Melange No14
Melange No14 - Das Magazin im Süden Bayerns
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IMMOBILIEN - EXPERTENTIPPS<br />
Was bedeutet Corona für Vermieter und Mieter?<br />
Was passiert, wenn die Miete durch<br />
virusbedingte finanzielle Ausfälle<br />
nicht mehr bezahlt werden kann?<br />
Die Corona-Krise verschont kaum einen Bereich des gesellschaftlichen wie privaten Lebens.<br />
Schon stehen erste Mieterinnen und Mieter vor dem Problem, ihre Miete nicht mehr zahlen zu<br />
können. Nach geltendem Recht könnten Vermieter nach zwei ausbleibenden Monatsmieten<br />
den Vertrag kündigen.<br />
Britta<br />
KIRSTEIN-ZIETZ<br />
Politik wie auch Verbände<br />
arbeiten an Lösungen<br />
Politik und Branchenverbände sind alarmiert und suchen intensiv<br />
nach Lösungen. Der Bundestag hat inzwischen beschlossen, dass<br />
Vermieter ihren Mietern vorerst nicht kündigen dürfen, wenn sie<br />
ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht oder nicht vollständig zahlen<br />
können. So sollen Mietrückstände aus dem Zeitraum April bis<br />
Juni 2020, die auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen,<br />
nicht zur Begründung einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung<br />
herangezogen werden können.<br />
Allerdings gilt zwingend: Mieter müssen glaubhaft nachweisen, dass<br />
sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.<br />
Sie bleiben auch zur Zahlung der Miete unabhängig vom Ausschluss<br />
des Kündigungsrechts verpflichtet. Bis zum 30. Juni 2022 haben sie<br />
Zeit, Corona-bedingte Mietrückstände auszugleichen.<br />
Das heißt: Vermieter müssen zwar einen Zahlungsaufschub, aber keinen<br />
Einnahmeausfall hinnehmen. Wohnungseigentümer fürchten<br />
dennoch, dass die Corona-Folgen einseitig auf sie abgewälzt werden.<br />
Bedacht werden müssen immer alle Seiten. So wie zum Beispiel Freiberufler,<br />
Selbstständige oder Künstler bei der Wohnungsmiete bald<br />
in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten, sind auch viele Vermieterinnen<br />
und Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen.<br />
Jetzt wichtiger denn je: miteinander<br />
reden, sich entgegenkommen<br />
Jetzt kommt es darauf an, unbürokratisch schnell wirksame Schrit-<br />
te in die Wege zu leiten. Ganz wichtig ist darüber hinaus, dass Vermietende<br />
und Mietende kooperieren. Jetzt gilt es, rechtzeitig miteinander<br />
zu reden.<br />
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher<br />
Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) fordern,<br />
dass Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ihre<br />
Miete ganz oder teilweise nicht zahlen können, sich online an<br />
einen neu zu gründenden „Sicher-Wohnen-Fonds“ wenden können,<br />
um die Übernahme ihrer Mietzahlung zu beantragen. Der<br />
Fonds soll die Zahlung der Miete an den Vermieter übernehmen.<br />
Wenn Vermieter in finanzielle<br />
Bedrängnis geraten<br />
Ein Großteil der Mietwohnungen und -häuser sind im Besitz von<br />
Privatvermietern. Unter ihnen sind nicht wenige, die nur über geringe<br />
Einkommen verfügen. So brechen beispielsweise vielen Freiberuflern<br />
jetzt ohnehin die Einkommen weg. Entfallen auch noch<br />
die Mieteinkünfte, geraten sie schnell in eine finanzielle Schieflage.<br />
In ihrem Hilfspaket hat die Bundesregierung<br />
den Fall bedacht, dass<br />
Vermieter laufende Darlehen aufgrund<br />
ausbleibender Mietzahlungen<br />
nicht bedienen können. Für sie soll<br />
das Recht gelten, solche Kredite zu<br />
stunden.<br />
Von Britta Kirstein-Zietz,<br />
ZIETZ Immobilien in Murnau<br />
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