procontra Ausgabe 02-2020
Die zweite Ausgabe der procontra im Jahr 2020.
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VERSICHERUNGEN Betriebsschließung durch Corona
VIRUS IM BETRIEB
Corona erzwingt massenhafte Betriebsschließungen. Besteht nun Versicherungsschutz?
Wenn nein, warum eigentlich nicht? Fragen, die auf Vermittler zukommen
– TEXT: STEFAN TERLIESNER –
Hunderttausende Hotels, Restaurants,
Kneipen, Friseurläden und andere Gewerbebetriebe
sind aufgrund der Corona-Pandemie
geschlossen – auf Anordnung der
jeweiligen Behörden. Obwohl der Staat
gigantische Hilfspakete geschnürt hat,
bangen viele Inhaber um ihre finanzielle
Existenz. Denn niemand weiß, wie lange
die Situation noch so bleibt und wie lange
Teile der Wirtschaft noch Beschränkungen
unterliegen. Jetzt beginnt der Kampf ums
Geld. Mitten im Getümmel: Makler und
Vermittler und die Fragen ihrer Kunden.
ZWEIFEL AN DER LEISTUNGSPFLICHT
Vor allem Betreiber von Hotels und Gaststätten
haben eine Betriebsschließungsversicherung;
das kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung
mit einer
zusätzlichen Deckungsvereinbarung für
behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz
sein. Möglich sind auch
vereinbarte Klauseln über „unbenannte Gefahren“.
Ob der jeweilige Versicherer auch
bei der aktuellen, Corona-bedingten Schließung
entstandene Schäden bezahlen muss,
ist allerdings keineswegs sicher.
Erste Anbieter zeigten sich nun kompromissbereit.
10 bis 15 Prozent der bei den
Betriebsschließungen vereinbarten Tagessätze
sollen übernommen werden. Vor
allem Gaststätten und Hotels sollen davon
profitieren. Initial wurde diese Lösung vom
Bayerischen Wirtschaftsministerium Anfang
April in Gesprächen mit den Verbänden
erarbeitet.
Auf jeden Fall müssen Makler für ihre
Kunden die jeweiligen Bedingungswerke
genau prüfen. Denn Zweifel an einer Verweigerungshaltung
des Produktgebers sind
44 Foto: dpa