der-Bergische-Unternehmer_03:2020
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann
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IM FOKUS DIE ZUKUNFT DER RENTE
Das Gesetz soll vermeiden, dass bedürftige
Selbstständige Grundsicherungsleistungen
in Anspruch nehmen müssen.
liegen. Wer das 30. Lebensjahr vollendet hat,
muss zumindest die künftigen höheren Anforderungen
an eine Vorsorge nicht erfüllen. Hier
genügt der Nachweis, dass Beiträge zur Lebens-
oder Rentenversicherungsverträgen gezahlt
werden oder über entsprechendes Vermögen
für eine ausreichende Basisabsicherung
im Alter verfügt wird.
• Die bisherigen Versicherungspflichtregelungen
für Selbständige in der RV sollen entfallen.
Dies gilt nicht für die besondere Versicherungspflicht
von Künstlern und Publizisten in
der RV.
• Ziel der Altersvorsorgepflicht soll lediglich
eine Basisabsicherung sein, so dass verpflichtend
nur so viele Beiträge zu zahlen wären,
dass eine vergleichbare Sicherung wie nach 45
Beitragsjahren erreicht werden kann – und
zwar etwas oberhalb des Grundsicherungsniveaus.
Die entspricht nach ersten Schätzungen
einem Monatsbeitrag zwischen 250 und 300
Euro sowie von zusätzlich 100 Euro zur Absicherung
gegen Erwerbsminderung.
• Die Versicherungsansprüche sollen nicht vererblich
und nicht übertragbar sein. Außerdem
dürfen die Leistungen nicht beliehen, nicht
veräußert und nicht kapitalisiert werden.
• Die Anforderungen gelten uneingeschränkt
für diejenigen, die nach Beginn der Vorsorgepflicht
eine selbständige Tätigkeit aufnehmen
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bzw. zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 30.
Lebensjahr vollendet haben.
• Für das Erfassen der Vorsorgepflichtigen und
die Überwachung der Einhaltung der Zahlungen
soll die DRV Bund zuständig sein.
Mit anderen Worten: Zahlreiche Einzelheiten sind
noch nicht geklärt. Trotzdem sollte das Thema
nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn
im Moment stehen Unternehmern und Freiberufler
noch viele Möglichkeiten offen, um sich individuell
nach eigenen Vorstellungen und finanzieller
Leistungskraft abzusichern.
Immer früher zur Rentenkasse
Das deutsche Rentensystem steht vor erheblichen
Herausforderungen. Eine davon: 90 Prozent der
zwischen 1955 und 1969 Geborenen wollen vorzeitig
in den Ruhestand gehen und nicht das gesetzlich
vorgegebene Rentenalter abwarten. Ein
Trend mit steigender Tendenz: Haben 2017 bereits
11.620 Versicherte mit Sonderbeiträgen spätere
Rentenminderungen ausgeglichen, so waren es
ein Jahr später schon 17.080 Versicherte. So eine
aktuelle Bestandsaufnahme der Deutschen Rentenversicherung
Bund. Diese wachsenden Sonderzahlungen
spülen zudem immer mehr Geld in die
Rentenkasse. 2017 lagen die Einnahmen noch bei
207 Millionen Euro; 2018 waren es bereits 291
Millionen. Befördert wird der Boom zu Extra-
Zahlungen durch das Flexirentengesetz, auf dessen
Basis Versicherte seit dem 1. Juli 2017 schon
vom 50. Lebensjahr an mit freiwilligen Beiträgen
Rentenabstriche ausgleichen können. Allerdings
ist die Frühverrentung ein kostspieliger Spaß, den
sich nur Gutverdiener und kapitalstarke Leute leisen
können. Denn die Faustregel gilt: Für jeden
Monat, den man vom 63. Lebensjahr an früher in
Rente geht, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent fällig.
In Zahlen: Wer beispielsweise eine Rente von
1800 Euro monatlich beziehen will und zwei Jahre
früher in den Ruhestand ohne Einbußen gehen
möchte, muss mehr als 30.000 Euro zum Ausgleich
in die Rentenkasse einzahlen. Vier Jahre
früher würden schon mit über 66.000 Euro zu Buche
schlagen.
Trotzdem. Auch für Selbständige wäre dies kein
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