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Waffenmarkt-Intern 3/2006 • 9<br />

Der Hochleistungsimpuls moderner Geräte überwindet ohne direkten<br />

Kontakt (!) bis zu 2,5 cm Distanz – selbst dicke Kleidung<br />

oder Schutzwesten werden durchdrungen.<br />

zur Schußwaffe greifen. Ein gezielter<br />

Schuß, der den Angreifer<br />

bewegungsunfähig macht, ist nur<br />

in den seltensten Fällen möglich.<br />

Also muß man einen tödlichen<br />

Schuß in Kauf nehmen. Wenn<br />

man zu lange zögert, endet die<br />

Situation vielfach fatal für den<br />

Taser-Impulse liegen auf der<br />

Wellenlänge des motorischen<br />

Nervensystems, also der Nerven,<br />

die die Befehle des Gehirns an<br />

die Muskeln weiterleiten. Die<br />

Impulse verursachen gewissermaßen<br />

einen Kurzschluß der<br />

Muskeln: meistens entspannen<br />

Das Kompaktmodell X26 eignet sich gut zur zivilen Selbstverteidigung<br />

oder für verdeckte Ermittler.<br />

Beamten. Die Fälle, in denen entweder<br />

der Angreifer oder der Polizist<br />

schwer oder lebensgefährlich<br />

oder gar tödlich verletzt wurden,<br />

füllen ganze Bände. In solchen<br />

Situationen ist der Taser<br />

eine sinnvolle Alternative.<br />

sie sich total (der Gegner<br />

"klappt zusammen") oder sie<br />

verriegeln total (der Gegner<br />

"friert ein"). Auf jeden Fall ist<br />

der Angreifer bewegungsunfähig<br />

und man selbst ist sicher.<br />

Ein zusätzlicher Vorteil des Ta-<br />

Taser und Waffenrecht<br />

Beim Taser handelt es um eine freie Waffe, die jeder Volljährige erwerben und besitzen<br />

darf. Je nach Zustand des Tasers ergeben sich aber Konsequenzen für das<br />

Führen. Ist die Kartusche nicht aufgesteckt, handelt es sich um ein Kontaktgerät, das<br />

den Hieb- und Stoßwaffen gleichgestellt ist (§ 1 Abs. 2.2 WaffG) und frei geführt<br />

werden darf. Ist die Kartusche aber aufgesteckt handelt es sich um eine Schußwaffe,<br />

die nur mit "großem" Waffenschein geführt werden darf.<br />

Für die zivile Selbstverteidigung unterwegs bietet eine juristische Grauzone die Lösung:<br />

man kann Kartusche und Taser getrennt – beispielsweise in der linken und rechten<br />

Jackentasche – mit sich führen. Bei Gefahr für Leib und Leben wird die Kartusche aufgesetzt<br />

und das Gerät ist auch auf Distanz einsatzbereit. In diesem Moment überwiegt<br />

das Notwehrrecht das WaffG - das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit wiegt<br />

höher, als das kurzfristige Umgehen des Verbots eine Schußwaffe zu führen.

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