16.04.2020 Aufrufe

procontra Ausgabe 02-2020

Die zweite Ausgabe der procontra im Jahr 2020.

Die zweite Ausgabe der procontra im Jahr 2020.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TITEL Ruhestandsplanung

2. Workflow festlegen

Die Beratung braucht ein klares Konzept.

Bestands- und Finanzanalyse sollten aufeinander

aufbauen und ineinandergreifen.

Ebenso die Einnahmeverwendung und der

Bereich der Vermögensübertragung. Das

macht die Beratung stringent und standardisierbar.

Berater Birkle gibt Einblick in

seinen Prozess: „Grundlage ist die Ruhestandsbilanz.

Was ist an Vermögenswerten

vorhanden, wo will man hin? Daraus lässt

sich der Ruhestandsbedarf ableiten und erkennen,

wo optimiert werden muss, um das

Ziel zu erreichen. Schließlich die konkrete

Gestaltung sowie die Ruhestandsabsicherung

mit den Themen Pflege, Vollmachten,

Erben und Schenken.“

3. Positionierung und Marketing

Wird der eigene Bestand genutzt oder müssen

neue Kunden in der entsprechenden Altersgruppe

gewonnen werden? Wo besteht

das Potenzial für eine Ruhestandsberatung

und wie will man (den bestehenden) Kunden

klarmachen, dass man sich von der

bisherigen Altersvorsorgeberatung fortan

abgrenzen will? Nur wer hier klar nach außen

kommuniziert und agiert, kann erfolgreich

ein neues Geschäftsfeld erobern. Dazu

gehört auch ein transparentes Vergütungsmodell.

Schneider berät seit Jahren gegen

Honorar. Neben Stundensätzen um die

120 Euro gehören auch Servicegebühren,

etwa im Bereich der Vermögensverwaltung,

dazu. „Die meisten meiner Mandanten

sind daran gewöhnt, dass Tätigkeiten, die

über ‚die Pflicht‘ hinausgehen, etwas kosten

können. Mein Ziel ist es jetzt, eine höhere

Transparenz herzustellen, mit einheitlichen

Vergütungsmodellen.“

4. Netzwerk aufbauen

Ein Expertennetzwerk scheint der wichtigste

und zugleich schwierigste Faktor

für ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu

sein. Der Kunde selbst unterscheidet nicht

nach aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Er

erwartet ein ganzheitliches Konzept für

die komplette Ruhestandsphase ohne Lücken.

Der Vermittler muss seine Erlaubnisgrenzen

jedoch sehr wohl beachten.

Versicherungsmakler und Investmentberater

benötigen sich demnach gegenseitig,

um die ganze Palette an Versicherung und

Vorsorge ausschöpfen zu können. Das stellt

in der Praxis, gerade beim Einstieg, oft ein

Problem dar. Die Masse der Vermittler ist

»Viele Menschen

haben zahlreiche

Finanz-, Versicherungs-

und Bankprodukte.

Wo sie sich

damit im Ruhestand

genau befinden, ist

jedoch völlig unklar.«

FRANK BIRKLE, RUHESTANDSPLANER, GUNDELFINGEN

> 80 %

haben Störfaktoren

(Vollmachten, Pflege, Tod etc.)

nicht geklärt

es gewohnt, allein unterwegs zu sein. Das

Vertrauen beschränkt sich so oft nur auf

die eigene Expertise. Verbindliche Kooperationen

auf Augenhöhe sind größtenteils

Neuland für viele Einzelkämpfer.

Dabei fungiert der Ruhestandsplaner als

zentraler Ansprechpartner, oft als Moderator,

gerade innerhalb der Mandantenfamilie.

Er vermittelt Kompetenzen, muss sie

nicht allein vorweisen. „Ein Netzwerk ist

neben der eigenen Leistung das Rückgrat

dieses Geschäftsmodells. Da niemals eine

Person alle Fähigkeiten und Kenntnisse

allein aufbringen kann, sind Kooperation

und Arbeitsteilung unabdingbar“, bewertet

Schneider. „Es ist jedoch eine große

Herausforderung, geeignete Kollegen zu

finden, mit denen man vertrauensvoll und

verbindlich zusammenarbeiten kann.“

Zu einer vollumfänglichen Beratung

gehören die Themen Patientenverfügung,

Vorsorgevollmachten sowie die steueroptimierte

Übertragung von Vermögenswerten

(Erben und Schenken) natürlich dazu. Hier

stehen Vermittler schnell an der Grenze zur

Rechtsberatung. Über die Notwendigkeit

der genannten Punkte darf zwar informiert,

nur 30 %

haben ein Testament –

2/3 davon fehlerhaft

zu deren Inhalt und konkreter Ausgestaltung

jedoch nicht beraten werden. Sonst

droht ein Haftungsfall. Neben Berufskollegen

gehören daher Steuerberater, Notare

und Anwälte mit zum Netzwerk eines Ruhestandsplaners.

Andernfalls wird die Betreuungskette

unterbrochen, was nicht den

Erwartungen der Zielgruppe entspräche.

Sie möchte ihre Belange in die Hände eines

Ansprechpartners legen, bei dem die Fäden

zusammenlaufen.

BEDÜRFNISSE DER GENERATION E

Apropos Erwartungen und Ansprache

der Zielgruppe: Konsum statt Sparen, Genuss

statt Verpflichtungen, heißt es oft in

Zusammenhang mit den angehenden und

aktiven Rentnern. Doch die Wünsche und

Bedürfnisse sind innerhalb der Generation

E (für Erfahrung) sehr viel komplexer. Das

liegt vor allem daran, dass sich die Kunden

in ganz unterschiedlichen Lebensphasen

befinden können. Am „jungen Ende“ ist

die Zielgruppe 50 Jahre alt, hat elterliche

Pflichten und der Renteneintritt ist noch

lange nicht in Sicht. Der aktuelle Beruf soll

vielleicht gar nicht der letzte sein. Nicht

selten gelingt die berufliche Selbstverwirklichung

erst mit einer gewissen Reife, wenn

Erfahrung, Mut und Startkapital zur Verfügung

stehen. Diese Dynamik in der Vita

20 procontra 02|20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!