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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann

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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Nachträglicher Wegfall der

Erbschaftsteuerbefreiung für

ein Familienheim

Fotos: MEV

Unter bestimmten Voraussetzungen ist

die Übertragung einer selbstgenutzten

Wohnung (Familienheim) im Wege der

Erbfolge auf den überlebenden Ehepartner

oder die Kinder steuerfrei. Dies setzt

neben dem Übergang des Eigentums voraus,

dass die Wohnung zur Selbstnutzung

durch den Erben bestimmt ist.Die Steuerbefreiung

entfällt rückwirkend, wenn der

Erwerber das Familienheim innerhalb

von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht

mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es

sei denn, er ist aus zwingenden Gründen

¬daran gehindert. (1)Fraglich war bisher,

ob es sich bei einer nach-folgenden Übertragung

des Eigentums innerhalb von 10

Jahren (z. B. auf die Kinder des Erben)

unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts

um einen schädlichen Vorgang handelt,

obwohl das Familien-heim regelmäßig

weiterhin „selbst genutzt“ wird. Der

Bundesfinanzhof (2) hat hierzu klargestellt,

dass auch in diesen Fällen die

Steuerbefreiung rückwirkend wegfällt.

Nach Ansicht des Gerichts spricht der

Gesetzes-wortlaut „Selbstnutzung zu eigenen

Wohnzwecken“ dafür, dass sowohl

die Nutzung als auch das Eigentum innerhalb

des 10-Jahres-Zeitraums bestehen

bleiben müssen. Diese Voraussetzung

ist bei einer Übertragung unter

Vorbehalt eines Nieß-brauchsrechts innerhalb

von 10 Jahren regelmäßig nicht

erfüllt; daher entfällt die Steuerbefreiung

rückwirkend.

(1) § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG.(2)

Urteil vom 11.07.2019 II R 38/16.

(Quelle: Rinke Treuhand)

Steuerliche Auswirkungen des

Brexits

Mit Ablauf des 31.1.2020 ist Großbritannien

aus der Europäischen Union ausge-

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