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2020_527

Dedinghausen aktuell Ausgabe Nr. 525 März 2020

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D.a. 527 ... aktuell * Kommunalpolitik März 2020

nahezu ausgeschlossen.“

Auch war der Vorlage ein

Lageplan angehangen (siehe

rechts). Demzufolge wird der

Platz 101 m lang und 66 m

breit. Zur Bahn hin ist ein

Ballfangzaun vorgesehen.

Dieser ist Ende Februar

sogar schon fertig gestellt.

Der Zaun ist generell 4 m

hoch und an zwei Stellen 6

m. An diesen beiden Stellen

stehen später die Tore, wenn

Nachwuchsmannschaften

den Platz quer nutzen.

In der Vorlage ist weiter zu

lesen: „Im Rahmen der Baugenehmigung

zur Umwandlung

des Rasensportplatzes

ergab eine durch das Bundesnaturschutzgesetz

(BNatSchG) vorgeschriebene Artenschutzrechtliche

Prüfung (ASP) im Sommer 2019, dass Mauereidechsen

entlang des Bahndamms an der Nordseite des

Fußballplatzes leben. Das tagaktive, standorttreue

Reptil steht als „stark gefährdet“ auf der Roten Liste

der bedrohten Tierarten und ist streng geschützt.

Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme muss ein

vegetationsfreies, offenes Ersatzhabitat zum Sonnen,

Verstecken und Brüten für die wärmeliebenden Tiere

bis Ende Februar geschaffen werden, bevor die

eigentlichen Umbaumaßnahmen beginnen können.“

Das ist geschehen. Das Bild oben rechts zeigt so ein

„offenes Ersatzhabitat“.

In den folgenden Bauabschnitten sind die Neuanlage

eines Rasenplatzes mit begleiten den Einrichtungen

für die Leichtathletik, den Breitensport sowie die

Errichtung eines bedarfsgerechten und modernen

Vereinsheims mit entsprechenden Parkmöglichkeiten

beabsichtigt. Um diese Bausteine umsetzen zu

können, bemüht sich die Verwaltung um weitere

Fördermittel. Je nach Fördergeber werden in der

jetzigen Planung noch Details angepasst. Insgesamt

D.a. 527/32

Der Ballfangzaun zur Bahn und die „Sonnenterrassen“ für die Mauereidechsen sind schon fertig.

soll das Sportzentrum Ost von Vereinssportlern,

Schulen, Kindergärten und Freizeitsportlern genutzt

werden können.

Wie geht es nun weiter? Auch dazu machte die Vorlage

Aussagen:

„In Kürze soll zunächst der Beschluss zur Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 332 sowie zur frühzeitigen

Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit

durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst

werden. Aufgrund des planerischen Eingriffs in

landwirtschaftliche Flächen werden ein Artenschutzgutachten,

ein Umweltbericht sowie die Bilanzierung

von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen

erforderlich. Zur Beurteilung der Auswirkungen des

Sportstättenlärms ist zudem ein Lärmschutzgutachten

zu beauftragen.

Zur Vermeidung überflüssiger Versieglung durch

Erschließungsflächen wird darüber hinaus festgesetzt,

dass insbesondere Nutzungen wie das Vereinsheim

oder die erforderlichen Stellplätze lediglich im

Bereich der Straße „Im Kleefeld“ zulässig sind.“

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