen
die führenden Juristen zusammen mit ausgewählten Profi-
Verwaltern jährlich nach praktikablen Lösungen.
Im Spannungsfeld zwischen rechtsdogmatisch begründbaren
Lösungsansätzen und dem Rechtsverständnis der betroffenen
Wohnungseigentümer steht der Verwalter. Sozusagen
zwischen Anspruch und Realität.
Profi-Verwalter können sich für Ihre Gemeinschaften
- mit weitgehend streng geheim
gehaltenen Schutzmaßnahmen - der
Rechtssicherheit jedoch weitestgehend
nähern. Unser Verwaltungsteam treibt
dafür einen sehr großen logistischen Aufwand.
Gerade wegen der Einhaltung aller
Formalien sind wir auch in der Lage, statt einer Eigentümergemeinschaft
eine „Eigentümergegnerschaft“ - wie ich es
nenne - einigermaßen rechtssicher zu verwalten und mit viel
Glück irgendwann vielleicht auch zu harmonisieren.
Gott sei Dank kommt das nicht so oft vor. Dennoch zahlt
sich unser Aufwand auch für friedliche Gemeinschaften
und damit für jeden Miteigentümer aus.
Rohrtrenner
Das einfache Befüllen mittels eines einfachen Wasserschlauchs
ist nicht mehr zulässig. Gemäß DIN 19188-100
in Verbindung mit DIN EN 1717 ist für jede Form der
Befüllung des Heizungssystems eine Rohrtrennung erfor-
180
Lexikon
R
derlich. Die dafür verwendenden Geräte mit den erforderlichen
Zusatzeinrichtungen sind technisch anspruchsvoll.
Will man es besonders gut machen, schützt man die Sicherungsarmatur
zusätzlich mit einem vorgeschalteten Filter.
Wasserversorger und Installateure wissen dazu mehr.
Damit soll verhindert werden, dass böse
Kräfte noch bösere Legionellen ins Heizungswasser
mischen, die wiederum
beim Befüllen der Heizungsanlage ins
Trinkwassernetz gelangen. Dort fühlen
sich diese stäbchenförmigen Bakterien
im Wasser bis ca. 60°C pudelwohl und
versuchen über das Trinkwasser ihren
Opfern durch trinken oder einatmen Lungenkrankheiten
zuzufügen.
Der Betreiber der Heizungsanlage - also die Eigentümergemeinschaft
- haftet dafür, dass kein verunreinigtes Heizungswasser
ins Trinkwasser gelangen kann. Falls doch, in
jedem Fall fahrlässig, evtl. sogar strafbewehrt.
RWA-Anlage ►Brandschutz
181
Lexikon
S
Sachverständiger
Der Begriff ist rechtlich ungeschützt. Darum darf sich jeder
so nennen, der sich für sachverständig hält. Eine Qualifikation
braucht er nicht nachzuweisen. Deshalb unterscheidet
ein bekannter Professor für Bauphysik gerne sogar öffentlich
in „sachverständig“ und „schwachverständig“. Recht hat er!
Deshalb sollte man sich davor hüten, ungeeignete „Sachverständige“
in Anspruch zu nehmen.
Der „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ hat
dagegen seine Sachkunde nachgewiesen. Er ist auch häufig
als Gerichtsgutachter tätig. Oft bei Beweisverfahren. Die
Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern
(IHK) nennen auf Anfrage vereidigte Sachverständige
für viele Lebensbereiche. Aber es gilt, kritisch zu sein. Es
gibt Sachverständige, die trauen sich gleichrangig auf mehreren
Spezialgebieten große Kompetenz zu. Darunter befindet
sich manche „eierlegende Wollmilchsau“.
Sanierung
►Instandhaltung
Und da war noch...
Satellitenantenne
►Parabolantenne
Schimmelpilz
Häufig folgen von Kondensat.
Kann bei empfindlichen
Menschen Allergien auslösen.
Sollte darum schnell mit
einem handelsüblichen Mittel
beseitigt werden.
Er entsteht häufig in Schlafräumen
und in Bädern. Insbesondere dann, wenn zu hohe
Luftfeuchtigkeit aus der Wohnung auf zu kalte Wände trifft.
182
...der hoffnungsvolle Physiklehrernachwuchs,
der kurz
nach Einzug in seine Wohnung
reklamierte, ob denn das
Toilettenspülwasser nicht vorgeheizt
sei, da er beobachtet
habe, dass sich nach dem
Spülvorgang Kondensat in
Form von Wassertröpfchen unter
dem Klodeckel ansammele.
Lexikon
S
Und da war noch...
...der sparsame Mieter, der seine
Wäsche in der Wohnung
trocknete, jährlich nur einen
Bruchteil der Heizkosten seiner
Nachbarwohnungen verbrauchte
und immer wieder Schimmelpilz
in seiner Wohnung beim
Vermieter reklamierte.
Hier kondensiert dann
„Tauwasser“ aus. Der Innenputz
saugt die Feuchtigkeit
wie ein Schwamm auf.
Er bildet damit den idealen
Nährboden für die ohnehin
überall in der Luft wirbelnden
Schimmelpilzsporen.
Fertig ist die Pilzkultur. Nur
die allerwenigsten sind giftig,
jedoch können - müssen
aber nicht - Allergien
auslösen. Die Art der
Schimmelentfernung ist
meiner Meinung nach mehr
eine Frage der Philosophie.
Schimmel ist vorwiegend an Außenwandecken oder anderen
Wärmebrücken anzutreffen. Zur Vorbeugung gilt:
Wenn’s geht, Wärmebrücken beseitigen, Innenwandtemperatur
durch mehr Heizen erhöhen und die feuchte Luft
mehrmals am Tag durch kräftiges lüften austauschen.
Die immer schärferen Anforderungen der EnEV lösen das
Problem auch nicht wirklich. Wegen der Luftdichtigkeit
muss entweder bewusst mehr gelüftet werden oder eine
Zwangslüftung mit Wärmerückgewinnung ist erforderlich.
Außerdem bleiben immer Wärmebrücken, auch wenn ihre
Auswirkungen auf das Raumklima geringer werden.
Schrottimmobile
Meint eine Immobilie, die im guten Glauben an eine Rendite
gekauft wurde, doch im Grundsatz die Erwartungen bereits
beim Erwerb in keiner Weise erfüllen konnte. Entweder ist
die Bausubstanz minderwertig, die erzielbaren tatsächlichen
Mieteinnahmen deutlich zu gering, oder die Immobilie ist so
gut wie gar nicht vermietbar oder sogar unverkäuflich. Der
Begriff wird meist im Zusammenhang mit Immobilienbetrug
183
Lexikon
S
verwendet und hat insbesondere
nach der Wiedervereinigung
als „Ostimmobilie“ traurige
Berühmtheit erlangt.
Und da war noch...
Opfer werden auch Erwerber,
die sich nicht bei Bankern,
Sachverständigen, Architekten
oder Verwaltern kundig gemacht
haben. Die können aus
den Prospekten auch Ungeschriebenes
herauslesen.
Bei einer Bestandsimmobilie
kann es sinnvoll sein, vor dem
Kauf das soziale Umfeld kennen
zu lernen.
Schwarzarbeit
...der benachteiligte Tiefgarageneigentümer,
der dem
Verwalter nicht glauben wollte
und dem auch von der
dritten Gerichtsinstanz bestätigt
wurde, dass sein Verlustgeschäft,
bei dem er monatlich
dreimal soviel Hausgeld
zahlen muss, als er
durch die Vermietung einnehmen
kann, rechtens sei.
Ist strafbar. Für eine Eigentümergemeinschaft keine kostengünstige
Lösung. Es gibt zwar nach neuester Rechtsprechung
sogar für Schwarzarbeit einen Rechtsanspruch
auf Gewährleistung. Ob es jedoch sinnvoll ist bei der
Durchsetzung seines Anspruchs auch einigen Staub aufzuwirbeln,
mag dahingestellt sein. Ich habe Schwarzarbeiten
gesehen, die hätte ein seriöser Handwerker wesentlich
besser und preisgünstiger gemacht.
Selbst wenn eine Eigentümerversammlung
beschließen würde, Schwarzarbeiten zu
vergeben, würde der Verwalter den Auftrag
keinesfalls erteilen. Denn sämtliche Beteiligte
würden damit in den Bereich des
strafbaren Handelns gelangen. Und so weit
geht auch die Verwalterliebe nicht!
Der abgebildete „Schwarzarbeiter“ ist als einziger von der
Behörde zugelassen und bringt auch noch Glück.
184
Lexikon
S
Sicherungshypothek
Wird oft auch als Zwangssicherungshypothek bezeichnet.
Sie wird auf Antrag eines Gläubigers ins Grundbuch eingetragen,
falls ein Titel für eine nicht gezahlte Forderung mit
den üblichen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln nicht
zu Geld gemacht werden kann. Die Sicherungshypothek
wird dann nachrangig ins Grundbuch eingetragen. Wegen
des hinteren Rangs geht die Realisierung einer dermaßen
abgesicherten Forderung oft ins Leere.
Für Eigentümergemeinschaften mit Forderungen wegen
nicht bezahltem Hausgeld gegen einen Miteigentümer sieht
die Sache jedoch besser aus. Zeitgleich mit der Novellierung
des WEG ab 01.07.2007 hat der Gesetzgeber auch das
Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geändert. Forderungen
der Eigentümergemeinschaft an Miteigentümer sind von der
bisher fast wirkungslosen Rangklasse
5 auf Rang 2
Und da war noch...
vorgerückt.
Aber beschränkt nur auf 5% des
festgesetzten Verkehrswertes und
der laufenden Beiträge sowie
rückwirkend für 2 Jahre seit der
Beschlagnahme. Vorrangig hohe
Grundschuldeinträge können
auch bluffen. Eine Grundschuld
ist nur eine Pfandabsicherung.
Die damit abgesicherte Zahlungsverpflichtung
kann bereits
teilweise oder sogar ganz abgelöst
sein. Wegen des Bankgeheimnisses
erfährt man jedoch den tatsächlichen
Schuldsaldo nicht.
Es soll vorkommen, dass vorrangige
Grundschulden gezielt
zur Abschreckung von Gläubigern
eingetragen werden, ohne
dass ein Kredit in Anspruch genommen wurde.
185
...der im Interesse der
Gemeinschaft handelnde
Verwalter, der einem notorisch
zahlungssäumigen
Eigentümer, einen für die
Gemeinschaft erstrittenen
Zahlungstitel als Sicherungshypothek
auf seine
zum Verkauf stehende
Wohnung eintragen lies.
Lexikon
S
Solarthermie
Macht aus Sonnenlicht warmes Wasser. Dabei nimmt ein
Wärmeträgermedium auch im Winter die im Sonnenlicht
enthaltene Wärmeenergie auf und leitet sie in den Warmwasserspeicher
der Heizung, der alle angeschlossenen
Wohnungen mit warmem Wasser versorgt. Wenn alles gut
geht, braucht man dafür kein Gas oder Heizöl mehr einzusetzen.
Es ist auch möglich mit Solarthermie die Heizungsleistung
zu unterstützen. Letztendlich ist jedoch die Wirtschaftlichkeit
das Maß der Dinge. Dies gilt auch für andere
regenerative Energien, wie Blockheizkraftwerke, Luft-
Wasserwärmepumpen oder Wärmepumpen, die ihre Energie
aus dem Erdboden nehmen (Geothermie).
Immer noch sind die Investitionen so hoch, dass die Eigentümergemeinschaften
gerne davor zurückschrecken. Das
mag auch daran liegen, dass es Miteigentümer gibt, die
zumindest mittelfristig Verkaufsabsichten nicht ausschließen.
Die sind dann verständlicherweise oft nicht bereit, die
für eine solche Maßnahme erforderliche Sonderumlage, zu
leisten.
Die Alternative, die aus Sonnenlicht direkt elektrischen
Strom erzeugt, nennt man Photovoltaik.
Sonderabschreibung
Begriff aus dem Steuerrecht. Sonderabschreibungen können
neben der normalen Absetzung für Abnutzung (AfA)
als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eingeführt wurden
sie nach dem 2. Weltkrieg, um die Wirtschaft in der
Wiederaufbauphase anzukurbeln.
Die Nutzung der Sonderabschreibungsformen führt zu Gewinnverlagerungen
und Steuerverschiebungen und ist somit
eine Liquiditätshilfe. Der langfristige Vorteil liegt allerdings
allein in einer zinslosen Steuerstundung.
186
Lexikon
S
Sondereigentum (SE)
Im Wohnungseigentum ist damit die
einzelne abgeschlossene Wohnung
in einer Eigentumswohnanlage gemeint.
Alles, was sich innerhalb dieser
Eigentumswohnung befindet,
gehört dem jeweiligen Sondereigentümer.
Darin kann er machen, was
er will. Auch wenn’s dem lieben
Nachbarn nicht gefällt. - Na ja, ganz
so einfach ist es nicht. Ein wenig
Rücksicht ist besser. Alles außerhalb der Wohnung gehört
zum Gemeinschaftseigentum. Hier ist gemäß dem WEG der
Verwalter zuständig.
Sondereigentum, welches nicht zu
Wohnzwecken dient, wie zum Beispiel
Ladenlokale, Büroräume oder Garagen
nennt man Teileigentum. Daneben
gibt es noch Sondernutzungsrechte.
Dies ist in der Teilungserklärung
bzw. Gemeinschaftsordnung
genau geregelt.
Es gibt auch Situationen, bei denen
die Zuordnung nicht immer eindeutig
ist. Für diesen Fall haben wir
zum Eigengebrauch praxisnahe Regeln
für die Kostentragung aufgestellt.
Mehr dazu auch unter Zuordnung
Gemeinschaftseigentum/ Sondereigentum.
Und da war noch...
...die völlig verwahrlost
lebende Eigentümerin,
die sich mit
Hilfe eines sehr engagierten
Anwaltes
über zwei Jahre bis
zum Oberlandesgericht
erfolglos gegen
eine Überprüfung ihrer
Wohnung wehrte.
Um Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht
nachträglich einzuräumen,
braucht man die Zustimmung aller Miteigentümer,
Kreditgeber und die Eintragung ins Grundbuch.
187
Lexikon
S
Sondereigentumsverwaltung
Dabei verwaltet der für das Gemeinschaftseigentum zuständige
WEG-Verwalter zusätzlich auch die betreffende Eigentumswohnung.
Hierfür hat er mit dem Sondereigentümer
der Wohnung einen entsprechenden Vertrag geschlossen.
Dabei wird die Eigentumswohnung für den Miteigentümer
vom Verwalter zusätzlich mit bewirtschaftet. Der Verwalter
übernimmt die Aufgaben des Vermieters. So kümmert sich
der Sondereigentumsverwalter auch um die Mieten, Abrechnung
der Betriebskosten, Instandhaltung des Sondereigentums
und um die eventuelle Neuvermietung.
Normalerweise kommt die Sondereigentumsverwaltung nur
bei einer vermieteten Eigentumswohnung zum Tragen, wenn
der Wohnungseigentümer keine Zeit hat oder sonst wie gehindert
ist, sich selber um seine Wohnung zu kümmern.
Sondernutzungsrecht
Im Unterschied zum Sondereigentum
gehören hier die Räume oder Flächen
zum Gemeinschaftseigentum.
Der sondernutzungsberechtigte Miteigentümer
hat jedoch das alleinige
Nutzungsrecht und damit auch oft
die alleinige Pflegeverpflichtung. Meist geht es dabei um
Terrassen, Kfz-Stellplätze, Doppelstock-Parker oder Gartenflächen.
Dennoch ist auch das Sondernutzungsrecht eine gute Sache.
Oder was würden Sie sagen, wenn einer Ihrer Miteigentümer
in lauen Sommernächten ungefragt die Terrasse
vor Ihrer Terrassentür für einen Grillabend nutzte? Und
Sie wären noch nicht einmal dazu eingeladen?
Art und Umfang der Sondernutzungsrechte sind in der Gemeinschaftsordnung
geregelt. Manchmal ist damit auch die
Verpflichtung zur laufenden Instandhaltung verbunden.
188
Lexikon
S
Sondertilgung
Bei einem Kredit wird i. d. R. eine feste Tilgungsrate vereinbart.
Wenn ein Kreditnehmer darüber hinaus seinen Kredit
schneller abbezahlen möchte, um Laufzeit und damit Zinsen
zu sparen, muss er eine Sondertilgung leisten. Ob und
zu welchen Konditionen die Bank das akzeptiert, ist eine
andere Frage. Schließlich bedeutet dies für die Bank einen
Zinseinnahmeverlust. Bei Bauspardarlehen mit variabler
Verzinsung sind Sondertilgungen meist möglich. Nicht jedoch
bei Hypotheken bzw. Grundschulden mit Festzinsvereinbarung.
Hier sollte man bereits bei der Kreditaufnahme
mit der Bank auch die Frage von Sondertilgungen klären.
Sonderumlage
Normalerweise plant der Verwalter die Ein- und Ausgaben
einer Eigentümergemeinschaft im Rahmen eines Wirtschaftsplans.
Auch eine angemessene Zuführung in die
Instandhaltungsrücklage. Wenn dennoch einmal das Geld
nicht reicht, muss eine Sonderumlage her.
Das kann passieren, wenn Hausgelder ausfallen oder wenn
größere Instandhaltungen erforderlich werden und die vorhandenen
Geldmittel dafür nicht ausreichen.
Nach meiner Erfahrung bevorzugen viele Eigentümer größere
Instandhaltungsmaßnahmen per Sonderumlage zu finanzieren.
Das ist jedoch gefährlich. Denn gerade bei den
größeren Beträgen einer Sonderumlage, die meist kurzfristig
fällig werden, kommt es relativ häufig zu Zahlungsausfällen
einzelner Miteigentümer. Im schlimmsten Fall müssen
die übrigen Miteigentümer den Zahlungsausfall mit
übernehmen. Da kommt Freude auf...
Bei rückständigen Hausgeldern kann über die Sonderumlage
zwischenfinanziert werden, bis dass das Hausgeld vom
betreffenden Miteigentümer nachgezahlt oder aus einem Titel
gepfändet worden ist. Erst dann wird die Sonderumlage
an alle übrigen Wohnungseigentümer zurückgezahlt.
189
Lexikon
S
Sonderwünsche
Sonderwünsche kosten extra. Das ist
überall so. Auch beim Bauen.
In der Baubeschreibung sollte die Ausstattung
der Eigentumswohnung präzise
beschrieben sein. - Sollte!
Dies, und nichts anderes wird mit dem
Kaufpreis abgegolten. Alles was davon
abweicht, sind aus Sicht des Verkäufers
Sonderwünsche. Und die lassen sie oft gerne gut bezahlen.
Daher soll man besser vorher mit dem Bauträger eventuelle
Mehrkosten klären.
„Wie? Die Fliesen im Bad sind
nur 1,50 m hoch? Ich möchte
aber raumhoch! Und bitte
noch ein Whirlpool im Gäste-
WC!“ - „Alles kein Problem!“,
meint der Verkäufer...
...Zusammen mit der Rechnung
fällt der Käufer schon
mal aus allen Wolken.
Aus den Wolken fallen auch
schon mal die Miteigentümer,
wenn dabei in großzügiger
Weise unerlaubt Gemeinschaftseigentum
mit umgestaltet
wurde.
Und da war noch...
...der findige Vermieter, der
seinen Mietertrag überdurchschnittlich
steigerte, indem er
sein Apartment an sozial engagierte
Damen vermietete,
die fortan sich vernachlässigt
fühlenden Herren gegen Voranmeldung
Sonderwünsche
unter der Bezeichnung „Lebenshilfe“
erfüllten.
Sozialkontrolle
Nette Umschreibung für oft gefürchtetes Verhalten von
Nachbarn. Dieses Verhalten von einzelnen mit hohen Ansprüchen
kann die Übrigen mitunter nerven. Kann aber
auch der Sicherung des Niveaus der Eigentümergemeinschaft
dienen. Denn, wenn es jedoch gemeinsam getragen
190
Lexikon
S
wird, kann sich ein solches
Verhalten zum Wohl aller
Miteigentümer auswirken.
Und da waren noch...
Gerade Gemeinschaften, in
denen kein Miteigentümer
selbst wohnt, neigen zur
Vernachlässigung. Und wenn
die Mieterauswahl dann noch
ohne Prüfung erfolgt, droht
im schlimmsten Fall die Verslumung.
Sozialer Wohnungsbau
...die offensichtlich auf den
Mietertrag neidischen Mitbewohnerinnen,
die dem findigen
Vermieter seine geniale Rendite
zunichtemachen wollten.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau. Hier gewährt der Staat
zusätzliche finanzielle Förderungen. Im Gegenzug darf bei
Vermietung nur die Kostenmiete erzielt werden. Die wird mit
einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Das bedeutet
jedoch nicht zwangsläufig eine sehr geringe Miete. Die ist
letztendlich von den Bau- und Finanzierungskosten abhängig.
Nur bestimmte Personengruppen (Belegungsbindung)
dürfen die öffentlich geförderten Wohnungen beziehen.
Die Berechtigung ist unter anderem einkommensabhängig.
Die Grenzen erfahren Sie beim zuständigen Wohnungsamt.
Sparen am falschen Ende
Sparen ist gut. Aber nur, wenn unter dem Strich etwas Positives
dabei herauskommt. Die u. g. Ansätze sind nach
meiner Erfahrung nicht zum Sparen geeignet. Erfahrungsgemäß
führen sie letztendlich zu Ärger und Verdruss und
zu erheblichen Mehrkosten.
Wärmemengenzähler nicht nach 5 Jahren erneuern (Eichgesetz
missachten):
• Ausfall einzelner Geräte nach ca. 6-7 Jahren
191
Lexikon
S
keine verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung
gem. Heizkostenverordnung mehr
Nachteile bei der Kostenverteilung
Beschlussanfechtungen
Mieter dürfen Heizkosten kürzen
Strafe bis 50.000 € droht
Instandhaltungsrücklage gering halten:
• Sonderumlagen für Instandhaltungsmaßnahmen
Zahlungsausfälle einzelner Miteigentümer
übrige Miteigentümer übernehmen Zahlungsausfälle
Gerichtsverfahren
oft nicht realisierbare Titel
Verslumung droht
Auf Heizkostenablese- und Abrechnungsservice verzichten:
• Irrtümer bei der Selbstablesung durch Miteigentümer
/ Mieter (Nichtablesung, Kommastellen, Zählernummern
statt Zählerstände, schlecht ablesbare Zahlen)
• keine Plausibilitätskontrolle
• fehlerhafte Kostenverteilung
• keine formell richtige Abrechnungsdarstellung gemäß
der Heizkostenverordnung
Mieter dürfen Heizkosten kürzen
Auf Baufachmann verzichten bei schwierigen Maßnahmen:
• keine Erfassung der fachlichen richtigen und dauerhaften
Lösung
• statt fundierter Ausschreibung lediglich unvollständige
Kostenangebote
Kostenangebote dadurch nicht vergleichbar
Spielraum für das ausführende Unternehmen
bezüglich der Material- und Ausführungsqualität
• keine fachkundige Beaufsichtigung der Arbeiten
erhebliches Risiko für „Pfusch am Bau“
Mehrkosten für Beseitigung evtl. Baumängel
deswegen Streitigkeiten mit Handwerkern
Auf Billigverwalter setzen:
192
Lexikon
S
• oft keine doppelte Buchführung nach kaufmännischen
Grundsätzen mit monatlichen Sollstellungen
und Offene Posten Buchhaltung
• oft keine Überwachung der
Hausgeldzahlungseingänge
Geldverlust wird nicht
erkannt
• oft keine formell richtigen
Jahresabrechnungen und
Wirtschaftspläne
• oft keine formell richtigen
Beschlussfassungen
• oft keine formell richtigen
Beschlussprotokolle
• oft keine gesetzlich geforderte
Beschluss-Sammlung
• oft kein Ausweis haushaltsnaher
Dienstleistungen
dadurch kein Steuerbonus
• oft wegen nicht beachteter
Formvorschriften keine
Chance, fehlende Hausgelder
erfolgreich einzuklagen
Und da war noch...
…der diplomatisch geforderte
Verwalter, als er
erfuhr, dass die gemeinschaftlich
abgelehnten
Kostenangebote zur
Pflastererneuerung ohne
sein Wissen zur Vergabe
von Schwarzarbeit geführt
hatten und ausgerechnet
einer der abgelehnten
Fachbieter in der
Nachbarschaft wohnte.
übrige Miteigentümer müssen Ausfälle übernehmen
• oft keine Aufträge mit Sicherung der Gewährleistung.
Wie man es besser macht bzw. sinnvoller Weise investiert,
unter dem Stichwort: Investieren am richtigen Anfang.
Spekulationsgewinn
Wer eine Immobile erwirbt und irgendwann wieder verkauft,
spekuliert oft insgeheim auf einen Gewinn. Doch
das Finanzamt kennt alle heimlichen Wünsche und Begehrlichkeiten
der Bürger. Und flugs hat man fast alles,
was im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen nach
Gewinn aussieht, in die Steuerpflicht genommen.
193
Lexikon
S
Lediglich Selbstnutzer, die ihre Immobilie wieder verkaufen,
sind verschont. Doch Vorsicht: Die Anschaffung und
der Verkauf von mehr als drei Objekten (Drei-Objekt-
Grenze) innerhalb von fünf Jahren gilt als gewerblicher
Grundstückshandel. Und da wird’s steuerlich richtig teuer.
Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater oder
dem Finanzamt. Auch, ob sich wieder etwas geändert hat.
Startgeld
Ist wichtig zur Grunddeckung des
laufenden Gemeinschaftskontos.
Das Geld dient zur Vorfinanzierung
von im Voraus fälligen Zahlungen,
wenn noch nicht genügend
Hausgeld auf dem Konto
eingegangen ist. Dies betrifft im
Wesentlichen Vorauszahlungen
für Versicherungen, Kabelfernsehen
und Grundbesitzabgaben
und ggf. die Heizölbetankung.
Es soll auch schon mal vorkommen,
dass ein Miteigentümer sein
Hausgeld nicht pünktlich zahlt.
Was ist dann? - Die vorhandene
Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Darauf darf
der Verwalter in diesem Fall nicht zugreifen. Er wäre gezwungen
zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung
einzuladen und eine Sonderumlage zur Kontodeckung
beschließen zu lassen. Diesen Mehraufwand können sich
die Eigentümer durch ein angemessenes Startgeld sparen.
Durch BGH-Beschluss v. 02.06.05 zur Teilrechtsfähigkeit
der Eigentümergemeinschaft und der Novellierung des WEG
ab 01.07.07 kommt der Finanzierung größte Bedeutung zu.
Insbesondere weil die gesamtschuldnerische Haftung entfallen
ist und jeder Wohnungseigentümer einem Gläubiger gegenüber
nur noch mit seinem Miteigentumsanteil haftet.
194
Und da war noch...
...die ins Schwimmen geratene
Gemeinschaft, die
von einem billigen, jedoch
unehrlichen, Verwalter
unwiederbringlich
um ihre Rücklage betrogen,
ihre neue Rücklage
einem Profi-Verwalter
anvertrauten.
Lexikon
S
Stimmrecht
Jeder Miteigentümer hat in der Eigentümerversammlung
ein Stimmrecht.
Dieses Stimmrecht kann ihm
nicht genommen werden. Das WEG
gibt jedem Miteigentümer eine Stimme
(Kopfprinzip). Auch Ehepaare mit
jeweils eigensinnigen Köpfen zählen
dennoch stimmrechtlich mit nur einem
Kopf.
Die Gemeinschaftsordnung kann auch eine andere Stimmenverteilung
vorsehen. Nämlich das Objektprinzip. Dabei
hat jede Wohnung eine Stimme.
Oder es gilt das Wertprinzip. Dabei wiegt die Stimme eines
großen Miteigentumsanteils mehr
Und da war noch...
als die eines Kleinen.
Das Stimmrecht kann nicht auf
mehrere Eigentümer einer Wohnung
aufgeteilt werden. Auch
Eheleute müssen sich bei der
Abstimmung einig werden.
Die Verteilung der Stimmrechte
hat Einfluss auf die Machtverhältnisse
bei Abstimmungen in
Versammlungen. Auch wenn das
manche gerne möchten: Stimmrechte
lassen sich nicht per Beschluss
ändern. Den Eigentümern
fehlt dazu die Beschlusskompetenz.
...der auf der Stelle verstummende
Versammlungsteilnehmer,
dem
seine offensichtlich dominante
Ehefrau energisch
gebot, doch endlich
seinen Mund zu halten
Stimmrechtsausschluss ►Stimmrechtsverbot
195
Lexikon
S
Stimmrechtsmissbrauch
Der BGH hat am 14.07.2017 Az. V ZR 290/16 entschieden,
dass ein Stimmrechtsmissbrauch nur ausnahmsweise und
unter sehr engen Voraussetzungen bejaht werden darf.
Das gilt, wenn die Art und Weise der Stimmrechtsausübung
die übrigen Miteigentümer offenkundig und ohne
jeden Zweifel in treuwidriger Weise benachteiligt.
Dies gilt z. B. dann, wenn ein Mehrheitseigentümer gegen
die Stimmen der Minderheit eine wegen gravierender Vermögensdelikte
vorbestrafte Person, aufgrund seiner persönlichen
Nähe zu ihm, zum Verwalter bestellt oder wenn
mit seinen Stimmen ein Beschluss gefasst wird, der diesem
offensichtlich unangemessene Vorteile verschafft.
Ein 80%-iger Miteigentumsanteil, der mit einem entsprechend
großen Stimmrecht verbunden ist, kann im Rahmen
ordnungsmäßiger Verwaltung alles allein entscheiden. In
einer solchen von uns verwalteten Eigentümergemeinschaft
nimmt lediglich der Mehrheitseigentümer noch an
den Eigentümerversammlungen teil. Die übrigen Miteigentümer
hatten leichtfertig gekauft und sind nicht mehr zu
retten. Sie haben aufgegeben und bleiben gleich zu Hause.
Stimmrechtsverbot
Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer ist elementar
mit der Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft
verbunden. Es ist ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung
der Gemeinschaftsangelegenheiten. Darum darf es gem.
§ 25 Abs. 5 WEG nur ausnahmsweise und nur unter eng
begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden.
Ein Miteigentümer ist z. B. vom Stimmrecht ausgeschlossen,
wenn er einen Prozess gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
führt und in der Eigentümerversammlung
über verfahrensbezogene Maßnahmen abgestimmt wird.
Das gleiche gilt auch für Angelegenheiten einer Hausgeldklage
gegen ihn und für ein Rechtgeschäft mit ihm.
196
Lexikon
S
Stimmrechtsvollmacht
Sollte dann erteilt werden, falls man nicht selber an der
Eigentümerversammlung teilnehmen kann.
Bei Ehegatten, die beide im Grundbuch eingetragen sind,
geht man von stillschweigender gegenseitiger Bevollmächtigung
aus. Wenn also nur ein Ehegatte kommt, ist das in
Ordnung. Jedoch laut einem Gerichtsurteil nur, wenn dem
Verwalter nichts von einer Zerrüttung der Ehe bekannt ist.
Jedermann darf zur Abstimmung
schriftlich bevollmächtigt werden. Es
sei denn, die Gemeinschaftsordnung
beschränkt z. B. auf Ehegatten, Verwandten
in gerader Linie, Miteigentümer
oder Verwalter.
Ideal ist es, wenn Beschlussanträge in
der Einladung bereits so vorformuliert
sind, dass man einfach mit Ja oder Nein abstimmen kann.
Wenn der Verwalter mit der Einladung
auch noch ein entsprechendes
Und da war noch...
Vollmachtformular zur Verfügung
stellt, ist es noch besser. Auf einem
solchen Formular kann der Vollmachtgeber
dem Bevollmächtigten
klare Weisungen für die Abstimmung
erteilen.
...der grundsätzlich
gegen alles stimmende
Wohnungseigentümer,
der schriftlich
beim Verwalter Beschlussanträge
stellte
und den Verwalter
per Vollmacht anwies
gegen seine eigenen
Anträge abzustimmen.
Stimmt ein Bevollmächtigter mit „Ja“,
obwohl die Weisung in der Vollmacht
„nein“ lautet, gilt für die Abstimmung
das „Ja“. Alles andere ist Sache zwischen
Vollmachtgeber und Bevollmächtigten.
Vollmachten, die dem Verwalter erteilt
werden, sind für ihn manchmal etwas
problematisch. Nämlich dann, wenn
er keine klaren Weisungen erhält.
197
Lexikon
S
Die sind aber wichtig, damit er sich im Zweifelsfall nicht
enthalten muss und damit eine wichtige Stimme verschenkt
wird.
Bei der Entlastung des Verwalters oder der Abstimmung
über Rechtsgeschäfte mit dem Verwalter ist eine auf den
Verwalter ausgestellte Stimmrechtsvollmacht mit klaren Weisungen
zu versehen. Dass eine Stimmrechtsvollmacht ohne
klare Weisung den Verwalter dennoch berechtigt für sich
selbst zu stimmen und zu entlasten, entspricht zwar der
herrschenden Meinung, ist aber bisher nicht vom BGH entschieden.
Ein cleverer Verwalter erteilt in einer solchen Situation eine
Untervollmacht an einen in der Eigentümerversammlung
anwesenden Miteigentümer. Damit werden alle etwaigen juristischen
Bedenken ausgeräumt und die Stimmabgabe
rechtssicher. In jedem Fall muss die Vollmacht bei Versammlungsbeginn
mit Originalunterschrift vorliegen.
Subunternehmer
Unternehmer, der von einem anderen
Unternehmer oder Unternehmen, das
einen Auftrag übernommen hat, damit
betraut wird, einen Teil dieses Auftrags
auf dessen Rechnung auszuführen.
Dies kann z. B. die Reinigung in der
Liegenschaft betreffen, wenn nach einer
Schadenbeseitigung die Baustelle
wieder sauber verlassen werden soll.
Es kann auch für komplizierte Ausführungen
gelten, die ein einzelner, auf sein Gewerk spezialisierter
Unternehmer, nicht ohne Hilfe leisten kann. Hier
ist z. B. an den Putzer oder Maler bei Fassadenarbeiten zu
denken. Diese Ausführungen erfordern ein Gerüst, das von
einem Gerüstbauer aufgestellt wird.
198
Lexikon
S
Schäden durch Subunternehmer muss sich der Hauptunternehmer
in jedem Fall allein anrechnen lassen. Das kann
sich schon mal sehr unerfreulich für die Beteiligten auswirken.
Da hat doch der Gerüstbauer beim Abbau die Löcher
für die Befestigung mit Stopfen versehen und dann
aus Gutmütigkeit die betreffenden Stellen mit einer vom
Hauswart zur Verfügung gestellten Fassadenfarbe überstrichen.
Doch das neue weiß war nicht so weiß wie vorher.
Um die Flecken zu beseitigen, musste das Gerüst erneut
aufgestellt werden. Gott sei Dank waren sich die beteiligten
Firmen schnell einig.
199
Lexikon
T
Tätige Mithilfe
Oft verzichten Eigentümergemeinschaften
auf Dienstleistungen von
einem Hausmeister. Sie führen die
Arbeiten für das Haus selbst durch.
Dabei werden Mülleimerbereitstellung,
Gartenpflege, Hausreinigung,
Hofreinigung und Winterdienst per
Beschluss nach einem Plan auf alle
Miteigentümer verteilt.
Hoffentlich machen alle mit. Denn rechtlich kann niemand
zur tätigen Mithilfe verpflichtet werden. Die Mieter auch
nicht. Die haben rechtlich nichts mit der Eigentümergemeinschaft
zu tun und sind lediglich per Mietvertrag an ihren
Vermieter gebunden.
Ein solcher Beschluss ist anfechtbar.
Die Beschlussanfechtung muss innerhalb
eines Monats erfolgen. Danach
erwächst er in Rechtsbeständigkeit.
Dann müssen doch alle ran, um
z. B. den Fegedienst auszuführen.
Es ist manchmal billiger für einen
nicht mitwirkenden Mitbewohner die
Pflicht stillschweigend und zähneknirschend
mit zu übernehmen, als
ein Dienstleistungsunternehmen für
alle zu beschäftigen. Die geschuldete
tätige Mithilfe beim Wohnungseigentumsgericht
einzuklagen ist denkbar,
könnte aber auch ins Auge gehen.
Die Schnee- und Eisbeseitigung (Winterdienst)
kann keines Falls per Beschluss
auf alle Miteigentümer übertragen
werden. Dies hat der BGH am
09.03.2012 Az. V ZR 161/11 ent-
200
Und da war noch...
der pflichtbewusste
Wohnungsmieter,
der in seiner Fegewoche
anfangs täglich
die Straße fegte
und von seinen Mitbewohnern
in seinem
Eifer auf das
wöchentliche Normalmaß
gebremst
werden musste.
Lexikon
T
schieden. Ein solcher Beschluss wäre damit nichtig. Auf
dringenden Rat der Juristen, soll der Verwalter einen solchen
Beschluss auf keinen Fall verkünden. Sonst kann es
bei einer Beschlussanfechtung für ihn teuer werden.
Falls die Versammlungsteilnehmer hier mit massivem Unverständnis
reagieren, darf gerne ein mutiger (oder naiver)
Miteigentümer ersatzweise die Beschlussverkündung vornehmen.
Ansonsten ist der Winterdienst per tätiger Mithilfe
nur mit einer Vereinbarung möglich. Eine Servicefirma ist
erforderlich. Aber bitte nicht als Schwarzarbeit vergeben.
Teileigentum
Gemeint ist damit Sondereigentum, das
nicht zum Wohnen dient. Das gilt für Büroräume,
Ladenlokale, Läden, Garagen
usw. in einer Wohnungseigentumsanlage.
Die Rechte innerhalb eines Teileigentums
sind die gleichen wie die des Sondereigentums,
also einer Eigentumswohnung. Vereinfacht
ausgedrückt gehört alles, was
sich innerhalb dieses Teileigentums befindet, dem jeweiligen
Teileigentümer. Damit kann er gewerblich machen was er
will, auch wenn’s dem lieben Nachbarn nicht immer gefällt.
Na ja, ganz so einfach ist es nicht. Ein wenig Rücksicht auf
die übrigen Miteigentümer muss schon genommen werden.
Alles außerhalb des Teileigentums gehört zum Gemeinschaftseigentum.
Hier ist die Eigentümergemeinschaft bzw.
der Verwalter zuständig.
Teileigentumsrechte sind ebenso wie Rechte für das Sondereigentum
in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung
geregelt.
Teilerschlüssel ►Verteilerschlüssel
201
Lexikon
T
Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft
Der so verwendete Begriff ist irreführend. Besser wäre: „Volle
Rechtsfähigkeit in Teilbereichen“. Dazu hat der Bundesgerichtshof
(BGH) am 02.06.2005 (Az. V ZB 32/05) entschieden,
dass eine Eigentümergemeinschaft rechtsfähig ist, soweit
sie in Angelegenheiten des Verwaltungsvermögens bzw.
Gemeinschaftseigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
Das bedeutet, dass in einigen Bereichen die Miteigentümer
vom Verwalter in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter
vertreten werden, wie z. B. bei einer Hausgeldklage.
In anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Außenverhältnis
bei der Vergabe von Aufträgen oder bei der Vermietung
von im Gemeinschaftseigentum stehenden Garagen arbeitet
der Verwalter für die Eigentümergemeinschaft in seiner
neu zuerkannten Eigenschaft als
Und da war noch...
gesetzlicher Vertreter bzw. als
„Organ“ der Gemeinschaft.
Die ab 01.07.2007 vom neuen
WEG zuerkannte (Teil-) Rechtsfähigkeit
der Gemeinschaft hat entlastende
Wirkung auf die gesamtschuldnerische
Haftung der Miteigentümer.
Der einzelne Miteigentümer
kann nun nicht mehr von
Dritten zur Haftung für alle Miteigentümer
herangezogen werden.
Gläubiger der Eigentümergemeinschaft
können jetzt nur noch auf
das Verwaltungsvermögen der
Gemeinschaft oder auf jeden Miteigentümer
im Rahmen seines
Miteigentumsanteils zugreifen.
Und sie haben einen Anspruch
auf das bereits beschlossene
Hausgeld laut Wirtschaftsplan.
202
...der nach Ordnung ums
Prinzip strebende Wohnungseigentümer,
der
wegen einem seiner Auffassung
nach, „falschen
Wirtschaftsplan“ eine Beschlussanfechtung
einleitete,
um vom Amts- und
Landgericht darüber belehrt
zu werden, dass er
lediglich einen Zinsschaden
in Höhe von nur einer
Mark erlitten hätte.
Lexikon
T
In der Praxis wird die Eigentümergemeinschaft jedoch wegen
der fehlenden Liquidität die erforderlichen Geldmittel zur
Begleichung der laufenden finanziellen Verpflichtungen
durch eine entsprechende Sonderumlage bereitstellen.
Die Teilrechtsfähigkeit hat aber auch erhebliche Auswirkungen
auf die Verwaltungspraxis. Insbesondere ist der
Verwalter nunmehr nicht nur Verwalter sondern auch Geschäftsführer
mit den entsprechenden Haftungsrisiken.
Durch die Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft in
Teilbereichen ergeben sich auch andere neue Aspekte.
Wenn Garagen zum Gemeinschaftseigentum gehören, die
vermietet sind, war die Vermietung durch den Verwalter
bisher kein rechtliches Problem. Nunmehr aber ist der
Verwalter bei der Vermietung im Außenverhältnis tätig. Er
ist jetzt für die Eigentümergemeinschaft als Organ tätig.
Die Garagen gehören zum Gemeinschaftseigentum. Das
Gemeinschaftseigentum gehört aber anteilig jedem Miteigentümer,
jedoch nicht der Eigentümergemeinschaft als
neu geschaffenen juristischen Verband. Auf einmal vermietet
die Eigentümergemeinschaft etwas, das ihr juristisch
gesehen gar nicht gehört.
Toll, nicht wahr? Jetzt hat der BGH zu Recht erkannt, was
immer rechtens war und schon haben sich neue Rechtsfragen
ergeben. Mehr dazu unter Fischen.
Auf die mit der Rechtsfähigkeit in Teilbereichen zusammenhängenden
neuen Haftungsrisiken einzugehen, würde
hier den Rahmen sprengen.
Teilungserklärung
Manchem Miteigentümer geht erst nach dem
Kauf beim genauen Studium der Teilungserklärung
„ein Licht auf“. Darum sollte man die
Teilungserklärung bereits vor dem Kauf aufmerksam
gelesen haben.
203
Lexikon
T
Wenn auf einem Grundstück ein Wohnhaus in Eigentumswohnungen
aufgeteilt werden soll, muss auch erklärt
werden wie. Wie viele Wohnungen sind es? Wo liegen sie
im Gebäude? Wie groß sind die einzelnen Miteigentumsanteile?
Zu welcher Wohnung gehört welche Garage usw.?
Darf eine Terrasse oder ein Stück des Gartens allein genutzt
werden? Wie sollen die Kosten verteilt werden? Wie
ist das Stimmrecht geregelt?
Das Schriftstück, indem dies alles festgelegt ist, nennt
man Teilungserklärung. Im zweiten Teil dieser Erklärung
stehen auch die Rechte und Pflichten aller Miteigentümer.
Dieser Teil ist die Gemeinschaftsordnung.
Jeder Erwerber einer Eigentumswohnung erkennt mit dem
Kauf die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung
an. Dies ist sozusagen die Vereinssatzung der Eigentümergemeinschaft.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist
mit der Teilungserklärung gleichzeitig
auch die Gemeinschaftsordnung
gemeint.
Häufig verzichten Erwerber beim Notar
auf die Aushändigung des
scheinbar überflüssigen Dokuments
und es wird dann vom Miteigentümer
vergessen.
Thermografie
Verfahren zur bildlichen Darstellung von Wärmeströmungen.
Hilft bei Gebäuden unerwünschte Wärmebrücken und
mangelhafte Wärmedämmung aufzuspüren.
Dabei wird von einem Gebäude mit Hilfe einer Infrarotkamera
ein Bild erzeugt. Darauf sind die kältesten Stellen blau
und die Wärmsten rot dargestellt. Auf diese Weise kann man
erkennen, wo die Wärme aus dem Gebäude abfließt.
204
Lexikon
T
Das funktioniert natürlich nur, wenn ein Temperaturgefälle
da ist, wie vorzugsweise in der kalten Jahreszeit. Bei einem
unbewohnten und unbeheizten Gebäude, das die Außenlufttemperatur
angenommen hat, kann man dieses
Verfahren deshalb nicht einsetzen.
Die Thermografie ergänzt ideal das Blower Door Verfahren
zur Erfüllung der Forderungen der neuen Energieeinsparverordnung
(EnEV).
Thermostatventil
Spielball der Juristen. Zumindest seit 2002 haben verschiedene
Oberlandesgerichte (OLG) entschieden, dass
Thermostatventile als wesentlicher Bestandteil der Regelanlage
der gemeinschaftlichen Heizungsanlage dem Gemeinschaftseigentum
zuzuordnen sind.
In ungezählten Eigentümerversammlungen und Schreiben
haben wir seinerzeit unsere Wohnungseigentümer auf die
Änderung der Eigentumszuordnung eingeschworen und
nun das. Da erfahren wir in Fischen Ende Oktober 2011,
dass der BGH die betreffenden Ventile nunmehr wieder dem
Sondereigentum zuordnet. Damit entzieht sich das Teil zunächst
einmal der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft.
Der das Urteil vom 08.07.2011 vortragende Richter des
BGH musste sich eine kritische Frage eines Verwalters gefallen
lassen. Der wollte doch allen Ernstes von dem Juristen
wissen, wie denn bei nunmehr fehlender Beschlusskompetenz
der hydraulische Abgleich an jedem
Thermostatventil in allen Wohnungen rechtssicher organisiert
werden könne, falls einzelne Wohnungseigentümer
nicht freiwillig mitmachten. Der Abgleich sei bekanntermaßen
zwingende Vorschrift bei einer Heizungsmodernisierung
gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV.
Der Richter: Schweigen im Walde… „…Nächste Frage bitte?“.
205
Lexikon
T
Titel
Ein Gerichtsurteil erlangt nach ungenutztem Ablauf einer
Einspruchsfrist Rechtskraft. Erst dann kann bei Gericht die
„vollstreckbare Ausfertigung“ des Urteils beantragt werden.
Diese Ausfertigung ist dann der Titel.
In der Regel gilt der Titel 30 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums
kann die obsiegende Partei aus dem Titel heraus
über einen Gerichtsvollzieher vollstrecken. Das kann sich
sowohl auf eingeklagte Rechte als auch auf Geldforderungen
beziehen. Wenn aber beim Schuldner in absehbarer
Zukunft nichts zu holen ist, ist der Titel relativ wertlos.
Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualität des abgegebenen Trinkwassers. Durch
die Novellierung am 11. Mai 2011 wurde sie insbesondere
für Wohnungseigentümer ab November 2011 relevant. Praktisch
alle Heizungsanlagen mit zentraler Warmwasserversorgung
in Mehrfamilienhäusern (gilt auch für Eigentümergemeinschaften)
sind seither einmal jährlich von einem zugelassenen
Labor auf Legionellen zu untersuchen. Legionellen
sind Bakterien, die besonders
gern in warmem stehenden
Wasser siedeln. Ähnlich wie
kämpfende Legionäre erobern
sie den Menschen vorwiegend
über die Atemwege und können
dabei die „Legionärskrankheit“
auslösen.
Die Untersuchungen erfordern
Entnahmezapfstellen, die ggf. noch eingebaut werden
müssen.
Darum sollte auch für die Befüllung der Heizungsanlage ein
Rohrtrenner eingebaut werden. Und für die zentrale Warmwasserversorgung
gilt: Immer schön über 60°C halten und
öfter mal Wasser lassen.
206
Lexikon
U
Umgehungstatbestand
Missbrauch durch Gestaltungsmöglichkeiten. Folgendes
wurde seinerzeit als Reaktion auf den BGH-Beschluss zur
Beschlusskompetenz erdacht: Die einzelne Jahresabrechnung
darf im Einzelfall mit einfacher Stimmenmehrheit mit
von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Verteilerschlüsseln
erstellt und beschlossen werden. Denn Abrechnungsbeschlüsse
sind lediglich anfechtbar. Falls nicht angefochten
wird, ist die Abrechnung akzeptiert. Diese wackelige
Variante könnte man dann jährlich wiederholen...
Umlaufbeschluss ►Beschluss
Umschreibung ►Grundbuchamt
Umzugspauschale
Wird manchmal beschlossen, um die
erhöhte Abnutzung bzw. Beschädigungen
des Treppenhauses bei Umzügen finanziell
auszugleichen. Dabei muss der
zuständige Wohnungseigentümer einen
Obolus in die gemeinsame Instandhaltungsrücklage
zahlen. Die Zulässigkeit
einer solchen Pauschale wird vom BGH
wegen fehlender Beschlusskompetenz ausgeschlossen. Es
sei denn, sie ist Gegenstand einer Vereinbarung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einem Grundstückskauf wird die Grunderwerbsteuer
fällig. Wenn die bezahlt ist, stellt das Finanzamt dafür die
Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie ist eine der Voraussetzungen
für die Umschreibung im Grundbuch.
207
Lexikon
U
Untergemeinschaft
Können bei einer Mehrhausanlage für die einzelnen Häuser
gebildet sein. Dann ist zum Beispiel in der Gemeinschaftsordnung
geregelt, dass bestimmte Angelegenheiten hausweise
beschlossen werden dürfen. Dennoch müssen an
den betreffenden Eigentümerversammlungen alle Miteigentümer
der gesamten Eigentümergemeinschaft geladen werden
und Diskussionsrecht bekommen.
Die verbreitete Praxis, Regelungen für eine Untergemeinschaft
in einer eigens für diese Untergemeinschaft einberufenen
Eigentümerversammlung zu beschließen, widerspricht
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. So gefasste
Beschlüsse sind damit in der Regel nichtig.
Verschiedene Verwalter für Untergemeinschaften sind zwar
scheinbar möglich, führen jedoch spätestens bei einer Beschlussanfechtung
oder der Verwalterzustimmung bei Eigentümerwechsel
mit dem Grundbuchamt zu Problemen.
Die Umschreibung der Wohnung wäre dann nicht möglich.
U-Wert
Früher K-Wert genannt. Kennzahl, die den Wärmefluss und
damit den Energieverlust durch eine Wärmedämmung angibt.
Die Maßeinheit W/m²K gibt an wie viel Wärmemenge
in Watt durch eine Bauteilfläche von 1 m² bei einem Temperaturgefälle
von 1 Kelvin pro Stunde transportiert wird. Ein
niedriger U-Wert steht für gute Dämmeigenschaften.
Eine herkömmliche Isolierglasscheibe hat einen U-Wert von
ca. 3,0 bis 2,7. Moderne Isoliergläser erreichen inzwischen
U-Werte von 1,1 bis sogar bei Dreischeibengläsern nur 0,6.
Moderne Isolierglasscheiben dämmen damit ca. 3 bis 5 mal
besser als die alten Gläser der ersten Generation.
Dabei werden nicht nur Heizkosten gespart, sondern auch
die Zuglufterscheinungen in Fensternähe minimiert und
damit das Behaglichkeitsgefühl deutlich gesteigert.
208
Lexikon
V
Vereinbarung
Das Wort hat etwas mit „einen“ zu tun. Es soll ja schon
mal vorkommen, dass sich alle Miteigentümer über eine
Änderung der Teilungserklärung einig werden.
Nehmen wir zum Beispiel die Kostenverteilung. In einer Eigentümerversammlung
wird bei Anwesenheit aller Miteigentümer
einstimmig (in diesem Fall allstimmig) beschlossen,
die Instandhaltung und Instandsetzung der Außenfenster
zukünftig nach Anzahl der Wohnungen zu verteilen
und nicht mehr nach den vorgeschriebenen Miteigentumsanteilen.
Selbst die Miteigentümer mit den kleinsten Wohnungen
haben zugestimmt.
In diesem Fall entspräche dieser Beschluss einer Vereinbarung.
Diese Vereinbarung gilt nun für alle, die dieser Vereinbarung
zugestimmt haben. Und was ist bei Eigentümerwechseln
mit neuen Eigentümern? Seit dem BGH-Beschluss
vom 20.09.2000 zur Beschlusskompetenz werden neue Eigentümer
besser vor überraschenden
Regelungen geschützt.
Vereinbarungen
müssen beim Grundbuchamt
ins Grundbuch eingetragen
werden. Nur so werden sie
auch für neue Miteigentümer
wirksam.
Nach Auffassung des BGH kann keinem Erwerber zugemutet
werden, alle bisherigen Beschlussprotokolle auf eventuelle
Vereinbarungen zu prüfen. Er muss sich darauf verlassen,
dass die Bestimmungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
für ihn gelten. Die kann er vor dem Kauf lesen.
In das Grundbuch sieht normalerweise der Notar vor
Abschluss des Kaufvertrags ein. Der wiederum wird den Erwerber
auf entsprechende Eintragungen hinweisen.
Ein Ersatz für den Eintrag im Grundbuch kann die ab
01.07.2007 eingeführte Beschluss-Sammlung darstellen.
209
Lexikon
V
Verkehrssicherungspflicht
Wer möchte sich beim Betreten
eines Grundstücks auf
einer maroden Eingangstreppe
den Fuß verstauchen?
Oder wegen Glatteis
auf dem Gehweg ausrutschen?
Sicher niemand.
Darum hat der Gesetzgeber
die Verkehrssicherungspflicht
eingeführt.
Dabei ist jeder Grundstückseigentümer
im Rahmen seiner
Obliegenheitspflicht gehalten,
alles zu tun, damit von seinem Grundstück keine
Gefahren ausgehen. Auch eine sicherheitshalber abgeschlossene
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
entbindet nicht von der Verkehrssicherungspflicht.
Das wäre ja auch sehr praktisch, wenn man sich die Kosten
für den Winterdienst sparen würde, nach dem Motto: „Wenn
was passiert, zahlt’s ja die Versicherung“.
Vermessung
Bevor ein Grundstück geteilt oder ein neues Baugebiet gemäß
einem Bebauungsplan erschlossen wird, müssen die
neu entstandenen Grundstücke erst vermessen werden.
Das macht in der Regel das Vermessungsamt oder ein öffentlich
bestellter und vereidigter Vermessungsingenieur.
Die Grundstücke werden mit Grenzsteinen versehen und
in Flurkarten mit einer neuen Flurnummer bezeichnet.
In einem gemeinsamen Grenztermin werden die Anlieger
der Nachbargrundstücke über den genauen Grenzverlauf
vom Vermessungsingenieur informiert. Die darüber gefertigte
Niederschrift gilt als öffentlich-rechtliche Urkunde.
210
Lexikon
V
Vermietung
Und da war noch...
…die undankbare Eigentümergemeinschaft,
die
einem geschäftstüchtigen
Miteigentümer die Vermietung
seines Apartments
zum zehnfachen
des üblichen Mietpreises
an eine Minderheitengruppe
per Gericht verdarb,
obwohl die Bekanntheit
des Hauses
seither gestiegen war
und der Vermieter sogar
zur Sicherheit der Besucher
eine rote Außenleuchte
montiert hatte.
Natürlich kann jeder Miteigentümer
sein Wohnungseigentum
auch vermieten. Dazu braucht er
dazu niemanden zu fragen. Es
sei denn, in der Gemeinschaftsordnung
ist die schriftliche Zustimmung
des Verwalters dazu
erforderlich. Der darf seine Zustimmung
aber nur in extremen
Ausnahmesituationen verweigern.
In etwa vergleichbar mit
der Verwalterzustimmung bei Eigentümerwechsel.
Selbstverständlich bleibt der
vermietende Miteigentümer gegenüber
der Eigentümergemeinschaft
in allen Verpflichtungen.
Er kann zwar im Mietvertrag einige
Pflichten, wie z. B. die
Hausreinigung und den Winterdienst
auf seinen Mieter übertragen,
doch wenn der seinen
Beitrag nicht leistet, muss der
Vermieter sich selbst darum
kümmern.
Ebenso muss der Vermieter dafür
Sorge tragen, dass sein Mieter
die Hausordnung beachtet.
Die Eigentümergemeinschaft hat
keine Rechtsbeziehung mit Mietern. Darum wird der komplette
Schriftverkehr der Gemeinschaft ausschließlich mit
dem vermietenden Miteigentümer geführt. Auch wenn es
um Verstöße seines Mieters gegen die Hausordnung gehen
sollte.
211
Lexikon
V
Das Gleiche gilt für das Hausgeld. Das muss der vermietende
Miteigentümer nach wie vor auf das Gemeinschaftskonto
zahlen. Die darin enthaltenen Betriebskosten kann er
sich neben der Grundmiete als Betriebskostenvorauszahlung
vom Mieter geben lassen. In der Jahresabrechnung
sind die ganzjährigen Betriebskosten gesondert ausgewiesen
und können dann endgültig vom Vermieter mit dem
Mieter abgerechnet werden.
Direkte Zahlungen des Mieters
an den Verwalter sind zwar
möglich, werden aber buchhalterisch
dem Eigentümerkonto
gutgeschrieben. Der vermietende
Eigentümer hat dann am
Jahresende keine Kenntnis
über die Höhe der vom Mieter
an die Gemeinschaft gezahlten
Betriebskosten. Fehlende Zahlungen
des Mieters würden sofort
den Eigentümer in Zahlungsverzug
setzen, mit dem
Risiko der sofortigen Mahnung
bzw. Hausgeldklage.
Und da war noch...
...die alleingelassene Katze,
die beim Versuch, sich
an der Dachfenstergardine
über der Badewanne nach
draußen zu hangeln, abrutschte
und im Fallen die
Handbrause betätigte, worauf
der Wasserdruck den
Wasserstrahl in das Badezimmer,
die Wohnung und
das Treppenhaus lenkte
und sogar die Kellerbewohner
zum Schwimmen
brachte und damit dem
Leitungswasserversicherer
graue Haare bescherte.
Keinesfalls sollte der Verwalter
in das Mietverhältnis eingreifen
und direkt mit dem Mieter abrechnen.
Das birgt für den Verwalter
und für die Eigentümergemeinschaft
erhebliche rechtliche
und finanzielle Risiken. Es
sei denn, für die betreffende
Wohnung besteht eine Sondereigentumsverwaltung.
Bei fast allen unseren Verwaltungsübernahmen, bei der
Mietergelder mit Eigentümergeldern in einem Mietpool
vermischt wurden, stimmte die Kasse nicht. Den Schaden
hatten die Eigentümergemeinschaften.
212
Lexikon
V
Die Auswahl der Mieter hat entscheidenden Einfluss auf
die Qualität der Wohnanlage, insbesondere bei rein vermieteten
Eigentumswohnanlagen.
Leider begegnen wir immer wieder Vermietern, denen ausschließlich
der regelmäßige Mieteingang von der Sozialbehörde
wichtig zu sein scheint. Wem sie letztendlich ihre Eigentumswohnung
vermieten, scheint dabei nachrangig.
Vermieter, die nachlässig auswählen, geraten unter Umständen
an jemanden, der charakterlich ungeeignet ist,
dem Ansehen der Eigentümergemeinschaft zu entsprechen.
Die Erfahrung zeigt, dass es sehr schwer ist, einem
einmal erlittenen Ansehensverlust entgegenzuwirken. Getreu
dem Motto: „Gleich und gleich gesellt sich gern“.
Darum kann der Wert aller Wohnungen und die nachhaltige
Vermietbarkeit frühzeitig durch passende Mieter beeinflusst
werden. Bank-, Schufa- (Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung) und Selbstauskunft helfen dabei mit, zumindest
finanziell die Spreu vom Weizen zu trennen. Persönliche
Gespräche mit Mietinteressenten runden die Sache ab.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Nicht nur „Billig-Verwalter“
mit fachlichem Unvermögen,
sogar Profi-Verwalter vermögen
dem ihnen anvertrauten
Vermögen Schaden zuzufügen.
Darum finanzieren fachlich
qualifizierte Verwalter eine
entsprechende Versicherung,
die ihre Kunden - die
Eigentümergemeinschaften -
vor situationsbedingtem Verwalterunvermögen schützt.
Wir schützen unsere Gemeinschaften darüber hinaus mit
einer Vertrauensschaden- und einer Haftpflichtversicherung.
213
Lexikon
V
Verslumung
Eingedeutschter Begriff aus dem englischen
„slum“ (Lautschrift: [slamm]) was
als abwertend gemeint ist und so viel
bedeutet wie: „Elendsviertel“ oder „kleine
schmutzige Gasse“.
Kann auch Wohnungseigentum bedrohen.
Und das geht schleichend so.
Der Verwalter schlägt eine angemessene jährliche Rücklagenzuführung
gemäß Erfahrungswerten vor. Es gibt Miteigentümer,
die vorrangig an einer Rendite interessiert sind.
Falls die Sache unwirtschaftlich zu werden droht, wird
schnell verkauft. Dann wird von ihm in der Eigentümerversammlung,
postuliert, dass es doch sehr viel sinnvoller sei,
zu warten bis eine bestimmte Maßnahme tatsächlich dringend
erforderlich werde. Dann könnten doch eventuell noch
fehlende Geldmittel leicht über eine Sonderumlage finanziert
werden. Schließlich könne ja jeder Miteigentümer sein Geld
weitaus zinsbringender selber anlegen. Dabei ist er so überzeugend,
dass die Mehrzahl der anderen ihm beipflichtet.
Die Zuführung in die Instandhaltungsrücklage wird nicht,
wie in der Gemeinschaftsordnung gefordert, sinnvoll angepasst,
sondern in Ausnahmefällen sogar vermindert.
Wenn dann die größere Instandhaltungsmaßnahme dringend
erforderlich wird, hat der betreffende Miteigentümer
„zufällig“ gerade verkauft. Der neue Miteigentümer hat seine
finanziellen Möglichkeiten bis zur Grenze ausgereizt und
kann oder will eine Sonderumlage nicht mittragen. Dann
kann es passieren, dass die Mehrheit der Miteigentümer
aus Sorge vor ihrer Mithaftung bei Zahlungsausfall sowohl
von der Sonderumlage als auch von der Ausführung der
Maßnahme „bis auf weiteres“ absieht. Wenn niemand per
Gericht eine angemessene Rücklagenbildung durchsetzt,
gehen sie hin, die schönen Jahre. Die Anmutungsqualität
sinkt. Es finden sich vorwiegend anspruchslosere neue Eigentümer
und Mieter mit wenig Interesse an der Qualität
und sehr eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten. Im
214
Lexikon
V
Extremfall lässt sich dann auch kein Profi-Verwalter mehr
für die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft begeistern.
Es gibt aber auch noch eine andere Variante.
Vermieter vernachlässigen eine sozialverträgliche Mieterauswahl.
Es gilt das Motto: „Hauptsache die Miete kommt“.
Möglichst wenig investieren oder instandhalten. Die Wohnung
vergammelt langsam. Bei der Wohnungsübergabe wird
nicht genau hingesehen und vom neuen Mieter wird erwartet,
dass ihn der Zustand begeistert. Wenn das der Fall sein
sollte, ist die Negativspirale für die Wohnung in Gang gesetzt.
Nicht mehr zum bisherigen Niveau
passende Bewohner ziehen
ebensolche Besucher an. Die Allgemeinbereiche
werden mit Schuhen,
Fahrrädern, Müll und gestapelten
Bierfässchen (Tatsache!) in Beschlag
genommen. Die Kehr- und Putzwoche
wird ohnehin ausgelassen. Und
was ist, wenn Rheinländer einziehen,
die bekanntermaßen ganzjährig rund
um die Uhr lärmend Karneval feiern?
Nach und nach verlassen die vernünftigen Kräfte das Haus
und überlassen dabei auch Chaoten das Feld. Das neue
Image des Haues zieht weitere dazu passende Mietbewerber
oder neue Eigentümer an, die das hier ganz toll finden.
Das gipfelte jüngst in einer Vermietung an eine „Lebenshilfe“
mit wöchentlich wechselnden sehr weiblichen Beraterinnen.
Solche Häuser bekommen dann vom Volksmund entsprechende
liebevolle Bezeichnungen, die für Außenstehende
keinen Zweifel am sozialen Image des Hauses lassen.
Horrorszenario? - Leider nein. Ich kenne Beispiele dafür.
Versorgungssperre ►Ausfrieren
215
Lexikon
V
Verteilerschlüssel
Der Betrieb einer Wohnungseigentumsanlage
verursacht Kosten. Die gilt
es in einer Jahresabrechnung zu verteilen.
- Natürlich gerecht! - Aber wie?
- Vieles ist dabei zu berücksichtigen.
Im Haus gibt es Miteigentümer mit
verschieden großen Wohnungen und
unterschiedlicher Zahl von Bewohnern. Auch mit Bewohnern,
die häufig in Urlaub sind oder Bewohnern, die den
Aufzug nicht benutzen. Oder solchen, die wenig Wasser
und Heizung verbrauchen oder davon lediglich überzeugt
sind. Und Bewohnern die behaupten, nur sehr wenig Müll
zu verursachen.
So verschieden wie die Situationen,
sind auch die Wünsche
der Miteigentümer an den Verwalter,
die Kosten zu ihren jeweiligen
Gunsten zu verteilen.
Das Hauen und Stechen kann
beginnen, wenn da nicht die
Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung
wäre. Hier
steht genau drin, wie die Kosten
zu verteilen sind.
Normalerweise sind das die Miteigentumsanteile
oder die Wohnflächen
der einzelnen Wohnungen.
Für Heiz- und Warmwasserkosten
gilt der Verbrauch.
Das ist in der Heizkostenverordnung
zwingend vorgeschrieben.
Nach den vorgeschriebenen Verteilerschlüsseln
müssen auch die
Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan
erstellt werden.
Und da war noch...
...der entnervte Verwalter,
dem es zum Hals heraus
hing, jahrelang in Eigentümerversammlungen
einzelnen beratungsresistenten
Miteigentümern
die Unzulässigkeit der
Müllgebührenverteilung
nach Personen zu predigen
und darum ein Lexikon
schrieb, das kaum
jemand lesen wollte.
216
Lexikon
V
Wegen fehlender Beschlusskompetenz konnte die Eigentümergemeinschaft
per Beschluss die Verteilerschlüssel nicht
ändern. Das ging nur über eine Vereinbarung. Es sei denn,
die Teilungserklärung verfügte über eine Öffnungsklausel.
Wasser-Kanalkosten und Kabelfernsehen werden von den
Juristen als „Sondereigentumskosten“ betrachtet und dürfen
unabhängig von den Vorschriften der Gemeinschaftsordnung
per Beschluss verteilt werden.
Mit der Novellierung des WEG 2007 können die Miteigentümer
erstmals mit Stimmenmehrheit beschließen, die Betriebskosten
und die Kosten der Verwaltung abweichend
vom der Gemeinschaftsordnung zu verteilen. Dabei muss jedoch
der jeweils neue verwendete Verteilerschlüssel den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.
Vertrauensschadenversicherung ►Caisse de Garantie
Verwalter
Hier ist der Verwalter gemäß WEG gemeint.
In dem Wort Wohnungseigentumsverwalter
stecken die Begriffe Wohnung
und Verwalter. Die Wohnung hat
ihren Ursprung im Altgermanischen und
bedeutet so viel wie Wonne. In den Worten
Verwalter, Verwaltung stecken die
Begriffe walten, Gewalt.
Ein Wohnungseigentumsverwalter ist
demnach jemand, der seinen Kunden
Wonne verschafft und das unter Anwendung
von Gewalt. Damit niemand seine
sadistische Neigung erkennt, beruft er sich auf das WEG.
Dort sind seine Aufgaben und Pflichten explizit beschrieben.
Selbstverständlich kann auch eine Frau WEG-
Verwalter sein.
217
Lexikon
V
Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Darum kümmert
sich allein der Verwalter um die Organisation und
Abwicklung der Eigentümergemeinschaft, und dass sich
alle Miteigentümer an die Teilungserklärung halten. Er
sorgt dafür, dass alle zu ihrem guten Recht kommen. Er
berät und ermöglicht den Miteigentümern im Rahmen einer
Eigentümerversammlung ihre Entscheidungen zu treffen.
Die gefassten Beschlüsse setzt er dann zeitnah um. Im
folgenden Jahr legt er darüber Rechenschaft ab.
Die Eigentümergemeinschaft wählt ihn für maximal fünf
Jahre. Dann muss erneut gewählt werden, ganz gleich was
im Verwaltervertrag steht. Soviel zur Theorie.
Praktisch ist er eine Mischung aus Kaufmann, Rechtsanwalt,
Architekt, Seelsorger, Hausmeister, Prügelknabe und
in manchen Situationen auch schon mal Raubtierdompteur.
Das geht nicht immer ohne Blessuren ab. Zum Trost lässt er
sich dafür bezahlen. Das gibt ihm die Kraft, alles für seine
Wohnungseigentümer zu geben. Mit Zuckerbrot und Peitsche
führt er die Eigentümergemeinschaft zum gemeinsamen
Erfolg. Geliebt, gehasst und doch meist wiedergewählt.
Man kann den Beruf auch richtig lernen: Als Kaufmann
der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und neuerdings
auch als Verwalter für Wohnungseigentum.
Für die Berufsausübung gibt es bedauerlicherweise bis
heute keine Mindestqualifikation. Und so sieht die Verwalterszene
auch aus. Um sich positiv abzuheben, sind die
qualifizierten Profi-Verwalter meist in einem Berufsverband
organisiert. Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied im BVI.
Dieser Verband nimmt nur hauptberuflich arbeitende Immobilienverwalter
auf. Die müssen sich einem Ehrenkodex
unterwerfen und sind auch zur fortlaufenden Weiterbildung
verpflichtet. Wir nehmen darüber hinaus auch an
den jährlichen Fachgesprächen in Fischen teil.
Doch im Juni 2017 hat die Bundesregierung nach langjährigen
Forderungen aus der Wohnungswirtschaft endlich ein
218
Lexikon
V
Gesetz zur Berufszulassung beschlossen. Damit müssen ab
Februar 2019 alle gewerblichen Verwalter zumindest eine
Gewerbeerlaubnis, Haftpflichtversicherung und Sachkunde
nachweisen. Denn sie tragen zur Wohn- und Lebensqualität
der Eigentümer bei und sichern deren Immobilienvermögen.
Verwalterhonorar
Für die einen ein notwendiges Übel,
für die anderen der beste Schutz vor
Vermögensverfall. Für den Verwalter
situationsweise auch schon mal
Schmerzensgeld.
Mit einem Wohnungseigentumsverwalter
(WEG-Verwalter) ist es wie mit
einem Auto. Sie wählen ein Auto,
dass Ihrem Ansehen gerecht wird
und zu Ihnen passt. Komfort und Sicherheit
haben ihren Preis. Sie möchten sich nicht in einem
Billigauto schon bei einem kleinen Auffahrunfall eine gebrochene
Nase holen. Darum bevorzugen Sie einen sicheren
Wagen mit Knautschzone und Airbags, die in einem solchen
Fall Ihre Nase schützen und Ihnen einen teuren Austausch
ersparen soll. Von den Schmerzen dabei mal abgesehen.
Der größte Teil der Verwaltungsarbeit vollzieht sich von
den Eigentümern unbemerkt im Hintergrund. Hier stellt
der Verwalter die Weichen für die Geschicke der Eigentümergemeinschaft.
Er bereitet wichtige Beschlüsse vor und
aktualisiert die laufenden Verträge der Gemeinschaft mit
Dienstleistern, Versorgern und Handwerkern.
Die Höhe des Honorars ist regional verschieden. Es hängt
von der Durchschnittsgröße der am Ort befindlichen Eigentümergemeinschaften
ab. Gemeinschaften in Köln oder
Frankfurt mit durchschnittlich 100 Wohnungen sind wirtschaftlicher
zu verwalten, wie im Siegerland mit durchschnittlich
10 Wohnungen pro Gemeinschaft.
219
Lexikon
V
Um dennoch die Sach- und Personalkosten zu erwirtschaften,
ist es erforderlich, den durch regelwidriges Verhalten
Einzelner ggf. ausgelöste Mehraufwand zu berechnen.
Der größte Teil der Arbeit wird unabhängig von der Zahl der
Wohnungen geleistet. Dazu gehören Beschlussvorschläge,
Protokollvorbereitung, Eigentümerversammlung, Beschluss-
Sammlung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltung
usw. Bei einer großen Gemeinschaft wirkt sich dies
entsprechend günstiger auf das Verwalterhonorar aus.
Auch das Verhalten der Wohnungseigentümer gegenüber
der Gemeinschaft und dem Verwalter spielt eine Rolle. Insbesondere
Querulanten, fordernde Mieter mit viel Zeit und
Langeweile und manchmal auch in Eigentümerversammlungen
auffällig werdende Miteigentümer, können Mehraufwand
durch Mahnungen und Rechtstreite auslösen. Hier verpufft
dann ein erheblicher Teil der Verwaltungsenergie und des
Nervenkostüms des Verwalters. Gut funktionierende Eigentümergemeinschaften
und Verwaltungsbeiräte dagegen, entlasten
den Verwalter und den Geldbeutel der Miteigentümer.
Natürlich spielt die Verwaltungsorganisation auch eine große
Rolle. Damit wir unseren Eigentümergemeinschaften
größtmögliche Rechtssicherheit
bieten können, nimmt i. d. R.
sogar unser gesamtes Team mehrmals im
Jahr an teilweise mehrtägigen Fortbildungen
teil. Dort wird - wie man sieht - die
neueste Rechtsprechung Tag und Nacht
intensiv aufgearbeitet.
Über dieses Lexikon hinaus bieten wir
Wohnungseigentümern und Mietern viele Insider-
Informationen. Wir finanzieren werbefrei aus eigenen Mitteln
und sind völlig unabhängig. Jede Auftragsbearbeitung,
Aktion, Rundschreiben, Brief, Mail, Gespräch und Telefonat
wird sofort dokumentiert. Dies schafft bei einem Konflikt
Rechtssicherheit für alle Eigentümergemeinschaften. Dieser
Aufwand hat zwar seinen Preis, lohnt sich dennoch für alle.
220
Lexikon
V
Wir nutzen unsere Marktstellung und unsere Mitgliedschaft
im BVI um günstigere Vertrags- und Einkaufsbedingungen
für unsere Eigentümer zu bekommen. Mit technischem
Sachverstand tragen wir zur Werterhaltung der Immobilie
bei. Mit konsequenter Beachtung des WEG und der Teilungserklärung
schützen wir die Rechte aller Miteigentümer.
Dieses macht sich für alle bezahlt.
Verwaltervertrag
„Kann man einem Menschen trauen, erübrigt
sich ein Vertrag. Kann man ihm nicht
trauen, ist ein Vertrag nutzlos.“ Paul Getty (1892-1976)
Die Rechtsprechung
geht von der
Trennungstheorie
aus. Demnach gibt
es die Verwalterbestellung durch
die Wahl und den davon rechtlich
getrennten Verwaltervertrag.
Mit der Wahl erhält der Verwalter
alle Rechte und Pflichten gem. WEG
und vertritt die Eigentümergemeinschaft
nach außen. Auch ohne Vertrag.
Bereits kurz nach Inkrafttreten des
WEG im Jahre 1951 haben sich einige
Verwalter auf Lebenszeit wählen
lassen. Da kam Freude auf! -
Inzwischen hat der Gesetzgeber einen
Riegel vorgeschoben und die
Bestellungszeit auf 5 Jahre begrenzt.
Dann muss neu gewählt
werden. Selbstverständlich kann
auch der bisherige Verwalter wiedergewählt
werden.
221
Und da war noch...
...der gut meinende
durch den Verwaltervertrag
abgesicherte
Verwalter, der bei einer
umfangreichen Fassadensanierung,
kraft
seines Amtes für zwei
gefaulte Holzfenster
Ersatz beschaffte, mit
denen zwei Eigentümer
jedoch nicht einverstanden
waren und
sie ihm damit den
Stuhl unterm Hintern
wegzogen, sodass er
freiwillig „stolzer“ Besitzer
zweier neuer
Fenster wurde.
Lexikon
V
Der Verwaltervertrag dagegen regelt nur die Geschäftsbeziehung
zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter,
die Rechte und Pflichten und das Verwalterhonorar.
Der Abschluss des Verwaltervertrags bringt für beide Seiten
interessante Einsichten in die Charaktere der Partner. Hier
zeigt sich, ob man „es miteinander kann“. In unserer Ellenbogengesellschaft
ist ein Vertrag zur Abgrenzung erforderlich.
Viel wichtiger aber ist die gegenseitige Achtung und Anerkennung.
Ein ausgewogenes Geben und Nehmen. Nach
diesem Grundsatz arbeiten wir bereits seit 1982 recht erfolgreich
mit unseren Eigentümergemeinschaften zusammen.
Verwalterzustimmung
Meist ist in der Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass der
Verwalter dem Verkauf einer Wohnung zustimmen muss. So
soll sichergestellt werden, dass ein neuer Miteigentümer den
Frieden der Eigentümergemeinschaft nicht stört.
Um die Zustimmung kümmert sich der Verwalter zusammen
mit einem Notar. Aber die Zustimmung zum Verkauf
einer Wohnung darf nur aus wichtigem Grund versagt
werden. Was wichtig ist, sagt das Gesetz jedoch nicht. Von
der Rechtsprechung werden als wichtige Gründe angesehen,
wenn z. B. feststeht, dass die Wohnung als Bordell
genutzt werden soll oder der Erwerber mit Sicherheit kein
Hausgeld zahlen wird. Was jedoch im Einzelfall explizit zu
beweisen wäre.
Hausgeldzahlungsrückstände des Verkäufers berechtigen
keinesfalls die Zustimmung zum Verkauf zu verweigern. Die
Zustimmung gilt ausschließlich für die Person des Erwerbers.
Um die Zustimmung erfolgreich zu verweigern, müsste
beim Erwerber ein Haar in der Suppe gefunden werden. Das
sollte dann aber sehr lang und dick sein. Sonst gibt’s Ärger!
Verweigert die Eigentümergemeinschaft die Zustimmung,
kann der Verkäufer auf Zustimmung klagen. Jetzt kann’s
richtig teuer werden. Insbesondere dann, wenn der Erwer-
222
Lexikon
V
ber vom Kauf zurücktritt und
dem Verkäufer dadurch ein
Vermögensschaden entsteht.
Darum informieren wir vor einer
Zustimmung grundsätzlich
sämtliche Miteigentümer.
So kann jeder Miteigentümer
mitwirken und auf die Zustimmung
Einfluss nehmen.
Mit der Novellierung des
WEG ab 01.07.2007 wurde
der Eigentümergemeinschaft
die Beschlusskompetenz zur
Aufhebung der Verwalterzustimmung
zuteil. In der Praxis
ist das jedoch nicht vorteilhaft.
Dann könnte sich bei
schwerwiegenden Bedenken
niemand mehr gegen neue
Miteigentümer wehren.
Und da war noch...
...die misstrauische Eigentümergemeinschaft,
welche die
Zustimmung zum Wohnungsverkauf
verweigern
wollte, weil sie fürchtete,
dass der Erwerber - übrigens
ein angesehener Notar - sich
nicht am wöchentlichen
Fegedienst beteiligen werde
und dabei nicht bemerkte,
welchem Schadensersatzrisiko
sie sich bei der Verweigerung
ausgesetzt hätte.
Verwaltungsbeirat
Ein Verwaltungsbeirat ist keine Pflicht;
bei einer großen Eigentümergemeinschaft
jedoch hilfreich. Nur im Grundbuch
eingetragene Miteigentümer können
in den dreiköpfigen Beirat gewählt
werden. Der Vorsitzende ist der Ansprechpartner
für den Verwalter.
Der Beirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung
seiner Aufgaben. Vorrangig hat er gem. § 29 WEG die Aufgabe
Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und ggf. Kostenangebote
zu prüfen und mit seiner schriftlichen Stellungnahme
zu versehen. Beiräte sollten über Kenntnisse im
WEG-Recht verfügen. Denn bereits einfache Fahrlässigkeit
223
Lexikon
V
kann zu einer persönlichen Haftung gegenüber der Eigentümergemeinschaft
führen (OLG Düsseldorf, Wx 221/97).
Im Einzelfall können dem Beirat per Beschluss weitere Aufgaben
übertragen werden. Er arbeitet ehrenamtlich und ist
gegenüber dem Verwalter keinesfalls weisungsbefugt. Diesbezügliche
Weisungen verursachen beim Verwalter Bauchschmerzen,
denn der Verwalter steht per Gesetz der Gesamtheit
der Miteigentümer in der Pflicht. Deren Erwartungen
decken sich nicht immer mit der Meinung des Beirats.
Verwaltungsvermögen
Ist gem. BGH-Beschluss zur Teilrechtsfähigkeit
der Eigentümergemeinschaft pfändbar.
Dazu zählen die Gelder auf dem Gemeinschaftskonto
und die Instandhaltungsrücklage.
Forderungen der Eigentümergemeinschaft
aus den Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
und Einnahmen aus vermietetem
Und da war noch...
Gemeinschaftseigentum.
Keinesfalls gehört die Liegenschaft,
also das Grundstück und
das Gebäude zum Verwaltungsvermögen.
Dies gehört gem. BGH
vom 02.06.2005 ausschließlich
den jeweiligen Miteigentümern.
Ungeklärt ist, ob Zubehör wie
Gartengeräte, Rasenmäher oder
der Heizölvorrat pfändbar ist.
Die an sich vermögenslose Eigentümergemeinschaft
stellt lediglich
eine Rechtsform der Gesamtheit
der Teil- und Wohnungseigentümer
einer Wohnungseigentumsanlage
nach dem WEG dar. Nur
dies bearbeitet der Verwalter.
224
...der von seinen Miteigentümern
bejubelte
Verwaltungsbeirat, der
beantragte, dem Finanzamt
mitzuteilen, man habe
beschlossen, wie
schon beim Vorverwalter
gehandhabt, auch weiterhin
keine Lohnsteuer
für den fest angestellten
Hausmeister abzuführen.
Lexikon
V
Vollmacht ►Stimmrechtsvollmacht
Vollstreckbarer Titel ►Titel
Vollstreckung
Manchmal ist ein vor dem Wohnungseigentumsgericht erstrittener
„Titel“ gegen einen Miteigentümer das Papier
nicht wert. Wenn der Schuldner nämlich zahlungsunfähig
ist, hat dann die Eigentümergemeinschaft Pech gehabt? -
Oder kann man doch noch was erreichen?
I. d. R. versuchen wir mit dem Titel in folgender Reihenfolge:
1. Pfändung
2. Kassenpfändung
3. Taschenpfändung
4. Drittschuldnerpfändung
5. Eidesstattliche Versicherung (bisher: Offenbarungseid)
mit einem Anwalt bzw. Gerichtsvollzieher die Vollstreckung
durchzuführen.
Wenn das nichts nützt, muss die Eigentümergemeinschaft
über weitergehende Maßnahmen beschließen. Das kann bis
zur Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung gehen.
Das Finanzamt ist auch schnell dabei, bei rückständigen
Steuerschulden das Gemeinschaftskonto zu pfänden.
Vorkaufsrecht
Wer eine Eigentumswohnung verkaufen will, geht mit dem
Erwerber zum Notar und schließt einen Kaufvertrag. Der
Notar fragt dann die zuständige Gemeinde, ob sie vielleicht
anstelle des Erwerbers die Wohnung selbst erwerben will.
Sie hat nämlich das gesetzliche Vorkaufsrecht. Sie kann
dem Erwerber die Wohnung noch wegschnappen. Allerdings
nach den Bedingungen des Kaufvertrags.
225
Lexikon
V
In der Praxis kommt das aber so gut wie nie vor. Bei Mietwohnungen,
die in Eigentumswohnungen umgewandelt
wurden, hat auch der bisherige Mieter ein Vorkaufsrecht.
Es können im Grundbuch auch noch andere Vorkaufsrechte
eingetragen sein.
In NRW zum Beispiel verzichten die Gemeinden auf das gesetzliche
Vorkaufsrecht.
Vorverwalter
Wird jeder Verwalter, der eine Verwaltung abgegeben hat.
In den Augen der Eigentümergemeinschaft manchmal ein
„Bösewicht“. Sonst hätten sie
(oder er) ja nicht gewechselt! Und da war noch...
Manchmal ist er tatsächlich
ein „Bösewicht“. Dann kommt
auf den Folgeverwalter viel Arbeit
zu. In so einer Situation
muss er dann häufig fehlerhafte
oder fehlende Grundbuchauszüge,
Teilungserklärung,
Jahresabrechnungen, Beschlüsse
oder die Beschluss-
Sammlung nachholen.
Es kommt jedoch auch schon
mal vor, dass es einem Verwalter
lediglich nicht gelungen ist,
seine korrekte Leistung anerkennungswirksam
darzustellen.
Dann mutiert er wegen nicht
mit dem WEG zu vereinbarenden
Erwartungshaltungen einiger
dominanter Miteigentümer
zum Vorverwalter.
Armes Deutschland!
...der die Welt verbessern
wollende idealistische
Verwalter, der mit seinen
treuen Mitarbeitern trotz
Jahrzehnte langer kleinkarierter
Anwendung des
Wohnungseigentumsrechts
weder das Flüchtlingsdrama
noch die Begeisterung
für Donald Trump
verhindern konnte und
seine kleine Welt nicht
mehr verstand...
226
Lexikon
V
Wenn allerdings ein Profi-Verwalter seine Tätigkeit freiwillig
aufgegeben hat oder Dienstleister „die Brocken geschmissen“
haben, gehen i. d. R. beim neuen - an der Verwaltung interessierten
- Profi-Verwalter sämtliche Alarmlampen an.
Wegen der fortlaufend steigenden Anforderungen und Haftungsrisiken
geben auch immer mehr selbstverwaltende
Miteigentümer ihre Tätigkeit auf. Häufig können sie auch die
steigenden Erwartungen der Miteigentümer nicht erfüllen.
Den Erfahrungsvorsprung eines Profi-Verwalters mit seiner
hoch spezialisierten Dienstleistung kann der nebenberufliche
Privatverwalter nicht einholen, selbst wenn er sich noch
so bemüht. Das ist insofern bedauerlich, da zunehmend
Energien in Formalien fließen, die sinnvoller zur Befriedung
von auseinanderfließenden Erwartungen genutzt würden.
Gerade selbstverwaltende Eigentümer machen sich oft sehr
viel Arbeit. Mühe, die oft weitgehend im Hintergrund abläuft
und den übrigen Miteigentümer verborgen bleibt. Manchmal
ist sie zwar gut gemeint, aber nicht unbedingt WEGkonform.
Fast immer muss ein übernehmender Profi-Verwalter zumindest
auf bisherige Verstöße gegen wichtige Formalien
hinweisen. Von unzulässigen Verfahrensweisen und Kostenverteilungen
ganz zu schweigen. Wenn er besonders
sorgfältig ist, wird er bei Verwaltungsübernahme vorsorglich
zusammen mit der Gemeinschaft prüfen, ob in der Vergangenheit
alle einschlägigen Rechtsnormen eingehalten
wurden. Wenn dabei nachgebessert wird, können Versäumnisse
aus der Vergangenheit die Eigentümer nicht
mehr einholen. Durch diesen Aufwand fühlt sich der Vorverwalter
oft in seiner Arbeit nicht anerkannt und reagiert
gegenüber dem neuen Verwalter ablehnend.
Und wenn der Vorverwalter gleichzeitig Miteigentümer der
Gemeinschaft ist und es auch bleibt, kann’s für den Neuen
stressig werden. Erfahrene Profis haben dann bei einer Anfrage
schon mal „…leider keine Kapazitäten mehr frei“.
227
Lexikon
W
Wärmebrücke
Begriff aus der Bautechnik. Bezeichnet diejenigen Stellen
am Gebäude, an denen sich unverhältnismäßig viel Wärme
durchmogelt. In Wohnungen oft erkennbar durch feuchte
Raumecken, verbunden mit Schimmelpilzbefall.
Die Feuchte entsteht weil Atemluftfeuchte oder Wasserdampf
von Kochen in der warmen Raumluft auf kältere
Stellen in der Außenwand trifft. Warme Luft kann relativ
mehr Feuchtigkeit in sich tragen als kältere Luft. Der Wasserdampf
in der warmen Luft kondensiert zu Wasser. Hier
passiert das Gleiche, wie an der Außenseite einer aus dem
Kühlschrank entnommenen Michflasche, wenn die Flasche
außen nass wird.
Der Bereich wo dies in der Wand geschieht ist abhängig von
den unterschiedlichen Temperaturen von außen und innen.
Dazu kommen die unterschiedlichen rel. Luftfeuchten. Dies
wiederum führt zu davon abhängigen Verschiebungen des
sog. „Taupunkts“ innerhalb der Wand. Wegen dieser Abhängigkeit
nennen Baufachleute diese Stelle auch „Taubereich“.
Je höher die Wärmedämmung, desto weiter verschiebt sich
der Taubereich in Richtung Außenwand und wird innenseitig
nicht mehr wirksam. Eine innenseitig zusätzlich in
die Dämmkonstruktion eingearbeitete Dampfbremse reduziert
das Eindringen der Feuchte in die Dämmung.
Die Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bereiten
einem Architekten bei der Detailplanung oft Kopfzerbrechen.
Denn damit werden Gebäude luftdichter. Die Luftfeuchtigkeit
kann sich nicht über undichte Fenster und Türen
nach außen ausgleichen und bereiten so neue Probleme.
Mit gezieltem Heizen und Stoßlüften kann Schimmelpilz begegnet
werden. Inzwischen werden für luftdichte Gebäude
sogar Anlagen für kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung
angeboten. Die Wirtschaftlichkeit sollte vor Einbau
geprüft werden. In jedem Fall braucht trockene Raumluft
zum Aufheizen weniger Energie als feuchte Luft. Die verbrei-
228
Lexikon
W
tete Befürchtung: „Ich heize doch nicht zum Fenster hinaus!“,
ist darum nicht für jede Situation zutreffend.
Der Fachmann unterscheidet mehrere Arten:
Geometrische Wärmebrücke
Gemeint sind die Außenecken des Gebäudes.
Einer bestimmten Innenfläche
steht eine wesentlich größere Außenfläche
gegenüber. Von innen kann
nicht so viel Wärme zugeführt werden,
wie außenseitig abfließt. Die Ecke
wirkt hier wie eine Kühlrippe. Hier
fließt viel mehr Wärme ab, wie auf der
übrigen ebenen Wandfläche. Dadurch
kühlt die Ecke mehr aus als die übrige
Wandfläche. Kondensat und Schimmelpilz
entsteht.
Konstruktive Wärmebrücke
Als Kühlrippen wirken oft
Wandvorsprünge und die Balkonplatte
aus Beton. Beton leitet
die Wärme deutlich besser
als Mauerwerk. Gerade darum
müssen Betonbauteile besonders
gut wärmegedämmt werden.
Auch andere Bauteile, welche
die Wärmedämmung durchdringen, leiten Wärme ab.
Durch geschickte Konstruktionen kann man das vermeiden,
wenn man will. Aber nur, wenn für den Bauträger
und die Käufer nachhaltige Einsparungen vorrangig sind.
Materialbedingte Wärmebrücke
Durch Einbau von weniger wärmedämmendem Material
entstehen ebenfalls Wärmeverluste. Eine typische Stelle
dafür ist ein Fenstersturz aus Beton, der gegenüber dem
angrenzenden Wärmedämmmauerwerk erheblich mehr
Wärme durchlässt. Das zeigt sich innenseitig oft an der
Schwarzfärbung durch Schimmelpilz.
229
Lexikon
W
Wärmebrücke durch unsachgemäße Ausführung
Häufig werden angrenzende Bauteile nicht winddicht hergestellt
oder nicht winddicht miteinander verbunden, wie
zum Beispiel bei einer Dachschräge.
Das betrifft häufig auch
Fensteranschlüsse. Und was ist,
wenn die Forderungen der EnEV
bei der Ausführung generell missachtet
wurden, wie bei dem abgebildeten
Bungalow?
Häufig werden an den Dachflächenfenstern
die Dampfbremse und die Wärmedämmung
nicht ganz an die Fensterlaibung herangeführt. Das ist
nämlich zeitintensive „Fummelarbeit“. Auch wenn sich der
Laie über die faulende Dachfensterlaibung mit Schimmelpilz
wundert, der Fachmann staunt dennoch nicht. Er
kennt diesen häufig vorkommenden Baumangel.
Mit einer Thermografie oder dem Blower Door Verfahren
kann man der Sache auf die Spur kommen.
Wärme-Contracting
Wärme-Contracting (Wärmelieferung) ist auch im Wohnungseigentum
eine zunehmend verbreitete Dienstleistung.
Der Bauträger bzw. später die Eigentümergemeinschaft
schließt mit einem Contractor (Wärmelieferant) einen Wärmelieferungsvertrag
mit Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren ab.
Dem Contractor (Auftragnehmer) wird dabei das alleinige
Recht eingeräumt, die Liegenschaft mit Heizwärme bzw.
auch mit Warmwasser zu versorgen.
Das bedeutet, dass der Contractor die Heizungsanlage betreibt
und dabei die Brennstoffkosten, Heizungsbetriebskosten,
Wertverlust der Heizungsanlage und Unternehmergewinn
zusammenfasst. Daraus errechnet er den Preis für die
Wärmelieferung. Oft rechnet der Contractor auch die jeweiligen
jährlichen Heizkosten direkt mit den Bewohnern ab.
230
Lexikon
W
Wärmedämmung
Durch die immer weiter steigenden Energiekosten immer
wichtiger. Oft ist damit die zusätzlich auf einer Außenwand
aufgebrachte Dämmung gemeint.
Es gibt verschiedene Materialien, die
sich gut zur Dämmung eignen. Allen
gemeinsam ist die Eigenschaft, dass sie
Luft in kleinsten Poren beinhalten. Nur
der im Dämmstoff enthaltene Luftanteil
ist für die Dämmwirkung verantwortlich.
Dabei gilt: Je kleiner die Luftporen, desto
besser die Dämmwirkung bei gleicher
Dämmstoffdicke.
Es gibt Dämmstoffe auf mineralischer,
organischer und synthetischer Basis.
Die bekanntesten sind Mineral- und Glaswollprodukte und
geschäumte Kunststoffe. Hier ist wohl der bekannteste der
Polystyrolschaum unter der Markenbezeichnung „Styropor
®“ der BASF AG zu nennen.
Nicht jeder Dämmstoff ist für jede Anwendung geeignet. Bei
der Auswahl gilt es sowohl den U-Wert, der etwas über die
Dämmfähigkeit aussagt, als auch die Belastungsfähigkeit
durch Feuchtigkeit, Nässe, UV-Licht, Dehnung und Druck
zu berücksichtigen. Der Brandschutz ist auch zu beachten.
Dem Handwerker die Auswahl der nachträglich anzubringenden
Wärmedämmung zu überlassen, kann schief gehen.
Er garantiert nicht für die Einhaltung der Vorschriften gemäß
der EnEV. Außerdem wird er Dämmstoffe und Systeme
bevorzugen, mit denen er besonders gut zurechtkommt.
Ein Schreiner wird womöglich die Fassade mit Holzschindeln
verkleiden, ein Klempner mit Zinkvorsatztafeln und ein
Dachdecker mit kleinformatigen asbestfreien Fassadenplatten.
Alles natürlich mit dahinter liegenden wärmedämmenden
Glas- oder Mineralwollplatten.
231
Lexikon
W
Ein Maurer bevorzugt vielleicht einen Dämmputz. In einem
solchen Putz sind kleine Styropor ® -Kügelchen eingearbeitet.
Ein Maler wird wahrscheinlich ein Dämmsystem vorziehen.
Dabei werden Dämmplatten an die Fassade gedübelt und
außenseitig verputzt. Die innenseitige Wärmedämmung ist
bauphysikalisch bedenklich, denn sie begünstigt Feuchte
zwischen innenliegender Dämmung und Außenwand und
Schimmelpilz entsteht. Nicht jedes Dämmmaterial ist gleichermaßen
geeignet. Das merkt man (oder evtl die Feuerwehr)
spätestens dann, wenn bei einem Zimmerbrand giftige
Chlordämpfe aus der Deckendämmung frei werden und den
Bewohnern sanfte Träume bescheren. Für die Erkenntnis,
vorher besser einen Architekten oder Bauingenieur gefragt
zu haben, kann es dann zu spät sein.
Wahlprotokoll
Besondere Form des Beschlussprotokolls,
aus dem die Bestellung
des Verwalters hervorgeht. Es
muss beim Grundbuchamt als
Nachweis der Verwaltereigenschaft
eingereicht werden, sonst
kann der Verwalter bei einem Eigentümerwechsel
keine Verwalterzustimmung
erteilen.
Im Protokoll sind alle rechtlichen
Formalien streng zu beachten.
Insbesondere muss daraus der
volle Name mit Anschrift des bestellten
Verwalters und Beginn
und Ende der Verwalterbestellung
hervorgehen. Die Einladung und
eine Anwesenheitsliste gehören
auch dazu. Das Protokoll muss
vom bisherigen Verwalter bzw. Versammlungsleiter, einem
Miteigentümer und ggf. vom Vorsitzenden des Verwaltungs-
232
Und da war noch...
...der für (Amts-) Schimmel
unsensible Verwalter,
dem das Grundbuchamt
ein Wahlprotokoll wegen
fehlender Kreuzchen auf
einer dem Protokoll angehängten
Stimmrechtsvollmacht,
als formellen
Fehler zurückwies.
Lexikon
W
beirats unterschrieben sein. Diese Unterschriften müssen
bereits vor der Einreichung beim Grundbuchamt von einem
Notar beglaubigt sein.
Warmwasserkosten ►Heizkostenverordnung
Werdende Eigentümergemeinschaft
Nach dem WEG entsteht eine Eigentümergemeinschaft
erst, wenn das Eigentum vom Bauträger auf den ersten
Miteigentümer umgeschrieben ist. Bis dies im Grundbuch
vollzogen ist, kann einige Zeit vergehen. Darum hat die
Rechtsprechung den Begriff „werdende Eigentümergemeinschaft“
entwickelt. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass
ein durch Auflassungsvormerkung gesicherter Übereignungsanspruch
besteht. Dazu kommt, dass zumindest
dem ersten Erwerber das Eigentum bereits übergeben, also
der Besitz daran verschafft wurde. Z. B. Schlüssel übergeben
oder der Erwerber bereits eingezogen ist.
Vor diesem Hintergrund gelten dann die Regeln des WEG
sowohl für den Bauträger, als auch für alle Miteigentümer,
denen ihr Sondereigentum (Wohnung) oder Teileigentum
(Gewerbeeinheit, Garage) bereits übergeben wurde.
Diese Phase verlangt von allen beteiligten Miteigentümern
besondere Flexibilität. Denn das WEG ist bei der Anwendung
an formelle Verfahren gebunden. Dem oft von den Beteiligten
erwarteten „gesunden Menschenverstand“ kann
hier nicht immer entsprochen werden.
Wertprinzip ►Stimmrecht
Wiederholungsversammlung
►Eigentümerversammlung
233
Lexikon
W
Winterdienst
Nach den meisten Satzungen der Gemeinden muss der Winterdienst
in der Zeit von morgens
7.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr ausgeführt
werden. Dabei wird meist die
Und da war noch...
Verpflichtung für den Gehweg und
manchmal auch für die Fahrbahn auf
die Grundstücksanlieger übertragen.
Für eine Eigentümergemeinschaft
bedeutet das, dass sie diese Verpflichtung
in irgendeiner Form erfüllen
muss.
Gerade im Schadensfall muss die
Gemeinschaft ihrer Versicherung
darlegen, dass sie ihre Obliegenheitspflicht
erfüllt und damit alles
getan hat, den Winterdienst ordnungsgemäß
auszuführen. Eventuell
beauftragte Reinigungsfirmen sind
...der bequeme
Hausbewohner, der
den Schnee vor seiner
Garageneinfahrt
lediglich nach beiden
Seiten vor die
Nachbargaragen
schob und sich
wunderte, dass er
Ärger bekam.
entsprechend von ihr zu kontrollieren. Nur dann wird,
wenn jemand ausrutscht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
den Verunglückten unter die Arme
greifen. Der BGH hat dazu 2012 einschneidend entschieden.
Mehr dazu unter Tätige Mithilfe.
Wirtschaftsplan
So was Ähnliches wie Planwirtschaft.
Hier plant der Verwalter in Zusammenarbeit
mit dem Verwaltungsbeirat
am Jahresanfang die Ausgaben und
die Einnahmen der gesamten Eigentümergemeinschaft.
Auf der Ausgabenseite geht es dabei
um: Wasserversorgung, Entwässerung,
Heizung und Warmwasser, Auf-
234
Lexikon
W
zug, Straßenreinigung und Müllentsorgung, Hausreinigung
und Ungezieferbekämpfung, Straßen- und Schneereinigung,
Hausmeister, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung,
Wohngebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
Hausmeister, Fernsehversorgung, Gemeinschaftsantennenanlage,
Gemeinschaftswaschmaschine, sonstige
Betriebskosten, Verwalterhonorar, Kosten des Gemeinschaftskontos,
Zuführung in die Instandhaltungsrücklage.
Generell ist bei allen Positionen
großzügig zu kalkulieren.
Und da war noch...
Alle vorhersehbaren Ausgabenpositionen
werden nach dem jeweils
geltenden Verteilerschlüssel
auf alle Wohnungen verteilt. Damit
ergibt sich für jede Wohnung
ein anteiliger Jahresbetrag. Der
wird auf 12 Monate als Hausgeld
verteilt und stellt die Einnahmen
der Gemeinschaft dar.
Der Wirtschaftsplan kann in der
Eigentümerversammlung noch
geändert werden. Über den vom
Verwalter erstellten oder geänderten
Wirtschaftsplan beschließen
die Miteigentümer mit einfacher
Stimmenmehrheit. Ab Beschluss
...der misstrauische Eigentümer,
der nach langer
Beobachtungszeit
bemerkte, dass er tatsächlich
mit seiner Etagenheizung
einen Raum
der benachbarten Wohnung
mit beheizt hatte.
muss jeder Miteigentümer sein Hausgeld monatlich im Voraus
auf das Gemeinschaftskonto zahlen. Nach Ablauf des
Jahres erstellt der Verwalter daraus die Jahresabrechnung.
Wohnberechtigungsschein ►Belegungsbindung
Wohnfläche
Fläche innerhalb eines Gebäudes, die nach behördlicher Definition
ausschließlich dem Wohnen zu dienen bestimmt ist.
235
Lexikon
W
Dabei ist es egal ob darin auch tatsächlich gewohnt wird.
Abstellräume innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung
zählen mit zur Wohnfläche.
Über die Größe kann man streiten. Darum hat der Gesetzgeber
für die genaue Ermittlung der Wohnfläche ein Berechnungsverfahren
vorgegeben. Darin ist genau vorgeschrieben,
wie zum Beispiel auch Flächen unter Dachschrägen, Treppen
oder bei Balkonen und Terrassen (i. d. R. mit 25-50%)
berechnet werden. Das gilt aber nur für öffentlich geförderte
Wohnungen bzw. den sozialen Wohnungsbau.
Seit 2004 gilt die neue Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie
löst die alte DIN 283 und die Bestimmungen in der
2. Berechnungsverordnung ab. Der bisherige Abzug von 3%
für Putz entfällt. Die Grundfläche bemisst sich jetzt nach
dem lichten Maß zwischen den begrenzenden Bauteilen.
Wohngeld
Staatlicher Zuschuss zur Miete. Gilt vor allem für einkommensschwache
Mieter. Eigentümer selbstgenutzter Immobilien
können unter bestimmten Voraussetzungen auch
Wohngeld erhalten. Der Antrag wird bei der zuständigen
Gemeinde bzw. Stadt gestellt.
Mit „Wohngeld“ wird manchmal auch das Hausgeld im
Wohnungseigentum bezeichnet. Das ist falsch. Die Anwendung
der korrekten Begriffe vermeidet Verwechslungen.
Wohnungsabnahme
Bei Wechsel des Mieters oder Eigentümers einer Wohnung
wird üblicherweise der Zustand bei Übergabe festgestellt.
Das Ergebnis dabei in einem Wohnungsabnahmeprotokoll
festzuhalten ist sinnvoll. Zählerstände nicht vergessen. Das
ermöglicht aufgeteilte Betriebskostenabrechnungen. Eventuelle
Kosten für die Beseitigung der vom Mieter verursachten
Schäden werden von der Mietkaution abgezogen.
236
Lexikon
W
Abgesehen von der Protokollierung etwaiger Mängel, tritt
mit der Abnahme die Beweislastumkehr ein. Bis zur Abnahme
muss zum Beispiel der Bauträger die Mängelfreiheit
beweisen, nach der erfolgten Abnahme ist bei Baumängeln
der Erwerber einer Wohnung dem Bauträger gegenüber in
der Beweispflicht. Das kann aufwändig und teuer werden.
Das gilt natürlich nur für Kaufverträge in denen die Gewährleistung
nicht ausgeschlossen ist, wie bei „Bestandsimmobilien“.
Eine freundliche Umschreibung für Gebrauchtes und
manchmal auch überraschend Verbrauchtes. Wenn man
dabei am beratenden Architekt gespart hatte.
Wohnungseigentum ►Eigentumswohnung
Wohnungseigentümer ►Miteigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaft
►Eigentümergemeinschaft
Wohnungseigentumsgericht
Der Gesetzgeber hat seinerzeit das Wohnungseigentumsgericht
dem Familiengericht
zugeordnet. Als das WEG 1951
verabschiedet wurde, war man wohl der
Ansicht, Eigentümergemeinschaften
würden sich ähnlich umgänglich wie
Familien verhalten.
Wie dem auch sei, seither hat sich die Gesellschaft verändert.
Der Stress hat für alle zugenommen. Inzwischen leben
wir in einer Ellenbogengesellschaft. Das macht auch
vor Eigentümergemeinschaften nicht halt.
Bei Rechtsstreitigkeiten im Wohnungseigentum geht es
nach Aussage der Juristen oft weniger um die Sache, als
237
Lexikon
W
ums Prinzip. „…denen werd’ ich’s schon zeigen“! Unter diesem
Motto wurden schon Prozesse wegen Bildern im Treppenhaus
und Gartenzwergen auf der Wiese geführt. Teilweise
über mehrere Instanzen.
Um eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum
innerhalb einer Wohnung
durchzuführen, hat sich einer unserer
Miteigentümer zwei Jahre lang über drei
Gerichtsinstanzen gewehrt. Sein Anwalt
hat sich mächtig ins Zeug gelegt. Letztendlich
erfolglos. Das hätte der Eigentümer
billiger haben können. Die Duldungspflicht
ist im WEG verankert.
Aus einem Fachblatt des „Bundesfachverband der Immobilienverwalter
e.V.“ (BVI) geht hervor, dass sich Deutschland
mit 26 Richtern die höchste Richterdichte pro 100.000
Einwohner leistet. Zum Vergleich dazu brauchen die Amerikaner
nur 5 und die Holländer nur 6 Richter.
Hoch ist auch die Anzahl der an Streitigkeiten verdienenden
Rechtsanwälte. Dabei sollten sie als Organ der Rechtspflege
vorprozessual vermittelnd auf die streitigen Parteien einwirken.
Doch blinder Prozesswut eines Mandanten kann auch
ein vernünftiger Rechtsanwalt nichts entgegensetzen.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
„Das hat der Herr in seinem Zorn erfunden!“, sinnierte ein
mir bekannter Rechtsanwalt und Notar. Da scheint was
dran. „Erfunden“ haben es Prof. Weitnauer und Prof.
Bärmann im Auftrag der damaligen Nachkriegsregierung.
Verkündet wurde das Gesetz 1951. Es regelt wie eine Vereinssatzung
den Umgang der Miteigentümer untereinander.
Hier sind die Rechte und Pflichten der Miteigentümer festgelegt.
Auch die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Mit
seinen damals 64 Paragraphen (heute nur noch 54) war es
238
Lexikon
W
seinerzeit auf die Bedürfnisse des Wohnungsmarktes zugeschnitten.
Eigentümergemeinschaften waren klein und
überschaubar. Man kannte sich und sprach miteinander.
Auch über die Nutzung des gemeinsamen Trockenraums!
Seitdem hat sich so einiges geändert. Bauträger haben seit
den siebziger Jahren Wohnungseigentum auf Vorrat gebaut
und an einander völlig fremde Menschen verkauft. Es
entstanden „Zufallsgemeinschaften“.
Die größte Eigentümergemeinschaft in Deutschland zählt ca.
2.700 Wohnungen. Da kennt niemand alle Miteigentümer
und will es vielleicht auch gar nicht. Das führt zu völlig neuen
Anforderungen an alle Beteiligten. Und die kann dieses
alte Gesetz teilweise nur unzulänglich
lösen. Darum ist bei der
Und da war noch...
Anwendung des Gesetzes eine umfangreiche,
sich fortlaufend ändernde,
Rechtsprechung entstanden.
Gerichtsentscheidungen sind
immer auf den Einzelfall bezogen
und so nicht direkt vergleichbar.
Die Bundesregierung hat das
WEG ab dem 01.07.2007 novelliert.
In der neuen Fassung wurde
unter anderem die Beschlusskompetenz
bezüglich der Kostenverteilung
von Betriebskosten
und Verwaltungskosten erweitert.
Beschlussfassungen über Modernisierungen
sind nunmehr, statt
wie bisher „allstimmig“, jetzt
schon mit einer „doppelt qualifizierten
Mehrheit“ möglich.
Auf diese Weise sind neue Rechtsfragen, die sich durch die
aktuelle Rechtsprechung (sog. „Jahrhundertentscheidungen“
des Bundesgerichtshof (BHG) vom 20.09.2000 bzw.
02.06.2005) ergeben haben, per Gesetz gelöst. Hoffentlich!
239
...die überaus penible Eigentümerin,
die ihre
„Reizwäsche“ aus hygienischen
Gründen nicht im
gemeinsamen Trockenraum
mit der Wäsche
anderer Eigentümer zusammen
trocknen wollte
und sich ihren Nutzungsplan
bei Gericht erstritt.
Lexikon
W
Wohnungsgrundbuchblatt
Liegt beim Grundbuchamt für jede
Eigentumswohnung vor. Ist eine Art
Karteikarte, aus der hervorgeht, welche
Wohnungen im Haus noch zur
Eigentümergemeinschaft dazugehören,
wer Wohnungseigentümer ist,
ob das Grundstück oder die Wohnung
mit einer Grunddienstbarkeit
belastet ist, eine Grundschuld oder
eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist.
Inzwischen wird das Grundbuch fast überall elektronisch
geführt. Ein Notar kann dadurch online per Computer in
das Grundbuch einsehen und Auszüge drucken.
Keinesfalls sollte man einen Kaufvertrag abschließen oder
Zahlungen leisten, wenn das Wohnungsgrundbuch noch gar
nicht angelegt ist. Dies betrifft insbesondere den Ersterwerb
neu gebauter Wohnungen von einem Bauträger oder die
Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum.
Ohne notarielle Teilungserklärung und angelegte Wohnungsgrundbücher
ist das Wohnungseigentum rechtlich
noch gar nicht entstanden. Die Eintragung einer eventuellen
Finanzierungs-Grundschuld ist damit noch nicht möglich.
Wohnungskauf
Natürlich kann man es so machen, wie die mir bekannte
überwiegende Mehrzahl der Erwerber. Man schaut sich die
Wohnung an, wird mit dem Verkäufer handelseinig und
geht zum Notar...
...und fällt nach dem Kauf aus allen Wolken, wenn der mit
gekaufte Garagenanteil gar nicht zur Nutzung eines Garagenstellplatzes
berechtigt oder zu allem Überfluss der Verwalter
ein viel höheres Hausgeld fordert, als es der Verkäufer
genannt hatte. Von der Sonderumlage, die allen Wohnungs-
240
Lexikon
W
eigentümern schon lange vorangekündigt war, ganz zu
schweigen.
Dabei ist für die Gemeinschaft alles vorher fein säuberlich
schriftlich festgehalten worden. Zum einen in der Teilungserklärung
und der Gemeinschaftsordnung und zum anderen
in den Beschlussprotokollen der Eigentümerversammlungen.
Ab dem 01.07.2007 auch in einer vom Verwalter akribisch
geführten Beschluss-
Sammlung.
Und da waren noch...
Wer diese Unterlagen bereits
vor dem Eigentümerwechsel
beim Verkäufer aufmerksam
studiert, ist nachher vor unangenehmen
Überraschungen
einigermaßen sicher.
Falls er die Unterlagen beim
Verwalter einsehen möchte,
muss er sich dazu vom Verkäufer
schriftlich bevollmächtigen
lassen.
...die wütenden Reihenhauskäufer,
als sie erkannten,
dass sie in Unkenntnis
der Rechtslage, haftende
Mitglieder einer Reihenhaus-
Eigentümergemeinschaft mit
erheblichen Zahlungsausfällen
geworden waren.
Keinesfalls ist es zweckmäßig
den Verwalter für Enttäuschungen
verantwortlich zu
machen. Der hat gerade bei
einem Eigentümerwechsel erhebliche
Schwierigkeiten den beteiligten Parteien die auf
einem BGH-Beschluss fußende komplizierte Rechtslage
verständlich zu machen.
Dies betrifft vor allem die Teilnahme an der Eigentümerversammlung,
Stimmrecht und die Jahresabrechnung.
Wohnungsverkauf
Wenn es einem verkaufswilligen Wohnungseigentümer gelungen
ist, sich mit einem Kaufinteressenten auf einen
241
Lexikon
W
Notartermin zu einigen, ist die Sache schon so gut wie gelaufen.
Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, übernimmt
der Notar alles weitere. Er holt auch die zur Umschreibung
erforderliche Verwalterzustimmung ein.
Alle Regelungen des Kaufvertrags haben keine rechtliche
Wirkung für die Eigentümergemeinschaft. Darum können
die Parteien zwar einen konkreten Übernahmetermin für die
Lasten und Nutzungen vereinbaren, für die Eigentümergemeinschaft
bzw. den Verwalter ist jedoch ausschließlich das
Datum der Umschreibung im Grundbuch maßgebend.
Sobald der Eigentümerwechsel durch die Umschreibung im
Grundbuch erfolgt ist, ist der Verkäufer endgültig aus der
Eigentümergemeinschaft ausgeschieden und gegenüber der
Gemeinschaft von allen Pflichten - auch Hausgeld und einer
erst am Folgetag der Eigentumsumschreibung beschlossenen
Sonderumlage - befreit.
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dem Verwalter
umgehend unaufgefordert eine Kopie der erfolgten Umschreibung
auszuhändigen. Erst dann darf und wird er seine
Daten in der EDV entsprechend ändern.
I. d. R. wird der Beschluss über die Jahresabrechnung erst
in die zeitliche Zuständigkeit des Erwerbes fallen. Rechtlich
muss die Jahresabrechnung für alle Einheiten ganzjährig
erfolgen. Eine unterjährige zeitanteilige Aufteilung
der Einzelabrechnung ist dabei allein Sache der am Eigentümerwechsel
Beteiligten.
242
Lexikon
Z
Zahlungsausfall
Ja! - Das gibt’s. Wegen der gesamtschuldnerischen
Haftung im Innenverhältnis
der Eigentümergemeinschaft
kann sich niemand davor drücken. Darum
ist es wichtig, dass der Verwalter die
Zahlungsverpflichtungen aller Miteigentümer
zeitnah überwacht und sofort eingreift,
bevor ein Schaden entsteht bzw.
der Zahlungsausfall größer wird.
Auch wenn der Zahlungsausfall zeitnah rechtlich verfolgt
wird, muss zunächst der Fehlbetrag ausgeglichen werden.
Bei Zahlungsausfall eines Miteigentümers, der z. B. die
Hälfte aller Miteigentumsanteile auf sich vereinigt, würde
sich sonst das Hausgeld für alle anderen Miteigentümer
verdoppeln.
Eventuell ist auch eine Sonderumlage fällig. Denn die
Instandhaltungsrücklage darf dafür keinesfalls zweckentfremdet
werden.
Zinsbescheinigung
Dient dem Miteigentümer als Nachweis für erhaltene Guthabenzinsen
und gezahlte Kapitalertragssteuer.
Für die Gelder der Instandhaltungsrücklage zahlt die Bank
der gesamten Eigentümergemeinschaft Guthabenzinsen
aus. Weil es für eine Eigentümergemeinschaft keine Freistellungsbescheinigung
gibt, werden gleich von der Bank
aus dem Zinsertrag, Kapitalertragssteuer und Solidaritäts-
Zuschlag an das Finanzamt abgeführt.
Mit der vom Verwalter jeder Jahresabrechnung beigefügten
Zinsbescheinigung kann jeder Miteigentümer die vorab
einbehaltene Kapitalertragsteuer mit seiner persönlichen
Steuerschuld verrechnen.
243
Lexikon
Z
Zitterbeschluss
Sie kennen das noch aus ihrer Kindheit.
Der Ball kommt. Schuss! - Au weh!!! Es macht klirr... abhauen
…und zittern, ob die frevelhafte Tat entdeckt wird...
So etwas gibt es auch beim Wohnungseigentum. Dort wird
ein mit Mehrheit gefasster Beschluss zunächst einmal ab
Beschlussverkündung durch den Verwalter wirksam. Ganz
gleich, ob der Beschluss rechtens
ist oder anfechtbar. Jeder Miteigentümer
hat nämlich das Recht,
diesen Beschluss innerhalb eines
Monats beim Wohnungseigentumsgericht
anzufechten. Das Gericht
prüft dann, ob bei der Beschlussfassung
alles mit rechten
Dingen zugegangen ist, ob der Beschluss
den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Verwaltung entspricht
oder ob der Teufel dabei im Spiel war.
Wenn dabei gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde,
wird der Beschluss aufgehoben.
Manchmal lässt man aus gutem Grund in Eigentümerversammlungen
„fünf gerade sein“. Dann wird ein Beschluss,
gefasst, der anfechtbar ist und zittert einen Monat lang in
der Hoffnung, dass nicht angefochten wird. Darum die Bezeichnung:
Zitterbeschluss.
Das gilt natürlich nur für Beschlüsse, die von der Justiz
nicht von vorne herein als nichtig angesehen werden. Nichtig
sind beispielsweise Beschlüsse, die gegen Gesetze oder
andere zwingende Rechtsvorschriften verstoßen oder zu deren
Beschlussfassung die Eigentümerversammlung gar
keine Beschlusskompetenz hat. Derartige Beschlüsse werden
nie rechtswirksam und damit rechtsbeständig. Sie
können auch noch nach Jahren Streitgegenstand werden
und erhebliche Kosten verursachen.
244
Lexikon
Z
Spätestens wenn ein Verwalter seine Belehrung ins Beschlussprotokoll
mit aufnimmt, sollten bei allen Miteigentümern
die Alarmlampen aufleuchten.
Zivilprozessordnung (ZPO)-Verfahren
Seit dem 01.07.2007
werden Gerichtsverfahren
im Wohnungseigentum
statt bisher im
Rahmen der Freiwilligen
Gerichtsbarkeit (FGG-
Verfahren) nunmehr im
Rahmen der Zivilprozessordnung
(ZPO)
durchgeführt. Im Gegensatz
zum FGG-Verfahren muss der Richter zunächst mal
jeden vorgetragenen Blödsinn glauben. Zumindest solange
bis vom Prozessgegner glaubhaft widersprochen wird. Damit
sind für die Prozessbeteiligten höhere Anforderungen
und höhere Kosten verbunden. Hier gibt es Kläger und Beklagte.
Ein Rechtsanwalt, der bereits im Vorfeld die Erfolgsaussichten
fair beurteilt, kann unsinnige Prozesse
vermeiden helfen oder die Erfolgsaussichten verbessern.
Gerade darum ist es wichtig, sich an einen mit dem Wohnungseigentumsrecht
vertrauten Rechtsanwalt zu wenden.
Er ist mit den sehr speziellen Formalien des WEG vertraut
und verbessert damit die Erfolgsaussichten.
Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten werden mit
Gerichtsurteil auf die Prozessbeteiligten verteilt. Je nach obsiegen,
werden die Kosten nach Quote auf beide Parteien
oder der unterliegenden Partei vollständig allein auferlegt.
Der Instanzenzug für Binnenstreite im WEG umfasst jetzt:
Amtsgericht - bestimmte Landgerichte - BGH
245
Lexikon
Z
Zustandsstörer
Jemand, der für eine Gefährdung
oder Schädigung von Menschen
oder Umwelt verantwortlich
ist. Verbreitet sind Hindernisse
in Fluchtwegen, z. B. Blumendekorationen,
Schränkchen,
Schuhe usw. im Treppenhaus.
Wer seinen Blumenkasten entgegen
dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft
außen am
Balkon anbringt, ist noch kein
Zustandsstörer. Er wird es aber
dann, wenn sich die Haltevorrichtung
lösen sollte und der
Kasten unglücklicherweise auf
den Kopf des Nachbarn fällt.
Wenn der zu allem Überfluss
zwar hart im Nehmen, doch
rachsüchtig ist und darum dem
Blumenfreund an den Kragen
geht, ist damit das Blumenkastenopfer
zum Handlungsstörer
geworden.
Und da war noch...
...die vom „Frühlingsduft“
begeisterte Hausbewohnerin,
die mit extremen
Gebrauch von Weichspüler
nicht nur ihre Wäsche,
sondern auch die Waschküche
und das ganze
Haus duften ließ, bis es
der verschnupften Eigentümergemeinschaft
stank
und ihr nahelegte, doch
bitte selbst zu verduften.
Zustellungsvertreter
Mit der Novellierung des WEG ab
01.07.2007 wurde auch der Verwalter
offiziell als Zustellungsvertreter der
Gemeinschaft bestimmt. Er ist bevollmächtigt
gerichtliche Schreiben namens
der Eigentümergemeinschaft entgegenzunehmen.
Die Abwälzung auf
den Verwalter spart der Justiz Eigenaufwand
und Kosten.
246
Lexikon
Z
Und was ist, wenn der Verwalter in Interessenkollision
kommt? Damit die Sache auch dann klappt, wenn der Verwalter
selber in einen Rechtsstreit mit der Eigentümergemeinschaft
eingebunden ist, muss die Eigentümergemeinschaft
zusätzlich noch einen Ersatzzustellungsvertreter und
auch noch dessen Vertreter benennen. Diese Ersatzzustellungsvertreter
müssen beim Einreichen einer Klage dem
Wohnungseigentumsgericht bereits genannt werden.
Was ist, wenn der Ersatzzustellungsvertreter seine Wohnung
verkauft hat und längst über alle Berge ist?
Falls sich niemand für diese Aufgabe finden sollte, wird das
Wohnungseigentumsgericht im Bedarfsfall von Amts wegen
einen Ersatzzustellungsvertreter benennen. Das wird jedoch
zusätzliche Kosten auslösen. Diese Lösung ist jedoch nach
Abwägung aller Eventualitäten die praktikablere Variante.
Zwangsversteigerung
Wenn die Gemeinschaft in das Grundbuch des Schuldners
eine Sicherungshypothek eintragen lässt, kann sie auch
die Versteigerung der Eigentumswohnung beantragen.
Im Regelfall ist es so, dass zahlungssäumige Miteigentümer
generell überschuldet sind. Im Grundbuch sind vorrangige
Grundschulden eingetragen. Wenn ein nachrangig eingetragener
Gläubiger - hier die Eigentümergemeinschaft - die
Zwangsversteigerung betreibt, muss sie jemanden finden,
der ein möglichst hohes Gebot abgibt. Das Gebot sollte höher
sein, als die vorrangigen Belastungen aus dem Grundbuch.
Nur dann bleibt für die nachrangig eingetragene Gemeinschaft
vom Versteigerungserlös etwas übrig. So hohe
Erlöse werden normalerweise aber nicht erzielt.
Dabei sagt die Eintragung einer Grundschuld nichts darüber
aus, ob überhaupt ein Darlehen aufgenommen wurde
und wenn ja, wie hoch die Darlehensschulden zum aktuellen
Zeitpunkt überhaupt sind. Wegen des Datenschutzes
bekommt der Verwalter nämlich keine Auskunft.
247
Lexikon
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Für die bisherigen Hausgeldschulden muss der Ersteigerer
nicht aufkommen. Insoweit geht die Gemeinschaft mit ihrer
Forderung leer aus. Dafür aber zahlt er, ab dem Zuschlagsdatum
das monatliche Hausgeld für seine Wohnung.
Und noch ein Trostpflaster: Die
von der Gemeinschaft finanzierten
Versteigerungskosten erhält sie
auf jeden Fall vorrangig aus dem
Versteigerungserlös zurück.
Und da war noch...
Mit der Novellierung des WEG
wurde zeitgleich im Zwangsversteigerungsgesetz
(ZVG) die Rechtsstellung
der Eigentümergemeinschaft
bei der Zwangsversteigerung gegen
einen säumigen Miteigentümer gestärkt.
Die Forderung der Eigentümergemeinschaft
wird demnach
vorrangig vor den anderen Grundschuldgläubigern
bedient.
Mehr dazu unter Rangklasse.
Zwangsverwaltung
Kann auf Antrag beim Wohnungseigentumsgericht
für eine Eigentümergemeinschaft
oder ebenso für eine einzelnes Sondereigentum
oder Teileigentum angeordnet werden.
Im ersten Fall ist der Zwangsverwalter gehalten, so
schnell wie möglich auf die rechtssichere Neuwahl eines
Verwalters hinzuwirken.
Bei einer Eigentumswohnung oder einer Gewerbeeinheit
wird die Zwangsverwaltung vorwiegend dann beantragt,
wenn die vorrangig finanzierende Bank die Versteigerung
nicht betreibt. Dabei wird schon mal auf die
248
...der zahlungsunwillige
Teileigentumserwerber,
der von Anfang an keinen
Pfennig Hausgeld für
seine Gaststätte zahlte
und sich wunderte, dass
ihm sein hochverschuldetes
Teileigentum nach
jahrelangen Verfahren
letztendlich doch weggepfändet
wurde.
Lexikon
Z
Unkenntnis der Gemeinschaft gehofft, die ein „Ende
mit Schrecken“ will und versteigert.
Doch dabei würde der Versteigerungserlös
vollständig in die Kasse
der Bank fließen. Und die Gemeinschaft
bliebe auf den Versteigerungskosten
sitzen.
Dann bietet sich die Zwangsverwaltung
an. Doch die lohnt sich
i. d. R. nur im Fall der Vermietung.
Dabei kümmert sich der Zwangsverwalter
insbesondere um den
Einzug der Miete und ggf. um neue
Mieter. Aus der Mieteinnahme zahlt er soweit übrig das
monatliche Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft.
Zwangsvollstreckung ►Vollstreckung
Hier ist zunächst mal Schluss mit der Besserwisserei!
249
Anhang
251
Anhang
Wohnungseigentum - was ist das?
„Ein Haus zu bauen, liegt in der Natur des Menschen. Miete
zahlen nicht!“, lautet die Werbebotschaft einer bekannten
Bausparkasse.
Für denjenigen, für den aus den
verschiedensten Gründen kein
Einfamilienhaus in Frage kommt,
gibt es als Alternative eine Eigentumswohnung.
Bei dieser Eigentumsform befindet
sich auch das gesamte Anwesen
im Eigentum mehrerer Eigentümer.
Dabei ist jedem Miteigentümer
eine Wohnung darin zugewiesen, die er bewohnen,
vermieten, beleihen oder sogar verkaufen kann ohne dass
die anderen Miteigentümer ihn daran hindern können. Er
genießt dabei ein gehöriges Stück mehr Freiheit und Sicherheit
wie in einer Mietwohnung. Jedoch deutlich weniger
als in einem freistehenden Einfamilienhaus.
Um das Zusammenleben zu regeln, hat der Gesetzgeber
mit dem WEG eine neue Eigentumsform geschaffen: das
"Wohnungseigentum".
Mit dem Eigentum an der Wohnung gehen aber auch
Rechte und Pflichten am gemeinschaftlichen Teil des Anwesens
einher. Damit hier auch gehandelt werden kann,
wenn sich nicht alle vollständig einig werden, entscheiden
die Miteigentümer im Rahmen einer Eigentümerversammlung
mehrheitlich über ihre Angelegenheiten.
Wie bei einer Mietwohnung muss auch hier jeder seinen
Beitrag zum Erfolg der Hausgemeinschaft beitragen. Ein
Haus im Haus ist eine Eigentumswohnung sicher nicht.
Dennoch bietet sie einen höheren Wohnkomfort als eine
Mietwohnung und dient oft als Sprungbrett für den späteren
Erwerb eines Einfamilienhauses.
253
Anhang
Viele Eigentümer nutzen diese Kapitalform auch zur Geldanlage
oder als Alterssicherung.
Eigentumswohnungen liegen oft sehr zentral und man
spart sich lange Anfahrten um am Leben in der City teilzunehmen.
Dazu kommt, dass man sich bei einer Eigentumswohnung
außer der jährlichen Teilnahme an der Eigentümerversammlung,
meist um nichts weiter kümmern
muss. Haus- und Straßenreinigung, Winterdienst, Gartenpflege
und Instandhaltung werden vom Verwalter organisiert.
Auch wenn die Sache ihren Preis hat, ist es oft doch
wirtschaftlicher als der gleiche Aufwand bei einem Einfamilienhaus.
Bevor Sie kaufen, prüfen Sie ob die Bausubstanz in Ordnung
ist, sich die Eigentümer verstehen und der Verwalter
sachkundig und zuverlässig ist.
Wer sorgfältig auswählt und eine Wohnung findet, die zu
ihm passt, wird daran ein Leben lang Freude haben. Aber
nicht unbedingt Freude an den schon mal wechselnden
Nachbarn.
254
Anhang
Schon gekauft? - Oder ist noch was zu retten?
Gerade im Wohnungseigentum
vernachlässigt der Planer oft die
tatsächlichen praktischen und
psychologischen Anforderungen
der zukünftigen Bewohner zu
Gunsten der Gewinnoptimierung
des Bauträgers.
Im Gegensatz zum Bau von
Mietwohnungen gilt es Eigentumswohnungen
so herzustellen,
dass der Verkaufspreis
dem Interessenten attraktiv erscheint.
Dauerhafte Materialien
und Konstruktionen zahlen sich bei einem „Geiz ist geil“-
Kaufverhalten auf Seiten des Bauträgers nicht aus. Hauptsache
die Zeit der Gewährleistung wird von ihm gut überstanden.
Manchmal wird mit einer Gewährleistungsverhinderungsverwaltung
die erforderliche Instandhaltung
und Instandsetzung so lange hinausgezögert, bis die Eigentümergemeinschaft
dran glauben muss.
Es gibt jedoch Hinweise in Planunterlagen, die auf die
Qualität der Planung und eventuell auch dem damit verbundenen
Ausführungsniveaus schließen lassen.
Wenn zum Beispiel der Duschabfluss in der hintersten
Ecke des Raumes und nicht aus Revisionsgründen an der
vorderen Ecke angeordnet ist, kann man den Eindruck
gewinnen, dass der Planer sich entweder keine Gedanken
dazu gemacht hat oder ihm die Detailausführung egal ist.
Oder wenn die Anordnung der Spüle und des Herds ohne
Berücksichtigung der praktischen Arbeitsabläufe gem. den
Richtlinien der „Arbeitsgemeinschaft moderne Küche e. V.“
bzw. den einschlägigen DIN-Normen widerspricht, kann es
vorkommen, dass man statt 62 lfm pro bereitete Mahlzeit
nunmehr 112 lfm in der Küche zurücklegen muss.
255
Anhang
So gibt es viele Details vor dem Kauf zu bedenken:
• Treppen und Böschungen in der Darstellung der Außenanlagen
werden gerne zugunsten ebener Grundstücke
weggelassen. Da kann es schon mal passieren,
dass man später aus dem Küchenfenster gegen eine
Stützmauer schaut.
• Rundherumaussichtsglücksgefühl
kann nach
vollständiger Fertigstellung
der Nachbarbebauung
dem Gefühl in einer
Gefängniszelle mit Hofaussicht
weichen.
• Ist ein der Wohnung im
Grundbuch zugeordneter Kfz.-Stellplatz vorhanden?
• Entspricht der im Grundbuch zugeordnete Kfz.-
Stellplatz auch der Realität?
• Oder sind ausreichend frei verfügbare Stellplätze gut
erreichbar?
• Garagen erfordern Gedanken zum optimalen Winterdienst
und zum Rangieren bzw. Wenderadius der
Fahrzeuge beim ein- und ausfahren.
• Garagen mit hydraulisch verstellbaren Plattformen sog.
„Doppelstock-Parker“ erfordern erheblichen Pflege- und
Wartungsaufwand von darauf spezialisierten Fachfirmen.
• Treppen können im fortgeschrittenen Alter nicht mehr
so gut begangen werden.
• Außentreppen brauchen Handläufe und Absätze. Bei
Frost können Metallhandläufe bei bloßer Berührung
ungewollte intensive Klebeverbindungen eingehen.
256
Anhang
• Kelleraußentüren vermeiden den Transport von Rasenmäher
und Fahrrädern durchs Treppenhaus.
• Gibt es Abstellmöglichkeiten für Gartengerätschaften
und -maschinen, ggf. in einem Geräteschuppen? Der
Transport zum Einsatzort sollte bequem möglich sein.
• Sind ausreichend Stellflächen für Müllgefäße vorgesehen?
Falls vorhanden gerne direkt neben dem Eingang
oder vielleicht sogar unter dem Küchenfenster?
• Abwasserhebeanlagen müssen regelmäßig gewartet
werden, denn sie können bei Ausfall zu intensiven
Kontakten mit dem biologischen Kreislauf führen,
insbesondere in Gartengeschosswohnungen.
• Apropos „Gartenwohnung“: Ist eine elegante Bezeichnung
für den althergebrachten Begriff „Kellerwohnung“
die oft gedanklich (völlig zu Unrecht?) mit feucht
und muffig in Verbindung gebracht wird.
• Stellfläche und Anschluss für Waschmaschine und
Trockner in der Wohnung oder im gemeinsamen
Wasch-Trockenraum vorgesehen?
• Münzzähler führen oft zu Nutzungsstress und erhöhten
Betriebs- und Instandhaltungskosten.
• Gemeinschaftliche Wasser- oder Gaszähler und deren
Absperreinrichtungen in privaten Kellerräumen laden
hervorragend zu nachbarlicher Kontaktaufnahme ein.
• Ist ein der Wohnung im Grundbuch zugeordneter Keller-Abstellraum
vorhanden? Und entspricht der Keller
auch der Realität?
• Separate Wohnungs-Außentüreingänge begünstigen
die Individualität der Miteigentümer, schaden jedoch
häufig dem Zusammengehörigkeitsgefühl und führen
zu teuren Dienstleistungsersatzlösungen.
257
Anhang
• Einraum-Apartments an einer einzigen Hausseite verhindern
oft die mehrmals täglich erforderliche Querlüftung
und unterstützen die Zucht von Schimmelpizen.
• Wir neigen alle dazu uns fußläufig den kürzesten Weg
von „A“ nach „B“ zu erschließen. Das kann man vorwiegend
in öffentlichen Parkanlagen beobachten,
wenn Planer diesen Grundsatz vernachlässigt haben.
Das gilt aber auch für die Möblierung im Raum, wenn
die Balkontür erreicht werden soll.
• Balkone, deren Böden höher liegen als das Wohnzimmer
oder die außenseitig wannenartig ohne Notabläufe
angeordnet sind, können bei Platzregen oder Schneeschmelze
aufstauen, da das Wasser nun ersatzweise
seinen Weg durch die Balkontür nimmt und auf diese
Weise freundlicherweise zur Schadenminimierung an
der außenliegenden Balkonkonstruktion beiträgt.
• Der Mensch fühlt sich instinktiv sicherer, wenn er aus
seiner Ruheposition die Tür bzw. das Fenster sehen
kann. Das gilt vor allem im Schlafzimmer.
• Möbel mit handelsüblichen Maßen (z. B. Bett, Kleiderschrank,
Kücheneinrichtung) werden im Plan schon
mal kleiner dargestellt, wie sie tatsächlich sind.
• Bett im Dachgeschoss wird unter der Dachschräge
angeordnet, die jedoch so niedrig ist, dass dort gar
kein Bett aufgestellt werden kann.
• Im Wohnraum fehlende Wandlängen für Couchgarnitur
oder Schrank. Im Plan Couch mitten im Raum?
• Schlafraum liegt direkt neben Aufzugsschacht.
• Im Schlafzimmer hinter der Tür zu geringe Stelltiefe
für Kleiderschrank.
• Im Schlafzimmer führt ein Kleiderschrank vor einer
nicht optimal wärmegedämmten Außenwand häufig
zu Kondensat bzw. damit zu Schimmelpilz dahinter.
258
Anhang
• Wasserhähne in Küchenarbeitsplatten unter dem Küchenfenster
verhindern bei zu niedriger Brüstungshöhe
des Fensters das Öffnen des Flügels zum Putzen.
• Rollläden vor Festverglasungen lassen sich rückseitig
nicht reinigen.
• Festverglasungen in Treppenhäusern oder an Oberlichtern
in Wohnungen erfordern häufig wiederkehrende
professionelle Reinigungen.
• Treppenhaus-Fenstergläser in Höhe der Stufen müssen
durch Umwehrungen gegen abstürzen gesichert
sein oder aus Sicherheitsglas bestehen.
• Kunststofffenster und -Balkontüren lassen sich in
wenigen Sekunden mit einem
Schraubenzieher oder Holzkeil
öffnen. Durchwurfhemmende
Fenstergläser und einbruchshemmende
Beschläge mit Pilzzapfen
bieten hier deutlich
mehr Sicherheit.
• Abluftanschlüsse für Dunsthauben direkt durch die
Außenwand sorgen für intensiven Austausch der
Kochkulturen im Haus.
• Einrohr- oder Zweirohrheizung, Rückabsperrventile
an Heizkörpern? - Fragen sie einen Heizungsfachmann.
• Voreinstellbare Thermostatventile in sämtlichen Einheiten
sind Voraussetzung für einen hydraulischen
Abgleich der Heizungsanlage bei der Modernisierung
und damit für einen Kredit für die Eigentümergemeinschaft
oder Zuschuss bei einer Förderung durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
259
Anhang
Kauf einer Eigentumswohnung
Eigentumswohnungen sind sehr beliebt. Ganz gleich ob es
sich um einen sanierten Altbau oder um einen modernen
Neubau handelt. Nach langer Suche hat man endlich eine
passende Wohnung gefunden und kann dem Vermieter Lebewohl
sagen. Man glaubt sich am Ziel aller Wünsche, sein
eigener Herr zu sein.
Ist das wirklich so? - Seitens des Verkäufers
werden gerne nur die positiven
Seiten ins rechte Licht gerückt. Wir
sind jedoch der Auffassung, dass auch
die Kenntnis über die Risiken die optimalen
Chancen für jeden Eigentümer
sichert. Um für Kaufinteressierte den
Traum von einer eigenen Wohnung
nicht zum Alptraum werden zu lassen,
habe ich im Folgenden einige Hinweise
zusammengestellt.
Die gesamte Wohnanlage besteht aus dem Gemeinschaftseigentum,
das sind diejenigen Bereiche, die von allen Bewohnern
gemeinschaftlich genutzt werden und den einzelnen
Wohnungen, dem Sondereigentum. Jede Wohnung gehört
einem anderen Eigentümer. Jeder Miteigentümer ist
gleichberechtigt aber auch gleich verpflichtet. Dabei hat jeder
das Recht auf individuelle Lebensgewohnheiten und
Ansichten. Dies gilt es zu koordinieren. Nur so können die
Versorgung mit Wärme und Wasser, die Entsorgung und
erforderlichen Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen im
gemeinschaftlichen Eigentum organisiert werden. Und da
viele Köche den Brei verderben, sind im WEG Regeln für
die Organisation einer Eigentümergemeinschaft aufgestellt.
Darüber hinaus hat jede Eigentümergemeinschaft eine individuelle
Teilungserklärung mit einer Gemeinschaftsordnung.
In der Teilungserklärung steht, wie die einzelnen Wohnungen
im Gebäude aufgeteilt sind. Es ist zweckmäßig vor dem
260
Anhang
Kauf zu prüfen, ob die angebotene Wohnung exakt genauso
auch in der Teilungserklärung ausgewiesen ist. Es ist
schon vorgekommen, dass eine Wohnung vorgezeigt wurde,
jedoch lt. Kaufvertrag eine ganz andere Wohnung gekauft
wurde. Und wenn man das erst nach Jahren bemerkt, ist
das Durcheinander ziemlich groß. Es ist auch zu prüfen,
ob die zugesagten Eigenschaften, wie eigener Stellplatz
oder eigener Gartenteil wirklich lt. Teilungserklärung der
Wohnung zugeordnet sind. Im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaften
kann man nur beanspruchen, wenn dies auch
die Teilungserklärung ausweist.
Die Gemeinschaftsordnung ist ein Anhang zur Teilungserklärung
und regelt die Organisation der Eigentümergemeinschaft,
insbesondere die Rechte und Pflichten.
Jeder Eigentümer ist Mitglied einer Zufallsgemeinschaft.
Miteigentümer kann man sich nicht aussuchen. Wer sich
in eine bestehende Gemeinschaft einkaufen möchte, sollte
sich beim Verkäufer die Protokolle der Eigentümerversammlungen
ansehen. Darin ist gewissermaßen die "Geschichte"
der Eigentümergemeinschaft festgehalten. Welche
Probleme es gab und wie sie bewältigt wurden, lässt
erkennen, wie das Zusammenleben funktioniert.
261
Anhang
Die Instandhaltungsrücklage dient zur Erhaltung des gemeinschaftlichen
Eigentums, wie z. B. Dach, Fassade,
Treppenhaus, Gemeinschaftsräumen und Außenanlagen.
Zur Finanzierung zahlt jeder Eigentümer ein monatliches
Hausgeld für Instandhaltung, Heizung, Wasser, Strom,
Dienstleistungen usw. auf das Gemeinschaftskonto ein.
Sollte einmal das Geld der Gemeinschaft nicht reichen, so
wird eine Sonderumlage fällig. Dann muss jeder Eigentümer
noch einmal zusätzlich in die Tasche greifen.
Das gleiche gilt, wenn ein Miteigentümer finanziell notleidend
wird. Klingeln Sie ruhig mal beim Nachbarn und lassen
Sie ihn ein wenig aus dem „Nähkästchen“ plaudern.
Auswahlkriterien für den Kauf
Eigentumswohnungen gibt es in den vielfältigsten Formen
und Qualitäten. Die Qual der Wahl kann ich Ihnen leider
nicht abnehmen. Doch hier einige Tipps.
Selbstnutzung oder Kapitalanlage
Selbstnutzer stellen andere Anforderungen
an die Wohnung als Vermieter.
Psychologen haben herausgefunden,
dass wir mehr aus dem Bauch heraus
entscheiden, als es uns bewusst ist.
Wer also eine Wohnung findet, bei der
es „klick“ macht, und der der von einem
auf den anderen Augenblick
weiß, dass sie die „Richtige“ ist, kann
sich glücklich schätzen. Er darf sich
gegenüber dem Verkäufer nur nichts anmerken lassen. Das
könnte seinen Verhandlungsspielraum einengen.
262
Anhang
Der Kapitalanleger, der vermieten möchte, legt andere Maßstäbe
an. Ihm kommt es darauf an, ob für eine Wohnung in
dieser Lage ausreichende Nachfrage von Mietinteressenten
besteht. Auch die Höhe der nachhaltig erzielbaren Miete
muss sich in angemessener Verzinsung zum Kaufpreis bewegen.
Der steuerliche Aspekt ist dabei ebenfalls zu berücksichtigen.
Zunehmend schauen Mieter auch auf die Höhe
der Mietnebenkosten (Betriebskosten). Hier sind Wohnungen
mit geringem Bewirtschaftungsaufwand eindeutig im Vorteil.
Neukauf vom Bauträger
Wer eine neue Wohnung zum Erstbezug
kauft, muss zunächst prüfen, ob
die Ausführungsqualität den Wünschen
entspricht. Beim Kauf aus dem
Prospekt sollte der Baubeschreibung
größte Aufmerksamkeit geschenkt
werden. Ist sie präzise formuliert? Ist
das geplante Gebäude auf der Zeichnungsdarstellung
in die tatsächliche
Grundstückssituation eingefügt? Ist
die in der Zeichnung dargestellte Möblierung
realistisch? Und jetzt wird’s kleinkariert: Sitzt im
Plan der Duschabfluss in der hintersten Wandecke, da wo
kein Installateur mehr dran komm? Oder hat der Planer
mitgedacht? - Im Zweifel fragen Sie einen Architekten.
Gerade ein Bauträger ist naturgemäß gehalten im Interesse
eines möglichst attraktiven Verkaufspreises die Herstellungskosten
möglichst gering zu halten. Im Gegensatz zu
einem Bauherrn der beabsichtigt seine erstellten Wohnungen
langfristig bei geringen Instandhaltungskosten zu vermieten,
bleibt der Bauträger von Wohnungseigentum hiervon
verschont. Da kann es schon mal passieren, dass wichtige
Detaillösungen dem Zufall überlassen werden und die
billigsten Handwerker ausgewählt werden. Diejenigen
Handwerker, die mit dem geringsten Preis angetreten sind,
263
Anhang
neigen schon mal zu sog. „Pfusch am Bau“. Häufig treten
die hieraus entstehenden Baumängel bzw. Bauschäden erst
nach Jahren außerhalb der Frist der Gewährleistung auf.
Guter Rat und Nachbesserungen sind dann teuer. Darum
ist es sinnvoll, weitere Überlegungen anzustellen.
Ist der Bauträger und sind die am Bau beteiligten Handwerker
zuverlässig und fachlich qualifiziert? Stehen geringe
Instandhaltungskosten oder nur auf schnellen Verkauf gerichtete
geringe Herstellungskosten im Vordergrund? Ist der
Verkäufer finanziell in der Lage das laufende Hausgeld auch
für noch nicht verkaufte Wohnungen zu bezahlen? Ist sichergestellt,
dass das Gebäude auch im Fall einer möglichen
Insolvenz mängelfrei fertig gestellt wird? Über die damit verbundenen
Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche
kann Sie ein Rechtsanwalt beraten.
Auch wenn sich alle am Bau Beteiligten viel Mühe geben,
lassen sich bei so viel Handarbeit Fehler nicht immer vermeiden.
Es kommt jedoch darauf an, ob und wie man sie
beseitigt.
In den ersten Jahren gilt es der Baufeuchtigkeit zur Vermeidung
von Schimmelpilz durch angepasstes Heizen und Lüften
entgegen zu wirken. Danach sinken die Heizungskosten.
Wie die Miteigentümer miteinander umgehen zeigt sich in
der Eigentümerversammlung bzw. den Beschlussprotokollen
und der Beschluss-Sammlung. Oft braucht es einige Jahre
bis alle ihren Platz in der Eigentümergemeinschaft gefunden
haben und die Vorteile dieser Wohnform optimal nutzen
können.
Kauf über Makler
Bei einer Bestandsimmobilie sollte ein Baufachmann prüfen,
ob eventuell Baumängel und Bauschäden vorliegen.
Die Höhe der angesparten Instandhaltungsrücklage ist im
Zusammenhang mit dem Erhaltungszustand des Gebäudes
264
Anhang
zu sehen. Wenn gerade aufwändige Instandhaltungsmaßnahmen
durchgeführt wurden, kann die Instandhaltungsrücklage
gering sein. Das geht dann in Ordnung.
Anders ist die Sache, wenn erheblicher Instandhaltungsstau
besteht und die Rücklage nicht kostendeckend ist.
Hier muss man mit entsprechenden Sonderzahlungen zur
Auffüllung der Instandhaltungsrücklage rechnen.
Auch wenn man sich spontan in die angebotene
Wohnung verliebt haben sollte,
gilt es eventuelle Scheuklappen abzulegen.
Lassen Sie sich die Jahresabrechnungen
und die Protokolle der Eigentümerversammlungen
vom Vorbesitzer zeigen. Dadurch
bekommen Sie auch einen Einblick
in die „Geschichte“ der Eigentümergemeinschaft.
Man kann daran erkennen, wie der Umgang
der Eigentümer miteinander ist und wie die Gemeinschaft
organisiert ist.
Ein Makler hat i. d. R. nur geringe Kenntnis von der von
ihm angebotenen Wohnung. Er wird sich darauf verlassen,
was für Angaben ihm sein verkaufswilliger Auftraggeber
macht. Sein Interesse gilt vor allem dem Kaufabschluss
und seiner Provision. Ob der Erwerber mit der von ihm gekauften
Wohnung glücklich wird und in die Eigentümergemeinschaft
passt, ist gegenüber seinem Provisionsbestreben
von nachrangigem Interesse. Man geht ab Kauf ohnehin
getrennte Wege.
Kauf über Verwalter in seiner Maklereigenschaft
Einen gemeinsamen Weg mit dem Verwalter geht ein Erwerber
einer Wohnung, die er direkt vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft
erwirbt.
265
Anhang
Solch ein Verwalter wird sich hüten „Schrott“ anzubieten.
Denn er weiß einiges über den Bauzustand des Gemeinschaftseigentums
und mögliche aktenkundige Probleme mit
der Wohnung. Ein sich über den Tisch gezogener Erwerber
kann schließlich dem Verwalter sehr viel Stress bereiten.
Ein sich nicht in die Gemeinschaft einfügender Erwerber
kann ihn auch Sympathie der übrigen Miteigentümer kosten.
Darum wählen erfahrungsgemäß makelnde Verwalter
sowohl die Wohnungen, die sie zu fairen Preisen anbieten,
als auch die infrage kommenden Kaufinteressenten im Interesse
aller Beteiligten so passend wie möglich aus.
Kauf vom Vorbesitzer
Zur Prüfung der Bauqualität und zur
Instandhaltungsrücklage gilt das Gleiche
wie im Kapitel „Kauf über Makler“
bereits beschrieben.
Die Prüfungskriterien für die Verwaltungsorganisation
entsprechen denen
anderer Kaufvarianten. Suchen Sie das
Gespräch mit anderen Miteigentümern.
So lässt sich auch erkennen, ob der Vorbesitzer die jährliche
Zuführung in die Instandhaltungsrücklage kleingeredet hat,
um evtl. aufgelaufene Reparaturkosten einem Erwerber aufzubürden.
Große oder kleine Wohnanlage
Wer gerne für sich allein lebt, kann von der Anonymität einer
größeren Wohnanlage profitieren. Hier werden oft alle
Arbeiten von einem Hausmeister übernommen und der Miteigentümer
muss sich so gut wie um nichts zu kümmern.
Wegen der Größe ist die gesamte Abwicklung wirtschaftlicher.
Darum sind die anteiligen Kosten für den laufenden
Betrieb auch geringer als bei kleinen Anlagen.
266
Anhang
Viele Leute glauben in einer größeren Eigentümergemeinschaft
mit mehr sozialen Konflikten konfrontiert zu werden.
Das kann ich aus unserer Erfahrung nicht bestätigen.
Größere Eigentümergemeinschaften haben oft einen Verwaltungsbeirat,
der sich engagiert einbringt. Dies dient
dem Wohl der gesamten Gemeinschaft.
In einer kleineren Wohnanlage ist dagegen
alles übersichtlicher. Der einzelne
Miteigentümer lebt aktiver innerhalb
der Gemeinschaft. Um Kosten
zu sparen, werden oft die typischen
Hausmeisteraufgaben von den
Eigentümern als tägige Mithilfe übernommen.
Kleinere Wohnanlagen sind in der Regel
nicht so wirtschaftlich zu betreiben,
als größere. Das gilt auch für Verwalter. Darum ist es
schwierig für Gemeinschaften mit weniger als acht Wohnungen
einen professionell arbeitenden Verwalter für das ortsübliche
Verwalterhonorar zu finden. Falls er trotzdem die
Verwaltung übernehmen sollte, wird er vom üblichen Honorar
abweichen müssen.
Dafür ist in einer kleinen Gemeinschaft alles individueller.
267
Anhang
Lebensdauer von Bauteilen
Auch wenn Ihnen der Verkäufer etwas anderes erzählt. Der
Verschleiß beginnt mit der Fertigstellung! Sei das Haus auch
noch so hochwertig gebaut. Um das auszugleichen ist eine
Eigentümergemeinschaft auch durch das WEG verpflichtet
für eine angemessene Instandhaltungsrücklage zu sorgen.
In diesem Artikel geht es um die statistische Lebensdauer
der einzelnen Bauteile. Natürlich beeinflusst die Materialqualität
und die Sorgfalt der Verarbeitung auch deren Lebensdauer.
Vielleicht kennen Sie das sogenannte „Knickei von
Halstenbek“ (www.knickei.de). Unglückseligerweise stürzte
dort das Hallendach bereits vor der Fertigstellung gleich
zweimal ein. Da ist man als Miteigentümer doch lieber an
der Cheops Pyramide von Gizeh beteiligt. Deren Alter wird
auf ca. 4550 Jahre geschätzt. Na gut, die Instandhaltung -
insbesondere der Außen- und Innenputz - wurde hier in
den letzten 4.500 Jahren etwas vernachlässigt.
Doch nichts hält ewig. Das sieht man auch daran, dass
seitens der Banken und des Finanzamtes die rechnerische
Lebensdauer eines Gebäudes zwischen 80 und 100 Jahren
angesetzt wird. Das ist die Grundlage für die Ermittlung
der Finanzierung und der steuerlichen Abschreibung.
Im Laufe der Gesamtlebenszeit ist das Gebäude den verschiedensten
Einflüssen ausgesetzt. Mechanische Beschädigungen,
Staub, Wind und Wetter, Schnee und Eis nagen
an den Fassadenbauteilen. Insbesondere der in den letzten
Jahrzehnten immer „saurer“ werdende Regen setzt den oft
ungeschützten Betonbauteilen stark zu. Bodenfeuchtigkeit
und Sickerwasser drücken unter der Erdoberfläche gegen
die Kelleraußenwände.
Auch die Bewohner wirken auf das Gebäude ein. Fenster
und Türen werden geöffnet und geschlossen. Bodenbeläge
werden abgenutzt, Treppenhauswände gestreift und bei
Transporten oft beschädigt. Das lässt sich nicht vermei-
268
Anhang
den. Ordentliche Menschen nehmen sich in Acht. Es soll
aber auch Zeitgenossen geben, die schon mal mit Fußtritten
oder Graffiti Türen und Wände traktieren.
Umsichtige Planer können für eine Vielzahl der Einwirkungen
entsprechende Vorkehrungen treffen. Sei es durch die
Wahl hochwertiger Materialien oder durch intelligente
fachlich korrekte Konstruktionen. Insoweit kann sich für
die nachstehend aufgeführten Bauteile im Einzelfall auch
schon mal eine abweichende Lebensdauer ergeben.
Die nachfolgende Liste gibt eine grobe Vorstellung über die
durchschnittliche Lebensdauer einzelner Bauteile. Die Reparaturhäufigkeit
ist in der Aufstellung nicht berücksichtigt.
Bereits 2 - 5 Jahre nach Bezug instandhaltungsbedürftig:
• Dauerelastische Fugen an Bade- und Duschwannen -
sogenannte „Wartungsfugen“
• Verbundpflaster über einer wiederverfüllten Baugrube
Alle 5 - 15 Jahre erneuerungsbedürftig:
• Außenfenster und -Türanstriche
• Elektromotorische Lüftungen
• Elektro-Warmwasserbereiter
• Fassadenanstriche und Betonschutz
• Flachdachabdichtungen
• Innenanstriche und Tapeten
• Textilbodenbeläge
Alle 15 - 30 Jahre erneuerungsbedürftig:
• Balkonabdichtungen
• Dachfenster
• Dachrinnen und Fallrohre aus Zinkblech
• Dauerelastische Fugen an Außenbauteilen
• Doppelparker-Garagen
• Elektronische Regeleinrichtungen
• Fassadenplattenbekleidungen
• Fußbodenbeläge aus Kunststoff
• Garagentore
• Heizkessel und -thermen
269
Anhang
• Heizkörper aus Stahl
• Heizöltank
• Holzbalkone aus Weichholz
• Isolierverglasungen
• Wand- und Dachanschlüsse aus Zinkblech
Alle 30 - 50 Jahre erneuerungsbedürftig:
• Aufzugsanlage
• Außenwandputz und -bekleidungen
• Ausstattung von Bädern und Küchen
• Dacheindeckungen und Dachanschlüsse
• Elektroinstallation
• Fenster und Außentüren
• Fliesen und Natursteinbodenbeläge innen
• Heizungsinstallation
• Installationen in Küchen und Bäder
• Schornsteinköpfe über Dach
• Teile der Abwasserleitungen im Boden
• Teile des Wand- und Deckenputzes innen
Hält in der Regel ein Gebäudeleben lang:
• Außenwände
• Betonfundament
• Dachstuhl
• Innentreppen und -wände
• Geschossdecken
• Natursteinbeläge
Bei dieser Aufstellung sind Erneuerungsmaßnahmen, die
dem technischen Fortschritt dienen, noch nicht berücksichtigt.
Man denke hier nur an Satelliten- und Kabelfernsehen,
weiterentwickelte Anforderungen an die Elektroinstallation,
EDV-Versorgung und besonders an den Klimaund
Wärmeschutz.
Auch aufwändige Modernisierungen als Anpassungen an
den sich fortlaufend verändernden Zeitgeist und das damit
einhergehende Schönheitsempfinden zur Erhaltung der
Anmutungsqualität sind nicht zu unterschätzen.
270
Anhang
Instandhaltung
Damit Ihrem Eigentum das nebenstehende
Schicksal erspart
bleibt, gehört die Bildung einer
angemessenen Instandhaltungsrücklage
zu einer ordnungsgemäßen
dem Interesse der Gesamtheit
der Wohnungseigentümer
entsprechenden Verwaltung.
Auch der einzelne Miteigentümer
kann im Rahmen seines Anspruchs
auf ordnungsmäßige
Verwaltung die Bildung einer solchen
auch im WEG verankerten Instandhaltungsrücklage
verlangen.
Als Maßstab für die Mindesthöhe der jährlichen Beträge zur
Instandhaltungsrücklage dienen die für den sozialen Wohnungsbau
festgelegten - vom Mieter zu zahlenden - zu geringen
Pauschalen der 2. Berechnungsverordnung (2. BV).
Bei Fortschreibung des Verbraucherpreisindex gelten ab
1. Januar 2014 folgende Sätze (je m² Wohnfläche im Jahr):
− für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit weniger als 22 Jahre
zurückliegt, höchstens 8,62 €;
− für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit mindestens 22 Jahre
zurückliegt, höchstens 10,93 €;
− für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit mindestens 32 Jahre
zurückliegt, höchstens 13,97 €;
− für einen maschinell betriebenen Aufzug zuzüglich 1,22 €.
− für Garagen und Garageneinstellplätze höchstens 82,60 €.
Diese Sätze werden alle drei Jahre an den Verbraucherpreisindex
(VPI) angepasst. Sie werden jedoch in der Wohnungswirtschaft
allgemein als viel zu niedrig angesehen.
271
Anhang
Von Bausachverständigen werden die in der Realität tatsächlich
erforderlichen Instandhaltungsbeiträge nach der
Formel berechnet:
Herstellungskosten je Quadratmeter x 65 x 1,5
100 x 80 Jahre
Bei Herstellungskosten von 2.000 € pro m² bedeutet das
bei 65% für das Gemeinschaftseigentum eine jährliche Zuführung
in die Rücklage von 24,00 € pro m² Wohnfläche.
Eine andere oft geübte Faustregel errechnet eine jährliche
Instandhaltung pro m² Wohnfläche von 0,8 - 1 % des Kaufpreises.
Bei einem Kaufpreis von 2.000 € pro m² Wohnfläche
wären dies ca. 16,- bis 20,- € pro m² im Jahr.
Nach den Erfahrungen in der Praxis werden meist zu niedrige
Beiträge dem Instandhaltungsrücklage-Guthaben zugeführt.
Es kann nur dringendst empfohlen werden, rechtzeitig
eine Anpassung der Beträge vorzunehmen. Im konkreten
Fall entscheidet die Eigentümerversammlung nach
eigenem Ermessen durch Mehrheitsbeschluss über die
Höhe der Instandhaltungsrücklage. Bauliche Besonderheiten
sind dabei mit zu berücksichtigen.
Ein ursprünglich in der Teilungserklärung festgelegter Beitrag
zur Instandhaltungsrücklage kann jederzeit mit Mehrheit
den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasst werden.
Die ermittelte jährliche Zuführung in die Instandhaltungsrücklage
ist dann nach Miteigentumsanteilen bzw. dem in
der Teilungserklärung angegebenen Schlüssel zu verteilen.
Eine Verpflichtung des Verwalters, das angesammelte
Rücklage-Guthaben auf einem gesonderten Verwaltungskonto
zu führen, besteht nicht. Es gilt aber die allgemeine
Verpflichtung, dass der Verwalter dem WEG die Gelder der
Wohnungseigentümer von seinem Vermögen trennen muss.
Die Vorstellung einiger Eigentümer, die Rücklage möglichst
zinsbringend in Anleihen oder Festgeld anzulegen, ist von
272
Anhang
der Justiz ablehnend bewertet worden. Abgesehen von den
Verlustrisiken müsse das Geld jederzeit für die Eigentümergemeinschaft
sofort verfügbar bleiben. Darum wird in
der Praxis das Rücklage-Guthaben auf einem Sparkonto
mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt und dafür soweit
möglich ein Bonuszins ausgehandelt.
Die Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Keinesfalls
darf das Rücklage-Guthaben zur Deckung anderer
Kosten (Rechtsanwalts- und Sachverständigenhonorare,
Heizölkauf usw.) herangezogen werden. Allenfalls darf das
noch auf dem Girokonto befindliche Geld, das noch nicht
dem Rücklagebankkonto zugeführt ist, kurzzeitig zur
Überbrückung eines Liquiditätsengpasses verwendet werden.
Das zweckentfremdete Geld muss dann jedoch spätestens
zum Jahresende wieder im Rücklagentopf sein.
Erst wenn genug Rücklage-Guthaben verfügbar ist, können
Kostenangebote eingeholt und über Auftragsvergaben
entschieden werden. Die Entscheidungen brauchen oft
lange Vorbereitungszeiten und werden häufig auch auf
unbestimmte Zeit verschoben. Darum geben Handwerksfirmen
zunehmend erst dann Kostenangebote ab, wenn geklärt
ist, dass die Eigentümergemeinschaft auch über ausreichende
finanzielle Mittel verfügt und eine Auftragsvergabe
auch tatsächlich zeitnah beabsichtigt ist.
Angemessene Rücklagen ermöglichen jederzeit die Durchführung
wertsichernder Erhaltungsmaßnahmen. Nur so
lassen sich Verwaltungsmehrleistungen für aussichtslose
Kostenangebote bzw. bei ersatzweisen Sonderumlagen
auch die damit verbundenen Zahlungsausfallrisiken vermeiden.
273
Anhang
Zuordnung Gemeinschafts- und Sondereigentum
Grundsätzlich ist alles Gemeinschaftseigentum
(GE), was lt. Teilungserklärung nicht
ausdrücklich als Sondereigentum (SE) definiert
ist. Das ist in der Regel alles, was von
außen und in Gemeinschaftsräumen sichtbar
ist und die konstruktiven Bestandteile
des Gebäudes. Gemeinschaftseigentum darf
von allen genutzt werden, das Sondereigentum
nur vom betreffenden Miteigentümer.
Allein für das Gemeinschaftseigentum wird
der Verwalter im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig.
Sie allein trägt alle damit zusammenhängenden Kosten.
Für das Sondereigentum ist der jeweilige Miteigentümer
selber zuständig. Hier kann er allein entscheiden.
Bei der jeweiligen Zuordnung gibt es auch Bereiche, die
rechtlich ungeklärt sind oder die in der Gemeinschaftsordnung
widersprüchlich festgelegt sind oder sogar gegen zwingende
Rechtsvorschriften verstoßen. Im letzten Fall muss
dies bei der Instandhaltung bereits vom Verwalter in eine
Kostentragungspflicht des Miteigentümers umgedeutet werden.
Dabei versuchen wir das von uns vermutete Rechtsempfinden
der Eigentümergemeinschaft und des betreffenden
Miteigentümers weitestmöglich mit zu berücksichtigen.
Die nachstehende Aufstellung ist nicht rechtsverbindlich,
spiegelt aber unseren praktischen Umgang mit der Verantwortung
in Grenzbereichen. Dabei behandeln wir Gemeinschaftseigentum
manchmal wie Sondereigentum oder anders
herum. Wenn es Konflikte geben sollte, kann in der Eigentümerversammlung
die Kostentragung im Einzelfall immer
noch per Beschluss geklärt bzw. geändert werden.
Selbstverständlich darf die Konstruktion und die Optik ohne
vorherigen Beschluss nicht verändert werden, auch wenn es
ein Sondereigentümer selber veranlasst und bezahlt.
274
Anhang
Bauteil / Schaden
Abflussverstopfung
Abwasserleitung
(innerhalb der Wohnung)
Antennensteckdose
Balkon
Balkonhandlauf
Balkonbrüstung
Balkonbodenbelag
(Fliesen, Holz, WPC usw.)
Balkonabdichtung
(zwischen Balk.-bodenbelag
und Dämmung bzw. Platte)
Balkonwärmedämmung
(auch Trittschalldämmung)
Balkonplatte (auskragend)
Balkon Tragkonstruktion
Zuordnung
Behandelt wie Sondereigentum
(falls Verstopfung innerhalb des Ablaufwegs
zum gemeinschaftlichen
Fallstrang liegt, wie z. B. von Dusche,
Spüle, Balkonablauf)
Behandelt wie Gemeinschaftseigentum
(wenn Verstopfung in einem
Rohrbereich liegt, an das auch andere
Wohnungen angeschlossen sind)
Behandelt wie Sondereigentum
(falls nur für die jeweilige Wohnung)
Behandelt wie Gemeinschaftseigentum
(falls mehrere Wohnungen
daran angeschlossen sind)
Behandelt wie Sondereigentum
(falls nur der Fernsehempfang der
einen Wohnung gestört ist)
Gemeinschaftseigentum (bei Störungen
in mehreren Wohnungen)
Sondereigentum (gemeint ist nur
der Luftraum des Balkons)
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum (sofern er allein
keine dichtende Wirkung hat)
Gemeinschaftseigentum (auch
falls ggf. als Bodenbelag mit dichtender
Wirkung)
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum
275
Anhang
Balkongully
Gemeinschaftseigentum
(Sondereigentümer sollte pflegen)
Balkonunterverkleidung Gemeinschaftseigentum
Briefkastenanlage
Briefkastenschloss
Briefkastenschlüssel
Gemeinschaftseigentum (auch
Einzelkästen an der Hauswand)
Behandelt wie Sondereigentum
Behandelt wie Sondereigentum
Briefkastenbeschriftung Behandelt wie Sondereigentum
Carport
Dachflächenfenster
Doppelparker (hydraul.)
Doppelparker-Bühne
(gemeint Kfz.-Plattform)
Durchlauferhitzer
Elektrik innerhalb der
Wohnung
Estrich
Estrichdämmung
(Trittschalldämmung)
Fenster incl. Beschlag
Fensterverglasung
Gemeinschaftseigentum (auch
auf sondergenutzter Fläche)
Gemeinschaftseigentum
(Sondereigentum ist der innenseitige
Anstrich)
Behandelt wie Gem.-eigentum
Behandelt wie Gem.-eigentum
Sondereigentum (falls in Whg.)
Sondereigentum ab Unterverteilung
Gemeinschaftseigentum
(auch innerhalb der Wohnung)
Gemeinschaftseigentum
(auch innerhalb der Wohnung)
Gemeinschaftseigentum
(Sondereigentum ist der innenseitige
Anstrich und der Fenstergriff)
Gemeinschaftseigentum
(sehr häufig gem. Teilungserklärung
wie Sondereigentum zu behandeln)
276
Anhang
Garage
einzeln stehend
Garagentor
Garagentor-
Schließzylinder
Garagentorschloss
Gartenpflege auf Sondernutzungsflächen
Haustür
Haustürschloss
Haustürschließzylinder
Haustürschlüssel
Heizkessel im Keller
Heizkörper im Keller
Heizkörper in Wohnung
Gehölze auf Sondernutzungsflächen
Heizkörper-
Thermostatventil
Gemeinschaftseigentum
(gemeint ist der Baukörper)
Sondereigentum (nur Luftraum)
Gemeinschaftseigentum
Behandelt wie Sondereigentum
(Gem.eigentum b. Sammelgaragen)
Gemeinschaftseigentum
(auch bei Einzelgaragen)
Behandelt wie Sondereigentum
(jedoch ohne Entfernung
/Bepflanzung mit Gehölzen)
Gemeinschaftseigentum (Pflege
jedoch durch Sondernutzer)
Gemeinschaftseigentum (auch
falls Wohnungseingangstür)
Gemeinschaftseigentum (auch
falls Wohnungseingangstür)
Gemeinschaftseigentum (falls
gleichzeitig Wohnungseingangstür
behandelt wie Sondereigentum)
Behandelt wie Sondereigentum
(auch bei Schließanlage)
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum
Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum (falls lt. Teilungserklärung
Heizkörper in Verbindung
mit Heizleitungen dazu deklariert -
BGH vom 08.07.11 Az. V ZR 176/10)
277
Anhang
Heizleistungsminderung
durch Luft
im System
Heizleistungsminderung
wegen Verschlammung
der Fußbodenheizung
Heizungsleitungen
(im räumlichen Bereich einer
Wohnung)
Heizungs-Absperrhahn
(für einzelne Wohnung)
Heizungs-Einzeltherme
Kellertür für Eigentümerkeller
(Einzelkeller)
Einzel-Kellertürschloss
Kellerverschlag
Kellerverschlag-Trennwand
(zwischen Abteilen)
Keller-Vorhängeschloss
Klingelanlage
(auch im räumlichen Bereich
des Sondereigentums)
Klingelbeschriftung
Lüftermotor für Bad- u.
Küchenentlüftungen
Gemeinschaftseigentum
(Gluckergeräusche treten meist in
der obersten Wohnung auf)
Behandelt wie Gemeinschaftseigentum
(verschlammtes Heizwasser
kursiert im gemeinschaftlichen
Heizkreislauf des Hauses)
Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum
(falls lt. Teilungserklärung Heizleitungen
zusammen mit Heizkörpern
als Sondereigentum deklariert)
Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum (auch falls im
gemeinschaftl. Keller aufgestellt)
Gemeinschaftseigentum
(siehe auch Wohnungseingangstür)
Behandelt wie Sondereigentum
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum
Gemeinschaftseigentum
Behandelt wie Sondereigentum
Sondereigentum (auch außerhalb
der Wohnung, falls nur für diese
Wohnung zuständig)
278
Anhang
Markisen
Nachtspeicherofen
Pflanzkasten auf Balkon
(als bauseitiges Brüstungselement)
Rohrtrenner (zum Trinkwasserschutz)
Rollladengurt
Rollladenpanzer
Behandelt wie Sondereigentum
Sondereigentum
Gemeinschaftseigentum
(Erde und Bepflanzung gilt als Sondereigentum)
Gemeinschaftseigentum
Behandelt wie Sondereigentum
(bei Einzelthermen)
Behandelt wie Sondereigentum
Gemeinschaftseigentum
(gemäß Teilungserklärung manchmal
dem Sondereigentum zugeordnet)
Sprechanlage an Haustür Gemeinschaftseigentum
Sprechanlage in der
Wohnung
Steckdose für Eigentümer-Waschmaschine
in
Waschküche
Terrassenplattenbelag
Terrassensichtschutz
Wasser-Absperrhahn für
die Wohnung
Wasserhahn für Eigentümer-Waschmaschine
in Waschküche
Behandelt wie Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum
(im Gegensatz zum nicht dichtenden
Balkonbelag der mangels dichtender
Wirkung zum Sondereigentum
gehört.)
Gemeinschaftseigentum
Behandelt wie Gemeinschaftseigentum
(falls damit die gesamte
Wohnung vom gemeinschaftlichen
System abgesperrt wird)
Behandelt wie Sondereigentum
279
Anhang
Wasserleitungen
(im räumlichen Bereich einer
Wohnung)
Wohnungseingangstür
mit Türrahmen und
Drücker
Wohnungs-
Eingangstürschloss
Wohnungsschlüssel
Wohnungstrennwand
Zähler
(Hauptzähler für Gas,
Fernwärme, Wasser, Strom)
Zählereinrichtung für
Wasser und Heizung
Gemeinschaftseigentum (falls
mehrere Wohnungen daran angeschlossen
sind)
Sondereigentum (falls nur die jeweilige
Wohnung daran angeschlossen
ist)
Gemeinschaftseigentum
(Innenseite des Türblatts gehört
zum Sondereigentum)
Behandelt wie Sondereigentum
incl. Schließzylinder u. Beschlag
Behandelt wie Sondereigentum
(auch bei Gem.-Schließanlage)
Gemeinschaftseigentum
Alleineigentum der jeweiligen
Versorger
Gemeinschaftseigentum (soweit
nicht von Servicefirma gemietet)
280
Anhang
Zusammenstellung der Betriebskostenarten
Folgende Kostenpositionen, sofern sie regelmäßig anfallen,
dürfen auf Mieter gemäß der Betriebskostenverordnung
(BetrKV) bei frei finanzierten Wohnungen umgelegt werden.
Die Umlage muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein.
Dabei sollten alle Kostenpositionen namentlich aufgeführt
sein.
Betriebskostenart
Laufende öffentliche
Lasten des Grundstücks
Wasserversorgung
Entwässerung
Heizungskosten
Beispiele
Grundsteuer
Nicht: Hypothekengewinnabgabe
Wasserverbrauch, Grundgebühren,
Mietkosten von Wasserzählern (auch
Zwischenzählern), Betriebskosten einer
eigenen Wasserversorgungsoder
-aufbereitungsanlage
(einschließlich Aufbereitungsstoffe)
Gebühren für öffentliche Entwässerungsanlage,
Betriebskosten einer
privaten Anlage, Betriebskosten einer
Entwässerungspumpe
Verbrauchte Brennstoffe, Lieferungskosten
für Brennstoffe, Betriebsstrom,
Kosten der Bedienung,
Pflege, Überwachung der regelmäßigen
Prüfung der Betriebsbereitschaft
und -sicherheit, Gasprüfung, Einstellarbeiten
durch einen Fachmann,
Reinigungskosten, Heizöltankreinigung,
Immissionsschutz-Messungen,
Miete der Verbrauchserfassungsgeräte,
Heizkostenabrechnung und -
aufteilung, Reinigung und Wartung
von Eigenheizungen
281
Anhang
Warmwasserkosten
Aufzug
Straßenreinigung
und Müllabfuhr
Hausreinigung und
Ungezieferbekämpfung
Gartenpflege
Pflege der gärtnerisch angelegten
Flächen, Erneuerung von Pflanzen
und Gehölzen (nicht die Erstbepflanzung),
Pflege der Spielplätze einschließlich
Sanderneuerung (nicht die
erstmalige Sandbefüllung), Pflege der
privaten Plätze, Zugänge und Zufahrten
Allgemeinbeleuchtung
Kosten der Erwärmung, Reinigung
und Wartung von Warmwassergeräten,
Labor-Untersuchungen gem.
Trinkwasserverordnung, Miet- und
Abrechnungskosten von Warmwasserzählern,
Einstellarbeiten durch
einen Fachmann
Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung,
Überwachung, Pflege, regelmäßige
Prüfung der Betriebsbereitschaft
und -sicherheit, Notrufsystem,
Einstellarbeiten durch einen
Fachmann, Reinigung
Kosten für öffentliche Straßenreinigung
und Müllabfuhr bzw. Kosten
entsprechender nicht öffentlicher
Maßnahmen
Säuberung gemeinsam benutzter
Gebäudeteile wie Flure, Zugänge,
Treppen, Keller, Speicherräume,
Waschküche, Aufzug, Kammerjäger,
Mittel zur regelmäßigen Ungezieferbekämpfung
Außenbeleuchtung, Beleuchtung der
gemeinsam benutzten Gebäudeteile
wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller,
Speicherräume und Waschküchen
282
Anhang
Schornsteinreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherung
Hausmeister
Gemeinschaftsantenne
/ private
Verteileranlage für
Breitbandkabelnetz
und Satellitenanlage
Maschinelle Wascheinrichtung
Kehrgebühren des Schornsteinfegers
nach der Gebührenordnung
Versicherung des Gebäudes gegen
Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden
(Wohnungsgebäude-
Versicherung), Glas-Versicherung,
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
Gewässerschadenversicherung
(Öltank-Versicherung), Aufzug (nicht:
Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutz-Versicherung)
Vergütung, Sozialbeiträge und alle
geldwerten Leistungen, die der
Hausmeister für seine Arbeit erhält,
sofern diese nicht Instandhaltung,
Instandsetzung, Erneuerung,
Schönheitsreparaturen oder Hausverwaltung
betreffen
Betriebsstrom, regelmäßige Überprüfung
der Betriebsbereitschaft, Einstellung
durch einen Fachmann,
Nutzungsentgelt für Fremdanlage,
laufende monatliche Grundgebühren
für Kabelanschluss
Bei Satellitenanlage ggf. Lizenzgebühren
wegen „Weiterleitung von
Rundfunksignalen“
Betriebsstrom, Überwachung, Pflege
und Reinigung, regelmäßige Überprüfung
der Betriebssicherheit und -
bereitschaft, Wasserversorgung
Sonstige Betriebskosten
(Positionen im
Mietvertrag namentlich
aufführen)
Dazu gehören: Betriebskosten (insbesondere
Wartungskosten gem. Wartungsvertrag)
von Nebengebäuden,
Anlagen und Einrichtungen wie z. B.
283
Anhang
Rolltoren, Garagenhebebühnen,
Müllschlucker, Sauna und
Schwimmbad, von Feuerlöschgeräten,
Rauchwarnmelder in Wohnungen
und Gemeinschaftsräumen,
RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-
Abzugsanlagen), Kosten für eine
Dachrinnenheizung sowie -reinigung
Vorsicht
Instandhaltungskosten, Reparaturen,
Verwaltungskosten (z. B. die Kosten
des Wohnungseigentumsverwalters)
und Kapitalkosten (Darlehenszinsen)
dürfen nicht umgelegt werden
284
Anhang
Zusammenstellung verschiedener Mieten
Grundmiete (Netto-, Kalt- oder Nettokaltmiete)
Miete, allein für die Überlassung der Wohnung. Betriebskosten
für Wasser, Heizung usw. sind extra.
Grundmiete zuzüglich Betriebskosten
Gesamtmiete bestehend aus Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlungen.
Hier müssen nach Ablauf des Abrechnungsjahres
bis spätestens zum Ablauf des Folgejahres
alle angefallenen Betriebskosten mit den Vorauszahlungen
des Mieters verrechnet werden. Dies ist die am
meisten genutzte Form der Mietvereinbarung.
Indexmiete
Mietanpassungsvereinbarung. Die Entwicklung der Miete
wird durch Preisentwicklung anderer Leistungen und Güter
bestimmt. Die Mietenwicklung wird dabei meist an den
statistischen Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt.
Inklusivmiete (Brutto-, Pauschal- oder Bruttowarmmiete)
Gesamtmiete bestehend aus Grundmiete und Betriebskosten
für z. B. Wasser, Heizung, Versicherung usw.
Kostenmiete
Miete für öffentliche geförderte Wohnungen (Sozialer Wohnungsbau),
die nicht höher sein darf, als es zur Deckung
der laufenden Aufwendungen erforderlich ist. Es gelten die
Bestimmungen der 2. Berechnungsverordnung (2. BV). Für
die Mietpreisermittlung gibt es ein vorgeschriebenes Berechnungsverfahren:
die Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Marktmiete
Miete, die üblicherweise tatsächlich auf Grund der Marktverhältnisse
für die betreffende Wohnung und Wohngegend
zu erzielen ist. Hier diktiert Angebot und Nachfrage den
Mietpreis. Insbesondere wirkt sich hier Anmutungsqualität
bezogen auf die Wohnlage aus.
285
Anhang
Ortsübliche Vergleichsmiete
Miete, die üblicherweise für eine frei finanzierte Wohnung,
in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit
und Lage in einer Gemeinde gezahlt wird. In vielen Gemeinden
gibt es dafür Vergleichsmietentabellen.
Pauschalmiete ►Warmmiete
Staffelmiete
Bereits im Mietvertrag werden über eine festgelegte Laufzeit
die jährlichen Mietsteigerungen festgelegt. Für den
Vermieter entfällt die aufwändige Prozedur des Mieterhöhungsverlangens.
Teilinklusivmiete
Gesamtmiete, bestehend aus Grundmiete und Betriebskosten,
jedoch ohne Heizungskosten. Die Heizkosten werden
hier oft in Form von Wärme-Contracting direkt zwischen
dem Wärmelieferanten und dem Mieter abgewickelt.
Warmmiete
Wegen der gesetzlichen Pflicht zur verbrauchsabhängigen
Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten kaum
noch üblich. Rechtlich darf diese Form der Miete nur noch
in wenigen Ausnahmefällen vereinbart werden.
Nicht preisgebundene Wohnungen
Alle freifinanzierten anderen Wohnungen. Hier gilt ausschließlich
das Miethöhegesetz (MHG) mit der entsprechenden
Rechtsprechung dazu. Die Miete kann ortsüblich
ermittelt werden.
Preisgebundene Wohnungen
Alle nach dem 3. Oktober 1999 fertiggestellten Sozialwohnungen.
Hierfür gelten das Wohnungsbindungsgesetz, die
Neubaumietenverordnung und die 2. BV und die Kostenmiete.
286
Anhang
Zusammenstellung verschiedener Versicherungen
Elementarschadenversicherung
Deckt die Risiken aus Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch,
Bergsenkung ab. Dieses Risiko ist Teil der Sachversicherung.
Allerdings sind die Versicherer bei der Annahme
eines Versicherungsantrags sehr wählerisch. Insbesondere
Gebäude, bei denen bereits Elementarschäden
aufgetreten sind, werden häufig abgelehnt.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Deckt die Risiken aus dem Betrieb eines Öltanks ab. Auch
hier gilt natürlich der Grundsatz, dass alles getan werden
muss, um Schäden zu vermeiden. Insbesondere den Tank
regelmäßig prüfen zu lassen. Sollte dennoch einmal Öl
austreten und ins Erdreich versickern, wird’s teuer. Gut,
falls man entsprechend versichert ist.
Glasversicherung
Deckt die Risiken aus Glasbruch. In der Praxis hat diese
Versicherung nur geringe Bedeutung. In den meisten Gemeinschaftsordnungen
ist die Instandhaltung der Glasflächen
im Bereich der Wohnungen dem jeweiligen Wohnungseigentümer
zugewiesen. Dieser hat häufig eine eigene
Hausratversicherung, die das Glasbruchrisiko mit abdeckt.
Wegen der übrigen Fensterverglasung im Treppenhaus,
Keller oder der Haustür hat die Eigentümergemeinschaft
oft kein Versicherungsbedürfnis und trägt das Glasbruchrisiko
selbst.
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Deckt die Risiken aus dem Betreten des Grundstücks ab.
Zum Abschluss dieser Versicherung ist jede Eigentümergemeinschaft
bereits aus der Gemeinschaftsordnung heraus
verpflichtet.
Beispiel: Im Winter stürzt bei Glatteis ein Besucher auf dem
Hauszugangsweg. Der Winterdienst ist als tätige Mithilfe
287
Anhang
nach Plan auf alle Miteigentümer bzw. deren Mieter aufgeteilt.
Der mit der Ausführung Betraute war kurzfristig verhindert.
Ein Fall für die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Doch Vorsicht: Auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
entbindet nicht von der Verkehrssicherungspflicht.
Die Versicherung prüft dann sehr genau, ob
die Eigentümergemeinschaft sich um die Verkehrssicherung
bzw. ihre Obliegenheitspflicht gekümmert hat. Wenn
nicht, ist der Versicherungsschutz gefährdet.
Darum sollte eine Eigentümergemeinschaft die Ausübung
der Verkehrssicherungspflicht wichtig nehmen. Das wäre
ja auch sehr praktisch, wenn man sich die Kosten für den
Winterdienst sparen würde, nach dem Motto: Wenn was
passiert, zahlt’s ja die Versicherung.
Immobilienversicherung
(Wortschöpfung einer bekannten deutschen Versicherung)
Die mir erst kürzlich unter die Augen gekommene Police
einer sog. „Immobilienversicherung“ deckte „Innere Unruhen“,
wie Schäden durch Streik und Aussperrung, mutwillige
Beschädigung (Graffiti), Fahrzeuganprall, Rauch- und
Überdruckschäden eines Mehrfamilienhauses ab. Die Jahresprämie
für einen Versicherungswert von nur 25.000 €
betrug ebenfalls nur lächerliche 1.088,00 € jährlich.
Sachversicherung (Gebäude- bzw. Feuerversicherung)
Mit der Sachversicherung werden alle Risiken aus Feuer-,
Leitungswasser-, Sturm- und ggf. Überspannungsschäden
abgedeckt. Dabei wird in zunehmenden Maß von den Versicherern,
insbesondere für das Leitungswasser- bzw.
Sturmrisiko, eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von
den Versicherungsnehmern gefordert.
In Niedersachsen zum Beispiel können auch einzelne Eigentumswohnungen
versichert werden.
288
Anhang
Zusammenstellung der Wertermittlungsverfahren
Ertragswert
Wird angewandt bei Mehrfamilienhäusern bzw. so genannten
Renditeobjekten, die der Eigentümer nicht selbst bewohnt.
Hier zählt nur der Mietertrag. Dabei behandelt man
die jährliche Netto-Mieteinnahme wie eine Verzinsung eines
Kapitalvermögens bei einer Bank. Durch die Hochrechnung
der fiktiv angenommenen Verzinsung gelangt
man zu dem Ertragswert des fiktiv eingesetzten Kapitals.
Marktwert
Angebot und Nachfrage bestimmen den Wert. Da nutzen
auch die tollsten Wertermittlungsverfahren manchmal
nicht viel. Naturgemäß schätzt ein Verkäufer den zu erzielenden
Kaufpreis für seine Immobilie höher ein, als ein
Kaufinteressent. Den Marktwert kann man nicht berechnen.
Den muss man riechen. Den besten Riecher dafür hat
ein erfahrener Makler.
Neuwert
Dieser bezieht sich auf die gebaute Substanz und bezeichnet
die Erstellungskosten zum aktuellen Zeitpunkt. Für die
Berechnung des Neuwerts wird in der Regel das umbaute
Volumen nach der SIA Norm 116 ermittelt und mit einem
m³-Preis multipliziert. Die m³-Preise werden in verschiedenen
Statistiken erfasst und sind abhängig von Region,
Nutzungsart, Bautyp und Qualitätsstandard.
Sachwert
Wird angewandt bei Einfamilienhäusern, denn hier spielt
die Mieteinnahme keine Rolle. Grundlage dazu sind die
Baukosten. Er errechnet sich aus dem umbauten Raum
oder der Wohnfläche. Aus Tabellen werden die Baukosten
pro m² Fläche oder pro m³ umbauter Raum ermittelt. Aus
der Multiplikation von beiden Werten ergeben sich die ungefähren
Neubaukosten. Hiervon wird nach einer Tabelle
bzw. Formel eine Altersminderung für das Alter des Hau-
289
Anhang
ses abgezogen. Dann wird noch der Wert des Grundstücks
dazu addiert. Fertig ist der Sachwert.
Vergleichswert
Wird angewandt bei Eigentumswohnungen. Grundlage
sind Verkaufspreise vergleichbarer Eigentumswohnungen.
Bei jedem Immobilienverkauf werden vom Gutachterausschuss
die Verkaufspreise gesammelt, ausgewertet und
vergleichbar gemacht. Bei der Wertermittlung für Eigentumswohnungen
wird dann auf diese Vergleichswerte zurückgegriffen.
Verkehrswert
Ist der durch eine Berechnung legitimierter ungefährer
Marktwert. Dabei wird der Verkehrswert gleichzeitig nach
verschiedenen Verfahren ermittelt. Aus den Einzelwerten
wird sodann mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl, Ausgleichfaktoren
und Gewichtungen der Verkehrswert bestimmt.
Der bei Zwangsversteigerungen angegebene Verkehrswert
wird vom Gutachterausschuss durch Sachverständige
gem. den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006)
ermittelt.
Versicherungswert
Der Versicherungswert entspricht der Versicherungssumme,
zu welcher ein Gebäude im Falle eines Totalschadens
versichert ist. Der Versicherungswert ist an einen versicherungsinternen
Index gebunden, d. h. er passt sich der allgemeinen
Baukostenentwicklung an. Aufgrund des Versicherungswertes
werden die Prämien festgelegt.
290
Anhang
Problem – Was tun?
Wenn der Abfluss mal verstopft ist...
nimm doch „Abflussfrei“...♫
...das macht den Abfluss frei! ♫
So klang früher ein gesungener Werbeslogan für ein bekanntes
Chemieprodukt.
Sie wissen sicher, was Ihnen dieser Hersteller empfiehlt.
Doch was Ihr Verwalter empfiehlt, erfahren Sie hier.
Und weil es im Wohnungseigentum manchmal auch an
anderen Stellen klemmt und ich ein Herz für überlastete
Verwalter habe, will ich versuchen, auf die häufigsten Fragen
zu antworten.
Zuerst zum Abfluss
Zunächst prüfen, ob die Verstopfung innerhalb der Wohnung
liegt oder ob auch andere Wohnungen betroffen sind.
Wenn die Verstopfung offensichtlich nur in Ihrer Wohnung
auftritt, sind nur Sie allein zuständig. Sie können sich nach
291
Anhang
freiem Ermessen für Chemie, Sauger, Spirale, Installateur
oder die Luxusvariante einer Hochdruckspülung entscheiden.
Sollte sich bei der Abflussreinigung herausstellen, dass
die Ursache wider Erwarten doch im Hauptabflusssystem
des Hauses liegt, informieren Sie Ihren Verwalter.
Wenn offensichtlich andere Wohnungen
ebenfalls betroffen sind, liegt die
Ursache sehr wahrscheinlich im Gemeinschaftseigentum.
Informieren Sie
Ihren Verwalter. Er wird sofort die notwendigen
Maßnahmen einleiten. Die
Kosten übernimmt die Eigentümergemeinschaft.
Unerklärlicherweise treten unangenehme
Verstopfungen meist an Feiertagen
auf. Wenn dann der Verwalter
ausnahmsweise einmal nicht erreichbar
sein sollte, rufen Sie eine Fachfirma Ihres Vertrauens.
Dazu sind Sie in einem solchen Notfall sogar verpflichtet.
Balkon undicht - soll doch der Balkoneigentümer zahlen!
Auch wenn der Balkon in Ihrer Teilungserklärung
dem Sondereigentum
zugeordnet ist, bedeutet dies
lediglich, dass damit der Luftraum
des Balkons und der Bodenbelag
gemeint sind. Alles was an einem
Balkon von außen sichtbar ist, wie
z. B. das Balkongeländer, die Regenrinne
oder der Wandanstrich im
Bereich des Balkons, gehört zwingend
zum Gemeinschaftseigentum.
Das gilt auch für die Balkonplatte
und die zwischen Balkonbelag und
292
Anhang
Balkonplatte eingebaute Abdichtung. Die Kosten für die In-
standsetzung dieser Abdichtung übernimmt die Eigentümergemeinschaft.
Sollte der Bodenbelag gleichzeitig auch die Funktion der
Abdichtung übernehmen, wie z. B. bei einer Beschichtung
mit Kunstharz, dann ist auch dieser Bodenbelag ohnehin
in der Verantwortung der Eigentümergemeinschaft.
Dach undicht - bezahlt das die Versicherung?
Schön wär’s! Leider ist das Schadenrisiko für die Versicherung
viel zu hoch. Darum sind auch nur Schäden wegen
„bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser“ versi-
chert. Niederschlagswasser gehört nicht dazu. Reparatur-
kosten übernimmt die Eigentümergemeinschaft.
Dach undicht - wer zahlt meine Wohnungsrenovierung?
Sie selbst! Sie müssen auch den Handwerker selbst beaufhaftet
im Normalfall
nicht für die Folgeschäden in Ihrer
Wohnung! Das ist das Risiko des
tragen. Die Eigentümergemeinschaft betroffenen Wohnungseigentümers.
Anders sieht die Sache aus, wenn
die Undichtigkeit des Daches der
Eigentümergemeinschaft bekannt
war und sie trotzdem die erforderliche
Reparatur per Beschluss abgelehnt
hatte. In diesem Fall hat
die Gemeinschaft den Schaden in
Ihrer Wohnung verschuldet und
haftet auch für die Folgeschäden
in ihrer Wohnung. Für die reine Schadensbeseitigung
übernimmt sie dabei die Kosten. Jedoch nicht für beglei-
tende wertverbessernde Maßnahmen.
293
Anhang
Eigentümerversammlung - wozu soll ich dahin?
Jeder Mensch strebt danach, seine persönlichen Bedürfnisse
so weit wie möglich erfüllt zu bekommen. Dieser Antrieb
ist überlebensnotwendig.
In einer Eigentümergemeinschaft sind die Miteigentümer in
wesentlichen Lebensbereichen aufeinander angewiesen.
Dies führt hin und wieder zu Enttäuschungen. Darum ist
es wichtig, sich dem Nachbarn mitzuteilen, jedoch dabei
auch dessen Standpunkt als gleichwertig anzuerkennen.
Die beste Gelegenheit dazu ist die Eigentümerversammlung.
Die persönlichen Ansichten werden
ausgetauscht und es wird nach tragfähigen
Lösungen gesucht. Gerade darum
ist es wichtig, dass sich jeder an
der Meinungsfindung beteiligt und so
die Entscheidung mit beeinflusst. Dabei
entscheidet letztendlich die Mehrheit.
Das ist das Grundprinzip der
Selbstverwaltung der Eigentümer.
Es ist wenig sinnvoll, wenn die vernünftige
Mehrheit nicht mehr an Eigentümerversammlungen
teilnimmt und den extremen Kräften das Feld überlässt.
Falschparker auf meinem Stellplatz - wer kümmert sich?
Für seinen Stellplatz im Sondernutzungsrecht ist allein der
jeweilige sondernutzungsberechtigte
Miteigentümer zuständig.
Er muss sich selbst
darum kümmern, wenn jemand
auf seinem Stellplatz
widerrechtlich parkt
Keinesfall
294
Anhang
Fassadenanstrich erforderlich - die anderen wollen nicht!
Werben Sie bei den übrigen Miteigentümern für Ihr Vorhaben.
Lassen Sie Ihren Beschlussantrag rechtzeitig in die
Einladung zur Eigentümerversammlung aufnehmen. Zur
Not können Sie auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung
beantragen. Die Mehrheit wird dann über Ihren
Antrag entscheiden.
Im Fall der Ablehnung können Sie dann immer noch das
Wohnungseigentumsgericht anrufen. In diesem Fall müssen
Sie den Richter jedoch von der Dringlichkeit überzeugen.
Fensterscheibe blind - wer bezahlt?
Wer für die Fensterscheibe zuständig ist, muss im Einzelfall
anhand der Gemeinschaftsordnung geprüft werden. Wenn
hier über die Zuordnung zum Sondereigentum oder unter
dem Begriff Instandhaltung nichts geschrieben steht, dann
gilt das WEG und die Eigentümergemeinschaft ist zuständig.
In den meisten Gemeinschaftsordnungen steht jedoch,
dass der jeweilige Sondereigentümer Glasschäden an den
Fenstern, die sich im räumlichen Bereich seines Sondereigentums
(Wohnung) befinden, selber beseitigen muss bzw.
auch die Kosten dafür allein trägt.
Formalien - was soll das? - Wir sind uns doch einig!
Die Einigkeit endet erfahrungsgemäß
da, wo der Geldbeutel
anfängt. Spätestens
wenn ein Miteigentümer das
Gefühl hat, ungerecht behandelt
zu werden, regt sich Widerstand.
Bei der Suche nach
Möglichkeiten, das scheinbar
295
Anhang
Unabwendbare doch noch abzuwenden, entwickelt der
Mensch eine gehörige Portion Fantasie. Spätestens dann ist
es für die Eigentümergemeinschaft vorteilhaft, wenn bei der
Beschlussfassung alle rechtlichen Formalien beachtet wurden
und hier kein Schlupfloch für Rechtsanwälte mit deren
oftmals sehr kreativen Auslegungen offen bleibt.
Garagentor defekt - wer bezahlt? Ich nutze keine Garage!
Alles, was konstruktiv ist, von außen sichtbar ist und den
Charakter der Wohnanlage
ausmacht, ist zwingend Gemeinschaftseigentum.
Dazu
gehören auch Garagentore.
Wenn die Gemeinschaftsordnung
nichts anderes aussagt,
sind die Garagentore von der
gesamten Eigentümergemeinschaft
instand zu halten. Das
bedeutet auch, dass sich jeder
Miteigentümer, ganz gleich, ob er eine Garage besitzt oder
nicht, anteilig an den Kosten beteiligen muss.
Hausgeldrate steigt trotz Abrechnungsrückzahlung?
Der Wirtschaftsplan und das daraus errechnete monatliche
Hausgeld beziehen sich ausschließlich auf das aktuelle bzw.
Folgejahr. Die Kostenansätze orientieren sich i. d. R. an den
Vorjahrespositionen zuzüglich eines Sicherheitszuschlags.
Nur so ist die ausreichende Liquidität auch für Unvorhergesehenes
gesichert. Fehlendes Geld müsste sonst ersatzweise
mit einer unbeliebten Sonderumlage beschafft werden.
Wenn hier einzelne Kostenpositionen gegenüber der Jahresabrechnung
höher angesetzt sind, steigen auch die jeweiligen
Hausgeldraten. Dies gilt vor allem bei Mehrverbräuchen
bei Heizung und Wasser.
296
Anhang
In der Rück- oder Nachzahlung bezogen auf die gutgeschriebenen
Hausgelder der Jahresabrechnung stecken dann einige
höhere oder niedrigere Frühjahresraten des Vorjahreswirtschaftsplans,
die so den Zahlungsausgleich gegenüber
fiktiven 12 gleichen Monatsraten entsprechend verändern.
Heizkosten warum - meine Wohnung stand doch leer?
Auch bei komplett abgedrehten Heizkörpern entstehen
Heizkosten. Das hat der Gesetzgeber bewusst so gewollt.
Egal ob jemand seine Wohnung heizt oder nicht, der Heizkessel
läuft immer, damit jederzeit sofort warmes Wasser in
die Heizkörper fließen kann. Der Heizkessel verbraucht im
Leerlauf Energie und verursacht dadurch Betriebskosten.
Ganz schlaue Zeitgenossen könnten versuchen, sich von
Ihren Nachbarn rund herum um ihre Wohnung mit beheizen
zu lassen. Sie würden ihre Thermostatventile abdrehen,
damit keine Verbraucheinheiten anfallen. Weil sich die
Wärme innerhalb des Gebäudes ausgleicht, dürften dann
alle anderen für die Beheizung der betreffenden Wohnung
mit bezahlen.
Darum ist in der Heizkostenverordnung festgelegt, dass eine
Kostenverteilung ausschließlich nach dem Verbrauch nicht
zulässig ist. Es müssen mindestens 30% und höchsten 50%
der Heizkosten nach der beheizten m²-Fläche verteilt werden.
Nur der übrige Teil wird verbrauchsabhängig verteilt.
In der Praxis hat sich die Verteilung nach 30% Fläche
(Grundkosten) und 70% Verbrauch durchgesetzt.
Bei der Ermittlung der Heizkosten werden vorab die gesamten
Heizkosten prozentual in die beiden Beträge aufgeteilt.
Zunächst werden die verbrauchsunabhängigen Grundkosten
ermittelt. Dabei werden sämtliche beheizten Flächen aller
Wohnungen zusammengezählt. Die Grundkosten wer-
297
Anhang
den nun durch die gesamte Fläche geteilt. Daraus ergibt
sich der Grundkostenbetrag pro m² beheizter Fläche. Dieser
Betrag wird mit der jeweiligen beheizten Fläche der
Wohnung malgenommen. Das ergibt den Grundkostenbetrag
der Wohnung.
Für den verbrauchsabhängigen Kostenanteil werden alle
an allen Heizkörpern abgelesenen Verbrauchseinheiten zusammengezählt.
Das ergibt pro Verbrauchseinheit einen
fiktiven Heizkostenbetrag. Dieser Betrag wird mit den für
die jeweilige Wohnung ermittelten gesamten Einheiten aller
Heizkörper malgenommen. Das ergibt die verbrauchsabhängigen
Kosten. Beide Beträge zusammen ergeben dann
die Wohnungsheizkosten.
Daraus wird erkennbar, dass selbst für scheinbar nicht
beheizte Wohnungen dennoch Heizkosten für den Grundkostenanteil
anfallen.
Heizkosten zu hoch - ich spare doch!
Es gibt keine objektive Realität zwischen
Menschen. Dies ist die Erkenntnis
vieler Philosophen. Das ist
der Grund für das verbreitete ungute
Gefühl, bei der Heizkostenabrechnung
viel zu hoch berechnet worden zu sein.
Gerne werden dabei die Heizkosten des
Vorjahres zur Orientierung herangezogen.
Doch dies ist irreführend.
Es nutzt nichts, sich bei der Eigentümergemeinschaft
mit dem Hinweis zu beschweren, man
habe doch immer gespart und viel weniger verbraucht und
die Kosten seien demnach völlig falsch berechnet. Auch
das Argument, der Nachbar habe ja bei gleich großer Wohnung
viel weniger Heizkosten, zieht nicht. Die Menschen
heizen eben völlig verschieden.
298
Anhang
Dies Problem hat der Gesetzgeber gesehen und darum die
Pflicht zur Verbrauchserfassung bei den Heizkosten eingeführt.
Achten Sie darauf, dass der Ableser Ihren Zählerstand
bzw. die Striche Ihrer Heizkostenverteiler korrekt notiert.
Normalerweise müssen Sie ihm dies quittieren und er gibt
Ihnen davon eine Kopie. Wenn Sie Ihre Abrechnung bekommen,
prüfen Sie, ob die Anzahl der Ihnen berechneten Einheiten
mit Ihrer Ablesequittung oder dem
Funk-Ableseprotokoll übereinstimmen.
Wenn ja, ist eine Reklamation aussichtslos.
Wenn Sie jedoch eine Differenz feststellen,
verständigen Sie Ihren Verwalter.
Er wird der Sache nachgehen und ggf.
die Heizkostenabrechnung - solange
über die Jahresabrechnung noch kein
Beschluss gefasst ist - korrigieren lassen.
Instandhaltungskosten hoch - Eigenleistung spart Geld!
Natürlich können durch Eigenleistung
Kosten gespart werden. Es ist nur
wichtig sich vorher zu verständigen,
wer in welchem Umfang und mit welcher
Qualifikation welche Leistungen
erbringt. Denn niemand kann zur tätigen
Mithilfe gezwungen werden. Gerade
Kleinigkeiten, die nicht sicherheitsrelevant
sind, kann man oft selber machen.
Es gibt Arbeiten, die man besser
einem Fachmann überlassen sollte.
Lärm vom Nachbarn - muss ich mir das gefallen lassen?
Selbstverständlich nicht! - Sprechen Sie den Verursacher
freundlich an. Oft hat er mehr oder weniger gute Gründe,
entschuldigt sich und gelobt Besserung.
299
Anhang
Wenn das nichts hilft, können Sie sich auch schriftlich mit
der Unterschrift eines Zeugen beim Verwalter melden. Der
Verwalter wird dann Ihre schriftliche Beschwerde an Ihren
Nachbarn bzw. den zuständigen Vermieter weiterleiten. Die
Möglichkeiten des Verwalters sind damit erschöpft. Wenn
das auch nichts hilft, muss die Eigentümerversammlung
dann über weitere Maßnahmen entscheiden.
Beim Musizieren können die Hausbewohner
gem. BGH eine Ruhezeit von 12
Uhr bis 14 Uhr und von 20 Uhr bis 8 Uhr
vorsehen und in diesen Zeiträumen ein
generelles Musizierverbot bestimmen.
Grundsätzlich haben Sie aber auch einen
Direktanspruch gegenüber dem
Störer. Um diesen Anspruch geltend zu
machen, wenden Sie sich am besten an
einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Markisen - darf ich einfach montieren?
Die Montage von Markisen kann
als eine bauliche Veränderung angesehen
werden, weil das Erscheinungsbild
der Wohnanlage damit
verändert wird. Darum darf die
Montage nur mit Zustimmung aller
dadurch benachteiligten Miteigentümer
durchgeführt werden. Stellen
Sie rechtzeitig einen Beschlussantrag.
Wem das zu umständlich ist, der fragt einfach seine Miteigentümer.
Das ist ohnehin erfolgversprechender. Bei Markisen
ist die Toleranz der Eigentümer erfahrungsgemäß recht
groß. Oft hat niemand etwas dagegen, wenn bereits Markisen
montiert sind und Sie sich gestalterisch anpassen.
300
Anhang
Inzwischen gibt es Urteile, welche die Montage einer Markise
nicht mehr als bauliche Veränderung werten. Das gilt
dann, wenn bereits unerlaubt montierte, jedoch nicht beanstandete
Markisen die Optik des Gebäudes prägen.
Doch Vorsicht: Sämtliche als „bauliche Veränderung“ montierten
oder errichteten Bauteile gehen beim Verkauf der
betreffenden Wohnung in das Gemeinschaftseigentum
über. Ab jetzt zahlt die Eigentümergemeinschaft für deren
Instandhaltung. Der Erwerber hat einen Anspruch darauf.
Mangelhaft montierte und undichte Wintergärten mutieren
dann bei Regen zum Quell unverhoffter „Freude“.
Mehrheitsbeschluss - muss man sich das gefallen lassen?
Um mit Radio Eriwan zu antworten: „Im Prinzip, ja! - aber...“
Für die laufende Verwaltung dürfen
die Miteigentümer in der Regel
mehrheitlich entscheiden.
Tätige Mithilfe bei Hausreinigung,
Fegedienst oder Gartenpflege kann
zwar mehrheitlich beschlossen
werden, ist jedoch anfechtbar. Beim Winterdienst jedoch,
fehlt der Gemeinschaft die Beschlusskompetenz. Hier ist ein
Serviceunternehmen zu beauftragen.
Für gravierende Entscheidungen gilt jedoch oft eine qualifizierte
Mehrheit. Das bedeutet, dass z. B. erst eine dreiviertel
Mehrheit erreicht werden muss, um einen Beschluss
rechtswirksam zu fassen. Es gibt auch Angelegenheiten,
die nur mit Zustimmung aller Miteigentümer beschlossen
werden können. Es gehört zu den Aufgaben des Verwalters,
die Eigentümer im Bedarfsfall aufzuklären und die Eigentümer
dazu anzuhalten, dass die Beschlüsse ordnungsgemäß
gefasst werden.
301
Anhang
Müllgebührenverteilung - warum nicht nach Personen?
In den meisten Städten und Gemeinden
werden die Müllgebühren
neuerdings gefäßbezogen erhoben.
Dabei bekommt die Eigentümergemeinschaft
lediglich die Anzahl
der Gefäße in Rechnung gestellt.
Wie viele Personen die Müllgefäße
nutzen, spielt bei der Gebührenerhebung
keine Rolle. Darum
müssen die Müllgebühren hier
nach der Regelung der Gemeinschaftsordnung, d. h. im
Normalfall nach Miteigentumsanteilen auf alle Miteigentümer
verteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie
viel Müll ein Miteigentümer bzw. dessen Mieter produziert.
Wenn die Müllgebühren nach der Anzahl der gemeldeten
Personen von der Gemeinde erhoben werden, sollte man annehmen,
der Verwalter könne auch nach den gemeldeten
Personen verteilen. Leider ist das nicht so. Die Behörde verweigert
dem Verwalter die Datenweitergabe und beruft sich
dabei auf das Meldegesetz. Darum müssen auch in diesem
Fall die Müllgebühren nach dem gültigen Verteilerschlüssel
bzw. den Miteigentumsanteilen verteilt werden.
Es wäre noch denkbar, die Müllgebühren nach der Anzahl
der Hausbewohner zu verteilen. Doch wer möchte am Jahresende
verbindlich feststellen, wer in welcher Wohnung wie
lange gewohnt hat? Dazu kommt, dass evtl. einzelne Personen
von der Müllgebührenpflicht befreit oder lediglich für
längere Zeit zu Besuch sind. Wenn sich einzelne Mitbewohner
bespitzelt oder sogar ungerecht behandelt fühlen, ist
der Ärger der daraus erwächst sicher größer, als der vermeintliche
Gerechtigkeitsvorteil von ein paar Euro im Jahr.
Und wenn eine solche Kostenverteilung angefochten wird
betragen die Prozesskosten ein Vielfaches der Müllgebühren.
Denn die Rechtsprechung ist mit einem dermaßen unbestimmten
Verteilerschlüssel keinesfalls einverstanden.
302
Anhang
Notfall - und der Verwalter ist nicht erreichbar!
Im Notfall ist nach dem WEG jeder Miteigentümer verpflichtet,
zur Schadensminderung im Gemeinschaftseigentum beizutragen
und einen Handwerker seiner Wahl einzuschalten.
Die Gemeinschaft muss die Kosten übernehmen.
Wenn der Verwalter nach der
Erholung von seiner anstrengenden
Tätigkeit endlich wieder
erreichbar ist, wird er sich um
alles Weitere persönlich kümmern.
- Versprochen!
Putzen und Gartenpflege - muss ich da mitmachen?
Miteigentümer zur tätigen Mithilfe bei
bestimmten Aufgabenstellungen zu
verpflichten, ist im WEG nicht geregelt.
Sehr häufig werden die Hausreinigung
oder manchmal sogar die Gartenpflege
und der Winterdienst per Beschluss auf
alle Miteigentümer übertragen.
Die Zulässigkeit eines solchen Beschlusses
wird von den Wohnungseigentumsgerichten unterschiedlich
bewertet. Entscheidend für die Zulässigkeit ist vor allen
Dingen, dass die Maßnahme billigem Ermessen entspricht.
Das bedeutet, dass lediglich diejenigen Arbeiten vergeben
werden dürfen, die üblicherweise im Mietrecht auch einem
Mieter zugemutet werden können.
Ein Beschluss wird rechtswirksam, wenn er nicht innerhalb
eines Monats angefochten bzw. daraufhin vom Wohnungseigentumsgericht
aufgehoben wurde. Ein rechtsbeständiger
Beschluss bindet alle Eigentümer gleichermaßen, auch diejenigen,
die bei der Abstimmung dagegen waren und nicht
erfolgreich angefochten haben. Beim Winterdienst ist jedoch
lt. BGH wegen Nichtigkeit kein Beschluss möglich.
303
Anhang
Putzordnung - meine Nachbarin hält sich nicht daran!
Vielleicht hat sie nur eine andere
Beziehung zum Besen.
Bei Mietern kann man sich an den
Vermieter wenden. Ein Miteigentümer
kann auf keinen Fall in die
Putzordnung gezwungen werden.
Hier hilft nur Toleranz und
freundliche Ansprache. Die rechtlich
richtige Lösung ist ohnehin die regelmäßige Reinigung
durch ein Reinigungsunternehmen.
Recht haben, ja - aber wie bekommen?
Die Frage, ob es überhaupt Gerechtigkeit gibt, beschäftigt
die Menschheit von jeher. Ganze Heerscharen daran Interessierter
- vornehmlich Juristen - haben sich der Aufgabe verschrieben,
nach der Gerechtigkeit zu suchen. Und weil Gerechtigkeit
subjektiv erlebt, versucht ein Richter die Parteien
vorrangig zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen.
Wenn das nicht gelingt muss er urteilen.
In diesem Zusammenhang meinte einmal
ein Richter am Landgericht im Anschluss
an seine Urteilsverkündung: „Wir erwarten
ja nicht, dass beide Seiten mit unserem
Gerichtsurteil zufrieden sind!“.
Vergleichbar verkündet der Verwalter das
Abstimmungsergebnis mit den Worten:
„Damit ist der Antrag angenommen!“.
Ab der Beschlussverkündung läuft die einmonatige Anfechtungsfrist
beim Wohnungseigentumsgericht. Nach Ablauf
dieser Frist ist eine Beschlussanfechtung beim Wohnungseigentumsgericht
nicht mehr möglich und sogar ein eventuell
fehlerhaft gefasster Beschluss ist rechtsbeständig geworden.
304
Anhang
Eine einzige Ausnahme gilt für Beschlüsse, die auf Grund
fehlender Beschlusskompetenz gefasst wurden oder gegen
die guten Sitten verstoßen. Derartige Beschlüsse sind von
vorn herein nichtig. Für sie gilt keine Frist, denn sie werden
niemals rechtsbeständig.
Rücklagentopf - ich kann mein Geld selbst anlegen!
Theoretisch ja! - Erfahrungsgemäß
macht das aber nicht jeder. Und wenn
es dann soweit ist, hat möglicherweise
ausgerechnet derjenige Miteigentümer,
der dafür seinerzeit so kräftig geworben
hat, seine Wohnung längst verkauft.
Und der Erwerber fällt aus allen Wolken,
wenn er kurz nach dem Kauf der Wohnung
auch noch eine vier- oder fünfstellige
Sonderumlage leisten muss. Beten
Sie, dass er’s kann, sonst zahlen Sie seinen Anteil mit.
Darum ist auch nach dem WEG die Eigentümergemeinschaft
verpflichtet eine „angemessene“ Instandhaltungsrücklage zu
bilden.
Satellitenantennen - erlaubt?
Die Montage von Satellitenantennen -
auch Parabolantennen oder Satellitenschüsseln
genannt - kann als eine Modernisierung
oder eine bauliche Veränderung
aufgefasst werden. Und zwar
letzteres, wenn mit der Montage die Eigenart
der Wohnanlage verändert wird.
Darum darf die Montage in der Regel nur mit der Zustimmung
aller Miteigentümer durchgeführt werden. Beantragen
Sie rechtzeitig eine entsprechende Beschlussfassung.
305
Anhang
Das sog. Recht auf kulturelle Versorgung, mit dem oft illegale
Satellitenschüsseln begründet werden, gilt nur im
Mietrecht und hat mit dem für Sie gültigen Wohnungseigentumsrecht
nichts zu tun.
Selbstverwaltung – Wozu braucht man einen Verwalter?
Die vom WEG vorgesehene Selbstverwaltung der Eigentümer
bedeutet, dass die Miteigentümer im Rahmen einer Eigentümerversammlung
selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre
Belange regeln möchten. Der gesetzlich geforderte Verwalter
hat die Aufgabe diese Eigentümerversammlung einmal im
Jahr einzuberufen und die Eigentümer über ihre Ziele entscheiden
zu lassen. Während der Versammlung übernimmt
der Verwalter die Aufgabe des Moderators. Damit die Rechte
aller Miteigentümer gleichermaßen berücksichtigt werden,
müssen die Formalien genau eingehalten werden.
Stimmrecht - wird meine Stimme richtig bewertet?
Das zu überwachen, ist z. B. Aufgabe des
Verwalters. Wenn in der Gemeinschaftsordnung
nicht etwas anderes geschrieben ist,
gilt das gesetzliche Stimmrecht nach Anzahl
der Köpfe (Kopfprinzip). Dabei hat jeder Eigentümer
- auch Ehepaare - nur eine Stimme
(Kopf), auch wenn sie gleichzeitig Eigentümer
mehrerer Wohnungen im Haus sind.
In der Gemeinschaftsordnung kann in seltenen
Fällen auch das Wohnungsprinzip vereinbart
sein. In diesem Fall verleiht jede Eigentumswohnung
dem Miteigentümer pro
Wohnung eine Stimme. Wenn er mehrere
Wohnungen besitzt, hat er so viele Stimmen
wie Wohnungen.
306
Anhang
Beim Wertprinzip entspricht das Stimmgewicht dem Miteigentumsanteil.
Wegen der jeweiligen verschiedenen
Stimmwertanteile, müssen die abgebenden Stimmanteile
für die Ja-, Nein- und Enthaltungsstimmen exakt erfasst
werden. Das erfordert vom Verwalter bei manchmal bis zu
4 Nachkommastellen einen erheblichen Rechenaufwand
und kann ihn ganz schön ins Schwitzen bringen.
Vermieten - aber wie?
Jeder Wohnungseigentümer „...hat sich so zu verhalten,
dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird.“ - Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor?
Jeder Eigentümer darf seine Wohnung vermieten. Es kann
jedoch in der Gemeinschaftsordnung festgelegt sein, dass
der Verwalter dazu seine Zustimmung geben muss. Keine
Angst! - Er darf sie nur aus wichtigem Grund verweigern.
Doch Fingerspitzengefühl bei der Mieterauswahl sorgt für
Wohnfrieden, Anmutungsqualität und Werterhalt.
Waschraum putzen, warum? - Ich nutze den Raum nicht!
Wenn ein rechtsbeständiger Beschluss
gefasst ist, wonach sich
jeder Miteigentümer im Rahmen
tätiger Mithilfe gemäß einem Plan
an der Pflege der Gemeinschaftsräume
beteiligen muss, spielt es
keine Rolle, wie und wo er seine
Wäsche trocknet und ob er die betreffenden
Räume überhaupt
nutzt. Bei der Beschlussfassung kommt es vielmehr darauf
an, dass der Miteigentümer bzw. dessen Mieter die Möglichkeit
der Nutzung der betreffenden Räume hat.
307
Anhang
Wohnung kalt - was nun?
Zunächst ist zu prüfen, ob nur Ihre
Wohnung oder ob auch andere Wohnungen
betroffen sind.
Wenn nur Ihre Wohnung betroffen
ist, sind nur Sie allein zuständig. Sie
können sich nach freiem Ermessen
für einen Handwerker Ihrer Wahl
entscheiden. Sollte sich jedoch bei
der Reparatur herausstellen, dass die
Ursache wider Erwarten doch im gemeinschaftlichen
Heizungssystem
liegt, informieren Sie Ihren Verwalter. Er wird sofort die
notwendigen Maßnahmen auf Kosten der Eigentümergemeinschaft
einleiten.
Wenn offensichtlich andere Wohnungen ebenfalls betroffen
sind, liegt die Ursache sehr wahrscheinlich im gemeinschaftlichen
Heizungssystem. Dann informieren Sie sofort
Ihren Verwalter. Er wird sich sofort darum kümmern und
einen Heizungsfachmann beauftragen.
Fazit
Wie so oft im Leben gibt es für jeden Topf den richtigen
Deckel. Man muss nur etwas Zeit und Geduld mitbringen,
um eine passende Lösung zu finden. In jedem Fall hat
auch ein Verwalter einen großen Einfluss auf die Geschicke
der Eigentümergemeinschaft und damit auch auf den
Wohn- und Immobilienwert.
308
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und Beirats
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und des Beirats
gemäß §§ 27, 28 und 29 WEG
Die Aufgaben des Verwalters und des Beirats sind im
§§ 27 - 29 WEG niedergelegt. Aus Platzgründen wird auf
die Wiedergabe des Gesetzestextes verzichtet. Hier werden
lediglich die Paragraphen kurz erläutert.
§ 27 Absatz (1), WEG beschreibt in Ziffer 1 - 4 die unabdingbaren
Mindestaufgaben (Pflichten) des Verwalters, die
weder durch Vertrag noch sonst wie eingeschränkt werden
dürfen. Demnach ist er berechtigt und verpflichtet:
1. Beschlüsse durch(aus)zuführen und für die Durchführung
(nicht Durchsetzung) der Hausordnung durch die
Wohnungseigentümer zu sorgen. Er kann die Hausordnung
aber nicht durchsetzen, sondern bei ihm schriftlich
mit Benennung von Zeugen gemeldeten Verstößen nur gegenüber
dem zuständigen Eigentümer abmahnen. Unabhängig
davon hat nur der einzelne Eigentümer (nicht der
Verwalter) bei derartigen Verstößen das Klagerecht gemäß
§ 43 Abs. 1 WEG. Über weitergehende Maßnahmen muss
ggf. die Eigentümerversammlung entscheiden.
2. Er hat alle für eine ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
des gemeinschaftlichen Eigentums
erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Instandsetzungspflicht
für das Sondereigentum - selbst bei Leitungswasser-
bzw. Versicherungsschäden - liegt nach § 14 bei
den einzelnen Wohnungseigentümern. Außerdem heißt
„Maßnahmen einleiten“, dass der Verwalter Fachleute mit
der Schadensklärung beauftragt, bei technisch komplizierten
Details notfalls den Rat eines Sachverständigen einholt
und die Eigentümer informiert. Erst wenn ein entsprechender
Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegt,
darf der Reparaturauftrag vom Verwalter erteilt werden.
309
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und Beirats
3. Nur in dringenden Fällen kann und muss der Verwalter
ohne Versammlungsbeschluss handeln, wenn es sich um
die Abwehr eines Schadens am gemeinschaftlichen Eigentum
handelt. In der Regel werden sich die Maßnahmen auf
Notmaßnahmen beschränken, um Folgeschäden zu vermeiden.
Die gleiche Pflicht ist übrigens jedem Wohnungseigentümer
durch § 21 Abs. 2 WEG auferlegt.
4. Die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder gehört ebenfalls
zu den unabdingbaren Pflichten des Verwalters. Daraus
ergibt sich deutlich, dass er diese gemeinschaftlichen Gelder
nicht anderweitig z. B. für Instandsetzungsmaßnahmen im
Sondereigentum - auch nicht vorübergehend für Versicherungsschäden
im Sondereigentum - einsetzen darf.
Absatz (2) spricht nur von einer „Berechtigung“ des Verwalters
zu Maßnahmen, die er im Namen aller Wohnungseigentümer
und mit Wirkung für und gegen sie durchführen
kann. Die Berechtigung des Verwalters kann durch
Verwaltervertrag und Beschlüsse (im beiderseitigen Einvernehmen)
oder auch auf die Mitwirkung Dritter (z. B. Beirat)
erweitert werden.
1. Die Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeiträge und
Hypothekenzinsen für das gemeinschaftliche Eigentum anzufordern,
in Empfang zu nehmen und abzuführen, kommt
in der Praxis kaum zur Anwendung. Jeder Eigentümer hat
für sein Sondereigentum eigene Darlehens-/Hypothekenverträge
die er selbst bedient.
2. Er hat alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und
entgegenzunehmen, soweit es sich um gemeinschaftliche
Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt.
3. Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen,
soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft
gerichtet sind (z. B. Behörde mit Ordnungsverfügung
oder Mahnbescheid eines Lieferanten usw.). Die Zustellung
an den Verwalter gilt damit gleichzeitig als Zustel-
310
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und Beirats
lung an alle Wohnungseigentümer. In diesem Fall muss
der Verwalter die Eigentümer informieren und dabei auch
auf mögliche Fristen achten. Zur eigenen Entlastung der
Amtsstuben stellen die Gerichte dem Verwalter auch Beschlussanfechtungen
mit dem fälschlichen Hinweis auf ein
BGH-Urteil (indem es sich um einen Mahnbescheid eines
Dritten an die Eigentümergemeinschaft handelt) zu. Somit
handelt es sich nur um eine Zustellung an die „restlichen“
Eigentümer, da der Antragsteller ausgenommen ist.
4. Der Verwalter muss Maßnahmen treffen, die zur Wahrung
einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen
Rechtsnachteils erforderlich sind.
5. Er ist berechtigt Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich
geltend zu machen, sofern er hierzu durch Beschluss
oder Vertrag der Wohnungseigentümer ermächtigt ist. In
der täglichen Praxis betrifft dies hauptsächlich Hausgeldklageverfahren
gegen zahlungssäumige Eigentümer. Dabei
ist es üblich, die Klagebefugnis bereits im Verwaltervertrag
zu vereinbaren um ggf. sofort ohne Zeitverzögerung die Ansprüche
der Eigentümergemeinschaft zu sichern.
6. Der Verwalter ist berechtigt die für den Fernsprech- oder
Energieanschluss erforderlichen Erklärungen an die Unternehmen
abzugeben, denn die Kabel und Verteilungen
werden im Bereich des Gemeinschaftseigentums verlegt.
Absatz (3) besagt ausdrücklich, dass im Gesetz keine Einschränkung
der in Absatz 1 + 2 aufgeführten Aufgaben
und Befugnisse erlaubt sind. Dagegen steht einer Erweiterung
nichts entgegen.
Absatz (4) verpflichtet den Verwalter, Gelder der Eigentümergemeinschaft
nicht mit seinem privaten Vermögen zu
vermischen. Da eine Eigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig
ist, kann sie formal nur mit Unterschrift aller Eigen-
311
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und Beirats
tümer ein Bankkonto eröffnen. Deshalb empfiehlt sich die
Einrichtung eines offenen Treuhandkontos, aus dem klar
zu erkennen ist, wem das Konto gehört und wer verfügungsberechtigt
ist. Die Allein-Verfügung des Verwalters
über die gemeinschaftlichen Gelder kann von der Zustimmung
eines Wohnungseigentümers (Beirat) oder Dritten
(durch Beschluss oder Vereinbarung im Verwaltervertrag)
abhängig gemacht bzw. eingeschränkt werden. Beispiel:
zweite Unterschrift des Beiratsvorsitzenden für Entnahmen
aus dem Rücklagenkonto. Die Verantwortung über die
Vermögensverwaltung bleibt jedoch beim Verwalter.
Absatz (5) billigt dem Verwalter die Ausstellung einer
Vollmachtsurkunde zu, damit er sich bei Dritten wirksam
legitimieren und seine Befugnisse nachweisen kann.
Gemäß § 28 WEG muss der Verwalter einmal jährlich die
Karten offen auf den Tisch legen. Dies gilt sowohl für den
Wirtschaftsplan als auch für die Jahresabrechnung.
Im Absatz (1) wird der Verwalter verpflichtet jeweils für ein
Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der
nachvollziehbare Wirtschaftsplan sollte enthalten:
1. Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Unter Einnahmen
sind z. B. zu verstehen: Mieterträge aus Hausmeisterwohnung
oder Gemeinschaftsflächen und -Anlagen
(Stellplätze, Kellerräume, Wasch-/Trockner-/Automatengelder
usw.). Unter Ausgaben fallen alle Kosten der Bewirtschaftung
einschl. Instandhaltung und Instandsetzung,
ggf. auch Kosten aus WEG-Verfahren.
2. Den Verteilerschlüssel, aus dem sich der Kostenanteil je
Sondereigentum errechnen lässt. Da die Kostenverteilerschlüssel
je Kostenart unterschiedlich sein können, ist für
einen nachvollziehbaren Wirtschaftsplan (später auch Jah-
312
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und Beirats
resabrechnung) eine Auflistung der einzelnen Kostenarten
mit dem jeweils vereinbarten Verteilerschlüssel notwendig.
Verbrauchsabhängige Positionen orientieren sich am Vorjahresanteil.
3. Ebenfalls den gesonderten Ausweis (Druckzeile) der vom
Eigentümer anteilig einzuzahlenden Instandhaltungsrücklage.
Absatz (2) verpflichtet die Wohnungseigentümer zur Zahlung
der anteiligen Kostenvorschüsse (Hausgelder) sobald
der Wirtschaftsplan durch Mehrheitsbeschluss anerkannt
wurde. Der Beschluss sollte gleichzeitig (zweckmäßigerweise
grundsätzlich für die Zukunft) einen festen Zahlungs-
/Fälligkeits-Termin, sofern dies nicht bereits in der Gemeinschaftsordnung
geschehen ist (z.B. bis zum 3. eines
Monats), festlegen. In diesem Fall ist das Hausgeld eine
„Bringschuld“ und es besteht für den Verwalter keine
Mahnpflicht, wenn Eigentümer mit Hausgeldzahlungen
rückständig werden.
Absatz (3) verpflichtet den Verwalter nach Ablauf des Kalender-/Wirtschaftsjahres
über die vereinnahmten Gelder
abzurechnen. In der Praxis sollte dies im ersten Halbjahr
des Folgejahres möglich sein. Hier ist allerdings zu berücksichtigen,
dass der Verwalter oft auf Hilfsabrechnungen
Dritter (Gas-/Wasser-/Stromlieferanten, Zählerablesungs-
/Heizungs-/Wasserabrechnungsfirmen bzw. Angaben von
Wohnungseigentümern usw.) angewiesen ist.
Absatz (4) berechtigt die Eigentümerversammlung wegen
Bedenken bei evtl. Unregelmäßigkeiten in der Vermögensverwaltung
mit Stimmenmehrheit jederzeit vom Verwalter
Rechnungslegung zu verlangen. Rechnungslegung bedeutet
Kassensturz und Nachweis über die Mittelverwendung für
313
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und Beirats
alle Eigentümer ohne Einzelabrechnung mit dem Einzel-
Eigentümer (Status).
Im Absatz (5) ist bestimmt, dass das oberste Entscheidungsgremium
- die Eigentümerversammlung - über die
Anerkennung oder Ablehnung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung
und Rechnungslegung beschließt. Mit der
Anerkennung der Jahresabrechnung ist indirekt die Entlastung
des Verwalters für das Abrechnungsjahr verbunden;
d. h. der Verwalter ist für die bei Beschlussfassung
bekannten Vorgänge aus der Haftung befreit.
Der § 29 WEG regelt die Aufgaben und Befugnisse eines
evtl. zu wählenden Verwaltungsbeirates.
Um eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Eigentümergemeinschaft
zu erreichen, kann die Eigentümerversammlung
einen Verwaltungsbeirat wählen, der den
Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützt.
Der Beirat kann als Miteigentümer auch viel besser
als der Verwalter vermittelnd zur Konfliktlösung zwischen
den Eigentümern beitragen und, gerade wenn er im Haus
wohnt, seinen Miteigentümern in Einzelgesprächen Verwaltungsmaßnahmen
und Probleme der Wohnanlage erläutern.
Hausmeisteraufgaben muss weder der Verwaltungsbeirat
noch der Verwalter ausführen.
Als Verwaltungsbeirat kommen nur Wohnungseigentümer
in Frage. Die Beiräte sind keine „Obereigentümer“ sondern
ehrenamtlich tätige Miteigentümer, die sich ggf. im Rahmen
ihres beruflichen Könnens, die Aufgabenbereiche untereinander
teilen. Wie immer, muss in der Gruppe einer
das Sagen haben. Deshalb schreibt das WEG einen Vorsitzenden,
den Stellvertreter (§ 24/3 + § 25/6 WEG) und einen
Wohnungseigentümer vor. Zur Beiratssitzung lädt der
Vorsitzende ein. Nur in Ausnahmefällen (als Verwaltungsmehrleistung)
nimmt der Verwalter daran teil.
314
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und Beirats
Neben der unterstützenden Aufgabe hat der Beirat auch
eine deutliche Prüfpflicht. Das heißt aber nicht, dass die
übrigen Wohnungseigentümer untätig bleiben müssen. Der
Beirat soll in der Versammlung zu Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung,
Rechnungslegung und zu Kostenanschlägen
seine Meinung erläutern. Er kann auch seinerseits
Vorschläge machen und Empfehlungen abgeben. Die endgültige
Entscheidung kann und darf er (ebenso wenig wie
der Verwalter) der Versammlung nicht abnehmen. Zur Frage
des Auslagenersatzes und der Beiratshaftung wird auf
die einschlägige Literatur verwiesen.
Quelle 1996: Uwe Stein, Düsseldorf
Anmerkung: Herr Stein ist Gründer und war viele Jahre Vorstand des BFW (jetzt BVI)
315
Und da war noch...
…die ungeduldige, jahrelang
ehelicher Pflichten vernachlässigte
Ehefrau eines erfolglosen
Lexikon-Autors, die statt
sich an einem Liebhaber, an
seinem Lieblingsspielzeug
vergriff und auf diese Weise
sein Lexikon abrupt beendete.
Darum ist jetzt auch endgültig Schluss m it lu sti ch
!
316
Inhalt
Vorbemerkung .............................................................. 3
Erläuterung der gebräuchlichsten Abkürzungen .......... 5
Lexikon .................................................................... 7
Anhang .................................................................. 251
Wohnungseigentum - was ist das? ........................... 253
Schon gekauft? - Oder ist noch was zu retten? ........ 255
Kauf einer Eigentumswohnung ................................ 260
Auswahlkriterien für den Kauf ................................. 262
Selbstnutzung oder Kapitalanlage ......................................... 262
Neukauf vom Bauträger ......................................................... 263
Kauf über Makler ................................................................... 264
Kauf über Verwalter in seiner Maklereigenschaft .................. 265
Kauf vom Vorbesitzer ............................................................. 266
Große oder kleine Wohnanlage .............................................. 266
Lebensdauer von Bauteilen ...................................... 268
Instandhaltung ......................................................... 271
Zuordnung Gemeinschafts- und Sondereigentum .... 274
Zusammenstellung der Betriebskostenarten ............ 281
Zusammenstellung verschiedener Mieten ................. 285
Grundmiete (Netto-, Kalt- oder Nettokaltmiete) ..................... 285
Grundmiete zuzüglich Betriebskosten ................................... 285
Indexmiete .............................................................................. 285
Inklusivmiete (Brutto-, Pauschal- oder Bruttowarmmiete) ...... 285
Kostenmiete ............................................................................ 285
317
Marktmiete ............................................................................. 285
Ortsübliche Vergleichsmiete .................................................. 286
Pauschalmiete ►Warmmiete ................................................. 286
Staffelmiete ............................................................................. 286
Teilinklusivmiete .................................................................... 286
Warmmiete ............................................................................. 286
Nicht preisgebundene Wohnungen ........................................ 286
Preisgebundene Wohnungen ................................................. 286
Zusammenstellung verschiedener Versicherungen .. 287
Elementarschadenversicherung ............................................. 287
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ............................. 287
Glasversicherung.................................................................... 287
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ................................... 287
Immobilienversicherung ......................................................... 288
Sachversicherung (Gebäude- bzw. Feuerversicherung) .......... 288
Zusammenstellung der Wertermittlungsverfahren ... 289
Ertragswert ............................................................................. 289
Marktwert ............................................................................... 289
Neuwert .................................................................................. 289
Sachwert ................................................................................. 289
Vergleichswert ........................................................................ 290
Verkehrswert .......................................................................... 290
Versicherungswert ................................................................. 290
Problem – Was tun? .................................................. 291
Zuerst zum Abfluss ................................................................ 291
Balkon undicht - soll doch der Balkoneigentümer zahlen!.... 292
Dach undicht - bezahlt das die Versicherung? ...................... 293
Dach undicht - wer zahlt meine Wohnungsrenovierung? ..... 293
Eigentümerversammlung - wozu soll ich dahin? ................... 294
318
Falschparker auf meinem Stellplatz - wer kümmert sich? .... 294
Fassadenanstrich erforderlich - die anderen wollen nicht! .... 295
Fensterscheibe blind - wer bezahlt? ....................................... 295
Formalien - was soll das? - Wir sind uns doch einig! ............ 295
Garagentor defekt - wer bezahlt? Ich nutze keine Garage! .... 296
Hausgeldrate steigt trotz Abrechnungsrückzahlung? ............ 296
Heizkosten warum - meine Wohnung stand doch leer? ........ 297
Heizkosten zu hoch - ich spare doch! .................................... 298
Instandhaltungskosten hoch - Eigenleistung spart Geld! ..... 299
Lärm vom Nachbarn - muss ich mir das gefallen lassen? ..... 299
Markisen - darf ich einfach montieren? ................................. 300
Mehrheitsbeschluss - muss man sich das gefallen lassen? .. 301
Müllgebührenverteilung - warum nicht nach Personen? ...... 302
Notfall - und der Verwalter ist nicht erreichbar! .................... 303
Putzen und Gartenpflege - muss ich da mitmachen? ............ 303
Putzordnung - meine Nachbarin hält sich nicht daran! ........ 304
Recht haben, ja - aber wie bekommen? ................................. 304
Rücklagentopf - ich kann mein Geld selbst anlegen! ............. 305
Satellitenantennen - erlaubt? ................................................ 305
Selbstverwaltung – Wozu braucht man einen Verwalter? ..... 306
Stimmrecht - wird meine Stimme richtig bewertet? .............. 306
Vermieten - aber wie? ............................................................. 307
Waschraum putzen, warum? - Ich nutze den Raum nicht! .. 307
Wohnung kalt - was nun? ...................................................... 308
Fazit ........................................................................................ 308
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und des
Beirats gemäß §§ 27, 28 und 29 WEG ...................... 309
319
Rainer Thumm
Dipl.-Ing. Architekt
Wohnungseigentum-Verwalter
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man
auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft.
Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird
in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum
aus der Sicht eines Verwalters dargestellt.
Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend
verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen
Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft.
Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und
formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden
die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise
gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten
allgemeinverständlich aufbereitet.
Auf diese Weise wird die trockene Materie sowohl informativ
dargestellt als auch unterhaltsam befeuchtet
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