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Wm-Intern Ausgabe Januar 2002

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10 • Waffenmarkt-<strong>Intern</strong> 1/<strong>2002</strong><br />

schafften Waffen stellen das eigent<br />

liche Problem der inneren Sicherheit<br />

dar. Die Bundes regierung setzt<br />

dagegen auf die Gängelung der Jäger<br />

und auf das Abwürgen des<br />

Schießsports bis hin zum Biathlon.<br />

Der Vollzug dieses Gesetzes würde<br />

etwa 100.000 Arbeitsplätze in<br />

hochspezialisierten Berufen in konkrete<br />

Gefahr bringen.<br />

Die Verbände der Sportschützen,<br />

der Deutsche Jagdschutzverband<br />

und das Forum Waffenrecht waren<br />

im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens<br />

bereit, erhebliche Belastungen<br />

auf sich zu nehmen, um zu einer<br />

vernünftigen Reform zu kommen.<br />

Die Bundesregierung wäre gut beraten,<br />

auf diese Bereitschaft einzugehen<br />

und ihren überbürokratischen<br />

Gesetzentwurf entsprechend anzupassen.<br />

Die FDP wird versuchen, in<br />

diese Richtung in den Ausschussberatungen<br />

Einfluss zu nehmen.<br />

Ulla Jelpke<br />

(PDS): Der<br />

private Erwerb<br />

von legalen<br />

Waffen<br />

ist durch das<br />

bestehende<br />

Waffenrecht<br />

vielfältig reglementiert.<br />

Das ist auch gut so. Wir wollen keine<br />

US-amerikanischen Verhältnisse.<br />

Weil aber diese Reglementierung<br />

in vielen Gebieten schon da<br />

ist, sehen wir auch keinen Bedarf<br />

für die hier vorgeschlagene allgemeine<br />

Verschärfung des Waffenrechts.<br />

Um es klar und deutlich zu<br />

sagen: Das Verbot von Wurfsternen<br />

und besonders gefährlichen Hiebund<br />

Stoßwaffen tragen wir mit,<br />

ebenso die Einführung eines kleinen<br />

Waffenscheins für Gas- und<br />

Schreckschusswaffen. Für eine allgemeine<br />

Verschärfung der Restriktionen<br />

gegen den privaten Besitz<br />

von legalen Waffen, die auch Sportschützen,<br />

Jäger und vergleichbare<br />

private Waffenbesitzer trifft und in<br />

wichtige Grundrechte eingreift, sehen<br />

wir aber keinen Grund. Das<br />

lehnen wir ab. Für eine derartige<br />

Verschärfung gibt es auch keine<br />

materielle Grundlage.<br />

Die Zeitung "Forum Waffenrecht"<br />

hat vor kurzem eine Untersuchung<br />

der polizeilichen Kriminalstatistik<br />

veröffentlicht. In dieser Untersuchung<br />

nennt sie folgende Zahlen<br />

für das Jahr 2000: An Straftaten<br />

insgesamt wurden von der Polizei<br />

6,3 Millionen erfasst. Davon waren<br />

Gewalttaten: 186 655. Von diesen<br />

Gewalttaten erfolgten mit Schuss<br />

waffenverwendung 19 292. Nur in<br />

79 Fällen wurden von der Polizei<br />

am Ende legale Waffen sichergestellt,<br />

die bei solchen Straftaten<br />

zum Einsatz kamen.<br />

Mit anderen Worten: Nur bei 0,31<br />

Prozent aller im Jahr 2000 begangenen<br />

Straftaten wurden überhaupt<br />

Schuss waffen eingesetzt. Und nur<br />

in 0,013 Prozent aller Straftaten<br />

wurden legale Waffen verwendet.<br />

Das macht deutlich, wie unverhältnismäßig<br />

und sachlich unbegründet<br />

eine allgemeine Verschärfung<br />

des Waffenrechts ist. Es gibt keine<br />

reale Notwendigkeit, gegen den legalen<br />

Waffenbesitz so breitflächig<br />

wie von den Regierungsparteien geplant,<br />

mit schärferen Gesetzen vorzugehen.<br />

Der hier vorliegende Gesetzentwurf<br />

der Regierung sieht im Paragraph<br />

36 sogar eine Einschränkung der<br />

Unverletzlichkeit der Wohnung vor.<br />

Bei begründeten Zweifeln an der sicheren<br />

Aufbewahrung der Waffen<br />

und Munition soll die Waffenbehörde<br />

auch gegen den Willen des Betroffenen<br />

die Wohnung betreten<br />

können. Das gilt nach Paragraph<br />

39 auch für Auskunftspflichtige, die<br />

Waffenherstellung, Waffenhandel,<br />

eine Schießstätte oder ein Bewachungsunternehmen<br />

betreiben. Die<br />

zuständigen Behörden können<br />

auch hier zur Abwehr dringender<br />

Gefahren für die öffentliche Sicherheit<br />

oder Ordnung die Arbeitsstätten<br />

außerhalb der Betriebs- und<br />

Arbeitszeiten betreten sowie die<br />

Wohnräume der Auskunftspflichtigen<br />

gegen deren Willen betreten.<br />

Hier ist noch nicht einmal eine<br />

richterliche Anordnung erforderlich.<br />

Auch die Rücknahme der Waffenbesitzkarte<br />

soll nach Paragraph<br />

44 sehr restriktiv gehandhabt werden.<br />

Schon eine kurze Unterbrechung<br />

des Schießsports oder der<br />

Jagdausübung soll zum Wegfall der<br />

Waffenbesitzkarte führen. Ein<br />

Grund dafür ist nicht ersichtlich.<br />

Für vertretbar halten wir dagegen<br />

die schärferen Restriktionen für<br />

Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen.<br />

Die so genannten Gas- und<br />

Schreckschusswaffen kommen inzwischen<br />

in hohem Maße bei<br />

Straftaten im Bereich der Schwerkriminalität<br />

wie räuberischer Erpressung,<br />

Geiselnahme und Ähnlichem<br />

Einsatz. Etwa die Hälfte aller<br />

im Zusammenhang mit Straftaten<br />

sichergestellten Waffen sind solche<br />

Waffen. Diese Waffen sollen nunmehr<br />

einer Meldepflicht unterliegen.<br />

Altbesitzer sollen ihren Besitz<br />

anmelden müssen. Die zuständige<br />

Waffenbehörde bekommt so die<br />

Möglichkeit, die Zuverlässigkeit der<br />

Besitzer solcher Waffen zu überprüfen.<br />

Wer solche Waffen in der<br />

Öffentlichkeit mit sich führen will,<br />

muss vorher eine behördliche Erlaubnis,<br />

den "kleinen Waffenschein",<br />

beantragen und erhalten.<br />

Auch das Verbot von Wurfsternen<br />

und gefährlichen Messern wie den<br />

so genannten Butterflymessern ist<br />

richtig und erforderlich.<br />

Allerdings wird über die genauen<br />

Modalitäten, zum Beispiel beim<br />

kleinen Waffenschein, noch zu<br />

sprechen sein. Die Gewerkschaft<br />

der Polizei hat im Mai darauf hingewiesen,<br />

dass von dem kleinen Waffenschein<br />

möglicherweise 15 Millionen<br />

Gas- und AIarmwaffen erfasst<br />

werden. Allein die Ausstellung<br />

der dafür erforderlichen polizeilichen<br />

Führungsscheine würde einen<br />

erheblichen Arbeitsaufwand machen.<br />

Grundsätzlich kann das Problem<br />

der bewaffneten Kriminalität nicht<br />

allein mit repressiven Mitteln<br />

bekämpft werden. Das gilt insbesondere<br />

im Bereich der Jugendkriminalität.<br />

Eines der großen Probleme<br />

ist hier sicherlich die allgemeine<br />

Gewalt in den Medien und in der<br />

Gesellschaft. Wer auf internationale<br />

Probleme und Konflikte zunehmend<br />

mit Militarismus, Krieg und<br />

Bomben setzt, wer auch bei innenpolitischen<br />

gesellschaftlichen Konflikten<br />

eine Hau-drauf-Politik praktiziert<br />

und propagiert, statt die Ursachen<br />

von Konflikten zu beseitigen<br />

und zu korrigieren, der muss sich<br />

nicht wundern, wenn Jugendliche<br />

sich diese Propaganda und Politik<br />

auch im persönlichen Bereich zu<br />

Eigen machen. Eine friedliche<br />

Außenpolitik und eine verantwortungsvolle<br />

Medien-, Jugend und Sozialpolitik<br />

sind langfristig bestimmt<br />

wirksamer bei der Zurückdrängung<br />

von Gewalt in der Gesellschaft<br />

als ein Ansatz, der einfach nur auf<br />

schärfere Gesetze und mehr Repression<br />

setzt.<br />

Fritz Rudolf<br />

Körper,<br />

Parl. Staatssekretär<br />

beim Bundesminister<br />

des Innern:<br />

Man glaubt es<br />

kaum, aber vor knapp zehn Jahren<br />

ist mit den Arbeiten an einer grundlegenden<br />

Novellierung des Waffenrechts<br />

begonnen worden. Bereits in<br />

den beiden Legislaturperioden zuvor<br />

waren Gesetzentwürfe der alten<br />

Bundesregierung zur Teilnovellierung<br />

des Waffengesetzes im Deutschen<br />

Bundestag nicht verabschiedet<br />

worden. Heute liegt nach diesem<br />

langen Vorlauf dem Bundestag<br />

der Regierungsentwurf eines Gesetzes<br />

zur Neuregelung des Waffenrechts<br />

vor.<br />

Mit dem Gesetzentwurf soll das Anliegen<br />

präzisiert werden, aus Gründen<br />

der öffentlichen Sicherheit den<br />

privaten Schusswaffenbesitz möglichst<br />

gut zu regulieren und insgesamt<br />

sicherzustellen, dass Waffen<br />

nicht in falsche Hände geraten, um<br />

so die Bevölkerung wirksam zu<br />

schützen.<br />

Kernpunkte des Entwurfs sind daher<br />

bessere Auf bewahrungsregelungen<br />

für Waffen und Munition,<br />

höhere Anforderungen an die Zuverlässigkeit<br />

der Waffenträger, insbesondere<br />

Ausschluss des Waffenerwerbs<br />

durch Extremisten, ein sogenannter<br />

kleiner Waffen schein für<br />

das Führen von Gas- und Schreckschusswaffen<br />

in der Öffentlichkeit<br />

sowie restriktive Regelungen für<br />

Spring- und Fallmesser, Butterflymesser<br />

und Wurfsterne.<br />

Eine grundlegende Neuregelung<br />

des Waffenrechts ist dringend geboten.<br />

Denn die bestehende Regelung<br />

des Waffenrechts, die aus den 70er-<br />

Jahren stammt, ist im Lauf der Zeit<br />

immer unübersichtlicher geworden.<br />

Durch viele kleinere und<br />

größere Korrekturen im Waffengesetz<br />

selbst und in dem halben Dutzend<br />

Verordnungen hierzu sind die<br />

klaren Linien immer undeutlicher<br />

geworden. Folge hiervon sind Unsicherheiten,<br />

teilweise auch Defizite<br />

im Vollzug.<br />

Dazu kommt, dass Anlass besteht,<br />

im Interesse der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung zwischenzeitlich<br />

eingetretenen negativen<br />

Entwicklungen etwa in der kriminellen<br />

Verwendung von bestimmten<br />

Hieb- und Stoßwaffen<br />

oder Gas- und Schreckschusswaffen<br />

entgegenzutreten.<br />

Der Umfang des Gesetzes spiegelt<br />

die Komplexität der zu regelnden<br />

Materie wider. Hier spielen Aspekte<br />

der öffentlichen Sicherheit, aber<br />

auch der Verwendersicherheit eine<br />

gewichtige Rolle. Das machte es erforderlich,<br />

die Regelung insgesamt<br />

Fortsetzung auf Seite 13

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