12.03.2020 Aufrufe

der-Bergische-Unternehmer_03:2020

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

IM FOKUS DIE ZUKUNFT DER RENTE

Das Gesetz soll vermeiden, dass bedürftige

Selbstständige Grundsicherungsleistungen

in Anspruch nehmen müssen.

liegen. Wer das 30. Lebensjahr vollendet hat,

muss zumindest die künftigen höheren Anforderungen

an eine Vorsorge nicht erfüllen. Hier

genügt der Nachweis, dass Beiträge zur Lebens-

oder Rentenversicherungsverträgen gezahlt

werden oder über entsprechendes Vermögen

für eine ausreichende Basisabsicherung

im Alter verfügt wird.

• Die bisherigen Versicherungspflichtregelungen

für Selbständige in der RV sollen entfallen.

Dies gilt nicht für die besondere Versicherungspflicht

von Künstlern und Publizisten in

der RV.

• Ziel der Altersvorsorgepflicht soll lediglich

eine Basisabsicherung sein, so dass verpflichtend

nur so viele Beiträge zu zahlen wären,

dass eine vergleichbare Sicherung wie nach 45

Beitragsjahren erreicht werden kann – und

zwar etwas oberhalb des Grundsicherungsniveaus.

Die entspricht nach ersten Schätzungen

einem Monatsbeitrag zwischen 250 und 300

Euro sowie von zusätzlich 100 Euro zur Absicherung

gegen Erwerbsminderung.

• Die Versicherungsansprüche sollen nicht vererblich

und nicht übertragbar sein. Außerdem

dürfen die Leistungen nicht beliehen, nicht

veräußert und nicht kapitalisiert werden.

• Die Anforderungen gelten uneingeschränkt

für diejenigen, die nach Beginn der Vorsorgepflicht

eine selbständige Tätigkeit aufnehmen

www.laufenberg-immobilien.de

bzw. zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 30.

Lebensjahr vollendet haben.

• Für das Erfassen der Vorsorgepflichtigen und

die Überwachung der Einhaltung der Zahlungen

soll die DRV Bund zuständig sein.

Mit anderen Worten: Zahlreiche Einzelheiten sind

noch nicht geklärt. Trotzdem sollte das Thema

nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn

im Moment stehen Unternehmern und Freiberufler

noch viele Möglichkeiten offen, um sich individuell

nach eigenen Vorstellungen und finanzieller

Leistungskraft abzusichern.

Immer früher zur Rentenkasse

Das deutsche Rentensystem steht vor erheblichen

Herausforderungen. Eine davon: 90 Prozent der

zwischen 1955 und 1969 Geborenen wollen vorzeitig

in den Ruhestand gehen und nicht das gesetzlich

vorgegebene Rentenalter abwarten. Ein

Trend mit steigender Tendenz: Haben 2017 bereits

11.620 Versicherte mit Sonderbeiträgen spätere

Rentenminderungen ausgeglichen, so waren es

ein Jahr später schon 17.080 Versicherte. So eine

aktuelle Bestandsaufnahme der Deutschen Rentenversicherung

Bund. Diese wachsenden Sonderzahlungen

spülen zudem immer mehr Geld in die

Rentenkasse. 2017 lagen die Einnahmen noch bei

207 Millionen Euro; 2018 waren es bereits 291

Millionen. Befördert wird der Boom zu Extra-

Zahlungen durch das Flexirentengesetz, auf dessen

Basis Versicherte seit dem 1. Juli 2017 schon

vom 50. Lebensjahr an mit freiwilligen Beiträgen

Rentenabstriche ausgleichen können. Allerdings

ist die Frühverrentung ein kostspieliger Spaß, den

sich nur Gutverdiener und kapitalstarke Leute leisen

können. Denn die Faustregel gilt: Für jeden

Monat, den man vom 63. Lebensjahr an früher in

Rente geht, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent fällig.

In Zahlen: Wer beispielsweise eine Rente von

1800 Euro monatlich beziehen will und zwei Jahre

früher in den Ruhestand ohne Einbußen gehen

möchte, muss mehr als 30.000 Euro zum Ausgleich

in die Rentenkasse einzahlen. Vier Jahre

früher würden schon mit über 66.000 Euro zu Buche

schlagen.

Trotzdem. Auch für Selbständige wäre dies kein

44 www.bvg-menzel.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!