der-Bergische-Unternehmer_03:2020
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann
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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Nachträglicher Wegfall der
Erbschaftsteuerbefreiung für
ein Familienheim
Fotos: MEV
Unter bestimmten Voraussetzungen ist
die Übertragung einer selbstgenutzten
Wohnung (Familienheim) im Wege der
Erbfolge auf den überlebenden Ehepartner
oder die Kinder steuerfrei. Dies setzt
neben dem Übergang des Eigentums voraus,
dass die Wohnung zur Selbstnutzung
durch den Erben bestimmt ist.Die Steuerbefreiung
entfällt rückwirkend, wenn der
Erwerber das Familienheim innerhalb
von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht
mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es
sei denn, er ist aus zwingenden Gründen
¬daran gehindert. (1)Fraglich war bisher,
ob es sich bei einer nach-folgenden Übertragung
des Eigentums innerhalb von 10
Jahren (z. B. auf die Kinder des Erben)
unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts
um einen schädlichen Vorgang handelt,
obwohl das Familien-heim regelmäßig
weiterhin „selbst genutzt“ wird. Der
Bundesfinanzhof (2) hat hierzu klargestellt,
dass auch in diesen Fällen die
Steuerbefreiung rückwirkend wegfällt.
Nach Ansicht des Gerichts spricht der
Gesetzes-wortlaut „Selbstnutzung zu eigenen
Wohnzwecken“ dafür, dass sowohl
die Nutzung als auch das Eigentum innerhalb
des 10-Jahres-Zeitraums bestehen
bleiben müssen. Diese Voraussetzung
ist bei einer Übertragung unter
Vorbehalt eines Nieß-brauchsrechts innerhalb
von 10 Jahren regelmäßig nicht
erfüllt; daher entfällt die Steuerbefreiung
rückwirkend.
(1) § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG.(2)
Urteil vom 11.07.2019 II R 38/16.
(Quelle: Rinke Treuhand)
Steuerliche Auswirkungen des
Brexits
Mit Ablauf des 31.1.2020 ist Großbritannien
aus der Europäischen Union ausge-
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