Wm-Intern Ausgabe Januar 2002
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8 • Waffenmarkt-<strong>Intern</strong> 1/<strong>2002</strong><br />
Tätigkeit erhebliche Belastungen zu<br />
erwarten haben, und dies im internationalen<br />
Jahr des Ehrenamtes!<br />
So traurig es ist: Restriktionen, wie<br />
sie hier vorgesehen sind, können<br />
Tragödien nicht verhindern. Amokläufer<br />
kann man durch Regelungswahn<br />
nicht stoppen. Die Sicherheitsprobleme<br />
in unserem Land liegen<br />
andernorts, nicht bei den legalen<br />
Waffenbesitzern, nicht bei den<br />
Jägern, Sport- und Brauchtumsschützen.<br />
Es entsteht der Eindruck,<br />
ein nicht vorhandenes Sicherheitsproblem<br />
wird vorgeschoben, um<br />
ein entschlossenes Vorgehen zur<br />
vorgeblichen Sicherheit der Bürgerinnen<br />
und Bürger zu demonstrieren.<br />
Ich frage mich vor diesem Hintergrund:<br />
Vor wem sollen die Bürgerinnen<br />
und Bürger geschützt<br />
werden? Vor den rund 4 Millionen<br />
legalen Waffenbesitzern in Deutschland?<br />
Wir könnten uns über alle<br />
Maßen glücklich schätzen, wenn<br />
der Bevölkerung sonst keine Gefahren<br />
drohten! Der Gesetzentwurf<br />
geht ganz klar an potenziellen Tätergruppen<br />
vorbei und trifft stattdessen<br />
Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen.<br />
Ich möchte nun auf einige der aus<br />
unserer Sicht gravierendsten Mängel<br />
des Gesetzentwurfs eingehen:<br />
Die im Hinblick auf die Zuverlässigkeit<br />
geplanten Neuerungen<br />
schießen über das Ziel hinaus. Es<br />
ist richtig, dass Personen, die bereits<br />
schwere Straftaten begangen<br />
haben, generell und unwiderleglich<br />
als unzuverlässig gelten. Richtig ist<br />
auch, dass bei Mitgliedschaft in einem<br />
verbotenen Verein oder in einer<br />
vom Bundesverfassungsgericht<br />
verbotenen Partei oder bei nachgewiesenen<br />
verfassungsfeindlichen<br />
Bestrebungen und bei massiv zutage<br />
getretener Gewalttätigkeit der<br />
Waffenbesitz nicht erlaubt wird. Die<br />
Verkürzung der Frist für die Vornahme<br />
von Regel-überprüfungen<br />
der Zuverlässigkeit von fünf auf<br />
drei Jahre ist aber völlig sinnlos<br />
und führt statt zu mehr Sicherheit<br />
nur zu mehr Verwaltungsaufwand.<br />
Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund,<br />
dass legale Waffenbesitzer<br />
zu 99,9 Prozent unbescholtene<br />
und rechtstreue Bürger sind. Nur<br />
ein minimaler Bruchteil aller<br />
Straftaten, nämlich 0,04 Prozent,<br />
werden mit zugelassenen Waffen<br />
begangen. Für denjenigen, der ein<br />
Verbrechen plant, ist es jedoch ein<br />
Leichtes, sich jede Art von Schusswaffen<br />
illegal zu besorgen. Dagegen<br />
sollte der Rechtsstaat mit aller Entschiedenheit<br />
vorgehen.<br />
Durch die Umformulierung des Bedürfnisprinzips<br />
vom Zugangs- zur<br />
Umgangserfordernis wird der legale<br />
Waffenbesitzer durch Restriktionen<br />
gegängelt und diese Maßnahme<br />
wird unter dem Markenzeichen<br />
der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes<br />
und der Verbesserung<br />
der öffentlichen Sicherheit verkauft.<br />
Hier wird der legale Waffenbesitzer<br />
zum Sündenbock einer<br />
verfehlten Kriminalpolitik.<br />
Die Abschaffung der seit 25 Jahren<br />
bewährten Regelung der gelben<br />
Waffenbesitzkarte lehnen wir ab.<br />
Dies würde dazu führen, dass eine<br />
Einzelprüfung für jede Einzelladerlangwaffe<br />
nötig wird. Gerade in diesem<br />
Bereich ist aber aufgrund der<br />
Art der Waffen eine missbräuchli-<br />
che Verwendung nahezu ausgeschlossen.<br />
Auch die Regelungen zum temporären<br />
Waffenbesitz halten dem<br />
Praxistest nicht stand. Selbst kurze<br />
Unterbrechungen des Schießsportes<br />
oder der Jagdausübung, zum<br />
Beispiel bei beruflich bedingten<br />
Auslandsaufenthalten oder wenn<br />
aus Altersgründen der Schießsport<br />
bzw. die Jagd nicht mehr regelmäßig<br />
ausgeübt wird, sollen zum<br />
Wegfall des Bedürfnisses und damit<br />
zum Widerruf der Waffenbesitzkarte<br />
führen. Diese Regelung ist mit<br />
Blick auf Globalisierung, Mobilität<br />
und Flexibilität der Arbeits prozesse<br />
kontraproduktiv.<br />
Abzulehnen ist auch die Verpflichtung<br />
der Vereine, der zuständigen<br />
Behörde die Sportschützen zu benennen,<br />
die aus dem aktiven<br />
Schießsport ausscheiden. Die Meldepflicht<br />
bezüglich inaktiver Sportschützen<br />
stellt angesichts der Regelung<br />
im Bereich der Jäger, bei denen<br />
zu Recht für den weiteren Besitz<br />
von Schusswaffen nur das Innehaben<br />
eines gültigen Jagdscheins<br />
und nicht die tatsächliche Ausübung<br />
der Jagd vorausgesetzt wird,<br />
und der in § 4 Abs. 4 WaffG vorgesehenen<br />
wiederholten Bedürfnisprüfung<br />
innerhalb der ersten sechs<br />
Jahre eine sachlich nicht gerechtfertigte<br />
Verschärfung dar. Diese Bestimmung<br />
würde Unfrieden in die<br />
Vereine tragen, die Abgabe unrichtiger<br />
Bescheinigungen provozieren<br />
und insgesamt dem Vereinsleben<br />
schweren Schaden zufügen. Zudem<br />
würden die Behörden durch die<br />
eingehenden Meldungen und den<br />
dadurch ausgelösten Prüfungsbe-<br />
darf im Hinblick auf einen Widerruf<br />
waffenrechtlicher Erlaubnisse erneut<br />
erheblich belastet.<br />
Der Versuch, Wettbewerbsgleichheit<br />
mit anderen europäischen<br />
Sportschützen durch moderate Anpassung<br />
der Altersgrenze herzustellen,<br />
droht zu scheitern. Wie sollen<br />
sich junge Menschen messen, wenn<br />
die einen mit 16 Jahren bereits<br />
Meister sind, während andere -unter<br />
Aufsicht besonderer Jugendtrainer<br />
- gerade erst richtig beginnen<br />
dürfen?<br />
Die die Munitionssammler betreffenden<br />
Regelungen des Gesetzentwurfs<br />
führen dazu, dass das Sammeln<br />
von Munition in Zukunft nicht<br />
mehr möglich sein wird.<br />
All diese Beispiel zeigen die Praxisferne,<br />
die sich durch den ganzen<br />
Entwurf zieht. Ich betone es noch<br />
einmal: Unsere Kritik richtet sich<br />
nicht gegen das Vorhaben, das Waffengesetz<br />
zu novellieren. Der hier<br />
vorgelegte Entwurf geht jedoch an<br />
der Wirklichkeit völlig vorbei und<br />
kann daher in dieser Form unsere<br />
Zustimmung keinesfalls finden.<br />
Cem Özdemir (BÜNDNIS<br />
90/DIE GRÜNEN): Die späte Stunde<br />
dieser<br />
Aussprache<br />
wird der Bedeutung<br />
des<br />
Themas ganz<br />
gewiss nicht<br />
hinreichend<br />
gerecht. Die<br />
Reform des<br />
Waffenrechts<br />
ist eine der wichtigen und großen<br />
Projekte dieser Regierung. Nach-<br />
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