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procontra Ausgabe 02-2020

Die zweite Ausgabe der procontra im Jahr 2020.

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VERSICHERUNGEN Betriebsschließung durch Corona

VIRUS IM BETRIEB

Corona erzwingt massenhafte Betriebsschließungen. Besteht nun Versicherungsschutz?

Wenn nein, warum eigentlich nicht? Fragen, die auf Vermittler zukommen

– TEXT: STEFAN TERLIESNER –

Hunderttausende Hotels, Restaurants,

Kneipen, Friseurläden und andere Gewerbebetriebe

sind aufgrund der Corona-Pandemie

geschlossen – auf Anordnung der

jeweiligen Behörden. Obwohl der Staat

gigantische Hilfspakete geschnürt hat,

bangen viele Inhaber um ihre finanzielle

Existenz. Denn niemand weiß, wie lange

die Situation noch so bleibt und wie lange

Teile der Wirtschaft noch Beschränkungen

unterliegen. Jetzt beginnt der Kampf ums

Geld. Mitten im Getümmel: Makler und

Vermittler und die Fragen ihrer Kunden.

ZWEIFEL AN DER LEISTUNGSPFLICHT

Vor allem Betreiber von Hotels und Gaststätten

haben eine Betriebsschließungsversicherung;

das kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung

mit einer

zusätzlichen Deckungsvereinbarung für

behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz

sein. Möglich sind auch

vereinbarte Klauseln über „unbenannte Gefahren“.

Ob der jeweilige Versicherer auch

bei der aktuellen, Corona-bedingten Schließung

entstandene Schäden bezahlen muss,

ist allerdings keineswegs sicher.

Erste Anbieter zeigten sich nun kompromissbereit.

10 bis 15 Prozent der bei den

Betriebsschließungen vereinbarten Tagessätze

sollen übernommen werden. Vor

allem Gaststätten und Hotels sollen davon

profitieren. Initial wurde diese Lösung vom

Bayerischen Wirtschaftsministerium Anfang

April in Gesprächen mit den Verbänden

erarbeitet.

Auf jeden Fall müssen Makler für ihre

Kunden die jeweiligen Bedingungswerke

genau prüfen. Denn Zweifel an einer Verweigerungshaltung

des Produktgebers sind

44 Foto: dpa

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