2020_527
Dedinghausen aktuell Ausgabe Nr. 525 März 2020
Dedinghausen aktuell Ausgabe Nr. 525 März 2020
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D.a. 527 ... aktuell * Kommunalpolitik März 2020
nahezu ausgeschlossen.“
Auch war der Vorlage ein
Lageplan angehangen (siehe
rechts). Demzufolge wird der
Platz 101 m lang und 66 m
breit. Zur Bahn hin ist ein
Ballfangzaun vorgesehen.
Dieser ist Ende Februar
sogar schon fertig gestellt.
Der Zaun ist generell 4 m
hoch und an zwei Stellen 6
m. An diesen beiden Stellen
stehen später die Tore, wenn
Nachwuchsmannschaften
den Platz quer nutzen.
In der Vorlage ist weiter zu
lesen: „Im Rahmen der Baugenehmigung
zur Umwandlung
des Rasensportplatzes
ergab eine durch das Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) vorgeschriebene Artenschutzrechtliche
Prüfung (ASP) im Sommer 2019, dass Mauereidechsen
entlang des Bahndamms an der Nordseite des
Fußballplatzes leben. Das tagaktive, standorttreue
Reptil steht als „stark gefährdet“ auf der Roten Liste
der bedrohten Tierarten und ist streng geschützt.
Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme muss ein
vegetationsfreies, offenes Ersatzhabitat zum Sonnen,
Verstecken und Brüten für die wärmeliebenden Tiere
bis Ende Februar geschaffen werden, bevor die
eigentlichen Umbaumaßnahmen beginnen können.“
Das ist geschehen. Das Bild oben rechts zeigt so ein
„offenes Ersatzhabitat“.
In den folgenden Bauabschnitten sind die Neuanlage
eines Rasenplatzes mit begleiten den Einrichtungen
für die Leichtathletik, den Breitensport sowie die
Errichtung eines bedarfsgerechten und modernen
Vereinsheims mit entsprechenden Parkmöglichkeiten
beabsichtigt. Um diese Bausteine umsetzen zu
können, bemüht sich die Verwaltung um weitere
Fördermittel. Je nach Fördergeber werden in der
jetzigen Planung noch Details angepasst. Insgesamt
D.a. 527/32
Der Ballfangzaun zur Bahn und die „Sonnenterrassen“ für die Mauereidechsen sind schon fertig.
soll das Sportzentrum Ost von Vereinssportlern,
Schulen, Kindergärten und Freizeitsportlern genutzt
werden können.
Wie geht es nun weiter? Auch dazu machte die Vorlage
Aussagen:
„In Kürze soll zunächst der Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 332 sowie zur frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit
durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst
werden. Aufgrund des planerischen Eingriffs in
landwirtschaftliche Flächen werden ein Artenschutzgutachten,
ein Umweltbericht sowie die Bilanzierung
von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen
erforderlich. Zur Beurteilung der Auswirkungen des
Sportstättenlärms ist zudem ein Lärmschutzgutachten
zu beauftragen.
Zur Vermeidung überflüssiger Versieglung durch
Erschließungsflächen wird darüber hinaus festgesetzt,
dass insbesondere Nutzungen wie das Vereinsheim
oder die erforderlichen Stellplätze lediglich im
Bereich der Straße „Im Kleefeld“ zulässig sind.“