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Wohnungseigen-thumm-Lexikon

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft. Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft. Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft.
Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft.
Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

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Lexikon

B

stellungsbescheinigung an Hand einer Fotokopie zu prüfen.

Und natürlich auch die zeitliche Befristung.

Bei den mehr als 2.500 Firmen, denen wir Aufträge im

Namen unserer Gemeinschaften erteilen, könnten wir dafür

glatt einen neuen Mitarbeiter gebrauchen...

„Es hätte alles so schön sein können...“ meinte ein Referent

des Bundesfinanzministeriums anlässlich der Verwalterfachgespräche

2002 in Fischen (Allgäu). Dummerweise

hatte die Justiz eingegriffen. Die Gerichte hatten entschieden,

dass jedem Antragsteller die Freistellungsbescheinigung

ausgestellt werden muss. Ganz gleich, ob er Steuerschulden

habe oder nicht. Das Vorenthalten der Freistellungsbescheinigung

bedeute für den Handwerker einen unzumutbaren

Wettbewerbsnachteil.

Die Freistellungsbescheinigung gilt

natürlich immer noch. Auch wenn

sie so gut wie nichts wert ist. Und

mehr Geld hat sie, nach Aussage

des Referenten, auch nicht in die

Staatskasse gebracht. Aber eine

Menge Mehrarbeit für alle!

Eigentümergemeinschaften brauchen

inzwischen keine mehr!!!

Bauantrag

Keine Baugenehmigung ohne Antrag. Wer bauen will,

muss vorher beim zuständigen Bauamt einen Antrag stellen.

Das macht man üblicherweise über einen bauantragsberechtigten

Architekten oder Bauingenieur. Zum Bauantrag

gehören als Anlage die Entwurfszeichnungen, die

Baubeschreibung, die statische Berechnung, der Lageplan,

Zustimmungserklärungen ggf. betroffener Nachbarn usw.

In Gebieten mit gültigem Bebauungsplan reicht manchmal

das Bauanzeigeverfahren. Dabei ist das Verfahren für

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