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Wohnungseigen-thumm-Lexikon

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft. Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft. Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Vereinsmitglied: in der Eigentümergemeinschaft.
Um nicht Opfer von „Vereinsmeierei“ zu werden, wird in diesem kleinen Lexikon der Umgang mit dem Wohnungseigentum aus der Sicht eines Verwalters dargestellt. Auf Paragraphen und Gerichtsurteile wird weitgehend verzichtet. Hier geht es vorrangig um den praktischen Umgang mit einer Eigentümergemeinschaft.
Der Autor ist seit Jahrzehnten als Verwalter tätig und formuliert bewusst umgangssprachlich. Dabei werden die Hintergründe in manchmal sarkastischer Weise gnadenlos offengelegt und mit Beispielen und Anekdoten allgemeinverständlich aufbereitet.

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Vorbemerkung

Auslöser meiner Tätigkeit war der Kauf einer kleinen Eigentumswohnung

vor ca. 35 Jahren:

Ein überaus ordnungsliebender Mitbewohner tyrannisierte

die ganze Hausgemeinschaft. Wenn er sich durch Nachbarn

gestört fühlte, brüllte er oft seinen Unmut durch das

ganze Treppenhaus. Mit Fotoapparat und Notizblock protokollierte

er alles, was gegen sein Ordnungsgefühl verstieß.

Die Mülleimer hatte er mit Vorhängeschlössern versehen

und getrennt nach „guten Eigentümern“ und „bösen

Mietern“ zugeteilt. Hausbesucher, die ihr Fahrzeug auf

dem Parkplatz abstellten, wurden gnadenlos vom Parkplatz

verjagt. Mit einem abschließbaren Parkpfosten hatte er

sich seinen persönlichen Stellplatz auf dem großen Parkplatz

gesichert. Von den übrigen Stellplätzen durfte ich

keinen mitbenutzen, da ich wegen meiner kleineren Wohnung

dazu kein Recht hätte. Ich parkte mein Auto also

brav auf der Straße. Den Fege- und Winterdienstplan

musste ich jedoch auch für den gesamten Parkplatz einhalten.

Auf Eigentümerversammlungen erschienen nur

noch diejenigen Eigentümer, die bereit waren, für ihr Recht

zu kämpfen. Die friedliebenden Eigentümer blieben zu

Hause und überließen ihm das Feld. - Und der Verwalter?

Der kümmerte sich um rein gar nichts. Im Gegenteil: Er

griff auch noch in die Kasse der Eigentümergemeinschaft...

Erst viel später erfuhr ich aus einem Buch über Wohnungseigentum,

dass ich sehr wohl den Parkplatz hätte

mit nutzen dürfen. Der war nämlich Gemeinschaftseigentum.

Und Sonderrechte gab es darauf auch nicht. Und der

besagte Mitbewohner war auch gar nicht als Miteigentümer

im Grundbuch eingetragen, lediglich seine Ehefrau als

„Graue Eminenz“. Auf gut deutsch: Er hatte eigentlich gar

nichts zu sagen!

In meinen Rechten bestärkt, zettelte ich damals eine kleine

„Palastrevolution“ an und verwies die Familie zusammen

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