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Wm-Intern Ausgabe Januar 2002

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8 • Waffenmarkt-<strong>Intern</strong> 1/<strong>2002</strong><br />

Tätigkeit erhebliche Belastungen zu<br />

erwarten haben, und dies im internationalen<br />

Jahr des Ehrenamtes!<br />

So traurig es ist: Restriktionen, wie<br />

sie hier vorgesehen sind, können<br />

Tragödien nicht verhindern. Amokläufer<br />

kann man durch Regelungswahn<br />

nicht stoppen. Die Sicherheitsprobleme<br />

in unserem Land liegen<br />

andernorts, nicht bei den legalen<br />

Waffenbesitzern, nicht bei den<br />

Jägern, Sport- und Brauchtumsschützen.<br />

Es entsteht der Eindruck,<br />

ein nicht vorhandenes Sicherheitsproblem<br />

wird vorgeschoben, um<br />

ein entschlossenes Vorgehen zur<br />

vorgeblichen Sicherheit der Bürgerinnen<br />

und Bürger zu demonstrieren.<br />

Ich frage mich vor diesem Hintergrund:<br />

Vor wem sollen die Bürgerinnen<br />

und Bürger geschützt<br />

werden? Vor den rund 4 Millionen<br />

legalen Waffenbesitzern in Deutschland?<br />

Wir könnten uns über alle<br />

Maßen glücklich schätzen, wenn<br />

der Bevölkerung sonst keine Gefahren<br />

drohten! Der Gesetzentwurf<br />

geht ganz klar an potenziellen Tätergruppen<br />

vorbei und trifft stattdessen<br />

Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen.<br />

Ich möchte nun auf einige der aus<br />

unserer Sicht gravierendsten Mängel<br />

des Gesetzentwurfs eingehen:<br />

Die im Hinblick auf die Zuverlässigkeit<br />

geplanten Neuerungen<br />

schießen über das Ziel hinaus. Es<br />

ist richtig, dass Personen, die bereits<br />

schwere Straftaten begangen<br />

haben, generell und unwiderleglich<br />

als unzuverlässig gelten. Richtig ist<br />

auch, dass bei Mitgliedschaft in einem<br />

verbotenen Verein oder in einer<br />

vom Bundesverfassungsgericht<br />

verbotenen Partei oder bei nachgewiesenen<br />

verfassungsfeindlichen<br />

Bestrebungen und bei massiv zutage<br />

getretener Gewalttätigkeit der<br />

Waffenbesitz nicht erlaubt wird. Die<br />

Verkürzung der Frist für die Vornahme<br />

von Regel-überprüfungen<br />

der Zuverlässigkeit von fünf auf<br />

drei Jahre ist aber völlig sinnlos<br />

und führt statt zu mehr Sicherheit<br />

nur zu mehr Verwaltungsaufwand.<br />

Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund,<br />

dass legale Waffenbesitzer<br />

zu 99,9 Prozent unbescholtene<br />

und rechtstreue Bürger sind. Nur<br />

ein minimaler Bruchteil aller<br />

Straftaten, nämlich 0,04 Prozent,<br />

werden mit zugelassenen Waffen<br />

begangen. Für denjenigen, der ein<br />

Verbrechen plant, ist es jedoch ein<br />

Leichtes, sich jede Art von Schusswaffen<br />

illegal zu besorgen. Dagegen<br />

sollte der Rechtsstaat mit aller Entschiedenheit<br />

vorgehen.<br />

Durch die Umformulierung des Bedürfnisprinzips<br />

vom Zugangs- zur<br />

Umgangserfordernis wird der legale<br />

Waffenbesitzer durch Restriktionen<br />

gegängelt und diese Maßnahme<br />

wird unter dem Markenzeichen<br />

der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes<br />

und der Verbesserung<br />

der öffentlichen Sicherheit verkauft.<br />

Hier wird der legale Waffenbesitzer<br />

zum Sündenbock einer<br />

verfehlten Kriminalpolitik.<br />

Die Abschaffung der seit 25 Jahren<br />

bewährten Regelung der gelben<br />

Waffenbesitzkarte lehnen wir ab.<br />

Dies würde dazu führen, dass eine<br />

Einzelprüfung für jede Einzelladerlangwaffe<br />

nötig wird. Gerade in diesem<br />

Bereich ist aber aufgrund der<br />

Art der Waffen eine missbräuchli-<br />

che Verwendung nahezu ausgeschlossen.<br />

Auch die Regelungen zum temporären<br />

Waffenbesitz halten dem<br />

Praxistest nicht stand. Selbst kurze<br />

Unterbrechungen des Schießsportes<br />

oder der Jagdausübung, zum<br />

Beispiel bei beruflich bedingten<br />

Auslandsaufenthalten oder wenn<br />

aus Altersgründen der Schießsport<br />

bzw. die Jagd nicht mehr regelmäßig<br />

ausgeübt wird, sollen zum<br />

Wegfall des Bedürfnisses und damit<br />

zum Widerruf der Waffenbesitzkarte<br />

führen. Diese Regelung ist mit<br />

Blick auf Globalisierung, Mobilität<br />

und Flexibilität der Arbeits prozesse<br />

kontraproduktiv.<br />

Abzulehnen ist auch die Verpflichtung<br />

der Vereine, der zuständigen<br />

Behörde die Sportschützen zu benennen,<br />

die aus dem aktiven<br />

Schießsport ausscheiden. Die Meldepflicht<br />

bezüglich inaktiver Sportschützen<br />

stellt angesichts der Regelung<br />

im Bereich der Jäger, bei denen<br />

zu Recht für den weiteren Besitz<br />

von Schusswaffen nur das Innehaben<br />

eines gültigen Jagdscheins<br />

und nicht die tatsächliche Ausübung<br />

der Jagd vorausgesetzt wird,<br />

und der in § 4 Abs. 4 WaffG vorgesehenen<br />

wiederholten Bedürfnisprüfung<br />

innerhalb der ersten sechs<br />

Jahre eine sachlich nicht gerechtfertigte<br />

Verschärfung dar. Diese Bestimmung<br />

würde Unfrieden in die<br />

Vereine tragen, die Abgabe unrichtiger<br />

Bescheinigungen provozieren<br />

und insgesamt dem Vereinsleben<br />

schweren Schaden zufügen. Zudem<br />

würden die Behörden durch die<br />

eingehenden Meldungen und den<br />

dadurch ausgelösten Prüfungsbe-<br />

darf im Hinblick auf einen Widerruf<br />

waffenrechtlicher Erlaubnisse erneut<br />

erheblich belastet.<br />

Der Versuch, Wettbewerbsgleichheit<br />

mit anderen europäischen<br />

Sportschützen durch moderate Anpassung<br />

der Altersgrenze herzustellen,<br />

droht zu scheitern. Wie sollen<br />

sich junge Menschen messen, wenn<br />

die einen mit 16 Jahren bereits<br />

Meister sind, während andere -unter<br />

Aufsicht besonderer Jugendtrainer<br />

- gerade erst richtig beginnen<br />

dürfen?<br />

Die die Munitionssammler betreffenden<br />

Regelungen des Gesetzentwurfs<br />

führen dazu, dass das Sammeln<br />

von Munition in Zukunft nicht<br />

mehr möglich sein wird.<br />

All diese Beispiel zeigen die Praxisferne,<br />

die sich durch den ganzen<br />

Entwurf zieht. Ich betone es noch<br />

einmal: Unsere Kritik richtet sich<br />

nicht gegen das Vorhaben, das Waffengesetz<br />

zu novellieren. Der hier<br />

vorgelegte Entwurf geht jedoch an<br />

der Wirklichkeit völlig vorbei und<br />

kann daher in dieser Form unsere<br />

Zustimmung keinesfalls finden.<br />

Cem Özdemir (BÜNDNIS<br />

90/DIE GRÜNEN): Die späte Stunde<br />

dieser<br />

Aussprache<br />

wird der Bedeutung<br />

des<br />

Themas ganz<br />

gewiss nicht<br />

hinreichend<br />

gerecht. Die<br />

Reform des<br />

Waffenrechts<br />

ist eine der wichtigen und großen<br />

Projekte dieser Regierung. Nach-<br />

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